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Tarifbestimmungen<br />

1 Begriffsbestimmung<br />

20<br />

Als SPNV wird im Folgenden der Schienenpersonennahverkehr mit S-Bahnen und<br />

Zügen des Nahverkehrs (z.B. RegionalBahn, RegionalExpress, Mittelrheinbahn)<br />

bezeichnet.<br />

2 Geltungsbereich<br />

Die Tarifbestimmungen des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs gelten für die Beförderung<br />

von Personen, Sachen und Tieren auf den Linien der in Anlage 4 genannten Verkehrsunternehmen.<br />

Sie gelten auf den Linien des SPNV grundsätzlich in allen Zügen<br />

der Produktklasse C (ausgenommen IR-Züge); hiervon abweichende Regelungen<br />

können im Fahrplan oder per Aushang bekannt gegeben werden.<br />

3 Tarifsystem<br />

Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifgebiete (Anlage 2 und Anlage 3). unterteilt.<br />

Ein Tarifgebiet entspricht einer Stadt/Gemeinde. Vorgeschaltet ist eine<br />

haltestellenbezogene Kurzstrecke.<br />

3.1 Kurzstrecke<br />

Die Kurzstrecke besteht grundsätzlich aus 4 Haltestellenabständen (Einstiegshaltestelle<br />

plus 4 Haltestellen). Abweichungen aufgrund von verkehrlichen oder betrieblichen<br />

Gegebenheiten sind möglich und an der jeweiligen Abfahrtshaltestelle<br />

dargestellt. Auf den Linien des SPNV sowie Strecken- bzw. Streckenabschnitten<br />

der Schnellbuslinien und auf der Schnellbuslinie 60 (SB 60) kommt die Kurzstrecke<br />

nicht zur Anwendung.<br />

3.2 Preisstufen<br />

Die Preisbildung erfolgt grundsätzlich nach folgender Systematik:<br />

Preisstufe 1a: gilt für Fahrten innerhalb einer Stadt oder Gemeinde (mit<br />

Ausnahme Köln und Bonn)<br />

Preisstufe 1b: gilt innerhalb der Städte Köln oder Bonn<br />

Preisstufe 2a: gilt für Fahrten in eine Nachbarstadt oder –gemeinde<br />

(mit Ausnahme Köln und Bonn)<br />

Preisstufe 2b: gilt für Fahrten aus einer Nachbarstadt oder -gemeinde<br />

nach Köln oder Bonn und umgekehrt.<br />

Preisstufen 3-4: gelten im Regionalverkehr<br />

Preisstufe 5: gilt im erweiterten <strong>VRS</strong>-Netz (außer bei MonatsTickets im<br />

Ausbildungsverkehr StarterTickets, PrimaTickets und MobilPass-Tickets)<br />

Tarifbestimmungen Stand: 01.09.2012

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