Geschaeftsbericht_2005-06 - voestalpine
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grenze für die Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern<br />
der Gesellschaft.<br />
Zu Regel 49 des Kodex hat der Aufsichtsrat<br />
der Tätigkeit der Kanzlei Binder Grösswang<br />
Rechtsanwälte, bei der das Aufsichtsratsmitglied<br />
Dr. Michael Kutschera als Partner<br />
tätig ist, als Rechtsberater der <strong>voestalpine</strong><br />
AG für die Themen Zwangsarbeit und Restitution,<br />
für ein Finanzierungsprojekt, für<br />
Rechtsfragen im Zusammenhang mit der<br />
Begebung der Wandelschuldverschreibung,<br />
für firmen- und markenrechtliche Fragestellungen<br />
sowie für diverse Einzelfragen zugestimmt.<br />
Die Abrechnung dieser Mandate<br />
erfolgt zu den jeweils geltenden allgemeinen<br />
Stundensätzen der Kanzlei Binder<br />
Grösswang Rechtsanwälte. Diese betragen<br />
zwischen 200 und 390 EUR je Stunde. Das<br />
Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr<br />
<strong>2005</strong>/<strong>06</strong> an die Kanzlei Binder Grösswang<br />
Rechtsanwälte bezahlten Honorare betrug<br />
netto 149.498 EUR.<br />
Sämtliche von der Hauptversammlung<br />
gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates<br />
haben bestätigt, dass sie sich auf der Grundlage<br />
der vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien<br />
als unabhängig betrachten (Regel 53).<br />
Diese Kriterien für die Unabhängigkeit<br />
sind auf der Website des Unternehmens<br />
(www.<strong>voestalpine</strong>.com) einsehbar.<br />
Zudem sind mit Ausnahme von Dr. Ludwig<br />
Scharinger, der den Anteilseigner OÖ Invest<br />
GmbH & Co OEG vertritt, und Dr. Josef<br />
Peischer, der die <strong>voestalpine</strong> Arbeitnehmer-<br />
Privatstiftung (Mitarbeiterbeteiligung)<br />
vertritt, sämtliche von der Hauptversammlung<br />
gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates<br />
solche Mitglieder, die nicht Anteilseigner<br />
mit einer Beteiligung von mehr als<br />
10 % sind oder deren Interessen vertreten<br />
(Regel 54).<br />
Der Corporate Governance-Kodex sieht eine<br />
regelmäßige externe Evaluierung der Einhaltung<br />
des Kodex durch das Unternehmen<br />
vor. Diese wurde im Zuge der Prüfung des<br />
Jahresabschlusses <strong>2005</strong>/<strong>06</strong> durch den Wirtschaftsprüfer<br />
des Konzerns durchgeführt.<br />
Als Ergebnis der Evaluierung wurde festgestellt,<br />
dass die von der <strong>voestalpine</strong> AG<br />
abgegebene Erklärung zur Einhaltung des<br />
Corporate Governance-Kodex in der Fassung<br />
20<strong>06</strong> unter Berücksichtigung des in<br />
der Erklärung enthaltenen Vorbehalts den<br />
tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.<br />
die bestätigung der externen<br />
evaluierung ist ebenfalls auf der<br />
Website der <strong>voestalpine</strong> ag einsehbar.<br />
* Der Corporate Governance-Kodex beinhaltet folgende Regeln: „L-Regeln“ (= Legal) sind gesetzlich vorgeschriebene<br />
Maßnahmen; „C-Regeln“ (= Comply or Explain) sind bei Nichteinhaltung zu begründen; „R-Regeln“ (= Recommandations)<br />
sind bloße Empfehlungen.<br />
Unternehmen<br />
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>06</strong><br />
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