13.04.2013 Aufrufe

Windenergie in der VVG Furtwangen

Windenergie in der VVG Furtwangen

Windenergie in der VVG Furtwangen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>W<strong>in</strong>denergie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>VVG</strong> <strong>Furtwangen</strong>-Gütenbach und <strong>der</strong> Stadt Vöhrenbach<br />

Arten- und Biotopschutz<br />

Naturschutzgebiete und flächenhafte Naturdenkmale s<strong>in</strong>d generell von e<strong>in</strong>em<br />

Ausbau <strong>der</strong> <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung frei zu halten. 5 Sie dienen v. a. dem Schutz<br />

bestimmter Tier- und Pflanzenarten bzw. Lebensgeme<strong>in</strong>schaften, <strong>der</strong> biologischen<br />

Vielfalt <strong>in</strong>sgesamt sowie des Naturhaushaltes. Teilweise repräsentieren<br />

sie auch alte Wirtschaftsweisen und s<strong>in</strong>d daher von kulturhistorischer Bedeutung.<br />

Da e<strong>in</strong> Ausbau <strong>der</strong> <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung e<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

<strong>der</strong> Schutzziele mit sich br<strong>in</strong>gen würde, s<strong>in</strong>d diese Gebiete von WEA frei zu halten<br />

(§§ 23 und 28 BNatSchG). Gehören zu den Schutzzielen von Naturschutzgebieten<br />

w<strong>in</strong>denergieempf<strong>in</strong>dliche Vogelarten des Anhangs 1 VSG-VO, so ist<br />

e<strong>in</strong> Vorsorgeabstand von 700 m zwischen WEA und dem Schutzgebiet e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

Vorhaben, die zu erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen e<strong>in</strong>es NATURA 2000-<br />

Gebietes führen können, s<strong>in</strong>d ebenfalls unzulässig (§§ 33 u. 34 BNatSchG). Da<br />

vor allem bestimmte Vogel- und Fle<strong>der</strong>mausarten empf<strong>in</strong>dlich auf e<strong>in</strong>en Ausbau<br />

<strong>der</strong> <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung reagieren, s<strong>in</strong>d Gebiete, <strong>in</strong> denen diese w<strong>in</strong>denergieempf<strong>in</strong>dlichen<br />

Arten zum Schutzziel gehören, von WEA frei zu halten. Kommen<br />

w<strong>in</strong>denergieempf<strong>in</strong>dliche Vogelarten des Anhangs 1 VSG-VO vor, so ist e<strong>in</strong><br />

Vorsorgeabstand von 700 m zwischen WEA und Schutzgebiet e<strong>in</strong>zuhalten. Entsprechendes<br />

gilt auch für Rast- und Überw<strong>in</strong>terungsgebiete von Zugvögeln <strong>in</strong>ternationaler<br />

und nationaler Bedeutung. Auch Zugkonzentrationskorridore von<br />

Vögeln und Fle<strong>der</strong>mäusen s<strong>in</strong>d, soweit bekannt, frei von WEA zu halten.<br />

Auch außerhalb e<strong>in</strong>es NATURA 2000-Gebietes s<strong>in</strong>d WEA unzulässig, sofern<br />

w<strong>in</strong>denergieempf<strong>in</strong>dliche Arten des Anhangs IV <strong>der</strong> FFH-Richtl<strong>in</strong>ie o<strong>der</strong> europäische<br />

Vogelarten bee<strong>in</strong>trächtigt werden (§44 BNatSchG). Je nach betroffener<br />

Art müssen entsprechende Abstände e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />

Denkmalschutz<br />

Kulturdenkmäler von beson<strong>der</strong>er Bedeutung s<strong>in</strong>d pr<strong>in</strong>zipiell von e<strong>in</strong>em Ausbau<br />

<strong>der</strong> <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung auszunehmen. Hierzu s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>schätzungen <strong>der</strong><br />

Denkmalschutzbehörde e<strong>in</strong>zubeziehen sowie detaillierte Analysen bzgl. <strong>der</strong><br />

Sichtbarkeit zu tätigen.<br />

Tabubereiche – Gesamt<br />

Aufgrund <strong>der</strong> oben aufgeführten rechtlich begründeten Tabubereiche ergibt sich<br />

bereits e<strong>in</strong>e starke E<strong>in</strong>grenzung <strong>der</strong> pr<strong>in</strong>zipiell für e<strong>in</strong>e W<strong>in</strong>dnutzung zur Verfügung<br />

stehenden Bereiche. Da e<strong>in</strong>ige Aspekte nicht zu klären waren, können<br />

sich die pr<strong>in</strong>zipiell für e<strong>in</strong>e W<strong>in</strong>dnutzung zur Verfügung stehenden Gebiete noch<br />

än<strong>der</strong>n. Bei den Ausschlusskriterien konnten e<strong>in</strong>ige Aspekte nicht abschließend<br />

geklärt werden. Sie werden im Modul II näher betrachtet. Hierzu gehören Abstände<br />

im Bereich <strong>der</strong> NSG mit <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>empf<strong>in</strong>dlichen Arten sowie Aspekte<br />

des Denkmalschutzes.<br />

Die zw<strong>in</strong>gend gemäß <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>erlass vom 9.5.2012 für e<strong>in</strong>e WEA Nutzung<br />

nicht zur Verfügung stehenden Flächen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Karte 2 dargestellt.<br />

5 Auch beson<strong>der</strong>s geschützte Biotope s<strong>in</strong>d von e<strong>in</strong>er <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung ausgeschlossen. Da es sich<br />

dabei jedoch i. d. R. um kle<strong>in</strong>flächige Strukturen handelt, fließen sie erst im Rahmen von Modul II <strong>in</strong> die<br />

Betrachtung e<strong>in</strong>.<br />

36<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!