Amtlicher Teil - Verbandsgemeinde Guntersblum

Amtlicher Teil - Verbandsgemeinde Guntersblum Amtlicher Teil - Verbandsgemeinde Guntersblum

13.04.2013 Aufrufe

mit den Ortsgemeinden Dolgesheim Dorn-Dürkheim Eimsheim Guntersblum Hillesheim Ludwigshöhe Uelversheim Weinolsheim Amtsblatt DER VERBANDSGEMEINDE GUNTERSBLUM 43. Jahrgang (142) Freitag, 10. August 2012 Ausgabe 32/2012 Ein herzliches Willkommen zur Ludwigshöher Kerb! Programm: Freitag, 10.08.2012 18.00 Uhr: Weinbergsrundfahrt, Start am Weingut Bürgermeister Hermann Weber Erbe 20.00 Uhr: Eröffnung der Kerb durch den Ortsbürgermeister am Festplatz Überreichung von Geschenken an die Fußball E-Jugend, Meister der Kreisklasse Alzey-Worms, durch die rheinhessische Weinprinzessin Lisa Schäfer Anschließend gemütliches Beisammensein im Festzelt Samstag, 11.08.2012 20.00 Uhr: Gemütliches Beisammensein im Festzelt mit Cocktails vom Basteltreff, einem guten Glas Wein vom Winzerverein und einem kühlen Bier von der Feuerwehr Verköstigung durch den Partyservice Kaiser Live-Konzert der Band „Pretty Lies Light“ mit zeitlosen Hits Sonntag, 12.08.2012 08.00 Uhr Gottesdienst 11.00 Uhr Frühschoppenkonzert des Musikvereins Ludwigshöhe 14.30 Uhr Kaffee und Kuchen der Landfrauen im Festzelt 15.00 Uhr Malwettbewerb unter Anleitung von Edith Ramerth am Rathaus Quellenangabe: Rheinhessenwein e.V. 16.00 Uhr Beginn des Schießwettbewerbes an der Schießbude 19.00 Uhr Bekanntgabe des Schützenkönigs und anschließend gemütliches Beisammensein im Festzelt Montag, 13.08.2012 10.00 Uhr Frühschoppen mit Mittagstisch in der Straußwirtschaft Hofer-Holzky 18.00 Uhr traditionelles Leberknödelessen im Festzelt Ihr Bodo Lamberth, Ortsbürgermeister Wintersheim www.vg-guntersblum.de

mit den<br />

Ortsgemeinden<br />

Dolgesheim<br />

Dorn-Dürkheim<br />

Eimsheim<br />

<strong>Guntersblum</strong><br />

Hillesheim<br />

Ludwigshöhe<br />

Uelversheim<br />

Weinolsheim<br />

Amtsblatt<br />

DER VERBANDSGEMEINDE GUNTERSBLUM<br />

43. Jahrgang (142) Freitag, 10. August 2012 Ausgabe 32/2012<br />

Ein herzliches Willkommen<br />

zur Ludwigshöher Kerb!<br />

Programm:<br />

Freitag, 10.08.2012<br />

18.00 Uhr: Weinbergsrundfahrt, Start am Weingut Bürgermeister Hermann Weber Erbe<br />

20.00 Uhr: Eröffnung der Kerb durch den Ortsbürgermeister am Festplatz<br />

Überreichung von Geschenken an die Fußball E-Jugend,<br />

Meister der Kreisklasse Alzey-Worms, durch die rheinhessische<br />

Weinprinzessin Lisa Schäfer<br />

Anschließend gemütliches Beisammensein im Festzelt<br />

Samstag, 11.08.2012<br />

20.00 Uhr: Gemütliches Beisammensein im Festzelt mit Cocktails<br />

vom Basteltreff, einem guten Glas Wein vom Winzerverein<br />

und einem kühlen Bier von der Feuerwehr<br />

Verköstigung durch den Partyservice Kaiser<br />

Live-Konzert der Band „Pretty Lies Light“ mit zeitlosen<br />

Hits<br />

Sonntag, 12.08.2012<br />

08.00 Uhr Gottesdienst<br />

11.00 Uhr Frühschoppenkonzert des Musikvereins Ludwigshöhe<br />

14.30 Uhr Kaffee und Kuchen der Landfrauen im Festzelt<br />

15.00 Uhr Malwettbewerb unter Anleitung von Edith Ramerth am<br />

Rathaus<br />

Quellenangabe: Rheinhessenwein e.V.<br />

16.00 Uhr Beginn des Schießwettbewerbes an der Schießbude<br />

19.00 Uhr Bekanntgabe des Schützenkönigs und anschließend gemütliches Beisammensein im Festzelt<br />

Montag, 13.08.2012<br />

10.00 Uhr Frühschoppen mit Mittagstisch in der Straußwirtschaft Hofer-Holzky<br />

18.00 Uhr traditionelles Leberknödelessen im Festzelt<br />

Ihr<br />

Bodo Lamberth, Ortsbürgermeister<br />

Wintersheim www.vg-guntersblum.de


<strong>Guntersblum</strong> - 2 - Ausgabe 32/2012<br />

Spiel und Spaß<br />

für Groß und Klein<br />

in Dolgesheim<br />

Große Tombola<br />

zu Gunsten<br />

des Spielplatzes<br />

und dem<br />

Kinderhospitz<br />

Bärenherz<br />

(jedes Los gewinnt)<br />

Familiengottesdienst in<br />

der evangelischen Kirche<br />

ab 10.15 Uhr<br />

Bücherei geöffnet<br />

ab 12.30 Uhr<br />

Kindersachen-<br />

basar<br />

Der Förderverein des Kindergarten in Weinolsheim veranstaltet<br />

am 19.08.2012 von 14 Uhr bis 16 Uhr, Schwangereneinlass<br />

13:30 Uhr, wieder einen Kindersachenbasar.<br />

Angeboten werden Baby- und Kinderkleidung, Spielzeug<br />

und Bücher. Die Standgebühr beträgt 5 Euro plus einen<br />

Kuchen oder 10 Euro ohne Kuchen. Selbstverkäuferflohmarkt,<br />

Tische werden gestellt. Anmeldung ab sofort unter<br />

Email: nic.maus@gmx.de.<br />

Zur Stärkung gibt es Kaffee und Kuchen!<br />

Veranstaltungsort: Dorfgemeinschaftshaus,<br />

Friesenheimer Str. 6, 55278 Weinolsheim<br />

12. August 2012<br />

11.00 Uhr<br />

d Bouleturnier<br />

u Ballonkünstler Michi<br />

p Kaffee und Kuchen<br />

w Bratwurst<br />

k Laugenbrezeln<br />

und Spundekäs<br />

t erfrischende Getränke<br />

der Kulturverein präsentiert…<br />

07. September 2012, 20.00 Uhr<br />

Kleinkunstkeller, Museum <strong>Guntersblum</strong>, Eintritt 10 Euro<br />

Kartenvorverkauf in <strong>Guntersblum</strong> bei s´Weinspiel von Claudia Bläsius – Wirth, Videothek Regina Beil,<br />

Geschenkartikel Christine Scholz, in Oppenheim im Friseurladen Benno‘s Haardesign<br />

und unter www.kulturverein-guntersblum.de<br />

www.kulturverein-guntersblum.de


<strong>Guntersblum</strong> - 4 - Ausgabe 32/2012<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Guntersblum</strong><br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Sitzung des Werksausschusses<br />

des Zweckverbandes Abwasserentsorgung<br />

Rheinhessen (ZAR)<br />

Am Dienstag, 14.08.2012, 17:00 Uhr findet eine öffentliche / nichtöffentliche<br />

Sitzung des Werksausschusses des Zweckverbandes<br />

Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) im Ratssaal der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Nierstein-Oppenheim, Sant´Ambrogio-Ring 33,<br />

55276 Oppenheim mit folgender Tagesordnung statt:<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

1. Beratung und Beschlussfassung über eine Kreditvereinbarung<br />

zwischen dem ZAR und seinen Verbandsmitgliedern für Zwecke<br />

der Liquiditätssicherung<br />

2. Mitteilungen<br />

3. Anfragen<br />

Ein nichtöffentlicher <strong>Teil</strong> schließt sich an.<br />

Alzey, den 10.07.2012<br />

gez. Klaus Penzer, Verbandsvorsteher<br />

1. Änderung Flächennutzungsplan 2020<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong><br />

Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong>:<br />

> Sonderbaufläche Zweckbestimmung Windkraft <strong>Guntersblum</strong><br />

> Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft <strong>Guntersblum</strong><br />

Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Guntersblum</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

22.09.2011 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

2020 gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung<br />

des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Guntersblum</strong> am 03.02.2012 (Ausgabe 5/2012).<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

(BauGB)<br />

Um die Bürger umfänglich über die Planungsabsichten der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

zu informieren, sieht das Baugesetzbuch die Durchführung<br />

einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vor (Bürgerbeteiligung).<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

2020 der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> erfolgt in der<br />

Zeit vom 13. - 17. August 2012 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Guntersblum</strong>, 67583 <strong>Guntersblum</strong>, Alsheimer Straße 29, Bauamt,<br />

Zimmer 16, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Terminvereinbarungen<br />

außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich unter Tel-Nr.<br />

06249-902203).<br />

Auf Verlangen wird Auskunft erteilt. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht<br />

werden, über die dann der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Guntersblum</strong><br />

entscheidet.<br />

gez.<br />

Michael Stork, Bürgermeister<br />

Information der Einwohner<br />

über die wichtigsten Beschlüsse des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates<br />

<strong>Guntersblum</strong> aus seiner Sitzung vom 07.05.2012 gemäß § 41 der<br />

Gemeindeordnung:<br />

1. VG <strong>Guntersblum</strong>; Abwasserbeseitigungseinrichtung<br />

hier: Auftragsvergabe zur Prüfung des Jahresabschlusses<br />

2011<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Die Jahresabschlüsse des Abwasserwerkes der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Guntersblum</strong> unterliegen gem. § 89 Gemeindeordnung der Prüfungspflicht<br />

durch einen sachverständigen Abschlussprüfer. Dieser ist<br />

durch den <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat zu bestellen.<br />

Näheres regelt die Landesverordnung über die Prüfung kommunaler<br />

Einrichtungen.<br />

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach Revision GmbH<br />

hatte den Auftrag zur Prüfung der Abschlüsse des Abwasserwerkes<br />

<strong>Guntersblum</strong> bis einschließlich 2010.<br />

Durch die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Abwasserentsorgung<br />

Rheinhessen soll erreicht werden, dass alle 4 beteiligten<br />

Körperschaften die Abschlussprüfung an eine Prüfungsgesellschaft<br />

vergeben.<br />

Auf Grund der Laufzeit der noch bestehenden Verträge ist dies voraussichtlich<br />

erst zur Prüfung des Abschlusses 2012 möglich. Aus diesem<br />

Grund wird vorgeschlagen, den bestehenden Vertrag um ein Jahr<br />

zu verlängern.<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Stork geht kurz auf die Beschlussvorlage ein. Herr<br />

Lepherc erläutert auf Anfrage, dass der Turnus von max. 6 Jahren für<br />

die Vergabe an das gleiche Prüfungsbüro abgelaufen sei. Mit der Ausschreibung<br />

ginge sodann auch ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft<br />

einher.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, fasst der<br />

Rat folgenden Beschluss:<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Dr. Dornbach Revision GmbH, Fort Malakoff Park, Rheinstraße<br />

4 N, 55116 Mainz, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2011<br />

des Abwasserwerkes <strong>Guntersblum</strong> zu beauftragen.<br />

Die Auftragsvergabe erfolgt auf der Grundlage des Honorarangebotes<br />

vom 29.11.2011 über 11.067,00 EUR (brutto), welches die Entgeltnachkalkulation<br />

sowie die Kosten für die Abrechnung mit den Straßenbaulastträger<br />

beinhaltet.<br />

2. Abwasserbeseitigungseinrichtung<br />

hier: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von<br />

Ingenieurleistungen für die Fortführung der Kanaldatenbankpflege<br />

und des Kanalsanierungskonzeptes in der Ortsgemeinde<br />

<strong>Guntersblum</strong><br />

Sach- und Rechtslage:<br />

In den Jahren 2012 bis 2014 ist die TV-Befahrung des gesamten<br />

Kanalnetzes in der Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong> vorgesehen. Die Flächenkanalisation<br />

der Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong> umfasst ein Kanalnetz<br />

von ca. 22.000 m.<br />

Zur Auswertung der TV - Befahrung ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros<br />

erforderlich.<br />

Das Ingenieurbüro HWB Concept GmbH, Altenbamberg, hat die Fortführung<br />

der Kanaldatenbankpflege und das Kanalsanierungskonzept<br />

bereits in den letzten Jahren sehr zuverlässig und zufriedenstellend<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim ausgeführt. Seit 2011<br />

ist HWB-Concept auch für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> tätig<br />

und hat die Sanierungsausführung begleitet.<br />

Die Konditionen entsprechen den Verträgen der Verbandgemeinde<br />

Nierstein-Oppenheim der letzten Jahre. Die endgültige Abrechnung<br />

erfolgt nach tatsächlich festgestellten Massen.<br />

Es ist beabsichtigt die Aufträge für die Jahre 2012 bis 2014 als Paket<br />

zu verabschieden, jedoch die jeweiligen Jahresaufträge einzeln zu vergeben.<br />

Dies hat den Vorteil, dass nur Leistungen abgerechnet werden,<br />

wenn Ingenieurleistungen erbracht wurden.<br />

Für das Jahr 2012 stehen Mittel im Vermögensplan zur Verfügung; für<br />

die Folgejahre sind diese im Investitionsprogramm eingerechnet und<br />

werden in den jeweiligen Wirtschaftsplänen bereitgestellt.<br />

Beratung:<br />

Nach kurzer Erläuterung der Beschlussvorlage durch BGM Stork,<br />

fasst der Rat folgenden Beschluss:<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beauftragt das Ingenieurbüro HWB Concept<br />

GmbH, Altenbamberg, mit den Ingenieurleistungen für die Fortführung<br />

der Kanaldatenbankpflege und dem Kanalsanierungskonzept<br />

in der Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong>. Das Honorar beläuft sich auf ca.<br />

36.700 EUR (brutto).<br />

3. Abwasserbeseitigungseinrichtung<br />

hier: Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung<br />

von Bauleistungen für die offene Kanalsanierung 2012 in Uelversheim<br />

und Eimsheim<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Die anstehenden Kanalsanierungsarbeiten resultieren aus der Umsetzung<br />

der Eigenüberwachungsverordnung und den daraus entwickelten<br />

Kanalsanierungskonzepten. Der 10-Jahresplan sieht im Jahr 2012<br />

unter anderem die Sanierung von Kanalschäden in den Ortsgemeinden<br />

Uelversheim und Eimsheim vor. Die Schäden können zum größten<br />

<strong>Teil</strong> in geschlossener Bauweise saniert werden (Werksausschussbeschluss<br />

vom 13.03.12). Nur wenige Sanierungsbereiche müssen aus<br />

verfahrenstechnischen Gründen in offener Bauweise ausgeführt werden.<br />

Die Sanierungsmaßnahmen in offener Bauweise wurden öffentlich<br />

ausgeschrieben.<br />

Die ungeprüften Ergebnisse der Submission vom 26.04.2012 sind in<br />

folgender Tabelle dargestellt.<br />

Firma ungeprüfte Angebotssumme (brutto)<br />

Kuschmann & Metz, Nieder-Hilbersheim 55.553,96 EUR<br />

Hebau, Mainz-Hechtsheim 64.399,12 EUR<br />

Gerharz, Bad Kreuznach 68.828,05 EUR<br />

Wöbau, Wörrstadt 70.258,79 EUR


<strong>Guntersblum</strong> - 5 - Ausgabe 32/2012<br />

Lang, Bodenheim 82.752,02 EUR<br />

Gerhard Schlacht, Mainz-Hechtsheim 84.238,32 EUR<br />

Die Kostenberechnung liegt bei 57.271,06 EUR.<br />

Die gesamte offene Kanalsanierungsmaßnahme 2012 beinhaltet<br />

die Sanierung in der Ortsgemeinde Mommenheim (Abwasserwerk<br />

Nierstein-Oppenheim) und in den Ortsgemeinden Uelversheim und<br />

Eimsheim (Abwasserwerk <strong>Guntersblum</strong>). Gegenstand dieses Werksausschussbeschlusses<br />

ist lediglich die Kanalsanierung in den Flächenkanalisationen<br />

der Ortsgemeinden Uelversheim und Eimsheim.<br />

Die Vergabesumme für den Bereich des Abwasserwerkes der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Guntersblum</strong> beläuft sich hierfür auf ungeprüft ca.<br />

