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N I E D E R S C H R I F T<br />

über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Berg<br />

vom 16.10.2012<br />

in Berg<br />

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: 16<br />

Satzungsgemäße Zahl der Beigeordnete: 1<br />

Stimmberechtigte Beigeordnete: 1<br />

Vorsitzender: Ortsbürgermeister Günter Roitsch<br />

Beigeordnete: Ortsbeigeordneter Bruno Fried<br />

Bürgermeister: Reinhard Scherrer<br />

Schriftstück-ID: 075982<br />

Ratsmitglieder: 1. Worst Thomas, 2. Scherrer Roland, 3. Offenbacher Manuel,<br />

4. Malig Thomas, 5. Fried Gerhard, 6. Rimmelspacher Carsten,<br />

7. Stephany Uwe, 8. Eich Thomas, 9. Scherrer Hubert,<br />

10. Fried Bruno, 11. Steigleder Gunter, 12. Maier Ulrich,<br />

13. Siedow Siegfried, 14. Müller Marco, 15. Frenzel Claudia,<br />

16. Eisenbiegler Sven<br />

Davon nicht anwesend: Manuel Offenbacher, Bürgermeister Reinhard Scherrer<br />

Schriftführer: Eck Pascal<br />

I. Öffentlicher Teil<br />

Tagesordnung:<br />

1. Einwendungen gegen die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> vom 24.05.2012 und 08.08.2012<br />

2. Wahl des Umlegungsausschusses<br />

3. Kindergarten „St. Bartholomäus“<br />

4. Namensgebung des Fuß- und Radweges von Berg nach Neulauterburg<br />

5. Informationen aus aktuellem Anlass<br />

6. Einwohnerfragen<br />

7. Sonstiges, Wünsche, Anträge


Seite 2<br />

Um 19.00 Uhr eröffnete Ortsbürgermeister Roitsch die Sitzung des Ortsgemeinderates und begrüßte<br />

hierzu die anwesenden Ratsmitglieder sowie die Zuhörer und die Presse bzw. den Schriftführer.<br />

Ortsbürgermeister Roitsch stellte fest, dass ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen und den<br />

Ratsmitgliedern die Sitzungsunterlagen mit der Tagesordnung übersandt worden waren. Gegen diese<br />

Feststellungen wurden Seitens der Ratsmitglieder keine Bedenken erhoben.<br />

1. Einwendungen gegen die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> vom 24.05.2012 und 08.08.2012<br />

Zur <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> vom 24.05.2012, öffentlicher Teil:<br />

Lt. Ratsmitglied Gerhard Fried sollte bei TOP 3, der Textbaustein ab: „Ratsmitglied Marco Müller….“<br />

bis zu Beginn des nächsten Absatzes gestrichen werden.<br />

Über diese Einwendung erging folgender<br />

Beschluss:<br />

Die Einwendung wurde mit 12 Ja Stimmen und 4 Enthaltungen beschlossen.<br />

Weiterhin monierte Ratsmitglied Gerhard Fried, dass im Protokoll vom 24.05.2012 über die<br />

vorhergehende Sitzung folgendes festgehalten wurde:<br />

Unter dem TOP 10 (Einwohnerfragen) wurde ein Beschluss nicht in die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> mit<br />

aufgenommen. Es war in der Sitzung einstimmig beschlossen worden, dass an der Großen Hohl<br />

(Richtung Ziegeläcker) das Mähen und freischneiden erfolgen soll. Dieser Punkt wurde einstimmig<br />

angenommen und sei noch immer nicht korrigiert und müsse noch nachgeholt werden.<br />

Über diese Einwendung erging folgender<br />

Beschluss:<br />

Die Einwendung wurde mit 12 Ja Stimmen und 4 Enthaltungen beschlossen.<br />

Zur <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> vom 08.08.2012, öffentlicher Teil:<br />

Bei TOP 7 (Versorgung mit Breitband) soll lt. Gerhard Fried der Begriff „wie geschildert“ im Beschluss<br />

gestrichen werden. Zudem soll dem Protokoll folgender Wortlaut hinzugefügt werden: Bürgermeister<br />

Reinhard Scherrer sagte, dass es nicht möglich sei in 6 Tagen, 4 Sitzungen abzuhalten.<br />

Über diese Einwendung erging folgender<br />

Beschluss:<br />

Diese Einwendung wurde mit 6 Ja Stimmen, 4 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen beschlossen.<br />

