VRS-INFO
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Anlage 21 Tarifbestimmungen für den Übergangsbereich<br />
zwischen der Verkehrsgemeinschaft<br />
Westfalen Süd (VGWS) und dem <strong>VRS</strong><br />
1. Geltungsbereich<br />
150<br />
Anlage 21<br />
Diese tariflichen Regelungen gelten für Fahrten auf der <strong>VRS</strong>-Linie 301 im Tarifraum<br />
der VGWS und zwar zwischen allen Haltestellen auf dem außerhalb der<br />
kommunalen Grenzen des <strong>VRS</strong>-Raumes gelegenen Linienabschnitte (Wegeringhausen<br />
bis Olpe).<br />
2. Tarifliche Regelung für den Übergangstarif<br />
2.1 Allgemeines<br />
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Regelungen gelten für den Übergangsverkehr<br />
zwischen <strong>VRS</strong>-Tarifgebieten und den Haltestellen der <strong>VRS</strong>-Buslinie 301 im<br />
VGWS-Gebiet.<br />
2.2 Ausgabe von Fahrausweisen<br />
Fahrausweise des <strong>VRS</strong>-Tarifs werden für Fahrten innerhalb des Linienabschnittes<br />
Wegeringhausen bis Olpe nicht ausgegeben; in den Fahrzeugen der <strong>VRS</strong>-Linie 301<br />
sind für diesen Linienabschnitt nur Einzel- und MehrfahrtenTickets des VGWS-<br />
Tarifs erhältlich.<br />
Für Fahrten, die aus dem übrigen <strong>VRS</strong>-Tarifraum in das Tarifgebiet Drolshagen<br />
und Olpe bzw. aus diesen Tarifgebieten in den übrigen <strong>VRS</strong>-Tarifraum erfolgen,<br />
werden Fahrausweise nach dem <strong>VRS</strong>-Tarif ausgegeben (siehe <strong>VRS</strong>-<br />
Gemeinschaftstarif Anlage 5).<br />
2.3 Anerkennung von Fahrausweisen der VGWS<br />
Fahrausweise der VGWS werden im Rahmen ihrer Gültigkeit auf der <strong>VRS</strong>-Linie<br />
301 zwischen Wegeringhausen und Olpe anerkannt.<br />
3. Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen<br />
Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des <strong>VRS</strong>. Soweit<br />
Fahrausweise nach dem VGWS-Tarif ausgegeben bzw. anerkannt werden, gelten<br />
die Tarifbestimmungen der VGWS.<br />
4. Fahrgelderstattung<br />
Für Fahrgelderstattung ist das Verkehrsunternehmen zuständig, bei dem die<br />
Fahrausweise gelöst wurden.<br />
Anlage 21 – <strong>VRS</strong>/VGWS Stand: 01.01.2012