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Immobilienwertermittlungs- verordnung ImmoWertV - VWA Freiburg

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<strong>Immobilienwertermittlungs</strong><strong>verordnung</strong><br />

<strong>ImmoWertV</strong> – Bodenwert § 16<br />

Vorhandene bauliche Anlagen auf einem Grundstück im Außenbereich<br />

(§ 35 BauGB) sind bei der Ermittlung des Bodenwerts zu berücksichtigen,<br />

wenn sie rechtlich und wirtschaftlich weiterhin nutzbar sind<br />

01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 49<br />

Dr.-Ing. Wilfried Reinhardt<br />

§ 16 Abs. 2<br />

Bei der Ermittlung des Bodenwerts kann mit der Berücksichtigung<br />

vorhandener baulicher Anlagen auf Grundstücken Grundst cken im Außenbereich<br />

Au enbereich der<br />

Erfahrung Rechnung getragen werden, dass am Markt bereits bebauten<br />

Grundstücken im Außenbereich regelmäßig eine andere (höhere)<br />

Qualität Qualit zugesprochen wird als unbebauten Grundstücken<br />

<strong>ImmoWertV</strong> – Bodenwert<br />

§ 16<br />

§ 16 Abs. 3<br />

Ist alsbald mit einem Abriss von baulichen Anlagen zu rechnen, ist der<br />

Bodenwert um die üblichen Freilegungskosten zu mindern, soweit sie<br />

im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berücksichtigt werden. Von einer<br />

alsbaldigen Freilegung kann ausgegangen werden, wenn<br />

1. die baulichen Anlagen nicht mehr nutzbar sind oder<br />

2. der nicht abgezinste Bodenwert ohne Berücksichtigung der Freilegungskosten<br />

den im Ertragswertverfahren (§§ 17 bis 20) ermittelten<br />

Ertragswert erreicht oder übersteigt.<br />

Liquidation als Sonderfall der Bodenwertrelevanz baulicher Anlagen.<br />

Der Bodenwert ist um die üblichen Freilegungskosten zu mindern, wenn<br />

alsbald mit einem Abriss von baulichen Anlagen zu rechnen ist – jedoch<br />

nur, soweit diese im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berücksichtigt<br />

werden. Dies trifft bei niedrigen Bodenwerten in der Regel nicht zu.<br />

Durch die offene Formulierung „kann ausgegangen werden“ wird der<br />

stets erforderlichen sachverständigen sachverst ndigen Würdigung W rdigung der Besonderheiten des<br />

Einzelfalls der erforderliche Raum gegeben.<br />

01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 50<br />

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