16.943,96 EUR brutto.<br />

Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan zur Verfügung.<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Stork verweist zur Sachdarstellung auf die Beschlussvorlage.<br />

Ohne weitere Beratung fasst der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung<br />

der Kanalsanierung in den Gemeinden Eimsheim und Uelversheim<br />

in offener Bauweise an die gesamtgünstigst bietende Firma<br />

Kuschmann & Metz. Die Auftragssumme beläuft sich vorbehaltlich<br />

der endgültigen Prüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro auf ca.<br />

16.943,96 .<br />

4. Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz;<br />

a) Allgemeine Erläuterungen zur Kommunal- und Verwaltungsreform<br />

sowie zu einem Zusammenschluss der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

<strong>Guntersblum</strong> und Nierstein-Oppenheim,<br />

b) Information über die akzeptanzfördernden Maßnahmen des<br />

Landes Rheinland-Pfalz im Zuge der Fusion,<br />

c) Beratung und Beschlussfassung über die Vereinbarung zur<br />

freiwilligen Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n <strong>Guntersblum</strong> und<br />

Nierstein-Oppenheim,<br />

d) Auftragsvergabe zur Erstellung eines Organisationsgutachtens<br />

für die neu zu bildende <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Zu a)<br />

BGM Stork wird in der Sitzung entsprechende Erläuterungen zur<br />

Information der Ratsmitglieder geben. Im Übrigen kann auf die Anlagen<br />

der Niederschrift zur Haupt- und Finanzausschusssitzung vom<br />

23.03.2012 verwiesen werden.<br />

Des Weiteren wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung darum<br />

gebeten, dass die in den Sitzungen des gemeinsamen Gesprächskreises<br />

zur Verfügung gestellten Beratungsunterlagen ebenfalls dem<br />

Rat zur Verfügung gestellt werden. Die umfänglichen Unterlagen sind<br />

nach Sitzungstag des gemeinsamen Gesprächskreises geordnet der<br />

Einladung beigefügt.<br />

Zu b)<br />

Gemäß dem 1. Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform<br />

werden seitens des Landes freiwillige Fusionen von Kommunen<br />

zusätzlich zur sogenannten Hochzeitsprämie finanziell gefördert.<br />

Die gemeinsame Gesprächskommission hat in ihrer Sitzung vom<br />

23.03.2012 eine gemeinsame Liste akzeptanzfördernder Maßnahmen<br />

erarbeitet. Die Liste wurde den Herren Stubenrauch und Schröder<br />

bei einem persönlichen Termin im Innenministerium am 30.03.2012<br />

durch beauftragte Kommissionsmitglieder vorgestellt. Die Liste ist<br />

der Niederschrift zur Haupt- und Finanzausschusssitzung beigefügt.<br />

Im Gespräch im Innenministerium wurde bereits darauf hingewiesen,<br />

dass die angestrebte Gesamtsumme der aufgelisteten Fördermaßnahmen<br />

nicht realistisch sei. Es gebe keinen eigenständigen Geldtopf<br />

für die Fusionen, sondern alle Fördermaßnahmen würden über hierfür<br />

vorhandene Fördertöpfe abgewickelt mit dem Unterschied, dass<br />

Maßnahmen fusionswilliger Kommunen bevorzugt behandelt würden,<br />

d.h. in der Förderliste nach vorne rücken.<br />

Über das Ergebnis der Prüfung der Förderfähigkeit der vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen konnte in der Haupt- und Finanzausschusssitzung<br />

am 23.04.2012 noch nicht belastbar berichtet werden.<br />

Es wird daher davon ausgegangen, dass bis zur Ratssitzung belastbare<br />

Ergebnisse vorliegen.<br />

Zu c)<br />

Gemäß dem 1. Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform<br />

sind finanziell geförderte freiwillige Fusionen bis zum Stichtag<br />

30.06.2012 möglich.<br />

Der gemeinsame Gesprächskreis hat nach seiner erstmaligen Zusammenkunft<br />

im November 2011 in zehn Sitzungen beiliegenden Vereinbarungsentwurf<br />

zur freiwilligen Fusion beider <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

erarbeitet und einstimmig beschlossen, diesen beiden kommunalen<br />

Gremien zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. Über die noch<br />

fehlende Präambel hat die Kommission in ihrer Sitzung am 20.04.2012<br />

entschieden. Das Ergebnis wurde dem Haupt- und Finanzausschuss<br />

in einer Tischvorlage bekanntgegeben. Die Endfassung des Vereinbarungsentwurfes<br />

ist der Einladung nochmals beigefügt.<br />

Nach den Regelungen des 1. Landesgesetzes müssen die Beschlüsse<br />

der betroffenen <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und der Ortsgemeinden bis<br />

zum 30.06. im Ministerium vorliegen. Die Gesetzesvorgaben für eine<br />

freiwillige Fusion sind dann erfüllt, wenn zusätzlich zu beiden <strong>Verbandsgemeinde</strong>räten<br />

mehr als die Hälfte der Gemeinden jeder Ver-<br />

bandsgemeinde zustimmt und in diesen Gemeinden mehr als die<br />

Hälfte der Einwohner der jeweiligen <strong>Verbandsgemeinde</strong> lebt.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt der Vereinbarung zur freiwilligen<br />

Fusion mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim in der von<br />

der Verwaltung vorgelegten Fassung Stand 20.04.2012 zu.<br />

Zu d)<br />

Die Mitglieder des gemeinsamen Gesprächskreises waren sich ebenfalls<br />

darüber einig, dass die zukünftig größte <strong>Verbandsgemeinde</strong> in<br />

Rheinland-Pfalz einer neuen Organisation bedarf sowie wegen der<br />

Größe die zukünftigen Stellen neu bewertet werden sollten. Die neue<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> wird etwa 160 Mitarbeiter haben. Es ist deshalb<br />

erforderlich, die vorhandenen Mitarbeiter der zukünftigen Aufgabenstruktur<br />

zuzuführen.<br />

In Absprache mit der Personalvertretung wird empfohlen, das Organisationsgutachten<br />

sowie die Stellenbewertungen an die Kommunalberatung<br />

Rheinland-Pfalz GmbH in Mainz zu vergeben. Die Angebote<br />

sind als Anlage beigefügt. Die gemeinsame Gesprächskommission<br />

hat in ihrer Sitzung am 20.04.2012 zunächst nur der Vergabe des<br />

Organisationsgutachtens zugestimmt. Der Auftrag für die Stellenbewertungen<br />

soll zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden.<br />

Der gemeinsame Gesprächskreis hat festgelegt, dass die Kosten<br />

nach der Einwohnerzahl auf die beiden <strong>Verbandsgemeinde</strong>n aufgeteilt<br />

werden sollen. Für das Organisationsgutachten werden lt. Angebot<br />

etwa 13.000 EUR zzgl. Reisekosten fällig. Auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Guntersblum</strong> kommen daher etwa Kosten in Höhe von 3 TEuro bis<br />

3,5 TEuro zu. Die Mittel stehen im Haushalt beim Produkt 111400-<br />

56290000 mit einem Ansatz in Höhe von 5 TEuro zur Verfügung.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt der Auftragsvergabe an die Kommunalberatung<br />

Rheinland-Pfalz GmbH zur Erstellung eines Organisationsgutachtens<br />

für die neue <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Rhein-Selz gemäß Angebot vom 19.12.2011 zu.<br />

