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Immobilienwertermittlungs- verordnung ImmoWertV - VWA Freiburg

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<strong>Immobilienwertermittlungs</strong><strong>verordnung</strong><br />

<strong>ImmoWertV</strong> – Vergleichsfaktoren<br />

sonstige erforderliche Daten<br />

– Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke<br />

01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 37<br />

Dr.-Ing. Wilfried Reinhardt<br />

<strong>ImmoWertV</strong><br />

<strong>ImmoWertV</strong><br />

§ § 13 13<br />

Vergleichsfaktoren (§ 193 Absatz 5 Satz 2 Nummer 4 BauGB)<br />

sollen der Ermittlung von Vergleichswerten für bebaute<br />

Grundstücke dienen. Sie sind auf den marktüblich erzielbaren<br />

jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor) oder auf eine sonst geeignete geeignete<br />

Bezugseinheit, insbesondere auf eine Flächen- Flächen oder Raumeinheit der<br />

baulichen Anlage (Gebäudefaktor), zu beziehen<br />

Die Funktion von Vergleichsfaktoren wird zum besseren Verständnis<br />

erstmals geregelt.<br />

Redaktionelle Anpassungen – marktüblich markt blich statt nachhaltig erzielbaren<br />

Erträgen. Entsprechend der höheren praktischen Bedeutung wird die<br />

Flächeneinheit<br />

Fl cheneinheit vor der Raumeinheit aufgeführt (siehe auch § 22 Abs. 1)<br />

<strong>ImmoWertV</strong> – Marktanpassung<br />

sonstige erforderliche Daten<br />

– Marktanpassungsfaktoren, Liegenschaftszinssätze<br />

<strong>ImmoWertV</strong><br />

<strong>ImmoWertV</strong><br />

§ § 14 14<br />

§ 14 Abs. 1<br />

Mit Marktanpassungsfaktoren und Liegenschaftszinssätzen sollen<br />

die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt erfasst<br />

werden, soweit diese nicht auf andere Weise zu berücksichtigen sind<br />

erstmalig Regelung der Ableitung der in der Praxis äußerst erst bedeutsamen<br />

Marktanpassungsfaktoren, gemeinsam mit einer Bestimmung über die<br />

Liegenschaftszinssätze<br />

Verknüpfung Verkn pfung der Berechnungsmodelle mit dem konkreten<br />

Immobilienmarkt<br />

01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 38<br />

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