Protokoll 6. Nov. 2012 - Waldachtal
Protokoll 6. Nov. 2012 - Waldachtal
Protokoll 6. Nov. 2012 - Waldachtal
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Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ1213<br />
Landkreis Freudenstadt Seite: 1<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />
Tagungsort: Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule <strong>Waldachtal</strong><br />
Beginn: 20.30 Uhr Ende: 22.30 Uhr<br />
Zahl der anwesenden Mitglieder: 15 (Normalzahl 19 Mitglieder)<br />
Anwesend sind die Gemeinderatsmitglieder:<br />
Dr. Manfred Tillwich, Franz Schweizer, Franz Xaver Wittich, Roger Ganszki,<br />
Markus Fischer, Heinz Fischer, Bernd Schittenhelm, Klaus Gebauer, Dr. Horst Richter,<br />
Dr. Rudolf Emele, Dieter Fischer, Erika Burkhardt, Dr. Friedrich Gerhard, Heinz Otto<br />
Renz, Günter Henssler<br />
Nicht anwesend sind die Gemeinderatsmitglieder:<br />
Ludwig Blum, Frank Lacker, Oliver Dettling, Hartmut Johannsen<br />
Vorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger<br />
Schriftführer: Gemeindeamtsrat Wolfgang Fahrner<br />
Sonstige Verhandlungsteilnehmer:<br />
Herr Wagner vom „Schwarzwälder Bote“ und Frau Weber von der „Südwestpresse“<br />
Zuhörer: keine<br />
Bedienstete der Verwaltung:<br />
Ortsvorsteher Fahrner, Ortsvorsteher Enderle, Ortsvorsteher Emele, Ortsvorsteher Renz,<br />
Bauverwaltungsamt Frau Schmid<br />
Nach der Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass<br />
1. zu der Sitzung durch Schreiben vom 30. Oktober <strong>2012</strong> ordnungsgemäß eingeladen<br />
worden ist;<br />
2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 02. <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />
im Gemeindemitteilungsblatt bekanntgemacht worden ist;<br />
3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 10 Mitglieder anwesend sind.<br />
Die Niederschrift umfasst die Seiten 1 - 31<br />
Beurkundet:<br />
Wolfgang Fahrner<br />
Gemeindeamtsrat
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ1213<br />
Landkreis Freudenstadt Seite: 2<br />
Beurkundet: Beurkundet:<br />
Heinz Hornberger Wolfgang Fahrner<br />
Bürgermeister Gemeindeamtsrat<br />
Beurkundet: Beurkundet:<br />
Klaus Gebauer Dr. Horst Richter<br />
Gemeinderat Gemeinderat
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ1213<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 3<br />
TAGESORDNUNG<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />
1. Bürgerfragestunde GÖ121301<br />
2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 09. Oktober <strong>2012</strong> GÖ121302<br />
gefassten Beschlüsse<br />
3. Vergabe von Arbeiten für folgende Gewerke für den Neubau des Kinder- GÖ121303<br />
hauses <strong>Waldachtal</strong><br />
• Rohbauarbeiten<br />
• Bohrpfahlarbeiten<br />
• Blitzschutzarbeiten<br />
• Förderanlage (Aufzug)<br />
4. Bebauungsplan „Breite Äcker“ in Cresbach GÖ121304<br />
• Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />
• Entwurfsbeschluss<br />
• Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und<br />
der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 2,<br />
4 Absatz 2 BauGB<br />
5. Bebauungsplan „Salzstetten - Süd 2001 – 2. Änderung“ in Salzstetten GÖ121305<br />
(vereinfachtes Verfahren)<br />
• Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />
• Entwurfsbeschluss<br />
• Satzungsbeschluss<br />
<strong>6.</strong> Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Waldhof“ GÖ121306<br />
(1.Änderung) in Salzstetten<br />
• Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme<br />
• Aufstellungsbeschluss<br />
7. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Taläcker 2008“ (1.Änderung) GÖ121307<br />
in Cresbach<br />
• Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme<br />
• Aufstellungsbeschluss<br />
8. Erhöhung der Grundsteuer A und B zum 01.01.2013 GÖ121308<br />
9. Jahresabschluss Gemeindehaushalt 2011 sowie Rechnungsergebnisse der GÖ121309<br />
Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong><br />
10. Bekanntgaben und Verschiedenes GÖ121310
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121301<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 4<br />
Bürgerfragestunde<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />
Von den anwesenden Bürgern werden keine Fragen an die Verwaltung gerichtet.<br />
§ 1
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121302<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 5<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 09. Oktober <strong>2012</strong> gefassten<br />
Beschlüsse<br />
§ 2<br />
Bürgermeister Heinz Hornberger teilt mit, dass aufgrund von § 35 Absatz 1 der Gemeindeordnung<br />
für Baden-Württemberg folgende in nicht öffentlicher Sitzung am 09. Oktober <strong>2012</strong><br />
gefassten Beschlüsse bzw. Beratungspunkte bekannt gemacht werden:<br />
- Der Gemeinderat wurde über den aktuellen Stand der Entwicklungen zur Gemeinschaftsschule<br />
und Einrichtung einer Ganztagesschule in <strong>Waldachtal</strong> unterrichtet.<br />
- Der Gemeinderat wurde über den Stand des Verfahrens zur Planung und Ausweisung eines<br />
EDEKA Vollsortimenters in <strong>Waldachtal</strong> informiert.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121303<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 6<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />
§ 3<br />
Vergabe von Arbeiten für folgende Gewerke für den Neubau des Kinderhauses <strong>Waldachtal</strong><br />
- Rohbauarbeiten<br />
- Bohrpfahlarbeiten<br />
- Blitzschutzarbeiten<br />
- Förderanlage (Aufzug)<br />
Die Leiterin des Bauverwaltungsamtes, Frau Marlena Schmid, erläutert dem Gemeinderat,<br />
dass die Gewerke: Rohbauarbeiten, Bohrpfahlarbeiten, Blitzschutzarbeiten und Förderanlage<br />
(Aufzug) gemäß § 3 VOB Teil A <strong>2012</strong> öffentlich bzw. beschränkt ausgeschrieben wurden.<br />
Die Angebotseröffnung erfolgte für die ausgeschriebenen Gewerke am 23. Oktober <strong>2012</strong> ab<br />
10:00 Uhr. Hierbei wurden die eingegangenen Angebote auch auf die formale Richtigkeit<br />
geprüft.<br />
Die fachtechnische und rechnerische Prüfung erfolgte bei den Gewerken Rohbauarbeiten,<br />
Bohrpfahlarbeiten und Förderanlage durch das Architekturbüro Weindel. Die eingegangenen<br />
Angebote für das Gewerk Blitzschutzarbeiten wurden vom Planungsbüro Schmid & Partner<br />
fachtechnisch und rechnerisch geprüft.<br />
Die Auswertung der Angebote und die entsprechenden Vergabevorschläge des Architekturbüros<br />
Weindel bzw. des Planungsbüros Schmid & Partner liegen dem Gemeinderat als Sitzungsbeilage<br />
vor. Aus Gründen des Datenschutzes sind aus der öffentlichen Sitzungsbeilage<br />
nur die Namen der wirtschaftlichsten Bieter ersichtlich.<br />
Frau Schmid erläutert dem Gemeinderat eingehend die jeweiligen ausgeschriebenen Arbeiten<br />
sowie die vorliegenden Angebote mit Vergabevorschlägen im Einzelnen.<br />
Ohne Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt folgende Vergaben:<br />
1. Rohbauarbeiten: Die Vergabe erfolgt an die preisgünstigste Bieterin, der Firma Grötz aus<br />
Nürtingen, zu einer Bruttoangebotssumme von 965.379,91 €.<br />
2. Bohrpfahlarbeiten: Die Vergabe erfolgt an die preisgünstigste Bieterin, der Firma Max<br />
Bögl aus Neumarkt, zu einer Bruttoangebotssumme von 221.852,15 €.<br />
3. Blitzschutzanlage: Die Vergabe erfolgt die preisgünstigste Bieterin, der Firma Fautz &<br />
Partner aus Villingendorf, zu einem Pauschalangebot von 13.000,-- €.<br />
4. Förderanlage (Aufzug): Die Vergabe erfolgt an die preisgünstigste Bieterin, der Firma<br />
Kone aus Karlsruhe, zu einer Bruttoangebotssumme von 33.635,35 €.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 7<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />
§ 4<br />
Bebauungsplan 'Breite Äcker' (Schuppengebiet) in Cresbach<br />
- Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />
- Entwurfsbeschluss<br />