2. Wahl des Umlegungsausschusses<br />

Nach der Umlegungsausschussverordnung (UAVO) in der Fassung vom 27.06.2007 sind in jeder<br />

Wahlperiode die Umlegungsausschüsse neu zu bestellen. Dies ist bisher noch nicht geschehen. Die<br />

Mitglieder des Umlegungsausschusses werden durch den Gemeinderat jeweils für die Dauer seiner<br />

Wahlzeit (Wahlzeit des Gemeinderates) gewählt. Die bisherigen Mitglieder der<br />

Umlegungsausschüsse bleiben bis zur Wahl Ihrer Nachfolger im Amt. Eine Wiederwahl der Mitglieder<br />

ist zu lässig. Der Umlegungsausschuss besteht aus 5 Personen, dem Vorsitzenden und vier weiteren<br />

Mitgliedern. Der Vorsitzende soll in der Regel der Leiter des zuständigen Vermessungs- und<br />

Katasteramtes oder der zuständigen kommunalen Vermessungsstellen sein. Hier steht als<br />

Vorsitzender Vermessungsdirektor Willi Matz und als Stellvertreter Vermessungsdirektor Klaus Theuer<br />

zur Verfügung. Ein Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen<br />

Verwaltungsdienst haben; steht in kreisangehörigen Gemeinden eine Person mit dieser Befähigung<br />

nicht zur Verfügung, so kann mit Zustimmung der Kreisverwaltung eine andere im Liegenschaftsrecht<br />

erfahrene Person bestellt werden, wobei nicht nur Bürger der betreffenden Gemeinde zur Auswahl


Seite 3<br />

stehen. In diesem Fall ist erfahrungsgemäß ein Bediensteter der zuständigen Kreisverwaltung bereit<br />

dieses Ehrenamt anzunehmen; hier steht Holger Mahlein zur Verfügung. Da die Nachfolge des<br />

ausscheidenden Dr. Spengler noch nicht geklärt ist, wird die Besetzung noch geklärt. Von den übrigen<br />

Mitgliedern sollen zwei dem Gemeinderat angehören. § 44 Abs. 1 der Gemeindeordnung, der besagt,<br />

dass ein Ausschuss mindestens zur Hälfte aus Ratsmitgliedern bestehen soll, ist hier auf Grund § 3<br />

Abs. 3 UAVO nicht anzuwenden.<br />

Ein Mitglied muss in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein. Es muss nicht Ratsmitglied<br />

jedoch Bürger der Gemeinde sein. Im Hinblick auf die besondere Qualifikation des<br />

Umlegungsausschussvorsitzenden auf dem Gebiet der Grundstücksbewertung und die Vorbereitung<br />

der Bewertung durch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, kommt es in erster Linie darauf<br />

an, dass das in der Bewertung erfahrene Mitglied die Verhältnisse auf dem örtlichen<br />

Grundstücksmarkt zutreffend einschätzen kann.<br />

Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere Stellvertreter zu wählen.<br />

Für die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgten lt. Beschlussvorlage geben folgende Hinweise:<br />

Die Mitglieder des Umlegungsausschusses müssen Bürger der Gemeinde sein, mit Ausnahme des<br />

Vorsitzenden und des Mitgliedes, das die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen<br />

Verwaltungsdienst haben muss (§ 44 Abs. 1 GemO, § 3 Abs. 2 UAVO).<br />

Die Wahl eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs zum Vorsitzenden des<br />

Umlegungsausschusses ist mit der Gemeindeordnung nicht vereinbar und daher auch nicht möglich.<br />

Hiervon unberührt bleibt jedoch seine Wählbarkeit als sonstiges Mitglied des Ausschusses.<br />

Bei der Besetzung von Umlegungssausschüssen und bei jedem Umlegungsverfahren sind gemäß §<br />

22 die Ausschließungsgründe genau zu beachten. Liegen für alle im Umlegungsausschuss zu<br />

wählenden Gemeinderatsmitglieder Ausschlussgründe vor, sind andere geeignete Bürger der<br />

betreffenden Gemeinde als Mitglieder des Umlegungsausschusses zu bestellen.<br />

Hauptamtlich tätige Beamte und Angestellte der gemeinde und der zuständigen<br />

Verbandsgemeindeverwaltung sind Personen, deren Amt mit dem Amt eines Mitgliedes des<br />

Gemeinderates nicht vereinbar ist; sie können deshalb dem Umlegungsausschuss nicht angehören (§<br />

