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Windenergie in der VVG Furtwangen

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<strong>W<strong>in</strong>denergie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>VVG</strong> <strong>Furtwangen</strong>-Gütenbach und <strong>der</strong> Stadt Vöhrenbach<br />

SCHUTZGUT BODEN<br />

Betroffenheit:<br />

- das potentielle W<strong>in</strong>dnutzungsgebiet umfasst z.T. Bodenschutzwald;<br />

- das potentielle W<strong>in</strong>dnutzungsgebiet umfasst Böden mit hoher – im westlichen Randbereich<br />

auch sehr hoher – Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation<br />

Begründung möglicher erheblicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen:<br />

Da bei <strong>der</strong> Errichtung von <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen <strong>in</strong> Waldgebieten das nähere Umfeld (<strong>in</strong>sb.<br />

Kranstellfläche) baumfrei gehalten werden muss, kommt es <strong>in</strong> diesen Bereichen zu e<strong>in</strong>em<br />

Funktionsverlust des Bodenschutzwaldes. Dort besteht die Möglichkeit e<strong>in</strong>er erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

des Bodens durch Erosion.<br />

Das Vorhaben kann zum Verlust bzw. Bee<strong>in</strong>trächtigung ökologisch hochwertiger Böden führen.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen ist jedoch mit verhältnismäßig ger<strong>in</strong>gen<br />

dauerhaften Boden<strong>in</strong>anspruchnahmen auszugehen.<br />

SCHUTZGUT WASSER<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu ke<strong>in</strong>en erheblichen negativen Umweltauswirkungen.<br />

SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu ke<strong>in</strong>en erheblichen negativen Umweltauswirkungen.<br />

ARTENSCHUTZ<br />

Betroffenheit:<br />

- das potentielle W<strong>in</strong>dnutzungsgebiet umfasst e<strong>in</strong>en Revierverdacht des Rotmilans. E<strong>in</strong><br />

weiterer Rotmilan-Revierverdacht bef<strong>in</strong>det sich im weiteren Umfeld.<br />

- im Norden des potentiellen W<strong>in</strong>dnutzungsgebiets bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e Fortpflanzungsstätte<br />

des Wan<strong>der</strong>falkens.<br />

Begründung möglicher erheblicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen:<br />

Um negative Auswirkungen auf w<strong>in</strong>dkraftempf<strong>in</strong>dliche Arten zu vermeiden, sollten <strong>in</strong>sb. zu<br />

beson<strong>der</strong>s sensiblen Bereichen wie den Fortpflanzungsstätten Vorsorgeabstände e<strong>in</strong>gehalten<br />

werden. Inwiefern es sich auch bei Revieren um beson<strong>der</strong>s sensible Bereiche handelt, zu<br />

denen gewisse Abstände e<strong>in</strong>gehalten werden sollten, ist anhand weiterer Untersuchungen zu<br />

klären. Voraussetzung ist e<strong>in</strong>e Bestätigung des Revierverdachts.<br />

NATURA 2000<br />

Das potentielle W<strong>in</strong>dnutzungsgebiet liegt im Bereich des 700-m Vorsorgeabstand um das EU-<br />

Vogelschutzgebiet „Mittlerer Schwarzwald“ (7915-441) mit Vorkommen w<strong>in</strong>denergieempf<strong>in</strong>dlicher<br />

Arten. Inwiefern das Vorhaben zu erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen führen kann, bzw.<br />

<strong>in</strong>wiefern Vorsorgeabstände e<strong>in</strong>zubeziehen s<strong>in</strong>d, ist anhand e<strong>in</strong>er FFH-VP zu klären.<br />

H<strong>in</strong>weise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Im Rahmend <strong>der</strong> speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung gilt es zu klären, <strong>in</strong>wiefern es sich<br />

bei den Rotmilan-Revierverdachten um tatsächliche Revier handelt und ob bzw. <strong>in</strong>wiefern das<br />

Vorhaben e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung darstellt.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wäre zu klären, <strong>in</strong>wiefern das Vorhaben e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> bereits<br />

erfassten Wan<strong>der</strong>falken-Fortpflanzungsstätte darstellt.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d entsprechend <strong>der</strong> „H<strong>in</strong>weise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung<br />

von Vogelarten bei <strong>der</strong> Bauleitplanung und Genehmigung für <strong>W<strong>in</strong>denergie</strong>anlagen“<br />

(LUBW 2012) mögliche Konflikte mit <strong>der</strong> Avifauna zu klären.<br />

Gleiches gilt für das Vorkommen von w<strong>in</strong>denergieempf<strong>in</strong>dlichen Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

s<strong>in</strong>d noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

W<strong>in</strong>dnutzungsgebiete betroffen s<strong>in</strong>d bzw. <strong>in</strong> <strong>der</strong>en E<strong>in</strong>flussbereich liegen:<br />

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