VRS-INFO
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Stand: 01.01.2012 Anlage 19 – VRR/<strong>VRS</strong><br />
Anlage 19<br />
Anlage 19 Tarifbestimmungen für den Übergangsbereich<br />
zwischen dem Verkehrsverbund Rhein<br />
Ruhr (VRR) und <strong>VRS</strong><br />
Die Regelungen für den Übergangsbereich gliedern sich in<br />
1. Binnenverkehre<br />
2. Übergangsverkehre zwischen dem erweiterten <strong>VRS</strong>-Netz und den direkt<br />
angrenzenden VRR-Tarifgebieten<br />
3. Übrige Fahrbeziehungen im Geltungsbereich<br />
1. Binnenverkehre<br />
Für Fahrten innerhalb der räumlichen Geltungsbereiche<br />
des <strong>VRS</strong> gelten die <strong>VRS</strong>-Tarifbestimmungen<br />
des VRR gelten die VRR-Tarifbestimmungen<br />
Es gelten die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW.<br />
2. Übergangsverkehre zwischen dem erweiterten <strong>VRS</strong>-Netz und den direkt angrenzenden<br />
VRR-Tarifgebieten („Kleiner Grenzverkehr”)<br />
2.1 Allgemeines<br />
Der <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarif wird zwischen dem erweiterten <strong>VRS</strong>-Netz und den<br />
direkt angrenzenden VRR-Tarifgebieten angewendet (Anlage 3: In den vollständig<br />
durchgefärbten Städten und Gemeinden gilt der <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarif in allen<br />
Bussen, U-, Straßen- und Stadtbahnen und im Schienenpersonennahverkehr mit<br />
S-Bahnen und Zügen des Nahverkehrs (z.B. RegionalBahn, RegionalExpress, Mittelrheinbahn).<br />
In den hell kariert dargestellten Städten und Gemeinden gilt der<br />
<strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarif nur auf bestimmten Linien/Linienabschnitten (Anlage 6.1<br />
und 6.2).).<br />
Folgende VRR-Städte und –Gemeinden im „Kleinen Grenzverkehr <strong>VRS</strong>/VRR“ sind<br />
in das erweiterte <strong>VRS</strong>-Netz eingebunden:<br />
• Dormagen<br />
• Grevenbroich<br />
• Langenfeld<br />
• Remscheid<br />
• Rommerskirchen<br />
• Solingen<br />
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