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2 BauGB<br />
Hauptamtsleiter Herr Fahrner erinnert daran, dass der Gemeinderat beschlossen hat, den Bebauungsplan<br />
„Breite Äcker“ (Schuppengebiet) in <strong>Waldachtal</strong>-Cresbach aufzustellen. Ziel des<br />
Verfahrens sei es, eine Fläche auszuweisen, wo konkrete Anfragen zur Errichtung eines landwirtschaftlichen<br />
Schuppens befriedigt werden können. Die Interessenten, die selbst noch<br />
landwirtschaftliche Flächen auf der Gemarkung bewirtschaften, hätten vor, land- und forstwirtschaftliche<br />
Fahrzeuge/oder Maschinen in den Schuppen unterzustellen. Dies sei der Planungsanlass<br />
für die Gemeinde.<br />
Mit der Ausweisung eines Schuppengebietes sollen vor allem den Nebenerwerbslandwirten,<br />
die ihren Teil zur Unterhaltung und Pflege der bäuerlichen Kulturlandschaft beitragen, die<br />
Möglichkeit zur Unterbringung von Maschinen und Geräten in geeigneten Geräteschuppen<br />
außerhalb der Ortslage gegeben werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die<br />
planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Planvorhaben geschaffen werden.<br />
Zu den Planungsinhalten verweist Herr Fahrner auf die ausführlichen Unterlagen, welche<br />
nochmals erläutert werden.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger<br />
öffentlicher Belange seien verschiedenen Stellungnahmen eingegangen, über die abzuwägen<br />
sei. Die Stellungnahmen seien zu prüfen und die öffentlichen und privaten Belange seien<br />
gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen.<br />
Hierzu habe das Ing.-Büro Gfrörer, Emfingen, entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet;<br />
diese werden im Anschluss von Herrn Fahrner wie folgt erläutert:<br />
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 10. Juli <strong>2012</strong> wurde für den Vorentwurf des Bebauungsplanes<br />
„Breite Äcker (Schuppengebiet)“ in <strong>Waldachtal</strong>-Cresbach das frühzeitige Verfahren entsprechend<br />
§ 3 (1) in Verbindung mit § 4 (1) Baugesetzbuch (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden<br />
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) in der Zeit vom 30.07.<strong>2012</strong> bis zum 30.08.<strong>2012</strong><br />
durchgeführt.<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 8<br />
- 2 -<br />
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:<br />
Dienststelle Anschreiben Antwort am Anregung<br />
Landratsamt Freudenstadt<br />
Höhere Verwaltungsbehörde,<br />
untere Naturschutzbehörde,<br />
untere Wasser-und Bodenschutzbehörde,<br />
Landwirtschaftsamt,<br />
Forstverwaltung,<br />
Vermessungsamt<br />
Alle am<br />
25.07.<strong>2012</strong><br />
(6 x)<br />
Alle vom<br />
29.08.<strong>2012</strong><br />
X<br />
X<br />
X<br />
Beschluss<br />
erf. BPL<br />
Kreisbrandmeister 25.07.<strong>2012</strong> 29.08.<strong>2012</strong> X X<br />
EnBW Regionalzentrum Schwarzwald-Neckar 25.07.<strong>2012</strong> 13.08.<strong>2012</strong><br />
NABU <strong>Waldachtal</strong> 25.07.<strong>2012</strong><br />
Baurechtsamt 25.07.<strong>2012</strong><br />
Auslegung in den Gemeinden<br />
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> 30.07.12 –<br />
30.08.12<br />
Nr. 1 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />
Stellungnahme vom 13.08.<strong>2012</strong><br />
Über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes führen keine Leitungsanlagen unseres Unternehmens.<br />
Gegen den Bebauungsplan bestehen seitens der EnBW AG keine Einwendungen.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Kenntnisnahme<br />
Beschlussvorschlag<br />
nicht erforderlich<br />
Nr. 2.1 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />
I. Höhere Verwaltungsbehörde<br />
1. Aufgrund der Ausweisung als Feldscheunen-Gebiet mit Zulässigkeitsregelung für land- und<br />
forstwirtschaftliche Gebäude ist eine Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan, der diesen Bereich<br />
als landwirtschaftliche Fläche festlegt, gegeben.<br />
2. Unter Ziffer 2 der planungsrechtlichen Festsetzungen ist bestimmt, dass Eigentümer bzw. Nutzer<br />
der Schuppen im Außenbereich land- oder forstwirtschaftliche Fläche besitzen, pflegen oder<br />
bewirtschaften müssen. Im Hinblick auf eine größtmögliche Schonung der Landschaft muss<br />
auch bei Ausweisung eines Schuppengebietes ein tatsächlicher Bedarf für ein entsprechendes<br />
Lagergebäude gegeben sein. Es reicht daher unseres Erachtens nicht aus, dass ein Eigentümer<br />
oder Nutzer Flächen im Außenbereich „besitzt“. Wir regen daher an, diese Regelung so zu formulieren,<br />
dass die entsprechenden Eigentümer bzw. Nutzer Flächen besitzen und pflegen oder<br />
bewirtschaften müssen.<br />
…<br />
X<br />
X<br />
X
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 9<br />
- 3 -<br />
3. Unter Ziffer 4 der planungsrechtlichen Festsetzungen ist bestimmt, dass Gebäude mit seitlichem<br />
Grenzabstand innerhalb der Baugrenzen zu errichten sind. Gleichzeitig wird unter Ziffer 2.5 der<br />
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen der Grenzabstand, abweichend von den Vorschriften<br />
der Landesbauordnung, auf ein 1,50 m festgelegt.<br />
Grundsätzlich ist eine Reduzierung der Abstandsflächen der Landesbauordnung möglich. Dies<br />
muss aber städtebaulich begründet sein. Eine Erläuterung zu dieser Regelung ist in der Begründung<br />
aber nicht enthalten. Dies müsste daher noch erfolgen.<br />
Außerdem regen wir an zu prüfen, ob ein beidseitiger Grenzabstand mit 1,50 m sinnvoll ist. Es<br />
sind zwar keine Einfriedigungen im Plangebiet zugelassen, jedoch ist eine Umfahrung des Gebäudes<br />
bei einem Abstand von 1,50 m auf eigenem Grundstück nicht möglich.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
zu 1.: Kenntnisnahme<br />
zur 2: Auch die Verwaltung sowie der Ortschaftsrat und der Gemeinderat legen Wert darauf, dass die<br />
Schuppen z.B. nicht als reiner Abstellraum für alte, noch vorhandene landwirtschaftliche Maschinen<br />
benutzt werden, wie auch in der Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes (Nr. 2.4)<br />
vorgetragen. Die begrenzte Anzahl der Schuppen soll auch aus Sicht der Verwaltung ausschließlich<br />
aktiven Landnutzern (einschließlich Forstwirtschaft) vorbehalten werden. Die Gemeinde<br />
wird als künftiger Grundstückseigentümer beim Verkauf der Grundstücke entsprechende<br />
Nachweise verlangen und eine entsprechende Stellungnahme an zur Baugenehmigung abgeben.<br />
Da jedoch bei der vorgeschlagenen Formulierung der Höheren Verwaltungsbehörde z.B. bestehende<br />
Pachtverhältnisse oder auch die regelmäßige Nutzung von Waldflächen in Form von Flächenlosen<br />
nicht berücksichtigt werden könnten, soll die bisherige Formulierung beibehalten<br />
werden.<br />
zur 3: Die vorgesehene Reduzierung der Grenzabstandsflächen sollte eine bestmögliche bauliche<br />
Ausnutzung der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen gewährleisten. Jedoch<br />
wird die Problematik der bisherigen Regelung bezüglich einer Umfahrung des Gebäudes<br />
und auch bezüglich des Brandschutzes (siehe Stellungnahme des Kreisbrandmeisters) erkannt.<br />
Deshalb werden die Festsetzungen zur Abstandsregelung wie folgt geändert:<br />
"Abweichend von § 5 Abs. 7 LBO wird der Mindestabstand der Geräteschuppen zu den nördlichen<br />
Nachbargrenzen auf 1,50 m reduziert und der einzuhaltende Mindestabstand zu den südlichen<br />
Nachbargrenzen auf 3,50 m erhöht."<br />
Die Begründung wird ebenfalls um eine Erläuterung ergänzt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
zu 1.: nicht erforderlich<br />
zu 2.: Die Formulierung wird aus den vorgenannten Gründen nicht geändert.<br />
zu 3.: Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen Nr. 2.5 sind wie oben formuliert zu ändern.<br />
Die Begründung ist um eine entsprechende Erläuterung zu ergänzen.<br />
Nr. 2.2 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />
