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Geschaeftsbericht_2005-06 - voestalpine

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grenze für die Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern<br />

der Gesellschaft.<br />

Zu Regel 49 des Kodex hat der Aufsichtsrat<br />

der Tätigkeit der Kanzlei Binder Grösswang<br />

Rechtsanwälte, bei der das Aufsichtsratsmitglied<br />

Dr. Michael Kutschera als Partner<br />

tätig ist, als Rechtsberater der <strong>voestalpine</strong><br />

AG für die Themen Zwangsarbeit und Restitution,<br />

für ein Finanzierungsprojekt, für<br />

Rechtsfragen im Zusammenhang mit der<br />

Begebung der Wandelschuldverschreibung,<br />

für firmen- und markenrechtliche Fragestellungen<br />

sowie für diverse Einzelfragen zugestimmt.<br />

Die Abrechnung dieser Mandate<br />

erfolgt zu den jeweils geltenden allgemeinen<br />

Stundensätzen der Kanzlei Binder<br />

Grösswang Rechtsanwälte. Diese betragen<br />

zwischen 200 und 390 EUR je Stunde. Das<br />

Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr<br />

<strong>2005</strong>/<strong>06</strong> an die Kanzlei Binder Grösswang<br />

Rechtsanwälte bezahlten Honorare betrug<br />

netto 149.498 EUR.<br />

Sämtliche von der Hauptversammlung<br />

gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates<br />

haben bestätigt, dass sie sich auf der Grundlage<br />

der vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien<br />

als unabhängig betrachten (Regel 53).<br />

Diese Kriterien für die Unabhängigkeit<br />

sind auf der Website des Unternehmens<br />

(www.<strong>voestalpine</strong>.com) einsehbar.<br />

Zudem sind mit Ausnahme von Dr. Ludwig<br />

Scharinger, der den Anteilseigner OÖ Invest<br />

GmbH & Co OEG vertritt, und Dr. Josef<br />

Peischer, der die <strong>voestalpine</strong> Arbeitnehmer-<br />

Privatstiftung (Mitarbeiterbeteiligung)<br />

vertritt, sämtliche von der Hauptversammlung<br />

gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates<br />

solche Mitglieder, die nicht Anteilseigner<br />

mit einer Beteiligung von mehr als<br />

10 % sind oder deren Interessen vertreten<br />

(Regel 54).<br />

Der Corporate Governance-Kodex sieht eine<br />

regelmäßige externe Evaluierung der Einhaltung<br />

des Kodex durch das Unternehmen<br />

vor. Diese wurde im Zuge der Prüfung des<br />

Jahresabschlusses <strong>2005</strong>/<strong>06</strong> durch den Wirtschaftsprüfer<br />

des Konzerns durchgeführt.<br />

Als Ergebnis der Evaluierung wurde festgestellt,<br />

dass die von der <strong>voestalpine</strong> AG<br />

abgegebene Erklärung zur Einhaltung des<br />

Corporate Governance-Kodex in der Fassung<br />

20<strong>06</strong> unter Berücksichtigung des in<br />

der Erklärung enthaltenen Vorbehalts den<br />

tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.<br />

die bestätigung der externen<br />

evaluierung ist ebenfalls auf der<br />

Website der <strong>voestalpine</strong> ag einsehbar.<br />

* Der Corporate Governance-Kodex beinhaltet folgende Regeln: „L-Regeln“ (= Legal) sind gesetzlich vorgeschriebene<br />

Maßnahmen; „C-Regeln“ (= Comply or Explain) sind bei Nichteinhaltung zu begründen; „R-Regeln“ (= Recommandations)<br />

sind bloße Empfehlungen.<br />

Unternehmen<br />

Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>06</strong><br />

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