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Umwelt- und Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Walldorf

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Mit den <strong>Stadt</strong>buslinien<br />

706, 707 <strong>und</strong> 708 wurden<br />

im Jahre 2005 insgesamt<br />

910.000 Fahrgäste transportiert.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> größten<br />

Flächenbaumaßnahme in<br />

<strong>der</strong> Geschichte <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Walldorf</strong> wurden zahlreiche<br />

unterschiedlichste<br />

ökologische Ausgleichs<strong>und</strong><br />

Ersatzmaßnahmen<br />

durchgeführt.<br />

26<br />

3.4 Verkehr<br />

3.4.1 <strong>Stadt</strong>buslinien<br />

Im Bereich des Sambugawegs/Rathaus wurde zum Fahrplanwechsel 2004 auf <strong>der</strong> RNV-Linie<br />

41 ein einheitlicher Fahrweg geschaffen. Aus <strong>der</strong> positiven Erfahrung heraus wurde diese<br />

Strecke <strong>der</strong> des <strong>Stadt</strong>busverkehrs angeglichen (Linie 706 <strong>und</strong> 708). Die Umfahrung des<br />

Nahversorgungszentrums wurde, um Fahrzeit zu sparen, eingestellt.<br />

Die Durchfahrung des Werkgeländes HDM durch die Linien 707 <strong>der</strong> SWEG <strong>und</strong> <strong>der</strong> RNV-Linie<br />

41 wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2005 eingestellt. Die Haltestellen „Halle 18“ <strong>und</strong><br />

„Heinrich-Hertz-Straße“ sind entfallen. Seit Dezember 2005 wird die HDM über die<br />

Haltestellen „HDM ABZ“, „HDM Haupteingang“, „Philipp-Reis-Straße“ <strong>und</strong> „Albert-Einstein-<br />

Straße“ erschlossen. Die RNV-Linie verkehrt seit 2005 bis zum Bahnhof Wiesloch-<strong>Walldorf</strong>.<br />

3.4.2 Verlegung <strong>der</strong> B 39<br />

1999 fasste <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Walldorf</strong> den Satzungsbeschluss für den Bebauungs -<br />

plan Südumgehung (B 39). Zur Vorbereitung des Bebauungsplans wurde unter an<strong>der</strong>em eine<br />

<strong>Umwelt</strong> ver träg lichkeitsuntersuchung (UVU) erstellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

umfasste eine Flächengröße von 41 Hektar, <strong>der</strong> Untersuchungsraum <strong>der</strong> UVU eine Flächengröße<br />

von etwa 150 Hektar. Die UVU enthielt unter an<strong>der</strong>em Angaben zu:<br />

• <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit des Vorhabens<br />

• den einzelnen Schutzgütern <strong>und</strong> ihrer Bewertung für den Naturhaushalt<br />

• <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Ausgleichsrechnung.<br />

Die landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen dienen <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung gestörter<br />

Werte <strong>und</strong> Funktionen des Naturhaushalts beziehungsweise <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung o<strong>der</strong><br />

Neugestaltung des Landschaftsbildes.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplans wurde <strong>der</strong> Geltungsbereich auf knapp 45 Hektar<br />

erweitert. Es entfielen auf:<br />

Straßenverkehrsflächen 12,0272 Hektar 26,77 %<br />

Parkplätze, landwirtschaftliche Wege u. ä. 4,7917 Hektar 10,67 %<br />

Verkehrsgrünflächen 6,3589 Hektar 14,15 %<br />

Private Grünflächen 17,4474 Hektar 38,84 %<br />

Versickerungsflächen 1,4206 Hektar 3,16 %<br />

Flächen für beson<strong>der</strong>e Anlagen zum Schutz 2,0782 Hektar 4,73 %<br />

vor schädlichen <strong>Umwelt</strong>einwirkungen<br />

Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wurden verschiedene Gestaltungs maßnah -<br />

men durchgeführt: großkronige Einzelbäume, Obstbäume einzeln <strong>und</strong> in kleinen Gruppen,<br />

Solitärbaumgruppen, geschlossene Baum- <strong>und</strong> Strauchpflanzungen, Sträucher einzeln stehend<br />

<strong>und</strong> in kleinen Gruppen, Entwässerungsmulden, Retentionsflächen für anfallendes Ober -<br />

flächen wasser, Halbtrockenrasen-Bankette entlang landwirtschaftlicher <strong>und</strong> Rad- <strong>und</strong> Fußwege<br />

sowie Straßen, Halbtrockenrasen an südexponierten Böschungen <strong>und</strong> Geländeeinschnitten,<br />

Flächen pflanzungen an nordexponierten Böschungen, Landschaftsrasen zwischen Gehölz -<br />

pflan zungen. An Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen wurden durchgeführt: Obstbaumwiesen,<br />

extensive Landschaftswiesen, Solitärbaumgruppen in extensiven Landschaftsrasenflächen sowie<br />

geschlossene Baum- <strong>und</strong> Strauchpflanzungen in extensiven Landschaftsrasenflächen zur weiteren<br />

Sukzessionsentwicklung (Sukzession: künftig sich selbst überlassen beziehungsweise natürliche<br />

Pflanzenfolge).

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