Nieder- schrift
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N I E D E R S C H R I F T<br />
über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Berg<br />
vom 16.10.2012<br />
in Berg<br />
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: 16<br />
Satzungsgemäße Zahl der Beigeordnete: 1<br />
Stimmberechtigte Beigeordnete: 1<br />
Vorsitzender: Ortsbürgermeister Günter Roitsch<br />
Beigeordnete: Ortsbeigeordneter Bruno Fried<br />
Bürgermeister: Reinhard Scherrer<br />
Schriftstück-ID: 075982<br />
Ratsmitglieder: 1. Worst Thomas, 2. Scherrer Roland, 3. Offenbacher Manuel,<br />
4. Malig Thomas, 5. Fried Gerhard, 6. Rimmelspacher Carsten,<br />
7. Stephany Uwe, 8. Eich Thomas, 9. Scherrer Hubert,<br />
10. Fried Bruno, 11. Steigleder Gunter, 12. Maier Ulrich,<br />
13. Siedow Siegfried, 14. Müller Marco, 15. Frenzel Claudia,<br />
16. Eisenbiegler Sven<br />
Davon nicht anwesend: Manuel Offenbacher, Bürgermeister Reinhard Scherrer<br />
Schriftführer: Eck Pascal<br />
I. Öffentlicher Teil<br />
Tagesordnung:<br />
1. Einwendungen gegen die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> vom 24.05.2012 und 08.08.2012<br />
2. Wahl des Umlegungsausschusses<br />
3. Kindergarten „St. Bartholomäus“<br />
4. Namensgebung des Fuß- und Radweges von Berg nach Neulauterburg<br />
5. Informationen aus aktuellem Anlass<br />
6. Einwohnerfragen<br />
7. Sonstiges, Wünsche, Anträge
Seite 2<br />
Um 19.00 Uhr eröffnete Ortsbürgermeister Roitsch die Sitzung des Ortsgemeinderates und begrüßte<br />
hierzu die anwesenden Ratsmitglieder sowie die Zuhörer und die Presse bzw. den Schriftführer.<br />
Ortsbürgermeister Roitsch stellte fest, dass ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen und den<br />
Ratsmitgliedern die Sitzungsunterlagen mit der Tagesordnung übersandt worden waren. Gegen diese<br />
Feststellungen wurden Seitens der Ratsmitglieder keine Bedenken erhoben.<br />
1. Einwendungen gegen die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> vom 24.05.2012 und 08.08.2012<br />
Zur <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> vom 24.05.2012, öffentlicher Teil:<br />
Lt. Ratsmitglied Gerhard Fried sollte bei TOP 3, der Textbaustein ab: „Ratsmitglied Marco Müller….“<br />
bis zu Beginn des nächsten Absatzes gestrichen werden.<br />
Über diese Einwendung erging folgender<br />
Beschluss:<br />
Die Einwendung wurde mit 12 Ja Stimmen und 4 Enthaltungen beschlossen.<br />
Weiterhin monierte Ratsmitglied Gerhard Fried, dass im Protokoll vom 24.05.2012 über die<br />
vorhergehende Sitzung folgendes festgehalten wurde:<br />
Unter dem TOP 10 (Einwohnerfragen) wurde ein Beschluss nicht in die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> mit<br />
aufgenommen. Es war in der Sitzung einstimmig beschlossen worden, dass an der Großen Hohl<br />
(Richtung Ziegeläcker) das Mähen und freischneiden erfolgen soll. Dieser Punkt wurde einstimmig<br />
angenommen und sei noch immer nicht korrigiert und müsse noch nachgeholt werden.<br />
Über diese Einwendung erging folgender<br />
Beschluss:<br />
Die Einwendung wurde mit 12 Ja Stimmen und 4 Enthaltungen beschlossen.<br />
Zur <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> vom 08.08.2012, öffentlicher Teil:<br />
Bei TOP 7 (Versorgung mit Breitband) soll lt. Gerhard Fried der Begriff „wie geschildert“ im Beschluss<br />
gestrichen werden. Zudem soll dem Protokoll folgender Wortlaut hinzugefügt werden: Bürgermeister<br />
Reinhard Scherrer sagte, dass es nicht möglich sei in 6 Tagen, 4 Sitzungen abzuhalten.<br />
Über diese Einwendung erging folgender<br />
