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Windenergie in der VVG Furtwangen

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<strong>W<strong>in</strong>denergie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>VVG</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Furtwangen</strong> und <strong>der</strong> Stadt Vöhrenbach<br />

Kriterium<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>erlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgrund rechtlicher Restriktionen<br />

nicht zur Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

(3) sonstige technische Infrastruktur<br />

Elektrizitätsfreileitungen<br />

(> 110 kV)<br />

zivile Richtfunkstrecken<br />

BOS-Digitalfunk<br />

BW<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

Umweltprüfung <strong>der</strong> Alternativen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- und Restriktionsflächen:<br />

E<strong>in</strong>zelfallbetrachtung aufgrund<br />

rechtlicher Restriktionen und fachlicher<br />

Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

x<br />

Im FNP-Verfahren und/o<strong>der</strong><br />

immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren zu<br />

prüfen<br />

Im FNP-Verfahren und/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren zu prüfen<br />

Im FNP-Verfahren und/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren zu prüfen<br />

Ergänzende<br />

Vorsorgeaspekte :<br />

Vorschläge zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

und Reduktion<br />

von Umweltkonflikten<br />

Schutzgut Landschaft:<br />

Ermöglichung <strong>der</strong><br />

WEA möglichst nah<br />

an den Freileitungen<br />

zur Bündelung <strong>der</strong><br />

Infrastrukturen<br />

Begründung<br />

Aus Gründen <strong>der</strong> Gefahrenabwehr gegen herabfallende Teile <strong>der</strong> <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen<br />

und Montagfreiheit für die Freileitungen wird e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destabstandsstreifen<br />

festgelegt. Freihaltung <strong>der</strong> Trasse mit Sicherheitsabstand für<br />

ausschw<strong>in</strong>gende Kabel und zur Vermeidung von Schäden durch Nachlaufschäden.<br />

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass W<strong>in</strong>dnutzungsgebiete, die<br />

<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger Entfernung zu Umspannstationen liegen, betriebswirtschaftlich<br />

beson<strong>der</strong>s <strong>in</strong>teressant s<strong>in</strong>d. Der e<strong>in</strong>zuhaltende M<strong>in</strong>destabstand orientiert<br />

sich am e<strong>in</strong>fachen Rotordurchmesser<br />

(WE-Erlass BW – Entwurf vom 23.12.11, Kap. 5.6.4.7)<br />

Gemäß §35 Abs. 3 Nr. 8 BauGB darf die Errichtung von WEA nicht die Funktionsfähigkeit<br />

von Funkstellen und Radaranlagen stören. Für Richtfunkverb<strong>in</strong>dungen<br />

verwendete Frequenzen breiten sich im Funkfeld, das zwischen<br />

<strong>der</strong> Sende- und Empfangsantenne liegt, geradl<strong>in</strong>ig aus. E<strong>in</strong>e Richtfunkl<strong>in</strong>ie<br />

kann daher nur dann e<strong>in</strong>wandfrei betrieben werden, wenn zwischen den<br />

Richtfunksen<strong>der</strong>n und Richtfunkempfängern quasi optische Sicht besteht.<br />

Daher ist e<strong>in</strong> Abstand von 50 m e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

Inwiefern die Errichtung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betrieb von <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen zu e<strong>in</strong>er<br />

Störung führt, gilt es im Genehmigungsverfahren zu klären.<br />

WE-Erlass BW vom 09.05.12; Kap. 4.6 und 5.6.4.13)<br />

Das BOS-Digitalfunknetz bef<strong>in</strong>det sich <strong>der</strong>zeit im Aufbau und soll zukünftig<br />

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Verfügung stehen<br />

(Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst).<br />

Da die Richtfunkverläufe des BOS-Digitalfunknetzes aus Geheimschutzgründen<br />

nicht bekannt gegeben werden dürfen, wird das Innenm<strong>in</strong>isterium<br />

prüfen, ob Richtfunkstrecken von künftigen Flächen für die <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong> betroffen<br />

s<strong>in</strong>d. Für e<strong>in</strong>e solche Prüfung benötigt das Innenm<strong>in</strong>isterium die Kartenmaterialien<br />

<strong>der</strong> betreffenden Gebiete als Karten und als shape-file.<br />

(ASDBW@polizei.bwl.de)<br />

(WE-Erlass BW vom 09.05.12; Kap. 4.6 und 5.6.4.13).<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 183<br />

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