Die Aufteilung der Kosten auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong><br />

und Nierstein-Oppenheim erfolgt entsprechend dem Vorschlag des<br />

gemeinsamen Gesprächskreises nach der Zahl der Einwohner mit<br />

Hauptwohnung zum Stand des 31.03.2012.<br />

Beratung:<br />

Zu a) bis c):<br />

Bürgermeister Stork erklärt, dass er die Unterpunkte a) - c) etwas<br />

zusammenfassen wolle, damit auch für die anwesende Öffentlichkeit<br />

ein zusammenhängendes Bild der Thematik entstehe.<br />

Anschließend nimmt er wie folgt Stellung:<br />

„Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

vor dem Hintergrund und der Thematik, die auf der heutigen Tagesordnung<br />

angesagt ist, kann man sagen, dass das VG-Ratsmandat<br />

nicht nur ein Ehrenamt ist, sondern auch eine echte Bürde. Es geht<br />

zwar weniger um die Frage des Fortbestandes unserer schönen VG,<br />

denn dieser ist letztendlich schon gesetzlich durch die Landesregierung<br />

in Rheinland-Pfalz vorbestimmt, es geht vielmehr um die Frage,<br />

ob wir uns selbst- oder fremd bestimmt in eine neue Gemeinschaft, in<br />

eine neue <strong>Verbandsgemeinde</strong> begeben.<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

der Landesgesetzgeber hat im September 2010 ein Gesetz verabschiedet,<br />

welches vorsieht, <strong>Verbandsgemeinde</strong>n mit weniger als<br />

12.000 Einwohnern grundsätzlich aufzulösen, da der Gesetzgeber bei<br />

Einwohnergrößen unterhalb dieser Grenze eine Unwirtschaftlichkeit<br />

solcher Verwaltungseinheiten einfach unterstellt.<br />

Nun, man kann zu diesem Gesetz stehen, wie man will, es ist in Kraft<br />

getreten und die jetzige demokratisch gewählte Landesregierung mit<br />

ihrer Mehrheit hat wiederholt beteuert, dass sie dieses Gesetz und die<br />

vorgesehene Reform umsetzen wird.<br />

So wie das Gesetz mit dem jetzigen Regelungsinhalt vorliegt, habe<br />

ich es persönlich von Anfang an abgelehnt, da es keine Reform aus<br />

einem Guss ist.<br />

Dass wir Reformen und Veränderungen bei den Kommunen in Rheinland-Pfalz<br />

brauchen - insbesondere auch bei der Finanzausstattung<br />

und der Aufgabenzuweisung - habe ich auch immer gesagt und entsprechend<br />

geäußert, denn die meisten Kommunen in Rheinland-Pfalz<br />

befinden sich finanziell gesehen ständig unter der Wasserlinie und<br />

bräuchten eigentlich mal wieder ein Auftauchen zum Luftholen.<br />

Bei dieser vorliegenden Reform des Landes werden lediglich die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

herausgegriffen und es wird letztendlich nur ein<br />

neuer Gebietszuschnitt getätigt, ohne andere kommunale Ebenen mit<br />

in diese Reform einzubeziehen.<br />

Ich hätte es gerne gesehen, wenn man unter fachlicher Begleitung in<br />

Rheinland-Pfalz auch die Landkreise, die Kreisfreien Städte und auch<br />

die Ortsgemeinden mit in diese Kommunalreform einbezogen hätte.<br />

Leider hat der Vorstoß unseres Landrates Claus Schick und anderer<br />

Persönlichkeiten in Rheinland-Pfalz, zu einer Kreisreform in Rheinhessen,<br />

keine politische Wirkung entfalten können.<br />

Viele Bürger sind auch enttäuscht, weil viele Bürgerinnen und Bürger<br />

bei der letzten Landtagswahl auf die Grünen gesetzt haben, da diese<br />

den Bürgerwillen vor Ort mehr in den Vordergrund stellen wollten.


<strong>Guntersblum</strong> - 6 - Ausgabe 32/2012<br />

Wir hier vor Ort haben den Bürgerwillen im Februar 2011 abgefragt,<br />

dessen Ergebnis ich als Bürgermeister letztendlich auch als ein Auftrag<br />

gesehen habe.<br />

Ich kann ruhigen Gewissens sagen, dass ich alles dafür getan habe,<br />

um die Eigenständigkeit unserer <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> zu<br />

bewahren.<br />

Die Landesregierung hat aber immer wieder beteuert, dass diese die<br />

avisierte Reform letztendlich umsetzen möchte.<br />

Somit ist die zweite Frage, die unsere Bürgerschaft beantwortet hat,<br />

zum Tragen gekommen, nämlich die Frage nach dem Wunschpartner<br />

für den Fall, dass wir unsere politische und wirtschaftliche Eigenständigkeit<br />

nicht bewahren können.<br />

Und klarer Wunsch der Bürgerinnen und Bürger ist in diesem Fall der<br />

Nachbar im Norden - die VG-Nierstein/Oppenheim.<br />

Das Gesetz zur kommunalen Neugliederung gibt uns auch nur die<br />

Möglichkeit, innerhalb desselben Landkreises zu fusionieren.<br />

Somit bleibt auch nur unser Nachbar im Norden - die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Nierstein-Oppenheim - über.<br />

Dieser Rat hat am 8. November 2011 entschieden, mit unserem Nachbarn<br />

Nierstein-Oppenheim Gespräche über eine mögliche Fusion mit<br />

unserer VG <strong>Guntersblum</strong> aufzunehmen.<br />

Diese Gespräche wurden am 28. November 2011 aufgenommen,<br />

deren wesentliche Eckpunkte und Ergebnisse ich Ihnen und der<br />

Öffentlichkeit nun nochmals vorstellen darf.<br />

Die neue <strong>Verbandsgemeinde</strong> soll den Namen „Rhein-Selz“ führen und<br />

den formalen Sitz in Oppenheim haben.<br />

Die Namensgebung ist immer eine schwierige Angelegenheit, da sich<br />

alle Beteiligten letztendlich im Namen wiederfinden sollen.<br />

Einerseits liegen die beiden Gemeinden Ludwigshöhe und <strong>Guntersblum</strong><br />

mit ihrer Gemarkung am Rhein. Dolgesheim und Weinolsheim<br />

befinden sich in der unmittelbaren Nachbarschaft zum Selzlauf.<br />

Hinsichtlich des Verwaltungssitzes in <strong>Guntersblum</strong> darf ich mit<br />

Freude zum Ausdruck bringen, dass <strong>Guntersblum</strong> auch weiterhin<br />

Verwaltungssitz bleibt und wir auch künftig einen Bürgerservice vor<br />

Ort haben, der mind. bis 2024 auf jeden Fall im alten <strong>Guntersblum</strong>er<br />

Schloss sein wird und der auch noch einen Fachbereich der neuen<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> beheimatet.<br />

Auch nach diesem Datum 2024 wird es in <strong>Guntersblum</strong> ein Bürgerbüro<br />

als Anlaufpunkt für die Bürgerschaft geben.<br />

Die neue VG Rhein-Selz wird ab Juli 2014 als Rechtsnachfolgerin der<br />

bisherigen <strong>Verbandsgemeinde</strong>n sämtliche Rechte und Pflichten übernehmen.<br />

Alle Einrichtungen werden letztendlich übernommen werden. Dies<br />

sind sowohl alle Feuerwehreinheiten und Schulen (die Grundschule<br />

Uelversheim natürlich unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Landes<br />

Rheinland-Pfalz zu diesem Schulbezirk).<br />

Die neue VG wird ebenfalls unseren Touristikverein <strong>Guntersblum</strong> e.V.<br />

