VRS-INFO
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Anlage 22<br />
meinde. Für Fahrten, die die Verbundraumgrenze überschreiten, ist eine Kurzstrecke<br />
vorgeschaltet.<br />
3.3 Kurzstrecke<br />
Die Kurzstrecke besteht grundsätzlich aus 4 Haltestellenabständen (Einstiegshaltestelle<br />
plus 4 Haltestellen). Abweichungen aufgrund von verkehrlichen oder betrieblichen<br />
Gegebenheiten sind möglich und an der jeweiligen Abfahrtshaltestelle<br />
dargestellt. Auf den Linien des SPNV wird der Kurzstreckentarif nicht angewendet.<br />
3.4 Preisstufen<br />
Die Preisbildung erfolgt grundsätzlich nach folgender Systematik:<br />
Preisstufe 1a: gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebietes (im Kreis<br />
Ahrweiler nur auf den Linien 822 und 856, vgl. 2.2 bzw. 2.3)<br />
Preisstufe 2: gilt für Fahrten zwischen dem Starttarifgebiet und dem<br />
Nachbartarifgebiet (Zieltarifgebiet)<br />
Preisstufen 3 bis 5: gelten im Regionalverkehr<br />
Preisstufe 5 gilt im erweiterten <strong>VRS</strong>-Netz (außer beim MonatsTicket im Ausbildungsverkehr,<br />
dem PrimaTicket und dem StarterTicket).<br />
3.5 Fahrausweise/Fahrpreise<br />
Es werden Fahrausweise gemäß Fahrpreistafel des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs ausgegeben<br />
(vgl. Anlage 7).<br />
3.6 Sonstiges<br />
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des<br />
<strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs.<br />
4. Geltungsbereiche von Tickets<br />
4.1 <strong>VRS</strong>-JobTicket, GroßkundenTicket, SemesterTicket und SchülerTicket<br />
JobTickets, GroßkundenTickets, SemesterTickets (jeweils ohne Erweiterung Ahr)<br />
und SchülerTickets (hier: Anlage 10, A und B des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs) gelten<br />
im <strong>VRS</strong>-Netz (vgl. Anlage 2), jedoch nicht im Kreis Ahrweiler.<br />
4.2 <strong>VRS</strong>-JobTicket-Erweiterung Ahr<br />
Inhaber einer <strong>VRS</strong>-JobTicket-Erweiterung Ahr (vgl. Anlage 3 des <strong>VRS</strong>-<br />
Gemeinschaftstarifs) können das Leistungsangebot des VRM auch im Binnenverkehr<br />
des Kreises Ahrweiler nutzen.<br />
Der Ticketinhaber muss bei der Fahrausweiskontrolle den Wohnsitz durch Vorlage<br />
eines amtlichen Lichtbildausweises nachweisen.<br />
4.3 <strong>VRS</strong>-SemesterTicket-Erweiterung Ahr<br />
Inhaber einer <strong>VRS</strong>-SemesterTicket-Erweiterung Ahr (vgl. Anlage 11 des <strong>VRS</strong>-<br />
Gemeinschaftstarifs) können das Leistungsangebot des VRM auch im Binnenverkehr<br />
des Kreises Ahrweiler nutzen.<br />
Anlage 22 – <strong>VRS</strong>/Ahr Stand: 01.01.2013