Protokollöff. vom 29.01.2013 - Waldachtal
Protokollöff. vom 29.01.2013 - Waldachtal
Protokollöff. vom 29.01.2013 - Waldachtal
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Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ1301<br />
Landkreis Freudenstadt Seite: 1<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 29. Januar 2013<br />
Tagungsort: Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule <strong>Waldachtal</strong><br />
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.45 Uhr<br />
Zahl der anwesenden Mitglieder: 15 (Normalzahl 19 Mitglieder)<br />
Anwesend sind die Gemeinderatsmitglieder:<br />
Dr. Manfred Tillwich, Franz Schweizer, Ludwig Blum, Franz Xaver Wittich, Roger Ganszki,<br />
Heinz Fischer, Bernd Schittenhelm, Klaus Gebauer, Dr. Horst Richter, Dr. Rudolf Emele,<br />
Dieter Fischer, Erika Burkhardt, Dr. Friedrich Gerhard, Heinz Otto Renz, Günter Henssler<br />
Nicht anwesend sind die Gemeinderatsmitglieder:<br />
Frank Lacker, Oliver Dettling, Markus Fischer, Hartmut Johannsen<br />
Vorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger<br />
Schriftführer: Gemeindeamtsrat Wolfgang Fahrner<br />
Sonstige Verhandlungsteilnehmer:<br />
Herr Wagner <strong>vom</strong> „Schwarzwälder Bote“ und Frau Weber von der „Südwestpresse“<br />
Zuhörer: 7<br />
Bedienstete der Verwaltung:<br />
Ortsvorsteher Fahrner, Ortsvorsteher Enderle, Ortsvorsteher Blum, Ortsvorsteher Emele,<br />
Ortsvorsteher Renz, Bauverwaltungsamt Frau Schmid<br />
Nach der Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass<br />
1. zu der Sitzung durch Schreiben <strong>vom</strong> 21. Januar 2013 ordnungsgemäß eingeladen<br />
worden ist;<br />
2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 25. Januar 2013<br />
im Gemeindemitteilungsblatt bekannt gemacht worden ist;<br />
3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 10 Mitglieder anwesend sind.<br />
Die Niederschrift umfasst die Seiten 1 - 35<br />
Beurkundet:<br />
Wolfgang Fahrner<br />
Gemeindeamtsrat
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ1301<br />
Landkreis Freudenstadt Seite: 2<br />
Beurkundet: Beurkundet:<br />
Heinz Hornberger Wolfgang Fahrner<br />
Bürgermeister Gemeindeamtsrat<br />
Beurkundet: Beurkundet:<br />
Ludwig Blum Heinz Fischer<br />
Gemeinderat Gemeinderat
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ1301<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 3<br />
TAGESORDNUNG<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 29. Januar 2013<br />
1. Bürgerfragestunde GÖ130101<br />
2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 22. Januar 2013 GÖ130102<br />
gefassten Beschlüsse<br />
3. Bebauungsplan „Einkaufsmarkt <strong>Waldachtal</strong>“ in <strong>Waldachtal</strong> GÖ130103<br />
• Aufstellungsbeschluss<br />
• Vorentwurfsbeschluss<br />
• Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung (§§ 3 Absatz1,<br />
4 Absatz 1 Baugesetzbuch)<br />
• Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
4. Bebauungsplan „Taläcker 2008 – 1. Änderung“ in Cresbach im verein- GÖ130104<br />
fachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch<br />
• Entwurfsbeschluss<br />
• Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der<br />
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß<br />
§§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 Baugesetzbuch<br />
5. Bebauungsplan „Reuteweg“ in Hörschweiler GÖ130105<br />
• Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />
• Entwurfsbeschluss<br />
• Satzungsbeschluss<br />
6. Vorhaben bezogener Bebauungsplan „Lange Furch – Autohaus“ GÖ130106<br />
in Salzstetten<br />
• Aufstellungsbeschluss<br />
• Vorentwurfsbeschluss<br />
• Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden<br />
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 1<br />
und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />
7. Bebauungsplan „Heuberg II B“ in Salzstetten GÖ130107<br />
• Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />
• Entwurfsbeschluss<br />
8. Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft der vereinbarten GÖ130108<br />
Verwaltungsgemeinschaft Freudenstadt mit den Gemeinden Seewald und<br />
Bad Rippoldsau-Schapbach<br />
• Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />
9. Spendenbericht 2012 GÖ130109<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ1301<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 4<br />
TAGESORDNUNG<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 29. Januar 2013<br />
- 2 -<br />
10. BIT Telefongesellschaft – Vergabe der neuen Telefonanlage für die GÖ130110<br />
Gemeindeverwaltung und die Schulen<br />
11. Einbringung des Haushalts- und Wirtschaftsplanes 2013 der GÖ130111<br />
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />
• Gemeindehaushalt 2013 mit Investitionsprogramm 2012 bis 2016<br />
• Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung <strong>Waldachtal</strong> 2013<br />
mit Investitionsprogramm 2012 bis 2016<br />
• Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong> 2013 mit Investitions-<br />
programm 2012 bis 2016<br />
12. Bekanntgaben und Verschiedenes GÖ130112
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130101<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 5<br />
Bürgerfragestunde<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 29. Januar 2013<br />
Von den anwesenden Bürgern werden keine Fragen an die Verwaltung gerichtet.<br />
§ 1
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130102<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 6<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 29. Januar 2013<br />
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 22. Januar 2013 gefassten<br />
Beschlüsse<br />
§ 2<br />
Bürgermeister Heinz Hornberger teilt mit, dass aufgrund von § 35 Absatz 1 der Gemeindeordnung<br />
für Baden-Württemberg folgende in nicht öffentlicher Sitzung am 22. Januar 2013<br />
gefassten Beschlüsse bzw. Beratungspunkte bekannt gemacht werden:<br />
- Der Gemeinderat hat sich mit dem Einzelhandelskonzept der Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> und<br />
des Neubaus eines EDEKA-Vollsortimenters befasst. Ferner wurden dem Gemeinderat<br />
die regionalplanerischen und rechtlichen Grundsätze und Bestimmungen des Regionalverbandes<br />
durch den Verbandsdirektor des Regionalverbandes Nordschwarzwald erläutert.<br />
- Der Gemeinderat hat sich mit einem Positionspapier von Herrn Bürgermeister Heinz<br />
Hornberger zu strukturellen Entwicklungen in der Gemeinde befasst.<br />
- Der Gemeinderat wurde über aktuelle Entwicklungen und den Sachstand beim Thema<br />
Gemeinschaftsschule informiert.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130103<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 7<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 29. Januar 2013<br />
§ 3<br />
Bebauungsplan „Einkaufsmarkt <strong>Waldachtal</strong>“ in <strong>Waldachtal</strong><br />
• Aufstellungsbeschluss<br />
• Vorentwurfsbeschluss<br />
• Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung (§§ 3 Absatz1, 4 Absatz 1<br />
Baugesetzbuch)<br />
• Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Gemeinderat Franz Schweizer verlässt wegen Befangenheit den Sitzungstisch.<br />
Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner verweist auf die bisherigen Vorberatungen zu diesem<br />
Thema. Es sei Ziel des Gemeinderats <strong>Waldachtal</strong>, am Standort oberhalb des ZOB <strong>Waldachtal</strong><br />
einen Einkaufsmarkt (Vollsortimenter) zu errichten.<br />
Für die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes liege eine Anfrage auf Einleitung<br />
des Verfahrens vor. Die Firma EDEKA habe einen eigenen Stadtplaner beauftragt, entsprechende<br />
Planunterlagen zu erstellen. Der Bebauungsplan solle die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines Einkaufsmarktes der Firma EDE-<br />
KA als großflächigen Einzelhandelsbetrieb schaffen.<br />
Im Gemeinderat sei man so verblieben, dass zur Prüfung der Realisierbarkeit ein entsprechendes<br />
Bebauungsplanverfahren schnellstmöglich in die Wege geleitet wird.<br />
Im Anschluss erläutert Herr Fahrner die Planunterlagen und die Inhalte der Sitzungsbeilage<br />
(örtliche Bauvorschriften, planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung, usw.) im Einzelnen.<br />
Dabei weist er darauf hin, dass in der Sitzungsbeilage noch eine geplante Verkaufsfläche<br />
von 1450 m² enthalten sei. Aufgrund der Vorgespräche der Gemeinde mit dem Regionalverband<br />
und dem Regierungspräsidium Karlsruhe und nach Abstimmung mit der Firma EDEKA<br />
sei diese Zahl auf 1300 m² Verkaufsfläche abzuändern.<br />
Um das Verfahren voranzutreiben sei die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz<br />
1 Baugesetzbuch und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und<br />
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch auf die Dauer<br />
eines Monats durchzuführen.<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes solle auch der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />
Dornstetten geändert werden und zwar gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch.<br />
Dazu werde die Aufstellung einer weiteren Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
erforderlich. Die Gemeinde sollte den Antrag an die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />
Dornstetten stellen.<br />
Es schließt sich eine Beratung an.<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130103<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 8<br />
- 2 -<br />
Gemeinderat Bernd Schittenhelm erkundigt sich nach dem Passus, wonach die bestehende<br />
Holzbrücke über die Waldach vergrößert werden soll und ob dies notwendig sei. Ferner stellt<br />
er die Frage, ob EDEKA diese Kosten trage.<br />
Bürgermeister Heinz Hornberger antwortet, dass aus seiner Sicht dies im Moment nicht erforderlich<br />
ist. Sollte EDEKA den Wunsch äußern, so gehe die Gemeinde davon aus, dass<br />
auch von dort bzw. dem Investor die Kosten getragen werden.<br />
Abschließend ergänzt Herr Fahrner die Sitzungsvorlage noch um das Thema der Erschließungsplanung.<br />
Hier sollte die Verwaltung noch beauftragt werden, mit dem Verbandsbauamt<br />
des Gemeindeverwaltungsverbandes Dornstetten zu verhandeln, inwieweit von dort auch die<br />
Erschließungsplanung übernommen und geprüft werden könne. Sollte dies zeitlich nicht<br />
machbar sein, so solle die Verwaltung ermächtigt werden, mit einem Ing.-Büro zu verhandeln.<br />
Hierauf fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />
1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt <strong>Waldachtal</strong>“<br />
wird nach pflichtgemäßem Ermessen eingeleitet (gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1, § 2<br />
