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LHB-(V5) Lieferantenhandbuch - voestalpine

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Stamptec<br />

Audits<br />

Qualität<br />

<strong>Lieferantenhandbuch</strong><br />

<strong>LHB</strong><br />

<strong>Lieferantenhandbuch</strong><br />

Lieferantenentwicklung<br />

Kundenzufriedenheit<br />

Lieferantenmanagement<br />

Mitarbeiterqualifikation<br />

Kundenorientierung<br />

Kontinuierliche Verbesserung<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 1 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 1 -<br />

Dokumenten-Lenkungsdaten<br />

Kennzeichen: <strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>)<br />

Dokumentenverantwortung: BL-EPLA<br />

Prozesse<br />

Verantwortung<br />

Vorbeugemaßnahmen<br />

Null-Fehler-Strategie<br />

Umwelt<br />

Das <strong>Lieferantenhandbuch</strong> beschreibt den Ablauf für neue und bestehende<br />

Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und entspricht im Grundsatz<br />

einer Allgemeinen Qualitätssicherungsvereinbarung.


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Vorwort und Anwendungsbereich ........................................................ - 4 -<br />

1.1 Gemeinsame Ziele ............................................................................................ - 4 -<br />

1.2 Anwendungsbereich des <strong>Lieferantenhandbuch</strong>es ............................................ - 4 -<br />

1.3 Verantwortung über den Inhalt des <strong>Lieferantenhandbuch</strong>es ............................ - 4 -<br />

2 Einkaufsstrategie ................................................................................. - 5 -<br />

3 Qualitätsmanagement .......................................................................... - 6 -<br />

3.1 Vorwort ............................................................................................................. - 6 -<br />

3.2 Produktsspezifische Qualitätssicherungsvereinbarung (PQSV) ....................... - 6 -<br />

3.3 Identifikation und Rückverfolgbarkeit von Produkten ........................................ - 6 -<br />

3.4 Transport .......................................................................................................... - 6 -<br />

3.5 Qualitätsaufzeichnungen .................................................................................. - 6 -<br />

3.6 Standortänderungen ......................................................................................... - 6 -<br />

3.7 Besondere Merkmale (bM) ............................................................................... - 7 -<br />

3.8 Produkt- oder prozessspezifische Forderungen zur Qualitätssicherung ........... - 7 -<br />

3.8.1 Prozess-FMEA ....................................................................................................................... - 7 -<br />

3.8.2 Produktionslenkungsplan (PLP) ............................................................................................ - 7 -<br />

3.8.3 Prozessfähigkeit ..................................................................................................................... - 7 -<br />

3.8.4 Kennzeichnung von Teilen mit besonderen Merkmalen........................................................ - 8 -<br />

3.8.5 Periodische Produktrequalifikation ........................................................................................ - 8 -<br />

3.8.6 Muster und Vorserienteile ...................................................................................................... - 8 -<br />

3.8.7 PPF-Verfahren (Produktionsprozess- und Produktfreigabe) ................................................. - 8 -<br />

3.9 Null-Fehler-Strategie ......................................................................................... - 9 -<br />

3.10 Prüfung durch <strong>voestalpine</strong> Stamptec .............................................................. - 9 -<br />

3.11 Lenkung nicht konformer Produkte ................................................................. - 9 -<br />

3.12 Fehlerhafte Lieferungen .................................................................................. - 9 -<br />

4 Lieferantenmanagement .................................................................... - 10 -<br />

4.1 Aufgaben des Lieferantenmanagements ........................................................ - 10 -<br />

4.2 Strukturaufbau des Lieferantenmanagements ................................................ - 10 -<br />

4.3 Prozessphasen des Lieferantenmanagements ............................................... - 11 -<br />

4.4 Ziele und Aufgaben der Prozessphasen ......................................................... - 12 -<br />

4.5 Lieferantenauswahlprozess ............................................................................ - 13 -<br />

4.5.1 Produktionsmateriallieferanten ............................................................................................ - 13 -<br />

4.5.2 Nicht-Produktionsmateriallieferanten ................................................................................... - 13 -<br />

4.5.3 Lieferanten für Werkzeuge, Vorrichtungen und Prüflehren ................................................. - 13 -<br />

4.6 Lieferantenbeauftragung und Ersatzteilversorgung ........................................ - 14 -<br />

4.6.1 Rahmenaufträge (Lieferverträge und Kontrakte) ................................................................. - 14 -<br />

4.6.2 Lieferabrufe und Lieferplaneinteilungen .............................................................................. - 14 -<br />

4.6.3 Mengenschwankungen in den Lieferabrufen ....................................................................... - 14 -<br />

4.6.4 Lieferverzug ......................................................................................................................... - 14 -<br />

4.6.5 Ersatzteilversorgung ............................................................................................................ - 14 -<br />

4.7 Lieferantenleistung ......................................................................................... - 15 -<br />

4.7.1 Auftragserfüllungs-Prüfung .................................................................................................. - 15 -<br />

4.7.2 Lieferantenreklamationsmanagement ................................................................................. - 15 -<br />

4.7.3 Lieferantenbewertung .......................................................................................................... - 15 -<br />

4.8 Lieferantenkooperation/Lieferanten-Eskalationsprozess ................................ - 16 -<br />

4.8.1 Ablaufdiagramm Lieferanten-Eskalationsprozess ............................................................... - 17 -<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 2 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

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- 2 -


4.9 Lieferantenentwicklung ................................................................................... - 16 -<br />

4.9.1 Lieferantenaudit ................................................................................................................... - 18 -<br />

4.9.2 Lieferanten-Entwicklungsplan .............................................................................................. - 18 -<br />

4.9.3 Lieferanten-Unterstützung ................................................................................................... - 18 -<br />

4.9.4 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) ................................................................... - 18 -<br />

5 Umweltmanagement .......................................................................... - 19 -<br />

5.1 Umweltleitlinien/-politik .................................................................................... - 19 -<br />

5.2 Umweltziele .................................................................................................... - 19 -<br />

5.3 Umweltmanagement-System .......................................................................... - 19 -<br />

5.4 Kontinuierliche Verbesserung ......................................................................... - 19 -<br />

5.5 Forderungen an die Lieferanten ...................................................................... - 19 -<br />

6 Geheimhaltung .................................................................................. - 21 -<br />

7 Vorgaben des Einkaufs ...................................................................... - 22 -<br />

7.1 Zentraleinkauf ................................................................................................. - 22 -<br />

7.2 Allgemeine Einkaufsbedingungen ................................................................... - 22 -<br />

7.3 Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Einkauf ...................................... - 22 -<br />

7.4 Mindestangaben auf Rechnungen und Lieferscheinen ................................... - 22 -<br />

7.5 Produkthaftpflichtversicherung ........................................................................ - 23 -<br />

7.6 Liefervorschriften ............................................................................................ - 23 -<br />

7.7 Internetbasiertes <strong>voestalpine</strong> Stamptec-Lieferantenportal .............................. - 23 -<br />

8 Vorgaben der Logistik ........................................................................ - 24 -<br />

8.1 Wareneingang ................................................................................................ - 24 -<br />

8.2 Verpackungen ................................................................................................. - 24 -<br />

8.3 Leergutmanagement ....................................................................................... - 24 -<br />

8.4 Sonstiges ........................................................................................................ - 25 -<br />

9 Überlassungsbedingungen ................................................................ - 26 -<br />

9.1 Die leihweise Überlassung von Werkzeugen .................................................. - 26 -<br />

9.1.1 Eigentumssicherung ............................................................................................................ - 26 -<br />

9.1.2 Wartung und Pflege ............................................................................................................. - 26 -<br />

9.1.3 Haftung und Versicherung ................................................................................................... - 26 -<br />

Anhang 1 – Lieferantenbewertung ........................................................ - 27 -<br />

Anhang 2 – Lieferanten-Entwicklungsplan ............................................ - 31 -<br />

Anhang 3 – Beschreibung der besonderen Merkmale .......................... - 32 -<br />

Anhang 4 – Standorte von <strong>voestalpine</strong> Stamptec ................................. - 36 -<br />

Anhang 5 – Checkliste Umweltmanagement bei Lieferanten ............... - 37 -<br />

Anhang 6 – REACH-Fragebogen ......................................................... - 37 -<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 3 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

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- 3 -


1 Vorwort und Anwendungsbereich<br />

1.1 Gemeinsame Ziele<br />

Die <strong>voestalpine</strong> Stamptec ist ein kompetenter und leistungsfähiger Partner der Automobilindustrie.<br />

Unser Anspruch ist es diese Kompetenz und Leistungsfähigkeit weiter auszubauen.<br />

Um dieses Ziel zu erreichen ist eine langfristige Kundenzufriedenheit unser oberstes Gebot. Wir als<br />

<strong>voestalpine</strong> Stamptec beliefern unsere Kunden mit qualitativ hochwertigen Produkten und Dienstleistungen<br />

auf dem neuesten Stand der Technik. Erreichbar ist dies nur durch unsere konsequente Anwendung<br />

bewährter und neuer Methoden zur Absicherung der Qualität und der Prozesse.<br />

Qualitätsmanagement ist eine Aufgabe und nur erfolgreich umsetzbar, wenn sie durch engagierte und<br />

qualifizierte Mitarbeiter vollständig verstanden und gelebt wird.<br />

Zur Erfüllung und Sicherstellung dieser hohen Anforderungen setzen wir voraus, dass Sie als unser<br />

Lieferpartner über wirksame Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme verfügen und die<br />

ordnungsgemäße Funktion Ihrer Systeme mit entsprechenden Nachweis-Dokumentationen regelmäßig<br />

bestätigen.<br />

Unsere Kunden fordern eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung sowie die Verpflichtung, das<br />

„NULL-FEHLER-ZIEL“ einzuhalten. Dieses Ziel erwarten wir gleichermaßen von unseren Lieferpartnern.<br />

Nur so erreichen wir ein durchgängiges Qualitätsverständnis zur vollen Erfüllung der Kundenforderungen<br />

in der gesamten Lieferkette: Zulieferer > <strong>voestalpine</strong> Stamptec > Kunden.<br />

1.2 Anwendungsbereich des <strong>Lieferantenhandbuch</strong>es<br />

Dieses <strong>Lieferantenhandbuch</strong> ist ein Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen der <strong>voestalpine</strong> Stamptec<br />

und unseren Lieferanten. Die enthaltenen Bestimmungen, Prozesse und Verfahren werden von unseren<br />

Mitarbeitern konsequent angewandt und in die Praxis umgesetzt.<br />

Dieses <strong>Lieferantenhandbuch</strong> bildet die Grundlage unserer Einkaufsabschlüsse und vertraglichen<br />

Beziehungen mit unseren Zulieferern; auch wenn in den einzelnen Einkaufsabschlüssen nicht ausdrücklich<br />

darauf hingewiesen wurde.<br />

Es beschreibt die Grundsätze und Verfahren unserer Qualitätsansprüche, Kooperationserwartungen und<br />

unseres Lieferantenmanagements. Dabei ist das gemeinsame Ziel, Produkte von höchster Qualität zu<br />

fertigen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit zu sichern und auszubauen.<br />

Unsere Ansprüche decken sich dabei mit derer unserer Kunden.<br />

Dieses <strong>Lieferantenhandbuch</strong> ist für die in Anlage 4 aufgeführten Standorte der <strong>voestalpine</strong> Stamptec<br />

gültig.<br />

1.3 Verantwortung über den Inhalt des <strong>Lieferantenhandbuch</strong>es<br />

Die Gesamt-Verantwortung für den Inhalt dieses <strong>Lieferantenhandbuch</strong>es trägt die Einkaufsleitung der<br />

<strong>voestalpine</strong> Stamptec. Die einzelnen Inhalte der Fachthemen wurden in enger Zusammenarbeit mit den<br />

Fachbereichen erarbeitet. Die interne Freigabe zur Eintragung in dieses <strong>Lieferantenhandbuch</strong> erfolgte<br />

durch die jeweiligen Verantwortlichen.<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 4 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

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2 Einkaufsstrategie<br />

Das Ziel der NULL-FEHLER-QUALITÄT ist der Kern unserer Qualitätspolitik<br />

und das Grundelement unseres Qualitätsmanagement-Systems (QM-<br />

System). Dieser hohe Anspruch ist auch zentraler Bestandteil unserer<br />

Einkaufsstrategie.<br />

Gute Voraussetzungen für eine langfristige partnerschaftliche Zusammenarbeit haben<br />

Unternehmen, die:<br />

die Grundsätze unserer Qualitätspolitik und –ziele als ihre eigenen betrachten und<br />

diese auch von ihren Unterauftragnehmern fordern, um eine lückenlose<br />

Nachvollziehbarkeit sicherzustellen;<br />

ein zertifiziertes QM-System haben (ISO/TS 16949, DIN ISO 9001 oder VDA 6.1);<br />

kontinuierlich ihr QM-System verbessern und weiterentwickeln;<br />

bereit sind mit uns eine Qualitätseinheit zu bilden mit dem Ziel einheitlicher<br />

Qualitätskonzepte;<br />

bereit sind ein zertifiziertes Umweltmanagement-System einzuführen;<br />

wettbewerbsfähige Leistungen zu weltmarktüblichen Preisen anbieten;<br />

termingerecht und vor allem flexibel auf unsere Bedarfe reagieren;<br />

unsere Einkaufsbedingungen, Qualitätssicherungsvereinbarungen und unser<br />

<strong>Lieferantenhandbuch</strong> akzeptieren;<br />

unterstützend und beratend während den Projektlaufzeiten als qualitätsfähige<br />

