VRS-INFO
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Anlage 15 Tarifbestimmungen zur Integration des Linienbedarfsverkehrs<br />
(AST)<br />
1. Geltungsbereich<br />
128<br />
Anlage 15<br />
Der Sondertarif gilt für die genehmigten Linienbedarfsverkehre (Anrufsammeltaxi<br />
-AST-) im Verkehrsverbund Rhein Sieg. Die einzelnen Bedienungsbereiche werden<br />
durch die jeweiligen Verkehrsunternehmen gesondert veröffentlicht und bekannt<br />
gemacht.<br />
2. Allgemeines<br />
Fahrausweise im Linienbedarfsverkehr sind nicht übertragbar, sie berechtigen zu<br />
einer Fahrt innerhalb eines Bedienungsbereichs. Fahrtunterbrechungen sind nicht<br />
erlaubt. Jeder Fahrgast mit einem gültigen Fahrausweis kann ein Kind bis einschließlich<br />
5 Jahre unentgeltlich mitnehmen. Hunde, ausgenommen Führhunde,<br />
die eine blinde Person begleiten, sind zur Beförderung im Linienbedarfsverkehr<br />
nicht zugelassen.<br />
3. Datenschutz<br />
Regelungen zum Datenschutz finden sich in den Beförderungsbedingungen unter<br />
Punkt 14.<br />
4. Fahrpreise ab 01.01.2012<br />
Ge-meinde Nachbarort<br />
Erwachsene 3,60 € 4,60 €<br />
Kinder 6 bis einschl. 14 Jahre 2,60 € 3,60 €<br />
1 Kind bis einschließlich 5 Jahre in Begleitung eines zahlenden<br />
Fahrgastes<br />
Frei Frei<br />
Zuschlag für<br />
ZeitTicketinhaberInnen, die im Besitz einer Kundenkarte mit<br />
gültiger Wertmarke für die jeweilige Stadt/Gemeinde sind<br />
Abonnenten eines ZeitTickets für die jeweilige Stadt/ Gemeinde<br />
im Rahmen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung von <strong>VRS</strong>-<br />
Tickets mitreisende Fahrgäste<br />
2,60 € 3,60 €<br />
PolizeivollzugsbeamtInnen des Landes NRW sowie Vollzugsbeamte<br />
der Bundespolizei in Uniform<br />
2,60 € 3,60 €<br />
Freifahrtberechtigte Personen gem. Punkt 8 der <strong>VRS</strong> Tarifbestimmungen<br />
2,60 € 3,60 €<br />
Gepäckzuschlag, sofern ein Sitzplatz im Fahrgastraum beansprucht<br />
wird<br />
2,60 € 2,60 €<br />
Fahrradmitnahme 2,60 € 2,60 €<br />
Anlage 15 – AST Stand: 01.01.2012