II. Untere Naturschutzbehörde<br />
Das Plangebiet sieht die Ausweisung von fünf Schuppenstandorten auf einer Wiesenfläche am Waldrand<br />
südöstlich von Cresbach vor. Mit Ausnahme des Naturparks wird hiervon kein anderes nach dem<br />
Naturschutzrecht geschütztes Gebiet oder Objekt betroffen.<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 10<br />
- 4 -<br />
Das zur Überplanung vorgesehene Flst. Nr. 298 der Gemarkung Cresbach ist im Flächennutzungsplan<br />
als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Es wird daher davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan<br />
noch aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.<br />
Die Eingriffs-Ausgleichsproblematik wurde im Umweltbereicht einwandfrei abgehandelt. Bei vollständiger<br />
Umsetzung der dort vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung und zum Ausgleich kann der<br />
Eingriff in Natur und Landschaft zu 91% kompensiert werden. Verstöße gegen artenschutzrechtliche<br />
Vorschriften sind nicht zu erwarten. Der Planung wird daher zugestimmt.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
nicht erforderlich<br />
Nr. 2.3 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />
III. Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde<br />
zu Grundwasser- und Bodenschutz :<br />
Zum Ausgleich der verloren gehenden Bodenfunktionen ist der humose Oberboden getrennt abzutragen<br />
und zu lagern. Dieser humose Oberboden sollte dann zur Verbesserung der Bodenwerte auf anderen<br />
landwirtschaftlichen Nutzflächen verwendet werden.<br />
zu Kommunale Abwasserbeseitigung:<br />
Die ordnungsgemäße Entwässerung des Plangebietes ist in einer Entwässerungsplanung nachzuweisen!<br />
Bevor der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt, muss das erforderliche wasserrechtliche Verfahren<br />
abgeschlossen sein.<br />
Die Ausführungen in den planungsrechtlichen Festsetzungen, Ziffer II.7, die „Dachflächen der Feldscheunen<br />
ohne Dachrinnen“ herzustellen und das Niederschlagswasser breitflächig über die belebte<br />
Bodenzone zur Versickerung zu bringen, genügen nicht.<br />
Dies gilt auch für Absatz 2. Ohne den Nachweis der Sickerfähigkeit des Bodens ist die schadlose Beseitigung<br />
nicht gegeben.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Grundwasser- und Bodenschutz :<br />
Der Anregung wird gefolgt, es ist ein entsprechender Hinweis in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.<br />
Kommunale Abwasserbeseitigung:<br />
Der Anregung wird gefolgt. Es wurde ein Versickerungsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses liegt<br />
inzwischen vor und wurde auch der Fachbehörde vorgelegt. In Abstimmung mit der Fachbehörde wird<br />
folgende Formulierung unter Ziffer II.7 in die planungsrechtlichen Festsetzungen aufgenommen:<br />
"Das auf den einzelnen Parzellen anfallende Oberflächenwasser muss entsprechend der Verordnung<br />
des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser<br />
auf dem Grundstück versickert werden. Die Versickerungsanlage hat entsprechend dem Arbeitsblatt<br />
ATV-DVWK-A 138 zu erfolgen. Der Dimensionierung ist eine Niederschlagshäufigkeit von 5 Jahren<br />
zugrunde zu legen. Die Versickerungsleistung des Bodens kann beigefügtem Gutachten entnommen<br />
werden. Ohne detaillierte Berechnung der Versickerungsmulde muss deren Grundfläche mindestens<br />
15 % der angeschlossenen, nicht reduzierten, Fläche betragen. …
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 11<br />
- 5 -<br />
Bei der Planung sind die unter Punkt 4 des Gutachtens zusammengefassten Anregungen des Hygrogeologen<br />
zu umzusetzen. Insbesondere ist zu berücksichtigen:<br />
• Der Abstand der Versickerungsmulden (Oberkante Mulde) von den Schuppen darf einen Meter<br />
nicht übersteigen. Die Versickerung muss in der Nähe des Schuppens erfolgen.<br />
• Das Überlaufen der Mulde muss breitflächig erfolgen.<br />
Die Erdmulden für die Versickerung müssen eine Tiefe von ca. 30 cm aufweisen. Die Mulde ist mit<br />
einer mind. 30 cm starken Mutterbodenschicht auszukleiden. Eine unterirdische Versickerung ist nicht<br />
zulässig.<br />
Dem Baugesuch sind die Dimensionierung der Versickerung und aussagekräftige Pläne (Lageplan,<br />
Schnitte) beizufügen."<br />
Beschlussvorschlag<br />
Grundwasser- und Bodenschutz :<br />
Der Hinweis zum Schutz des Oberbodens in den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, Nr. 3.1, ist<br />
zu ergänzen.<br />
Kommunale Abwasserbeseitigung:<br />
Die planungsrechtlichen Festsetzungen sind entsprechend der abgestimmten Formulierung zu ändern.<br />
Nr. 2.4 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />
IV. Landwirtschaftsamt<br />
Die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes erfolgt nach Angaben der Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />
aufgrund mehrerer Bauanfragen nach landwirtschaftlichen Schuppen auf der Gemarkung Cresbach.<br />
Danach haben die Interessenten selbst noch landwirtschaftliche Flächen in Eigentum und Bewirtschaftung<br />
und benötigen für ihre landwirtschaftlichen Maschinen noch Unterstellmöglichkeiten.<br />
Bauanfragen von landwirtschaftlichen Nebenerwerbslandwirten in Cresbach sind derzeit dem Landwirtschaftsamt<br />
nicht bekannt. Wir gehen daher davon aus, dass die Betriebe der Bauinteressenten<br />
nicht die fachlichen Kriterien für eine landwirtschaftliche Privilegierung ihrer Bauvorhaben im Außenbereich<br />
erfüllen.<br />
In den planungsrechtlichen Festsetzungen wird ausdrücklich auf den besonderen Nutzungszweck<br />
Landwirtschaft hingewiesen sowie die zulässige Nutzung eindeutig beschrieben. Diese planungsrechtliche<br />
Regelung dient der Klarstellung und soll eine Fremdnutzung vermeiden. Um eine zielorientierte<br />
Belegung der Schuppenplätze zu erreichen, regen wir für die Vergabepraxis an, dass die Bauherren<br />
nicht nur das Vorhandensein von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten nachweisen sondern<br />
vielmehr auch die eigene Bewirtschaftung oder Pflege von landwirtschaftlicher Fläche zu belegen<br />
haben.<br />
Damit soll vermieden werden, dass die Schuppen als reiner Abstellraum für alte, noch vorhandene<br />
landwirtschaftliche Maschinen benutzt werden und stattdessen die begrenzte Zahl an Bauplätzen den<br />
aktiven Landbewirtschaftern vorbehalten bleiben.<br />
Eine Zusammenfassung derartiger Bauvorhaben in einem landwirtschaftlichen Schuppengebiet ist<br />
zum Schutz des Außenbereichs vor Zersiedelung planerisch zielführend, der Standort des Gebietes<br />
ist agrarstrukturell gut erschlossen und mit der Festschreibung einer landwirtschaftlichen Nutzung ist<br />
die Ausweisung von fünf Schuppenplätzen folgerichtig begrenzt. Insoweit bestehen gegen den geplanten<br />
Standort keine fachlichen Bedenken.<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 12<br />
- 6 -<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Auch die Verwaltung sowie der Ortschaftsrat und der<br />
Gemeinderat legen Wert darauf, dass die Schuppen z.B. nicht als reiner Abstellraum für alte, noch<br />
vorhandene landwirtschaftliche Maschinen benutzt werden. Die begrenzte Anzahl der Schuppen soll<br />
auch aus Sicht der Verwaltung ausschließlich aktiven Landnutzern (einschließlich Forstwirtschaft)<br />
vorbehalten werden. Die Gemeinde wird als künftiger Grundstückseigentümer beim Verkauf der<br />
Grundstücke entsprechende Nachweise verlangen und eine entsprechende Stellungnahme an zur<br />
Baugenehmigung abgeben.<br />
Die Festsetzungen unter Ziffer II.2 der planungsrechtlichen Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen<br />
Nutzung erscheinen der Verwaltung hierfür ausreichend.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Eine Änderung der bisherigen Formulierungen ist nicht erforderlich.<br />
Nr. 2.5 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />
V. Untere Forstbehörde<br />