Partner zur Seite stehen;<br />

Abläufe zur Einhaltung der gesetzlichen/behördlichen Umwelt- und<br />

Produktanforderungen praktizieren.<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 5 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

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3 Qualitätsmanagement<br />

3.1 Vorwort<br />

Maßstab für die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen ist die Zufriedenheit unserer Kunden.<br />

Als kundenorientiertes Unternehmen richten wir unser Qualitätsmanagement so aus, dass die Bedürfnisse<br />

unserer Kunden verstanden, erfasst und über die Erwartungen erfüllt werden. Aus diesem Grund ist es<br />

erforderlich, dass wir auch unsere Lieferanten voll in unser Qualitätsmanagement einbeziehen. Wir<br />

verstehen uns als Bindeglied in der Qualitätskette zwischen unseren Kunden und Lieferanten und sind<br />

damit für die Durchgängigkeit der Erfüllung der Qualitätsanforderungen verantwortlich.<br />

3.2 Produktspezifische Qualitätssicherungsvereinbarung (PQSV)<br />

Die produktspezifische Qualitätssicherungsvereinbarung (PQSV) beinhaltet teilespezifische Vorgaben zur<br />

Erfüllung der Kundenforderungen, welche nicht explizit in vorliegenden Spezifikationen, Normen und<br />

Zeichnungen enthalten sind (Bsp. Prüffrequenz, zu verwendendes Mess- und Prüfmittel).<br />

Je nach Auftrag, Fertigungsprozess bzw. Komplexität des Bauteiles wird diese zusätzlich mit unseren<br />

Lieferanten abgeschlossen und gilt als „beschaffungsbegleitende Vereinbarung“.<br />

3.3 Identifikation und Rückverfolgbarkeit von Produkten<br />

Lieferungen an <strong>voestalpine</strong> Stamptec werden entsprechend den Zeichnungsvorschriften mit<br />

Sachnummern, Charge und gegebenenfalls Herstellerkennzeichen eindeutig gekennzeichnet. Der<br />

Lieferant hat die Rückverfolgbarkeit über eine mit dem Bauteil fest verbundenen Kennzeichnung<br />

sicherzustellen. Im Falle einer Reklamation muss der eindeutige Rückschluss auf die beanstandete<br />

Lieferung möglich sein, um eine Mengeneingrenzung schadhafter Teile und des Ausgangsmaterials<br />

durchführen zu können.<br />

3.4 Transport<br />

Bei Lieferungen frei Werk ist der Lieferant zur Sicherung der Qualität bis zum Bestimmungsort verpflichtet.<br />

Entsprechend dieser Forderung sind die Speditionen in das QM-System des Lieferanten einzubeziehen.<br />

Transportmittel und Verpackungen müssen von <strong>voestalpine</strong> Stamptec freigegeben worden sein. Der<br />

Lieferant muss sicherstellen, dass die Qualität der Lieferungen durch den ordnungsgemäßen Transport<br />

zum Empfänger sowie durch die Verarbeitung in der Produktion nicht beeinträchtigt wird. Können durch die<br />

vorgeschriebene Verpackung Beschädigungen nicht ausgeschlossen werden, so ist dies durch den<br />

Lieferanten anzuzeigen und eine geeignete Alternativverpackung vorzustellen.<br />

3.5 Qualitätsaufzeichnungen<br />

Der Lieferant weist seine Qualitätssicherungsmaßnahmen während des gesamten Fertigungsprozesses in<br />

Form von schriftlichen Qualitätssicherungsnachweisen nach.<br />

Die Aufbewahrungsdauer für Qualitätsaufzeichnungen zu Auswertungsmöglichkeiten durch <strong>voestalpine</strong><br />

Stamptec beträgt 20 Jahre nach Auslauf der Produktion des Endprodukts, in welches das vom Lieferanten<br />

gefertigte Teil eingebaut wird. Diese Aufzeichnungen sind auf Verlangen <strong>voestalpine</strong> Stamptec zur<br />

Einsicht zugänglich. Diese Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen anderen Parteien<br />

nicht zugänglich gemacht werden.<br />

3.6 Standortänderungen<br />

Bei maßgeblichen Änderungen der Produktionsstätten muss der Lieferant <strong>voestalpine</strong> Stamptec<br />

unverzüglich informieren.<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 6 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

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3.7 Besondere Merkmale (bM)<br />

Wird in einer Bauteilzeichnung auf ein besonderes Merkmal hingewiesen, unterliegt dieses besonderer<br />

Beachtung und Behandlung. Besondere Merkmale können sich z.B. auf Maße und Toleranzen beziehen<br />

und untergliedern sich in sicherheitsrelevante, wichtige, hinweisende oder normale Merkmale.<br />

Eine Beschreibung und das Vorgehen bei besonderen Merkmalen sind dem Anhang 3 zu entnehmen.<br />

Der Lieferant muss darüber hinaus auf Basis seiner Erfahrung und Produkt- und Prozessauslegung prüfen,<br />

ob er weitere besondere Merkmale für sich festlegen und handhaben muss.<br />

3.8 Produkt- oder prozessspezifische Forderungen zur Qualitätssicherung<br />

Der Lieferant hat die Verpflichtung, durch geeignete Überwachung und Weiterentwicklung der<br />

eingesetzten Fertigungstechnologie und Werkzeuge die Qualität der Produkte weiterzuentwickeln.<br />

3.8.1 Prozess-FMEA<br />

Für die im Rahmen der Qualitätssicherung ermittelten funktionskritischen Merkmale ist eine detaillierte<br />

Prozess-FMEA zu erstellen. Die Einsichtnahme dieser Unterlagen durch <strong>voestalpine</strong> Stamptec ist nach<br />

Absprache mit dem Lieferanten möglich. Der Lieferant ist jedoch nicht verpflichtet, die Prozess-FMEA an<br />

<strong>voestalpine</strong> Stamptec auszuhändigen.<br />

3.8.2 Produktionslenkungsplan (PLP)<br />

Der Lieferant hat einen PLP zu erstellen. Dieser ist auf Basis der Prozess-FMEA für Vorserien- und<br />

Serienteile zu erstellen, entsprechend der Vorgaben der ISO/TS 16949 in der jeweils gültigen Ausgabe,<br />

siehe auch 3.8.7.<br />

3.8.3 Prozessfähigkeit<br />

Die Verfahren zur Ermittlung der Prozessfähigkeit sind gemäß VDA Band 4.1 „Sicherung der Qualität vor<br />

Serieneinsatz“ durchzuführen. Für funktionsrelevante Merkmale wird der Lieferant eine detaillierte<br />

Kurzzeitfähigkeitsanalyse durchführen und dokumentieren. Bei Nichterreichen eines cmk-Werts von<br />

mindestens 1,67 werden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten entweder Maschinenoptimierungen oder<br />

eine 100%-Prüfung geplant. Für die vorläufige Prozessfähigkeit gelten Ppk-Werte von ≥ 1,67.<br />

Durch begleitende Prüfungen sind mangelhafte Lieferungen auszuschließen.<br />

Innerhalb der Serienproduktion werden für funktionsrelevante bzw. prozesskritische Merkmale mittels<br />

geeigneter Verfahren (z.B. SPC oder manuelle Regelkartentechnik) Prozessfähigkeiten von cpk ≥ 1,67<br />

langfristig nachgewiesen. Für nicht funktionsrelevante bzw. prozesskritische Merkmale werden cpk-Werte<br />

von ≥ 1,33 als Ziel festgeschrieben.<br />

Für sicherheits- bzw. gesetzesrelevante Merkmale gelten abweichend folgende Forderungen:<br />

Kurzzeitfähigkeit cmk ≥ 2,0<br />

Langfristige Prozessfähigkeit cpk-Werte ≥ 1,67<br />

Werden diese Werte nicht erreicht, so muss der Lieferant seine Lieferungen mit geeigneten Prüfmethoden<br />

absichern und den Produktionsprozess optimieren, um die geforderten Prozessfähigkeiten zu erreichen.<br />

Durch begleitende Prüfungen sind mangelhafte Lieferungen und unfähige Prozesse auszuschließen,<br />

notfalls ist eine 100%-Prüfung durchzuführen.<br />

Der Lieferant ist für die Ermittlung und die ordnungsgemäße Festlegung der funktionsrelevanten bzw.<br />

prozesskritischen Merkmale (sofern nicht vorgegeben) und evtl. der geeigneten Optimierungen der<br />

Herstelleranlagen oder der Prüfmethoden verantwortlich.<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 7 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

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3.8.4 Kennzeichnung von Teilen mit besonderen Merkmalen<br />

Trägt der Lieferant die (Mit-)Verantwortung für die Entwicklung der gelieferten Teile und/oder Leistungen,<br />

so hat er die Sicherheitsrelevanz zu bewerten und eine entsprechende Kennzeichnung auf technische<br />

Unterlagen, Zeichnungen und sonstigem Dokumentationsmaterial anzubringen. Der Lieferant ist<br />

verpflichtet, die vorgegebene Kennzeichnung zu verwenden, sofern nicht anders vereinbart. Er ist<br />

weiterhin verpflichtet, die aus der Kennzeichnung abzuleitenden Maßnahmen in der Serienproduktion<br />

umzusetzen und entsprechende Nachweise zu archivieren.<br />

3.8.5 Periodische Produktrequalifikation<br />

Der Lieferant ist verpflichtet, seine Lieferungen regelmäßig auf Erfüllung der vorgegebenen Spezifikation<br />

zu überprüfen (einschließlich Maß, Werkstoff, Beschichtung, gesetzliche Vorgaben, Umwelt). Eine<br />

Abweichung muss zwischen Lieferant und <strong>voestalpine</strong> Stamptec schriftlich vereinbart werden.<br />

3.8.6 Muster und Vorserienteile<br />

Lieferungen und Dokumentationen von Prototypen, Mustern und Vorserienteilen erfolgen zu den mit<br />

<strong>voestalpine</strong> Stamptec vereinbarten Bedingungen.<br />

3.8.7 PPF-Verfahren (Produktionsprozess- und Produktfreigabe)<br />

Mit dem PPF-Verfahren soll nachgewiesen werden, dass die mit dem Kunden vereinbarten Forderungen<br />

gemäß vorliegenden Zeichnungen und Spezifikationen erfüllt werden.<br />

Im Rahmen des PPF-Verfahrens sind Erstmuster entsprechend den Richtlinien und Vorgaben des VDA,<br />

Band 2 zu erstellen. Wenn nicht anders vereinbart, werden Unterlagen und Muster entsprechend<br />

Vorlagestufe 2 zugesandt (Deckblatt EMPB, Prüfergebnisse entsprechend Vorgaben,<br />

Prozessablaufdiagramm, …). Der Produktionslenkungsplan verbleibt zur Einsichtnahme beim Lieferanten,<br />

sofern nicht anders schriftlich vereinbart (siehe auch 3.8.2). Die Inhaltsstoffe sind in das Internationale<br />

Materialdatensystem IMDS einzutragen. Die IMDS-Nr. ist auf dem EMPB Deckblatt zu vermerken.<br />

Fehlende bzw. unvollständige Bemusterungsunterlagen oder aber IMDS-Einträge werden mit einer<br />

Belastungspauschale veranschlagt.<br />

Soweit mit dem Lieferanten keine andere Absprache getroffen wird, sind jeweils mind. 6 Musterteile inkl.<br />

Bemusterungsunterlagen mit separatem Lieferschein unter Angabe des Bemusterungsgrundes<br />

anzuliefern. Erstmusterteile inkl. der zugehörigen Dokumentation müssen deutlich sichtbar als Musterteile<br />

gekennzeichnet sein und dürfen nicht einer Serienlieferung beigelegt werden.<br />

Erstmuster sind grundsätzlich nach dem für die Serienfertigung vorgesehenen Arbeitsablauf und mit den<br />

für die Serienfertigung vorgesehenen Maschinen, Werkstoffen (einschl. Vormateriallieferanten)<br />

Werkzeugen und Anlagen zu fertigen. Dabei sind Prüfungen in Fertigung und Endkontrolle mit den für die<br />

Serienfertigung vorgesehenen Prüfeinrichtungen und Lehren vorzunehmen.<br />

Verfahrens- oder prozessbedingte Abweichungen von Spezifikationen und Vorgaben sind auf dem<br />

Erstmusterprüfbericht-Deckblatt deutlich zu vermerken. Die Bewertung der vorgestellten Musterteile erfolgt<br />

durch den Fachbereich QM unter Einbeziehung der prüfenden und beurteilenden Abteilungen. Die<br />

Gesamtentscheidung wird dem Lieferanten in schriftlicher Form mitgeteilt. Eine Serienbelieferung darf erst<br />

nach Freigabe der Muster erfolgen.<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 8 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

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3.9 Null-Fehler-Strategie<br />

Im Rahmen des QM ist der Lieferant dem Null-Fehler-Ziel gegenüber verpflichtet, d.h. der fehlerfreien<br />

Lieferung von Produkten und Leistungen. Erforderlichenfalls vereinbart <strong>voestalpine</strong> Stamptec mit dem<br />

