Immobilienwertermittlungs- verordnung ImmoWertV - VWA Freiburg
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<strong>Immobilienwertermittlungs</strong><strong>verordnung</strong><br />
<strong>ImmoWertV</strong> – Bodenwert § 16<br />
Vorhandene bauliche Anlagen auf einem Grundstück im Außenbereich<br />
(§ 35 BauGB) sind bei der Ermittlung des Bodenwerts zu berücksichtigen,<br />
wenn sie rechtlich und wirtschaftlich weiterhin nutzbar sind<br />
01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 49<br />
Dr.-Ing. Wilfried Reinhardt<br />
§ 16 Abs. 2<br />
Bei der Ermittlung des Bodenwerts kann mit der Berücksichtigung<br />
vorhandener baulicher Anlagen auf Grundstücken Grundst cken im Außenbereich<br />
Au enbereich der<br />
Erfahrung Rechnung getragen werden, dass am Markt bereits bebauten<br />
Grundstücken im Außenbereich regelmäßig eine andere (höhere)<br />
Qualität Qualit zugesprochen wird als unbebauten Grundstücken<br />
<strong>ImmoWertV</strong> – Bodenwert<br />
§ 16<br />
§ 16 Abs. 3<br />
Ist alsbald mit einem Abriss von baulichen Anlagen zu rechnen, ist der<br />
Bodenwert um die üblichen Freilegungskosten zu mindern, soweit sie<br />
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berücksichtigt werden. Von einer<br />
alsbaldigen Freilegung kann ausgegangen werden, wenn<br />
1. die baulichen Anlagen nicht mehr nutzbar sind oder<br />
2. der nicht abgezinste Bodenwert ohne Berücksichtigung der Freilegungskosten<br />
den im Ertragswertverfahren (§§ 17 bis 20) ermittelten<br />
Ertragswert erreicht oder übersteigt.<br />
Liquidation als Sonderfall der Bodenwertrelevanz baulicher Anlagen.<br />
Der Bodenwert ist um die üblichen Freilegungskosten zu mindern, wenn<br />
alsbald mit einem Abriss von baulichen Anlagen zu rechnen ist – jedoch<br />
nur, soweit diese im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berücksichtigt<br />
werden. Dies trifft bei niedrigen Bodenwerten in der Regel nicht zu.<br />
Durch die offene Formulierung „kann ausgegangen werden“ wird der<br />
stets erforderlichen sachverständigen sachverst ndigen Würdigung W rdigung der Besonderheiten des<br />
Einzelfalls der erforderliche Raum gegeben.<br />
01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 50<br />
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