Gegen die Planung bestehen, trotz der direkt an den Wald angrenzenden Lage, keine grundsätzlichen<br />
Bedenken.<br />
Der gesetzliche Waldabstand wird nicht eingehalten, so dass eine Gefährdung der geplanten Bauwerke<br />
durch umstürzende Bäume nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />
Nach § 56 Abs. 4 Nr. 3 und 4 LBO darf aber ein geringerer Waldabstand dann zugelassen werden,<br />
wenn es sich um kleine, Nebenzwecken dienende Gebäude ohne Feuerstätten, die allenfalls für einen<br />
zeitlich begrenzten Aufenthalt bestimmt sind, handelt. Da in der vorliegenden Bebauungsplanung die<br />
geplanten Gebäude ausschließlich zur Lagerung land- und forstwirtschaftlicher Maschinen und Geräte<br />
dienen dürfen, die Errichtung von Feuerstätten und Aufenthaltsräumen nicht zulässig ist und da die<br />
ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung durch die bestehenden Wegegrundstücke und durch die Anordnung<br />
der Baugrenzen ebenfalls gewährleistet ist, erscheint aus unserer Sicht die Unterschreitung<br />
des Waldabstands möglich.<br />
Bedenken oder Anregungen zum Bebauungsplan bestehen daher nicht.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
nicht erforderlich<br />
Nr. 2.6 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />
VI. Vermessungsamt<br />
Zur Planung bestehen keine Anregungen.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Kenntnisnahme<br />
Beschlussvorschlag<br />
nicht erforderlich<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 13<br />
- 7 -<br />
Nr. 2.7 Landratsamt Freudenstadt - Stellungnahme vom 29.08.<strong>2012</strong><br />
VII. Kreisbrandmeister<br />
Grundsätzlich können geringere Tiefen der Abstandsflächen zugelassen werden, wenn unter Anderem<br />
die Beleuchtung mit Tageslicht sowie Belüftung in ausreichendem Maße gewährleistet bleiben<br />
und Gründe des Brandschutzes nicht entgegenstehen.<br />
Beleuchtung und Belüftung können im vorliegenden Fall vernachlässigt werden. Auch hinsichtlich des<br />
vorbeugenden Brandschutzes bestehen gegen eine Reduzierung der erforderlichen Abstandsfläche<br />
grundsätzlich keine Bedenken.<br />
Allerdings ist dabei zu beachten, dass Gebäudeabschlusswände, die mit einem Abstand von weniger<br />
als 2,50 m zu Nachbargrenzen errichtet werden, die Anforderungen nach § 7 LBO/AVO „Brandwände“<br />
erfüllen müssen. Es wird daher angeregt zu prüfen, ob jeweils zwei Geräteschuppen, zusammengebaut<br />
an der gemeinsamen Grenze, unter Einhaltung einer Mindestabstandsfläche von 2,50 m an den<br />
gegenüberliegenden Grenzen zweckmäßiger sind.<br />
Der Abstand von ca. 400 m zur nächsten Löschwasserentnahmestelle wird aufgrund der geplanten<br />
Nutzung von Seiten des abwehrenden Brandschutzes akzeptiert.<br />
Da es sich ausschließlich um Geräteschuppen ohne Aufenthaltsräume und Ställe handelt, ist eine<br />
Löschwasserbevorratung nicht erforderlich.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Der Anregung wird insofern gefolgt, dass die reduzierten Grenzabstände von 1,50 m nur für die nördlichen<br />
Nachbargrenzen festgesetzt werden und für die südlichen Nachbargrenzen die Grenzabstände<br />
auf 3,50 m erhöht werden. Da nördlich und südlich landwirtschaftliche Grundstücke an den Geltungsbereich<br />
angrenzen, ist damit ein Mindestabstand der Gebäude zueinander von 5,0 m sicher gestellt,<br />
so dass keine erhöhten Anforderungen nach § 7 LBO/AVO "Brandwände" erfüllt werden müssen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen Nr. 2.5 werden wie folgt geändert:<br />
"Abweichend von § 5 Abs. 7 LBO wird der Mindestabstand der Geräteschuppen zu den nördlichen<br />
Nachbargrenzen auf 1,50 m reduziert und der einzuhaltende Mindestabstand zu den südlichen<br />
Nachbargrenzen auf 3,50 m erhöht."<br />
Aufgestellt: Empfingen, den 12.10.<strong>2012</strong><br />
Büro Gfrörer<br />
Architekten, Ingenieure,<br />
Landschaftsarchitekten<br />
in Abstimmung mit<br />
Gemeindeverwaltung <strong>Waldachtal</strong><br />
Ortschaftsverwaltung Cresbach<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121304<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 14<br />
- 8 -<br />
Herr Fahrner führt weiter aus, dass der Gemeinderat auf der Grundlage dieser Beschlussempfehlungen<br />
von den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan billigen und die erneute Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3<br />
Absatz 2, 4 Absatz 2 BauGB beschließen sollte. Dies sei der weiter verfahrensmäßig vorgesehene<br />
Schritt.<br />
Auf dieser Grundlage fasst der Gemeinderat nach Beratung folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />
1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Breite Äcker“ in<br />
der Zeit vom 30.07.<strong>2012</strong> bis 30.08.<strong>2012</strong> eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft<br />
und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorschläge der Sitzungsbeilage<br />
werden im Gesamten bestätigt.<br />
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Breite Äcker“ vom 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong> wird gebilligt.<br />
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />
gemäß §§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2 BauGB wird beschlossen.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121305<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 15<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />
Bebauungsplan 'Salzstetten Süd 2001 - 2. Änderung' in Salzstetten (vereinfachtes<br />
Verfahren)<br />
- Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />
- Entwurfsbeschluss<br />
- Satzungsbeschluss<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner, dass der Gemeinderat<br />
beschlossen hatte, den Bebauungsplan „Salzstetten Süd 2001“ im vereinfachten<br />
Verfahren zu ändern (zu „Salzstetten Süd 2001 – 2. Änderung“).<br />
§ 5<br />
Zum Erfordernis der Planung werde nochmals darauf hingewiesen, dass in einem Teilbereich<br />
des Bebauungsplanes vermehrt die Dächer der in den vergangenen Jahren erstellten Garagen<br />
saniert werden sollen. Diese wurden nur als Flachdächer zugelassen. Bei diesem Gebiet handle<br />
es sich um einen Bereich, wo früher nur Flachdächer vorhanden waren. Auf den Hauptgebäuden<br />
habe man den Bebauungsplan dahingehend geändert, dass auch Walm- und Satteldächer<br />
zugelassen werden. Speziell herausgenommen wurden die Garagen, aus Gründen wie<br />
Belüftung, Beleuchtung und Aussicht.<br />
Bei der Sanierung stellte sich in dem einen oder anderen Fall heraus, dass aus technischer<br />
Sicht eine gewisse Neigung des Daches auch bei der Garage sinnvoll sei. Der Ortschaftsrat<br />
Salzstetten wollte diese Festsetzung insoweit anpassen und ergänzen, dass bei künftigen Änderungen<br />
am Bestand und bei Neubauten von Garagen ein geringer Spielraum bei der Wahl<br />
der Dachneigung zulässig ist. Eine Dachneigung bis 2 Grad wurde noch als zulässig angesehen<br />
und noch als Flachdach ausgelegt. Diese Planänderung solle im Bebauungsplan vorgenommen<br />
werden.<br />
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange des Entwurfs zum Bebauungsplan „Salzstetten Süd 2001 – 2. Änderung“<br />
in der Zeit vom 05. Dezember 2011 bis 05. Januar <strong>2012</strong> eingegangenen Stellungnahmen seien<br />
zwischenzeitlich geprüft und untereinander gerecht abgewogen worden. Die Abwägungsvorschläge<br />
des Verbandsbauamtes liegen dem Gemeinderat als Sitzungsunterlage vor. Die Verwaltung<br />
schlage vor, die Abwägungsvorschläge im Gesamten zu bestätigen.<br />
Die Abwägungsvorschläge erläutert Herr Fahrner anschließend im Einzelnen wie folgt:<br />
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 08. <strong>Nov</strong>ember 2011 wurde für den Entwurf<br />
des Bebauungsplans „Salzstetten Süd 2001 – 2. Änderung“ in <strong>Waldachtal</strong>-Salzstetten<br />
das Verfahren entsprechend § 3 (2) in Verbindung<br />