Lieferanten innerhalb welchem Zeitraum und über welche Zwischenziele das Null-Fehler-Ziel erreicht<br />

werden muss.<br />

Der Lieferant ist für die Ermittlung und ordnungsgemäße Festlegung der funktionsrelevanten und<br />

prozesskritischen Merkmale (sofern nicht vorgegeben) auf Basis der Spezifikation und Vorgaben sowie für<br />

die Optimierung der Fertigungsprozesse und Prüfmethoden verantwortlich.<br />

Der Lieferant hat <strong>voestalpine</strong> Stamptec unverzüglich zu unterrichten, sobald fehlerhafte oder aber<br />

fehlerverdächtige Produkte/Leistungen erkannt werden.<br />

3.10 Prüfung durch <strong>voestalpine</strong> Stamptec<br />

Unter der Berücksichtigung der beim Lieferanten durchzuführenden Prüfungen, beschränkt sich die<br />

Prüfung und Untersuchung bei <strong>voestalpine</strong> Stamptec auf den Vergleich der Lieferpapiere, Identität,<br />

Verpackung sowie äußerlich an der Verpackung deutlich erkennbarer Transportschäden. Soweit dies nach<br />

ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, wird <strong>voestalpine</strong> Stamptec entweder die unter der<br />

Verwendung der Lieferungen hergestellte Baugruppe vor Beginn des nächsten Fertigungsabschnittes oder<br />

das unter Verwendung der Baugruppe hergestellte fertige Produkt einer Prüfung unterziehen.<br />

Weitere Prüfungen erfolgen nach Stichprobenplan bzw. während der Montage oder aber<br />

Weiterverarbeitung.<br />

3.11 Lenkung nicht konformer Produkte<br />

Bei Feststellung von Abweichungen gegenüber den festgelegten Anforderungen ist der zuständige<br />

Fachbereich bei <strong>voestalpine</strong> Stamptec unverzüglich zu informieren. Eine Auslieferung der betroffenen<br />

Teile darf erst nach Sonderfreigabe erfolgen. Der Vorgang ist hierbei schriftlich zu dokumentieren, die<br />

angelieferte Ware mit dieser Sonderfreigabe zu kennzeichnen.<br />

3.12 Fehlerhafte Lieferungen<br />

Kommt es zu fehlerhaften Lieferungen, so muss der Lieferant unverzüglich für Abhilfe sorgen<br />

(Ersatzlieferung, Sortier- oder Nacharbeit).<br />

Sind Sortier- oder aber Nacharbeitstätigkeiten erforderlich, so wird der Lieferant durch <strong>voestalpine</strong><br />

Stamptec umgehend informiert. Der Lieferant hat unmittelbar nach Kenntnisnahme darüber zu<br />

entscheiden, wer die erforderlichen Tätigkeiten durchführen soll (eigene Mitarbeiter, externe Dienstleister,<br />

<strong>voestalpine</strong> Stamptec). Werden Arbeiten durch <strong>voestalpine</strong> Stamptec übernommen oder aber externe<br />

Dienstleister beauftragt, so hat eine schriftliche Beauftragung durch den Lieferanten zu erfolgen. Erfolgt die<br />

schriftliche Beauftragung nicht innerhalb der von <strong>voestalpine</strong> Stamptec vorgegebenen Frist, so werden die<br />

erforderlichen Tätigkeiten (Sortier-, Nacharbeit) durch <strong>voestalpine</strong> Stamptec beauftragt. Die hier<br />

anfallenden Kosten werden unter Berücksichtigung der eindeutigen Schuldfrage weiterberechnet.<br />

Jegliche Beanstandungen werden mit einer Belastungspauschale veranschlagt. Beanstandungen müssen<br />

mittels 8D-Report beantwortet werden. Die Stellungnahme muss innerhalb von 5 Arbeitstagen erfolgen.<br />

Sollten aufgrund notwendiger Weiterbearbeitung bei Unterlieferanten oder sonstiger Gründe (ausstehende,<br />

beanstandete Teile zur Ursachenanalyse) Verzögerungen eintreten, so sind diese fristgerecht mit einem<br />

Zwischenreport anzuzeigen. Bei Überschreitung vorgegebener Fristen und erforderlicher Mahnungen<br />

(Mahngebühr) für z.B. ausstehende Stellungnahmen wird die gesamte reklamierte Menge, unabhängig<br />

vom Untersuchungsergebnis bzw. der tatsächlich betroffenen fehlerhaften Teile, ppm-wirksam.<br />

Fehlerhafte Ware muss deutlich gekennzeichnet mit separatem Lieferschein angeliefert werden.<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 9 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

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4 Lieferantenmanagement<br />

4.1 Aufgaben des Lieferantenmanagements<br />

Unser Lieferantenmanagement regelt den Ablauf für neue und bestehende Geschäftsbeziehungen zu<br />

Lieferanten.<br />

Basis dieser Geschäftsbeziehungen sind unsere Leistungs- und Kooperationskriterien mit Lieferanten.<br />

Das sind:<br />

Qualität<br />

Kosten<br />

Technologie<br />

Logistik<br />

Kommunikation<br />

Engagement in der Entwicklungsbereitschaft<br />

Die inhaltlichen Ansprüche unserer Kunden an unsere Leistung und Kooperation sind die gleichen<br />

Ansprüche, die wir auch an unsere Zulieferer haben.<br />

Nur so erreichen wir ein durchgängiges Qualitätsverständnis zur vollen Erfüllung der Kundenforderungen<br />

in der gesamten Lieferkette<br />

Zulieferer > <strong>voestalpine</strong> Stamptec > Kunden<br />

4.2 Strukturaufbau des Lieferantenmanagements<br />

Unser Lieferantenmanagement ist ein interner Prozess, dokumentiert in einer Prozessbeschreibung und<br />

aufgegliedert in fünf Prozessphasen:<br />

1. Lieferantenauswahl<br />

2. Lieferantenbeauftragung<br />

3. Lieferantenleistung<br />

4. Lieferantenkooperation<br />

5. Lieferantenentwicklung<br />

Die Inhalte der einzelnen Prozessphasen sind in der nachfolgenden Strukturübersicht dargestellt.<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 10 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 10 -


4.3 Prozessphasen des Lieferantenmanagements<br />

1. Lieferantenauswahl<br />

1.1 Lieferantenbedarf<br />

1.2 Lieferantenfindung<br />

2. Lieferantenbeauftragung<br />

3. Lieferantenleistung<br />

1.3 Lieferantenfestlegung<br />

2.1 Neue Lieferanten<br />

2.2 Bestehende Lieferanten<br />

3.1 Auftragserfüllungs-<br />

Prüfung<br />

3.2 Lieferanten-<br />

Reklamationsmanagement<br />

3.3 Lieferantenbewertung<br />

4. Lieferantenkooperation<br />

4.1 Lieferantenbeziehung<br />

4.2 Informationsaustausch<br />

5. Lieferantenentwicklung<br />

5.1 Lieferantenaudit<br />

5.2 Entwicklungsplanung<br />

5.3 Unterstützung<br />

5.4 Verbesserungen - KVP<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 11 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

Lückenlose Dokumentation aller Aktivitäten mit/bei den Lieferanten entsprechend den Dokumentations-Vorgaben<br />

- 11 -


4.4 Ziele und Aufgaben der Prozessphasen<br />

Prozessphase Ziel/Aufgabe der Prozessphase<br />

1<br />

Lieferantenauswahl<br />

2<br />

Lieferantenbeauftragung<br />

3<br />

Lieferantenleistung<br />

4<br />

Lieferantenkooperation<br />

5<br />

Lieferantenentwicklung<br />

Qualitätsgerechtes strategisches und operatives „Lieferanten-Set“<br />

Verfügbarkeit von Lieferanten jeglicher technischen Herausforderung<br />

Deutlichere Transparenz der Kompetenz von Lieferanten<br />

Gezielte und schnelle Beschaffungsanfragen zur Beauftragung<br />

Optimierung der Qualität von Beschaffungsentscheidungen<br />

Vergabe an freigegebene Lieferanten mit analysierter Lieferantenleistung<br />

Beherrschbare und abgesicherte Beauftragung an neue Lieferanten<br />

Sicherstellung aller Erfordernisse für eine fehlerfreie Auftragsvergabe<br />

Zustimmung der Lieferanten zur Erfüllung aller Vereinbarungen<br />

Steuerung/Überwachung der Auftragsabwicklung/Auftragserfüllung<br />

Prüfung der Qualität der Auftragserfüllung<br />

Ermittlung des SOLL/IST-Status der vereinbarten Forderungen<br />

Einleiten geeigneter Maßnahmen bei Abweichungen<br />

Bewertung der Lieferanten und Positionierung<br />

Analyse der Bewertungsergebnisse auf Auswirkung auf „Lieferanten-Set“<br />

Partnerschaftliche Kommunikation mit Lieferanten<br />

Regelkommunikation über Ziele, Anforderungen, Probleme<br />

Gezielte/Spezielle Qualitätsgespräche mit P-Lieferanten (P = Problem)<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 12 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

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- 12 -<br />

Informationsaustausch über Entwicklungen und Trends bei unseren Kunden<br />

Einbindung in unsere Leistungsstandards Qualität, Kosten, Technik,<br />

Innovation<br />

Auditierung von Lieferanten zum Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen<br />

Entwicklung von Messgrößen, Kennzahlen und Leistungskriterien<br />

Erstellung von Entwicklungsplänen für bestimmte/ausgewählte Lieferanten<br />

Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Lieferanten<br />

Ausrichtung auf eine gemeinsame Leistungsorientierung in der Zulieferkette


4.5 Lieferantenauswahlprozess<br />

Die Lieferantenauswahl erfolgt ausschließlich durch den Zentraleinkauf am Standort Dettingen in enger<br />

Zusammenarbeit mit den Bereichen Entwicklung, Qualitätssicherung, Logistik und Produktion der<br />

jeweiligen Niederlassungen. Ein fest definiertes Lieferantenfreigabeverfahren in unserer Unternehmensgruppe<br />

stellt sicher, dass wir nur Unternehmen in unser Lieferantenset aufnehmen, die unsere hohen<br />

Ansprüche mit tragen und diese auch wiederum von ihren Unterlieferanten fordern.<br />

Wir unterscheiden unsere Lieferanten nach den Gütern und Dienstleistungen, die an uns geliefert werden.<br />

Dabei gilt folgende Regelung:<br />

4.5.1 Produktionsmateriallieferanten<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 13 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

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- 13 -<br />

Produktionsmateriallieferanten sind Lieferanten, die Güter und Dienstleistungen an uns liefern, die direkt in<br />

unsere Endprodukte einfließen und sich direkt auf die Qualität der Endprodukte auswirken.<br />

Hierzu gehören u.a.:<br />

- Spaltbänder, Bleche<br />

- Rohre, Rundmaterial<br />

- Zukaufteile (Schrauben, Muttern, Nieten, etc.)<br />

- Zeichnungsteile (Drehteile, Frästeile, etc.)<br />

- Verlängerte Werkbank (Montagearbeiten, Entfetten, Schweißen, etc.)<br />

- Oberflächenveredelung<br />

- Dienstleistungen (z.B. Qualitätskontrollen, Sortierleistungen, etc.)<br />

Grundlage der Zusammenarbeit mit diesen Lieferanten ist ein Managementsystem, dessen<br />

Funktionsfähigkeit durch die Zertifizierung nach einer der folgenden Normen und Spezifikationen<br />

nachgewiesen sein muss (falls von unseren Kunden nicht anders gefordert):<br />

- ISO/TS 16949<br />

- VDA 6.1<br />

- DIN EN ISO 9001<br />

Den Nachweis über ein funktionsfähiges Qualitätsmanagementsystem hat der Lieferpartner in Form der<br />

Zusendung einer Kopie des gültigen Qualitätszertifikates zu erbringen.<br />

4.5.2 Nicht-Produktionsmateriallieferanten<br />

Zu Nicht-Produktionsmateriallieferanten zählen wir Lieferanten, die Güter und Dienstleistungen an uns<br />

liefern, die nicht direkt in unsere Endprodukte einfließen, aber zur Herstellung dieser Endprodukte<br />

notwendig sind und sich indirekt auf die Qualität der Endprodukte auswirken. Hierzu gehören u.a.:<br />

- Instandhaltungsmaterial für Maschinen, Anlagen und Gebäude<br />

- Gemeinkostenmaterial wie z.B. Öle, Fette, Schmierstoffe, Technische Gase, Büromaterial<br />

- Dienstleistungen wie z.B. Beratungsleistungen<br />

Für diese Lieferanten ist ein zertifiziertes QM-System nicht zwingend erforderlich, jedoch ausdrücklich<br />

wünschenswert.<br />

4.5.3 Lieferanten für Werkzeuge, Vorrichtungen und Prüflehren<br />

Zu diesen Lieferanten zählen Unternehmen, bei denen wir nachfolgende Güter und Dienstleistungen<br />

bestellen:<br />

- Komplettwerkzeuge für unseren Pressenpark<br />

- Vorrichtungen, Prüflehren<br />

- Materialien für den Werkzeugbau (z.B. Werkzeugstahl, Guss, Normalien)<br />

- Lohnbearbeitung (Erodierleistungen, Härten, Montagearbeitsgänge)<br />

- Konstruktionsdienstleistungen


4.6 Lieferantenbeauftragung und Ersatzteilversorgung<br />

4.6.1 Rahmenaufträge (Lieferverträge und Kontrakte)<br />

Unsere Rahmenaufträge (Lieferverträge, Mengenkontrakte, etc.) werden für einen bestimmten Zeitraum<br />

abgeschlossen und setzen voraus, dass der Zulieferer während der Serienbelieferung die vereinbarte<br />

