VRS-INFO
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6.5.7 Sonstiges<br />
6.6 eTickets<br />
36<br />
Im Übrigen gelten die übrigen Tarifbestimmungen.<br />
Ein elektronisches Ticket, kurz eTicket, ist ein Ticket, das als Datensatz verschlüsselt<br />
auf einer Chipkarte bzw. Trägerkarte abgespeichert ist. Um die Echtheit eines<br />
solchen eTickets zu prüfen, benötigt der Kontrolleur ein elektronisches Lesegerät<br />
mit Sicherheitsmodul (Secure Application Module, SAM), welches das eTicket<br />
entschlüsseln kann.<br />
Neben den für Geldkarten-, Paycard- und KA-Tickets applikationsspezifischen Daten<br />
und Sicherheitsmerkmalen (Schlüssel) werden folgende ticketspezifische Daten<br />
ins eTicket geschrieben:<br />
• der Tickettyp<br />
• eine Relationsnummer für die räumliche Gültigkeit<br />
• die zeitlichen Gültigkeitsmerkmale (gültig ab, gültig bis)<br />
• die Chipkartennummer (bei KA-Tickets eine vom Hintergrundsystem<br />
verwaltete imaginäre Chipkartennummer)<br />
• bei unpersönlichen Tickets die Vertragsnummer des Abonnements<br />
bei persönlichen Tickets der Name des Fahrgastes, das Geburtsdatum<br />
und das Geschlecht<br />
bei JobTickets und bei GroßkundenTickets der Vertragspartner bzw. die<br />
Vertragsnummer des Vertragspartners<br />
• bei SchülerTickets und bei PrimaTickets die Schule bzw. die Vertragsnummer<br />
der Schule.<br />
Wird bei einer Kontrolle das eTicket als defekt oder nicht lesbar/prüfbar erkannt,<br />
muss der Ticketnutzer einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen, aus dem seine<br />
Adresse ersichtlich ist. Nur hierdurch ist eine sachgerechte Überprüfung auf eine<br />
evtl. Sperrung bzw. eines Missbrauchs des Tickets möglich. Im Falle einer Sperrung<br />
oder eines Missbrauchs wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gem. Punkt<br />
7.5 der Beförderungsbedingungen im Nachhinein fällig.<br />
7 Zuschläge zur Nutzung der 1. Klasse des SPNV<br />
Der <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarif gilt in der 2. Klasse des SPNV. Für die Nutzung der 1.<br />
Klasse ist ein Zuschlag gemäß Preistafel (Anlage 7) zu lösen. Bei KurzzeitTickets ist<br />
der 1. Klasse-Zuschlag je Fahrt und Person zu zahlen. Die Preisstufe des Zuschlags<br />
bestimmt sich nach der im SPNV zurück gelegten Fahrstrecke. Im Ausbildungsverkehr<br />
ist ein Übergang in die 1. Klasse nicht möglich.<br />
7.1 Einzelne Fahrten<br />
Die für einzelne Fahrten gelösten Zuschläge gemäß Preistafel (Anlage 7) berechtigen<br />
zu einer Fahrt und haben je Preisstufe eine begrenzte Geltungsdauer:<br />
Tarifbestimmungen Stand: 01.09.2012