Immobilienwertermittlungs- verordnung ImmoWertV - VWA Freiburg
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<strong>Immobilienwertermittlungs</strong><strong>verordnung</strong><br />
<strong>ImmoWertV</strong> – Herstellungskosten § 22<br />
1Normalherstellungskosten Normalherstellungskosten sind die Kosten, die marktüblich für die<br />
Neuerrichtung einer entsprechenden baulichen Anlage aufzuwenden<br />
wären. 2Mit diesen Kosten nicht erfasste einzelne Bauteile, Einrichtungen<br />
oder sonstige Vorrichtungen sind durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen,<br />
soweit dies dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht.<br />
3Zu den Normalherstellungskosten gehören auch die üblicherweise<br />
entstehenden Baunebenkosten, insbesondere Kosten für Planung, Baudurchführung,<br />
behördliche Prüfungen und Genehmigungen.<br />
4Ausnahmsweise können die Herstellungskosten der baulichen Anlagen<br />
nach den gewöhnlichen Herstellungskosten einzelner Bauleistungen<br />
(Einzelkosten) ermittelt werden<br />
zu Satz 1<br />
Die Definition<br />
der Normalherstellungskosten setzt maßgeblich auf<br />
eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Betrachtungsweise Entscheidend für die zugrunde<br />
zu legenden Kosten ist allein der Markt<br />
zu Satz 2<br />
01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 77<br />
Dr.-Ing. Wilfried Reinhardt<br />
§ 22 Abs. 2<br />
<strong>ImmoWertV</strong> – Herstellungskosten § 22 Abs. 2<br />
Besonders zu veranschlagenden Bauteile (nicht in den NHK enthalten)<br />
sind durch Zu- und Abschläge entsprechend dem gewöhnlichen<br />
gew hnlichen<br />
Geschäftsverkehrs<br />
Gesch ftsverkehrs zu berücksichtigen<br />
zu Satz 3<br />
Baunebenkosten wie bisher (§ 22 Abs. 2 WertV jedoch ohne<br />
Erwähnung der mit der Herstellung in unmittelbaren Zusammenhang<br />
stehenden erforderlichen Finanzierung)<br />
zu Satz 4<br />
Die Ausnahmeregelung, Ausnahmeregelung für die Berücksichtigung der Einzelkosten<br />
dient den Fällen, in denen keine NHK (vgl. WertR 2006, Anlage 7)<br />
vorhanden sind.<br />
01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 78<br />
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