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Windenergie in der VVG Furtwangen

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<strong>W<strong>in</strong>denergie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>VVG</strong> <strong>Furtwangen</strong> – Gütenbach und <strong>der</strong> Stadt Vöhrenbach<br />

1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG<br />

1.1 EINFÜHRUNG<br />

Dem Ausbau <strong>der</strong> <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung kommt nicht zuletzt seit dem Beschluss, bis<br />

2022 aus <strong>der</strong> Kernenergie auszusteigen, sowohl auf Bundesebene als auch auf<br />

Landesebene e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Die Landesregierung von Baden-<br />

Württemberg hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 m<strong>in</strong>destens 10% des Strombedarfs<br />

aus „heimischer“ W<strong>in</strong>dkraft zu decken. Heute beträgt <strong>der</strong> Anteil < 1%.<br />

In Baden-Württemberg wurde 2002 im Landesplanungsgesetz festgelegt, die planerische<br />

Steuerung für den Betrieb von <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen den Regionalverbänden<br />

zuzuweisen. Die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg ist dieser Aufgabe nachgegangen<br />

und hat 2006 e<strong>in</strong>en Teilregionalplan erstellt. Dieser Plan bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Fortschreibung. Die Landesregierung hat nun das Landesplanungsgesetz geän<strong>der</strong>t,<br />

hebt die Regionalpläne zum 31.12.2012 auf und sieht e<strong>in</strong>e Festlegung von<br />

Ausschlussgebieten <strong>in</strong> künftigen Regionalplänen nicht mehr vor. Mit dieser Än<strong>der</strong>ung<br />

soll den Kommunen mehr Möglichkeit für die Errichtung von <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen<br />

e<strong>in</strong>beraumt werden. Dieser Aufgabe stellt sich auch die <strong>VVG</strong> <strong>Furtwangen</strong> –<br />

Gütenbach und die Stadt Vöhrenbach.<br />

Die <strong>VVG</strong> <strong>Furtwangen</strong> – Gütenbach und die Stadt Vöhrenbach haben beschlossen,<br />

e<strong>in</strong>en sachlichen Teilflächennutzungsplan <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong> für ihre jeweilige Gemarkung<br />

aufzustellen. In diesem Plan sollen Konzentrationszonen <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong> festgesetzt<br />

werden.<br />

Als Grundlage soll e<strong>in</strong> schlüssiges Konzept zur Ermittlung geeigneter Flächen für<br />

die <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung und zur Begründung des Ausschlusses nicht geeigneter<br />

Flächen erarbeitet werden.<br />

1.2 POLITISCHE, RECHTLICHE UND PLANERISCHE<br />

RAHMENBEDINGUNGEN<br />

1.2.1 POLITISCHE RAHMENBEDINGUNGEN<br />

Das Ziel <strong>der</strong> Bundesregierung die CO2-Emissionen zu reduzieren hat zu e<strong>in</strong>em<br />

staatlich verstärkt geför<strong>der</strong>ten Ausbau <strong>der</strong> <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung geführt. Als e<strong>in</strong> Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Klimaschutzpolitik erfolgt dieser Ausbau unter <strong>der</strong> Prämisse, e<strong>in</strong>e umweltfreundliche<br />

Ergänzung zur konventionellen Energieerzeugung bereitzustellen.<br />

Auch die Landesregierung von Baden-Württemberg tritt für e<strong>in</strong>en verstärkten Ausbau<br />

regenerativer Energien <strong>in</strong> <strong>der</strong> Energieversorgung e<strong>in</strong>. Die <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung<br />

kann hierzu e<strong>in</strong>en Beitrag leisten.<br />

Nach Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen br<strong>in</strong>gt Baden-Württemberg als zweites Bundesland e<strong>in</strong><br />

Klimaschutzgesetz auf den Weg. Baden-Württemberg setzt sich zum Ziel, die<br />

Treibhausgasemissionen bis 2050 um 90 % gegenüber den Emissionen im Jahr<br />

1990 zu verr<strong>in</strong>gern. Mittelfristig bis 2020 setzt sich das Land die Zielmarke m<strong>in</strong>us<br />

25 %. Die beschlossenen Eckpunkt zum Klimaschutzgesetz basieren auf e<strong>in</strong>em<br />

vom Umweltm<strong>in</strong>isterium <strong>in</strong> Auftrag gegebenen Gutachten des Zentrums für Sonnenenergie-<br />

und Wasserstoff-Forschung (ZSW). In diesem Gutachten werden die<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>der</strong> Energieerzeugung und <strong>der</strong> Energienutzung <strong>in</strong> den Bereichen<br />

Strom, Wärme und Kraftstoffe für Baden-Württemberg untersucht. Es wird e<strong>in</strong><br />

energiepolitisches Szenario entwickelt, das die beson<strong>der</strong>en Emissionsstrukturen<br />

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