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6.1.3 GruppenTickets<br />

(1) Fahren mindestens 10 Personen einer Reisegruppe mit gemeinsamem Reisezweck<br />

zusammen, können sie für je zwei Fahrgäste ein EinzelTicket für Erwachsene,<br />

für einzelne Fahrgäste ein EinzelTicket für Kinder nutzen. Alternativ kann in<br />

einem KundenCenter der Verkehrsunternehmen ein GruppenTicket ausgestellt<br />

werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für EinzelTickets nach Punkt 6.1.1<br />

sinngemäß<br />

(2) Zur Sicherung der Beförderung sollte die Fahrt 3 Tage vor Fahrtantritt bei dem<br />

jeweils genutzten Verkehrsunternehmen angemeldet werden.<br />

6.1.4 AnschlussTickets<br />

24<br />

AnschlussTickets sind Einzel- oder 4erTickets. Sie können zu Zeit- und KurzzeitTickets<br />

gelöst werden, wenn deren Geltungsbereich für eine Fahrt ausgeweitet<br />

werden soll. Die Preisstufe des AnschlussTickets richtet sich nach der Fahrtstrecke<br />

zwischen der Grenze des Geltungsbereiches des Zeit- bzw. KurzzeitTickets<br />

und dem Ziel der Weiterfahrt. Das AnschlussTicket gilt nur für eine Fahrt und in<br />

Verbindung mit dem Zeit- bzw. Kurzzeiticket, für das es gelöst ist. Seine Geltungsdauer<br />

richtet sich nach der Preisstufe, die für die gesamte Fahrverbindung<br />

gilt. AnschlussTickets sind bei Fahrtantritt zu entwerten. Bei Fahrten in die Gegenrichtung<br />

gelten vorstehende Regelungen sinngemäß. Der Geltungsbereich des<br />

Anschlusstickets für eine Kurzstrecke richtet sich nach der Fahrstrecke zwischen<br />

der letzten Haltestelle im Geltungsbereich des Zeit- oder KurzzeitTickets und dem<br />

Ziel der Weiterfahrt.<br />

6.2 Tickets mit unbeschränkter Fahrtenzahl<br />

Tickets mit unbeschränkter Fahrtenzahl (ZeitTickets) berechtigten innerhalb ihres<br />

räumlichen und zeitlichen Geltungsbereiches zu beliebig häufigen Fahrten mit<br />

unbeschränkter Umsteigeberechtigung.<br />

6.2.1 ZeitTickets für Erwachsene, einzeln gekauft<br />

(1) Die einzeln gekauften ZeitTickets bestehen aus einer Kundenkarte und der zugehörigen<br />

Wertmarke. Sie sind auf die jeweilige Person (InhaberIn) ausgestellt und<br />

nicht übertragbar (persönlich), soweit sich aus den Einzelbestimmungen nichts<br />

anderes ergibt.<br />

(2) Der/die InhaberIn eines persönlichen ZeitTickets hat sich auf Verlangen des Personals<br />

amtlich auszuweisen.<br />

6.2.1.1 Bestellung einer Kundenkarte<br />

Eine Kundenkarte wird auf schriftliche oder mündliche Bestellung ausgestellt. Bestellscheinvordrucke<br />

sind bei den Verkehrsunternehmen; im regionalen Omnibusverkehr<br />

ersatzweise beim Personal oder unter www.vrsinfo.de erhältlich. Die<br />

ausgefüllten Bestellscheine sind bei den unternehmenseigenen Vertriebsstellen<br />

einzureichen; im regionalen Omnibusverkehr ersatzweise beim Personal. Schrift-<br />

Tarifbestimmungen Stand: 01.09.2012

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