mit § 4 (2) Baugesetzbuch (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden<br />
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) in der Zeit<br />
vom 05.12.2011 bis zum 05.01.<strong>2012</strong> durchgeführt (Bebauungsplanänderung<br />
im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB) …
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121305<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 16<br />
Übersichtsliste<br />
Dienststelle Anschreiben Antwort Anregung<br />
Landratsamt Freudenstadt<br />
Höhere Verwaltungsbehörde,<br />
untere Naturschutzbehörde,<br />
Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde<br />
- 2 -<br />
Alle am<br />
01.12.2011<br />
(3x)<br />
Auslegung in der Gemeinde<br />
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> 05.12.11 -<br />
05.01.12<br />
Alle am<br />
19.12.2011<br />
1. keine Stellungnahmen von (kein Beschluss erforderlich):<br />
Auslegungsfrist<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Öffentl. Auslegung Rathaus <strong>Waldachtal</strong> 05.12.2011<br />
-<br />
05.12.<strong>2012</strong><br />
s. Anlage<br />
s. Anlage<br />
s. Anlage<br />
Beschluss<br />
erf.<br />
keine keine nein<br />
Antwort Anregung<br />
2. Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen:<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
Beschluss<br />
keine keine Nicht erford.<br />
2.1.1 Stellungnahme LRA, Höhere Verwaltungsbehörde, vom 19.12.2011,<br />
AZ.: 5011/621.41/P2011049<br />
Gegenstand der Änderung ist ausschließlich die Zulassung von Garagen mit einer Dachneigung bis 2°<br />
anstelle der bisher vorgeschriebenen Flachdächer in einem Teilbereich des Plangebietes. Diese Änderung<br />
ist städtebaulich unbedenklich, zumal eine Dachneigung von 2° optisch noch als Flachdach<br />
wahrgenommen wird. Gegen die Änderung im vereinfachten Verfahren bestehen insoweit auch keine<br />
Einwendungen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Kenntnisnahme<br />
Hinweis / Begründung:<br />
2.1.2 Stellungnahme LRA, Untere Naturschutzbehörde, vom 19.12.2011,<br />
AZ.: 5011/621.41/P2011049<br />
Belange des Natur- und Landschaftsschutzes werden durch die geplante Änderung nicht beeinträchtigt. Der<br />
Planung wird daher zugestimmt<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Kenntnisnahme<br />
Hinweis / Begründung:<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121305<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 17<br />
- 3 -<br />
2.1.3 Stellungnahme LRA, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz,<br />
vom 19.12.2011, AZ.: 5011/621.41/P2011049<br />
Durch die Zulassung einer Dachneigung von 2° bei Garagen, die bisher nur mit einem Flachdach zulässig waren,<br />
werden Belange des Wasser- und Bodenschutzes nicht berührt. Zur Planung bestehen daher keine Anregungen<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Kenntnisnahme<br />
Hinweis / Begründung:<br />
Aufgestellt,<br />
Dornstetten, den 25.09.<strong>2012</strong><br />
Rainer Autenrieth<br />
Weiterhin, so führt Herr Fahrner aus, empfehle die Verwaltung den vorliegenden Bebauungsplanentwurf<br />
in der vorgestellten Fassung zu beschließen und die Planänderung als Satzung zu<br />
verabschieden. Darauf hin könne die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt gemacht<br />
bzw. in Kraft gesetzt werden.<br />
Ohne weitere Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange des Entwurfs zum Bebauungsplan „Salzstetten – Süd 2001 – 2. Änderung“<br />
in Salzstetten in der Zeit vom 05.12.2011 – 05.01.<strong>2012</strong> eingegangenen Stellungnahmen<br />
wurde geprüft und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorschläge der Anlage<br />
zu dieser Vorlage werden im Gesamten bestätigt.<br />
2. Der Bebauungsplanentwurf wird in der vorgestellten Fassung beschlossen.<br />
3. Die Bebauungsplanänderung wird als Satzung wie folgt beschlossen:<br />
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />
Landkreis Freudenstadt<br />
Satzung der Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> über den<br />
Bebauungsplan „Salzstetten Süd 2001 – 2. Änderung“<br />
in <strong>Waldachtal</strong>-Salzstetten<br />
Der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong> hat am 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong> in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Salzstetten<br />
Süd 2001 - 2. Änderung“ in <strong>Waldachtal</strong>-Salzstetten im vereinfachten Verfahren als Satzung beschlossen.<br />
Gesetzliche Grundlagen dafür sind § 10 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom<br />
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)<br />
in der Fassung vom 29.07.2010 (GBl. S. 555).<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121305<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 18<br />
- 4 -<br />
§ 1<br />
Räumlicher Geltungsbereich<br />
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Übersichtslageplan vom 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong> maßgebend.<br />
Der Bebauungsplan besteht aus:<br />
§ 2<br />
Bestandteile der Satzung<br />
1. dem Übersichtslageplan vom 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong>, Maßstab 1:2500<br />
2. den planungsrechtlichen Festsetzungen vom 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong><br />
Beigefügt ist eine Begründung vom 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong>.<br />
§ 3<br />
In-Kraft-Treten<br />
Dieser Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3 BauGB).<br />
<strong>Waldachtal</strong>, den 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />
Heinz Hornberger<br />
Bürgermeister<br />
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121306<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 19<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 'Sondergebiet Waldhof' (1. Änderung)<br />
in Salzstetten<br />
- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme<br />
- Aufstellungsbeschluss<br />
§ 6<br />
Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner verweist auf einen Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Sondergebiet Waldhof“, welcher dem Gemeinderat als Sitzungsunterlage vorliegt.<br />
Im Wesentlichen gehe es um folgende Änderung: Anpassung eines bereits angelegten Reitplatzes<br />
entgegen der bisherigen Festsetzungen im Bebauungsplan, Neufestlegung der entsprechenden<br />
Sondergebiete, Anpassung der geplanten Ausgleichsmaßnahmen, Neubau eines<br />
Richterhauses und einige kleinere redaktionelle Änderungen.<br />
Die Verwaltung schlage vor dem Antrag zuzustimmen. Voraussetzung sei allerdings der Abschluss<br />
eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme, welche im Zusammenhang<br />
mit dieser Bebauungsplanänderung entstehen.<br />
Auf dieser Grundlage schlage die Verwaltung weiter vor, einen Aufstellungsbeschluss zur<br />
Änderung des Bebauungsplanes herbeizuführen.<br />
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />
1. Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Waldhof“ wird zugestimmt.<br />
Voraussetzung ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme.<br />
2. Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes –<br />
wie beantragt.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121307<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 20<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />
§ 7<br />
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 'Taläcker 2008' (1. Änderung) in Cresbach<br />
- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme<br />
- Aufstellungsbeschluss<br />
Zu diesem vorgesehenen Bebauungsplanverfahren informiert Hauptamtsleiter Wolfgang<br />
Fahrner den Gemeinderat darüber, dass die Firma Ziefle-Koch, Cresbach, plane, auf dem<br />
Grundstück Flurstück Nr. 88 eine Erweiterung des Betriebes zur L 398 hin vorzunehmen.<br />
Mit dieser Erweiterung solle die Baugrenze um 5 mal 50 m überschritten werden. Hierdurch<br />
