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Immobilienwertermittlungs- verordnung ImmoWertV - VWA Freiburg

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<strong>Immobilienwertermittlungs</strong><strong>verordnung</strong><br />

<strong>ImmoWertV</strong> – Bodenwert<br />

Unterabschnitt 1<br />

Ermittlung des Bodenwerts<br />

01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 45<br />

Dr.-Ing. Wilfried Reinhardt<br />

<strong>ImmoWertV</strong><br />

<strong>ImmoWertV</strong><br />

§ § 16 16<br />

Erstmals gibt es eine<br />

zusammenhängende zusammenh ngende Regelung zur Bodenwertermittlung<br />

Die Regelung der Bodenwertermittlung in gestraffter Form in einer<br />

eigenen Vorschrift erhöht die Transparenz und wird der eigenständigen<br />

eigenst ndigen<br />

Bedeutung der Bodenwertermittlung in materiellrechtlicher Hinsicht z.B.<br />

für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (vgl. § 154<br />

Abs. 1 und § 166 Abs. 3 Satz 4 BauGB) sowie in verfahrensmäß<br />

verfahrensmäßiger<br />

iger<br />

Hinsicht für das Ertrags- und Sachwertverfahren gerecht<br />

<strong>ImmoWertV</strong> – Bodenwert<br />

§ 16<br />

§ 16 Abs. 1<br />

Der Wert des Bodens ist vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 ohne Berücksichtigung<br />

der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Grundstück<br />

vorrangig im Vergleichswertverfahren (§ 15) zu ermitteln.<br />

Dabei kann der Bodenwert auch auf der Grundlage geeigneter Boden-<br />

richtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte sind geeignet, wenn die<br />

Merkmale des zugrunde gelegten Richtwertgrundstücks hinreichend<br />

mit den Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks<br />

übereinstimmen. § 15 Absatz 1 Satz 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden<br />

zu Satz 1<br />

Der Bodenwert ist vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 ohne Berücksichtigung<br />

vorhandener baulicher Anlagen auf dem zu bewertenden Grundstück zu<br />

ermitteln. Die Annahme einer generellen Bodenwertdämpfung für<br />

bebaute Grundstücke widerspricht den gesetzlichen Vorschriften zur<br />

Wertermittlung<br />

Auch Bodenrichtwerte dürfen wegen der bestehenden Bebauung<br />

nicht gedämpft werden !!!<br />

01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 46<br />

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