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Stand: 01.11.2012 Anlage 20 – <strong>VRS</strong>/AVV<br />

Anlage 20<br />

<strong>VRS</strong>-Gebiet anerkannt. Die AVV-Zeitkarten (ausgenommen Schülerjahreskarten)<br />

gelten in den genannten <strong>VRS</strong>-Tarifgebieten flächendeckend (inkl. <strong>VRS</strong>-Buslinien<br />

und Nahverkehrszügen). AVV-Zeitkarten (ausgenommen Schülerjahreskarten) der<br />

Preisstufe 3 sind ausschließlich im Start- und Ziel-Tarif- bzw. –Stammgebiet flächendeckend<br />

gültig. Die Schülerjahreskarten gem. AVV-Verbundtarif gelten in<br />

den genannten <strong>VRS</strong>-Tarifgebieten nur für Fahrten auf dem direkten Schulweg.<br />

Dass AVV-SchoolFun-Ticket gilt darüber hinaus in den <strong>VRS</strong>-Tarifgebieten Bedburg,<br />

Elsdorf, Kerpen, Erftstadt, Euskirchen, Schleiden, Zülpich, Mechernich, Hellenthal<br />

und Kall.<br />

Mit Wirkung zum 01.02.2013 werden AVV-Schülerjahreskarten im grenzüberschreitenden<br />

Verkehr nicht mehr anerkannt. Ausnahme: Freifahrberechtigte<br />

Schülerinnen und Schüler mit Wohnort im AVV außerhalb des neuen erweiterten<br />

Geltungsbereich, die heute mit einer AVV-Schülerjahreskarte zu der im <strong>VRS</strong> gelegenen<br />

Schule fahren, erhalten weiterhin eine AVV-Schülerjahreskarte.<br />

3.2 Tarifsystem<br />

Für die Preisbildung sind der AVV- und <strong>VRS</strong>-Tarifraum in Stammgebiete unterteilt.<br />

Ein Stammgebiet entspricht einer Stadt/Gemeinde. Die Stammgebiete sind jeweils<br />

zusätzlich in Kurzstreckenzonen unterteilt.<br />

3.3 Anwendung der Preisstufe 1<br />

Für Fahrten mit Einzel-Tickets bzw. 4Fahrten-Tickets in zwei benachbarten Kurzstreckenzonen<br />

unterschiedlicher Stammgebiete gilt die Preisstufe 1.<br />

3.4 Preisstufen<br />

Die weitere Preisbildung erfolgt grundsätzlich nach folgender Systematik:<br />

Preisstufe 2a gilt für die Fahrten in eine Nachbarstadt/-gemeinde;<br />

Preisstufe 3 gilt im Regionalverkehr;<br />

Die Preisstufe 4 gilt im AVV-Gesamtnetz sowie in den <strong>VRS</strong>-Tarifgebieten gem. 3.1.<br />

3.5 Fahrausweise / Fahrpreise<br />

Es werden Fahrausweise gemäß der Fahrpreistafel des AVV-Verbundtarifs (siehe<br />

Anhang 20 c) ausgegeben.<br />

3.6 Anschlusstarifierung<br />

Will der Fahrgast über den Geltungsbereich seines AVV-Fahrausweises hinaus<br />

fahren, so hat er hierfür zusätzlich ein Ticket zu lösen (Anschlussfahrausweis).<br />

Regelungen zur Weiterfahrt in den <strong>VRS</strong>-Tarifraum<br />

Anschlussfahrausweise, die zur Weiterfahrt innerhalb des <strong>VRS</strong>-Tarifraums berechtigen,<br />

sind grundsätzlich ab der letzten Haltestelle des Geltungsbereichs des AVV-<br />

Tickets zu lösen.<br />

Werden Fahrten im SPNV (ggf. inkl. Nutzung der übrigen <strong>VRS</strong>-Verkehrsmittel im<br />

Nachlauf) durchgeführt und der Kauf des AnschlussTickets (EinzelTickets) erfolgt<br />

innerhalb des AVV-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des NRW-<br />

Tarifs (auch Hin- und RückfahrtTicket)<br />

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