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Windenergie in der VVG Furtwangen

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<strong>W<strong>in</strong>denergie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>VVG</strong> <strong>Furtwangen</strong>-Gütenbach und <strong>der</strong> Stadt Vöhrenbach<br />

Methodik <strong>der</strong> Umweltprüfung zum Teilflächennutzungsplan <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong><br />

Rechtliche Restriktionen für planerische Festlegungen zur Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung<br />

wurden anhand <strong>der</strong> Tabukriterien bereits im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> planungs<strong>in</strong>tegrierten<br />

Vermeidungsstrategie bei <strong>der</strong> Vorauswahl potentieller W<strong>in</strong>dnutzungsgebiete berücksichtigt<br />

(Ausschlussbereiche). Diese s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umweltprüfung nicht mehr Gegenstand <strong>der</strong><br />

Beurteilung.<br />

Um aber Umweltauswirkungen berücksichtigen zu können, die über die Tabukriterien<br />

h<strong>in</strong>ausgehen, werden Vorsorgeabstände festgelegt. Diese Vorsorgeabstände entsprechen<br />

den Prüf- und Restriktionsflächen.<br />

Auch können die tatsächlichen Umweltauswirkungen im E<strong>in</strong>zelfall über die Vorsorgeabstände<br />

h<strong>in</strong>ausreichen o<strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gere Reichweiten aufweisen. Dies liegt e<strong>in</strong>erseits daran,<br />

dass die zukünftige Nutzung zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Ausweisung i. d. R. noch nicht im Detail<br />

bekannt ist. H<strong>in</strong>zu kommt das weitgehende Fehlen rechtlicher Vorgaben bezüglich <strong>der</strong><br />

Vorsorgeabstände, so dass diese z. T. auf Grundlage von Erfahrungs-, Schätz- und<br />

Durchschnittswerten bestimmt werden.<br />

Ziel <strong>der</strong> Umweltprüfung ist es <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die geplanten Festlegungen h<strong>in</strong>sichtlich möglicher<br />

erheblicher Umweltauswirkungen zu untersuchen. Um die Bewertungsmethodik<br />

nachvollziehbar zu gestalten, werden Erheblichkeitsschwellen def<strong>in</strong>iert. Neben qualitativen<br />

Erheblichkeitsschwellen bietet es sich <strong>in</strong> bestimmten Fällen an, quantitative<br />

Erheblichkeitsschwellen festzulegen (vgl. Tab. 7). Auch diese basieren i. d. R. auf Erfahrungs-<br />

und Schätzwerten. Sofern nicht an<strong>der</strong>s angegeben, beziehen sich die Prozentangaben<br />

<strong>der</strong> Erheblichkeitsschwellen auf die Suchräume für Konzentrationszonen.<br />

Die nachfolgende Tab. 7 dient als Grundlage zur E<strong>in</strong>stufung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung zum FNP. Die E<strong>in</strong>stufung erfolgt nach dem <strong>der</strong>zeitigen<br />

Kenntnisstand. Die Auswirkungen auf die Umwelt werden dabei schutzgutbezogen anhand<br />

e<strong>in</strong>er 4-stufigen Skala bewertet:<br />

196<br />

- - erhebliche negative Umweltauswirkungen<br />

- negative Umweltauswirkungen<br />

0 ger<strong>in</strong>ge negative Umweltauswirkungen<br />

+ positive Umweltauswirkungen<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

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