44 Abs.1 GemO und § 5 Abs. 1 KWG). M<br />

Hauptamtliche Bürgermeister und hauptamtliche Beigeordnete sind von der Mitgliedschaft im<br />

Umlegungsausschuss ausgeschlossen (§ 44 Abs. 1 GemO i.V.m. § 5 KWG).<br />

Ehrenamtliche Ortsbürgermeister können ebenfalls nicht Mitglied im Umlegungsausschuss sein, da<br />

Ihre Funktion in den Ausschüssen auf den Vorsitzenden beschränkt ist und dieser die Qualifikation im<br />

Sinne des § 3 UAVO haben muss. Selbst wenn die Qualifikation vorläge, sollte eine Mitgliedschaft im<br />

Hinblick auf die Verletzung der gebotenen Neutralität unterbleiben.<br />

Ehrenamtliche Beigeordnete können Mitglied im Umlegungsausschuss sein. Im Hinblick auf die<br />

Verletzung der gebotenen Neutralität sollte auch hier eine Mitgliedschaft unterbleiben.<br />

Entschädigung:<br />

Gemäß § 7 UAVO erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder des Umlegungsausschusses für ihre<br />

Tätigkeit eine Entschädigung nach den Bestimmungen der Landesverordnung über die<br />

Sitzungsvergütung der Beisitzer bei den Stadt- und Kreisrechtsausschüssen, sofern der Gemeinderat<br />

keine andere Regelung trifft. Die Sitzungsvergütung berechnet sich nach dem Zeitversäumnis, nach<br />

den entstandenen Fahrtkosten und ein Tagegeld nach dem Reisekostengesetz. Seitens des<br />

Vermessungs- und Katasteramt wird eine Entschädigung in Höhe der Sitzungsgelder für<br />

Ratsmitglieder in der Gemeinde für angemessen erachtet. In der Ortsgemeinde Berg beträgt das<br />

Sitzungsgeld pauschal 20 Euro je Sitzung. In der letzten Wahlperiode traf der Gemeinderat eine<br />

andere Regelung dahingehend, dass ein Sitzungsgeld als Entschädigungspauschale in Höhe von 25<br />

Euro je Sitzung nach der alten Landesverordnung für die Umlegungsausschüsse festgelegt worden<br />

ist.<br />

Die Pauschalentschädigung in gleicher Höhe wird auch an den Vorsitzenden oder seine Stellvertreter<br />

gezahlt, wenn sie den Umlegungsausschuss bei Informations-, Erörterungs- und Gerichtsterminen<br />

vertreten.


Hierzu erging folgender<br />

Seite 4<br />

Beschluss:<br />

1. Der Gemeinderat Berg wählt folgende Personen in den Umlegungsausschuss:<br />

• Vorsitzender: Vermessungsdirektor Willi Matz und als Stellvertreter Vermessungsdirektor<br />

Klaus Theuer<br />

• Oberregierungsrat Holger Mahlein und als Stellvertreter (N.N. – Nachfolger von Dr. Spengler)<br />

• Ratsmitglied Gerhard Fried und als Stellvertreter Ratsmitglied Claudia Frenzel<br />

• Ratsmitglied Ulrich Maier und als Stellvertreter Ratsmitglied Thomas Worst<br />

• Bürger Paul Deppert und als Stellvertreter Bürgerin Elisabeth Deppert<br />

2. Als Entschädigungspauschale wird ein Sitzungsgeld von 20 Euro je Sitzung beschlossen (analog<br />

Sitzungsgeld Ratsmitglieder). Die Pauschalentschädigung in gleicher Höhe wird auch an den<br />

Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter gezahlt, wenn sie den Umlegungsausschuss bei<br />

Informations-, Erörterungs- und Gerichtsterminen vertreten.<br />

Der Beschluss hierzu erging einstimmig.<br />

3. Kindergarten „St. Bartholomäus“<br />

In der Sitzung am 24.05.2012 wurde über den Einwohnerantrag zum Verbleib des Schülerhorts im<br />

Kindergartengebäude beraten und entschieden dem Begehren des Einwohnerantrages nicht zu<br />

zustimmen. Der Ortsgemeinderat verbleibt bei seinem Grundsatzbeschluss vom 29.02.2012 zur<br />

