Immobilienwertermittlungs- verordnung ImmoWertV - VWA Freiburg
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<strong>Immobilienwertermittlungs</strong><strong>verordnung</strong><br />
<strong>ImmoWertV</strong> – Bewirtschaftungskosten § 19<br />
BK - Mietausfallwagnis<br />
3. das Mietausfallwagnis; Mietausfallwagnis es umfasst das Risiko von Ertragsminderungen,<br />
die durch uneinbringliche Rückstände von Mieten, Pachten und<br />
sonstigen Einnahmen oder durch vorübergehenden Leerstand von<br />
Raum entstehen, der zur Vermietung, Verpachtung oder sonstigen<br />
Nutzung bestimmt ist; es umfasst auch das Risiko von uneinbringlichen<br />
Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung, Aufhebung eines<br />
Mietverhältnisses oder Räumung<br />
Für den Ertragswert sind alle in Betracht kommenden Einnahmen<br />
relevant. Das Risiko umfasst daher neben uneinbringlichen Mieten auch<br />
ausgefallene Pachten und sonstige Einnahmen. Einnahmen<br />
Ertragsminderungen wegen vorübergehendem vor bergehendem Leerstand gehören zum<br />
Mietausfallwagnis.<br />
Bei dauerhaften, strukturellen Leerständen<br />
Leerst nden mindert sich dagegen von<br />
vornherein der marktüblich erzielbare Ertrag.<br />
01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 69<br />
Dr.-Ing. Wilfried Reinhardt<br />
§ 19 Abs. 2 Nr. 3<br />
<strong>ImmoWertV</strong> – Bewirtschaftungskosten § 19<br />
BK - Betriebskosten<br />
4. die Betriebskosten.<br />
Soweit sich die Bewirtschaftungskosten nicht ermitteln lassen, ist von<br />
Erfahrungssätzen auszugehen<br />
Betriebskosten sind i.d.R. durch Umlagen gedeckt.<br />
Die Betriebskosten sind an anderer Stelle (§ 27 II. BV) geregelt.<br />
§ 19 Abs. 2 Nr. 4<br />
Grundsätzlich können die Bewirtschaftungskosten nur nachrangig<br />
anhand von Erfahrungssätzen<br />
Erfahrungss tzen ermittelt werden, andererseits wird<br />
damit die Möglichkeit eröffnet, auf die Erfahrungssätze Erfahrungss tze aus Anlage 3<br />
WertR 2006 zurück zu greifen.<br />
01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 70<br />
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