würden die Grundzüge der Planung nach Auffassung der Baurechtsbehörde berührt, so dass<br />
eine Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch von der Baurechtsbehörde leider nicht in Aussicht<br />
gestellt werden konnte.<br />
Somit sei diesbezüglich eine Änderung des Bebauungsplanes, das heißt eine Verschiebung<br />
der Baugrenze um ca. 5 m in östliche Richtung erforderlich. Die Verwaltung sei mit der Baurechtsbehörde<br />
und dem Antragssteller zur Lösung gelangt, dass hier ein Vorhaben bezogener<br />
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren möglich wäre.<br />
Obwohl noch kein Bauantrag vorliege, solle sinnvoll - und da erforderlich, rechtzeitig - ein<br />
entsprechendes Verfahren in die Wege geleitet werden.<br />
Herr Fahrner verweist auf die vorliegenden Sitzungsunterlagen und erläutert detailliert die<br />
vorgesehenen Änderungen.<br />
Die Verwaltung empfehle im Rahmen eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes und eines<br />
öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme der Aufstellung eines entsprechenden<br />
Änderungsverfahrens / Bebauungsplanes zuzustimmen.<br />
Ohne weitere Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />
1. Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Taläcker 2008“ (1. Änderung) wird zugestimmt.<br />
Voraussetzung ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Kostenübernahme.<br />
2. Der Beschluss zur Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes wird – wie beantragt<br />
– gefasst.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121308<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 21<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />
§ 8<br />
Erhöhung der Grundsteuer A und B zum 01. Januar 2013<br />
Gemeindekämmerer Herr Christoph Enderle erläutert, dass die mittelfristige Finanzplanung<br />
des Haushaltes <strong>2012</strong> eine Erhöhung der Grundsteuer in den Jahren 2013 und 2014 bei der<br />
Grundsteuer B um jeweils 20 % vorsehe. Dies werde benötigt, um die Schwankungen der<br />
Gewerbesteuer und den enormen Umlageforderungen des Landes und des Bundes gerecht zu<br />
werden und zahlungsfähig bleiben zu können.<br />
Die letzte Erhöhung erfolgte im Jahre 2005. Nachdem auch die allgemeinen Preissteigerungen<br />
und die Leistungsanforderungen enorm gestiegen seien, sollte hier eine Anhebung der Grundsteuer<br />
erfolgen. Im Jahr 2014 solle nur noch die Grundsteuer B angehoben werden.<br />
Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus entstünden im Jahr rund 20 bis 30 € mehr an<br />
Steuern aus der Grundsteuer B. Dies entspreche auf 8 Jahre gesehen einer durchschnittlichen<br />
Erhöhung von 0,8 %.<br />
Zur Verdeutlichung der Mittelabflüsse ab 2014 verweist Herr Enderle auf eine aktualisierte<br />
Finanzplanung sowie eine Kreisübersicht der Hebesätze, welche jeweils dem Gemeinderat als<br />
Sitzungsunterlagen vorliegen.<br />
Es schließt sich eine Beratung an.<br />
Gemeinderat Franz Schweizer vertritt angesichts der Grundsteuer die Auffassung, dass man<br />
insgesamt gesehen Geld nicht ausgeben könne, welches man nicht habe. Die erwartenden<br />
Mehreinnahmen beliefen sich auf ca. 50.000,-- €. Herr Schweizer meint, dass es gut wäre,<br />
wenn die Verwaltung im Gegenzug ein Signal setzen und ebenfalls einen Beitrag leisten würde,<br />
entsprechende Einsparungen in dieser Größenordnung im Haushaltsplan vorzunehmen,<br />
hier denkt er beispielsweise an Personalkosten.<br />
Bürgermeister Heinz Hornberger antwortet, dass dieses Thema im Rahmen der Haushaltsberatung<br />
2013 untersucht werden sollte.<br />
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Die Hebesätze der Grundsteuer A steigen von 330% auf 340 % und die Grundsteuer B von<br />
340 % auf 360 % der Messbeträge zum 01. Januar 2013.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121309<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 22<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />
§ 9<br />
Jahresabschluss Gemeindehaushalt 2011 sowie Rechnungsergebnisse der Eigenbetriebe<br />
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong><br />
a. Jahresrechnung 2011<br />
für den Gemeindehaushalt<br />
Herr Enderle erläutert, dass bezüglich des Gesamtabschlusses 2011 festgestellt werden könne,<br />
dass der Verwaltungshaushalt ein Volumen von 12.394.415,15 € und der Vermögenshaushalt<br />
in Höhe von 2.580.259,86 € ausweise. Das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge umfasse<br />
<strong>6.</strong>702.232,36 €. Dies ergebe eine Gesamtsumme in Höhe von 21.67<strong>6.</strong>907,37 €.<br />
Im Anschluss nennt Herr Enderle verschiedene Kostendeckungsgrade verschiedener kostenrechnenden<br />
Einrichtungen in der Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> im Einzelnen.<br />
Die Eckdaten des Haushaltes 2011 beziffert Herr Enderle wie folgt:<br />
- Gewerbesteuer (21 %) 2.595.789,-- €<br />
- Einkommensteueranteil (20,5 %) 2.541.577,-- €<br />
- Schlüsselzuweisungen (9 %) 1.108.784,-- €<br />
- Grundsteuer A und B (6,9 %) 858.487,-- €<br />
- Gebühren und Entgelte 403.353,-- €<br />
- Zuführung vom Vermögenshaushalt 0,-- €<br />
- Personalausgaben (22,8 %) 2.834.864,-- €<br />
- Kreisumlage (13,7 %) 1.693.828,-- €<br />
- Finanzausgleichsumlage (8,5 %) 1.058.991,-- €<br />
- Gewerbesteuerumlage 510.718,-- €<br />
- Umlage an den Gemeindeverwaltungsverband 6<strong>6.</strong>693,-- €<br />
Der Stand der Schulden wird von Herrn Enderle wie folgt erläutert:<br />
- Gemeindehaushalt 922.003,81 €<br />
- Eigenbetrieb Wasserversorgung 1.597.120,24 €<br />
- Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 4.779.270,20 €<br />
- Außerhalb des Haushaltes (Ausfallhaftung,<br />
Zweckverbände) 1. 089.823,29 €<br />
Der Schuldenstand betrage demzufolge insgesamt 8.388.217,54 €. Dem gegenüber lag man<br />
im Vorjahr noch bei 9.004.467,38 €.<br />
Bei der Gesamtverschuldung entspreche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von<br />
1.453,01 €. …
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121309<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 23<br />
- 2 -<br />
Im Anschluss erläutert Herr Enderle noch detailliert die Zahlen zum Holzeinschlag, zum<br />
Waldhaushalt und die Entwicklung in den Jahren 2002 bis 2011, die Fahrzeugunterhaltung,<br />
die Verläufe des Schuldenstandes im Kernhaushalt (seit 2004 stetig rückläufig), die Entwicklung<br />
der Zuführungsraten sowie den Stand der Rücklagen zum 31.12.2011.<br />
Die allgemeine Rücklage beläuft sich zu diesem Zeitpunkt auf 3.063.626,99 € und die Sonderrücklage<br />
für die Erddeponie Hagenbuch auf 37.401,17 €.<br />
Abschließend gibt Herr Enderle noch einen Ausblick auf das Jahr <strong>2012</strong> im Einzelnen.<br />
Zusammenfassend könne festgestellt werden, dass das Haushaltsjahr 2011 besser abgeschlossen<br />
werden konnte, als bei der Erstellung noch angenommen. Die vorsichtige Konjunktureinschätzung<br />
und ein positiver Ausschlag der Konjunktur in Richtung Gewerbesteuer bescherten<br />
der Gemeinde unerwartet hohe Finanzspielräume.<br />
Bürgermeister Heinz Hornberger bedankt sich an dieser Stelle besonders bei den Gewerbetreibenden<br />
in <strong>Waldachtal</strong> für die herausragenden wirtschaftlichen und unternehmerischen Leistungen,<br />
welche diese Gewerbesteuer überhaupt erst möglich gemacht haben.<br />
Herr Enderle führt weiter aus, dass dieser Freiraum aber nicht für Investitionen der Gemeinde<br />
verwendet wurde, sondern mit Maß und Ziel zur Schuldentilgung verwendet und zur Sicherung<br />
von Investitionen – auch für spätere Jahre – in die Rücklage genommen wurde. So habe sich<br />
die Gemeinde einen Spielraum für die Jahre ab 2013 verschafft, um dort – falls hohe Finanzausgleichszahlungen<br />
kommen – auch noch handlungsfähig zu bleiben. Unter diesen Vorgaben<br />