Absatz 1 Baugesetzbuch): Aufstellungsbeschluss.<br />
2. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Einkaufsmarkt <strong>Waldachtal</strong>“ wird in der vorgestellten<br />
Fassung <strong>vom</strong> 29. Januar 2013 beschlossen.<br />
3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange gemäß §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch wird beschlossen.<br />
4. Die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufnahme des Gebietes und damit die<br />
Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />
Dornstetten werden beantragt.<br />
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Verbandsbauamt des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />
Dornstetten oder ein Ing.-Büro die Erschließungsplanung parallel<br />
zur Aufstellung des Bebauungsplanes veranlassen kann.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130104<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 9<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 29. Januar 2013<br />
§ 4<br />
Bebauungsplan „Taläcker 2008 – 1. Änderung“ in Cresbach im vereinfachten Verfahren<br />
gemäß § 13 Baugesetzbuch<br />
• Entwurfsbeschluss<br />
• Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und<br />
der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2<br />
Baugesetzbuch<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner, dass zur<br />
Standortsicherung eines im Baugebiet „Taläcker 2008“ bestehenden Gewerbebetriebes in<br />
<strong>Waldachtal</strong>-Cresbach es erforderlich werde, einzelne Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
an die betrieblich bedingten Erweiterungsabsichten anzupassen. Für die geplante Erweiterung<br />
der Produktionsflächen seien die Zwänge durch die Bestandsgebäude vorgegeben.<br />
Die bestehende Produktionshalle müsse in Richtung Osten erweitert werden, um eine neue<br />
Produktionsanlage aufstellen und betreiben zu können. Um diese Voraussetzungen zu<br />
schaffen, müssten die Baugrenzen im Osten der Gewerbefläche angepasst und der bestehende<br />
Zufahrtsbereich erweitert bzw. verschoben werden. Dadurch werde auch die Abstandsfläche<br />
zur Landesstraße 398 berührt. Die Grundzüge der Bebauungsplanung würden<br />
allerdings nicht berührt.<br />
Im Anschluss erläutert Herr Fahrner eingehend die vorgesehene Planänderung anhand von<br />
Lageplänen und der Sitzungsunterlagen.<br />
Er führt aus, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen werden sollte, ferner<br />
solle der Gemeinderat auch den Entwurf billigen.<br />
Zur Fortführung des Verfahrens sollte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragen, eine<br />
öffentliche Auslegung als Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />
für die Dauer eines Monats durchzuführen und zwar entsprechend den §§ 3 Absatz 2 und 4<br />
Absatz 2 Baugesetzbuch. Im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch sei keine<br />
frühzeitige Beteiligung erforderlich.<br />
In der anschließenden Beratung erkundigt sich Gemeinderat Dr. Horst Richter, ob diese<br />
Planänderung auch eine Verlegung der Straße erforderlich mache.<br />
Dies wird von der Verwaltung verneint.<br />
Hierauf fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />
1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Taläcker“ erfolgt im vereinfachten Verfahren<br />
gemäß § 13 Baugesetzbuch.<br />
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Taläcker – 1. Änderung“ wird in der vorgestellten<br />
Fassung <strong>vom</strong> 29. Januar 2013 gebilligt.<br />
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />
gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 Baugesetzbuch wird beschlossen.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130105<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 10<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 29. Januar 2013<br />
§ 5<br />
Bebauungsplan „Reuteweg“ in Hörschweiler<br />
• Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />
• Entwurfsbeschluss<br />
• Satzungsbeschluss<br />
Hauptamtsleiter Fahrner berichtet dem Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong>, dass bereits seit geraumer<br />
Zeit im Bereich „Reuteweg“ Nachfrage nach landwirtschaftlich genutzten Lagerbereichen<br />
(Geräteschuppen) bestehe. Gerade dem Ortschaftsrat Hörschweiler sei dies ein wichtiges<br />
Anliegen. Um die Entwicklung (über die geringe Anzahl bestehender Geräteschuppen hinaus)<br />
in die richtigen Bahnen zu lenken, und da die vorhandenen Hütten zum einen erweitert<br />
werden sollen und zum anderen nicht mehr nur Vollerwerbslandwirten zugute kommen sollten,<br />
werde die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.<br />
Der Ortschaftsrat Hörschweiler und der Gemeinderat hätten die zur Einleitung des Verfahrens<br />
erforderlichen Beschlüsse bereits gefasst.<br />
Für das betroffene Gebiet „Reuteweg“ gebe es keine vorangegangene verbindliche Bauleitplanung.<br />
Es seien bereits einige landwirtschaftliche Schuppen vorhanden. Die vorliegende<br />
Planung solle die Nutzung auch für nicht privilegierte Landwirte ermöglichen und den Bereich<br />
geringfügig erweitern.<br />
Herr Fahrner erläutert dem Gemeinderat den Planentwurf anhand von Übersichtsplänen und<br />
der Sitzungsunterlagen im Einzelnen.<br />
Der Planentwurf mit Anlagen sei in der Zeit <strong>vom</strong> 05.12.2011 bis 05.01.2012 öffentlich ausgelegt<br />
worden. Die Stellungnahmen seien zu prüfen und die öffentlichen und privaten Belange<br />
seien gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen.<br />
Vom Verbandsbauamt seien entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet worden, diese<br />
seien der Sitzungsbeilage angefügt und werden im Anschluss von Herrn Fahrner wie folgt im<br />
Einzelnen erläutert:<br />
Bebauungsplan „Reuteweg“ in <strong>Waldachtal</strong>-Hörschweiler<br />
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />
Landkreis Freudenstadt<br />
Gemäß Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong> 08. November 2011 wird für den Entwurf des Bebauungsplanes<br />
„Reuteweg“ in <strong>Waldachtal</strong>-Hörschweiler das Verfahren entsprechend § 3 (2) in<br />
Verbindung mit § 4 (2) Baugesetzbuch (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der<br />
anderen Träger öffentlicher Belange) in der Zeit <strong>vom</strong> 05.12.2011 bis zum 05.01.2012 durchgeführt.<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130105<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 11<br />
Übersichtsliste<br />
- 2 -<br />
Dienststelle Anschreiben Antwort Anregung<br />
Landratsamt Freudenstadt<br />
Höhere Verwaltungsbehörde,<br />
untere Naturschutzbehörde,<br />
Untere Wasser-und Bodenschutzbeh.<br />
Landwirtschaftsamt<br />
Alle am<br />
01.12.2011<br />
(4 x)<br />
20.12.2013<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Beschluss<br />
erf. BPL<br />
Ja<br />
Ja<br />
Kenntnisn.<br />
Ja<br />
EnBW Regionalzentrum Schwarzwald-Neckar 01.12.11 20.12.2012 Ja Kenntnisn.<br />
Auslegung in der Gemeinde<br />
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> 05.12.11 –<br />
05.01.12<br />
Nr. 1 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />
Keine<br />
Über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes führen keine Leitungsanlagen der EnBW-Regional<br />
AG, somit bestehen unsererseits keine Einwendungen.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Kenntnisnahme.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Kenntnisnahme.<br />
Nr. 2.1 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />
I. Höhere Verwaltungsbehörde<br />
1. Im Plan eingetragen sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche jetzt wieder drei<br />
Schuppen in entsprechender Darstellung und mit entsprechender Beschreibung. Dabei ist<br />
unseres Erachtens aber nicht eindeutig erkennbar, ob es sich hierbei um zwingende<br />
Regelungen, insbesondere auch hinsichtlich der Grundfläche der Gebäude, handelt. Wir<br />
regen daher an, die entsprechenden Angaben ggf. noch näher zu erläutern.<br />
2. Unter Ziffer 3 der planungsrechtlichen Festsetzungen ist nach wie vor die Zahl der<br />
Vollgeschosse bestimmt. Diese ist aber im Plan nicht mehr geregelt. Unseres Erachtens ist<br />
die textliche Festsetzung im Hinblick auf die Traufhöhenregelung entbehrlich.<br />
3. Vom Landwirtschaftsamt wurde bereits in der Stellungnahme <strong>vom</strong> 10. Dezember 2007<br />
angeregt, an die Zulassung von entsprechenden Schuppen bzw. an die<br />
Grundstücksüberlassungen relativ strenge Maßstäbe anzulegen, damit der Bedarf gedeckt<br />
werden kann und keine missbräuchliche Nutzung erfolgt. Auf die Stellungnahme des<br />
Landwirtschaftsamtes möchten wir hierzu ebenfalls nochmals ausdrücklich hinweisen.<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130105<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 12<br />
- 3 -<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
zu 1. Der Abstand zwischen den einzelnen Schuppen ist als Mindestabstand für die Bereiche „Bestand“<br />
und „Erweiterungsfläche“ festgelegt. Die maximale Breite der Schuppen ist als Obergrenze<br />
mit 5,00 m definiert. Die maximale Länge der Bauwerke wird durch die Baugrenzen<br />
geregelt. Die Anzahl der Schuppen ist nicht festgesetzt. Bei maximaler Ausnutzung der neuen<br />
Fläche sind die drei (als Gestaltungsentwurf) dargestellten Schuppen möglich. Bei den festgesetzten<br />
Breiten und Abständen ergibt sich die Nutzung mit höchstens 3 Schuppengebäuden,<br />
die jedoch nicht zwangsweise die als Gestaltungsentwurf dargestellte Größe erreichen müssen.<br />
zu 2. Auf die Festsetzung der Vollgeschosse kann verzichtet werden.<br />
zu 3. Siehe hierzu Stellungnahme Landwirtschaftsamt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
zu 1. Hinweis in den zeichnerischen Teil aufnehmen.<br />
zu 2. Planungsrechtliche Festsetzungen werden ergänzt.<br />
zu 3. Kenntnisnahme<br />
Nr. 2.2 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />
II. Untere Naturschutzbehörde<br />
Unsere bisherigen Anregungen wurden im vorliegenden Planentwurf nahezu vollständig berücksichtigt.<br />
Ergänzend werden folgende Anregungen und Hinweise vorgetragen:<br />
1. Unter Ziffer 7 der Begründung (Eingriff in die Natur) wird noch § 21 des alten BNatSchG zitiert.<br />
Nachdem das neue Bundesnaturschutzgesetz <strong>vom</strong> 29. Juli 2009 am 1.03.2010 in Kraft<br />
getreten ist, empfehlen wir, hier die aktuell gültige Rechtsgrundlage § 18 BNatSchG zu<br />
nennen.<br />
2. Unter diesem Abschnitt wird auch angeführt, dass durch die Bündelung der Schuppen am<br />
geplanten Standort die Errichtung einer gleichen Anzahl von Geräteschuppen auf offenen<br />