Beschluss:<br />
Diese Einwendung wurde mit 6 Ja Stimmen, 4 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen beschlossen.<br />
2. Wahl des Umlegungsausschusses<br />
Nach der Umlegungsausschussverordnung (UAVO) in der Fassung vom 27.06.2007 sind in jeder<br />
Wahlperiode die Umlegungsausschüsse neu zu bestellen. Dies ist bisher noch nicht geschehen. Die<br />
Mitglieder des Umlegungsausschusses werden durch den Gemeinderat jeweils für die Dauer seiner<br />
Wahlzeit (Wahlzeit des Gemeinderates) gewählt. Die bisherigen Mitglieder der<br />
Umlegungsausschüsse bleiben bis zur Wahl Ihrer Nachfolger im Amt. Eine Wiederwahl der Mitglieder<br />
ist zu lässig. Der Umlegungsausschuss besteht aus 5 Personen, dem Vorsitzenden und vier weiteren<br />
Mitgliedern. Der Vorsitzende soll in der Regel der Leiter des zuständigen Vermessungs- und<br />
Katasteramtes oder der zuständigen kommunalen Vermessungsstellen sein. Hier steht als<br />
Vorsitzender Vermessungsdirektor Willi Matz und als Stellvertreter Vermessungsdirektor Klaus Theuer<br />
zur Verfügung. Ein Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen<br />
Verwaltungsdienst haben; steht in kreisangehörigen Gemeinden eine Person mit dieser Befähigung<br />
nicht zur Verfügung, so kann mit Zustimmung der Kreisverwaltung eine andere im Liegenschaftsrecht<br />
erfahrene Person bestellt werden, wobei nicht nur Bürger der betreffenden Gemeinde zur Auswahl
Seite 3<br />
stehen. In diesem Fall ist erfahrungsgemäß ein Bediensteter der zuständigen Kreisverwaltung bereit<br />
dieses Ehrenamt anzunehmen; hier steht Holger Mahlein zur Verfügung. Da die Nachfolge des<br />
ausscheidenden Dr. Spengler noch nicht geklärt ist, wird die Besetzung noch geklärt. Von den übrigen<br />
Mitgliedern sollen zwei dem Gemeinderat angehören. § 44 Abs. 1 der Gemeindeordnung, der besagt,<br />
dass ein Ausschuss mindestens zur Hälfte aus Ratsmitgliedern bestehen soll, ist hier auf Grund § 3<br />
Abs. 3 UAVO nicht anzuwenden.<br />
Ein Mitglied muss in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein. Es muss nicht Ratsmitglied<br />
jedoch Bürger der Gemeinde sein. Im Hinblick auf die besondere Qualifikation des<br />
Umlegungsausschussvorsitzenden auf dem Gebiet der Grundstücksbewertung und die Vorbereitung<br />
der Bewertung durch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, kommt es in erster Linie darauf<br />
an, dass das in der Bewertung erfahrene Mitglied die Verhältnisse auf dem örtlichen<br />
Grundstücksmarkt zutreffend einschätzen kann.<br />
Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere Stellvertreter zu wählen.<br />
Für die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgten lt. Beschlussvorlage geben folgende Hinweise:<br />
Die Mitglieder des Umlegungsausschusses müssen Bürger der Gemeinde sein, mit Ausnahme des<br />
Vorsitzenden und des Mitgliedes, das die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen<br />
Verwaltungsdienst haben muss (§ 44 Abs. 1 GemO, § 3 Abs. 2 UAVO).<br />
Die Wahl eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs zum Vorsitzenden des<br />
Umlegungsausschusses ist mit der Gemeindeordnung nicht vereinbar und daher auch nicht möglich.<br />
Hiervon unberührt bleibt jedoch seine Wählbarkeit als sonstiges Mitglied des Ausschusses.<br />
Bei der Besetzung von Umlegungssausschüssen und bei jedem Umlegungsverfahren sind gemäß §<br />
22 die Ausschließungsgründe genau zu beachten. Liegen für alle im Umlegungsausschuss zu<br />
wählenden Gemeinderatsmitglieder Ausschlussgründe vor, sind andere geeignete Bürger der<br />
