Umwelt- und Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Walldorf
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3.2 Natur um die <strong>Stadt</strong><br />
3.2.1 Biotope<br />
Da <strong>der</strong> Schw<strong>und</strong> an Lebensraum, das gilt beson<strong>der</strong>s für extreme Lebensräume (trockene,<br />
magere, feuchte, nasse, kleine), als Ursache für den seit etwa <strong>der</strong> Jahrh<strong>und</strong>ertwende zunehmenden<br />
Artenrückgang erkannt wurde, wurde 1987 das B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz geän<strong>der</strong>t.<br />
Im § 20c des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die Biotoptypen aufgezählt, die<br />
b<strong>und</strong>esweit durch die Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong>en Landesnaturschutzgesetzen unter Schutz zu stellen sind.<br />
Zusätzlich konnten durch die Län<strong>der</strong> weitere zu schützende Biotoptypen einbezogen werden.<br />
In Baden-Württemberg wurde am 19.11.1991 das Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Naturschutzgesetzes<br />
(Biotopschutzgesetz) erlassen <strong>und</strong> ist seit 01.01.1992 in Kraft.<br />
Nach § 24a des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg (Biotopschutzgesetz) sind die im<br />
B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz unter § 20c aufgeführten Biotoptypen <strong>und</strong> zusätzlich landesspezifische<br />
Biotoptypen beson<strong>der</strong>s geschützt. Die Biotoptypen sind in 6 Gruppen zusammengefasst:<br />
• Feuchtgebiete (ohne größere offene Wasserflächen)<br />
• Gewässer (mit offenen Wasserflächen)<br />
• Trockenbiotope<br />
• Felsbiotope<br />
• sonstige geologische Bildungen<br />
• sonstige Refugien für Arten bzw. Strukturelemente <strong>der</strong> freien Landschaft.<br />
2004 waren in <strong>Walldorf</strong> 29 Biotope mit einer Gesamtfläche von 2,9153 Hektar registriert. Die<br />
Einzelstandorte schwankten zwischen etwa 200 <strong>und</strong> 5.000 m 2. Die überwiegende Mehrzahl <strong>der</strong><br />
Biotope sind Feldhecken <strong>und</strong> Feldgehölze. Als Beson<strong>der</strong>heiten kommen ein Schilfröhricht <strong>und</strong><br />
eine offene Binnendüne mit Sandrasen hinzu.<br />
3.2.2 Feldholzinseln<br />
Zwischen 1984 <strong>und</strong> 1986 Hektart die <strong>Stadt</strong> <strong>Walldorf</strong> im südwestlichen Gemarkungsteil zur<br />
Biotop-vernetzung <strong>und</strong> Landschaftsglie<strong>der</strong>ung mehrere Hektar Feldholzinseln angelegt. Die<br />
jeweiligen Maßnahmen, einschließlich <strong>der</strong> durchgeführten Pflegearbeiten, wurden vom Land<br />
Baden-Württemberg geför<strong>der</strong>t, mit dem Ziel, eine bessere Biotopausstattung in diesem Gebiet<br />
zu erreichen. Es handelte sich in <strong>der</strong> ersten Phase bis 1986 um 9 Feldholzinseln, davon 8 westlich<br />
<strong>und</strong> eine östlich <strong>der</strong> Roter Straße.<br />
Dem Ansatz <strong>der</strong> Biotopvernetzung folgten beziehungsweise werden noch fortgesetzt die<br />
Anlage weiterer Biotope vor allem in den <strong>Walldorf</strong>er Wiesen <strong>und</strong> im Roter Bruch (vgl. Abschnitte<br />
3.2.4 <strong>und</strong> 3.2.5).<br />
Alle diese freiwilligen, das heißt nicht durch Baumaßnahmen „erzwungenen“ ökologischen<br />
Aufwer-tungen in <strong>der</strong> Gemarkung sollen in einem „Ökokonto“ geführt werden (vgl. den<br />
Abschnitt 3.3.4).<br />
Neue alte Konzepte für Landwirtschaft <strong>und</strong> Landschaft: Biotopvernetzung <strong>und</strong> Landschaftsglie<strong>der</strong>ung<br />
durch Feldholzinseln.<br />
Fortgesetzter Schw<strong>und</strong> an<br />
Lebensraum ist Ursache<br />
für den Artenrückgang;<br />
Biotopschutz ist unerlässlich.<br />
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