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Windenergie in der VVG Furtwangen

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<strong>W<strong>in</strong>denergie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>VVG</strong> <strong>Furtwangen</strong>-Gütenbach und <strong>der</strong> Stadt Vöhrenbach<br />

Kriterium<br />

Erholungswald mit<br />

Rechtverordnung<br />

Sonstiger Wald mit<br />

Schutz- und Erholungsfunktion(Waldfunktionskartierung<br />

<strong>der</strong> FVA)<br />

hochwertige landwirtschaftlicheBöden<br />

186<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>erlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgrund rechtlicher Restriktionen<br />

nicht zur Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

Umweltprüfung <strong>der</strong> Alternativen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- und Restriktionsflächen:<br />

E<strong>in</strong>zelfallbetrachtung aufgrund<br />

rechtlicher Restriktionen und fachlicher<br />

Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

- - x<br />

- - x<br />

1000 bzw. 750m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

300m<br />

- - x - -<br />

Ergänzende<br />

Vorsorgeaspekte :<br />

Vorschläge zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

und Reduktion<br />

von Umweltkonflikten<br />

Schutzgut Mensch:<br />

1500 – 1000m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

-<br />

Begründung<br />

Wald kann per Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden, sofern<br />

es das Wohl <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>heit erfor<strong>der</strong>t, Waldflächen für Zwecke <strong>der</strong> Erholung<br />

zu schützen, zu pflegen o<strong>der</strong> zu gestalten. Dieser Belang ist bei <strong>der</strong><br />

Planung von <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen zu berücksichtigen und mit den übrigen<br />

öffentlichen und privaten Belangen, wie etwa dem öffentlichen Interesse an<br />

<strong>der</strong> <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung, abzuwägen. Durch die Errichtung von WEA <strong>in</strong> Erholungswäl<strong>der</strong>n<br />

können sich Nutzungskonflikte ergeben. Im E<strong>in</strong>zelfall kann<br />

auch das E<strong>in</strong>halten von Vorsorgeabständen zum Erholungswald empfehlenswert<br />

se<strong>in</strong>.<br />

(§ 33 LWaldG; ; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.3.3 und 4.2.7)<br />

Prüf- und Restriktionsflächen: Die durch Rechtsverordnung als Erholungswald<br />

festgelegten Bereiche s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>em Vorsorgeabstand von 1000m zu<br />

ergänzen. Dieser Vorsorgeabstand ergibt sich aus <strong>der</strong> TA-Lärm (Abstand zur<br />

Erreichung von 40 dB(A) bei drei WEA).<br />

Die Waldfunktionskartierung <strong>der</strong> Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt<br />

Baden-Württemberg <strong>in</strong> Freiburg (FVA) erfasst auch die Schutzfunktionen<br />

von Wald, wie Immissions-, Klima- o<strong>der</strong> sonstiger Erholungswald. Auch<br />

wenn diese Kategorisierung ke<strong>in</strong>er rechtlichen Sicherung gleich kommt, sollte<br />

im E<strong>in</strong>zelfall geprüft werden, <strong>in</strong>wiefern Errichtung o<strong>der</strong> Betrieb von WEA<br />

zu Konflikten mit den Waldfunktionen führen können. Die Belange <strong>der</strong> Waldfunktionen<br />

s<strong>in</strong>d mit dem öffentlichen Interesse an <strong>der</strong> <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>nutzung<br />

sowie den übrigen Belangen abzuwägen.<br />

(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.7)<br />

Prüf- und Restriktionsflächen: 300m Vorsorgeabstand zur Erreichung von<br />

50 dB(A) bei drei WEA<br />

Bei <strong>der</strong> Planung von <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen s<strong>in</strong>d die landwirtschaftlichen Belange<br />

<strong>in</strong> die Abwägung e<strong>in</strong>zubeziehen. Als Grundlage dient <strong>in</strong>sb. die digitale<br />

Flurbilanz.<br />

(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.10)<br />

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