VRS-INFO
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ken und Kundenkarte sind in der ausgegebenen Klarsichthülle unterzubringen.<br />
Schwerbehinderte, die zur unentgeltlichen Benutzung der <strong>VRS</strong>-Verkehrsmittel<br />
berechtigt sind, müssen ebenfalls für die Beförderung von Fahrrädern ein Beförderungsentgelt<br />
entrichten.<br />
(2) Für Fahrgäste, die bei der Fahrausweisprüfung für sich und/oder das Fahrrad kein<br />
gültiges Ticket vorweisen können, gelten jeweils die Bestimmungen über das erhöhte<br />
Beförderungsentgelt.<br />
(3) Näheres regelt Punkt 9.5 der Beförderungsbedingungen.<br />
9.2 Sonstige Bestimmungen<br />
Im Übrigen werden mitgeführte Tiere und Sachen im Sinne der Punkte 9.3 und<br />
9.4 der Beförderungsbedingungen unentgeltlich befördert.<br />
10 Erweiterte <strong>VRS</strong>-Mobilitätsgarantie<br />
Über die Bestimmungen der Mobilitätsgarantie gemäß Punkt 11 der Beförderungsbedingungen<br />
hinaus erhalten Kunden mit MonatsTicket im Abo, Formel9Ticket<br />
im Abo, Aktiv6oTicket, JobTicket oder GroßkundenTicket für die entstandenen<br />
Kosten bei einer planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 05:00 und 20:00<br />
Uhr einen Betrag in Höhe von bis zu 35,00 €, bei einer planmäßigen Abfahrtszeit<br />
zwischen 20:00 und 05:00 Uhr einen Betrag in Höhe von bis zu 60,00 €. Die<br />
Erstattungen werden durch das die Verspätung zu vertretende Verkehrsunternehmen<br />
grundsätzlich durch Banküberweisung vorgenommen.<br />
11 Tarifliche Kooperationen<br />
11.1 Übergangstarife<br />
Für Verkehre zwischen Linien des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs sowie Linien und Strecken<br />
benachbarter Verkehrsunternehmen und Kooperationen werden Übergangstarife<br />
angeboten. Näheres regeln die Anlage 19 bis Anlage 25.<br />
11.2 Nutzung von EC- und IC-Zügen der DB AG<br />
Für die regelmäßige Nutzung von EuroCity (EC)- und InterCity (IC)-Zügen mit <strong>VRS</strong>-<br />
ZeitTickets (Ausnahme von ZeitTickets für Schüler und Auszubildende und SemesterTickets)<br />
sind Fernverkehrsaufpreise für Wochen- und MonatsTickets sowie<br />
MonatsTickets im Abonnement gemäß den Beförderungsbedingungen Personenverkehr<br />
der DB AG (BB Personenverkehr) erforderlich. Diese sind vor Fahrtantritt<br />
in den personenbedienten Vertriebsstellen der DB AG zu erwerben.<br />
11.3 Integration des Linienbedarfsverkehrs (AST)<br />
Die Beförderungsentgelte und besonderen Bestimmungen für Fahrten des Linienbedarfsverkehrs<br />
sind in Anlage 15 geregelt.<br />
Tarifbestimmungen Stand: 01.09.2012