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6.3.2 KombiTickets<br />

Die Grundlage von KombiTickets sind Kooperationen mit Veranstaltern, die ihren<br />

Teilnehmern/ Besuchern die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

ermöglichen.<br />

(1) KombiTicket Fakultativmodell:<br />

Bei diesem Modell ist der Fahrausweis für die Hin- und Rückfahrt automatisch<br />

auch die Eintrittskarte für eine Veranstaltung. Der Vertrieb des Fahrausweises erfolgt<br />

über ein oder mehrere <strong>VRS</strong>-Verkehrsunternehmen, ggf. auch bei einem legitimierten<br />

Veranstalter.<br />

Das KombiTicket Fakultativmodell wird je nach Einzelfall über elektronische Fahrausweisdrucker,<br />

Fahrausweisautomaten, online per Internet und in Einzelfällen<br />

per „Blockverkauf“ durch ein oder mehrere <strong>VRS</strong>-Verkehrsunternehmen vertrieben.<br />

Das KombiTicket ist nur im aufgedruckten Geltungszeitraum/Geltungsbereich für<br />

eine Hin- und Rückfahrt gültig. Die Rückfahrt muss am letzten Tag des Gültigkeitszeitraums<br />

bis Betriebsschluss (3.00 Uhr des folgenden Tages) abgeschlossen<br />

sein. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für EinzelTickets nach Punkt 6.1.1<br />

sinngemäß.<br />

Zur Benutzung der 1. Klasse im SPNV ist der tarifmäßige Zuschlag zu zahlen. Die<br />

Benutzung der Flughafenzubringer SB 60 ist ohne Zuschlagszahlung gestattet.<br />

Die KombiTickets dürfen nach Reiseantritt nicht an andere Personen weitergegeben<br />

werden. Ein Weiterverkauf an andere Personen ist nicht gestattet.<br />

(2) KombiTicket Solidarmodell:<br />

Bei diesem Modell ist jede Eintrittskarte einer Veranstaltung automatisch auch<br />

Fahrausweis für die Hin- und Rückfahrt. Der Vertrieb der Eintrittskarten erfolgt<br />

über den Veranstalter, ggf. über eine legitimierte Vorverkaufsstelle. Die Kennzeichnung<br />

der Eintrittskarten als Fahrausweis erfolgt nach Vorgaben des <strong>VRS</strong>.<br />

Verfügt der Veranstalter über keine eigenen Eintrittskarten, können auch Trägerkarten<br />

des <strong>VRS</strong> ausgegeben werden.<br />

Das KombiTicket ist nur im aufgedruckten Geltungszeitraum/Geltungsbereich für<br />

eine Hin- und Rückfahrt gültig. Die Hinfahrt darf frühestens 4 Stunden vor Veranstaltungs-beginn<br />

angetreten werden. Die Rückfahrt muss am letzten Tag des Gültigkeitszeitraums<br />

bis Betriebsschluss (3.00 Uhr des folgenden Tages) abgeschlossen<br />

sein. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für EinzelTickets nach Punkt 6.1.1<br />

sinngemäß.<br />

Zur Benutzung der 1. Klasse im SPNV ist der tarifmäßige Zuschlag zu zahlen. Die<br />

Benutzung der Flughafenzubringer SB 60 ist ohne Zuschlagszahlung gestattet,<br />

wenn als Geltungsbereich das erweiterte <strong>VRS</strong>-Netz vorgesehen ist.<br />

Die KombiTickets dürfen nach Reiseantritt nicht an andere Personen weitergegeben<br />

werden. Ein Weiterverkauf an andere Personen ist nicht gestattet.<br />

Stand: 01.09.2012 Tarifbestimmungen<br />

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