Geschaeftsbericht_2005-06 - voestalpine
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Konzernabschluss<br />
Bestätigungsvermerk gem. § 274 hGB<br />
13 Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>06</strong><br />
Wir haben den Konzernabschluss der Firma<br />
<strong>voestalpine</strong> AG, Linz, für das Geschäftsjahr vom<br />
1. April <strong>2005</strong> bis 31. März 20<strong>06</strong> geprüft. Die<br />
Aufstellung und der Inhalt dieses Konzernabschlusses<br />
in Übereinstimmung mit den International<br />
Financial Reporting Standards (IFRS),<br />
wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie des<br />
in Übereinstimmung mit den österreichischen<br />
handelsrechtlichen Vorschriften erstellten Konzernlageberichtes<br />
liegen in der Verantwortung<br />
der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere<br />
Verantwortung besteht in der Abgabe eines<br />
Prüfungsurteils zu diesem Konzernabschluss<br />
auf der Grundlage unserer Prüfung und einer<br />
Aussage, ob der Konzernlagebericht in Einklang<br />
mit dem Konzernabschluss steht. Die<br />
Prüfung der im Konzernabschluss berücksich-<br />
tigten Jahresabschlüsse einzelner Tochtergesellschaften<br />
wurde zum Teil von anderen Abschlussprüfern<br />
durchgeführt. Unser Prüfungsurteil<br />
beruht, soweit es diese Tochtergesellschaften<br />
betrifft, ausschließlich auf deren Bestätigungen.<br />
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der<br />
in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften<br />
und Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Abschlussprüfung sowie unter ergänzender<br />
Beachtung der International Standards on Auditing<br />
(ISA) durchgeführt. Diese Grundsätze<br />
erfordern, die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />
dass ein hinreichend sicheres Urteil<br />
darüber abgegeben werden kann, ob der Konzernabschluss<br />
frei von wesentlichen Fehldar-<br />
eine von den gesetzlichen vorschriften abweichende offenlegung, veröffentlichung<br />
und vervielfältigung im sinne des § 2 1 abs. 2 hgb in einer von der bestätigten<br />
fassung abweichenden form, in der unser bestätigungsvermerk beigefügt wird, ist<br />
nicht zulässig. falls in diesem fall auf unsere Prüfung hingewiesen wird, bedarf das<br />
unserer vorherigen schriftlichen zustimmung.