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Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz, Empfänger von Laufenden Leistungen<br />

der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz bei ihrem<br />

zuständigen JobCenter, Sozialamt bzw. dem LVR. Die Informationen zur Berechtigung<br />

für Bonn-Ausweis bzw. Köln-Pass sind bei den zuständigen Behörden der<br />

jeweiligen Städte zu erfragen.<br />

(3) Fahrpreise der MonatsTickets MobilPass zum 01.03.2012**:<br />

PS 1a PS 1b PS 2a PS 2b PS 3 PS 4 PS 5<br />

25,70 € 34,50 €* 34,50 € 39,50 € 48,20 € 57,20 € 69,10 €<br />

*mit KölnPass/Bonn-Ausweis 31,80 €, ausschließlich nutzbar für Einwohner der jeweiligen Stadt im eigenen Stadtgebiet<br />

** Der Verkauf der MobilpassTickets wird in den Preisstufen 1a und Preisstufe 2a bis Preisstufe 5 aufgrund fehlender Beschlusslage<br />

zu den NRW-Haushaltsmitteln b.a.w. ausgesetzt. Bereits verkaufte MobilPass Tickets können bis 31.12.2012<br />

genutzt werden.<br />

6.2.1.6 Formel9Tickets<br />

Für Fahrten außerhalb der morgendlichen Verkehrsspitzenzeiten sind übertragbare<br />

Formel9Tickets als Wertmarken erhältlich. Formel9Tickets berechtigen im<br />

Rahmen der Bestimmungen zu den MonatsTickets nach Punkt 6.2.1.5 mit Ausnahme<br />

der Zeit montags bis freitags zwischen 3.00 Uhr nachts und 9.00 Uhr vormittags<br />

zu beliebig häufigen Fahrten im eingetragenen Geltungsbereich. Die zeitliche<br />

Einschränkung gilt nicht an gesetzlichen Feiertagen.<br />

6.2.2 ZeitTickets für Erwachsene, im Abonnement<br />

Zeit Tickets für Erwachsene im Abonnement werden auf einer Trägerkarte<br />

(eTicket) ausgestellt (siehe hierzu Punkt 6.6 und Anlage 8).<br />

6.2.2.1 MonatsTickets im Abonnement<br />

(1) MonatsTickets im Abonnement sind übertragbar und berechtigen montags bis<br />

freitags in der Zeit von 19:00 Uhr bis 3:00 Uhr des folgenden Tages sowie an<br />

Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig zur unentgeltlichen<br />

Mitnahme von einer Person über 14 Jahren und bis zu 3 Kindern von 6 Jahren bis<br />

einschließlich 14 Jahren sowie einer unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrads.<br />

Für die Fahrradmitnahme regelt Näheres Punkt 9.5 der Beförderungsbedingungen.<br />

(2) Vertragsgrundlage sind die jeweils gültigen Abonnementbedingungen gem. Anlage<br />

8.<br />

6.2.2.2 JobTickets und GroßkundenTickets<br />

Der Bezug von JobTickets und GroßkundenTickets kommt durch Abschluss eines<br />

Vertrages zwischen der/dem ArbeitgeberIn und einem <strong>VRS</strong>-<br />

Verkehrsunternehmen sowie der <strong>VRS</strong> GmbH zustande. Näheres wird in Anlage 12<br />

bzw. Anlage 13 sowie Anlage 14 geregelt.<br />

Tarifbestimmungen Stand: 01.09.2012

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