VRS-INFO
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Anlage 22 Tarifbestimmungen für den Übergangsbereich<br />
zwischen dem Kreis Ahrweiler (Ahr)<br />
und dem <strong>VRS</strong>)<br />
1. Übersicht<br />
Die tariflichen Regelungen gliedern sich in<br />
den Binnenverkehr Kreis Ahrweiler,<br />
Stand: 01.01.2013 Anlage 22 – <strong>VRS</strong>/Ahr<br />
Anlage 22<br />
den Übergangsverkehr zwischen dem <strong>VRS</strong>-Netz (vergl. Anlage 2) und<br />
dem Kreis Ahrweiler sowie<br />
die Geltungsbereiche von Tickets<br />
2. Binnenverkehr Kreis Ahrweiler<br />
2.1 Allgemeines<br />
Für Fahrten innerhalb des Kreises Ahrweiler gelten die VRM-Tarifbestimmungen<br />
und -Beförderungsbedingungen.<br />
Hiervon ausgenommen sind Fahrten auf den in 2.2 und 2.3 beschriebenen Linienabschnitten<br />
sowie Fahrten mit den in 4.2 bis 4.4 aufgeführten Tickets.<br />
2.2 Linie 822<br />
Auf der Buslinie 822 im Streckenabschnitt zwischen der <strong>VRS</strong>-Verbundraumgrenze<br />
und Wershofen, Kapelle bzw. Pitscheid (Tarifgebiet Adenau) gilt der <strong>VRS</strong>-<br />
Gemeinschaftstarif auch im Binnenverkehr des Kreises Ahrweiler. VRM-Tickets<br />
werden im Rahmen ihrer Gültigkeit anerkannt.<br />
2.3 Linie 856<br />
Auf der Buslinie 856 im Streckenabschnitt zwischen der <strong>VRS</strong>-Verbundraumgrenze<br />
und Oedingen, Wendeschleife bzw. Birresdorf, Feuerwehrhaus (Tarifgebiet Remagen<br />
bzw. Grafschaft) gilt der <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarif auch im Binnenverkehr<br />
des Kreises Ahrweiler. VRM-Tickets werden im Rahmen ihrer Gültigkeit anerkannt.<br />
3. Übergangsverkehr zwischen dem Kreis Ahrweiler und dem <strong>VRS</strong>-Netz<br />
3.1 Allgemeines<br />
Für Fahrten zwischen dem Gebiet des Kreises Ahrweiler und dem <strong>VRS</strong>-Netz wird<br />
der <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarif angewendet (vgl. Anlage 2). Ausgenommen hiervon<br />
sind Fahrten mit den in 4.1 aufgeführten Tickets. Innerhalb des Kreises Ahrweiler<br />
gilt der VRM-Tarif.<br />
3.2 Tarifsystem<br />
Für die Preisbildung ist der <strong>VRS</strong>-Tarifraum in Tarifgebiete unterteilt. Ein Tarifgebiet<br />
im Kreis Ahrweiler entspricht einer Verbandsgemeinde / verbandsfreien Ge-<br />
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