Flurflächen vermieden wird. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass<br />
landwirtschaftlich nicht privilegierte Schuppengebäude in der freien Landschaft nach den<br />
derzeit geltenden bau- und naturschutzrechtlichen Vorschriften grundsätzlich nicht zulässig<br />
sind. Wir regen daher an, diese Ausführungen zu streichen.<br />
3. Gemäß Ziffer 10 (Anpflanzungen) der planungsrechtlichen Festsetzungen wird eine<br />
Bepflanzung zur weiteren Abrundung mit heimischen Gewächsen, insbesondere Hecken,<br />
gegenüber dem offenen Feld angestrebt und es wird auf Ausführungen unter Abschnitt VI<br />
verwiesen. Abschnitt VI ist im Textteil jedoch nicht mehr enthalten. Wir regen daher an, die im<br />
ursprünglichen Entwurf enthaltene Pflanzliste / Grünordnung in den Textteil zu integrieren,<br />
damit entsprechende Festsetzungen getroffen werden.<br />
Die Ausführungen gelten auch für Ziffer 10 (Anpflanzungen) der örtlichen Bauvorschriften.<br />
Ergänzend sollte an dieser Stelle geregelt werden, dass die Pflanzen dauerhaft zu erhalten<br />
und bei Abgang Art entsprechend zu ersetzen sind.<br />
4. Es wird davon ausgegangen, dass die Eingrünung des Schuppengebiets gemäß den<br />
grünordnerischen Festsetzungen im Bebauungsplan von der Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />
vorgenommen wird. Andernfalls sollten entsprechende Regelungen getroffen werden.<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130105<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 14<br />
- 4 -<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
zu 1. In die Begründung wird die aktuelle Rechtsgrundlage „§18 BNatSchG“ aufgenommen<br />
zu 2. Kenntnisnahme<br />
zu 3. Abschnitt VI „Grünordnung, Pflanzliste“ ist laut Inhaltsverzeichnis dem Verfahren beigefügt<br />
und soll auch als solcher Teil des Bebauungsplanes bleiben.<br />
zu 4. Die Eingrünungsmaßnahmen sollten von der Gemeinde vorgenommen werden.<br />
Beschlussvorschlag<br />
zu 1. Rechtsgrundlage in Begründung aufnehmen.<br />
zu 2. Diese Ausführungen in der Begründung streichen.<br />
zu 3. Abschnitt VI bleibt Teil des Bebauungsplanes<br />
zu 4. Die Gemeinde realisiert die Eingrünungsmaßnahme.<br />
Nr. 2.3 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />
III. Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde<br />
Die angeforderte Entwässerungsplanung wurde zwischenzeitlich vorgelegt. Derzeit erfolgt hierzu die<br />
Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Der Bebauungsplan kann erst dann als Satzung beschlossen<br />
werden, wenn das wasserrechtliche Verfahren abgeschlossen ist.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Kenntnisnahme. Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde mit Schreiben des Landratsamtes Freudenstadt<br />
<strong>vom</strong> 08.11.2012, Az. 51.10/702.10/W2011090 erteilt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Kenntnisnahme.<br />
Nr. 2.4 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />
IV. Landwirtschaftsamt<br />
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme <strong>vom</strong> 10. Dezember 2007. Der jetzige Planentwurf ist in seiner<br />
Zielsetzung (Baumöglichkeit für nicht privilegierte Landwirte) und Festsetzungen (land- und forstwirtschaftliche<br />
Nutzung) im Wesentlichen unverändert geblieben.<br />
Aus agrarstruktureller Sicht ist ein Bedarf an Schuppen für diese Zielgruppe gegeben: der Standort ist<br />
von der Lage und Erschließung her geeignet. Um die zweckgebundene Nutzung sowie auch den<br />
sparsamen Umgang mit der Baufläche erreichen zu können empfehlen wir, bei der Vergabe von Bauplätzen<br />
nicht nur auf das Vorhandensein von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten abzuheben,<br />
sondern vielmehr auch einen Flächennachweis für eine aktiv betriebene Landwirtschaft im Sinne von<br />
§ 201 BauGB zu fordern.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Kenntnisnahme und Beratung der Vergabekriterien.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die Anregung zur Vergabe der Plätze wird nicht umgesetzt.<br />
Aufgestellt: Empfingen/Dornstetten, den <strong>29.01.2013</strong><br />
Büro Gfrörer Gemeindeverwaltungsverband<br />
Architekten, Ingenieure, Landschaftsarchitekten Dornstetten<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130105<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 14<br />
- 5 -<br />
Herr Fahrner ergänzt, dass vorgeschlagen werde, diese Abwägungsvorschläge im Gesamten<br />
zu bestätigen. Der Ortschaftsrat habe diese Abwägungsvorschläge vor beraten und empfehle<br />
eine entsprechende Beschlussfassung an den Gemeinderat.<br />
Bebauungspläne würden gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen; auch hier<br />
empfiehlt Herr Fahrner die dem Gemeinderat vorliegende Satzung zu beschließen. Der Bebauungsplan<br />
trete mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3 Baugesetzbuch). Die<br />
Verwaltung solle beauftragt werden, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.<br />
Ohne Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange des Entwurfs zum Bebauungsplan „Reuteweg“ in der Zeit <strong>vom</strong><br />
05.12.2011 bis 05.01.2012 eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und untereinander<br />
gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorschläge des Verbandsbauamtes<br />
(siehe Anlage) zu dieser Vorlage werden im Gesamten bestätigt.<br />
2. Der Bebauungsplanentwurf wird in der vorgestellten Fassung <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong> beschlossen.<br />
3. Nachstehende Satzung über den Bebauungsplan <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong> wird beschlossen:<br />
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />
Landkreis Freudenstadt<br />
Satzung der Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> über<br />
a) den Bebauungsplan „Reuteweg“ in <strong>Waldachtal</strong>-Hörschweiler<br />
b) die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan<br />
Der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong> hat am <strong>29.01.2013</strong> in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan<br />
„Reuteweg“ in <strong>Waldachtal</strong>-Hörschweiler und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.<br />
Gesetzliche Grundlagen dafür sind § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung <strong>vom</strong><br />
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) sowie § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)<br />
in der Fassung <strong>vom</strong> 25.05.2010 (GBl. S. 416) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung für<br />
Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung <strong>vom</strong> 29.07.2010 (GBl. S. 555).<br />
§ 1<br />
Räumlicher Geltungsbereich<br />
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong> maßgebend.<br />
§ 2<br />
Bestandteile der Satzung<br />
Der Bebauungsplan besteht aus:<br />
1. a) dem Übersichtslageplan <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong>, Maßstab 1 : 2500<br />
b) dem Lageplan <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong>, Maßstab 1:500<br />
c) den planungsrechtlichen Festsetzungen <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong><br />
2. den örtlichen Bauvorschriften <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong>.<br />
Beigefügt ist eine Begründung <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong>. …
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130105<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 15<br />
- 6 -<br />
§ 3<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer aufgrund von § 74 LBO<br />
ergangenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt.<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten<br />
Dieser Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3<br />
BauGB).<br />
<strong>Waldachtal</strong>, den <strong>29.01.2013</strong><br />
Heinz Hornberger<br />
Bürgermeister<br />
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130106<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 16<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 29. Januar 2013<br />
Vorhaben bezogener Bebauungsplan „Lange Furch – Autohaus“ in Salzstetten<br />
• Aufstellungsbeschluss<br />
• Vorentwurfsbeschluss<br />
• Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />
§ 6<br />
Zu diesem Bebauungsplanverfahren führt Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner aus, dass der<br />
Eigentümer des Autohauses in der Freudenstädter Straße 25 in Salzstetten beantragt habe,<br />
einen Bebauungsplan (Vorhaben bezogen) „Lange Furch – Autohaus“ aufzustellen. Im Bereich<br />
des Stellplatzes und im rückwärtigen Bereich der baulichen Anlagen und den Grundstücken<br />
Flst.Nrn. 280 und 281/1 solle eine (reine) Lagerhalle mit ca. 10 x 25 m errichtet werden.<br />
Die Verwaltung schlage vor, dem Antrag zuzustimmen.<br />
Die Verwaltung werde parallel zum Bebauungsplanverfahren mit dem Antragsteller noch<br />
einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Kostenübernahme abschließen, welche im Zusammenhang<br />
mit dieser Bebauungsplanänderung entstehen.<br />
Für die Aufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes liege der schriftliche Antrag<br />
vor. Der Bebauungsplan solle die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau<br />
der genannten Lagerhalle im Anschluss an den Parkplatz des Autohauses und der Tankstelle<br />
ermöglichen. Die Gemeinde habe nach pflichtgemäßem Ermessen über den Antrag zu<br />
entscheiden.<br />
Im Anschluss erläutert Herr Fahrner dem Gemeinderat ausführlich die vorgesehene Planung<br />
anhand von Lageplänen und der Sitzungsunterlagen.<br />
Ergänzend weist er noch darauf hin, dass das Gebiet im rechtskräftigen Flächennutzungsplan<br />
des Gemeindeverwaltungsverbandes Dornstetten bislang als Wohngebietsfläche ausgewiesen<br />
sei. Um hier keine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich zu machen,<br />
sehe der Bebauungsplanentwurf vor, die Lärmwerte für das vorgesehene Mischgebiet auf<br />
die Werte eines allgemeinen Wohngebietes festzusetzen.<br />
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />
Der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong> beschließt:<br />
1. Das Verfahren zur Aufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes wird eingeleitet<br />
(§§ 12 Absatz 1 Satz 1, 2 Absatz 1 Baugesetzbuch). Die Aufstellung des Vorhaben<br />
bezogenen Bebauungsplanes wird beschlossen.<br />
2. Der Bebauungsplanentwurf wird in der vorgestellten Fassung <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong> beschlossen.<br />
3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange wird beschlossen (§§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch).
