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keine Gültigkeit. Für lehrplanmäßige Schulfahrten über die oben genannte Geltungsdauer<br />

hinaus ist ein Nachweis der Schule erforderlich.<br />

(3) Der Preis des PrimaTickets ist für das Schuljahr in 11 monatlichen Raten zu zahlen.<br />

Hierzu ermächtigt die Kundin/der Kunde ein Verkehrsunternehmen mit einem<br />

Bestellschein für eine Kundenkarte im Ausbildungsverkehr, das Beförderungsentgelt<br />

monatlich im Voraus – Schuljahresbeginn ist immer der 1. August<br />

(vgl. Anlage 9) – von einem in Deutschland geführten Girokonto abzubuchen. Bestellscheinvordrucke<br />

mit Einzugsermächtigung sind bei den Vertriebsstellen der<br />

Verkehrsunternehmen oder unter www.vrsinfo.de erhältlich ).<br />

(4) Vertragsgrundlage sind die jeweils gültigen Ratenkaufbedingungen gem. Anlage<br />

9.<br />

6.2.3.6 SchülerTickets<br />

Der Bezug von SchülerTickets kommt durch Abschluss eines Vertrages zwischen<br />

dem Schulträger, einem <strong>VRS</strong>-Verkehrsunternehmen und der <strong>VRS</strong> GmbH zustande.<br />

Näheres regelt die Anlage 10.<br />

6.2.3.7 SemesterTickets<br />

Der Bezug von SemesterTickets kommt durch Abschluss eines Vertrages zwischen<br />

den ASten einer Universität/Fachhochschule und einem <strong>VRS</strong>-<br />

Verkehrsunternehmen sowie der <strong>VRS</strong> GmbH zustande. Näheres regelt die Anlage<br />

11.<br />

6.2.3.8 Tickets für Austauschschüler<br />

Austauschschüler, die Grundschulen, weiterführende Schulen und Vollzeit-<br />

Berufskollegs im Verbundraum (Anlage 1) besuchen, können für die Dauer ihres<br />

Aufenthalts ein Ticket für Austauschschüler erhalten.<br />

Das Ticket für Austauschschüler wird immer für volle Kalendermonate ausgestellt.<br />

Der Preis des Tickets entspricht dem aktuellen Monatspreis des SchülerTickets<br />

im Fakultativmodell für Selbstzahler (Anlage 10). Dabei wird die Standortkategorie<br />

der jeweiligen Schule berücksichtigt.<br />

Das Ticket für Austauschschüler berechtigt zu täglichen, beliebig häufigen Fahrten<br />

innerhalb des <strong>VRS</strong>-Netzes (Anlage 2), einschließlich der Linie 822 zwischen<br />

der <strong>VRS</strong>-Verbundraumgrenze und Wershofen, Kapelle bzw. Pitscheid und der Linie<br />

856 zwischen der <strong>VRS</strong>-Verbundraumgrenze und Oedingen, Wendeschleife<br />

bzw. Birresdorf, Feuerwehrhaus, jedoch nicht im übrigen Kreis Ahrweiler.<br />

Die Bestellung, Ausgabe und Abrechnung des Tickets erfolgt ausschließlich über<br />

die jeweilige Schule bei dem vor Ort bedienenden Verkehrsunternehmen. Eine<br />

Mindestabnahmemenge ist nicht erforderlich. Dem Verkehrsunternehmen ist auf<br />

Verlangen ein Nachweis des Schüleraustauschs zu erbringen.<br />

Stand: 01.09.2012 Tarifbestimmungen<br />

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