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Windenergie in der VVG Furtwangen

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<strong>W<strong>in</strong>denergie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>VVG</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Furtwangen</strong> und <strong>der</strong> Stadt Vöhrenbach<br />

Tab. 7 Kriterien zur schutzgutbezogenen E<strong>in</strong>stufung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit <strong>der</strong> potentiellen Konzentrationszonen <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong><br />

Kriterien zur E<strong>in</strong>stufung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Prüffläche Erheblichkeitssch<br />

welle<br />

Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen<br />

erweiterte Abstände zu Kurgebieten,<br />

Krankenhäusern, Pflegeanstalten<br />

(K)<br />

erweiterte Abstände zu allgeme<strong>in</strong>en<br />

Wohngebieten (W)<br />

erweiterte Abstände zu Misch-,<br />

Dorf- und Kerngebieten (M)<br />

erweiterte Abstände zu wohngenutzten<br />

E<strong>in</strong>zelhäusern im Außenbereich<br />

erweiterte Abstände zu Gewerbegebieten<br />

Erholungswald mit Rechtsverordnung<br />

1500 m Vorsorgeabstand<br />

1000 m Vorsorgeabstand<br />

750 m Vorsorgeabstand<br />

750 m Vorsorgeabstand<br />

500 m Vorsorgeabstand<br />

Fläche <strong>in</strong>kl.<br />

1000 m Vorsorgeabstand<br />

Art <strong>der</strong> Bee<strong>in</strong>trächtigung Anmerkung<br />

< 30% 0 akustische Bee<strong>in</strong>trächtigung von Berei-<br />

30-70 % -<br />

chen, die für die Wohnnutzung von<br />

Bedeutung s<strong>in</strong>d<br />

> 70% --<br />

< 30% 0<br />

30-70 % -<br />

> 70% --<br />

< 30% 0<br />

30-70 % -<br />

> 70% --<br />

< 30% 0<br />

30-70 % -<br />

> 70% --<br />

< 30% 0<br />

30-70 % -<br />

> 70% --<br />

50% -<br />

Der nach TA-Lärm e<strong>in</strong>zuhaltende Abstand zu Siedlungen<br />

wird durch e<strong>in</strong>en Vorsorgeabstand erweitert. Dieser Vorsorgeabstand<br />

dient zum e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>er höheren Umweltverträglichkeit<br />

(Naherholung, Landschaftsbild), zum an<strong>der</strong>en<br />

<strong>der</strong> Ermöglichung zukünftiger Planungen<br />

Die durch Rechtsverordnung als Erholungswald festgelegten<br />

Bereiche s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>em Vorsorgeabstand von 1000 m<br />

zu ergänzen. Dieser Vorsorgeabstand ergibt sich aus <strong>der</strong><br />

TA-Lärm (Abstand zur Erreichung von 40 dB(A) bei drei<br />

WEA).<br />

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