Leistung hinsichtlich Qualität, Kosten und Liefertermine erreicht bzw. einhält.<br />

Die angegebene Zielmenge ist in entsprechender Anzahl von Schichten pro Woche sicherzustellen. Es<br />

handelt sich dabei jedoch immer um ein unverbindliches Kontingent, dass wir planen abzurufen. Ein<br />

Anspruch auf Abnahme besteht daher ausdrücklich nicht. Die Beachtung der individuell vereinbarten<br />

Fertigungs- und Vormaterialfreigaben ist zwingend notwendig. Sollte der Lieferant außerhalb der<br />

vereinbarten Fertigungs- und Vormaterialfreigaben produzieren, so trägt er die Gefahr eines nicht<br />

erfolgenden Abrufes.<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 14 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 14 -<br />

Es gelten zusätzlich die einzelnen Bestimmungen des abgeschlossenen und vereinbarten Liefervertrages.<br />

4.6.2 Lieferabrufe und Lieferplaneinteilungen<br />

Die auf Grundlage der einzelnen Rahmenaufträge folgenden Lieferabrufe oder Lieferplaneinteilungen sind<br />

hinsichtlich Mengen und Termine im Rahmen der vereinbarten Fertigungs- und Vormaterialfreigaben<br />

verbindlich. Alle darüber hinausgehenden Mengen und Termine sind Planzahlen und daher unverbindlich.<br />

Abweichende Lieferungen von unseren Lieferabrufen und Lieferplaneinteilungen sind in Einzelfällen, aber<br />

nur nach vorheriger Abstimmung mit unserer Disposition oder unserem Einkauf, möglich.<br />

Bei zu frühzeitigen Anlieferungen behalten wir uns das Recht vor, die Annahme zu Lasten des Lieferanten<br />

zu verweigern.<br />

4.6.3 Mengenschwankungen in den Lieferabrufen<br />

Im Rahmen der Abrufabwicklung kann es unter Umständen zu stärkeren Mengenschwankungen kommen.<br />

Dies können sowohl Mengenerhöhungen als auch Mengenminderungen pro Liefereinteilung sein. Der<br />

Lieferant hat unverzüglich nach Erhalt des Abrufes zu prüfen, ob er termingerecht auf die gegebenen<br />

Abrufmengen reagieren und liefern kann. Bei sich abzeichnenden Problemen hat der Lieferant den Einkauf<br />

innerhalb 24 Stunden nach Erhalt des Abrufes zu informieren.<br />

4.6.4 Lieferverzug<br />

Im Rahmen der kaufmännischen Sorgfaltspflicht und der vertraglichen Vereinbarungen hat uns der<br />

Lieferant bei sich abzeichnenden Lieferverzug umgehend bzw. sofort zu informieren, spätestens jedoch 24<br />

Stunden nach Erhalt des Lieferabrufes. Alle zur Verfügung stehenden Mittel sind vom Lieferanten<br />

einzusetzen, um diese Verzögerungen abzuwehren.<br />

In diesem Zusammenhang muss der Lieferant, entsprechend dem die Grundlage der Vertragsbeziehung<br />

bildenden Grundsatz der partnerschaftlichen Zusammenarbeit, den ungehinderten Zugang zu allen<br />

betroffenen Produktionsstätten und den Informationsaustausch sicherstellen.<br />

4.6.5 Ersatzteilversorgung<br />

Unsere Kunden legen Wert auf einen hohen Leistungsgrad der Ersatzteilversorgung. Die<br />

Ersatzteilversorgung hat deshalb den gleichen Stellenwert bezüglich Preisstellung, Qualität und<br />

Termintreue wie die Versorgung der Serienproduktion. Ersatzteile werden zur Versorgung des<br />

Ersatzbedarfes beim Austausch von Teilen des Fahrzeugs benötigt.<br />

Der Lieferant verpflichtet sich, <strong>voestalpine</strong> Stamptec mit Ersatzteilen während eines Zeitraums von<br />

mindestens 15 Jahren nach Serienauslauf zu beliefern.


4.7 Lieferantenleistung<br />

Die Leistung eines Lieferanten wird während der Belieferung permanent überwacht und bewertet. Dies<br />

erfolgt zum einen durch unsere Auftragserfüllungs-Prüfung, durch unser Reklamationsmanagement und<br />

durch unsere Lieferantenbewertung.<br />

4.7.1 Auftragserfüllungs-Prüfung<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 15 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 15 -<br />

Im Rahmen der Auftragserfüllungs-Prüfung führen wir formale (z.B. Identität, Menge, Termin, Verpackung,<br />

offensichtliche Mängel) und spezielle (nach Prüfplan) Wareneingangsprüfungen durch.<br />

4.7.2 Lieferantenreklamationsmanagement<br />

Bei einer entstandenen Reklamation berechnen wir dem Lieferanten einen pauschalen<br />

Bearbeitungsbetrag.<br />

Der Lieferant hat den Informationsfluss und die zügige Abarbeitung einer Reklamation sicherzustellen.<br />

Insbesondere gilt dies bei Aufforderung um Erstellung und Zusendung eines 8D-Reportes. Bei<br />

Nichteinhaltung von festgesetzten Abarbeitungsfristen, wird eine Mahnung ausgelöst. Es fallen dann<br />

weitere Bearbeitungsgebühren an, die wir dem Lieferanten wiederum in Rechnung stellen werden.<br />

4.7.3 Lieferantenbewertung<br />

Die Lieferantenbewertung wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Sie bildet die Grundlage unserer<br />

weiteren Einkaufsstrategie. Je nach Bedarf, wird der Lieferant bei Missständen und Nichterfüllung unserer<br />

Anforderungen zu Entwicklungs- und Leistungsgesprächen eingeladen. Hierbei sei auf unseren<br />

Lieferanten-Eskalationsprozess (Punkt 4.8) hingewiesen, der bei der Lieferantenbewertung Anwendung<br />

findet.<br />

Die Lieferantenbewertung ist im Detail in Anhang 1 aufgeführt und beschrieben.


4.8 Lieferantenkooperation/Lieferanten-Eskalationsprozess<br />

Unser Lieferanten-Eskalationsprozess ist zentraler Bestandteil unseres Lieferantenmanagements.<br />

Ziel dieses Verfahrens ist es, Probleme im Projekt- und Produktionsablauf frühzeitig zu erkennen um<br />

diesen mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. Dieser Prozess ermöglicht uns, im Falle von<br />

Störungen, die durch Lieferanten verursacht werden, einheitliche Abstellmaßnahmen zu definieren und<br />

deren Abarbeitung sicherzustellen.<br />

Eskalationsstufe<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Bedeutung Potentielle Auslöser Maßnahmen<br />

Lieferant hat<br />

kleinere<br />

Probleme<br />

Lieferant ist nicht<br />

erfolgreich im<br />

Lösen der<br />

Probleme<br />

Lieferant ist für<br />

<strong>voestalpine</strong><br />

Stamptec<br />

nicht geeignet<br />

Produkt- und Servicequalität<br />

entsprechen nicht den<br />

Vereinbarungen und<br />

Anforderungen:<br />

Produktbeanstandungen<br />

Mengen- und Termintreue<br />

n.i.O.<br />

Unzureichende Beanstandungsabarbeitung<br />

A/B-Lieferant in der<br />

Lieferantenbewertung<br />

Kleinere<br />

Kommunikationsprobleme<br />

Produkt- und Servicequalität<br />

entsprechen nicht den<br />

Vereinbarungen und<br />

Anforderungen:<br />

Wiederholungsfehler<br />

Wiederholte Produktbeanstandungen<br />

keine fristgerechte<br />

Abarbeitung von definierten<br />

Maßnahmen<br />

Wiederholte mangelnde<br />

Mengen- und Termintreue<br />

B- oder B/C-Lieferant in der<br />

Lieferantenbewertung<br />

Schwere<br />

Kommunikationsprobleme<br />

Produkt- uns Servicequalität<br />

entsprechen nicht den<br />

Vereinbarungen und<br />

Anforderungen:<br />

Schwerwiegende<br />

Abweichungen und<br />

Beanstandungen<br />

Bandstillstand verursacht<br />

durch Lieferant<br />

Fehlende Bereitschaft zur<br />

Problemlösung<br />

C-Lieferant in der<br />

Lieferantenbewertung<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 16 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 16 -<br />

Infobrief an die GL des<br />

Lieferanten über die<br />

Eskalationsstufe 1<br />

Problemlösungsgespräch<br />

mit dem Lieferant zur<br />

Klärung und Definition<br />

geeigneter Abstellmaßnahmen(Qualitätsgespräch,Eskalationsgespräch,<br />

etc.)<br />

Vereinbarung eines<br />

Lieferantenentwicklungsplanes<br />

Infobrief an die GL des<br />

Lieferanten über die<br />

Eskalationsstufe 2<br />

Kostenpflichtige<br />

Durchführung von<br />

Maßnahmen vor Ort beim<br />

Lieferant (Audit,<br />

Prozessanalyse,<br />

Risikobewertung)<br />

Intensive<br />

Lieferantenbetreuung<br />

Vereinbarung eines<br />

Lieferantenentwicklungsplanes<br />

Einführung einer Regelkommunikation<br />

Infobrief an die GL des<br />

Lieferanten über die<br />

Eskalationsstufe 3<br />

Sofortige Sperrung des<br />

Lieferanten für Anfragen<br />

und Neuaufträge<br />

Eskalationsgespräch mit<br />

der GL des Lieferanten mit<br />

ggf. letzter Fristsetzung<br />

Partieller bzw. kompletter<br />

Abbau des Lieferanten


4.8.1 Ablaufdiagramm Lieferanten-Eskalationsprozess<br />

Eskalationsstufe 1<br />

Lieferant hat kleinere Probleme<br />

Ausfüllen des<br />

Formulars<br />

FO-198 Maßnahmendokumentation<br />

Lieferanten Eskalationsprozess<br />

Versenden des Infobriefes über<br />

Eskalationsstufe 1 zusammen<br />

mit ausgefülltem Formular FO-198<br />

an die GL des Lieferanten<br />

Terminvereinbarung mit Lieferant und<br />

Durchführung eines<br />

Problemlösungsgespräches<br />

JA<br />

Zuordnung der<br />

Eskalationsstufe 1<br />

im SAP-Lieferantenstamm<br />

Vereinbarung<br />

eines<br />

Lieferantenentwicklungsplanes<br />

Überprüfung Wirksamkeit<br />

der Maßnahmen gem.<br />

den vereinbarten Fristen<br />

Aufhebung der<br />

Eskalationsstufe<br />

Maßnahmen<br />

erfolgreich?<br />

Produkt- und Servicequalität<br />

beim Lieferant entsprechen nicht<br />

den Vereinbarungen und<br />

Anforderungen<br />

(Potentielle Auslöser sind eingetreten)<br />

Festlegung der<br />

Eskalationsstufe<br />

durch Einkauf und<br />

Qualitätswesen<br />

Eskalationsstufe 2<br />

Lieferant ist nicht erfolgreich beim<br />

Lösen der Probleme<br />

Zuordnung der<br />

Eskalationsstufe 2<br />

im SAP-Lieferantenstamm<br />

Ausfüllen des<br />

Formulars<br />

FO-198 Maßnahmendokumentation<br />

Lieferanten Eskalationsprozess<br />

Versenden des Infobriefes über<br />

Eskalationsstufe 2 zusammen<br />

mit ausgefülltem Formular FO-198<br />

an die GL des Lieferanten<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 17 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 17 -<br />

A/B-Lieferant B- oder B/C-Lieferant C-Lieferant<br />

NEIN<br />

Durchführung und Einleitung von<br />

Maßnahmen vor Ort beim Lieferant<br />

(Audit, Prozessanalyse,<br />

Risikobewertung)<br />

JA<br />

Vereinbarung eines<br />

Lieferantenentwicklungsplanes<br />

und Einführung einer<br />

Regelkommunikation<br />

Überprüfung Wirksamkeit<br />

der Maßnahmen gem.<br />

den vereinbarten Fristen<br />

Aufhebung der<br />

Eskalationsstufe<br />

bzw. Rückstufung<br />

Maßnahmen<br />

erfolgreich?<br />

NEIN<br />

JA<br />

Eskalationsstufe 3<br />

Lieferant ist für <strong>voestalpine</strong> Stamptec<br />

nicht geeignet<br />

Zuordnung der<br />

Eskalationsstufe 3<br />

im SAP-Lieferantenstamm<br />

Sofortige Sperrung des<br />

Lieferanten für<br />

Anfragen und Neuaufträge<br />

Ausfüllen des<br />

Formulars<br />

FO-198 Maßnahmendokumentation<br />

Lieferanten Eskalationsprozess<br />

Versenden des Infobriefes über<br />

Eskalationsstufe 3 zusammen<br />

mit ausgefülltem Formular FO-198<br />

an die GL des Lieferanten<br />

Eskalationsgespräch mit der<br />

Geschäftsleitung des Lieferanten<br />

und ggf. letzter Fristsetzung<br />

Aufhebung der<br />

Eskalationsstufe<br />

bzw. Rückstufung<br />

Überprüfung Wirksamkeit<br />

der Maßnahmen gem.<br />

den vereinbarten Fristen<br />

Maßnahmen<br />

erfolgreich?<br />

NEIN<br />

Kompletter bzw.<br />

partieller Abbau des<br />

Lieferanten


4.9 Lieferantenentwicklung<br />

4.9.1 Lieferantenaudit<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 18 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 18 -<br />