betreffenden Gemeinde als Mitglieder des Umlegungsausschusses zu bestellen.<br />
Hauptamtlich tätige Beamte und Angestellte der gemeinde und der zuständigen<br />
Verbandsgemeindeverwaltung sind Personen, deren Amt mit dem Amt eines Mitgliedes des<br />
Gemeinderates nicht vereinbar ist; sie können deshalb dem Umlegungsausschuss nicht angehören (§<br />
44 Abs.1 GemO und § 5 Abs. 1 KWG). M<br />
Hauptamtliche Bürgermeister und hauptamtliche Beigeordnete sind von der Mitgliedschaft im<br />
Umlegungsausschuss ausgeschlossen (§ 44 Abs. 1 GemO i.V.m. § 5 KWG).<br />
Ehrenamtliche Ortsbürgermeister können ebenfalls nicht Mitglied im Umlegungsausschuss sein, da<br />
Ihre Funktion in den Ausschüssen auf den Vorsitzenden beschränkt ist und dieser die Qualifikation im<br />
Sinne des § 3 UAVO haben muss. Selbst wenn die Qualifikation vorläge, sollte eine Mitgliedschaft im<br />
Hinblick auf die Verletzung der gebotenen Neutralität unterbleiben.<br />
Ehrenamtliche Beigeordnete können Mitglied im Umlegungsausschuss sein. Im Hinblick auf die<br />
Verletzung der gebotenen Neutralität sollte auch hier eine Mitgliedschaft unterbleiben.<br />
Entschädigung:<br />
Gemäß § 7 UAVO erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder des Umlegungsausschusses für ihre<br />
Tätigkeit eine Entschädigung nach den Bestimmungen der Landesverordnung über die<br />
Sitzungsvergütung der Beisitzer bei den Stadt- und Kreisrechtsausschüssen, sofern der Gemeinderat<br />
keine andere Regelung trifft. Die Sitzungsvergütung berechnet sich nach dem Zeitversäumnis, nach<br />
den entstandenen Fahrtkosten und ein Tagegeld nach dem Reisekostengesetz. Seitens des<br />
Vermessungs- und Katasteramt wird eine Entschädigung in Höhe der Sitzungsgelder für<br />
Ratsmitglieder in der Gemeinde für angemessen erachtet. In der Ortsgemeinde Berg beträgt das<br />
Sitzungsgeld pauschal 20 Euro je Sitzung. In der letzten Wahlperiode traf der Gemeinderat eine<br />
andere Regelung dahingehend, dass ein Sitzungsgeld als Entschädigungspauschale in Höhe von 25<br />
Euro je Sitzung nach der alten Landesverordnung für die Umlegungsausschüsse festgelegt worden<br />
ist.<br />
Die Pauschalentschädigung in gleicher Höhe wird auch an den Vorsitzenden oder seine Stellvertreter<br />
gezahlt, wenn sie den Umlegungsausschuss bei Informations-, Erörterungs- und Gerichtsterminen<br />
vertreten.
Hierzu erging folgender<br />
Seite 4<br />
Beschluss:<br />
1. Der Gemeinderat Berg wählt folgende Personen in den Umlegungsausschuss:<br />
• Vorsitzender: Vermessungsdirektor Willi Matz und als Stellvertreter Vermessungsdirektor<br />
Klaus Theuer<br />
• Oberregierungsrat Holger Mahlein und als Stellvertreter (N.N. – Nachfolger von Dr. Spengler)<br />
• Ratsmitglied Gerhard Fried und als Stellvertreter Ratsmitglied Claudia Frenzel<br />
• Ratsmitglied Ulrich Maier und als Stellvertreter Ratsmitglied Thomas Worst<br />
• Bürger Paul Deppert und als Stellvertreter Bürgerin Elisabeth Deppert<br />
2. Als Entschädigungspauschale wird ein Sitzungsgeld von 20 Euro je Sitzung beschlossen (analog<br />
Sitzungsgeld Ratsmitglieder). Die Pauschalentschädigung in gleicher Höhe wird auch an den<br />
Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter gezahlt, wenn sie den Umlegungsausschuss bei<br />
Informations-, Erörterungs- und Gerichtsterminen vertreten.<br />
Der Beschluss hierzu erging einstimmig.<br />
3. Kindergarten „St. Bartholomäus“<br />
In der Sitzung am 24.05.2012 wurde über den Einwohnerantrag zum Verbleib des Schülerhorts im<br />
Kindergartengebäude beraten und entschieden dem Begehren des Einwohnerantrages nicht zu<br />
