Immobilienwertermittlungs- verordnung ImmoWertV - VWA Freiburg
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<strong>Immobilienwertermittlungs</strong><strong>verordnung</strong><br />
<strong>ImmoWertV</strong> – Vergleichsfaktoren<br />
sonstige erforderliche Daten<br />
– Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke<br />
01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 37<br />
Dr.-Ing. Wilfried Reinhardt<br />
<strong>ImmoWertV</strong><br />
<strong>ImmoWertV</strong><br />
§ § 13 13<br />
Vergleichsfaktoren (§ 193 Absatz 5 Satz 2 Nummer 4 BauGB)<br />
sollen der Ermittlung von Vergleichswerten für bebaute<br />
Grundstücke dienen. Sie sind auf den marktüblich erzielbaren<br />
jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor) oder auf eine sonst geeignete geeignete<br />
Bezugseinheit, insbesondere auf eine Flächen- Flächen oder Raumeinheit der<br />
baulichen Anlage (Gebäudefaktor), zu beziehen<br />
Die Funktion von Vergleichsfaktoren wird zum besseren Verständnis<br />
erstmals geregelt.<br />
Redaktionelle Anpassungen – marktüblich markt blich statt nachhaltig erzielbaren<br />
Erträgen. Entsprechend der höheren praktischen Bedeutung wird die<br />
Flächeneinheit<br />
Fl cheneinheit vor der Raumeinheit aufgeführt (siehe auch § 22 Abs. 1)<br />
<strong>ImmoWertV</strong> – Marktanpassung<br />
sonstige erforderliche Daten<br />
– Marktanpassungsfaktoren, Liegenschaftszinssätze<br />
<strong>ImmoWertV</strong><br />
<strong>ImmoWertV</strong><br />
§ § 14 14<br />
§ 14 Abs. 1<br />
Mit Marktanpassungsfaktoren und Liegenschaftszinssätzen sollen<br />
die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt erfasst<br />
werden, soweit diese nicht auf andere Weise zu berücksichtigen sind<br />
erstmalig Regelung der Ableitung der in der Praxis äußerst erst bedeutsamen<br />
Marktanpassungsfaktoren, gemeinsam mit einer Bestimmung über die<br />
Liegenschaftszinssätze<br />
Verknüpfung Verkn pfung der Berechnungsmodelle mit dem konkreten<br />
Immobilienmarkt<br />
01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 38<br />
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