übernehmen und dessen Wirkungskreis auf die neue VG erweitern,<br />

soweit dies auch von den anderen Ortsgemeinden gewünscht ist.<br />

Die Flächennutzungspläne beider <strong>Verbandsgemeinde</strong>n werden bis auf<br />

weiteres als <strong>Teil</strong>pläne weiter gelten, so dass unsere Ortsgemeinden<br />

insoweit auch Rechtssicherheit z.B. hinsichtlich künftiger Baugebiete<br />

haben.<br />

Wichtig zu erwähnen ist hier, dass die Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong><br />

auch künftig den Status des Grundzentrums beibehält und somit eine<br />

künftige Entwicklung dort möglich ist.<br />

Die Einrichtungen des Hallenbades in Oppenheim und die Jugendmusikschule<br />

werden gleichfalls durch die neue VG übernommen.<br />

Es versteht sich von selbst, dass auch die Aufgabe der Wasserversorgung<br />

- wo beide <strong>Verbandsgemeinde</strong>n die Konzessionen an die WVR<br />

vergeben haben - auf die neue VG übergeht.<br />

Hinsichtlich der Besetzung der Gremien bei der Wasserversorgung ist<br />

künftig darauf zu achten, dass diese personell regional ausgewogen<br />

besetzt werden.<br />

Die Abwasserwerke der beiden <strong>Verbandsgemeinde</strong>n werden letztendlich<br />

auch zusammengefügt.<br />

Gleiches gilt auch für den Aufgabenbereich der Abwasserbeseitigung<br />

und die Mitgliedschaft im ZAR. Die Mitgliedschaften in diesem Zweckverband<br />

gehen auf die neue VG über.<br />

Die Gremien werden auch künftig mit Vertretern besetzt, die aus<br />

den jeweiligen Gebieten der heutigen <strong>Verbandsgemeinde</strong>n kommen,<br />

und zwar nach dem bisherigen Stärkeverhältnis. Das heißt, aus den<br />

Gemeinden der heutigen VG Nierstein-Oppenheim werden auch künftig<br />

15 Vertreter der Zweckverbandsversammlung aus deren Gemeinden<br />

angehören. Aus den Gemeinden der VG <strong>Guntersblum</strong>, die bisher<br />

6 Zweckverbandsvertreter haben, werden auch künftig 6 Vertreter in<br />

die Zweckverbandsversammlung entsendet; und letztendlich ist auch<br />

klar und selbstverständlich, wie es bereits gesetzlich vorgesehen ist,<br />

dass alle Beschäftigungsverhältnisse der beiden <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

auf die neue Gebietskörperschaft übergehen.<br />

Zahlen und Daten:<br />

Dass die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> finanziell nicht die allerstärkste<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> in Rheinland-Pfalz ist, da auch unsere<br />

Ortsgemeinden nicht über eine sonderlich hohe Steuerkraft verfügen,<br />

ist hinreichend bekannt. Leider haben wir seit Jahren einen unaus-<br />

geglichenen Haushalt und das bei einer überdurchschnittlichen VG-<br />

Umlage von 45 %.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim hat seit Jahren eine<br />

Umlage von 42 % bei einem ausgeglichenen Haushalt.<br />

Unser heutiges Defizit von rd. 400 TEUR dürfte künftig bei einer<br />

Umlage von 42 % der neuen VG Rhein-Selz ausgeglichen werden<br />

können. Das heißt, dass die Ortsgemeinden eine Entlastung in ihren<br />

Haushalten erfahren werden.<br />

Der demografische Wandel dürfte in den kommenden Jahren auch<br />

noch seinen Beitrag leisten und finanzschwächere Ortsgemeinden<br />

und deren <strong>Verbandsgemeinde</strong> wie unsere weiter schwächen.<br />

Auch ist - wie schon mal erwähnt - die Steuerkraft unserer Ortsgemeinden<br />

nicht sonderlich hoch, denn diese beziehen selbst schon<br />

größtenteils seit Jahren Schlüsselzuweisungen - das ist sozusagen<br />

die Sozialhilfe für Ortsgemeinden.<br />

Dies auch, weil uns Einnahme bringende Gewerbe und Betriebe hier in<br />

den Ortsgemeinden fehlen.<br />

Ja, es ist richtig, finanziell gesehen hätten wir in Zukunft ein gewisses<br />

Problem, aber auch, weil das Land RP den Kommunen in den letzten<br />

Jahren viele Gelder vorenthalten oder aufgrund politischer Entscheidungen<br />

anders verteilt hat.<br />

Von einer Gebietszusammenlegung dürften finanziell aber letztendlich<br />

unsere 9 Ortsgemeinden der heutigen VG <strong>Guntersblum</strong> profitieren.<br />

Das sind die rein sachlichen Entscheidungsgrundlagen zusammengefasst<br />

in der gebotenen Zeit.<br />

Bezüglich der Förderungen durch Land im Rahmen eines freiwilligen<br />

Zusammenschlusses wurde von der Kommission eine gemeinsame<br />

Projektliste unter Angabe der Priorität erstellt. Diese Liste ist allen<br />

Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen.<br />

Weiterhin wurde die Liste dem Innenministerium am 30.03.2012 vorgestellt.<br />

Das Innenministerium prüft derzeit noch die Förderfähigkeit<br />

der einzelnen Projekte.<br />

Unabhängig von den förderfähigen Projekten gibt es per Gesetz noch<br />

eine sogenannte Fusionsprämie in Höhe von etwa 600 TEuro (Neueste<br />

Mitteilung Land sogar 855 TEuro), die auch für fusionsbedingte<br />

Mehrkosten oder auch zur Schuldentilgung eingesetzt werden kann.<br />

Vorbehaltlich einer abschließenden Entscheidung durch das Land sollen<br />

nach bisherigen Erkenntnissen folgende Einzelmaßnahmen gefördert<br />

werden:<br />

• Sanierungszuschuss für das alte <strong>Guntersblum</strong>er Schloss aus dem<br />

Investitionsstock des Landes mit 60 %,<br />

• Förderung wohl zu 40 % für eine Mehrzweckhalle in den Berggemeinden<br />

(Uelversheim/Weinolsheim/Eimsheim) ebenfalls aus dem<br />

I-Stock,<br />

• Bürgerbusprojekt zur Stärkung des ländlichen Raum könnte wohl<br />

komplett gefördert werden,<br />

• Dorferneuerungsprojekte bis zu 65 % (wohl 3 Projekte - je nach<br />

Investitionsvolumen).<br />

In diesem Zusammenhang muss noch darauf hingewiesen werden,<br />

dass es beim Land keine eigenen Gelder für Fusionen, sondern Mittel<br />

aus dem allg. Förder-Haushalt des Landes RP (I-Stock, Städtebauförderung,<br />

Sportförderung, usw.) gibt.<br />

Lassen Sie mich zum Abschluss noch ein paar persönliche Anmerkungen<br />

als Bürgermeister dieser <strong>Verbandsgemeinde</strong> machen.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

ob die zuvor genannten wirtschaftlichen Vorteile letztendlich die ideellen<br />

Nachteile aufwiegen, dass wir diese überschaubare gewachsene<br />

Gemeinschaft aufgeben, das muss jeder für sich entscheiden.<br />

Ja, ich tue mich sehr schwer, dieser Fusion zuzustimmen, da ich von<br />

Anfang an für den Erhalt dieser schönen <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong><br />

eingetreten bin.<br />

Ich kann mich aber als Bürgermeister dem von der Landesregierung<br />

durch Gesetz begonnenen Prozess nicht verschließen, da ich davon<br />

ausgehen muss, dass die jetzige Koalition dieses politische Vorhaben<br />

der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz umsetzen<br />

wird.<br />

Ich bin als Bürgermeister letztendlich dem Wohl der Bürger, den Interessen<br />

der Ortsgemeinden und auch den Mitarbeitern in der Verwaltung<br />

verpflichtet.<br />

Die finanziellen Zukunftsaussichten für unsere Ortsgemeinden und<br />

somit für unsere <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> sind in den letzten<br />

Jahren eingetrübt.<br />

Aber: Zahlen und Daten sind handfeste Fakten für eine Entscheidung<br />

über die Zukunft unserer <strong>Verbandsgemeinde</strong> und unserer 9 Ortsgemeinden.<br />

Daher werde ich letztendlich dem vorgegebenen Weg, der durch den<br />

Landesgesetzgeber eben vorgegeben ist - eine kommunale Neugliederung<br />

- wenn auch sehr schweren Herzens zustimmen.<br />

Mir blutet das Herz und das wird auch bei manch anderem nicht<br />

anders sein.<br />

Diese VG ist für mich eine Herzensangelegenheit. Entscheidungen<br />

müssen aber letztendlich - aufgrund der Verantwortung - auf sachlicher<br />

Basis getroffen werden.<br />

Mir ist bewusst, dass - gerade unsere schönen kleinen Berggemeinden<br />

- im Konzert der größeren Ortsgemeinden eher die zweite Geige<br />

spielen dürften.


