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Geschaeftsbericht_2005-06 - voestalpine

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Unternehmen<br />

22 Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>06</strong><br />

corporate Governance<br />

Mit dem im Oktober 2002 in Kraft getretenen<br />

österreichischen Corporate Governance-Kodex<br />

haben die österreichischen<br />

Aktiengesellschaften einen Ordnungsrahmen<br />

für die Führung und Überwachung des<br />

Unternehmens erhalten.<br />

Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortungsvollen,<br />

auf nachhaltige, langfristige<br />

Wertschaffung ausgerichteten Leitung<br />

und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen.<br />

Er soll ein hohes Maß an Transparenz<br />

für alle Stakeholder des Unternehmens<br />

gewährleisten.<br />

Grundlage des Kodex sind die Vorschriften<br />

des österreichischen Aktien-, Börse- und<br />

Kapitalmarktrechtes sowie in ihren Grundsätzen<br />

die OECD-Richtlinien für Corporate<br />

Governance. Der Kodex wurde im Februar<br />

<strong>2005</strong> aufgrund gesetzlicher Änderungen<br />

zunächst modifiziert und zum Ende des Jahres<br />

auf der Grundlage des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes<br />

<strong>2005</strong> sowie auf<br />

Basis von EU-Empfehlungen zu den Aufgaben<br />

von Aufsichtsratsmitgliedern und zur<br />

Vergütung von Direktoren umfassend überarbeitet.<br />

Der Kodex erlangt Geltung durch freiwillige<br />

Selbstverpflichtung der Unternehmen.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>voestalpine</strong><br />

AG haben bereits im Jahr 2003 beschlossen,<br />

den Corporate Governance-Kodex anzuerkennen,<br />

und auch die zwischenzeitlich erfolgten<br />

Regeländerungen wurden entsprechend<br />

umgesetzt. Zudem haben sich Vorstand<br />

und Aufsichtsrat auch bereits mit der<br />

Anfang 20<strong>06</strong> veröffentlichten, überarbeiteten<br />

Fassung des Kodex befasst und deren<br />

Umsetzung beschlossen. Die <strong>voestalpine</strong><br />

AG bekennt sich somit zur Einhaltung des<br />

Österreichischen Corporate Governance-<br />

Kodex in der Fassung von 20<strong>06</strong>, auf die sich<br />

auch in diesem Geschäftsbericht enthaltene<br />

Verweise beziehen.<br />

corPorate governancebericht<br />

der <strong>voestalpine</strong> ag<br />

Neben den verbindlich zu befolgenden<br />

„L-Regeln“* werden auch die „C-Regeln“<br />

des Kodex mit einer einzigen Ausnahme<br />

eingehalten: Entgegen der Regel 57 enthalten<br />

weder die Satzung noch die Geschäftsordnung<br />

für den Aufsichtsrat eine Alters-

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