Verlagerung des Schülerhorts in das Grundschulgebäude.<br />

Ferner wurde in gleicher Sitzung die Vorentwurfsplanung für den Umbau des Kindergartens<br />

vorgestellt.<br />

Auf die Beschlussvorlagen vom 14.05.2012 wird verwiesen.<br />

Bei dem Gesprächstermin am 06.08.2012 wurden die Vorentwurfsplanungen für den Umbau des<br />

Kindergartens sowie die Verlagerung des Schülerhorts in das Grundschulgebäude dem Landes- und<br />

Kreisjugendamt vorab vorgestellt. Bei der Besprechung nahmen neben Vertreterinnen des Landes-<br />

und Kreisjugendamts Ortsbürgermeister Günter Roitsch, die Kindergartenleitung, das Architekturbüro<br />

Buchlaub und Partner sowie die Verwaltung teil. Nachfolgende Punkte wurden dabei nochmals<br />

besprochen:<br />

1. Das Förderprogramm „Kinderbetreuungsausbau“ in Kindertageseinrichtungen läuft zum<br />

31.12.2013 aus, nicht abgerufene Bewilligungen verfallen zu diesem Ende. Fördervoraussetzung<br />

ist, dass nach Abschluss der Maßnahme zusätzliche U3-Plätze eingerichtet, in den Bedarfsplan<br />

aufgenommen und in Betrieb genommen sind. Für die Kindertagesstätte St. Bartholomäus<br />

bedeutet dies konkret, dass die erforderlichen Umbaumaßnahmen bis dahin abgeschlossen und<br />

abgerechnet sowie die eventuell zusätzlichen U3-Plätze in der Betriebserlaubnis genehmigt, im<br />

Bedarfsplan des Jugendamtes aufgenommen und in Betrieb genommen sein müssen, d.h. genutzt<br />

werden.<br />

Aufgrund der vorliegenden Kinderzahlen wird die Notwendigkeit zur Schaffung einer 5.<br />

Kindergartengruppe bedarfsplanerisch nicht gesehen. Die vorhandenen U3-Plätze sind<br />

ausreichend, um die bestehenden Rechtsansprüche für Zweijährige weiterhin decken zu können.<br />

2. Zum 1. August 2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Einjährige in Kraft.<br />

Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in der<br />

Kindertagespflege erfüllt werden. Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Einjährige<br />

wird damit jedoch nicht eingeführt. Da die Kindertagesstätten zur Erfüllung der Rechtsansprüche<br />

auf Kindergartenplätze für Zweijährige bereits teilweise um- bzw. ausgebaut werden mussten, dient<br />

dies der Vermeidung eines erneuten Ausbaus der Kindertagesstätten für die Schaffung von<br />

Kindergartenplätze für Einjährige. Zur Deckung des Bedarfs soll die Kindertagespflege verstärkt<br />

ausgebaut werden.<br />

Die Notwendigkeit einer 5. Kindergartengruppe kann somit nicht mit der erforderlichen Schaffung<br />

von weiteren Kindergartenplätze für Einjährige begründet werden. Sofern freiwillig noch weitere


Seite 5<br />

Kindergartenplätze für Einjährige geschaffen werden sollen, wird angeregt, zu prüfen, ob eine<br />

Umstrukturierung der bestehenden Kindergartengruppen möglich ist. Hierbei ist zu beachten, dass<br />

die bestehenden Rechtsansprüche im Übrigen noch erfüllt werden können.<br />

3. Mit Schreiben vom 18.07.2012 teilte die Kreisverwaltung Germersheim mit, dass der Kreistag in<br />

seiner Sitzung am 27.02.2012 einstimmig den Beitritt zum kommunalen Entschuldungsfonds<br />

Rheinland-Pfalz beschlossen hat. Im Rahmen dieses Beschlusses wurde der Kreisverwaltung der<br />

Prüfauftrag erteilt, in enger Abstimmung mit den örtlichen Trägern die Möglichkeiten der<br />

Schulkindbetreuung im Landkreis festzustellen und Vorschläge auszuarbeiten, wo die Betreuung<br />

von Schulkindern aus dem Jugendhilfebereich, in die Schulen verlagert werden können. Der<br />

Landkreis soll als örtlich zuständiger Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 6 KitaG, soweit<br />

eine durchgehende Betreuung von Schulkindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht im<br />

Rahmen der Schule erfolgt, eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Horten, in anderen<br />

für die Altersgruppe geeigneten Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege gewährleisten. Mit<br />

derzeit rund 710 Betreuungsplätzen für Schulkinder im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe liegt<br />

der Landkreis Germersheim im Vergleich zu anderen Landkreisen in Rheinland-Pfalz weit über<br />

dem Durchschnitt und belegt eine Spitzenposition. Die Betreuung in einer Hortgruppe ist für den<br />

