Präsentation der Infoveranstaltungen für Vereine - VR Bank ...
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Harald Plötz, Dipl. Betriebswirt (FH) Unternehmensbereichsleiter Rechnungswesen<br />
Benedikt Geiger, <strong>Bank</strong>kaufmann Elektronische <strong>Bank</strong>dienstleistungen<br />
SEPA in <strong>der</strong> Praxis –<strong>Vereine</strong>-<br />
• Bei <strong>der</strong> Informationspflicht bezüglich <strong>der</strong> Umdeutung bestehen<strong>der</strong><br />
Einzugsermächtigung können evtl. „einfache Lösungen“ genutzt<br />
werden.<br />
– Informationspflicht durch Hinweis im Verwendungszweck bei<br />
letztmaligem Einzug per Einzugsermächtigung<br />
– Bekanntgabe bei <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung, Aushang im Vereinsheim<br />
o<strong>der</strong> Ähnliches<br />
• Information per Brief an alle Mitglie<strong>der</strong> aufwändig und teuer<br />
– Risiken „einfacher“ Lösungen<br />
Ggf. würde auch einer Rückgabe <strong>der</strong> Lastschrift durch das Mitglied nach <strong>der</strong><br />
13-Monatsfrist stattgegeben werden. Derartige Fälle werden jedoch eher<br />
selten sein.<br />
• Nach <strong>der</strong> Umdeutung ist die erste Abbuchung im SEPA-Format<br />
eine Erstlastschrift. Die längeren Einreichungsfristen sind daher zu<br />
beachten.