Immobilienwertermittlungs- verordnung ImmoWertV - VWA Freiburg
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<strong>Immobilienwertermittlungs</strong><strong>verordnung</strong><br />
<strong>ImmoWertV</strong> – Entwicklungszustand<br />
Definition<br />
01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 23<br />
Dr.-Ing. Wilfried Reinhardt<br />
§ 5<br />
§ 5 Abs. 3<br />
Rohbauland sind Flächen, die nach den §§ 30, 33 und 34 des BauGB<br />
für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber<br />
noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine<br />
bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind.<br />
Definition<br />
§ 5 Abs. 4<br />
Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen öffentlich rechtlichen Vor-<br />
schriften und den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind<br />
Die bauliche Nutzbarkeit ist nicht mehr allein nach den öffentlich-rechtlichen<br />
Vorschriften, sondern auch nach den tatsächlichen Gegebenheiten<br />
zu beurteilten, denn nach der Verkehrsanschauung können z.B.<br />
Natur bedingte Hindernisse der Baureife eines Landes entgegenstehen<br />
<strong>ImmoWertV</strong> – weitere Grundstücksmerkmale<br />
weitere Grundstücksmerkmale<br />
wertrelevante Merkmale<br />
<strong>ImmoWertV</strong><br />
<strong>ImmoWertV</strong><br />
§ § 66<br />
§ 6 Abs. 1<br />
Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung ergeben sich in der<br />
Regel aus den für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben<br />
maßgeblichen §§ 30, 33 und 34 des Baugesetzbuchs und den sonstigen<br />
Vorschriften, die die Nutzbarkeit betreffen. Wird vom Maß der zulässigen<br />
Nutzung in der Umgebung regelmäßig abgewichen, ist die Nutzung<br />
maßgebend, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zugrunde<br />
gelegt wird.<br />
Als wertbeeinflussende Rechte und Belastungen kommen insbesondere<br />
Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Baulasten sowie wohnungs- wohnungs<br />
und mietrechtliche Bindungen in Betracht<br />
Die obige Aufzählung ist nicht abschließend<br />
abschlie end<br />
§ 6 Abs. 2<br />
01.07.2010 Dr.-Ing Wilfried Reinhardt 24<br />
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