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Immobilienwertermittlungs- verordnung ImmoWertV - VWA Freiburg

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<strong>Immobilienwertermittlungs</strong><strong>verordnung</strong><br />

<strong>ImmoWertV</strong> – Bewirtschaftungskosten § 19<br />

BK - Mietausfallwagnis<br />

3. das Mietausfallwagnis; Mietausfallwagnis es umfasst das Risiko von Ertragsminderungen,<br />

die durch uneinbringliche Rückstände von Mieten, Pachten und<br />

sonstigen Einnahmen oder durch vorübergehenden Leerstand von<br />

Raum entstehen, der zur Vermietung, Verpachtung oder sonstigen<br />

Nutzung bestimmt ist; es umfasst auch das Risiko von uneinbringlichen<br />

Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung, Aufhebung eines<br />

Mietverhältnisses oder Räumung<br />

Für den Ertragswert sind alle in Betracht kommenden Einnahmen<br />

relevant. Das Risiko umfasst daher neben uneinbringlichen Mieten auch<br />

ausgefallene Pachten und sonstige Einnahmen. Einnahmen<br />

Ertragsminderungen wegen vorübergehendem vor bergehendem Leerstand gehören zum<br />

Mietausfallwagnis.<br />

Bei dauerhaften, strukturellen Leerständen<br />

Leerst nden mindert sich dagegen von<br />

vornherein der marktüblich erzielbare Ertrag.<br />

01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 69<br />

Dr.-Ing. Wilfried Reinhardt<br />

§ 19 Abs. 2 Nr. 3<br />

<strong>ImmoWertV</strong> – Bewirtschaftungskosten § 19<br />

BK - Betriebskosten<br />

4. die Betriebskosten.<br />

Soweit sich die Bewirtschaftungskosten nicht ermitteln lassen, ist von<br />

Erfahrungssätzen auszugehen<br />

Betriebskosten sind i.d.R. durch Umlagen gedeckt.<br />

Die Betriebskosten sind an anderer Stelle (§ 27 II. BV) geregelt.<br />

§ 19 Abs. 2 Nr. 4<br />

Grundsätzlich können die Bewirtschaftungskosten nur nachrangig<br />

anhand von Erfahrungssätzen<br />

Erfahrungss tzen ermittelt werden, andererseits wird<br />

damit die Möglichkeit eröffnet, auf die Erfahrungssätze Erfahrungss tze aus Anlage 3<br />

WertR 2006 zurück zu greifen.<br />

01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 70<br />

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