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Der kommunale Winterdienst Einführung eines ... - VWA Freiburg

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Seminarzeit<br />

27. Juni 2012<br />

9:15 bis 16:45 Uhr<br />

Seminarort<br />

Haus der Akademien<br />

Seminarraum<br />

Eisenbahnstraße 56<br />

79098 <strong>Freiburg</strong><br />

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern geht mit<br />

der Anmeldebestätigung ein Lageplan zu.<br />

Ihr Ansprechpartner bei der<br />

<strong>VWA</strong> <strong>Freiburg</strong><br />

Christian Heinrich<br />

(0761) 38673-15<br />

Fax (0761) 38673-33<br />

heinrich@vwa-freiburg.de<br />

Anmeldungen<br />

(bitte nur in schriftlicher Form) an:<br />

Haus der Akademien<br />

<strong>VWA</strong> <strong>Freiburg</strong><br />

Eisenbahnstraße 56<br />

79098 <strong>Freiburg</strong><br />

Teilnahmebedingungen<br />

Ein Rücktritt muss gegenüber der Akademie<br />

schriftlich erklärt werden.<br />

Erfolgt ein Rücktritt bis zu zwei Wochen vor<br />

Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr.<br />

Geht die Mitteilung über einen Rücktritt<br />

später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn<br />

bei der Akademie ein, stellt diese den<br />

entstandenen Aufwand - in der Regel 80 % der<br />

Teilnahmegebühr - in Rechnung. Bei Nichtteilnahme<br />

ohne Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn<br />

ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.<br />

Die Benennung <strong>eines</strong> Ersatzteilnehmers ist<br />

jederzeit möglich.<br />

Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, aus wichtigem<br />

Grund Ersatzreferenten einzusetzen und<br />

das Programm geringfügig zu ändern sowie bei<br />

zu geringer Teilnehmerzahl die Veranstaltung<br />

abzusagen<br />

Seminar<br />

<strong>Der</strong> <strong>kommunale</strong> <strong>Winterdienst</strong><br />

- <strong>Einführung</strong> <strong>eines</strong> Organisationshandbuchs<br />

<strong>Freiburg</strong><br />

27. Juni 2012<br />

Seminarnummer 2012 – 59271F


<strong>Der</strong> <strong>kommunale</strong> <strong>Winterdienst</strong><br />

- <strong>Einführung</strong> <strong>eines</strong> Organisationshandbuchs<br />

Zum Seminar<br />

Wenn früher anstehende Probleme noch mit<br />

Handschlag gelöst werden konnten, hat sich das<br />

Vorgehen heute deutlich verändert.<br />

Wer heute im Winter stürzt, wer heute auf glatter-<br />

oder schneebedeckter Straße auffährt oder wer<br />

heute aufgrund glatter Straßen zu spät zur Arbeit<br />

kommt, sucht sein Heil im Schadenersatz bei der<br />

Kommune. Teilweise gerechtfertigt, teilweise ungerechtfertigt<br />

rollt alljährlich eine Flut von Schadensersatzansprüchen<br />

und gerichtlichen Verfahren<br />

auf die Versicherer der Kommunen zu.<br />

Wenn dann vom Gericht Schwächen aufgrund von<br />

Organisationsfehlern oder mangelnder Dokumentation,<br />

Information und Planung aufgedeckt werden,<br />

ist dies nicht nur für die betroffene Kommune<br />

ärgerlich. Daraus entstehende Präzedenzurteile<br />

haben Auswirkungen auf die <strong>Winterdienst</strong>organisation<br />

aller Kommunen.<br />

Ein wichtiges Steuerungsinstrument für den Verantwortlichen<br />

des <strong>Winterdienst</strong>es ist der Betriebsablaufplan<br />

in Form <strong>eines</strong> Organisationshandbuches<br />

für den <strong>kommunale</strong>n <strong>Winterdienst</strong>.<br />

Es legt die vereinbarten Pflichten im praktischen<br />

Ablauf des täglichen <strong>Winterdienst</strong>es fest.<br />

Gleichzeitig informiert es über die zu beachtenden<br />

Arbeitszeitgesetze, Lenkzeitverordnungen und<br />

<strong>kommunale</strong>n Organisationsvorschriften. Es berücksichtigt<br />

außerdem die speziellen Belange der<br />

Gemeinde/Stadt, interpretiert und dokumentiert<br />

die besonderen Wünsche der Gemeindeversicherer.<br />

Einmal festgelegt und geschrieben, muss es lediglich<br />

zum neuen <strong>Winterdienst</strong> angepasst werden.<br />

Die gesetzlich vorgeschriebenen Streubücher,<br />

Einsatzplanungen, Kategorisierungen und<br />

gemeindlichen Streusatzungen für den <strong>Winterdienst</strong><br />

auf Fußwegen finden sich als Anlagen im<br />

zentralen Organisationshandbuch wieder.<br />

Das Tagesseminar gibt Aufschluss und hilft bei<br />

der Erstellung <strong>eines</strong> derartigen Betriebsablaufplanes<br />

für den <strong>kommunale</strong>n <strong>Winterdienst</strong> mit der<br />

Abarbeitung folgender<br />

Inhalte<br />

1. Rechtliche Grundlagen<br />

Zuständigkeiten<br />

Räumliche Bestimmungen<br />

Räum- und Streupläne<br />

2. Organisation des <strong>Winterdienst</strong>es<br />

Wer ist verantwortlich<br />

Orga. an Werktagen, Feiertagen, Samstagen<br />

und Sonntagen, Tagdienst, Nachtdienst<br />

Schichtpläne<br />

Straßenkategorisierungen<br />

3. Ablauf des <strong>Winterdienst</strong>es<br />

Einsatzleitung Tag/Nacht<br />

Wetterbeobachtung<br />

Rufbereitschaft<br />

Fremdfirmen im <strong>Winterdienst</strong><br />

Arbeitsfreie Zeit, Lenkzeiten, Pausen<br />

Streustoffverwendung, Streumenge<br />

Pflege und Wartung der Fahrzeuge + Geräte<br />

Streumengenbevorratung<br />

4. <strong>Winterdienst</strong> auf Fuss- und Radwegen<br />

Kategorisierung<br />

<strong>Winterdienst</strong> an Bushaltestellen<br />

Was muss gemacht werden, was nicht?<br />

Ablaufplan, wer macht was?<br />

Alarmierung der Handreiniger<br />

Dokumentation<br />

5. Einhaltung der Räum- und Streupflicht<br />

Wer überwacht die Bürgerpflichten<br />

Wer ist <strong>Winterdienst</strong>schichtleiter<br />

Verhalten bei Unfällen<br />

6. Allgemeine Vorgaben<br />

Umgang mit Bürgeranrufen<br />

Umgang mit der Presse<br />

Eigene Veröffentlichungen zum WD<br />

<strong>Der</strong> WD-Bericht im Gemeinderat<br />

Aufbewahrungsfristen v. Dokumenten<br />

Dozent<br />

Hans-Jürgen Schiffner,<br />

Leiter der Städtischen Betriebe, Heidenheim<br />

Zielgruppe<br />

Leiter/-innen von Baubetriebshöfen und Tiefbauämtern,<br />

die mit der Organisation und Durchführung<br />

von <strong>kommunale</strong>n <strong>Winterdienst</strong>en beauftragt<br />

sind<br />

Teilnahmegebühr 165,00 €<br />

Nach Eingang der Anmeldung erhalten die<br />

Dienststellen eine Gebührenrechnung.

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