Landkreis die kostenintensivste Alternative, weshalb mit Schulträgern und Schulleitungen<br />

insbesondere der Grundschulen Strategien entwickelt werden sollen, wie die Schulkindbetreuung<br />

von den Betreuungsformen der Jugendhilfe auf die Betreuung im Rahmen der Grundschulen<br />

verlagert werden kann.<br />

Z.B. könnten an Grundschulen, wie es teilweise schon erfolgt, kostenpflichtige Betreuungen wie<br />

z.B. betreuende Grundschule oder bestehende Angebote bedarfsgerecht ausgebaut werden. Diese<br />

Betreuung könnte an allen Schultagen als Angebot über die Mittagszeit oder auch als<br />

Nachmittagsangebot (mit Mittagessen oder Lunchpaket der Eltern) stattfinden. Als<br />

Betreuungspersonal kämen Erzieherinnen oder Personen, die in der Kinderbetreuung erfahren<br />

sind, in Betracht. Die Betreuung könnte in Schulräumen stattfinden und die Größe der<br />

Betreuungsgruppen könnte sich an den örtlichen Verhältnissen / Bedarfen orientieren.<br />

Der Landkreis beabsichtigt daher in Gemeinden, in denen in den Grundschulen keine<br />

Betreuungsangebote, aber Betreuungsplätze in Hortgruppen oder altersgemischten Gruppen<br />

vorgehalten werden, einvernehmliche Konzepte zu erarbeiten, wie die Angebote aus dem Bereich<br />

der Jugendhilfe mittelfristig schrittweise abgebaut werden können.<br />

Gemäß den Hinweisen des Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur können die<br />

Betreuungsangebote an Grundschulen vom Schulträger, einer Kommune, einem Elternverein oder<br />

einem freien Träger eingerichtet werden. So ist in Hagenbach die Stadt Träger der betreuenden<br />

Grundschule.<br />

4. Die Grundrisspläne vom Kindergarten St. Bartholomäus werden dem Landesjugendamt zur<br />

Kenntnisnahme zugesandt, ob Anregungen zur Umgestaltung bzw. zum Umbau bestehen.<br />

Die Kindergartenleiterin hat nunmehr zuletzt in einem Gespräch mit dem Kreisjugendamt dargelegt,<br />

dass die derzeitigen Kinderzahlen der Gemeinde nicht mit den Zahlen im Bedarfsplan<br />

übereinstimmen, so dass hierzu nochmals ein Gespräch vor Ort geführt werden soll. Der<br />

Gesprächstermin findet am 12.11.2012 statt. Der Ortsgemeinderat wird im Anschluss über die<br />

Besprechung erneut informiert.<br />

Der Ortsgemeinderat nahm diese Information zur Kenntnis.<br />

Ratsmitglied Claudia Frenzel bat noch darum, dass Ihre Aussage, dass niemand plane eine<br />

Hortgruppe aufzulösen mit in das Protokoll aufgenommen werden soll.<br />

Weiterhin verlas Ratsmitglied Marco Müller (Freie Wähler) ein Schreiben und stellte gleichzeitig den<br />

Antrag auf Einrichtung eines so genannten Runden Tisches, bezüglich der Thematik. Hierüber erging<br />

folgender<br />

Beschluss:<br />

7 Ratsmitglieder stimmten für den Antrag, 8 Ratsmitglieder stimmen dagegen und ein Ratsmitglied<br />

enthielt sich der Stimme. Der Antrag zur Einrichtung eines Runden Tisches wurde daher abgelehnt.


Seite 6<br />

4. Namensgebung des Fuß- und Radweges von Berg nach Neulauterburg<br />

In der GR-Sitzung am 22.09.2009 hat der OGR beschlossen, den Fuß- und Radweg von Berg nach<br />

Neulauterburg entlang der K20 durch das Aufstellen von 17 Radwegleuchten, ausgestattet mit je 70 W<br />

HST Sparbirnen (gelbliches Licht) bei einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m zu beleuchten. Es lag ein<br />

Angebot der Pfalzwerke in Höhe von 55.596,221 € vor. Zu Finanzierung wurde dann beschlossen,<br />

