Alter Parkausweis für Schwerbehinderte wird ungültig

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14.04.2013 Aufrufe

Alter Parkausweis für Schwerbehinderte wird ungültig Die Europäische Union hatte zum 01.01.2001 europaweit einen EU-einheitlichen blauen Parkausweis für Schwerbehinderte eingeführt. Diesen Parkausweis können Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), Blinde (Merkzeichen "BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen erhalten. EU-Parkausweis seit dem 01.01.2001 Da die Übergangsfrist zum Ende des Jahres abläuft, verlieren die alten dunkelblauen Parkausweise (ohne Lichtbild und Unterschrift) nach dem 31.12.2010 ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für unbefristet erteilte Parkausweise.

<strong>Alter</strong> <strong>Parkausweis</strong> <strong>für</strong> <strong>Schwerbehinderte</strong> <strong>wird</strong> <strong>ungültig</strong><br />

Die Europäische Union hatte zum 01.01.2001 europaweit einen EU-einheitlichen<br />

blauen <strong>Parkausweis</strong> <strong>für</strong> <strong>Schwerbehinderte</strong> eingeführt. Diesen <strong>Parkausweis</strong> können<br />

<strong>Schwerbehinderte</strong> mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“),<br />

Blinde (Merkzeichen "BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie<br />

oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen erhalten.<br />

EU-<strong>Parkausweis</strong> seit dem 01.01.2001<br />

Da die Übergangsfrist zum Ende des Jahres abläuft, verlieren die alten dunkelblauen<br />

<strong>Parkausweis</strong>e (ohne Lichtbild und Unterschrift) nach dem 31.12.2010 ihre Gültigkeit.<br />

Dies gilt auch <strong>für</strong> unbefristet erteilte <strong>Parkausweis</strong>e.


<strong>Alter</strong> <strong>Parkausweis</strong> ohne Lichtbild und Unterschrift<br />

Wer noch im Besitz eines vor dem 01.01.2001 ausgestellten alten <strong>Parkausweis</strong>es ist,<br />

sollte diesen rechtzeitig gegen einen neuen EU-<strong>Parkausweis</strong> umtauschen.<br />

Bitte beachten Sie, dass bei der Antragstellung folgende Unterlagen erforderlich sind:<br />

- aktuelles Lichtbild,<br />

- gültiger Personalausweis oder Reisepass,<br />

- <strong>Schwerbehinderte</strong>nausweis,<br />

- alter <strong>Parkausweis</strong>.<br />

Der blaue <strong>Parkausweis</strong> berechtigt insbesondere zum Parken auf<br />

Behindertenparkplätzen, die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind. Ein<br />

gelber oder orangefarbener <strong>Parkausweis</strong> <strong>für</strong> besondere Gruppen schwerbehinderter<br />

Menschen sowie ein <strong>Schwerbehinderte</strong>nausweis alleine sind hier<strong>für</strong> nicht<br />

ausreichend.<br />

Für weitere Fragen steht Ihnen die Ordnungsverwaltung unter 02638/8009-33 zur<br />

Verfügung.<br />

Waldbreitbach, im Oktober 2010<br />

Verbandsgemeindeverwaltung Waldbreitbach<br />

- als örtliche Ordnungsbehörde -

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