<strong>Guntersblum</strong> - 7 - Ausgabe 32/2012<br />

Ich befürchte schon ein Stück weit, dass die Gemeinden sich etwas<br />

mehr auf die Hinterläufe stellen müssen.<br />

Aber: Katzenjammer nützt nichts, da das Land uns auf diesen Weg<br />

gesetzlich drängt, den wir eingeschlagen haben.<br />

Die Verantwortlichen im Land wollen und haben es angekündigt, werden<br />

- im Zweifel - die Kerze und das Licht dieser VG auslöschen und<br />

sei es mit Zwang per Gesetz.<br />

Verlierer sind unsere Bürgerinnen und Bürger und letztendlich unsere<br />

Ortsgemeinden, da echte Strukturreformen fehlen.<br />

Der Landesgesetzgeber lässt uns keine Zukunftsperspektive für eine<br />

Eigenständigkeit dieser <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong>.<br />

Unsere Ortsgemeinden hier in diesem gewachsenen Raum der heutigen<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> werden in Zukunft neu lernen<br />

müssen, mehr zusammenzustehen und sie werden lernen müssen,<br />

den Begriff Solidarität neu zu entdecken.<br />

Jetzt gilt es mit offenem Visier nach vorne zu schauen und nach vorn<br />

zu gehen, um die gemeinsame Zukunft der neuen kommunalen Familie<br />

zu gestalten.<br />

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“<br />

Als nächster Redner meldet sich Klaus Seck zu Wort. Er stellt den<br />

Antrag, dass wegen der Ungewissheit darüber, ob das Land wirklich<br />

Zwangsfusionen durchführen wird, man den eventuell positiven<br />

Beschluss des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Guntersblum</strong> zur Fusion mit<br />

einem Vorbehalt versehen sollte.<br />

Hierzu verliest er folgenden Formulierungsvorschlag:<br />

„Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Guntersblum</strong> beschließt, die Fusion mit<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim unter Vorbehalt zu stellen<br />

und zwar so lange, bis Klarheit dahingehend besteht, inwieweit<br />

das Land Rheinland-Pfalz Zwangsfusionen nach dem 1. Landesgesetz<br />

zur Kommunal- und Verwaltungsreform vornimmt. Für den Fall,<br />

dass das Land von Zwangsfusionen absieht, wird beim Land beantragt,<br />

die freiwillige Bildung einer neuen <strong>Verbandsgemeinde</strong> aus den<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>n <strong>Guntersblum</strong> und Nierstein-Oppenheim rückgängig<br />

zu machen.“<br />

Der Rat ist sich darüber einig, vor einer Beschlussfassung zu dem<br />

Antrag zunächst die allgemeine Beratung weiter zu führen.<br />

Für die FWG-Fraktion meldet sich Dr. Gerhard Stärk mit folgendem<br />

Redebeitrag zu Wort:<br />

„Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,<br />

ich möchte zunächst aus Sicht der FWG die Situation der Kommunal-<br />

und Finanzreform erläutern und in einem zweiten Schritt mit der<br />

aktuell vorliegenden Vereinbarung zur möglichen Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

Nierstein-Oppenheim und <strong>Guntersblum</strong> verknüpfen.<br />

Die Behauptung, die VG <strong>Guntersblum</strong> müsse nach den Vorgaben<br />

des 1. Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform aus<br />

dem Jahr 2009 mit einer Nachbar-VG fusionieren und habe gar keine<br />

andere Wahl, ist falsch. Sie wird auch nicht richtiger, wenn sie (insbesondere<br />

von SPD Vertretern) ständig wiederholt wird. Ein Blick auf die<br />

Landkarte von RLP beweist: Landesweit haben von den 62 zur Fusion<br />

aufgeforderten <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und verbandsfreien Städten in<br />

den vergangenen drei Jahren gerade einmal fünf im Rahmen von drei<br />

Neugliederungen das 1. Landesgesetz umgesetzt, darunter ein „Altfall“:<br />

Otterbach und Otterberg in der Pfalz hatten schon vor etwa 20<br />

Jahren eine Fusion geplant und haben sie jetzt realisiert. Die meisten<br />

Gemeinden, zumindest viele, haben bis heute Fusionen entweder<br />

durch Ratsbeschluss abgelehnt (wie die VG Wallhalben), drohen mit<br />

dem Gang zum Landesverfassungsgerichtshof (wie die VG Heidesheim)<br />

oder warten das Ende der Freiwilligkeitsphase einfach ab (wie<br />

die VG Monsheim).<br />

Die Bürgerinnen und Bürger der VG <strong>Guntersblum</strong> haben sich in einer<br />

amtlichen Befragung mit 87% für den Erhalt ihrer VG ausgesprochen.<br />

Unser VG Rat hat sich dennoch dem Druck aus Nierstein-Oppenheim<br />

wie auch dem Druck des Landes gebeugt und Gespräche über eine<br />

Fusion aufgenommen.<br />

Diese Gespräche wurden nicht - wie versprochen - „auf Augenhöhe“<br />

geführt. Diese Gespräche wurden auch nicht - wie versprochen und<br />

von uns gefordert - „ergebnisoffen“ geführt. Ganz im Gegenteil, die<br />

Gespräche wurden von Anfang an durch die Vertreter von Nierstein-<br />

Oppenheim dominiert, mit dem Ziel einer letztendlichen Fusion geführt<br />

und waren niemals „ergebnisoffen“.<br />

Ziele des 1. Landesgesetzes zur KVR sind vor allem die Verbesserung<br />

der Leistungsfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Verwaltungskraft<br />

der neu gebildeten <strong>Verbandsgemeinde</strong>n - durchaus<br />

sinnvolle Vorgaben. Nur, diese Punkte wurden im Verlauf der Fusionsgespräche<br />

nicht thematisiert. Und weder die Gespräche selbst<br />

noch der vorliegende Entwurf einer Fusionsvereinbarung geben eine<br />

Antwort auf die naheliegende Frage, in welcher Weise denn nun eine<br />

Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Nierstein-Oppenheim und <strong>Guntersblum</strong><br />

die Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft<br />

der neu gebildeten <strong>Verbandsgemeinde</strong> erhöhen wird. Allenfalls<br />

gilt das „Prinzip Hoffnung“.<br />

Komplett ignoriert wird die mit Beispielen aus dem In- und Ausland<br />

belegbare Tatsache, dass Fusionen von der geplanten Art vor allem<br />

viel und zusätzliches Geld kosten, das weder wir selbst noch das<br />

Land haben. Und die Tatsache, dass unsere Ortsgemeinden nach<br />

einer Fusion einen niedrigeren Umlagesatz an die neue VG zu zahlen<br />

hätten, gilt auch nur unter der Voraussetzung, dass dieser niedrigere<br />

Umlagesatz auch festgeschrieben wird - und das ist allenfalls kurzfristig<br />

zu erwarten, nicht aber mittelfristig oder gar langfristig.<br />

Auch andere Punkte sind ungeklärt:<br />

Die Vertreter der VG Nierstein-Oppenheim thematisieren plötzlich den<br />

Namen der neuen VG. Hier stehen wohl die Repräsentationsinteressen<br />

der Gemeinde Nierstein und der Stadt Oppenheim im Vordergrund.<br />

In der Vereinbarung fehlen weiter jegliche Hinweise auf die sog. akzeptanzfördernden<br />

