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Präsentation der Infoveranstaltungen für Vereine - VR Bank ...

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Harald Plötz, Dipl. Betriebswirt (FH) Unternehmensbereichsleiter Rechnungswesen<br />

Benedikt Geiger, <strong>Bank</strong>kaufmann Elektronische <strong>Bank</strong>dienstleistungen<br />

SEPA in <strong>der</strong> Praxis –<strong>Vereine</strong>-<br />

• Bei <strong>der</strong> Informationspflicht bezüglich <strong>der</strong> Umdeutung bestehen<strong>der</strong><br />

Einzugsermächtigung können evtl. „einfache Lösungen“ genutzt<br />

werden.<br />

– Informationspflicht durch Hinweis im Verwendungszweck bei<br />

letztmaligem Einzug per Einzugsermächtigung<br />

– Bekanntgabe bei <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung, Aushang im Vereinsheim<br />

o<strong>der</strong> Ähnliches<br />

• Information per Brief an alle Mitglie<strong>der</strong> aufwändig und teuer<br />

– Risiken „einfacher“ Lösungen<br />

Ggf. würde auch einer Rückgabe <strong>der</strong> Lastschrift durch das Mitglied nach <strong>der</strong><br />

13-Monatsfrist stattgegeben werden. Derartige Fälle werden jedoch eher<br />

selten sein.<br />

• Nach <strong>der</strong> Umdeutung ist die erste Abbuchung im SEPA-Format<br />

eine Erstlastschrift. Die längeren Einreichungsfristen sind daher zu<br />

beachten.

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