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Windenergie in der VVG Furtwangen

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<strong>W<strong>in</strong>denergie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>VVG</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Furtwangen</strong> und <strong>der</strong> Stadt Vöhrenbach<br />

SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu ke<strong>in</strong>en erheblichen negativen Umweltauswirkungen.<br />

ARTENSCHUTZ<br />

Betroffenheit:<br />

- im Umfeld des potentiellen W<strong>in</strong>dnutzungsgebiets bef<strong>in</strong>den sich Revierverdachte von<br />

Rot- und Schwarzmilan<br />

Begründung möglicher erheblicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen:<br />

Um negative Auswirkungen auf w<strong>in</strong>dkraftempf<strong>in</strong>dliche Arten zu vermeiden, sollten <strong>in</strong>sb. zu<br />

beson<strong>der</strong>s sensiblen Bereichen wie den Fortpflanzungsstätten Vorsorgeabstände e<strong>in</strong>gehalten<br />

werden. Inwiefern es sich auch bei Revieren um beson<strong>der</strong>s sensible Bereiche handelt, zu<br />

denen gewisse Abstände e<strong>in</strong>gehalten werden sollten, ist anhand weiterer Untersuchungen zu<br />

klären. Voraussetzung ist e<strong>in</strong>e Bestätigung des Revierverdachts.<br />

NATURA 2000<br />

Es ist ke<strong>in</strong>e Betroffenheit von NATURA 2000-Gebieten erkennbar.<br />

H<strong>in</strong>weise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Im Rahmend <strong>der</strong> speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung gilt es zu klären, <strong>in</strong>wiefern es sich<br />

bei den Rot- und Schwarzmilan-Revierverdachten um tatsächliche Reviere handelt und ob<br />

bzw. <strong>in</strong>wiefern das Vorhaben e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung darstellt.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d entsprechend <strong>der</strong> „H<strong>in</strong>weise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung<br />

von Vogelarten bei <strong>der</strong> Bauleitplanung und Genehmigung für <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen“<br />

(LUBW 2012) mögliche Konflikte mit <strong>der</strong> Avifauna zu klären.<br />

Gleiches gilt für das Vorkommen von w<strong>in</strong>denergieempf<strong>in</strong>dlichen Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

s<strong>in</strong>d noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

W<strong>in</strong>dnutzungsgebiete betroffen s<strong>in</strong>d bzw. <strong>in</strong> <strong>der</strong>en E<strong>in</strong>flussbereich liegen:<br />

- Verkehrs<strong>in</strong>frastrukturen (Autobahn/Bundes-/Land- und/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

und Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- Bundeswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen zur Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

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