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130107<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 17<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 29. Januar 2013<br />
§ 7<br />
Bebauungsplan „Heuberg II B“ in Salzstetten<br />
• Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />
• Entwurfsbeschluss<br />
Zum letzten Bebauungsplanverfahren der Gemeinderatssitzung erinnert Hauptamtsleiter<br />
Fahrner daran, dass der Gemeinderat beschlossen habe, den Bebauungsplan für die Erweiterung<br />
des Neubaugebiets in Salzstetten „Heuberg II B“ aufzustellen.<br />
Im Anschluss erläutert Herr Fahrner die Planung detailliert anhand von Planunterlagen und<br />
der Sitzungsvorlage.<br />
Im Wege der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange seien verschiedene Stellungnahmen eingegangen. Über die in dieser Zeit eingegangenen<br />
Anregungen und Stellungnahmen seien entsprechende Abwägungsbeschlüsse<br />
herbeizuführen. Die Anregungen und Stellungnahmen seien zu prüfen und die öffentlichen<br />
und privaten Belange seien gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen.<br />
Das Ing.-Büro Gfrörer, Empfingen, habe entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet,<br />
diese seien der Sitzungsbeilage angefügt. Diese Abwägungsempfehlungen werden im Anschluss<br />
wie folgt erläutert:<br />
Bebauungsplan 'Heuberg II B' in <strong>Waldachtal</strong>-Salzstetten<br />
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />
Landkreis Freudenstadt<br />
Auswertung der Anregungen, die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.3 BauGB vorgebracht wurden.<br />
Nr. 1 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 06.06.2012<br />
Gegen das nun gewählte Erschließungskonzept bestehen seitens der EnBW Regional AG keine Einwendungen.<br />
Die Anbindung an das örtliche 0,4-kVNetz für die zu erwartenden Neubauten erfolgt über die fußläufige<br />
Verbindung zwischen der Straße "Sommerhalde" und der geplanten Erschließungsstraße A und im<br />
neu geplanten Gehweg zur bestehenden Straße "Im Erlen".<br />
Bitte beteiligen Sie uns am weiteren Verfahren.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Kenntnisnahme, die EnBW wird an der weiteren Planung beteiltigt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Keine Änderung erforderlich. …
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130107<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 18<br />
- 2 -<br />
Nr. 2.1 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.06.2012<br />
I. Höhere Verwaltungsbehörde<br />
Zum Bebauungsplanentwurf "Heuberg II B" in <strong>Waldachtal</strong>-Salzstetten haben wir bereits mit Schreiben<br />
<strong>vom</strong> 31. August 2010 und 20. Juni 2011 Stellung genommen. Unsere dortigen Anregungen wurden in<br />
den jetzt vorgelegten Planunterlagen nicht vollständig berücksichtigt. Außerdem wurde der Geltungsbereich<br />
nicht unerheblich erweitert. Hierzu werden noch folgende Anregungen vorgetragen:<br />
1. Die aufzuhebende Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes „Salzstetten-Süd 2001“ verläuft<br />
aufgrund der Erweiterung des Plangebietes jetzt innerhalb des Geltungsbereiches und hat damit<br />
Festsetzungscharakter. Allerdings ist die Geltungsbereichsgrenze nicht korrekt dargestellt. Hierzu<br />
verweisen wir auch auf die Ausführungen der unteren Naturschutzbehörde. Die Planunterlagen<br />
sind daher entsprechend zu überarbeiten.<br />
2. In der Legende sind verschiedene Darstellungen bzw. Planzeichen nicht erläutert. Sofern es bei<br />
den entsprechenden Darstellungen verbleibt, wird daher angeregt, diese vollständig in der Zeichenerklärung<br />
zu erläutern.<br />
3. In den Geltungsbereich eingezogen ist im Bereich des Grundstücks Sommerhalde 39, Flst. Nr.<br />
3936, noch eine kleine „Wohnbaufläche“. Diese ist für uns nicht nachvollziehbar, zumal sie auch<br />
bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Salzstetten-Süd - 2001“ so enthalten ist und<br />
dort auch einen Sinn ergibt. Wir empfehlen daher zu prüfen, ob hier der Geltungsbereich nicht auf<br />
die Straßenfläche zurückgenommen werden sollte.<br />
4. In der Begründung wird auf den bestehenden Bebauungsplan „Salzstetten-Süd - 2001, 2. Änderung“<br />
als verbindliche Bauleitplanung hingewiesen. Nach unseren Unterlagen gibt es eine zweite<br />
Änderung für diesen Bebauungsplan aber bisher nicht. Wir regen daher an, dies nochmals zu prüfen<br />
und ggf. zu korrigieren.<br />
5. Unter Ziffer 7 der planungsrechtlichen Festsetzungen ist bestimmt, dass freistehende Einzelgaragen<br />
auf der Südseite der Erschließungsstraße nicht zulässig sind. Diese „sollten“ im oder am Gebäude<br />
untergebracht werden. Nachdem gleichzeitig die Unzulässigkeit dieser Einzelgaragen bestimmt<br />
ist, ist die Unterbringung im oder am Gebäude auch als zwingend zu regeln.<br />
In dieser Ziffer wird außerdem eine Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen auf der nicht überbaubaren<br />
Grundstücksfläche bestimmt. Gleichzeitig wird auf § 23 Abs. 5 BauNVO verwiesen. Danach<br />
können aber nur bauliche Anlagen zugelassen werden, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen<br />
zulässig sind. Wir gehen davon aus, dass diese gesetzliche Regelung übernommen<br />
werden soll und empfehlen daher, die Festsetzung zu streichen.<br />
6. Unter Ziffer 8 der planungsrechtlichen Festsetzungen ist geregelt, dass Baugrenzenüberschreitungen<br />
ausnahmsweise auch für Hauptgebäude zulässig sind. Nachdem dies nicht genauer definiert<br />
ist, ist dies unseres Erachtens zu unbestimmt. Es wäre zumindest eine Maßangabe hier erforderlich.<br />
7. Unter Ziffer 9 der planungsrechtlichen Festsetzungen ist die Firsthöhe mit 7,50 m über der EFH<br />
festgelegt. Da die EFH aber nirgends definiert ist, ist diese Regelung nicht nachvollziehbar.<br />
8. Unter Ziffer 1 der örtlichen Bauvorschriften sind Garagen auf der Südseite der Erschließungsstraße<br />
nur mit einem dem Hauptgebäude angepassten Dach zulässig. Unter Berücksichtigung der<br />
planungsrechtlichen Festsetzungen unter Ziffer 7 ist hier nicht eindeutig klar, ob dies für alle Garagen,<br />
sowohl freistehend als auch an das Hauptgebäude angebaut, gilt oder nur für die ausnahmsweise<br />
zulässigen freistehenden Garagen. Wir empfehlen, dies zu konkretisieren.<br />
9. Die Regelungen unter Ziffer 4 und 8 der örtlichen Bauvorschriften mit „erwünscht“ und „sollte möglichst<br />
wenig“ sind unseres Erachtens ebenfalls zu unbestimmt und müssen als konkrete Regelungen<br />
festgelegt werden. …
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130107<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 19<br />
- 3 -<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Verbandsbauamtes<br />
Zu:<br />
1. Der Anregung wird gefolgt. Der Verlauf des Geltungsbereichs wird überprüft. Nach Auffassung<br />
des Gemeindeverwaltungsverbandes ist die Abgrenzung richtig dargestellt.<br />
2. Der zeichnerische Teil wird bezüglich der verwendeten Planzeichen und der Darstellungen in der<br />
Legende nochmals überprüft und ggf. ergänzt.<br />
3. Der Anregung wird gefolgt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird auf die Grenze des<br />
Weges zurück genommen.<br />
4. Die Unterlagen des genannten BPlanes werden nochmals geprüft, ggf. erfolgt eine Änderung der<br />
Bezeichnung im Lageplan sowie in der Begründung zum Bebauungsplan.<br />
5. Der Anregung wird gefolgt, die Formulierung wird wie folgt geändert:<br />
"Freistehende Einzelgaragen auf der Südseite der Erschließungsstraße (Talseite) sind nicht zulässig,<br />
diese sind im oder am Gebäude unterzubringen. Außerhalb des Baufensters (nördlich und<br />
südlich der Straße) sind Garagen und Stellplätze zulässig, wenn aus städtebaulichen Gründen<br />
nichts dagegen." Außerdem wird der letzte Satz mit der Ausnahmeregelung gestrichen.<br />
Außerdem wird der erste Satz der planungsrechtlichen Festsetzungen, Nr. 7 gestrichen.<br />
6. Der Anregung wird gefolgt. Der letzte Satz der Festsetzungen unter Nummer 8 der planungsrechtlichen<br />
Festsetzungen bezüglich der Hauptgebäude wird gestrichen.<br />
7. Die Regelung unter Punkt 7 der planungsrechtlichen Festsetzungen wird wie folgt geändert:<br />
"Die Firsthöhe darf 7,50 m über der EFH nicht überschreiten.<br />
Die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) darf bei Gebäuden nördlich der Erschließungsstraße<br />
(bergseits) max. 3,0 m über OK Straße (Fahrbahnhöhe in Straßenmitte) bezogen auf die Achse in<br />
Gebäudemitte liegen.<br />
Bei Gebäuden auf der Südseite darf die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) max. 0,5 m über OK<br />
Straße (Fahrbahnhöhe in Straßenmitte) bezogen auf die Achse in Gebäudemitte liegen<br />
Ausnahmen sind im Einzelfall zulässig, sofern dies städtebaulich vertretbar erscheint.<br />
8. Nachdem Nr. 7 der planungsrechtlichen Festsetzungen konkretisiert wurde, ist für die Festsetzung<br />
unter Punkt 1 der örtlichen Bauvorschriften keine Konkretisierung bzw. Änderung mehr erforderlich.<br />
9. Der erste Satz von Nr. 4 der örtlichen Bauvorschriften wird gestrichen.<br />
Bei Nr. 8 der örtlichen Bauvorschriften wird die Formulierung "sollte" durch "darf" ersetzt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen werden wie oben beschrieben geändert.<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130107<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 20<br />
- 4 -<br />
Nr. 2.2 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.06.2012<br />
II. Untere Naturschutzbehörde<br />
Sowohl zu der ursprünglichen Planung bzw. der Gesamtkonzeption „Heuberg II“ als auch zur ersten<br />
Planfassung des Bebauungsplan-Entwurfes „Heuberg II B“ haben wir bereits mehrfach Stellung genommen.<br />
Die nun vorgesehene erweiterte Planung geht im Westen über die ursprüngliche Gesamtkonzeption<br />
„Heuberg II“ hinaus. Der zur Bebauung vorgesehene Bereich ist im Flächennutzungsplan<br />
des Gemeindeverwaltungsverbandes Dornstetten als Wohnbaufläche und die geplanten Ausgleichsflächen<br />
sind als Landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Da der Bebauungsplan somit aus dem Flächennutzungsplan<br />
entwickelt ist, wird diesem grundsätzlich zugestimmt.<br />
