VRS-INFO
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6.2.2.3 Formel9Tickets im Abonnement<br />
(1) Formel9Tickets im Abonnement sind übertragbar und gelten mit Ausnahme der<br />
Zeit montags bis freitags zwischen 3:00 Uhr nachts und 9:00 Uhr vormittags zu<br />
beliebig vielen Fahrten im eingetragenen Geltungsbereich. Die zeitliche Einschränkung<br />
gilt nicht an gesetzlichen Feiertagen. Sie berechtigen montags bis<br />
freitags in der Zeit von 19:00 Uhr bis 3:00 Uhr des folgenden Tages sowie an<br />
Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig zur unentgeltlichen<br />
Mitnahme von einer Person über 14 Jahren und bis zu 3 Kindern von 6 Jahren bis<br />
einschließlich 14 Jahren sowie einer unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrads.<br />
Für die Fahrradmitnahme regelt Näheres Punkt 9.5 der Beförderungsbedingungen.<br />
(2) Vertragsgrundlage sind die jeweils gültigen Abonnementbedingungen gem. Anlage<br />
8.<br />
6.2.2.4 Aktiv60Tickets<br />
(1) Aktiv60Tickets berechtigen zur Nutzung frühestens ab dem Monat, in dem der<br />
Abonnementvertragspartner 60 Jahre alt wird zu beliebig vielen Fahrten im eingetragenen<br />
Geltungsbereich. Sie sind übertragbar auf Personen ab dem Monat,<br />
in dem diese 60 Jahre alt werden. Sie gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen<br />
Lichtbildausweis, aus dem das Geburtsjahr/Alter des Nutzers zu entnehmen<br />
ist.<br />
(2) Aktiv60Tickets berechtigen montags bis freitags in der Zeit von 19:00 Uhr bis 3:00<br />
Uhr des folgenden Tages sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen<br />
ganztägig zu Fahrten im erweiterten <strong>VRS</strong>-Netz gem. Anlage 3. Zusätzlich<br />
darf zu den vorgenannten Zeiten eine weitere Person über 14 Jahre und bis zu 3<br />
Kinder von 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren sowie ein Fahrrad unentgeltlich<br />
mitgenommen werden. Für die Fahrradmitnahme regelt Näheres Punkt 9.5 der<br />
Beförderungsbedingungen. Aktiv60Tickets, die in den VRR-Tarifgebieten im Großen<br />
Grenzverkehr <strong>VRS</strong>/VRR gültig sind, können zu den vorgenannten Zeiten auch<br />
im erweiterten <strong>VRS</strong>-Netz (Anlage 3) genutzt werden.<br />
(3) Vertragsgrundlage sind die jeweils gültigen Abonnementbedingungen gem. Anlage<br />
8.<br />
6.2.3 ZeitTickets für Auszubildende<br />
Zeit Tickets für Auszubildende lauten auf die Person des Inhabers und sind nicht<br />
übertragbar. Sofern sich aus den Einzelbestimmungen nichts anders ergibt, werden<br />
ZeitTickets für Auszubildende auf den Geltungsbereich des Schul- bzw. Ausbildungsweges<br />
ausgestellt. Sofern sie darüber hinaus gelten, berechtigten sie innerhalb<br />
ihres räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs zu beliebig häufigen<br />
Fahrten mit unbeschränkter Umsteigeberechtigung.<br />
6.2.3.1 Berechtigte<br />
Zur Nutzung von ZeitTickets im Ausbildungsverkehr sind berechtigt:<br />
Stand: 01.09.2012 Tarifbestimmungen<br />
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