Die Lieferantenaudits werden regelmäßig durchgeführt. Die Organisation, Planung und Durchführung<br />

übernimmt unser Einkauf in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachbereichen. Der Lieferant wird<br />

bei anstehenden Lieferantenaudits rechtzeitig informiert und hat den reibungslosen Ablauf sicherzustellen.<br />

Bei ereignisorientierten Lieferantenaudits, die z.B. bei Häufung von Reklamationen in einem kurzen<br />

Zeitraum durchgeführt werden, behalten wir uns vor, diese auch ohne vorherige Anmeldung<br />

durchzuführen.<br />

4.9.2 Lieferanten-Entwicklungsplan<br />

Mit dem Lieferanten kann ein entsprechender Lieferanten-Entwicklungsplan vereinbart werden, der Ziele<br />

und Vereinbarungen in verschiedenen Bereichen enthält (siehe Lieferanten-Eskalationsprozess Punkt 4.8).<br />

Die termingerechte Abarbeitung wird durch uns konsequent überwacht. In regelmäßigen Abständen<br />

erfolgen deshalb Review-Gespräche.<br />

Der Lieferanten-Entwicklungsplan ist im Anhang 2 aufgeführt.<br />

4.9.3 Lieferanten-Unterstützung<br />

Bei Wunsch und Vereinbarung führen wir mit dem Lieferanten Aktivitäten zur Unterstützung durch.<br />

4.9.4 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)<br />

Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass alle mit dem Fertigungsablauf verbundenen Prozesse<br />

fortführend analysiert und optimiert werden. Ziel ist es, aus den daraus gewonnenen Erkenntnisse die<br />

konsequente Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten und deren Wirksamkeit zu<br />

überwachen.


5 Umweltmanagement<br />

5.1 Umweltleitlinien/-politik<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 19 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 19 -<br />

Wir sind uns unserer Verantwortung für die Umwelt und der Menschen bewusst. Daher ist praktizierter<br />

Umweltschutz für uns selbstverständlich. Der schonende Umgang mit Wasser, Energie und Rohstoffen<br />

sowie Lärmschutz, Luft- und Bodenreinhaltung sind wichtige Verpflichtungen, denen wir uns täglich stellen.<br />

In allen unseren Werken, bei allen Prozessabläufen.<br />

5.2 Umweltziele<br />

Durch konsequentes nachhaltiges Wirtschaften wollen wir dies erreichen. Kontinuierliche systematische<br />

Bewertungen potenzieller und tatsächlicher Umweltauswirkungen bei Beschaffung, in der Produktion und<br />

Logistik sowie bei Neuinvestitionen werden zusätzlich dazu beitragen, dass wir die Umweltbelastungen so<br />

gering wie möglich halten können und die natürlichen Ressourcen weitgehend schonen.<br />

5.3 Umweltmanagement-System<br />

Unser Umweltmanagement-System dient als zentrales Planungs- und Kontrollinstrument der Umsetzung<br />

unserer Umweltpolitik, überwacht unsere ehrgeizigen Umweltziele und steuert die operativen<br />

umweltrelevanten Abläufe. Alle dokumentierten Verantwortungen, Verfahren und Tätigkeiten sind an die<br />

jeweiligen betriebs-/abteilungsspezifischen Umwelterfordernisse ausgerichtet. Zudem beziehen wir unsere<br />

Lieferanten und Auftragnehmer in unser Umweltmanagement-System mit ein und wirken darauf hin, dass<br />

auch die Lieferanten die gleichen Umweltstandards einhalten, die unsere Kunden von uns fordern.<br />

5.4 Kontinuierliche Verbesserung<br />

Eine kontinuierliche Verbesserung unserer Umweltarbeit/-leistung erreichen wir z.B. über:<br />

Beste verfügbare Technik von Anlagen und Maschinen<br />

UMS als Planungs- und Steuerungsinstrument<br />

Förderung des Umweltbewusstseins der Mitarbeiter (Kommunikation aktueller Umweltgesetze/informationen)<br />

Interne Umweltaudits<br />

5.5 Forderungen an die Lieferanten<br />

Wir erwarten, dass uns unsere Zulieferer, Entsorger und alle anderen Auftragnehmer bei der<br />

Verwirklichung unseres umweltbezogenen Handelns aktiv unterstützen. Von der Auftragsannahme bis zur<br />

endgültigen Entsorgung.<br />

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten umweltbewusst und sachgerecht Rohmaterial, Produkte,<br />

Verpackungen und Abfällen handhaben.<br />

Wir erwarten, dass sich unsere Lieferanten zur Einhaltung aller umweltrelevanten gesetzlichen<br />

Vorschriften verpflichten, insbesondere die Einhaltung von Stoffverboten (wie z.B. aufgeführt in<br />

2003/53/EG Altfahrzeug-Richtlinie) und den Nichteinsatz verbotener Stoffe schriftlich bestätigen. Stoffliche<br />

Substitutionen sind bei <strong>voestalpine</strong> Stamptec anzuzeigen und ggf. freigeben zu lassen.<br />

Wir erwarten, dass Verantwortlichkeiten und Befugnisse von allen Personen mit umweltrelevanten<br />

Aufgaben in der Zusammenarbeit mit <strong>voestalpine</strong> Stamptec dokumentiert und bekannt gemacht werden.


Wir erwarten, dass beim Betreten des <strong>voestalpine</strong> Stamptec-Betriebsgeländes die Mitarbeiter von<br />

Lieferanten/Fremdfirmen die innerbetrieblichen Vorgaben und Regelungen zur Arbeitssicherheit und zum<br />

Umweltschutz befolgen. Entsprechende Vereinbarungen sind vorab schriftlich zu bestätigen.<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 20 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 20 -<br />

Wir erwarten, dass sich unsere Lieferanten entsprechend zukünftigen Entwicklungen/Kunden-forderungen<br />

bereit erklären, ein zertifiziertes Umweltmanagement-System einzuführen. Die Checkliste<br />

„Umweltmanagement bei Lieferanten und Dienstleistern“ ist Teil der Beschaffungsdokumentation und dem<br />

Einkauf ausgefüllt und unterschrieben binnen 14 Tagen zurück zu schicken.<br />

Wir erwarten, dass der Lieferant die Durchführung von Umweltaudits gestattet und unterstützt, sofern<br />

<strong>voestalpine</strong> Stamptec dies für erforderlich hält.<br />

Wir erwarten, dass sich unsere Lieferanten zur Einhaltung aller umweltrelevanten gesetzlichen<br />

Vorschriften verpflichten, insbesondere die Einhaltung von Registrierungspflichten (gem. REACH-<br />

Verordnung)1 und die Einhaltung von Stoffverboten. Stoffliche Substitutionen sind bei <strong>voestalpine</strong><br />

Stamptec anzuzeigen und ggf. freigeben zu lassen.<br />

Wir erwarten, dass der sich in der Anlage befindliche REACH-Fragebogen (Anhang 6) mit Abgabe Ihres<br />

Erstangebots eingereicht wird.<br />

Eine Checkliste zum Umweltmanagement (UMB) bei Lieferanten und Dienstleistern entnehmen sie bitte<br />

dem Anhang 5.<br />

1) Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006<br />

zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)


6 Geheimhaltung<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 21 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 21 -<br />

Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche Zeichnungen, Entwürfe, Muster etc. sowie alle Informationen,<br />

insbesondere auch über derzeitige und zukünftige Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die ihnen durch<br />

die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu<br />

machen.<br />

1. Keine Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht bei Informationen, die<br />

zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder hinsichtlich derer der<br />

Lieferant nachweisen kann, dass die Informationen ihm zum Zeitpunkt der Offenlegung<br />

durch <strong>voestalpine</strong> Stamptec auf einer nicht-vertraulichen Basis und ohne Verstoß gegen<br />

eine Vertraulichkeitsverpflichtung durch Mitarbeiter oder einen Dritten bekannt waren; oder<br />

nach der Offenlegung an den Lieferanten durch <strong>voestalpine</strong> Stamptec auf eine andere<br />

Weise als durch einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Erklärung öffentlich<br />

bekannt wurden; oder<br />

dem Lieferanten durch einen Dritten auf einer nicht-vertraulichen Basis offengelegt<br />

wurden, unter der Voraussetzung, dass der Dritte damit gegen keine<br />

Vertraulichkeitsverpflichtung verstößt.<br />

2. Alle Dokumente und Unterlagen, die dem Lieferanten zur Ausarbeitung eines Angebotes oder<br />

Abwicklung des Vertrages übergeben werden, sowie die vom Lieferanten nach Angaben des<br />

Bestellers angefertigten Zeichnungen, Berechnungen, Ergebnisse von Testreihen etc. sind<br />

Eigentum von <strong>voestalpine</strong> Stamptec und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt<br />

oder Dritten zugänglich gemacht werden. Als Dritte gelten nicht die vom Lieferanten<br />

eingeschalteten Sonderfachleute und Subunternehmer, wenn sie sich gegenüber den Lieferanten<br />

in gleicher Weise zur vertraulichen Behandlung von Informationen und Unterlagen verpflichtet<br />

haben. Die Übermittlung von Informationen durch <strong>voestalpine</strong> Stamptec an den Lieferanten<br />

gewährt diesem keine Ansprüche auf Schutzrechte oder Lizenzen. Der Lieferant wird ihm<br />

übermittelte technische Ideen, Verfahren oder Erfindungen weder als Schutzrecht anmelden oder<br />

anmelden lassen noch entsprechende gewerbliche Schutzrechte selbst oder durch Dritte angreifen<br />

oder angreifen zu lassen.<br />

3. Nach Scheitern der Vertragsverhandlungen, Nichtabschluss oder Durchführung des Vertrages hat<br />

der Lieferant unaufgefordert und vollständig alle Unterlagen, einschließlich Vervielfältigungen, alle<br />

Notizen, Analysen, Dokumente und andere Daten und Dateien bzw. Ordner, die derartige<br />

Informationen beinhalten bzw. widerspiegeln oder auf Grundlage bzw. unter Einbeziehung solcher<br />

Informationen erstellt wurden oder werden, nach Wahl von <strong>voestalpine</strong> Stamptec herauszugeben<br />

oder zu vernichten. Der Lieferant verpflichtet sich, die vollständige Rücksendung bzw. vollständige<br />

Vernichtung schriftlich gegenüber <strong>voestalpine</strong> Stamptec zu bestätigen.<br />

4. Während der Laufzeit und einer Folgezeit von 3 Jahren nach dem Ende der Übermittlung von<br />

Informationen an den Lieferanten wird der Lieferant alle technischen und wirtschaftlichen<br />

Informationen sowie alle erhaltenen Unterlagen, ob schriftlich oder mündlich, vertraulich<br />

behandeln.<br />

5. Der Lieferant anerkennt, dass sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser<br />

Erklärung deutschem Recht unterliegen und dass das zuständige Gericht in Stuttgart als nichtausschließlicher<br />

Gerichtsstand gilt.


7 Vorgaben des Einkaufs<br />

7.1 Zentraleinkauf<br />

Der Zentraleinkauf aller unserer Standorte befindet sind in unserem Werk in Dettingen/Erms.<br />

7.2 Allgemeine Einkaufsbedingungen<br />

Bei Einkaufsabschlüssen gelten ausschließlich die Allgemeinen Einkaufsbedingungen von <strong>voestalpine</strong><br />

Stamptec (jeweils aktueller Stand). Bei Bedarf können diese beim zuständigen Einkäufer angefordert<br />

werden oder im Internet unter www.<strong>voestalpine</strong>.com/Stamptec heruntergeladen werden.<br />

7.3 Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Einkauf<br />

Zum Erreichen von gemeinsamen Zielen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Lieferant und Einkauf<br />

zwingend erforderlich. Um ein Optimum an Effektivität, Transparenz und Koordination zu gewährleisten,<br />

verpflichtet sich der Lieferant daher, bei allen kommerziellen Angelegenheiten ausschließlich mit dem<br />

Einkauf zusammenzuarbeiten.<br />

Der Abschluss von Rahmenverträgen, Bestellungen und beschaffungsbegleitenden Vereinbarungen<br />

obliegt ausschließlich dem Zentraleinkauf. Der Lieferant ist aufgefordert mündlich erhaltene Aufträge<br />

konsequent abzulehnen.<br />

Besuchstermine jeglicher Art in allen unseren Standorten sind mit dem zuständigen Einkäufer<br />

abzustimmen bzw. der zuständige Einkäufer ist durch den Lieferanten bei anstehenden Terminen<br />

unverzüglich zu informieren.<br />

7.4 Mindestangaben auf Rechnungen und Lieferscheinen<br />

Der Lieferant hat sicherzustellen, dass nachfolgende Angaben auf Lieferscheinen und Rechnungen<br />

vorhanden sind:<br />

(1) auf Lieferscheinen<br />

(a) die <strong>voestalpine</strong> Stamptec-Einkaufsbelegnummer (Bestellung, Lieferplan, etc.);<br />

(b) das Datum des Einkaufsbeleges<br />

(c) die <strong>voestalpine</strong> Stamptec Teile- bzw. Sachnummer<br />

(d) die Anlieferungsmenge mit Mengeneinheit<br />

(e) die Anzahl und Bezeichnung der anzuliefernden Ladungsträger und Lademittel<br />

(f) die Füllmenge pro Ladungsträger<br />

(2) auf Rechnungen<br />

(a) die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtbestandteile<br />

(b) die <strong>voestalpine</strong> Stamptec-Einkaufsbelegnummer (Lieferplan, Rechnung, etc.)<br />

(c) das Datum des Einkaufsbeleges<br />

(d) der Name des Bestellers<br />

(e) die <strong>voestalpine</strong> Stamptec Teile bzw. Sachnummer<br />

(f) die Rechnungsmenge mit Mengeneinheit<br />

(g) die Lieferscheinnummer des Lieferanten mit Lieferdatum<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 22 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 22 -<br />

Für die Berechnung des Zahlungszieles und der Skontoregelung gilt grundsätzlich das Eingangsdatum der<br />

Rechnung.<br />

Wir behalten uns vor, Mehraufwendungen für fehlende oder falsche Lieferschein- oder<br />

Rechnungsangaben mit einer Bearbeitungspauschale zu belasten.