Mit Ausnahme eines nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotops (Feldhecke, Biotop Nr. -<br />
7517-237-2040) werden keine anderen nach dem Naturschutzrecht geschützten Gebiete oder Objekte<br />
betroffen. Den Planunterlagen sind ein Umweltbericht mit rechnerischer Eingriffs-<br />
Ausgleichsbilanzierung sowie auch ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag beigefügt. Die Unterlagen<br />
wurden fachlich einwandfrei und nachvollziehbar ausgearbeitet. Bei Umsetzung aller im Plangebiet<br />
festgelegter Ausgleichsmaßnahmen kann bezogen auf die Schutzgüter Arten und Biotope ein Ausgleich<br />
von 119% erreicht werden.<br />
Folgende Anregungen und Hinweise werden noch vorgetragen:<br />
1. Im Planteil wurde die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des teilweise aufzuhebenden Bebauungsplanes<br />
„Salzstetten-Süd 2001“ nicht korrekt dargestellt. Der Grenzverlauf biegt etwa in<br />
der Mitte des Plangebietes, südlich des Baugrundstücks Flst.Nr. 3931, nach Süden ab und verläuft<br />
weiter in südöstliche Richtung hin zur südlichen Grenze des Bebauungsplanes „Heuberg II<br />
A“. Wir regen daher an, den Grenzverlauf nochmals zu prüfen und korrekt darzustellen.<br />
2. Im Lageplan-Entwurf wurde der noch vorhandene und zu beseitigende Biotop im Bereich der<br />
Bauplätze Nrn. 12-15 dargestellt. Wir regen an diese Abgrenzung zu streichen, zumal das Planzeichen<br />
auch in der Zeichenerklärung nicht aufgeführt ist.<br />
3. Unter Ziffer 10 der Begründung (Eingriff in Natur und Landschaft) wird ausgeführt, dass die betroffenen<br />
Flächen zurzeit als Wiesenfläche genutzt werden. Nach dem Bestandsplan der Biotop- und<br />
Nutzungsstrukturen des Büros Gfrörer sind jedoch auch Ackerflächen betroffen. Wir regen an,<br />
dies zu berichtigen.<br />
4. In der Pflanzliste unter Ziffer 6 des Umweltberichts wird bezüglich der Pflanzgebote für Laubbäume<br />
auf privaten Grünflächen auf die Pflanzliste der textlichen Festsetzungen hingewiesen. In den<br />
textlichen Festsetzungen ist jedoch keine Pflanzliste enthalten. Wir regen daher an, entweder den<br />
Textteil noch um eine Pflanzliste zu ergänzen.<br />
5. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Heuberg II B“ überlagert sich, wie bereits unter vorstehender<br />
Ziffer 1 erwähnt, mit bereits überplanten Flächen des Bebauungsplanes „Salzstetten<br />
Süd – 2001“. In diesem Bebauungsplan wurden im südlichen Bereich öffentliche Grünflächen mit<br />
Pflanzgeboten für ca. 20 Bäume als Ausgleichsflächen festgesetzt. Durch die Ausweisung von<br />
Bauflächen wird dieser Bereich insoweit doppelt belastet, d.h. es ist ein doppelter Ausgleich erforderlich.<br />
Wir empfehlen daher, hierauf im Umweltbericht hinzuweisen und dies auch bei der rechnerischen<br />
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zu berücksichtigen. Auf Grund des errechneten Ausgleichs-Überschusses<br />
von 119% gehen wir jedoch davon aus, dass weitergehende Ausgleichsmaßnahmen<br />
nicht erforderlich werden. Abschließend kann dies jedoch erst nach Vorlage der überarbeiteten<br />
rechnerischen Bilanzierung beurteilt werden.<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130107<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 21<br />
- 5 -<br />
6. Zur Refinanzierung der Kosten der Ausgleichsmaßnahmen (vgl. §§ 135 a ff BauGB) ist es erforderlich,<br />
im Bebauungsplan Zuordnungsfestsetzungen zu treffen. Wir verweisen diesbezüglich auf<br />
die Ausführungen im Merkblatt des Landratsamtes Freudenstadt „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung<br />
– Kostenerstattung“. Wir regen an, die Formulierung etwaiger Zuordnungsfestsetzungen<br />
im Einzelnen nochmals mit dem Kommunalamt im Hause abzuklären. In diesem Zusammenhang<br />
weisen wir auch darauf hin, dass die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Zeitpunkt<br />
des Satzungsbeschlusses gesichert erscheinen muss. Dies bedeutet, dass die zivilrechtliche Verfügbarkeit<br />
der Ausgleichsgrundstücke gegeben sein muss.<br />
7. Die Umsetzung der Planung erfordert die Beseitigung eines nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten<br />
Biotops (Schlehen-Feldhecke, Biotop-Nr. 7517.237-2040). Hierfür wurde über das Verbandsbauamt<br />
Dornstetten mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.05.2012 bei der unteren Naturschutzbehörde ein<br />
Antrag der Gemeinde <strong>Waldachtal</strong>, datiert <strong>vom</strong> 17.04.2012, eingereicht. Für die Beseitigung des<br />
betreffenden Biotops wurde jedoch bereits mit Bescheid des Landratsamtes Freudenstadt <strong>vom</strong><br />
29.04.2005 (siehe Anlage) eine Ausnahmegenehmigung erteilt, in welcher Ausgleichspflanzungen<br />
auf den Flst.Nrn. 1609/1 sowie 1610/1 festgelegt wurden. Der aktuell vorgelegte Antrag präzisiert<br />
den damaligen Antrag und sieht eine Ersatzpflanzung in etwa gleicher Größenordnung lediglich<br />
auf dem Flst. Nrn. 1610/1 vor. Da in der Sache bereits entschieden wurde, wird eine nochmalige<br />
oder geänderte Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung des Biotops von der unteren Naturschutzbehörde<br />
nicht erteilt. Die Ausnahmegenehmigung <strong>vom</strong> 29.04.2005 gilt insoweit fort. Der<br />
Neuantrag wird lediglich zu den Akten genommen.<br />
8. Es wird empfohlen, das Maßnahmenkonzept der Gründordnung des Büros Gfrörer zum Bestandteil<br />
des Bebauungsplanes zu erklären. Es wird zudem empfohlen, durch einen entsprechenden<br />
Gemeinderatsbeschluss sicher zu stellen, dass die im Plan festgelegten Ausgleichsmaßnahmen<br />
zeitnah, d.h. möglichst im Zuge der Erschließung des Baugebietes umgesetzt werden.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Verbandsbauamtes<br />
Zu:<br />
1. Der Geltungsbereich wird überprüft. Nach Auffassung des Gemeindeverwaltungsverbandes ist die<br />
Abgrenzung richtig dargestellt (s.a. Stellungnahme Höhere Verwaltungsbehörde, Nr. 1).<br />
2. Der Anregung wird gefolgt. Auf die Darstellung der zu beseitigenden Hecke wird verzichtet.<br />
3. Der Anregung wird gefolgt, die Ziffer 10 der Begründung wird ergänzt.<br />
4. Die Pflanzenliste wird in die planungsrechtlichen Festsetzungen, Ziffer 11, vollständig übernommen.<br />
5. Die entfallenden Pflanzfestsetzungen für 20 Bäume aus dem genannten Bebauungsplan werden<br />
in die Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung noch eingearbeitet. Durch die entfallenden Bäume ist ein<br />
zusätzlicher Wertverlust von (20 Bäumen x (StU 18+80 cm x 6 WE )) = 11.760 WE zu kompensieren.<br />
Da bisher ein Überschuss von 37.074 WE erreicht wurde, kann hiermit dieser zusätzliche<br />
Wertverlust ausreichend kompensiert werden, es werden keine zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />
erforderlich.<br />
6. Es wird folgende Zuordnungsfestsetzung ergänzt:<br />
"Zuordnungsfestsetzung (§ 9 (1a) BauGB i. V. m. § 1a (3) BauGB)<br />
Den Eingriffen auf den Baugrundstücken und durch die Erschließungsanlage werden Ausgleichsmaßnahmen<br />
im Sinne des § 9 (1a) BauGB gleichmäßig zugeordnet. Folgender Verteilungsschlüssel<br />
ist für die Zuordnung zu verwenden:<br />
19 %: Erschließung (2.620 m²)<br />
81 %: Grundstücke mit neuen Baumöglichkeiten (10.780 m²)." …
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130107<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 22<br />
7. Kenntnisnahme.<br />
- 6 -<br />
8. Das Maßnahmenkonzept der Grünordnung wird Bestandteil der Bebauungsplan-Unterlagen und<br />
in die Satzung mit aufgenommen. Außerdem wird die Ziffer 11 der planungsrechtlichen Festsetzungen<br />
wie folgt ergänzt:<br />
"Die Ausgleichsmaßnahmen auf den öffentlichen Grünflächen sind spätestens eine Vegetationsperiode<br />
nach Abschluss der Erschließung des Baugebietes durchzuführen."<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden wie oben beschrieben<br />
geändert.<br />
Nr. 2.3 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.06.2012<br />
III. Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde<br />
Die Ausführungen in unserer Stellungnahme <strong>vom</strong> 20. Juni 2011 haben nach wie vor Gültigkeit und<br />
sind entsprechend zu beachten. Lediglich die dort vorgetragenen Hinweise sind gegenstandslos.<br />
Das erforderliche wasserrechtliche Verfahren ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Verbandsbauamtes<br />
Die Ausführungen in der genannten Stellungnahme wurden beachtet. Es wurde ein Antrag auf wasserrechtliche<br />
Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung ist in Aussichtgestellt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Keine Änderung erforderlich.<br />
Nr. 2.4 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.06.2012<br />
IV. Kreisbrandmeister<br />
Auf die Stellungnahme <strong>vom</strong> 20. Juni 2011 wird verwiesen. Weitere Anregungen werden nicht vorgetragen.<br />
Zitat 1: " Auf die Stellungnahme <strong>vom</strong> 31.08.2010 wird verwiesen:<br />
Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist eine Wassermenge von mindestens 48m³/Std. über<br />
mindestens zwei Stunden erforderlich. Die geforderte Löschwassermenge muss innerhalb des Löschbereichs<br />
von maximal 300 m um die Objekte sichergestellt werden. Die Ausführung hat entsprechend<br />
der geltenden DIN-Vorschriften zu erfolgen."<br />
Zitat 2: "Ergänzend wird noch auf folgendes hingewiesen:<br />
Geeignete Entnahmestellen (z.B. Hydranten) müssen in einer Entfernung von höchstens 80 m zu<br />
Gebäuden vorhanden sein.<br />
Entnahmestellen (z.B. Hydranten) sind mindestens einmal im Jahr, möglichst vor Beginn des Winters,<br />
zu überprüfen und zu warten.<br />
Der Netzdruck darf bei der Löschwasserentnahme an keiner Stelle des Netzes unter 1,5 bar abfallen.<br />
Bei der Verwendung von Überflurhydranten ist die DIN 3222 zu beachten.<br />
Bei der Verwendung von Unterflurhydranten ist die DIN 3221 zu beachten.<br />
Unterflurhydranten sind mit Hinweisschildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen.<br />
Es sind Zufahrtsmöglichkeiten für Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge bzw. Zu- oder Durchgänge für<br />
die Feuerwehr zu den Gebäuden zu berücksichtigen. Die Vorgaben des § 2 LBOAVO sowie der VwV<br />
– Feuerwehrflächen – <strong>vom</strong> 11.08.1988 – Az.: 5-5400/213 – sind zu beachten."
