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6.3.2 KombiTickets<br />
Die Grundlage von KombiTickets sind Kooperationen mit Veranstaltern, die ihren<br />
Teilnehmern/ Besuchern die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
ermöglichen.<br />
(1) KombiTicket Fakultativmodell:<br />
Bei diesem Modell ist der Fahrausweis für die Hin- und Rückfahrt automatisch<br />
auch die Eintrittskarte für eine Veranstaltung. Der Vertrieb des Fahrausweises erfolgt<br />
über ein oder mehrere <strong>VRS</strong>-Verkehrsunternehmen, ggf. auch bei einem legitimierten<br />
Veranstalter.<br />
Das KombiTicket Fakultativmodell wird je nach Einzelfall über elektronische Fahrausweisdrucker,<br />
Fahrausweisautomaten, online per Internet und in Einzelfällen<br />
per „Blockverkauf“ durch ein oder mehrere <strong>VRS</strong>-Verkehrsunternehmen vertrieben.<br />
Das KombiTicket ist nur im aufgedruckten Geltungszeitraum/Geltungsbereich für<br />
eine Hin- und Rückfahrt gültig. Die Rückfahrt muss am letzten Tag des Gültigkeitszeitraums<br />
bis Betriebsschluss (3.00 Uhr des folgenden Tages) abgeschlossen<br />
sein. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für EinzelTickets nach Punkt 6.1.1<br />
sinngemäß.<br />
Zur Benutzung der 1. Klasse im SPNV ist der tarifmäßige Zuschlag zu zahlen. Die<br />
Benutzung der Flughafenzubringer SB 60 ist ohne Zuschlagszahlung gestattet.<br />
Die KombiTickets dürfen nach Reiseantritt nicht an andere Personen weitergegeben<br />
werden. Ein Weiterverkauf an andere Personen ist nicht gestattet.<br />
(2) KombiTicket Solidarmodell:<br />
Bei diesem Modell ist jede Eintrittskarte einer Veranstaltung automatisch auch<br />
Fahrausweis für die Hin- und Rückfahrt. Der Vertrieb der Eintrittskarten erfolgt<br />
über den Veranstalter, ggf. über eine legitimierte Vorverkaufsstelle. Die Kennzeichnung<br />
der Eintrittskarten als Fahrausweis erfolgt nach Vorgaben des <strong>VRS</strong>.<br />
Verfügt der Veranstalter über keine eigenen Eintrittskarten, können auch Trägerkarten<br />
des <strong>VRS</strong> ausgegeben werden.<br />
Das KombiTicket ist nur im aufgedruckten Geltungszeitraum/Geltungsbereich für<br />
eine Hin- und Rückfahrt gültig. Die Hinfahrt darf frühestens 4 Stunden vor Veranstaltungs-beginn<br />
angetreten werden. Die Rückfahrt muss am letzten Tag des Gültigkeitszeitraums<br />
bis Betriebsschluss (3.00 Uhr des folgenden Tages) abgeschlossen<br />
sein. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für EinzelTickets nach Punkt 6.1.1<br />
sinngemäß.<br />
Zur Benutzung der 1. Klasse im SPNV ist der tarifmäßige Zuschlag zu zahlen. Die<br />
Benutzung der Flughafenzubringer SB 60 ist ohne Zuschlagszahlung gestattet,<br />
wenn als Geltungsbereich das erweiterte <strong>VRS</strong>-Netz vorgesehen ist.<br />
Die KombiTickets dürfen nach Reiseantritt nicht an andere Personen weitergegeben<br />
werden. Ein Weiterverkauf an andere Personen ist nicht gestattet.<br />
Stand: 01.09.2012 Tarifbestimmungen<br />
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