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Umwelt- und Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Walldorf

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3.3 Natur <strong>und</strong> Recht<br />

3.3.1 Bebauungspläne<br />

An älteren <strong>und</strong> jüngeren Bebauungsplänen lässt sich die Entwicklung des kommunalen <strong>Umwelt</strong>bewusstseins<br />

recht gut ablesen.<br />

Einer <strong>der</strong> frühesten Bebauungspläne, Rockenauerpfad, Entwurf 1965, betont die lockere Bebauung<br />

durch Festlegung von ein- bis zweigeschossiger Bebauung, einer Gr<strong>und</strong>flächenzahl<br />

von 0,3 (30 % des Gr<strong>und</strong>stücks dürfen überbaut werden) <strong>und</strong> einer Geschossflächenzahl von<br />

0,7 (die gestapelten Wohnbauflächen dürfen 70 % <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücksfläche ausmachen).<br />

Die grünordnerischen Festlegungen, hier noch als „Außengestaltung“ geführt, bestimmen lediglich:<br />

„Die unbebauten Gr<strong>und</strong>stücksflächen sind, soweit sie als Eingang, Zufahrt, Stellplätze usw.<br />

dienen, landschaftlichgärtnerisch anzulegen“.<br />

Fünf Jahre später finden sich im Bebauungsplan „Östlich <strong>der</strong> Heidelberger Straße“ keinerlei<br />

grünordnerische Festsetzungen. Eine größere <strong>und</strong> eine kleinere Fläche sind als Grünflächen<br />

ausgewiesen. Wichtig war im Übrigen, an Straßeneinmündungen einen bestimmten Winkel<br />

von Sichtbehin<strong>der</strong>ungen freizuhalten, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen.<br />

Im Entwurf des Bebauungsplans „Westlich <strong>der</strong> B 291 Teil V“, von 1979 taucht erstmals <strong>der</strong><br />

Begriff „grünordnerische Festsetzungen“ auf. Für Vorgärten wird verlangt, dass sie mit<br />

Schmuckstauden, Blütengehölzen o<strong>der</strong> kleinkronigen Laubbäumen zu bepflanzen sind. Ferner<br />

werden Wendehämmer mit hochstämmigen Bäumen bepflanzt.<br />

Im „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Eichenweg“ von 1999 fallen die umweltrelevanten<br />

Festsetzungen umfangreicher aus als die übrigen. Es werden Versickerungsflächen mit mindestens<br />

30 cm „belebter Bodenschicht“ ausgewiesen, auf denen nicht schädliche Nie<strong>der</strong>schlagswässer<br />

von versiegelten Flächen zur Versickerung gebracht werden sollen. Es werden Anlagen<br />

zum Sammeln von Dach-Nie<strong>der</strong>schlagswässern <strong>und</strong> zur Nutzung als Brauchwasser verlangt.<br />

Um Insekten nicht in Lichtfallen zu locken, werden nur insektenschonende Lampen <strong>und</strong> Leuchten<br />

zugelassen. Stellplätze, Zufahrten <strong>und</strong> Erschließungswege müssen versickerungsfähig ausgelegt<br />

werden. Im Prinzip dürfen we<strong>der</strong> Kohle, noch Heizöl, Holz o<strong>der</strong> Abfälle verheizt werden.<br />

Auf den Baugr<strong>und</strong>stücken sind vom Gr<strong>und</strong>stücksbesitzer mindestens zwei standortgerechte einheimische<br />

Obst- o<strong>der</strong> Laubbäume zu pflanzen.<br />

Der Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1985 enthält bereits in seinem zugehörigen Landschaftsplan<br />

umfangreiche “grüne” Vorgaben, welche zu dieser Zeit noch nicht die Regel waren.<br />

Seit 2002 geht <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at bei einer Neuplanung von einem ökologischen Vollausgleich<br />

aus. Für die weitere <strong>Stadt</strong>entwicklung in <strong>Walldorf</strong>-Süd wird die Vollkompensation umgesetzt.<br />

Das Baugebiet <strong>Walldorf</strong>-Ost grenzt unmittelbar an die <strong>Walldorf</strong>er Wiesen an. Die Erschließung<br />

des Baugebiets erfolgt mittels eines in Regen- <strong>und</strong> Schmutzwasser getrennten<br />

Kanalsystems. Um einen organischen Übergang zwischen bebautem Gebiet <strong>und</strong> Wiesen zu<br />

erreichen, werden laut entsprechendem Bebauungsplan die Oberflächenwässer dafür vorgesehenen<br />

Retentions- <strong>und</strong> Versickerungsflächen zugeführt <strong>und</strong> dort über Rigolen versickert <strong>und</strong><br />

verdunstet. Die Retentions- <strong>und</strong> Versickerungsflächen sind als Wiesenflächen zu gestalten <strong>und</strong><br />

punktuell mit Strauchweiden <strong>und</strong> Schilf zu bepflanzen. Zufahrten zu Garagen <strong>und</strong> Stellplätzen<br />

sowie Fuß- <strong>und</strong> Radwege sind versickerungsfähig anzulegen. Das Pflanzgebot auf den<br />

Baugr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> die Verwendung von Brennstoffen sind genau so geregelt, wie im Gebiet<br />

Eichenweg. Im Straßenraum <strong>und</strong> auf öffentlichen Flächen sind hochstämmige Bäume nach<br />

einer Pflanzliste zu pflanzen. Im Baugebiet vorhandene Bäume <strong>und</strong> Sträucher sind zu erhalten.<br />

Überdachte Stellplätze sind mit begrünten Flachdächern zu errichten. Zum Sammeln <strong>und</strong><br />

Verwenden des auf den Gebäudedächern anfallenden Nie<strong>der</strong>schlagswassers sind Zisternen<br />

anzulegen.<br />

1979 erstmals „grünordnerische<br />

Festsetzungen“<br />

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