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Umwelt- und Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Walldorf

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3.2 Natur um die <strong>Stadt</strong><br />

3.2.1 Biotope<br />

Da <strong>der</strong> Schw<strong>und</strong> an Lebensraum, das gilt beson<strong>der</strong>s für extreme Lebensräume (trockene,<br />

magere, feuchte, nasse, kleine), als Ursache für den seit etwa <strong>der</strong> Jahrh<strong>und</strong>ertwende zunehmenden<br />

Artenrückgang erkannt wurde, wurde 1987 das B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz geän<strong>der</strong>t.<br />

Im § 20c des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die Biotoptypen aufgezählt, die<br />

b<strong>und</strong>esweit durch die Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong>en Landesnaturschutzgesetzen unter Schutz zu stellen sind.<br />

Zusätzlich konnten durch die Län<strong>der</strong> weitere zu schützende Biotoptypen einbezogen werden.<br />

In Baden-Württemberg wurde am 19.11.1991 das Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Naturschutzgesetzes<br />

(Biotopschutzgesetz) erlassen <strong>und</strong> ist seit 01.01.1992 in Kraft.<br />

Nach § 24a des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg (Biotopschutzgesetz) sind die im<br />

B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz unter § 20c aufgeführten Biotoptypen <strong>und</strong> zusätzlich landesspezifische<br />

Biotoptypen beson<strong>der</strong>s geschützt. Die Biotoptypen sind in 6 Gruppen zusammengefasst:<br />

• Feuchtgebiete (ohne größere offene Wasserflächen)<br />

• Gewässer (mit offenen Wasserflächen)<br />

• Trockenbiotope<br />

• Felsbiotope<br />

• sonstige geologische Bildungen<br />

• sonstige Refugien für Arten bzw. Strukturelemente <strong>der</strong> freien Landschaft.<br />

2004 waren in <strong>Walldorf</strong> 29 Biotope mit einer Gesamtfläche von 2,9153 Hektar registriert. Die<br />

Einzelstandorte schwankten zwischen etwa 200 <strong>und</strong> 5.000 m 2. Die überwiegende Mehrzahl <strong>der</strong><br />

Biotope sind Feldhecken <strong>und</strong> Feldgehölze. Als Beson<strong>der</strong>heiten kommen ein Schilfröhricht <strong>und</strong><br />

eine offene Binnendüne mit Sandrasen hinzu.<br />

3.2.2 Feldholzinseln<br />

Zwischen 1984 <strong>und</strong> 1986 Hektart die <strong>Stadt</strong> <strong>Walldorf</strong> im südwestlichen Gemarkungsteil zur<br />

Biotop-vernetzung <strong>und</strong> Landschaftsglie<strong>der</strong>ung mehrere Hektar Feldholzinseln angelegt. Die<br />

jeweiligen Maßnahmen, einschließlich <strong>der</strong> durchgeführten Pflegearbeiten, wurden vom Land<br />

Baden-Württemberg geför<strong>der</strong>t, mit dem Ziel, eine bessere Biotopausstattung in diesem Gebiet<br />

zu erreichen. Es handelte sich in <strong>der</strong> ersten Phase bis 1986 um 9 Feldholzinseln, davon 8 westlich<br />

<strong>und</strong> eine östlich <strong>der</strong> Roter Straße.<br />

Dem Ansatz <strong>der</strong> Biotopvernetzung folgten beziehungsweise werden noch fortgesetzt die<br />

Anlage weiterer Biotope vor allem in den <strong>Walldorf</strong>er Wiesen <strong>und</strong> im Roter Bruch (vgl. Abschnitte<br />

3.2.4 <strong>und</strong> 3.2.5).<br />

Alle diese freiwilligen, das heißt nicht durch Baumaßnahmen „erzwungenen“ ökologischen<br />

Aufwer-tungen in <strong>der</strong> Gemarkung sollen in einem „Ökokonto“ geführt werden (vgl. den<br />

Abschnitt 3.3.4).<br />

Neue alte Konzepte für Landwirtschaft <strong>und</strong> Landschaft: Biotopvernetzung <strong>und</strong> Landschaftsglie<strong>der</strong>ung<br />

durch Feldholzinseln.<br />

Fortgesetzter Schw<strong>und</strong> an<br />

Lebensraum ist Ursache<br />

für den Artenrückgang;<br />

Biotopschutz ist unerlässlich.<br />

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