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Windenergie in der VVG Furtwangen

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<strong>W<strong>in</strong>denergie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>VVG</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Furtwangen</strong> und <strong>der</strong> Stadt Vöhrenbach<br />

2 MODUL I:<br />

GRUNDLAGEN UND GESAMTKONZEPT<br />

2.1 LEITVORSTELLUNGEN<br />

Bei <strong>der</strong> heutigen Größe von <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen ist die Wirkung <strong>der</strong> Anlagen<br />

auf die Landschaft beträchtlich. Um e<strong>in</strong>e raumverträgliche und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

landschaftsverträgliche <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung zu erzielen, muss sich die <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung<br />

mit se<strong>in</strong>en spezifischen Bed<strong>in</strong>gungen wie auch Wirkfaktoren <strong>in</strong><br />

vielfältige Nutzungskonkurrenzen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fläche e<strong>in</strong>passen. Grundlage des Konzeptes<br />

s<strong>in</strong>d deshalb auch Leitl<strong>in</strong>ien zur <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung, die sich aus dem<br />

<strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>erlass (9.5.2012) ableiten:<br />

Sicherung von wirtschaftlich s<strong>in</strong>nvollen Standorten für e<strong>in</strong>e <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung<br />

mit ger<strong>in</strong>gem Konfliktpotenzial;<br />

E<strong>in</strong>e ausreichend hohe W<strong>in</strong>dhöffigkeit ist <strong>der</strong> entscheidende Parameter für e<strong>in</strong>e wirtschaftlich<br />

vertretbare Nutzung <strong>der</strong> <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>. Bei e<strong>in</strong>er nicht wirtschaftlich vertretbaren<br />

Nutzung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel an<strong>der</strong>e Aspekte <strong>der</strong> Raumnutzung sowie die Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit <strong>der</strong> Landschaft bedeuten<strong>der</strong>, als die Errichtung e<strong>in</strong>er unwirtschaftlichen<br />

<strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlage.<br />

Je nach Anlagentyp, Turmhöhe und Höhe des Standortes über Meer ist zum Erreichen<br />

e<strong>in</strong>es M<strong>in</strong>destertrags e<strong>in</strong>e durchschnittliche Jahresw<strong>in</strong>dgeschw<strong>in</strong>digkeit von etwa 5,3<br />

m/s bis 5,5 m/s <strong>in</strong> 100 m über Grund erfor<strong>der</strong>lich. Für e<strong>in</strong>en wirtschaftlich s<strong>in</strong>nvollen<br />

Standort gilt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis – fast unabhängig von Anlagentyp und Nabenhöhe – erst ab<br />

e<strong>in</strong>er durchschnittlichen Jahresw<strong>in</strong>dgeschw<strong>in</strong>digkeit von 5,8 m/s bis 6 m/s <strong>in</strong> 100 m über<br />

Grund (WE – Erlass BW vom 09.05.2012).<br />

Die <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung steht <strong>in</strong> Konkurrenz zu an<strong>der</strong>en Nutzungen. Standorte mit ger<strong>in</strong>gen<br />

Restriktionen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> verdichteten Gebieten selten anzutreffen. E<strong>in</strong><br />

Standort mit e<strong>in</strong>er möglichst hohen W<strong>in</strong>dhöffigkeit und gleichzeitig ger<strong>in</strong>gen Restriktionen<br />

ist aus diesem Grund die erste Wahl für e<strong>in</strong>e Ausweisung als Konzentrationszone im<br />

Flächennutzungsplan.<br />

Vermeidung von <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen <strong>in</strong> Gebieten mit hoher Empf<strong>in</strong>dlichkeit<br />

des Landschaftsbildes und Schonung von großräumig<br />

unbelasteten Gebieten;<br />

Die Landschaft ist im H<strong>in</strong>blick auf ihre Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu schützen (§1<br />

Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Daher ist bei <strong>der</strong> Standortsuche für <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen das<br />

Landschafsbild zu berücksichtigen u. ggf. zwischen e<strong>in</strong>er Nutzung <strong>der</strong> <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong> und<br />

dem Schutz des Landschaftsbildes abzuwägen (WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.<br />

4.2.6).<br />

Herausragende Landschaften, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Landschaften mit <strong>in</strong>ternationaler, nationaler<br />

und landesweiter Bedeutung, s<strong>in</strong>d zu erhalten und zu schonen. Herauszustellen s<strong>in</strong>d<br />

hierbei <strong>in</strong> <strong>der</strong> Raumschaft Landschaften mit regionaler Bedeutung; <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die<br />

Talräume Urach, L<strong>in</strong>ach und Breg sowie das Umfeld des Rohrhardsberges.<br />

Bei <strong>der</strong> Standortsuche für <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen sollten die Belange, die für e<strong>in</strong>e <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung<br />

sprechen, mit dem Erhalt des Charakters <strong>der</strong> Kulturlandschaften (neben<br />

an<strong>der</strong>en Belangen) abgewogen werden. Beson<strong>der</strong>e Blickbeziehungen tragen maßgeblich<br />

zur Erholungsfunktion e<strong>in</strong>er Landschaft und zur Identität bei. So sollte <strong>der</strong> Erhalt beson<strong>der</strong>er<br />

Blickbeziehungen und die für die <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung sprechenden Belange<br />

berücksichtigt und abgewogen werden (WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.6).<br />

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