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Stand: 01.11.2012 Anlage 10 – SchülerTicket<br />

Anlage 10<br />

weis mit Lichtbild. (Ausnahme: Schüler der Primarstufe (Klassen 1-4) benötigen<br />

keinen Schülerausweis.)<br />

7 Fahrpreise<br />

7.1 Für nach Maßgabe des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes anspruchsberechtigte<br />

Schüler beträgt der Tarif des SchülerTickets Rheinland-Pfalz<br />

39,00 € je Monat<br />

7.2 Für nach Maßgabe des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes nicht anspruchsberechtigte<br />

Schüler (Selbstzahler) beträgt der Tarif des SchülerTickets Rheinland-<br />

Pfalz<br />

52,50 € je Monat<br />

7.3 Die Tarife kommen für alle rheinland-pfälzischen Schüler einheitlich zur Geltung,<br />

unabhängig vom in der jeweiligen Schule zur Anwendung kommenden SchülerTicket-Modell<br />

(d. h. Solidar- oder Fakultativmodell).<br />

7.4 Der jeweils verantwortliche rheinland-pfälzische Fahrkostenträger prüft alle<br />

eingehenden SchülerTicket-Anträge und bestätigt gegebenenfalls Status und Anspruchsberechtigung<br />

gemäß der Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes.<br />

7.5 Das Tarifangebot ist sowohl für anspruchsberechtigte Schüler als auch für Selbstzahler<br />

fakultativ. Verzichten anspruchsberechtigte Schüler auf den Kauf des SchülerTickets<br />

Rheinland-Pfalz, besteht weiterhin die Möglichkeit des Erwerbs alternativer<br />

Tickets des Regelangebotes.<br />

8 Abonnementbestimmungen<br />

8.1 Das Beförderungsentgelt, das sich aus Punkt 7.1 und 7.2 ergibt, ist in 12 Monatsraten<br />

an das Vertragsverkehrsunternehmen per Lastschrift zu entrichten, soweit<br />

nicht ein abweichendes Zahlungsziel (viertel- oder halbjährlich bzw. jährlich) vereinbart<br />

wurde. Barzahlungen im Voraus sind abweichend vom Lastschriftverfahren<br />

möglich.<br />

8.2 Es gelten im Übrigen die Bestimmungen der Anlage 8 des <strong>VRS</strong>-<br />

Gemeinschaftstarifs (Abonnementbedingungen zu MonatsTickets, Formel9Tickets,<br />

Aktiv60Tickets, StarterTickets, SchülerTickets und PrimaTickets mit<br />

monatlichen Fahrgeldeinzug).<br />

9 Weitere Bestimmungen<br />

Der Abschluss eines SchülerTicket-Vertrages Rheinland-Pfalz setzt voraus, dass<br />

• für das Vertrags-Schuljahr der Fahrtkostenträger die Finanzbeiträge garantiert<br />

hat, die er beim Ansatz der Anspruchsberechtigung nach den<br />

derzeit geltenden Bestimmungen gemäß Schulgesetz Rheinland-Pfalz zu<br />

erbringen hätte,<br />

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