7.5 Produkthaftpflichtversicherung<br />

Der Lieferant hat während der Dauer der Geschäftsbeziehungen mit <strong>voestalpine</strong> Stamptec eine<br />

Produkthaftpflichtversicherung zu unterhalten, die unter anderem Regressansprüche aufgrund von<br />

Rückrufaktionen abdeckt. Auf Verlangen wird der Lieferant <strong>voestalpine</strong> Stamptec die Versicherungspolice<br />

zur Einsicht vorlegen.<br />

7.6 Liefervorschriften<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 23 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 23 -<br />

In unseren Anfragen, Rahmenaufträgen und Bestellungen beziehen wir uns ggf. auf unsere<br />

Liefervorschriften. Die Liefervorschriften zählen zu den „beschaffungsbegleitenden Vereinbarungen“ und<br />

werden mit „LV-(Nummer der Liefervorschrift)“ abgekürzt. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass er die für<br />

ihn gültigen Liefervorschriften mit den jeweiligen aktuellen Ständen vorliegen hat und diese in seinem<br />

Unternehmen umsetzt. Die Liefervorschriften sind voller Vertragsbestandteil unserer Lieferverträge und<br />

Bestellungen.<br />

7.7 Internetbasiertes <strong>voestalpine</strong> Stamptec-Lieferantenportal<br />

Die Fa. <strong>voestalpine</strong> Stamptec bietet kostenlos unter der Website http://supplier.gutbrod.de den<br />

Internetdienst <strong>voestalpine</strong> Stamptec-Lieferantenportal an. Der zugriffsgeschützte Bereich stellt dabei<br />

Funktionen, Anwendungen und Informationen unseren Lieferpartnern zur Verfügung.<br />

Im <strong>voestalpine</strong> Stamptec-Lieferantenportal werden folgende Geschäftsprozesse abgebildet bzw.<br />

Anwendungen und Funktionen angeboten:<br />

Anfrage-/Angebotsprozess (E-Sourcing)<br />

Bestellabwicklung über Rahmenverträge, Abrufe, Bestellungen (WebEDI)<br />

Die Anbindung an das Portal ist bestehenden Lieferanten vorbehalten, d.h. Lieferanten, mit denen wir<br />

Geschäftskontakte pflegen und die bei uns mit entsprechender Lieferantenummer geführt werden.


8 Vorgaben der Logistik<br />

8.1 Wareneingang<br />

Der Lieferschein des Lieferanten muss zwingend die in Punkt 6.4 genannten Angaben enthalten. Wenn<br />

Behälter mit Restmengen vorhanden sind, sind diese separat auf dem Lieferschein mit der<br />

entsprechenden Füllmenge aufzuführen. Entsprechende Kleinladungsträger sind auf der Palette ganz<br />

oben, gut sichtbar und als Restbehälter gekennzeichnet, aufzustapeln. Vermischungen von Teilen auf<br />

Mischpaletten, auch durch Ladungsträger und Kartons getrennt, sind grundsätzlich nicht zulässig.<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 24 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 24 -<br />

Alle Behälter müssen als Mindestanforderung mit Füllmenge, Teilebezeichnung und <strong>voestalpine</strong> Stamptec-<br />

Materialnummer gekennzeichnet sein. Eine Belabelung nach Maßgabe der VDA 4902 (Masterlabel pro<br />

Gebinde ausreichend) ist anzustreben.<br />

8.2 Verpackungen<br />

Generell sind Mehrwegverpackungen zu bevorzugen.<br />

Fertige Erzeugnisse sind nach Maßgabe der beim Lieferanten vorliegenden Verpackungsvorschriften zu<br />

verpacken. Die Verpackungsvorschriften beschreiben die Grundsätze, die den Verpackungsplanungen von<br />

<strong>voestalpine</strong> Stamptec zugrunde liegen. Ergänzend weist der Lieferant selbstständig auf Anforderungen<br />

aus seiner spezifischen Produktkenntnis hin, die in Bezug auf Qualität und Haltbarkeit seiner Produkte bei<br />

der Planung zu berücksichtigen sind.<br />

Alle Behälter sind stets auf die durch die Packvorschrift vorgegebene Menge aufzufüllen, sofern keine<br />

Chargenführung das Auffüllen der Behälter ausschließt. Eine Chargenführung muss ggf. mit dem Einkauf<br />

vereinbart werden.<br />

Sollten aufgrund der Losfertigung Restbehälter entstehen, die die vorgegebenen Füllmengen nicht<br />

beinhalten, sind diese als „Chargenauslauf“ unter Angabe der Füllmenge zu kennzeichnen.<br />

Anlieferungen, abweichend von den Verpackungsvorschriften, sind vorab durch die Abt. Logistik der Fa.<br />

<strong>voestalpine</strong> Stamptec zu genehmigen. Umpackvorgänge aufgrund falscher Verpackung sind generell zu<br />

vermeiden und führen zu einer Belastung des Verursachers. Fehlende Verpackungsdatenblätter sind vom<br />

Lieferanten bei <strong>voestalpine</strong> Stamptec anzufordern.<br />

Generell müssen Behälter, in welche Waren für unser Haus verpackt werden, staub- und ölfrei sein. Alte<br />

Labels oder Etikettierungen auf den Behältnissen sind zu entfernen. Klebeetiketten auf Leihgütern sind<br />

nicht zugelassen.<br />

Großladungsträger sind bei gestapeltem Transport in gleicher Weise zu stapeln. Dies bedeutet, dass die<br />

Labels auf einer Seite am Stapel zu finden sind. Bei Kleinladungsträger (KLT) ist darauf zu achten, dass<br />

diese so gestapelt werden, dass die vorgesehenen Kartentaschen jeweils an der Außenseite des<br />

Gebindes zu sehen sind.<br />

Als Behälterauskleidung dürfen nur Hartkartonagen verwendet werden. Wellpappe ist nicht zulässig.<br />

8.3 Leergutmanagement<br />

Der Lieferant hat zu gewährleisten, dass bei Bedarf stets ausreichend Leergut und Verpackungsmaterial<br />

zur Verfügung steht. Fehlbestände für Leihgüter sind eine Woche vor Bedarf an <strong>voestalpine</strong> Stamptec zu<br />

melden.<br />

Grundsätzlich sind von uns bereitgestellte Leihgüter nicht als Lagerbehälter vorgesehen. Insofern können<br />

nur Leihgüter, welche analog zu unseren Lieferabrufen verbraucht werden, als Bedarf angesehen werden.<br />

Darüber hinausgehende Umlaufbedarfe muss der Lieferant selbst beistellen.


Die Kontenabstimmung von Leihgütern erfolgt jeweils zum Monatsende mit unserer(m) zuständiger(n)<br />

Ansprechpartner(in) für das Leergutmanagement.<br />

8.4 Sonstiges<br />

Für den Fall, dass Lieferanten Roh-, Halb- oder Fertigprodukte aus unserem Hause lagern, muss<br />

gewährleistet werden, dass diese in trockenen und geschlossenen Räumen gelagert werden.<br />

Auf Verlangen von <strong>voestalpine</strong> Stamptec ist eine ordentliche Inventur über Roh-, Halb- und<br />

Fertigteilbestände, sowie von Leihgütern durchzuführen.<br />

Bei Versendungen des Lieferanten, insbesondere bei Direktlieferungen an unsere Kunden ist eine<br />

Versandkontrolle bezüglich vorgeschriebener Verpackung, Spezifikation der Teile, sowie ein Abgleich der<br />

Belabelung zu den Teilen durchzuführen.<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 25 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 25 -<br />

Beim Versand von „Rechts/Links-Teilen“ oder baugleichen Teilen, die durch das menschliche Auge kaum<br />

oder schwer auseinander zu halten sind, ist außerdem zu gewährleisten, dass es nicht zu Vermischungen<br />

innerhalb eines Behälters kommt. Sortieraktionen aufgrund von Vermischungen sind kostenintensiv und<br />

führen zu einer Belastung des Verursachers.


9 Überlassungsbedingungen<br />

9.1 Die leihweise Überlassung von Werkzeugen<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 26 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 26 -<br />

Aufgrund von gesonderten Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und <strong>voestalpine</strong> Stamptec, stellt<br />

<strong>voestalpine</strong> Stamptec dem Lieferanten die von ihm zum Zwecke der Belieferung von Stamptec benötigten<br />

Werkzeuge, Gestelle, Vorrichtungen, Modelle o.ä. –nachfolgend nur Werkzeuge genannt- leihweise zur<br />

Benutzung zur Verfügung.<br />

Die Werkzeuge können sowohl Eigentum von <strong>voestalpine</strong> Stamptec sein als auch Eigentum von Dritten,<br />

die wiederum das Werkzeug an <strong>voestalpine</strong> Stamptec verliehen haben.<br />

Der Lieferant ist zur Benutzung der Werkzeuge im Rahmen des mit <strong>voestalpine</strong> Stamptec<br />

abgeschlossenen Liefervertrages über das mit den Werkzeugen herzustellende Teil berechtigt und<br />

verpflichtet. Dem Lieferanten ist jede abweichende Benutzung, insbesondere eine Produktion von Teilen<br />

zur Belieferung von Dritten, eine Überlassung der Benutzung an Dritte oder der Nachbau für Zwecke<br />

Dritter, untersagt.<br />

Der Lieferant übernimmt die Garantie für die mangelfreie Funktionsfähigkeit der Werkzeuge während ihres<br />

Einsatzes bei der von ihm vertraglich übernommenen Belieferung von <strong>voestalpine</strong> Stamptec.<br />

9.1.1 Eigentumssicherung<br />

Von Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von sonstigen<br />

Beeinträchtigungen des Eigentums an den Werkzeugen, ist <strong>voestalpine</strong> Stamptec unverzüglich zu<br />

unterrichten. Der Lieferant hat alle Schäden und Kosten, die durch einen Verstoß gegen diese<br />

Verpflichtungen entstehen, zu ersetzen.<br />

9.1.2 Wartung und Pflege<br />

Der Lieferant hat für eine pflegliche Behandlung und für stets einsatzbereite Werkzeuge zu sorgen.<br />

Die Wartung und Pflege muss dem eigenen und qualifizierten Personal übertragen werden. Die Kosten für<br />

die laufende Wartung trägt der Lieferant. Von <strong>voestalpine</strong> Stamptec werden lediglich veranlasste<br />

Werkzeugänderungen nach vorheriger Kostenfreigabe übernommen.<br />

Der Lieferant muss die Reparatur und Wartung so rechtzeitig durchführen, dass Mängel an den<br />

herzustellenden Teilen oder eine Verzögerung ihrer Fertigstellung vermieden werden.<br />

9.1.3 Haftung und Versicherung<br />

Der Lieferant haftet für die Vernichtung, Verschlechterung, Beschädigung oder Entwendung des in seinem<br />

Besitz befindlichen <strong>voestalpine</strong> Stamptec-Eigentums. Eine entsprechende Versicherung ist daher<br />

zwingend erforderlich und abzuschließen. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung, die den<br />

Werkzeugwert und die bei unsachgemäßer Handhabung auftretenden Folgeschäden, ist vom Lieferant zu<br />

unterhalten. Auf Wunsch von <strong>voestalpine</strong> Stamptec ist die entsprechende Versicherungspolice vorzulegen.


