13.04.2013 Aufrufe

VRS-INFO

VRS-INFO

VRS-INFO

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6.2.4 KurzzeitTickets<br />

6.2.4.1 TagesTickets 1 Person<br />

32<br />

TagesTickets 1 Person berechtigen zu beliebig häufigen Fahrten im Starttarifgebiet<br />

und in den Tarifgebieten, die mit der entsprechenden Preisstufe erreichbar<br />

sind. Sie sind übertragbar und gelten am Tag der Entwertung bis 3.00 Uhr des<br />

Folgetages und sind nur gültig mit Entwerteraufdruck.<br />

6.2.4.2 TagesTickets 5 Personen<br />

TagesTickets 5 Personen berechtigen jeweils montags bis freitags in der Zeit von<br />

9.00 Uhr vormittags bis 3.00 Uhr des folgenden Tages sowie an Samstagen, Sonntagen<br />

und gesetzlichen Feiertagen ganztägig zu beliebig vielen Fahrten im Starttarifgebiet<br />

und den Tarifgebieten, die mit der entsprechenden Preisstufe erreichbar<br />

sind. Sie sind übertragbar und gelten nur mit Entwerteraufdruck. Die Anzahl der<br />

Fahrgäste ist auf höchstens 5 Personen begrenzt. Kinder unter 6 Jahre werden<br />

unentgeltlich befördert. Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen<br />

werden, wobei jede Person nur 1 Fahrrad mitführen darf.<br />

6.2.4.3 KindertagesstättenTickets<br />

(1) Zur Nutzung von KindertagesstättenTickets sind Kinder von 6 bis einschließlich 7<br />

Jahren sowie BetreuerInnen von Kindertagesstätten oder Kindergärten berechtigt.<br />

Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert.<br />

(2) Das KindertagesstättenTicket ist in Form vom TagesTicket 5 Personen der Preisstufe<br />

5 erhältlich. Ein TagesTicket 5 Personen gilt dabei für max. 20 Personen<br />

(Kinder von 6 bis einschließlich 7 Jahren inkl. max. 5 BetreuerInnen). Es berechtigt<br />

jeweils montags bis freitags in der Zeit von 9.00 Uhr vormittags bis 3.00 Uhr<br />

des folgenden Tages sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen<br />

ganztägig zu beliebig vielen Fahrten im erweiterten <strong>VRS</strong>-Netz gem. Anlage 3<br />

des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs. Zur Sicherung der Beförderung sollte eine Fahrt 3<br />

Werktage vor Antritt bei dem jeweils genutzten Verkehrsunternehmen angemeldet<br />

werden.<br />

6.3 SonderTickets<br />

6.3.1 Sonderangebote<br />

Zu den Sonderangeboten gehören Veranstaltungstickets mit zeitlich und/oder<br />

räumlich begrenztem Geltungsbereich wie z.B. das KarnevalsTicket sowie Flug-<br />

und Reisetickets wie z.B. Rail & Fly inclusive oder das CityTicket der Deutschen<br />

Bahn AG. Die Tarifbestimmungen werden jeweils unter www.vrsinfo.de oder bei<br />

Flug- und Reisetickets durch den Veranstalter bekannt gegeben.<br />

Tarifbestimmungen Stand: 01.09.2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!