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liche Bestellungen sind mindestens eine Woche vor dem ersten Geltungstag einzureichen.<br />

6.2.1.2 Unterschrift<br />

Die Kundenkarte muss vom Inhaber mit Tinte oder Kugelschreiber unterschrieben<br />

sein; Vor- und Familienname sind auszuschreiben.<br />

6.2.1.3 Wertmarken<br />

Die Kundenkarte gilt nur mit einer entsprechenden Wertmarke. Beide gemeinsam<br />

bilden das ZeitTicket. Auf die Wertmarke ist die Nummer der Kundenkarte<br />

mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragen. Wertmarken und Kundenkarte sind in<br />

der ausgegebenen Klarsichthülle unterzubringen.<br />

6.2.1.4 WochenTickets<br />

WochenTickets bestehen aus einer Kundenkarte in Kombination mit einer gültigen<br />

Wertmarke. Sie gelten für die eingetragene Kalenderwoche bis zum ersten<br />

Werktag der folgenden Woche bis Betriebsschluss (3.00 Uhr). Der erste Tag einer<br />

Kalenderwoche ist der Montag. Als erste Kalenderwoche eines Kalenderjahres gilt<br />

die Woche, in die mindestens vier der ersten sieben Januartage fallen. Für die<br />

Nutzung der 1. Klasse im SPNV gilt Punkt 7. WochenTickets sind nicht übertragbar.<br />

6.2.1.5 MonatsTickets<br />

(1) MonatsTickets bestehen aus einer Kundenkarte in Kombination mit einer gültigen<br />

Wertmarke. Es gibt MonatsTickets für Jedermann und MonatsTickets Mobil-<br />

Pass. MonatsTickets gelten für den eingetragenen Kalendermonat bis zum ersten<br />

Werktag des folgenden Monats bis Betriebsschluss (3.00 Uhr). Ist dieser ein<br />

Samstag, gelten die Tickets bis zum nächstfolgenden Werktag bis Betriebsschluss<br />

(3.00 Uhr). Für die Nutzung der 1. Klasse im SPNV gilt Punkt 7. MonatsTickets sind<br />

nicht übertragbar.<br />

(2) Das MonatsTicket MobilPass ist nur in Verbindung mit einem gültigen MobilPass,<br />

KölnPass oder Bonn-Ausweis und einem Lichtbildausweis nutzbar. Bei einer Kontrolle<br />

sind das MonatsTicket MobilPass (bestehend aus Kundenkarte und gültiger<br />

Wertmarke), der gültige Nachweis (MobilPass, KölnPass oder Bonn-Ausweis) und<br />

der Lichtbildausweis durch den Nutzer nachzuweisen. Das MonatsTicket Mobil-<br />

Pass ist übertragbar, jedoch nur an Inhaber eines MobilPasses, eines KölnPasses<br />

oder eines Bonn-Ausweises. Ab 19:00 Uhr und an Wochenenden/Feiertagen<br />

ganztägig ist die kostenlose Mitnahme eines Erwachsenen und bis zu drei Kindern<br />

(6 bis einschließlich 14 Jahre) sowie eines Fahrrades möglich. Die mitgenommenen<br />

Erwachsenen müssen ebenfalls einen gültigen MobilPass, einen KölnPass<br />

oder einen Bonn-Ausweis und einen Lichtbildausweis vorweisen können. Einen<br />

MobilPass erhalten Empfänger von ALG II und Sozialgeld (SGB II), Empfänger von<br />

Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufender<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt von Einrichtungen (SGB XII), Empfänger von<br />

Stand: 01.09.2012 Tarifbestimmungen<br />

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