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Windenergie in der VVG Furtwangen

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<strong>W<strong>in</strong>denergie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>VVG</strong> <strong>Furtwangen</strong>-Gütenbach und <strong>der</strong> Stadt Vöhrenbach<br />

Kriterien zur E<strong>in</strong>stufung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit<br />

200<br />

Prüffläche Erheblichkeitssch<br />

welle<br />

Art <strong>der</strong> Bee<strong>in</strong>trächtigung Anmerkung<br />

Naturpark Fläche 50 % -<br />

Bei <strong>der</strong> Ausweisung von Konzentrationszonen ist von<br />

negativen Umweltauswirkungen auszugehen.<br />

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />

Naturschutzgebiete 200 m Vorsorgeabstand<br />

flächenhafte Naturdenkmale 200 m Vorsorgeabstand<br />

gesetzlich geschützte Biotope Abstand ist im<br />

E<strong>in</strong>zelfall festzulegen<br />

Bannwald 200 m Vorsorgeabstand<br />

Schonwald 200 m Vorsorgeabstand<br />

- - Störung, Kollision und Meide verhalten<br />

von Arten; Bee<strong>in</strong>trächtigung des Landschaftsbildes<br />

- - Bee<strong>in</strong>trächtigung des Schutzzwecks;<br />

Störung, Kollision und Meideverhalten<br />

w<strong>in</strong>denergieempf<strong>in</strong>dlicher Arten<br />

70 % --<br />

- - Bee<strong>in</strong>trächtigung des Schutzzwecks;<br />

Störung, Kollision und Meideverhalten<br />

w<strong>in</strong>denergieempf<strong>in</strong>dlicher Arten<br />

- - Bee<strong>in</strong>trächtigung des Schutzzwecks;<br />

Störung, Kollision und Meideverhalten<br />

w<strong>in</strong>denergieempf<strong>in</strong>dlicher Arten<br />

Je nach Schutzzweck und dem Vorhandense<strong>in</strong> w<strong>in</strong>denergieempf<strong>in</strong>dlicher<br />

Arten ist <strong>der</strong> Abstand zum Schutz dieser<br />

Arten im E<strong>in</strong>zelfall unter Beteiligung <strong>der</strong> zuständigen<br />

Fachbehörde festzulegen. Gleichzeitig gibt die Ausweisung<br />

e<strong>in</strong>es NSG H<strong>in</strong>weis auf beson<strong>der</strong>e, landschaftliche<br />

Gegebenheiten. Zum Schutz dieser Landschaftsbestandteile<br />

und zur Vermeidung negativer Umweltauswirkungen<br />

ist e<strong>in</strong> Abstand von 200 m als zweckmäßig anzusehen.<br />

Flächenhafte Naturdenkmale dienen <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße<br />

dem Schutz von Natur und Landschaft <strong>in</strong> ihrer Gesamtheit<br />

o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Teilen. Zum Schutz dieser Landschaftsbestandteile<br />

und zur Vermeidung negativer Umweltauswirkungen<br />

ist e<strong>in</strong> Abstand von 200m als zweckmäßig<br />

anzusehen.<br />

E<strong>in</strong> Vorsorgeabstand ist ggf. im E<strong>in</strong>zelfall festzulegen.<br />

Bann- und Schonwäl<strong>der</strong> dienen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie <strong>der</strong> Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft. Sie s<strong>in</strong>d laut <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>erlass<br />

als Tabubereiche anzusehen. Um diesen Flächen<br />

mit ihren vielfältigen Funktionen ausreichend Raum<br />

zu geben, wird e<strong>in</strong> Abstand von 200 m auf regionaler<br />

Ebene empfohlen (ebda). Dieser Abstand wird auch auf<br />

kommunaler Ebene als zweckmäßig angesehen, um erhebliche<br />

Umweltauswirkungen zu vermeiden.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

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