13.04.2013 Aufrufe

Windenergie in der VVG Furtwangen

Windenergie in der VVG Furtwangen

Windenergie in der VVG Furtwangen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>W<strong>in</strong>denergie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>VVG</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Furtwangen</strong> und <strong>der</strong> Stadt Vöhrenbach<br />

Kriterium<br />

Archäologische<br />

Denkmale; Grabungsschutzgebiete<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>erlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgrund rechtlicher Restriktionen<br />

nicht zur Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

Umweltprüfung <strong>der</strong> Alternativen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- und Restriktionsflächen:<br />

E<strong>in</strong>zelfallbetrachtung aufgrund<br />

rechtlicher Restriktionen und fachlicher<br />

Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

male (Sichtbarkeitsanalysen<br />

und E<strong>in</strong>schätzung<br />

<strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde)<br />

- - x - -<br />

Ergänzende<br />

Vorsorgeaspekte :<br />

Vorschläge zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

und Reduktion<br />

von Umweltkonflikten<br />

(Sichtbarkeitsanalyse)<br />

Begründung<br />

nur mit Genehmigung <strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde errichtet, verän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />

beseitigt werden. An<strong>der</strong>e Vorhaben bedürfen dieser Genehmigung, wenn<br />

sich die bisherige Grundstücksnutzung än<strong>der</strong>n würde. Die Genehmigung ist<br />

zu erteilen, wenn das Vorhaben das Ersche<strong>in</strong>ungsbild des Denkmals nur<br />

unerheblich o<strong>der</strong> nur vorübergehend bee<strong>in</strong>trächtigen würde o<strong>der</strong> wenn<br />

überwiegende Gründe des Geme<strong>in</strong>wohls unausweichlich Berücksichtigung<br />

verlangen.<br />

(§§ 8,12,und 15 DSchG BW; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.5 und<br />

5.6.4.5)<br />

Zu beachten ist, dass die Darstellung von Abständen auf Grundlage <strong>der</strong> verfügbaren Daten des ALK bzw. des gültigen FNP beruhen. In Ausnahmefällen können Unstimmigkeiten<br />

aufgrund nicht e<strong>in</strong>deutiger Bezeichnungen bzw. Nutzungen auftreten. Beispiele hierfür s<strong>in</strong>d<br />

• die Bezeichnung Heim im Außenbereich des FNP; hierunter können Vere<strong>in</strong>sheime, aber auch Wan<strong>der</strong>- o<strong>der</strong> Freizeitheime mit Übernachtungsmöglichkeiten zählen<br />

• Wohnnutzungen <strong>in</strong>nerhalb von Gewerbegebieten<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 195

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!