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130107<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 23<br />
- 7 -<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Verbandsbauamtes<br />
Zitat 1: "Der Stellungnahme wird gefolgt. Innerhalb von 300 m stehen zwei Überflurhydranten und<br />
mehrere Unterflurhydranten zur Verfügung. Die Druckverhältnisse sind gut, das Leitungsnetz ist stark<br />
vernetzt, bis zum Abgang der Stichleitung. Im Hochbehälter steht eine Löschwasserreserve von 100<br />
m³ zur Verfügung."<br />
Zitat 2: " Der Stellungnahme wird gefolgt. Bei der Ausführungsplanung werden die Vorgaben berücksichtigt.<br />
Die Überprüfung der Hydranten wird die Gemeinde veranlassen."<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die Anregungen wurden bereits in den vorangegangenen Verfahrensschritten abgearbeitet. Es sind<br />
keine weiteren Beschlüsse erforderlich.<br />
Nr. 2.5 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.06.2012<br />
V. Vermessungsamt<br />
Zur Planung bestehen nach wie vor keine Anregungen.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Verbandsbauamtes<br />
Kenntnisnahme<br />
Beschlussvorschlag<br />
nicht erforderlich<br />
Nr. 2.6 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme <strong>vom</strong> 20.07.2012<br />
VI. Untere Landwirtschaftsbehörde<br />
In der nochmals überarbeiteten Planfassung werden gegenüber dem Außenbereich keine Änderungen<br />
vorgenommen, sodass landwirtschaftliche Belange hiervon nicht erneut berührt werden. Es bestehen<br />
daher keine fachlichen Bedenken gegen den Planentwurf.<br />
Anregungen und Hinweise<br />
- An der nördlichen Grenze des Plangebietes ist eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Diese<br />
Fläche (Grünland) ist unter landwirtschaftlichem Aspekt wegen der Lage inmitten von Wohnbebauung,<br />
Erschließung über Wohnstraßen und Grasweg, der geringen Größe (16 a) sowie der<br />
fachlichen Einstufung als landwirtschaftliche Grenzflur nur von geringer agrarstruktureller Bedeutung.<br />
Aus fachlicher Sicht wäre daher diese Fläche, vorausgesetzt privatrechtlicher Regelungen,<br />
ebenfalls als ökologische Ausgleichsfläche (Vorratsfläche) geeignet.<br />
- Nach dem Maßnahmenplan und dem Umweltbericht sollen die an der westlichen und südlichen<br />
Plangrenze gelegenen landwirtschaftlichen Flächen als ökologische Ausgleichsmaßnahme extensive<br />
Magerwiesen mit Obstbäumen umgewandelt werden. Eine wirtschaftliche Nutzung für Landwirte<br />
ist dann nicht mehr gegeben, sodass hier eine reine Pflegefläche entsteht, zu deren Erhalt<br />
gezielte Pflegemaßnahmen notwendig werden.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Verbandsbauamtes<br />
Die Fläche an der nördlichen Grenze befindet sich in Privateigentum, der derzeitige Nutzungsmöglichkeit<br />
bleibt unverändert erhalten. Deshalb erfolgt die Darstellung nach wie vor als Fläche für die Landwirtschaft.<br />
Die Pflege der genannten Ausgleichsflächen wird über die Gemeindeverwaltung geregelt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Keine Änderung des Bebauungsplanes.<br />
Aufgestellt: Dornstetten, den <strong>29.01.2013</strong><br />
Verbandsbauamt in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung <strong>Waldachtal</strong>
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130107<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 24<br />
Abschließend empfiehlt die Verwaltung, den vorliegenden Bebauungsplan zu billigen und<br />
ebenfalls zu beschließen.<br />
- 8 -<br />
Ein Satzungsbeschluss soll aus Sicht der Verwaltung im Moment noch nicht erfolgen, bis<br />
über die letztendliche Umsetzung, sowohl vertragsrechtlicher wie finanzieller Art (Haushaltsplan<br />
2013), abschließend entschieden sei.<br />
Ohne Beratung fasst der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong> folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />
1. Die während der nochmaligen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger<br />
Träger öffentlicher Belange des Entwurfs zum Bebauungsplan „Heuberg II B“ in<br />
der Zeit <strong>vom</strong> 21.05.2012 bis 21.06.2012 eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft<br />
und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorschläge des Verbandsbauamtes<br />
sind dieser Sitzungsbeilage angefügt; diese werden im Gesamten<br />
bestätigt.<br />
2. Der Bebauungsplanentwurf wird in der vorgestellten Fassung <strong>vom</strong> <strong>29.01.2013</strong> beschlossen.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130108<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 25<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 29. Januar 2013<br />
§ 8<br />
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
Freudenstadt mit den Gemeinden Seewald und Bad Rippoldsau-Schapbach<br />
• Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />
nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />
Bürgermeister Heinz Hornberger weist darauf hin, dass auch bei der Stadt Freudenstadt<br />
bzw. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Seewald und Bad Rippoldsau-Schapbach<br />
Planungen zur Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen im Rahmen<br />
eines Teilflächennutzungsplanes Windkraft bestehen. Zu diesem Zweck ist auch dort<br />
vorgesehen, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft aufzustellen.<br />
Die Stadt Freudenstadt habe die Gemeinde auf die Planung hingewiesen und die Möglichkeit<br />
zur Stellungnahme eröffnet.<br />
Auf die Sitzungsunterlagen wird Bezug genommen.<br />
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong> nimmt den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft der<br />
vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Freudenstadt mit den Gemeinden Seewald und Bad<br />
Rippoldsau-Schapbach zur Kenntnis. Anregungen werden nicht vorgetragen.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130109<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 26<br />
Spendenbericht 2012<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 29. Januar 2013<br />
§ 9<br />
Gemeindekämmerer Herr Christoph Enderle weist darauf hin, dass die Gemeinde zur Erfüllung<br />
ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen ein werben, annehmen<br />
oder an Dritte vermitteln darf, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen.<br />
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich<br />
dem Bürgermeister sowie – falls vorhanden - den Beigeordneten.<br />
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstelle<br />
jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke<br />
anzugeben sind und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.<br />
Aus dieser Verpflichtung und der Dienstanweisung für die Entgegennahme von Spenden<br />
gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung habe die Verwaltung die eingegangenen Spenden<br />
aufgelistet und dargestellt. Dabei müssen auch die Beziehungen der Spender zur Gemeinde<br />
angegeben werden.<br />
Gemeinderat Herr Dr. Rudolf Emele erkundigt sich nach Spenden für Uhrenskulpturen in<br />
Tumlingen.<br />
Herr Enderle antwortet, dass seiner Meinung nach alle Spenden ordnungsgemäß aufgelistet<br />
seien, man werde dies aber nochmals überprüfen.<br />
Hierauf fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Spenden – wie von der Verwaltung erläutert und<br />
dargestellt - an.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130110<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 27<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 29. Januar 2013<br />
§ 10<br />
BIT Telefongesellschaft<br />
– Vergabe der neuen Telefonanlage für die Gemeindeverwaltung und die Schulen<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt führt Gemeindekämmerer Herr Enderle aus, dass der Telefonanlagenvertrag<br />
von der Verwaltung gekündigt wurde, nachdem die bestehende Telefonanlage<br />
seit über 16 Jahren von einer Firma gemietet worden sei.<br />
Der jährliche Mietpreis liege aktuell über dem eines Kaufes und deshalb schlage die Verwaltung<br />
vor, auf neuere Technik zu günstigeren Preisen umzustellen. Die Gemeinde könne hierbei<br />
jährlich rund 15.000,-- € einsparen. Die Folgekosten für eine Wartung betragen künftig<br />
nur noch 2.500,-- €.<br />
Im Anschluss erläutert Herr Enderle eingehend die Angebote und die Vergabeempfehlung.<br />
Aus der Mitte des Gemeinderats wird gefragt, bis wann mit einer Umstellung gerechnet werde.<br />
Die Verwaltung antwortet, dass die Umstellung noch vor dem 31. März 2013 kommen soll<br />
und die Umstellungsphase ca. 14 Tage dauern werde.<br />
Hierauf fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong> vergibt die Installation der Telefonanlage für die Rathäuser<br />
Tumlingen, Lützenhardt und dem Schulzentrum an die Firma ITR GmbH aus Sindelfingen<br />
zu einem Preis von 12.492,62 €. Die anderen Örtlichkeiten werden für ca. 2.000,-- €<br />
mit neuen Telefonen ohne Anlagen umgerüstet.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130111<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 28<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 29. Januar 2013<br />
§ 11<br />
Einbringung des Haushalts- und Wirtschaftsplanes 2013 der Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />
• Gemeindehaushalt 2013 mit Investitionsprogramm 2012 bis 2016<br />
• Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung <strong>Waldachtal</strong> 2013 mit Investitionsprogramm<br />
2012 bis 2016<br />
• Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong> 2013 mit Investitionsprogramm<br />