20.000,00 € aus der Erbschaft von Frau Mastenbrook dafür zu verwenden. Bei dieser Diskussion<br />

wurde auch darüber gesprochen, als Dankeschön und Erinnerung an diese großzügige Spende, den<br />

Radweg nach Frau Mastenbrook zu benennen. Die zuständige Behörde hatte hiergegen keine<br />

Einwände. Es wurde hierfür jedoch noch kein Konkreter Beschluss gefasst, was nun nachgeholt<br />

werden soll. Der Ortsbürgermeister hat sich mit den Verwandten, die Frau Mastenbrook persönlich<br />

kannten, wegen des Namens in Verbindung gesetzt.<br />

So erfolgte folgender Vorschlag zur Namensgebung:<br />

Rose M. Mastenbrook Weg<br />

Als Zusatzschild in klein:<br />

Rose M. Mastenbrook geb. Frenzel<br />

* 11.02.1907 in Berg/Pfalz<br />

† 05.03.2006 Ramsey (USA)<br />

Nach kurzer Diskussion erging folgender<br />

Beschluss:<br />

Die Namensgebung und die Beschilderung soll lediglich wie folgt lauten:<br />

Mastenbrook Weg<br />

Das Zusatzschild soll wie vorgeschlagen verbleiben.<br />

Der Beschluss wurde mit 12 Ja Stimmen einer Gegenstimme und 3 Enthaltungen gefasst.<br />

5. Informationen aus aktuellem Anlass<br />

Bürgermeister Roitsch informierte zunächst die Ratsmitglieder, dass für die Reparatur des<br />

gemeindeeigenen Traktors Aufwendungen in Höhe von 2.800.- € entstanden. Ratsmitglied Gerhard<br />

Fried sagte, dass es hierzu notwendig gewesen wäre eine Eilentscheidung herbeizuführen.<br />

Weiterhin informierte Ortsbürgermeister Roitsch über folgende Punkte:<br />

- Installation einer Aufladestation für Elektroräder<br />

- Nichtumsetzung des Parkverbotes in der Gartenstraße<br />

- Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 29.08.2012 über seismische Rüttelarbeiten<br />

6. Einwohnerfragen<br />

Hierzu gab es keine Wortmeldungen<br />

7. Sonstiges, Wünsche, Anträge<br />

Mehrere Ratsmitglieder monierten, dass der Gehweg in der Waldstraße seit der Neugestaltung der<br />

Straße des öfteren mit Hundekot verunreinigt wurde. Hier sollte eine Veröffentlichung im Amtsblatt<br />

erfolgen. Ortsbürgermeister Roitsch schlug noch vor, dass sich die Gemeinde hier evtl. eine Station<br />

zur Beseitigung dieser Verunreinigung anschaffen sollte.


Seite 7<br />

Ratsmitglied Gerhard Fried erkundigte sich warum die Gemeinschaftshalle in der nächsten Zeit für die<br />

Dauer von 3 - 4 Tagen nicht zur Verfügung steht. Ortsbürgermeister Roitsch teilte hierzu mit, dass<br />

mehrere private Feierlichkeiten stattfinden.<br />

Da Oskar Rihm und Karl Hutzel von dem Gremium der Feldgeschworenen verstorben sind, schlug<br />

Ratsmitglied Gerhard Fried vor, eine Neubesetzung durch Neuwahlen vorzunehmen.<br />

Ebenfalls erwähnte RM Gerhard Fried, dass der Treibstoff der gemeindeeigenen Maschinen mit<br />

Sonderkraftsoff (OEST Oecomix T), der Mensch und Umwelt wesentlich besser schone, betankt<br />

werden.<br />

RM Gerhard Fried bemängelte, dass in Berg mehrere Wege (z.B. Dammweg bis zum Hotel Mühle)<br />

stark mit Hecken und Ästen bewachsen seien. Dies sei bereits in dem Ausmaß zu beobachten, dass<br />

hier eine Gefahr für die Benutzer dieser Wege besteht. Weiterhin berichtete er darüber, dass viele<br />

Grundstückseigentümer in Berg nur ungenügend ihrer Straßenreinigungspflicht nachkommen. Hier<br />

sollte überprüft werden, ob dies bei Nichteinhaltung sanktioniert werden könne.<br />

Der Vorsitzende schloss anschließend den öffentlichen Teil der Sitzung.<br />

Der Schriftführer: Der Vorsitzende:<br />

______________________ _______________________<br />

Pascal Eck Günter Roitsch

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