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Windenergie in der VVG Furtwangen

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<strong>W<strong>in</strong>denergie</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>VVG</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Furtwangen</strong> und <strong>der</strong> Stadt Vöhrenbach<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Nach Möglichkeit<br />

- Flächenreduzierung im Bereich des Erholungswalds Stufe II;<br />

- Berücksichtigung des erweiterten Vorsorgeabstands zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />

(1 WEA)<br />

- Flächenreduktion im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege<br />

- Berücksichtigung des 700 m- Vorsorgeabstand um das benachbarte EU-<br />

Vogelschutzgebiet<br />

- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> WSG Zone II<br />

Das potentielle W<strong>in</strong>dnutzungsgebiet verfügt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />

Mensch und Wasser über e<strong>in</strong> erhöhtes Konfliktpotential. Durch e<strong>in</strong>e Flächenreduzierung im<br />

Bereich des WSG Zone II ließe sich dieses h<strong>in</strong>sichtlich des Schutzguts Wasser deutlich verm<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />

Auch nach Berücksichtigung <strong>der</strong> H<strong>in</strong>weise zur Vermeidung und M<strong>in</strong>imierung nachteiliger<br />

Auswirkungen wird aufgrund <strong>der</strong> siedlungsnahen Lage jedoch mit Konflikten (<strong>in</strong>sb. akustische<br />

und visuelle Belastung) mit dem Schutzgut Mensch zu rechnen se<strong>in</strong>.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Weiterverfolgung des potentiellen W<strong>in</strong>dnutzungsgebiets ist daher auf möglichst große<br />

Abstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen zu achten. Des Weiteren wird zu klären<br />

se<strong>in</strong>, <strong>in</strong>wieweit sich die umliegenden Revierverdachte von Schwarz- und Rotmilan bestätigen<br />

lasse bzw. <strong>in</strong>wiefern mit Konflikten mit dem Artenschutz zu rechnen ist.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 131

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