Maßnahmen. Das Land hat in den letzten Tagen klar<br />

festgestellt, dass keine „Sondermittel“ zu erwarten sind und verweist<br />

auf die üblichen Fördertöpfe und Regularien für den Zugriff auf sie.<br />

Von daher haben wir seitens der FWG ein Problem mit der Tatsache,<br />

dass auch in der Fusionsvereinbarung Festlegungen zur Verwendung<br />

der Hochzeitsprämie komplett fehlen. Es ist somit zu befürchten, dass<br />

die Prämie im ersten Haushalt der neuen VG spurlos verschwindet.<br />

Und letztlich, und dies ist unser zweiter Kritikpunkt an der Vereinbarung,<br />

fehlt eine Ausstiegsformel für den Fall, dass das Land die angedrohten<br />

Zwangsfusionen nicht umsetzt. Diese beiden Aspekte sind in<br />

der Fusionsvereinbarung der Stadt Osthofen und der VG Westhofen<br />

klar geregelt. Sie müssen nach unserer Meinung mit der VG Nierstein-<br />

Oppenheim nachverhandelt werden.<br />

Eins ist klar: Wenn heute die Fusion auf Grundlage der vorliegenden<br />

Vereinbarung beschlossen wird, haben wir den Schwarzen Peter:<br />

Die Selbstständigkeit ist verloren und Gegenleistungen werden nicht<br />

erbracht. Aus diesem Grund lehnt die Fraktion der FWG die Fusionsvereinbarung<br />

ab.<br />

Vielen Dank.“<br />

Bürgermeister Stork entgegnet zu der Aussage, dass bisher außer bei<br />

den bereits fünf fusionierten Kommunen bei den anderen betroffenen<br />

Kommunen keinerlei Bewegung in Richtung Fusion zu erkennen sei,<br />

dass diese Aussage nicht dem aktuellen Stand entspreche. Nach<br />

neuesten Ermittlungen des Gemeinde- und Städtebundes aus der<br />

vergangenen Woche haben sich mehr als die Hälfte der betroffenen<br />

Kommunen auf den Weg gemacht. Vielen werde wohl deutlich, dass<br />

das Land von der Umsetzung seines Fusionsgesetzes nicht mehr<br />

abrücken wird.<br />

Anschließend meldet sich Reiner Schmitt zu Wort. Er spreche ausschließlich<br />

aus der Sicht als Ortsbürgermeister für die Ortsgemeinde<br />

<strong>Guntersblum</strong>. Ohne Frage sei die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> im<br />

Vergleich eine finanzschwache <strong>Verbandsgemeinde</strong>. Eine <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

könne eben nur so finanzstark sein wie ihre Ortsgemeinden.<br />

Wie bereits mehrfach betont liege der Fehler in der Vergangenheit,<br />

wo man keine Gegenleistung für die Bürde der Trinkwasserversorgung<br />

und somit wegen der eingerichteten Schutzgebiete fehlenden<br />

Entwicklungsmöglichkeiten eingefordert habe. Seiner Meinung nach<br />

muss mit der Umsetzung des 1. Landesgesetzes gerechnet werden.<br />

In der Kürze der Zeit noch eine Kehrtwende hinzubekommen, halte er<br />

für nicht realistisch. Die Reform sei Gesetz. Er halte es daher für mehr<br />

als gewagt, es auf eine Zwangsfusion ankommen zu lassen.<br />

Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Die Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong><br />

könne bei einer Fusion mit jährlichen Einsparungen von rd.<br />

70 TEuro rechen. Das sei sehr beachtlich. Man müsse aber in Zukunft<br />

darauf achten, dass bei Ortsgemeinden keine Parallelverwaltungen<br />

aufgebaut würden, die Synergieeffekte wieder zunichte machen können.<br />

Auch sei noch nicht spruchreif, wie es mit den akzeptanzfördernden<br />

Maßnahmen letztlich aussehe. Die GLG sei daher im Ergebnis<br />

gespalten.<br />

Ergänzend weist Bürgermeister Stork noch darauf hin, dass Im Rahmen<br />

der Zwangsfusion eine dauerhafte Zweigstelle der Verwaltung<br />

und dies für die nächsten zehn Jahre im jetzigen Rathaus nicht verhandelbar<br />

gewesen wären. Somit habe man auch dem Erfordernis der<br />

Bürgernähe nur durch die Inanspruchnahme der Freiwilligkeitsphase<br />

Rechnung tragen können.<br />

Helmut Schmitt erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese richtigerweise<br />

immer darauf hingewiesen habe, dass man sich mit der Freiwilligkeitsphase<br />

auseinander setzen müsse. Alles hätte schneller gehen<br />

können, hätte man dies mit <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat früher erkannt und<br />

den Beschluss zu Aufnahme von Gesprächen nicht erst im November<br />

2011 gefasst, wo man bereits Mitte September durch eine Schreiben<br />

des Innenministers darauf hingewiesen wurde, dass man in Gänze an<br />

der Umsetzung des 1. Landesgesetzes festhalten werde. Gleiches<br />

war von Ministerpräsident Kurt Beck beim letzten Bürgermeistertreffen<br />

zu vernehmen, der nochmals klar auf die Absprachen der Koalition<br />

hingewiesen habe.<br />

Im Übrigen reagiert er auf die Aussagen von Herrn Stärk mit Verwunderung,<br />

der seinerseits Mitglied in der gemeinsamen Gesprächskommission<br />

gewesen sei, aber nie die von ihm heute Abend monierten<br />

Schwächen zu Diskussion gestellt, geschweige denn Anträge eingebracht<br />

habe. Seines Erachtens verstoße Herr Stärk mit seiner Haltung<br />

gegen seine Pflichten als Beigeordneter, der als <strong>Teil</strong> der Verwaltung<br />

nicht gegen die Interessen des Bürgermeisters handeln dürfe. Er fordere<br />

ihn daher auf, sein Amt als Beigeordneter niederzulegen.<br />

Zur Sache ergänzt er noch, dass es für die Bürger wichtig sei, dass<br />

in <strong>Guntersblum</strong> ein Verwaltungssitz auf Dauer erhalten bleibt. Weiterhin<br />

würden die vorliegenden Zahlen zur Finanzsituation beider <strong>Verbandsgemeinde</strong>n,<br />

insbesondere die Schuldenstände, eine deutliche


<strong>Guntersblum</strong> - 8 - Ausgabe 32/2012<br />

Sprache sprechen. Für die Ortsgemeinden seien die aus der Fusion<br />

entstehenden Einsparungen erheblich.<br />

Die SPD-Fraktion werde der Fusion daher zustimmen.<br />

Stellvertretend für den verhinderten Fraktionsvorsitzenden der CDU-<br />

Fraktion, Walter Schlotte, nimmt Gabriele Lenhardt wie folgt Stellung:<br />

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stork,<br />

Sehr geehrte Beigeordnete, sehr geehrte Ratskolleginnen und Kollegen,<br />

heute wird sicherlich die schwerste Entscheidung getroffen, die wir<br />

alle als Ratsmitglieder - ob lange dabei oder erst kurz - jemals treffen<br />

mussten. Mir hat dieser Tagesordnungspunkt einige schlaflose Nächte<br />

bereitet. Trotz aller Zweifel, wie die richtige Entscheidung aussehen<br />

mag, werde ich mich nicht meiner Verantwortung entziehen. Dass<br />

mein Herz für die VG <strong>Guntersblum</strong> schlägt, ist allseits bekannt. Wenn<br />

ich trotzdem für die Annahme der Vereinbarung sowie für den beantragten<br />

Vorbehalt stimme, so hat dies folgende Gründe:<br />

1. Die rechtliche Situation ist aufgrund des Landesgesetzes vom<br />

September 2010 klar geregelt. Das bedeutet, dass nicht ich mit<br />

meiner Entscheidung die VG <strong>Guntersblum</strong> abschaffe - dies hat<br />