Anhang 1 – Lieferantenbewertung<br />

(1) Leistungsgruppen und Bewertungskriterien<br />

Als Basis für die Lieferantenbewertung gilt folgende Systematik/Struktur:<br />

Leistungsgruppe Kriterien<br />

Qualität<br />

Logistik<br />

Kosten<br />

Kooperation<br />

Entwicklungsbereitschaft<br />

Umweltmanagement<br />

Reklamationsquote<br />

ppm<br />

Mengentreue<br />

Termintreue<br />

Preis<br />

Leistung<br />

Reklamations-verhalten<br />

Zusammenarbeit<br />

Planungstreue<br />

Ideen/Innovation<br />

Operative<br />

umweltrelevante Abläufe<br />

„Hard-Facts“<br />

„Soft-Facts“<br />

H (QKZ)<br />

H (QKZ)<br />

Auswertungs-<br />

Struktur<br />

Auswertungs-<br />

Methode<br />

System<br />

System<br />

System<br />

Manuell<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 27 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 27 -<br />

Erfassende<br />

Funktion<br />

QSWE<br />

QSWE<br />

QSWE<br />

QS<br />

S Manuell Einkauf<br />

Termine<br />

Gewichtung<br />

S Manuell Einkauf<br />

Auswertung:<br />

Getrennt nach<br />

Leistungsgruppe<br />

S Manuell Einkauf<br />

Auswertung:<br />

Vergleichbare<br />

Lieferantengruppe<br />

S Manuell Einkauf<br />

S Manuell Einkauf<br />

Die Durchführung der Lieferantenbewertung erfolgt in regelmäßigen Abständen.<br />

(2) Gewichtung der Leistungsgruppen<br />

Die einzelnen Leistungsgruppen sind wie folgt gewichtet bzw. fließen wie folgt in die Gesamtnote ein:<br />

(3) Leistungsgruppe Qualität<br />

Leistungsgruppe Prozentuale Gewichtung<br />

Qualität 60%<br />

Logistik<br />

Kosten<br />

Kooperation<br />

Entwicklungsbereitschaft<br />

Umweltmanagement<br />

40%<br />

In der Qualitätskennzahl (QKZ) spiegelt sich die im Bewertungszeitraum erbrachte Qualitätsleistung. Die<br />

Berechnung erfolgt nach folgender Formel:<br />

Theorie:<br />

QKZ(Qual) = QKZ(ppm) * QKZ(Rekl.) [%]<br />

QKZ(ppm) = 100 – (ppm/100) [%]<br />

QKZ(Rekl.) = 100 – (Σ Reklamationen) [%]


Beispielberechnung:<br />

Die Fa. Mustermann hat im ersten Halbjahr 2007 10 Reklamationen und einen ppm-Wert von 1000:<br />

QKZ(ppm) = 100 – (1000/100) 90%<br />

QKZ(Rekl.) = 100 – (10) 90%<br />

QKZ(Qual) = 90% * 90% 81%<br />

(4) Leistungsgruppe Logistik<br />

Innerhalb der Leistungsgruppe Logistik werden folgende Kriterien subjektiv (Soft-Facts) bewertet:<br />

a) Mengentreue<br />

b) Termintreue<br />

Dabei werden folgende Erfüllungskategorien den Kriterien zugeordnet:<br />

(5) Leistungsgruppe Kosten<br />

Erfüllungskategorie Erfüllungsgrad<br />

Voll erfüllt 100,00%<br />

Überwiegend erfüllt 80,00%<br />

Teilweise erfüllt 70,00%<br />

Bedingt erfüllt 60,00%<br />

Nicht erfüllt 0,00%<br />

In der Leistungsgruppe Kosten werden folgende Kriterien subjektiv (Soft-Facts) bewertet:<br />

a) Preis<br />

b) Leistung<br />

Dabei werden folgende Erfüllungskategorien den Kriterien zugeordnet:<br />

(6) Leistungsgruppe Kooperation<br />

Erfüllungskategorie Erfüllungsgrad<br />

Voll erfüllt 100,00%<br />

Überwiegend erfüllt 80,00%<br />

Teilweise erfüllt 70,00%<br />

Bedingt erfüllt 60,00%<br />

Nicht erfüllt 0,00%<br />

In der Leistungsgruppe Kooperation werden folgende Kriterien subjektiv (Soft-Facts) bewertet:<br />

a) Reklamationsverhalten<br />

b) Zusammenarbeit<br />

Dabei werden folgende Erfüllungskategorien den Kriterien zugeordnet:<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 28 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 28 -


(7) Leistungsgruppe Entwicklungsbereitschaft<br />

Erfüllungskategorie Erfüllungsgrad<br />

Voll erfüllt 100,00%<br />

Überwiegend erfüllt 80,00%<br />

Teilweise erfüllt 70,00%<br />

Bedingt erfüllt 60,00%<br />

Nicht erfüllt 0,00%<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 29 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 29 -<br />

In der Leistungsgruppe Entwicklungsbereitschaft werden folgende Kriterien subjektiv (Soft-Facts) bewertet:<br />

a) Planungstreue<br />

b) Ideen/Innovation<br />

Dabei werden folgende Erfüllungskategorien den Kriterien zugeordnet:<br />

(8) Umweltmanagement<br />

Erfüllungskategorie Erfüllungsgrad<br />

Voll erfüllt 100,00%<br />

Überwiegend erfüllt 80,00%<br />

Teilweise erfüllt 70,00%<br />

Bedingt erfüllt 60,00%<br />

Nicht erfüllt 0,00%<br />

In der Leistungsgruppe Umweltmanagement werden folgende Kriterien subjektiv (Soft-Facts)<br />

bewertet:<br />

a) Operative umweltrelevante Abläufe<br />

Dabei werden folgende Erfüllungskategorien den Kriterien zugeordnet:<br />

(9) Gesamteinstufung<br />

Erfüllungskategorie Erfüllungsgrad<br />

Voll erfüllt 100,00%<br />

Überwiegend erfüllt 80,00%<br />

Die Gesamteinstufung wird wie folgt vorgenommen:<br />

Teilweise erfüllt 70,00%<br />

Bedingt erfüllt 60,00%<br />

Nicht erfüllt 0,00%<br />

Gesamt-Erfüllungsgrad Erfüllungskategorie Einstufung<br />

100% - 90% Voll erfüllt A<br />

89% - 80% Überwiegend erfüllt A/B<br />

79% - 70% Teilweise erfüllt B<br />

69% - 60% Bedingt erfüllt B/C<br />

< 60% Nicht erfüllt C


(10) Muster Lieferantenbewertungsbogen (Blanko-Formular)<br />

Stamptec<br />

Lieferanten-Nummer:<br />

Lieferantenname:<br />

Lieferantenbewertungsbogen<br />

Geltungsbereich:<br />

siehe Anhang 4 <strong>Lieferantenhandbuch</strong><br />

Bewertungszeitraum: Erstelldatum/Ersteller:<br />

Einkaufsleitung:<br />

Leistungs-<br />

gruppe<br />

(1)<br />

Qualität<br />

(2)<br />

Logistik<br />

(3)<br />

Kosten<br />

(4)<br />

Kooperation<br />

(5)<br />

Entwicklungs-<br />

bereitschaft<br />

(6)<br />

Umwelt-<br />

management<br />

Bewertungs-<br />

kriterien<br />

Qualitätskennzahl<br />

(QKZ)<br />

Mengentreue<br />

Termintreue<br />

Preis<br />

Leistung<br />

Reklamations-<br />

verhalten<br />

Zusammenarbeit<br />

Planungstreue<br />

Ideen/Innovation<br />

Operative<br />

umweltrelevante<br />

Abläufe<br />

Erfüllungsgrad (Positionen (2) bis (5))<br />

GRÜN<br />

GRÜN/GELB<br />

GELB<br />

ROT/GELB<br />

ROT<br />

Erfüllung der<br />

Kundenforderungen<br />

Bemerkungen<br />

zum<br />

Bewertungsergebnis<br />

Unterschrift EK-<br />

Leitung:<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 30 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

Gewichtung<br />

60%<br />

40%<br />

- 30 -<br />

Formular-Lenkungsdaten<br />

Kennzeichen: FO-172-(V4)<br />

Formularverantwortung: BL-EPLA<br />

Erfüllung der Kundenforderungen/<br />

Erfüllungsgrad in %<br />

Ampel Erfüllungskategorie Erfüllungsgrad Einstufung<br />

Erfüllungs-<br />

kategorie<br />

Voll erfüllt 100 – 90% A<br />

Überwiegend erfüllt 89 – 80% A/B<br />

Teilweise erfüllt 79 – 70% B<br />

Bedingt erfüllt 69 – 60% B/C<br />

Nicht erfüllt < 60 % C<br />

Bemerkungen zur Einstufung<br />

Gesamt-<br />

Erfüllungsgrad<br />

Gesamt-<br />

Einstufung


Lieferant<br />

Firmenname/Sitz<br />

Planerstellung<br />

Ersteller (Name/Datum)<br />

Plan-Zustimmung<br />

Lieferant (Name/Datum)<br />

Ergänzende Hinweise<br />

Planstatus, Anpassungen usw.<br />

Planinhalte<br />

Planungszeitraum<br />

Kurzfristig<br />

Mittelfristig<br />

Langfristig<br />

Operative Ziele<br />

Qualität<br />

Annahme (i.O.)<br />

Bedingte Annahme (b.i.O.)<br />

Rückweisung (n.i.O.)<br />

ppm<br />

Logistik<br />

Mengentreue<br />

Termintreue<br />

Kosten<br />

Preis<br />

Leistung<br />

Kooperation<br />

Reklamationsverhalten<br />

Service<br />

Entwicklungsbereitschaft<br />

Planungsgenauigkeit<br />

Planungstreue<br />

Erwartungs-Ziele<br />

Geschäftsbeziehungen<br />

Zusammenarbeit<br />

Kommunikation<br />

Zuverlässigkeit<br />

Entwicklungs-Ziele<br />

Leistungsfähigkeit<br />

Leistungsorientierung<br />

Technik<br />

Zertifizierungs-Ziele<br />

Qualitätsmanagement<br />

Umweltmanagement<br />

Umwelt-Ziele<br />

Verbesserungspotenziale<br />

Sonstiges<br />

Lieferantenaudits<br />

Plan-Review<br />

Anhang 2 – Lieferanten-Entwicklungsplan<br />

Lieferanten-Entwicklungsplan<br />

Ziele/Vereinbarungen<br />

Kennzahlen - Messgrößen - Kriterien<br />

Termine<br />

Datum - Perioden<br />

Verantwortlich<br />

Partner beim Lieferant<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 31 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 31 -<br />

Verbindliche<br />

Version<br />

Entwurf/Konzept<br />

Bemerkungen<br />

Zielerfüllung


Anhang 3 – Beschreibung der besonderen Merkmale<br />

Definition der Bezeichnung „besondere Merkmale“ - nach ISO/TS 16949:2002 (D) -<br />

Produktmerkmale oder Produktionsprozessparameter, die Auswirkungen auf die Sicherheit oder<br />

Einhaltung behördlicher Vorschriften, die Passform, die Funktion, die Leistung oder die weitere<br />

Verarbeitung des Produktes haben können.<br />

Klassifizierung der Merkmale<br />

Zur Sicherstellung der Durchgängigkeit und Einheitlichkeit sind bei <strong>voestalpine</strong> Stamptec die Merkmale in<br />

vier Klassifizierungen mit Bezeichnungen und entsprechenden Abkürzungen eingeteilt.<br />

1. Sicherheitsrelevante Merkmale (S)<br />

2. Wichtige Merkmale (W)<br />

3. Hinweisende Merkmale (H)<br />

4. Normale Merkmale ( )<br />

Die Klassifizierung 1 – 3 sind besondere Merkmale (bM) im Sinne der Normendefinition.<br />

Die Klassifizierung 4 sind keine besonderen Merkmale.<br />

Beschreibung der Klassifizierung der besonderen Merkmale (bM)<br />

Sicherheitsrelevant (S):<br />

Produktmerkmale oder Produktionsprozessparameter, die<br />

- kritisch sind und ein erhöhtes Risiko bzgl. Produkthaftung beinhalten,<br />

- Auswirkungen auf die aktive bzw. passive Sicherheit des Produktes haben,<br />

- behördlich durch spezielle Vorschriften und Gesetze geregelt sind,<br />

- von Kunden über spezielle Definitionen vorgegeben sind.<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 32 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 32 -<br />

Diese Merkmale unterliegen einer besonderen Pflicht zur Kennzeichnung, Prüfung sowie besonderen<br />

Archivierung der Dokumente (DmbA), die sich auf die Merkmale und die damit zusammenhängenden<br />

Aufzeichnungen bezieht. Diese Dokumentationen sind ein Nachweis für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht<br />

bei der Produktrealisierung.<br />

Wichtig (W):<br />

Produktmerkmale oder Produktionsprozessparameter, die<br />

- ein Risiko beinhalten,<br />

- Auswirkungen auf die Funktion des Produktes haben,<br />

- Auswirkung auf die Weiterverarbeitung (Verbaubarkeit/Passform) haben,<br />

- von Kunden über spezielle Definitionen vorgegeben sind,<br />

- von <strong>voestalpine</strong> Stamptec ermittelt/definiert werden müssen, wenn nicht vom Kunden<br />

vorgegeben.<br />

Diese Merkmale unterliegen einer speziellen Pflicht zur Kennzeichnung, Prüfung sowie speziellen<br />

Archivierung der Dokumente, die sich auf die Merkmale und die damit zusammenhängenden<br />

Aufzeichnungen bezieht. Diese Dokumentationen sind ein Nachweis für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht<br />

bei der Produktrealisierung.<br />

Hinweisend (H):


Produktmerkmale oder Produktionsprozessparameter, die<br />

- auf funktionswichtige Daten/Angaben, wie z.B. Oberfläche, Form, Maß hinweisen,<br />

- eine unterstützende Erkennungsfunktion und Hilfestellung für die Herstellung haben.<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 33 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 33 -<br />