2012 bis 2016<br />
11.1. Gemeindehaushalt 2013 mit Investitionsprogramm 2012 bis 2016<br />
Bürgermeister Heinz Hornberger teilt mit, dass in der Gemeinderatssitzung der Haushaltsplanentwurf<br />
2013 für den Gemeindehaushalt, aber auch die Wirtschaftspläne eingebracht<br />
werden sollen. Er werde im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes noch grundsätzliche<br />
Ausführungen machen und wolle deshalb in der heutigen Gemeinderatssitzung auf<br />
die Erläuterungen des Gemeindekämmerers verweisen.<br />
Im Anschluss macht Gemeindekämmerer Herr Enderle ausführliche Erläuterungen zu den<br />
vorliegenden Planwerken.<br />
Gemeindehaushalt 2012:<br />
Herr Enderle führt aus, dass das Haushaltsvolumen 2013 im Verwaltungshaushalt<br />
12.790.000,-- € und im Vermögenshaushalt 3.475.000,-- €, insgesamt also 16.265.000,-- €<br />
umfassen. Es sei eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.051.500,-- €<br />
vorgesehen.<br />
Zu den Planzielen 2013 nennt Herr Enderle folgende Maßnahmen:<br />
- Bau Kinderhaus <strong>Waldachtal</strong><br />
- Neue Kopierer u. Drucker (Kauf statt Leasing)<br />
- Sanierung Treppenabgang Grundschule und Kindergarten Salzstetten<br />
- Kirchturmsanierung Lützenhardt (Beteiligung an den Kosten der Kirchengemeinde)<br />
- Umbau Kindergarten Lützenhardt, Kleinkindgruppe<br />
- Erschließung Baugebiet "Heuberg II B“<br />
- Sanierung der Max-Eyth-Straße in Tumlingen (Haushaltsreste aus 2012)<br />
- Dachaufbau Garagen beim Rathaus Lützenhardt<br />
- Nachfinanzierung Holder-Fahrzeug Bauhof<br />
- Entwurf zur Gestaltung des ehemaligen Kindergartens Oberwaldach in ein Bürgerhaus<br />
Im Anschluss nennt und erläutert Herr Enderle die Eckdaten des Haushaltsplanes 2013:<br />
- Einwohnerzahl Stand 30.06.2012 5.756 Einwohner<br />
- Steuerkraftmesszahl 5.061.379 €<br />
- Bedarfsmesszahl 6.114.149 €<br />
- Steuerkraftsumme 6.043.741 €<br />
- Hebesatz Grundsteuer: A = 340 % und B = 360 %<br />
- Hebesatz Gewerbesteuer 340 % …
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130111<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 29<br />
- 2 -<br />
- Stand der Rücklage am 31.12.2013 1.656.351 €<br />
- Stand der Schulden am 31.12.2013 744.151 €<br />
Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 129,28 € pro Einwohner im Stammhaushalt.<br />
Die geplanten Einnahmen im Verwaltungshaushalt Einnahmen Verwaltungshaushalt erläutert<br />
Herr Enderle wie folgt:<br />
Steuern:<br />
- Grundsteuer A und B 862.000 €<br />
- Gewerbesteuer 3.100.000 €<br />
- Einkommensteueranteil 2.925.600 €<br />
- Umsatzsteueranteil 307.500 €<br />
- Steuerähnliche Einnahmen 107.760 €<br />
Zuweisungen:<br />
- Schlüsselzahlen 1.002.780 €<br />
- Familienleistungsausgleich 261.470 €<br />
Verwaltung und Betrieb:<br />
davon<br />
- Innere Verrechnungen 1.442.112 €<br />
- Verwaltungsgebühren 411.590 €<br />
- Erlöse aus Verkauf, Miete/Pacht 710.248 €<br />
- Zuschüsse/Erstattungen 698.450 €<br />
Beim Holzeinschlag im Gemeindewald sei für das laufende Jahr ein etwas reduzierter<br />
Überschuss in Höhe von (nur) 15.700,-- € vorgesehen, dies hänge an dem reduzierten Einschlag<br />
aufgrund der Festlegungen der Forsteinrichtung.<br />
Weitere wesentliche Einnahmen des Verwaltungshaushaltes beziffert Herr Enderle noch wie<br />
folgt:<br />
- Konzessionsabgabe 181.500 €<br />
- Kalkulatorische Einnahmen 701.790 €<br />
- Zinseinnahmen in Höhe von 65.200 € (davon in den Eigenbetrieben 35.300 €)<br />
Dem gegenüber benennt Herr Enderle die wesentlichen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes<br />
für das Jahr 2013 wie folgt:<br />
Personalausgaben 3.325.949 €<br />
Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus folgenden Veränderungen:<br />
- Schulkindbetreuung<br />
- Personal Kinderhaus <strong>Waldachtal</strong> (ca. 6 Stellen)<br />
- Kleinkindgruppe Kindergarten Salzstetten<br />
- Einstellung neuer Bauhofleiter<br />
- Winterdienstzulagen Bauhof<br />
- Erhöhung Leistungsentgelt von 1,5 % auf 2 % entsprechend TVöD<br />
-<br />
Dies verursacht Mehrkosten beim Personal in Höhe von ca. 197.511,-- € gegenüber dem<br />
Jahr 2012. …
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130111<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 30<br />
Weitere wesentliche Ausgabenpositionen des Verwaltungshaushaltes erläutert Herr Enderle<br />
wie folgt:<br />
- 3 -<br />
Verwaltungs- u. Betriebsaufwand mit 2.443.650 €<br />
Davon entfallen auf:<br />
- Gebäudeunterhaltung und Außenanlagen 624.250 €<br />
- Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 43.500 €<br />
- Geräte/Ausstattung 94.500 €<br />
- Mieten/Pachten 32.420 €<br />
- Bewirtschaftung Gebäude 348.300 €<br />
- KFZ-Haltung 133.050 €<br />
- weitere Betriebsausgaben 610.010 €<br />
- Steuern/Geschäftsaufwand 309.410 €<br />
- Erstattung von Verwalt. und Betriebsaufwand 248.210 €<br />
Weitere maßgebliche Ausgaben sind:<br />
- Zuweisungen / Zuschüsse 381.869 €<br />
- Kreditzinsen 33.750 €<br />
- Umlagen 4.452.430 €<br />
Davon wiederum entfallen als:<br />
- Gewerbesteuerumlage 629.120 €<br />
- FAG-Umlage 1.453.250 €<br />
- Kreisumlage (37%) 2.290.060 €<br />
- Gemeindeverwaltungsverbandsumlage 80.000 €<br />
Herr Enderle stellt fest, dass bei einem Vergleich der Umlageeinnahmen und der Umlagezahlungen<br />
folgendes Ergebnis herauskommen:<br />
Erhaltene Zuweisungen 4.497.350 €<br />
zu zahlende Umlagen 4.452.430 €<br />
Das ergebe noch ein leichtes Plus in Höhe von 44.920 € (im Vorjahr ergab dies ein Negativbetrag<br />
von 362.200,-- €). Im Jahre 2013 sei damit erfreulich, dass die Gemeinde mehr Zuweisungen<br />
bekomme, als sie Umlagen abführen muss.<br />
Schließlich beziffert Herr Enderle noch folgende wesentliche Einnahmenpositionen des Vermögenshaushaltes:<br />
- Zuführung <strong>vom</strong> Verwaltungshaushalt 0 €<br />
- Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 1.051.500 € (30,26%)<br />
- Zuführung Sonderrücklage 6.800 € (0,20%)<br />
- Veräußerungen von Anlagevermögen 822.400 € (23,67%)<br />
- Zuweisungen 1.178.300 € (33,91%)<br />
- Tilgung im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 14.000 € (0,40%)<br />
- Beiträge und ähnliche Entgelte 402.000 € (11,56%)<br />
Die Summe der Einnahmen betrage damit 3.475.000 €<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130111<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 31<br />
- 4 -<br />
Dem stehen folgende Ausgabepositionen im Vermögenshaushalt entgegen:<br />
- Erwerb von beweglichem Vermögen 62.000 € (1,78%)<br />
- Erwerb von Grundstücken 516.000 € (14,85%)<br />
- Investitionszuweisungen 10.000 € (0,29%)<br />
- Baumaßnahmen 2.781.100 € (80,03%)<br />
- Tilgung von Krediten 49.100 € (1,41%)<br />
- Umschuldungen 50.000 € (1,44%)<br />
- Zuführung Sonderrücklage 6.800 € (0,20%)<br />
- Zuführung an die Rücklage 0 € (0,00%)<br />
Dies ergibt Gesamtausgaben mit ebenfalls 3.475.000 €.<br />
Abschließend nennt Herr Enderle noch die Investitionsschwerpunkte für das Jahr 2013<br />
wie folgt:<br />
- EDV-Anlagen, neue Kopiersysteme und Drucker 20.000 €<br />
- Grundschule Salzstetten Treppenaufgang 16.000 €<br />
- Werkrealschule <strong>Waldachtal</strong> - Einrichtung Ganztagesbetrieb 5.000 €<br />
- Kirchturmsanierung Lützenhardt 7.300 €<br />
(Haushaltsrest im Jahr 2012 in Höhe von 65.000 €)<br />
- Neubau Kinderhaus 2.200.000 €<br />
(2012 ein Betrag von 2.000.000 €)<br />
- Umbau Kindergarten Lützenhardt, Kleinkindbetreuung 70.500 €<br />
- Max-Eyth-Straße in Tumlingen, Komplettsanierung 210.000 €<br />
- Straßenbeleuchtung Max-Eyth-Straße, Tumlingen 42.000 €<br />
- Erschließung Baugebiet „Heuberg II B“, Salzstetten 850.000 €<br />
- Straßenbeleuchtung Baugebiet „Heuberg II B“ 23.000 €<br />
- Straßenbeleuchtung in Cresbach 4.000 €<br />
- Dachaufbau Garagen, Rathaus Lützenhardt 25.000 €<br />
Ergibt eine Gesamtsumme bei den Investitionen in Höhe von 3.220.800 €.<br />
Im Anschluss erläutert Herr Enderle dem Gemeinderat noch detailliert die Annahmen für die<br />
mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2012 bis 2016 und die vorläufigen Abrechnungsdaten<br />
für das Jahr 2012.<br />
Es schließt sich eine Beratung des Vorentwurfes an.<br />
Gemeinderat Dr. Friedrich Gerhard erkundigt sich, wo die Einnahmen von den Solaranlagen<br />
verbucht seien.<br />
Herr Enderle antwortet, dass dies bei den Einnahmen direkt bei den einzelnen Gebäuden<br />
erfolge.<br />
Gemeinderat Dr. Horst Richter erkundigt sich, warum im Bereich der Grundschule <strong>Waldachtal</strong><br />
bei den Unterhaltungsarbeiten eine stärkere Erhöhung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen<br />
sei.<br />
Herr Enderle antwortet, dass hier der marode Pflasterbelag im Außenbereich, aber auch<br />
weitere Sanierungen von Außenanlagen die Gründe seien.<br />
Bezüglich der Grundschule <strong>Waldachtal</strong> erkundigt sich Gemeinderat Herr Dr. Rudolf Emele<br />
nach der Erhöhung bei den Personalkosten.<br />
Dies beantwortet die Verwaltung mit der Schulkindbetreuung und hierfür erforderliches zusätzliches<br />
Personal. …
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130111<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 32<br />
Herr Emele fragt weiter nach dem Stand der Zuschüsse beim Projekt „Kleinkindbetreuung im<br />
Kindergarten Lützenhardt“.<br />
Herr Hornberger antwortet, dass die Bescheide der Zuschussstellen bei der Kirchengemeinde<br />
und der Diözese vorliegen und die Planung und Umsetzung laufe.<br />
Gemeinderat Bernd Schittenhelm erkundigt sich nach dem Sperrvermerk bei der Baumaßnahme<br />
Sanierung Max-Eyth-Straße.<br />