zustimmen. Der Ortsgemeinderat verbleibt bei seinem Grundsatzbeschluss vom 29.02.2012 zur<br />
Verlagerung des Schülerhorts in das Grundschulgebäude.<br />
Ferner wurde in gleicher Sitzung die Vorentwurfsplanung für den Umbau des Kindergartens<br />
vorgestellt.<br />
Auf die Beschlussvorlagen vom 14.05.2012 wird verwiesen.<br />
Bei dem Gesprächstermin am 06.08.2012 wurden die Vorentwurfsplanungen für den Umbau des<br />
Kindergartens sowie die Verlagerung des Schülerhorts in das Grundschulgebäude dem Landes- und<br />
Kreisjugendamt vorab vorgestellt. Bei der Besprechung nahmen neben Vertreterinnen des Landes-<br />
und Kreisjugendamts Ortsbürgermeister Günter Roitsch, die Kindergartenleitung, das Architekturbüro<br />
Buchlaub und Partner sowie die Verwaltung teil. Nachfolgende Punkte wurden dabei nochmals<br />
besprochen:<br />
1. Das Förderprogramm „Kinderbetreuungsausbau“ in Kindertageseinrichtungen läuft zum<br />
31.12.2013 aus, nicht abgerufene Bewilligungen verfallen zu diesem Ende. Fördervoraussetzung<br />
ist, dass nach Abschluss der Maßnahme zusätzliche U3-Plätze eingerichtet, in den Bedarfsplan<br />
aufgenommen und in Betrieb genommen sind. Für die Kindertagesstätte St. Bartholomäus<br />
bedeutet dies konkret, dass die erforderlichen Umbaumaßnahmen bis dahin abgeschlossen und<br />
abgerechnet sowie die eventuell zusätzlichen U3-Plätze in der Betriebserlaubnis genehmigt, im<br />
Bedarfsplan des Jugendamtes aufgenommen und in Betrieb genommen sein müssen, d.h. genutzt<br />
werden.<br />
Aufgrund der vorliegenden Kinderzahlen wird die Notwendigkeit zur Schaffung einer 5.<br />
Kindergartengruppe bedarfsplanerisch nicht gesehen. Die vorhandenen U3-Plätze sind<br />
ausreichend, um die bestehenden Rechtsansprüche für Zweijährige weiterhin decken zu können.<br />
2. Zum 1. August 2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Einjährige in Kraft.<br />
Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in der<br />
Kindertagespflege erfüllt werden. Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Einjährige<br />
wird damit jedoch nicht eingeführt. Da die Kindertagesstätten zur Erfüllung der Rechtsansprüche<br />
auf Kindergartenplätze für Zweijährige bereits teilweise um- bzw. ausgebaut werden mussten, dient<br />
dies der Vermeidung eines erneuten Ausbaus der Kindertagesstätten für die Schaffung von<br />
Kindergartenplätze für Einjährige. Zur Deckung des Bedarfs soll die Kindertagespflege verstärkt<br />
ausgebaut werden.<br />
Die Notwendigkeit einer 5. Kindergartengruppe kann somit nicht mit der erforderlichen Schaffung<br />
von weiteren Kindergartenplätze für Einjährige begründet werden. Sofern freiwillig noch weitere
Seite 5<br />
Kindergartenplätze für Einjährige geschaffen werden sollen, wird angeregt, zu prüfen, ob eine<br />
Umstrukturierung der bestehenden Kindergartengruppen möglich ist. Hierbei ist zu beachten, dass<br />
die bestehenden Rechtsansprüche im Übrigen noch erfüllt werden können.<br />
3. Mit Schreiben vom 18.07.2012 teilte die Kreisverwaltung Germersheim mit, dass der Kreistag in<br />
seiner Sitzung am 27.02.2012 einstimmig den Beitritt zum kommunalen Entschuldungsfonds<br />
Rheinland-Pfalz beschlossen hat. Im Rahmen dieses Beschlusses wurde der Kreisverwaltung der<br />
Prüfauftrag erteilt, in enger Abstimmung mit den örtlichen Trägern die Möglichkeiten der<br />
Schulkindbetreuung im Landkreis festzustellen und Vorschläge auszuarbeiten, wo die Betreuung<br />
von Schulkindern aus dem Jugendhilfebereich, in die Schulen verlagert werden können. Der<br />
