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6.5.7 Sonstiges<br />

6.6 eTickets<br />

36<br />

Im Übrigen gelten die übrigen Tarifbestimmungen.<br />

Ein elektronisches Ticket, kurz eTicket, ist ein Ticket, das als Datensatz verschlüsselt<br />

auf einer Chipkarte bzw. Trägerkarte abgespeichert ist. Um die Echtheit eines<br />

solchen eTickets zu prüfen, benötigt der Kontrolleur ein elektronisches Lesegerät<br />

mit Sicherheitsmodul (Secure Application Module, SAM), welches das eTicket<br />

entschlüsseln kann.<br />

Neben den für Geldkarten-, Paycard- und KA-Tickets applikationsspezifischen Daten<br />

und Sicherheitsmerkmalen (Schlüssel) werden folgende ticketspezifische Daten<br />

ins eTicket geschrieben:<br />

• der Tickettyp<br />

• eine Relationsnummer für die räumliche Gültigkeit<br />

• die zeitlichen Gültigkeitsmerkmale (gültig ab, gültig bis)<br />

• die Chipkartennummer (bei KA-Tickets eine vom Hintergrundsystem<br />

verwaltete imaginäre Chipkartennummer)<br />

• bei unpersönlichen Tickets die Vertragsnummer des Abonnements<br />

bei persönlichen Tickets der Name des Fahrgastes, das Geburtsdatum<br />

und das Geschlecht<br />

bei JobTickets und bei GroßkundenTickets der Vertragspartner bzw. die<br />

Vertragsnummer des Vertragspartners<br />

• bei SchülerTickets und bei PrimaTickets die Schule bzw. die Vertragsnummer<br />

der Schule.<br />

Wird bei einer Kontrolle das eTicket als defekt oder nicht lesbar/prüfbar erkannt,<br />

muss der Ticketnutzer einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen, aus dem seine<br />

Adresse ersichtlich ist. Nur hierdurch ist eine sachgerechte Überprüfung auf eine<br />

evtl. Sperrung bzw. eines Missbrauchs des Tickets möglich. Im Falle einer Sperrung<br />

oder eines Missbrauchs wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gem. Punkt<br />

7.5 der Beförderungsbedingungen im Nachhinein fällig.<br />

7 Zuschläge zur Nutzung der 1. Klasse des SPNV<br />

Der <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarif gilt in der 2. Klasse des SPNV. Für die Nutzung der 1.<br />

Klasse ist ein Zuschlag gemäß Preistafel (Anlage 7) zu lösen. Bei KurzzeitTickets ist<br />

der 1. Klasse-Zuschlag je Fahrt und Person zu zahlen. Die Preisstufe des Zuschlags<br />

bestimmt sich nach der im SPNV zurück gelegten Fahrstrecke. Im Ausbildungsverkehr<br />

ist ein Übergang in die 1. Klasse nicht möglich.<br />

7.1 Einzelne Fahrten<br />

Die für einzelne Fahrten gelösten Zuschläge gemäß Preistafel (Anlage 7) berechtigen<br />

zu einer Fahrt und haben je Preisstufe eine begrenzte Geltungsdauer:<br />

Tarifbestimmungen Stand: 01.09.2012

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