Herr Enderle antwortet, dass diese Position mit einem Sperrvermerk versehen sei, weil Voraussetzung<br />
für die Durchführung der Maßnahme die Bewilligung der Zuschüsse aus dem<br />
Ausgleichstock sei.<br />
Herr Dr. Emele möchte weiter wissen, warum der Anstieg bei den Personalkosten bei der<br />
Ortschaftsverwaltung Hörschweiler zu verzeichnen sei.<br />
Herr Enderle antwortet, dass Herr Emele immer wieder bemängelt habe, dass das Bürgerbüro<br />
Tumlingen auch Aufgaben des Bürgerbüros Hörschweiler übernehme. Diese Kosten seien<br />
hier nun verteilt und dargestellt worden. Dies sei letztendlich eine Forderung von Herrn Dr.<br />
Emele gewesen.<br />
Bernd Schittenhelm erkundigt sich nach den relativ hohen Verrechnungen im Einzelplan<br />
„Märkte“ bei Erstattungen an den Bauhof.<br />
Herr Enderle antwortet, dass hier sämtliche Märkte verbucht werden, <strong>vom</strong> Nikolausmarkt<br />
über den Krämermarkt in Salzstetten, den Bauernmarkt und teilweise auch weitere Dorfgemeinschaftsfeste<br />
in den Ortschaften, welche <strong>vom</strong> Bauhof unterstützt werden.<br />
Gemeinderat Dr. Horst Richter weist auf die hohen Energiekosten im Rathaus in Cresbach<br />
hin.<br />
Herr Enderle antwortet, dass dies an der dortigen Beheizung mit Nachtspeicheröfen liege.<br />
Mittlerweile habe man eine Lösung gefunden, dass die Elektroöfen immer zurück geschaltet<br />
werden, wenn keine Öffnungszeiten oder Nutzungen bestehen. Ferner seien auch gewisse<br />
Sanierungsmaßnahmen im Eingangsbereich vorgenommen worden.<br />
- 5 -<br />
Im Übrigen nimmt der Gemeinderat den Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis.<br />
11.2. Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung <strong>Waldachtal</strong> 2013 mit Investitions-<br />
programm 2012 bis 2016<br />
Zum Eigenbetrieb Wasserversorgung <strong>Waldachtal</strong> führt Herr Enderle aus, dass der Wirtschaftsplan<br />
2013 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung mit Erträgen in Höhe von 744.000 € und<br />
Aufwendungen von 664.650 € geplant sei. Dies ergebe einen „Gewinn“ in Höhe von 79.350 €.<br />
Hierbei handle es sich um keinen reinen Gewinn, sondern eine rechnerische Darstellung der<br />
Eigenkapitalverzinsung bzw. von Deckungsmittellücken. Das Volumen des Vermögenshaushaltes<br />
umfasse 583.000 € und die Kreditaufnahmen seien mit 177.450 € vorgesehen.<br />
Die Eckdaten des Eigenbetriebes Wasserversorgung nennt Herr Enderle wie folgt:<br />
- geplanter Wasserverkauf 282.000 m³<br />
- Unterhaltung des Leitungsnetzes 60.000 €<br />
- Zinsen für Kredite 65.550 €<br />
- Wasserleitung Längenhardtstraße, Cresbach 45.000 €<br />
- Max-Eyth-Straße, Tumlingen 110.000 €<br />
- Erschließung Baugebiet „Heuberg II B“, Salzstetten 58.000 €<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130111<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 33<br />
Der Stand der Schulden zum 31.12. 2013 sei mit 1.562.651 € oder 271,48 € /Einwohner angenommen.<br />
Nach weiteren Erläuterungen und einer kurzen Beratung nimmt der Gemeinderat den Wirtschaftsplan<br />
Eigenbetrieb Wasserversorgung <strong>Waldachtal</strong> zustimmend zur Kenntnis.<br />
- 6 -<br />
11.3. Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong> 2013 mit Investitionsprogramm<br />
2012 bis 2016<br />
Zum Eigenbetrieb bzw. Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong> macht Herr Enderle<br />
folgende Erläuterungen:<br />
Der Wirtschaftsplan 2013 sieht Erträge in Höhe von 1.331.000 € und Aufwendungen in Höhe<br />
von 1.331.000 € vor. Das Volumen des Vermögensplanes umfasst 2.207.000 €. Kreditaufnahmen<br />
(ohne Umschuldungen = 80.000 €) sind mit 1.492.800 € vorgesehen.<br />
Die Eckdaten im Bereich des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong> erläutert Herr<br />
Enderle wie folgt:<br />
- Entsorgungsvolumen 264.000 m³<br />
- Betriebskostenumlagen an den Zweckverband Oberes<br />
<strong>Waldachtal</strong> und den Abwasserzweckverband Nagold 461.500 €<br />
- Kanalunterhaltungen 58.000 €<br />
- Kreditzinsen 205.950 €<br />
- Straßenentwässerungsanteil 163.000 €<br />
- Investitionen 392.650 €<br />
Der Stand der Schulden betrage zum 31.12. 2013 beachtliche 5.476.619 € oder 951,46 € pro<br />
Einwohner.<br />
Die einzelnen Investitionsmaßnahmen, die vorgesehen sind, erläutert Herr Enderle wie folgt:<br />
- Kanal Steinbühlstrasse 105.000 €<br />
- Kanal Längenhartstrasse 15.000 €<br />
- Kanal Max-Eyth-Straße 50.000 €<br />
- Kanal Baugebiet „Heuberg II B“ 167.000 €<br />
- Hausanschlüsse (Kinderhaus Neubau) 10.250 €<br />
- Ertüchtigung RÜB Abwasserzweckverbände 45.400 €<br />
Im Zusammenhang mit der Thematik Abwassergebühr gibt Herr Enderle noch bekannt, dass<br />
vorgesehen sei, bereits in der nächsten Sitzung die Ergebnisse der weiteren Vorgehensweise<br />
zur gesplitteten Abwassergebühr im Gemeinderat zu behandeln, so dass anschließend<br />
auch die entsprechenden Gebührenbescheide von der Verwaltung verschickt werden können.<br />
Nach kurzer Beratung nimmt der Gemeinderat auch den Entwurf des Wirtschaftsplanes Eigenbetrieb<br />
Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong> 2013 zustimmend zur Kenntnis.<br />
Bürgermeister Heinz Hornberger stellt fest, dass die abschließende Beratung des Gemeindehaushaltsplanes<br />
und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe in der nächsten Sitzung des<br />
Gemeinderats <strong>Waldachtal</strong> erfolge.<br />
Mit dieser Vorgehensweise ist der Gemeinderat einverstanden.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130112<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 34<br />
Bekanntgaben und Verschiedenes<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 29. Januar 2013<br />
§ 12<br />
1. Neubau Kinderhaus <strong>Waldachtal</strong> – Gewerk Bohrpfahlarbeiten<br />
– Nachtragsforderung Nr. I zum Hauptvertrag <strong>vom</strong> 09.11.2012<br />
Die Leiterin des Bauverwaltungsamtes, Frau Marlena Schmid, berichtet, dass beim Neubau<br />
des Kinderhauses für das Gewerk Bohrpfahlarbeiten ein Nachtrag erforderlich sei. Der Nachtrag<br />
beinhalte zwei Ausführungsumstellungen (Betongüte/zusätzliche Wendelbewehrung für<br />
die Bohrpfähle).<br />
Es ergeben sich folgende Gründe für das Erfordernis der Nachtragsvereinbarung:<br />
a. Geänderte Betongüte C25/30 XA1<br />
Für die Ausschreibung und Ausführung wurde für die Bohrpfähle ein Beton C20/25 XC2 vorgesehen.<br />
Diese Betongüte entspricht der Mindestfestigkeitsklasse nach DINS EN 1536<br />
(Bohrpfähle). Aus statischer Sicht war diese Güte bei der Ausschreibung ausreichend.<br />
Die Firma Max Bögl hat angemahnt, dass das zu erwartende Hangwasser als „schwach betonangreifend“<br />
einzustufen ist und damit ein Beton der Expositionsklasse XA1 einzubauen<br />
ist. In Abstimmung mit dem Bodengutachter wurde dies bestätigt. Die Mindestfestigkeitsklasse<br />
für einen solchen Beton beträgt nach DIN EN 1992-1-1c25/30.<br />
Die Ausführungsumstellung beinhaltet einen Zuschlag von 33,42 €/m³ netto, dies bedeutet<br />
bei einem Mengenansatz von ca. 222,55 m³ Mehrkosten von ca. 7.437,62 netto.<br />
b. Wendelbewehrung:<br />
Zum Zeitpunkt der Ausschreibungserstellung wurde seitens der Statik davon ausgegangen,<br />
dass die Bohrpfähle ohne Wendelbewehrung ausgeführt werden können. Im Zuge der weiteren<br />
Planung stellte sich heraus, dass eine Wendelwehrung für den Nachweis der Standsicherheit<br />
erforderlich ist. Die im Nachtrag angegebene Bewehrungsmenge von 1,720 to entspricht<br />
dem für die Ausführung erforderlichem Bewehrungsanteil, daraus ergeben sich Mehrkosten<br />
von ca. 3.729,99 netto.<br />
Frau Schmid weist ausdrücklich auf die entstehenden Mehrkosten hin, bestätigt aber, dass<br />
man zusammen mit den Architekten die Kosten im Griff habe und versuche, an anderer Stelle<br />
wieder einzusparen.<br />
Gemeinderat Dr. Friedrich Gerhard hofft, dass nicht allzu viele Nachträge erforderlich werden.<br />
Er erkundigt sich nach dem allgemeinen Stand und dem Zeitplan.<br />
Frau Schmid antwortet, dass am Tag der Gemeinderatssitzung nachmittags eine Besichtigungsmöglichkeit<br />
für die Gemeinderäte stattgefunden habe. Es wurde festgestellt, dass man<br />
voll im Zeitplan sei, die Bohrpfähle seien gesetzt und in der KW 11 werde die Betonplatte<br />
gebaut.<br />
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der Nachtragsvereinbarung Nr. 1 zum Hauptvertrag über die Bohrpfahlarbeiten<br />
mit der Firma Max Bögl in Höhe von 13.289,46 € brutto zu.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ130112<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 35<br />
2. Anfragen:<br />
- 2 -<br />
Gemeinderat Ludwig Blum bezieht sich auf das Protokoll der Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong><br />
09. Oktober 2012 im Zusammenhang mit der Kostenbeteiligung der Gemeinde an der Kirchturmsanierung<br />
der Katholische Kirchengemeinde Lützenhardt. Seinerzeit habe Gemeinderat<br />
Herr Dr. Friedrich Gerhard darauf hingewiesen, dass die Kirchengemeinde doch erst einmal<br />
nachweisen solle, dass der Fall des Unvermögens bestehe. Wenn er den Aufwand und die<br />
Kosten für die Fronleichnamsprozession sehe, dann könne man Zweifel hegen. Diese Äußerung<br />
habe er bereits in der damaligen Sitzung zurückgewiesen.<br />
Die Fronleichnamsprozession werde von ehrenamtlichen Mitbürgerinnen und Mitbürgern und<br />
Kirchenvertretern organisiert und gestaltet und hierdurch entstünden keinerlei Kosten.<br />
Dies wolle er ausdrücklich nochmals feststellen, damit es im Sitzungsprotokoll auch entsprechend<br />
protokolliert wird.<br />
Dies sagt der Vorsitzende zu.