Landkreis soll als örtlich zuständiger Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 6 KitaG, soweit<br />
eine durchgehende Betreuung von Schulkindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht im<br />
Rahmen der Schule erfolgt, eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Horten, in anderen<br />
für die Altersgruppe geeigneten Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege gewährleisten. Mit<br />
derzeit rund 710 Betreuungsplätzen für Schulkinder im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe liegt<br />
der Landkreis Germersheim im Vergleich zu anderen Landkreisen in Rheinland-Pfalz weit über<br />
dem Durchschnitt und belegt eine Spitzenposition. Die Betreuung in einer Hortgruppe ist für den<br />
Landkreis die kostenintensivste Alternative, weshalb mit Schulträgern und Schulleitungen<br />
insbesondere der Grundschulen Strategien entwickelt werden sollen, wie die Schulkindbetreuung<br />
von den Betreuungsformen der Jugendhilfe auf die Betreuung im Rahmen der Grundschulen<br />
verlagert werden kann.<br />
Z.B. könnten an Grundschulen, wie es teilweise schon erfolgt, kostenpflichtige Betreuungen wie<br />
z.B. betreuende Grundschule oder bestehende Angebote bedarfsgerecht ausgebaut werden. Diese<br />
Betreuung könnte an allen Schultagen als Angebot über die Mittagszeit oder auch als<br />
Nachmittagsangebot (mit Mittagessen oder Lunchpaket der Eltern) stattfinden. Als<br />
Betreuungspersonal kämen Erzieherinnen oder Personen, die in der Kinderbetreuung erfahren<br />
sind, in Betracht. Die Betreuung könnte in Schulräumen stattfinden und die Größe der<br />
Betreuungsgruppen könnte sich an den örtlichen Verhältnissen / Bedarfen orientieren.<br />
Der Landkreis beabsichtigt daher in Gemeinden, in denen in den Grundschulen keine<br />
Betreuungsangebote, aber Betreuungsplätze in Hortgruppen oder altersgemischten Gruppen<br />
vorgehalten werden, einvernehmliche Konzepte zu erarbeiten, wie die Angebote aus dem Bereich<br />
der Jugendhilfe mittelfristig schrittweise abgebaut werden können.<br />
Gemäß den Hinweisen des Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur können die<br />
Betreuungsangebote an Grundschulen vom Schulträger, einer Kommune, einem Elternverein oder<br />
einem freien Träger eingerichtet werden. So ist in Hagenbach die Stadt Träger der betreuenden<br />
Grundschule.<br />
4. Die Grundrisspläne vom Kindergarten St. Bartholomäus werden dem Landesjugendamt zur<br />
Kenntnisnahme zugesandt, ob Anregungen zur Umgestaltung bzw. zum Umbau bestehen.<br />
Die Kindergartenleiterin hat nunmehr zuletzt in einem Gespräch mit dem Kreisjugendamt dargelegt,<br />
dass die derzeitigen Kinderzahlen der Gemeinde nicht mit den Zahlen im Bedarfsplan<br />
übereinstimmen, so dass hierzu nochmals ein Gespräch vor Ort geführt werden soll. Der<br />
Gesprächstermin findet am 12.11.2012 statt. Der Ortsgemeinderat wird im Anschluss über die<br />
Besprechung erneut informiert.<br />
Der Ortsgemeinderat nahm diese Information zur Kenntnis.<br />
Ratsmitglied Claudia Frenzel bat noch darum, dass Ihre Aussage, dass niemand plane eine<br />
Hortgruppe aufzulösen mit in das Protokoll aufgenommen werden soll.<br />
Weiterhin verlas Ratsmitglied Marco Müller (Freie Wähler) ein Schreiben und stellte gleichzeitig den<br />
Antrag auf Einrichtung eines so genannten Runden Tisches, bezüglich der Thematik. Hierüber erging<br />
folgender<br />
Beschluss:<br />
7 Ratsmitglieder stimmten für den Antrag, 8 Ratsmitglieder stimmen dagegen und ein Ratsmitglied<br />
enthielt sich der Stimme. Der Antrag zur Einrichtung eines Runden Tisches wurde daher abgelehnt.