Diese Merkmale unterliegen immer einer Pflicht zur Kennzeichnung und Archivierung der dazugehörenden<br />

Dokumente als Nachweis für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht bei der Produktrealisierung.<br />

Normal ( ):<br />

Die Bezeichnung „Normal“, bezieht sich auf Produktmerkmale oder Produktionsprozessparameter, die<br />

nicht unter S/W/H eingeordnet werden. Diese normalen Merkmale erhalten keine Kennzeichnung und<br />

unterliegen keiner besonderen Behandlung. Die Abwicklung und Dokumentation erfolgt nach den generell<br />

festgelegten Regeln/Abläufe.<br />

Festlegung der besonderen Merkmale (bM)<br />

Die Festlegung erfolgt durch den Kunden bzw. den entsprechenden Kundenvorgaben.<br />

Liegen vom Kunden keine Festlegungen vor, ist <strong>voestalpine</strong> Stamptec in der Pflicht, die besonderen<br />

Merkmale zu ermitteln und zu kennzeichnen.<br />

Die Verpflichtung zur Festlegung durch Stamptec gilt auch für die Fälle, wo der Kunde die besonderen<br />

Merkmale festgelegt hat, <strong>voestalpine</strong> Stamptec jedoch entscheidet, dass für eine sorgfältige<br />

Produktrealisierung intern noch ergänzende besondere Merkmale ermittelt und gekennzeichnet werden<br />

müssen.<br />

Besondere Merkmale müssen für Neuaufträge und Änderungen festgelegt werden.<br />

Verantwortlichkeiten der Festlegung/Kennzeichnung der besonderen Merkmale<br />

(bM)<br />

Für Produktoptimierung/Produktentwicklung:<br />

Für die Festlegung/Kennzeichnung ist die Funktion Produktentwicklung in Abstimmung mit dem<br />

Kunden verantwortlich.<br />

Für Produkte:<br />

Die grundsätzliche Verantwortung für Festlegung/Kennzeichnung hat die Funktion Prozess- und<br />

Prüfplanung in Abstimmung mit allen an der Produktrealisierung beteiligten Funktionen.<br />

Die an der Produktrealisierung beteiligten Funktionen haben die Verantwortung, bei nachträglich<br />

erkannten besonderen Merkmalen die Funktion Prozess- und Prüfplanung entsprechend zu<br />

informieren.<br />

Zu dieser Verantwortlichkeit gehört auch die zusätzliche Kennzeichnung und revisionssichere Archivierung<br />

bzw. Einleitung des Archivierungsvorgangs der Dokumente, die Teile mit besonderen Merkmalen mit<br />

Sicherheitsrelevanz beinhalten (DmbA).


Kennzeichnung der besonderen Merkmale (bM)<br />

Alle besonderen Merkmale sind mit einem Symbol zu kennzeichnen.<br />

Wichtig bei der Kennzeichnung ist folgendes:<br />

Das Symbol<br />

- muss möglichst direkt/unmittelbar an geeigneter Stelle mit eindeutiger Zuordnung zum Merkmal sein,<br />

- darf andere Daten/Symbole/Informationen nicht verdecken und/oder undeutlich machen,<br />

- darf keine Ähnlichkeit/Verwechslung mit einem anderen Symbol am Merkmal haben.<br />

Hinweis: Tritt doch so ein Fall ein, muss unser Symbol der besonderen Merkmale mit der Bezeichnung<br />

„bM-Stamptec“ ergänzt werden z.B. ( W ) bM-Stamptec<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 34 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 34 -<br />

Es gibt Systeme wie z.B. PPS, CAQ, CAD (Zeichnung/Datensätze) usw. wo die vorgegeben Symbole nicht<br />

verwendet/dargestellt werden können. Werden Dokumente mit Unterstützung solcher Systeme erstellt und<br />

administriert, muss folgendes sichergestellt sein:<br />

- eindeutige Zuordnung der systemtechnisch eingesetzten Symbole/Bezeichnungen zu den festgelegten<br />

Symbolen,<br />

- Definition/Übersetzung in einer Gegenüberstellung,<br />

- Verfügbarkeit der Gegenüberstellung für jeden Anwender.<br />

Hinweis: Siehe Gegenüberstellung der Symbole von <strong>voestalpine</strong> Stamptec und der aktuellen<br />

Symbole/Bezeichnungen in unserem System<br />

Kennzeichnung bei Erstellung von Zeichnungen für Kunden:<br />

In solchen Fällen müssen die zu verwendenden Symbole für besondere Merkmale den<br />

Kundenforderungen entsprechen bzw. mit dem Kunden abgestimmt werden.<br />

Merkmalübersicht <strong>voestalpine</strong> Stamptec - Symbole<br />

In dieser Merkmalübersicht ist aufgeführt, welches Symbol als Kennzeichen für ein besonderes Merkmal<br />

anzuwenden ist:<br />

Besondere<br />

Merkmale<br />

(bM)<br />

Symbol<br />

für die Kennzeichnung<br />

besonderer<br />

Merkmale<br />

Sicherheitsrelevant ( S )<br />

Wichtig ( W )<br />

Hinweisend ( H )<br />

Symbol<br />

für die<br />

Dokumente<br />

mit besonderer Pflicht zur<br />

Archivierung (DmbA)<br />

Nicht<br />

erforderlich<br />

Nicht<br />

erforderlich


Anhang 4 – Standorte von <strong>voestalpine</strong> Stamptec<br />

Lfd. Standort/Werk/Firma<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

<strong>voestalpine</strong> Stamptec GmbH<br />

Daimlerstr. 29<br />

D - 72581 Dettingen/Erms<br />

<strong>voestalpine</strong> Stamptec Schmölln GmbH<br />

Zum Wasserturm 79/1<br />

D - 04626 Schmölln<br />

<strong>voestalpine</strong> Stamptec Böhmenkirch GmbH & Co. KG<br />

Buchenstr. 3<br />

D - 89558 Böhmenkirch<br />

<strong>voestalpine</strong> Stamptec Romania S.R.L.<br />

Str. Campul Linistii nr. 1A Bloc<br />

RO - 310394 Arad<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 35 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 35 -


1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

Anhang 5 – Checkliste Umweltmanagement bei Lieferanten<br />

Stamptec<br />

Umweltmanagement<br />

bei Lieferanten und Dienstleistern<br />

Checkliste*<br />

* Hinweis: Grundlage dieses Dokuments ist die Checkliste „Umweltmanagement bei Lieferanten“ der Verbände VDA, VDMA und ZVEI (Stand August 2005)<br />

Lieferant: Telefon:<br />

Standort: Telefax:<br />

Bearbeiter: eMail:<br />

Haben Sie ein Umweltmanagementsystem (UMS) eingerichtet,<br />

das validiert bzw. zertifiziert ist nach:<br />

Verordnung (EG) Nr. 761/2001<br />

ISO 14001<br />

Andere<br />

Bitte eine Kopie des Zertifikats bzw. der gültigen Umwelterklärung beifügen.<br />

(Weitere Fragen müssen dann nicht mehr beantwortet werden.)<br />

UMS noch nicht validiert/zertifiziert, geplant für das Jahr<br />

200 nach<br />

Verordnung (EG) Nr. 761/2001<br />

ISO 14001<br />

Haben Sie in Ihrem Unternehmen ein anderes<br />

Managementsystem eingerichtet, das den Umweltschutz<br />

einschließt? (z.B. ISO 9001 oder OHSAS 18001)<br />

Wenn ja, welches?<br />

Orientiert sich Ihr Unternehmen im Umweltschutz an schriftlich<br />

festgelegten Regeln-/Richtlinien?<br />

(z.B. Unternehmens-/Umweltleitlinien, Umweltpolitik)<br />

Haben Sie in Ihrem Unternehmen Ziele zur Verbesserung des<br />

Umweltschutzes definiert?<br />

Dokumentieren Sie deren Erfüllung?<br />

Werden in Ihrem Unternehmen Umweltschutz-maßnahmen<br />

und -ergebnisse dokumentiert?<br />

Werden in Ihrem Unternehmen regelmäßig<br />

Produktionsprozesse<br />

Ver- und Entsorgungsprozesse<br />

Produkte<br />

auf ihre Umweltauswirkungen untersucht?<br />

Sind Umweltschutzaspekte fester Bestandteil Ihrer<br />

Produktplanung? (z.B. Design, Konzeption und Entwicklung)<br />

Werden Umweltschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen bereits<br />

auditiert?<br />

Interner Auditor<br />

Externer Auditor<br />

Werden Ihre Mitarbeiter/-innen regelmäßig zum Thema<br />

Umweltschutz informiert und geschult?<br />

Wirken Sie auf die Verbesserung des Umweltschutzes bei<br />

Ihren Lieferanten und Vertragspartnern hin?<br />

Formular-Lenkungsdaten<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 36 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 36 -<br />

Kennzeichen: FO-173-(V2)<br />

Formularverantwortung: UMB<br />

Ja Nein Kommentar


Anhang 6 – REACH-Fragebogen<br />

Absichtserklärung für die Umsetzung von REACH<br />

Wir erwarten, dass Sie eine REACH-Kontaktstelle für Ihr Unternehmen benennen, die alle<br />

juristischen Personen/ Gesellschaften abdeckt.<br />

Angaben zu Ihrer REACH Kontaktperson:<br />

Bitte machen Sie vollständige Angaben zu der Person, die für das Thema REACH in Ihrem<br />

Unternehmen verantwortlich ist.<br />

Lieferant: Telefon:<br />

Standort: Telefax:<br />

Bearbeiter: eMail:<br />

Unter Umständen haben Sie für verschiedene an uns gelieferte „Produkte“ (bei denen es sich<br />

nach REACH-Terminologie um Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse handeln kann)<br />

unterschiedliche Antworten; bitte verwenden Sie dann für jede Produktkategorie ein separates<br />

Blatt und kreuzen Sie das bzw. die zutreffenden Kästchen an.<br />

Bitte listen Sie am Fragebogenende alle der nachfolgend genannten Kategorie zugehörigen<br />

Produkte auf.<br />

Stoffe Zubereitung Erzeugnisse<br />

1. Wir (der Lieferant) bestätigen, dass uns unsere Verpflichtungen lt. REACH bekannt<br />

sind.<br />

Ja Nein<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 37 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 37 -<br />

2. Falls unser Unternehmen außerhalb der EU angesiedelt ist, werden wir sicherstellen,<br />

dass Sie, <strong>voestalpine</strong> Stamptec GmbH, nicht als Importeur nach REACH tätig sein<br />

müssen, indem wir z.B. einen Alleinvertreter benennen. Wir beantworten die folgenden<br />

Fragen für unseren Importeur/Alleinvertreter.<br />

Ja Nein<br />

3. Es besteht die Absicht, dass alle an Sie gelieferten Stoffe, die einer Registrierung<br />

bedürfen, durch uns selbst oder einen vorgeschalteten Akteur der Lieferkette<br />

vorzuregistrieren.<br />

Ja Nein<br />

4. Wir werden Ihnen eine Liste der an Sie gelieferten „Produkte“ übermitteln, die Stoffe<br />

enthalten, deren Vorregistrierung nicht beabsichtigt ist.<br />

Ja Nein


5. Wir bestätigen, bei Unsicherheiten bezüglich des Verwendungszweckes unserer<br />

„Produkte“ bzw. vor Erstbelieferung diesen zu erfragen und in das<br />

Sicherheitsdatenblatt aufzunehmen.<br />

Ja Nein<br />

<strong>LHB</strong>-(<strong>V5</strong>) <strong>Lieferantenhandbuch</strong>- Seite - 38 - von 38 - Druck v. 02.03.12<br />

Das Dokument wurde vom Verantwortlichen elektronisch freigegeben. Ausdrucke unterliegen keinem Änderungsdienst. Die aktuelle Version mit dem Lenkungs-Datenblatt ist im IMS-System.<br />

- 38 -<br />

6. Wir bestätigen bzw. haben innerhalb unserer Lieferkette sichergestellt, dass die Absicht<br />

besteht, die Stoffe, die wir vorregistrieren, für Ihre Verwendung(en) zu registrieren.<br />

Ja Nein<br />

7. Sollten unsere „Produkte“ Stoffe enthalten, welche auf der Kandidatenliste erscheinen,<br />

so werden wir Ihnen dies unverzüglich mitteilen und unaufgefordert ein neues<br />

erweitertes Sicherheitsdatenblatt zukommen lassen. (s. Schritt 6.1 und 7.3 des AIG<br />

Compliance Schedule sowie REACH Artikel 57)<br />

Ja Nein<br />

8. Wir werden Ihnen innerhalb von 45 Tagen nach Veröffentlichung der Kandidatenliste<br />

eine Liste aller „Produkte“ übermitteln, die Stoffe dieser Liste beinhalten bzw. eine<br />

Bestätigung, dass keine derartigen Produkte vorliegen (s. Schritt 6.1 des AIG<br />

Compliance Schedule sowie REACH Artikel 57)<br />

Ja Nein<br />

9. Wir werden Gespräche mit Ihnen und unseren Lieferanten über die sichere<br />

Verwendung und Risikomanagementmaßnahmen (RMM) führen, hinsichtlich der Stoffe<br />

und Zubereitungen, die wir an Sie liefern.<br />

Ja Nein<br />

Produktliste: SAP-Materialnummer + Bezeichnung (ggf. Zusatzblatt verwenden):

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