ergebe sich ein immer solider werdendes Finanzierungskonzept für den geplanten Bau des Kinderhauses<br />
<strong>Waldachtal</strong>, das wiederum ein weiteres Stück zusammenwachsen und eine beispielhafte<br />
Kooperation mit der Privatwirtschaft darstelle, die über die Kreisgrenze Ausstrahlungskraft<br />
haben werde.<br />
Ungewiss sei jedoch, inwieweit sich die finanzielle Ausstattung für das gute Jahr <strong>2012</strong> hinaus<br />
entwickelt oder festigen werde.<br />
Gemeinderat Heinz Otto Renz meint, dass man gut aufgestellt sei. Man solle aber auch – und<br />
denke er insbesondere an die Straßen und erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen – sich nicht<br />
tot sparen. Hier wären die Folgen katastrophal. Je länger man mit einzelnen Unterhaltungsmaßnahmen<br />
warte, desto größer würden die wirtschaftlichen Schäden.<br />
Gemeinderat Bernd Schittenhelm stellt noch zahlreiche Einzelfragen zu Positionen der Jahresrechnung<br />
im Gemeindehaushalt, welche von der Verwaltung detailliert beantwortet werden.<br />
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121309<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 24<br />
- 3 -<br />
Die Jahresrechnung 2011 für den Gemeindehaushalt wird beschlossen:<br />
1. Die Jahresrechnung 2011 wird gemäß § 95 II GemO wie folgt festgestellt:<br />
a) Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit je 12.394.415,15 €<br />
b) Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt mit je 2.580.259,85 €<br />
c) Einnahmen und Ausgaben des Gesamthaushaltes mit je 14.974.675,00 €<br />
d) allgemeine Rücklage 3.063.626,99 €<br />
e) Schuldenstand zum 31.12.2011 922.003,81 €<br />
f) Geldanlagen 5.471,15 €<br />
g) Kassenmehreinnahme 2.097.361,18 €<br />
h) Kasseneinnahmereste 5.34<strong>6.</strong>020,55 €<br />
i) Kassenausgabereste 4.272.020,55 €<br />
j) Haushaltseinnahmereste 0,00 €<br />
k) Haushaltsausgabereste 1.074.000,00 €<br />
2. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 84 GemO wird zugestimmt.<br />
3. Den gebildeten Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten wird gemäß<br />
§§ 41 II und 19 I GemHVO zugestimmt.<br />
Die Jahresrechnung 2011 ist gemäß § 95 II GemO innerhalb von 6 Monaten nach Ende des<br />
Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des<br />
Haushaltsjahres festzustellen.<br />
Die Jahresrechnung ist nach Feststellung an sieben Tagen öffentlich auszulegen.<br />
b. Jahresrechnung 2011<br />
für den Gemeindehaushalt des Eigenbetriebes Wasserversorgung <strong>Waldachtal</strong><br />
Gemeindekämmerer Herr Enderle führt aus, dass nach § 12 Eigenbetriebsverordnung die<br />
Beschlüsse über die Feststellung der Jahresabschlüsse und über die Verwendung des Jahresgewinns<br />
oder die Behandlung des Jahresverlustes Angaben nach Anlage 9 Eigenbetriebsverordnung<br />
enthalten müssen. Außerdem solle vom Eigenbetrieb gemäß § 16 III Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz<br />
bei einem Gewinn zumindest ein Betrag in Höhe von der Verzinsung des vom<br />
Gemeindehaushalt aufgebrachten Eigenkapitals an diesen abgeführt werden.<br />
In Hinblick auf die belastete Gebührenkalkulation könne der Gemeinderat auf eine Eigenkapitalverzinsung<br />
verzichten.<br />
Die maßgeblichen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung im Jahre 2011 nennt Herr<br />
Enderle wie folgt:<br />
- Verkaufte Wassermenge 284.488 m³ (minus 0,9 %)<br />
- Umsatzerlöse 69<strong>6.</strong>343,98 €<br />
- Auflösung Ertragszuschüsse 41.461,68 € …
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121309<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 25<br />
- 4 -<br />
- Wasserbezug 251.951,26 €<br />
- Leitungsunterhaltung 91.149,56 €<br />
- Abschreibungen 149.405,37 €<br />
- Kreditzinsen 7<strong>6.</strong>970,51 €<br />
- Jahresgewinn 3<strong>6.</strong>214,52 €<br />
Im Hinblick auf die Bilanz zum 31.12.2011 nennt Herr Enderle folgende Positionen:<br />
Bilanzsumme 3.341.839,63 €<br />
davon entfallen auf Aktiva<br />
- Anlagevermögen 3.199.916,70 €<br />
- Umlaufvermögen 141.922,93 €<br />
davon entfallen auf Passiva<br />
- Eigenkapital 68<strong>6.</strong>844,62 €<br />
- empfangenen Ertragszuschüsse 75<strong>6.</strong>457,78 €<br />
- Rückstellungen 10.000,00 €<br />
- Verbindlichkeiten 1.888.537,23 €<br />
Bei der Vermögensplanabrechnung werden folgende Finanzierungsmittel erläutert:<br />
- Beträge 13<strong>6.</strong>179,68 €<br />
- Abschreibungen 149.405,37 €<br />
- Anlage Abgänge/Erstattungen 1.005,78 €<br />
- Jahresgewinn 3<strong>6.</strong>214,52 €<br />
- Deckungsmittellücke lfd. Jahr 159.494,07 €<br />
Ergibt Gesamtsumme in Höhe von 545.799,42 €.<br />
Die wesentlichen Baumaßnahmen im Bereich Wasser im Jahre 2011 nennt Herr Enderle wie<br />
folgt:<br />
- Wasserleitung Lange Teile 11.361,36 €<br />
- Erschließungen in Lützenhardt 2.315,23 €<br />
- Wasserleitung Gunterstraße 702,25 €<br />
- Wasserleitung HB Salzstetten 166,67 €<br />
- Wasserleitung Feuerwehrhaus 2<strong>6.</strong>050,42 €<br />
- Wasserleitung Heiligenbronn 88.356,85 €<br />
- Gebiet „Heuberg II B“ 55,56 €<br />
Den Finanzierungsbedarf im Bereich der Vermögensplanabrechnung beziffert Herr Enderle<br />
wie folgt:<br />
- Sanierungen 0,00 €<br />
- Baumaßnahmen 102.958,22 €<br />
- Vermögensumlagen 25.530,00 €<br />
- Tilgungsumlagen 39.754,39 €<br />
- Ordentliche Tilgung 105.089,88 €<br />
- Abdeckung Fehlbeträge Vorjahre 231.005,25 €<br />
- empfangene Ertragszuschüsse 41.461,68 €<br />
Ergibt eine Gesamtsumme in Höhe von 545.799,42 €. …
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121309<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 26<br />
- 5 -<br />
Im Anschluss erläutert Herr Enderle noch den Verlauf des Schuldenstandes im Bereich der<br />
Wasserversorgung sowie den Stand der Wasserverluste in den einzelnen Ortschaften sowie<br />
den Wasserverbrauch in den Jahren 1998 bis 2011 detailliert.<br />
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />
1. Die von der Verwaltung aufgestellte Bilanz zum 31.12.2011, die Gewinn- und Verlust-<br />
rechnung mit Anlagen zum Jahresabschluss werden gemäß § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt.<br />
2. Feststellung des Jahresabschlusses<br />
2.1 Bilanzsumme 3.341.839,63 €<br />
2.1.1 davon entfallen auf die Aktivseite<br />
- das Anlagevermögen 3.199.916,70 €<br />
- Umlaufvermögen 141.922,93 €<br />
2.1.2 davon entfallen auf die Passivseite<br />
- das Eigenkapital 68<strong>6.</strong>844,62 €<br />
- die empfangenen Ertragszuschüsse 75<strong>6.</strong>457,78 €<br />
- die Rückstellungen 10.000,00 €<br />
- die Verbindlichkeiten 1.888.537,23 €<br />
2.2 Jahresgewinn 3<strong>6.</strong>214,52 €<br />
2.2.1 Summe der Erträge 751.361,08 €<br />
2.2.2 Summe der Aufwendungen 715.146,56 €<br />
3. Verwendung / Behandlung des Jahresverlusts<br />
3.1 Der Jahresgewinn 2011 in Höhe von 3<strong>6.</strong>214,52 €<br />
wird auf neue Rechnung vorgetragen.<br />
3.2 Eigenkapitalverzinsung:<br />
1. Stammkapital 427.440,01 €<br />
2. allg. Rücklage 268.745,98 €<br />
3. Bilanzverlust VJ - 45.555,89 €<br />
4. Bilanzgewinn lfd. Jahr + 3<strong>6.</strong>214,52 €<br />
Summe 68<strong>6.</strong>844,62 €<br />
68<strong>6.</strong>844,62 € x 5 % = 34.342,24 €. Auf eine Eigenkapitalverzinsung wird verzichtet.<br />
4. Entlastung der Verwaltung<br />
4.1 Der Verwaltung wird gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz die Entlastung<br />
erteilt.<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121309<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 27<br />
- 6 -<br />
c. Jahresrechnung 2011<br />
für den Gemeindehaushalt des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong><br />
Zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong> weist Herr Enderle ebenfalls darauf hin,<br />
dass nach § 12 Eigenbetriebsverordnung die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresabschlüsse<br />
und über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes<br />