Seite 6<br />
4. Namensgebung des Fuß- und Radweges von Berg nach Neulauterburg<br />
In der GR-Sitzung am 22.09.2009 hat der OGR beschlossen, den Fuß- und Radweg von Berg nach<br />
Neulauterburg entlang der K20 durch das Aufstellen von 17 Radwegleuchten, ausgestattet mit je 70 W<br />
HST Sparbirnen (gelbliches Licht) bei einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m zu beleuchten. Es lag ein<br />
Angebot der Pfalzwerke in Höhe von 55.596,221 € vor. Zu Finanzierung wurde dann beschlossen,<br />
20.000,00 € aus der Erbschaft von Frau Mastenbrook dafür zu verwenden. Bei dieser Diskussion<br />
wurde auch darüber gesprochen, als Dankeschön und Erinnerung an diese großzügige Spende, den<br />
Radweg nach Frau Mastenbrook zu benennen. Die zuständige Behörde hatte hiergegen keine<br />
Einwände. Es wurde hierfür jedoch noch kein Konkreter Beschluss gefasst, was nun nachgeholt<br />
werden soll. Der Ortsbürgermeister hat sich mit den Verwandten, die Frau Mastenbrook persönlich<br />
kannten, wegen des Namens in Verbindung gesetzt.<br />
So erfolgte folgender Vorschlag zur Namensgebung:<br />
Rose M. Mastenbrook Weg<br />
Als Zusatzschild in klein:<br />
Rose M. Mastenbrook geb. Frenzel<br />
* 11.02.1907 in Berg/Pfalz<br />
† 05.03.2006 Ramsey (USA)<br />
Nach kurzer Diskussion erging folgender<br />
Beschluss:<br />
Die Namensgebung und die Beschilderung soll lediglich wie folgt lauten:<br />
Mastenbrook Weg<br />
Das Zusatzschild soll wie vorgeschlagen verbleiben.<br />
Der Beschluss wurde mit 12 Ja Stimmen einer Gegenstimme und 3 Enthaltungen gefasst.<br />
5. Informationen aus aktuellem Anlass<br />
Bürgermeister Roitsch informierte zunächst die Ratsmitglieder, dass für die Reparatur des<br />
gemeindeeigenen Traktors Aufwendungen in Höhe von 2.800.- € entstanden. Ratsmitglied Gerhard<br />
Fried sagte, dass es hierzu notwendig gewesen wäre eine Eilentscheidung herbeizuführen.<br />
Weiterhin informierte Ortsbürgermeister Roitsch über folgende Punkte:<br />
- Installation einer Aufladestation für Elektroräder<br />
- Nichtumsetzung des Parkverbotes in der Gartenstraße<br />
- Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 29.08.2012 über seismische Rüttelarbeiten<br />
6. Einwohnerfragen<br />
Hierzu gab es keine Wortmeldungen<br />
7. Sonstiges, Wünsche, Anträge<br />
Mehrere Ratsmitglieder monierten, dass der Gehweg in der Waldstraße seit der Neugestaltung der<br />
Straße des öfteren mit Hundekot verunreinigt wurde. Hier sollte eine Veröffentlichung im Amtsblatt<br />
erfolgen. Ortsbürgermeister Roitsch schlug noch vor, dass sich die Gemeinde hier evtl. eine Station<br />
zur Beseitigung dieser Verunreinigung anschaffen sollte.
Seite 7<br />
Ratsmitglied Gerhard Fried erkundigte sich warum die Gemeinschaftshalle in der nächsten Zeit für die<br />
Dauer von 3 - 4 Tagen nicht zur Verfügung steht. Ortsbürgermeister Roitsch teilte hierzu mit, dass<br />
mehrere private Feierlichkeiten stattfinden.<br />
Da Oskar Rihm und Karl Hutzel von dem Gremium der Feldgeschworenen verstorben sind, schlug<br />
Ratsmitglied Gerhard Fried vor, eine Neubesetzung durch Neuwahlen vorzunehmen.<br />
Ebenfalls erwähnte RM Gerhard Fried, dass der Treibstoff der gemeindeeigenen Maschinen mit<br />
Sonderkraftsoff (OEST Oecomix T), der Mensch und Umwelt wesentlich besser schone, betankt<br />
werden.<br />
RM Gerhard Fried bemängelte, dass in Berg mehrere Wege (z.B. Dammweg bis zum Hotel Mühle)<br />
stark mit Hecken und Ästen bewachsen seien. Dies sei bereits in dem Ausmaß zu beobachten, dass<br />
hier eine Gefahr für die Benutzer dieser Wege besteht. Weiterhin berichtete er darüber, dass viele<br />
Grundstückseigentümer in Berg nur ungenügend ihrer Straßenreinigungspflicht nachkommen. Hier<br />
sollte überprüft werden, ob dies bei Nichteinhaltung sanktioniert werden könne.<br />
Der Vorsitzende schloss anschließend den öffentlichen Teil der Sitzung.<br />
Der Schriftführer: Der Vorsitzende:<br />
______________________ _______________________<br />
Pascal Eck Günter Roitsch