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Rechtzeitig vor dem Urlaub Ausweisdokumente auf Gültigkeit prüfen<br />

Ist Ihr Personalausweis, Pass oder der Kinderausweis/Kinderreisepass noch gültig?<br />

Wir bitten Sie, rechtzeitig vor Ihrem Urlaub, die Gültigkeit Ihres Personalausweises, Reisepasses oder<br />

des Kinderausweises/Kinderreisepasses Ihres(r) Kindes(er) zu überprüfen. Bei Ablauf der<br />

Gültigkeitsdauer (mit Ausnahme des Kinderreisepasses) ist eine Verlängerung nicht möglich, sondern<br />

es muss ein neues Ausweispapier beantragt werden. Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses<br />

/Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für Personen unter 18 Jahren und der Ausstellung und<br />

Aushändigung von Personalausweisen vor dem 16. Lebensjahr, wird eine Zustimmungserklärung der<br />

erziehungsberechtigten Personen benötigt. Hat eine Person das alleinige Sorgerecht, so ist dies<br />

entsprechend nachzuweisen.<br />

1. Wo beantrage ich den Personalausweis, Reisepass oder den Kinderreisepass?<br />

Den Antrag auf Ausstellung eines der vorgenannten Ausweisdokumente können Sie bei der<br />

Verbandsgemeindeverwaltung, Bürgerbüro , Ludwigstraße 20,<br />

76767 Hagenbach zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. – Do. von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr. 08:00<br />

– 13:00 Uhr; Mo., Di., Do. von 15:00 Uhr – 16:30 Uhr, Mi. 15:00 – 18:00 Uhr) stellen.<br />

2. Wie wird der Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass beantragt und was ist<br />

mitzubringen:<br />

Personalausweis / vorläufiger Personalausweis:<br />

Die Beantragung eines Personalausweises/vorläufigen Personalausweises muss vom Antragsteller<br />

persönlich vorgenommen werden. Bei der Antragstellung ist der bisherige Personalausweis, der<br />

Kinderausweis/Kinderreisepass, der Reisepass oder eine Geburtsurkunde vorzulegen. Des Weiteren<br />

wird jeweils ein aktuelles Lichtbild benötigt. Das Lichtbild muss biometrietauglich sein. Die Fotografen<br />

wurden über die Einzelheiten in Kenntnis gesetzt.<br />

Reisepass / vorläufiger Reisepass:<br />

Die Beantragung eines Reisepasses/vorläufigen Reisepasses muss vom Antragsteller persönlich<br />

vorgenommen werden. Bei der Antragstellung ist der bisherige Personalausweis, der<br />

Kinderausweis/Kinderreisepass, der Reisepass oder eine Geburtsurkunde vorzulegen. Des Weiteren<br />

wird jeweils ein aktuelles Lichtbild benötigt. Das Lichtbild muss biometrietauglich sein. Die<br />

Fotografen wurden über die Einzelheiten in Kenntnis gesetzt.<br />

Kinderreisepass:<br />

Die Beantragung eines Kinderreisepasses wird von den erziehungsberechtigten Personen<br />

vorgenommen. Sollte für die Beantragung nur eine erziehungsberechtigte Person vorsprechen, so ist<br />

eine Einverständniserklärung der anderen Person vorzulegen. Hat eine Person das alleinige<br />

Sorgerecht, so ist dies entsprechend nachzuweisen. Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses<br />

muss das Kind persönlich anwesend sein. Ebenso wie beim Reisepass ist auch beim Kinderreisepass<br />

die Vorlage eines biometrietauglichen Lichtbildes erforderlich (unabhängig vom Alter des Kindes). Des<br />

Weiteren werden ebenfalls vom Alter unabhängig die Angabe der Größe und der Augenfarbe benötigt.<br />

Mit vorzulegen ist eine Geburtsurkunde oder der bisherige Kinderausweis.<br />

Kinderausweise:<br />

Kinderausweise werden seit dem 31.12.2005 nicht mehr verlängert (bisherige Verlängerung ab dem<br />

10. Lebensjahr). Bei abgelaufenen Kinderausweisen wird wie vorstehend beschrieben ein<br />

Kinderreisepass bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder ein Personalausweis ausgestellt.<br />

3. Wie lange sind die entsprechenden Ausweisdokumente gültig?<br />

Der Kinderreisepass wird zunächst ab Antragsdatum für die Dauer von 6 Jahren ausgestellt und<br />

anschließend bis zum 12. Lebensjahr verlängert. Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate, der<br />

vorläufige Reisepass 1 Jahr gültig. Personalausweise und Reisepässe bei Personen, die das 24.<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind 6 Jahre gültig. Ab dem 24. Lebensjahr sind<br />

Personalausweise und Reisepässe 10 Jahre gültig. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf das<br />

Antragsdatum.


4. Was kostet das Ausweisdokument:<br />

Seite 2<br />

Personalausweise:<br />

Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro<br />

Antragsteller ab 24 Jahren 28,80 Euro<br />

Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro<br />

Kinderreisepass:<br />

Erstausstellung Kinderreisepass 13,00 Euro<br />

Verlängerung/Aktualisierung Kinderreisepass 6,00 Euro<br />

Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:<br />

Reisepass – 32 Seiten 37,50 Euro<br />

Reisepass – 32 Seiten und Express 69,50 Euro<br />

Reisepass – 48 Seiten 59,50 Euro<br />

Reisepass – 48 Seiten und Express 91,50 Euro<br />

Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben:<br />

Reisepass – 32 Seiten 59,00 Euro<br />

Reisepass – 32 Seiten und Express 91,00 Euro<br />

Reisepass – 48 Seiten 81,00 Euro<br />

Reisepass – 48 Seiten und Express 113,00 Euro<br />

Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro<br />

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro: Tel: 07273/9410<br />

– 22 oder – 27 oder per E-Mail an: bürgerbüro@vg-hagenbach.de .<br />

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