Angaben nach Anlage 9 Eigenbetriebsverordnung enthalten müssen. Außerdem solle nach<br />
§ 12 Absatz 3 Satz 2 Eigenbetriebsgesetz der Eigenbetriebe eine marktübliche Verzinsung des<br />
Eigenkapitals erwirtschaften.<br />
Im Hinblick auf die zu belastenden Gebührenkalkulation könne jedoch durch Gemeinderatsbeschluss<br />
auf die Eigenkapitalverzinsung verzichtet werden.<br />
Zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung macht Herr Enderle folgende Erläuterungen im Einzelnen:<br />
Gewinn- und Verlustrechnung:<br />
- Entsorgte Abwassermenge 262.522 m³ (minus 7,8 %)<br />
- Umsatzerlöse 1.510.769,99 € (davon Straßenentwässerungs-<br />
anteil 15<strong>6.</strong>357,01 €)<br />
- Abschreibungen 497.249.52 €<br />
- Materialaufwand 59<strong>6.</strong>609,59 €<br />
- Zinsen und ähnl. Aufwand 19<strong>6.</strong>302,23 €<br />
- Gewinnausgleichsrückstellung 154.358,22 €<br />
- Jahresgewinn/-verlust 0,00 €<br />
Bilanz zum 31.12.2011<br />
Bilanzsumme 11.708.887,15 €<br />
davon auf der<br />
Aktiva<br />
- Anlagevermögen 11.407.029,34 €<br />
- Umlaufvermögen 301.857,81 €<br />
Passiva<br />
- Eigenkapital 150.144,29 €<br />
- empfangenen Ertragszuschüsse 5.511.733,00 €<br />
- Rückstellungen 2.414.483,59 €<br />
- Verbindlichkeiten 5.805.526,27 €<br />
- Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 €<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121309<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 28<br />
Zu den Finanzierungsmitteln im Vermögensplan nennt Herr Enderle folgende Beträge:<br />
- 7 -<br />
- Landeszuschüsse 590.100,00 €<br />
- Beiträge 161.355,23 €<br />
- Kreditaufnahmen 900.000,00 €<br />
- Abschreibungen 497.249,52 €<br />
- Sonstige Einnahmen 0,00 €<br />
- Deckungsmittelüberhang Vorjahr 0,00 €<br />
- Deckungsmittellücke lfd. Jahr 965.882,85 €<br />
- Jahresgewinn 0,00 €<br />
Ergibt eine Gesamtsumme von 3.114.587,60 €<br />
Zum Finanzierungsbedarf des Vermögensplanes 2011 nennt Herr Enderle nachstehende Maßnahmen:<br />
- Grunderwerb 3.158,50 €<br />
- Baumaßnahmen 1.218.245,75 €<br />
- Umlagen 6<strong>6.</strong>902,00 €<br />
- Auflösung von Zuschüssen/Beiträgen 334.549,23 €<br />
- Tilgung von Schulden 324.756,78 €<br />
- Jahresverlust 0,00 €<br />
- Deckungsmittellücke Vorjahr 1.16<strong>6.</strong>975,34 €<br />
Ergibt eine Gesamtsumme von 2.232.134,96 €<br />
Im Anschluss erläutert Herr Enderle auch zu diesem Eigenbetrieb die Entwicklung des Schuldenstandes<br />
im Bereich Abwasser seit 1998, die abgeschlossenen Baumaßnahmen im Jahre<br />
2011 und die im Jahre 2011 durchgeführten Baumaßnahmen im Einzelnen.<br />
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />
1. Die von der Verwaltung aufgestellte Bilanz zum 31.12.2011, die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
mit Anlagen zum Jahresabschluss werden gemäß § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt:<br />
2. Feststellung des Jahresabschlusses<br />
2.1 Bilanzsumme 11.708.887,15 €<br />
2.1.1 davon entfallen auf die Aktivseite<br />
- das Anlagevermögen 11.407.029,34 €<br />
- Umlaufvermögen 301.857,81 €<br />
2.1.2 davon entfallen auf die Passivseite<br />
- das Eigenkapital 150.144,29 €<br />
- die empfangenen Ertragszuschüsse 5.511.733,00 €<br />
- die Rückstellungen 2.414.483,59 €<br />
- die Verbindlichkeiten 5.805.526,27 €<br />
- Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 €<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121309<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 29<br />
2.2 Jahresgewinn/-verlust 0,00 €<br />
2.2.1 Summe der Erträge 1.510.769,99 €<br />
2.2.2 Summe der Aufwendungen 1.510.769,99 €<br />
3. Verwendung des Jahresverlustes<br />
3.1 Eigenkapitalverzinsung/Jahresgewinn<br />
Eigenkapital<br />
1.Stammkapital 0,00 €<br />
2.Rücklagen 338.629,87 €<br />
3.Bilanzverlust - 188.485,58 €<br />
Summe 150.144,29 €<br />
- 8 -<br />
3.2 Auf eine Eigenkapitalverzinsung wird verzichtet (7.507,22 €).<br />
3.3.1 Der Bilanzverlust beträgt zum 31.12.2011: 188.485,58 €.<br />
4. Entlastung der Verwaltung<br />
4.1 Der Verwaltung wird gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz die Entlastung erteilt.
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121310<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 30<br />
Bekanntgaben und Verschiedenes<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 0<strong>6.</strong> <strong>Nov</strong>ember <strong>2012</strong><br />
§ 10<br />
- Ersatzbeschaffung eines Holders (Kommunalschlepper C 240)<br />
Frau Marlena Schmid vom Bauverwaltungsamt erläutert, dass der Holder Kommunalschlepper<br />
C 240 (Schmalspurfahrzeug) sich derzeit aufgrund eines Motorschadens in der Werkstatt<br />
befinde. Der Verwaltung liege ein Reparaturangebot von ca. 13.000,-- € vor. Der Motorschaden<br />
sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass aufgrund der geringen Leistungsfähigkeit<br />
und in Anbetracht dessen, dass er wegen der vielen Anbaugeräte ständig an der Leistungsgrenze<br />
betrieben wurde.<br />
Der Holder wurde im Jahr 2006 zu einem Anschaffungspreis von 34.543,23 € beschafft. Die<br />
Betriebsstunden belaufen sich derzeit auf knapp 4000 Stunden. Im Hinblick auf den erheblichen<br />
Reparaturaufwand, die zu geringe Leistung und die hohen Einsatzstunden des Holders<br />
sei auch Sicht der Verwaltung und des Bauhofleiters Herrn Hoberg eine Ersatzbeschaffung<br />
erforderlich. Eine Reparatur des defekten Fahrzeugs wäre nicht mehr wirtschaftlich.<br />
Aufgrund des bevorstehenden Winters sei die vorgesehene Ersatzbeschaffung dringend notwendig,<br />
da mit dem Holder die Geh- und Fußwege sowie schmale Straßen geräumt und gestreut<br />
werden. Ein Aufschub der Beschaffung sei daher nicht möglich.<br />
Der Bauhof habe in Absprache mit der Verwaltung zwei Angebote mit folgenden Anforderungen<br />
eingeholt:<br />
- Spurbreite Achsen 1.00 m bei Gesamtbreite 1.15 m<br />
- Knicklenker (Gehwege)<br />
- Spurtreue<br />
- Allrad<br />
- Fahrerlaubnis 3<br />
- Hydraulik 40-60 Liter Leistung 2 Kreis Tandempumpe einstellbar<br />
- Zapfwelle vorn<br />
- Stufenlose Geschwindigkeitswahl / Hydr. Radlastausgleich<br />
- Problemloser u. kostengünstiger Anbau der diversen Anbaugeräte<br />
- Leistung mehr als 40 PS /1600 cm3 um Volllastbetrieb zu vermeiden<br />
- Geeignet für Mäharbeiten bei Großflächen<br />
- Ergonomisch einstellbares Lenkrad<br />
- Gute Sicht für den Fahrer<br />
- Fahr u. Arbeitsmodus wählbar 4 Stufen<br />
…
Gemeinde <strong>Waldachtal</strong> GÖ121310<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 31<br />
- 2 -<br />
Folgende Angebote seien eingegangen:<br />
Firma A<br />
Firma B<br />
Angebot<br />
Angebot<br />
vom 31.10.<strong>2012</strong> vom 0<strong>6.</strong>11.<strong>2012</strong><br />
Holder 250/50 PS Holder 250/50 PS<br />
Baujahr 2011<br />
Baujahr <strong>2012</strong><br />
Fahrzeugdaten<br />
50 PS / 36,5 kW 50 PS / 36,5 kW<br />
Vorführmaschine Vorführmaschine<br />
84 Betriebsstunden 37 Betriebsstunden<br />
Nettokaufpreis 60.535,00 € 50.900,00 €<br />
./. Vorführrabatt 15% -9.080,25 € -<br />
51.454,75 € 50.900,00 €<br />
zuzüglich. MwSt. 19% 9.776,40 € 9.671,00 €<br />
Bruttokaufpreis 61.231,15 € 60.571,00 €<br />
./. Rückkaufpreis Altfahrzeug<br />
-5.000,00 € -5.000,00 €<br />
Anschaffungspreis 5<strong>6.</strong>231,15 € 55.571,00 €<br />
Alle Fahrzeuge seien mit einer Garantie von zwei Jahren angeboten.<br />
Beim Angebot der Firma B sei die Vorführung und Einführung der Mitarbeiter in das Fahrzeug<br />
enthalten. Zudem sei ein späterer Einbau des GPS ohne Einbaukosten möglich.<br />
Das wirtschaftlichste Angebot sei somit das Angebot der Firma B (gleich Firma Maihöfer,<br />
Fellbach) zum genannten Anschaffungspreis von 55.571,-- €.<br />
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt die Neubeschaffung eines Holders – wie von der Verwaltung<br />
erläutert – zum Angebotspreis von 55.571,-- €.