der Gesetzgeber mit der Verabschiedung dieses Gesetzes bereits<br />

getan! Als Demokrat habe ich mich dieser Entscheidung zu beugen<br />

- wenn auch sehr widerwillig. Fakt ist, dass es zu einem<br />

Zusammenschluss mit einer anderen VG kommen wird, solange<br />

der Gesetzgeber das bestehende Gesetz nicht ändern wird. Derzeit<br />

gibt es für mich keinerlei Anzeichen, dass die aktuelle Mehrheit<br />

im Landtag das Gesetz in irgendeiner Form ändern wird. Auch<br />

das eindeutige Ergebnis unserer Bürgerbefragung hat zu keinem<br />

Meinungsumschwung in der Landtagsmehrheit geführt.<br />

2. Mit unserer heutigen Entscheidung kann es daher nur noch darum<br />

gehen, wie kann das, was bereits gesetzlich geregelt ist, für uns<br />

alle - Bürgerinnen, Bürger und Ortsgemeinden - am verträglichsten<br />

umgesetzt werden. Letztendlich bleiben 2 Möglichkeiten<br />

1. die Zwangsfusion<br />

2. der freiwillige Zusammenschluss, wobei uns aufgrund der besonderen<br />

Umstände, die hier jedem bekannt sind, zumindest im Hinblick<br />

auf die Partnerwahl - keine Wahlmöglichkeit bleibt. Da aber<br />

meines Erachtens die Eigenständigkeit - auch aufgrund der nicht<br />

erfüllten geforderten Voraussetzungen durch den Gesetzgeber -<br />

nicht zu erhalten ist, entspricht der Partner, über den wir heute<br />

zu entscheiden haben, zumindest dem Wunsch der Mehrheit der<br />

abgegebenen Umfragestimmen. Es war aus den bereits erwähnten<br />

Gründen richtig, Gespräche mit der VG Nierstein/Oppenheim<br />

zu führen, um endlich Zahlen und Fakten für eine Entscheidung<br />

zu erhalten. Zumindest sprechen die heute vorliegenden Zahlen<br />

eine deutliche Sprache. Es ist nicht zu leugnen, dass unsere Ortsgemeinden<br />

wegen fehlender Steuerkraft als finanziell schwach zu<br />

bezeichnen sind. Da sich eine <strong>Verbandsgemeinde</strong> über die Umlage<br />

finanziert, führt diese fehlende Steuerkraft der Ortsgemeinden zu<br />

einem sehr hohen Umlagesatz. Die Folge ist, dass unseren Ortsgemeinden<br />

dringend selbst benötigte Mittel entzogen werden, um<br />

die VG mit dem nötigen Finanzbedarf auszustatten. Damit das klar<br />

ist - wir als Verantwortliche im VG-Rat haben uns immer bemüht,<br />

durch eine äußerst sparsame Haushalts-Politik unsere Ortsgemeinden<br />

- soweit dies zu verantworten war - nicht allzu sehr zu<br />

belasten. Ich erinnere mich an einige heftige Debatten in den letzten<br />

Jahren, in denen es sich z.T. sogar um recht geringe Ausgaben<br />

gehandelt hat. Ich bin überzeugt, dass der Zusammenschluss mit<br />

der VG Nierstein/Oppenheim zumindest kurz- und mittelfristig -<br />

keine jetzt erkennbaren Einsparungen bringen wird - weil wir in<br />

der Vergangenheit in unserer VG bereits äußerst sorgsam gewirtschaftet<br />

haben. Dennoch können wir die Augen nicht vor den<br />

Tatsachen verschließen - die bessere finanzielle Ausstattung der<br />

VG Nierstein/Oppenheim führt nun mal dazu, dass unsere Ortsgemeinden<br />

mit Umlageentlastungen in nicht unerheblicher Höhe<br />

rechnen können.<br />

3. Thema Verschuldung: Betrachtet man nur die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

ohne Ortsgemeinden, so liegt die Pro-Kopf-Verschuldung der<br />

VG <strong>Guntersblum</strong> höher als die der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein/<br />

Oppenheim - so lauten zumindest die vorliegenden Zahlen.<br />

Diese Tatsachen und nicht zuletzt auch der extreme Größenunterschied<br />

zwischen der VG <strong>Guntersblum</strong> mit künftig 1/4 und der VG<br />

Nierstein/Oppenheim mit 3/4 müssen bei der Bewertung des Verhandlungsergebnisses,<br />

wie es uns im Vertragsentwurf vorliegt, berücksichtigt<br />

werden. Wenn ich all das zusammenfassend bewerte, komme ich<br />

zu dem Ergebnis, dass nicht mehr zu erreichen war.<br />

Wohl wissend, dass allein aufgrund des Größenunterschiedes zur VG<br />

Nierstein/Oppenheim unsere Einflussmöglichkeiten wesentlich geringer<br />

werden, sollten wir nicht aufgeben und künftig parteiübergreifend<br />

und geschlossen für die Bürgerinnen und Bürger unserer dann ehemaligen<br />

VG <strong>Guntersblum</strong> kämpfen.<br />

Wegen Verhinderung unseres Fraktionsvorsitzenden Walter Schlotte<br />

obliegt mir heute die Aufgabe für die CDU-Fraktion zu sprechen.<br />

Angesichts dieses Tagesordnungspunktes ist dies eine schwere und<br />

bewegende Aufgabe, auch weil ich weiß, dass nicht alle Fraktionskolleginnen<br />

und -kollegen meine Meinung teilen und anders abstimmen<br />

werden. Dies ist absolut legitim und von uns allen zu respektieren.<br />

Danke.“<br />

Frau Melitta Bender von der GLG lehnt den Fusionsvertrag ab. Sie<br />

habe zwar ebenfalls in der Kommission gesessen, sei aber der Auffassung,<br />

dass das Erreichte nicht genug sei. Zu viele Wenn und Aber<br />

seien noch im Raum. Die Mitglieder der GLG hätten in ihrer letzten<br />

Zusammenkunft geschlossen gegen die Vereinbarung votiert. Das<br />

müsse sie ernst nehmen.<br />

Claudia Bläsius-Wirth erklärt in einem Rückblick, dass die CDU-<br />

Fraktion einst Frau Julia Klöckner eingeladen habe, die damals eindeutig<br />

gegen Zwangsfusionen stimmte. Leider sei die CDU-Fraktion<br />

im Landtag nicht zum Zuge gekommen, so dass Frau Klöckner ihrer<br />

Haltung nicht nachkommen konnte. Im Laufe des Jahres 2011 musste<br />

man aber erkennen, dass sich auf Landesebene kein Umdenken einstellte.<br />

Man könne sich nicht mehr leisten, nur zu reagieren. Deshalb<br />

sei insgesamt, wenn auch schweren Herzens, der Zusammenschluss<br />

mit Nierstein-Oppenheim der richtige Weg. Sie werde deshalb der<br />

Fusion zustimmen.<br />

Frau Ilse Sauder von der FDP befürchtet, dass selbst die Fusionsprämie<br />

von 800 TEuro, nimmt man die Zahlen von 2011 an, nicht reichen<br />

werde, um die fusionsbedingten Kosten in der Zukunft abzudecken.<br />

Sie glaube daher auch nicht, dass der Umlagesatz von 42% auf Dauer<br />

Bestand habe. Man müsse auch berücksichtigen, dass bei einer Auflösung<br />

der Grundschule Uelversheim wie beantragt auch die Umlage<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> niedriger sei. Wie die Vorrednerin<br />

sei auch sie der Auffassung, dass es noch zu viele ungeklärte<br />

Risiken gebe, die eine abschließende Beurteilung zuließen. Sie könne<br />

daher der Fusion ebenfalls so nicht zustimmen.<br />

Günther Freitag führt aus, dass er seit 33 Jahren im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />

vertreten sei. Den aufgeführten Risiken einer Fusion stünden<br />

genauso die Risiken einer Zwangsfusion gegenüber, wo man dann<br />

überhaupt kein Mitspracherecht mehr habe und auch keine Vergünstigungen<br />

mehr erwarten könne wie z.B. einen dauerhaften Verwaltungssitz<br />

in <strong>Guntersblum</strong>. Die Fakten würden für sich sprechen. Man habe<br />

das Bestmögliche herausgeholt.<br />

Claus-Dieter Biegler gibt noch zu bedenken, dass keiner von Herzen<br />

diese Fusion wolle. Man müsse aber auch sehen, dass sich für den<br />

Bürger und auch die Ortsgemeinden nichts ändere. Die viel gepriesene<br />

kommunale Selbstverwaltung sei doch unter den bestehenden<br />

Finanzproblemen gar nicht mehr gegeben. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Guntersblum</strong> könne daher wirtschaftlich gesehen nicht mehr eigenständig<br />

bleiben und die Fusion bringe diesbezüglich eindeutige Vorteile.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, wird vor<br />

einer weiteren Entscheidung zunächst über den Antrag von Klaus<br />

Seck über einen Vorbehaltsbeschluss diskutiert und zur internen<br />

Beratung die Sitzung für etwa 20 Minuten unterbrochen.<br />

Nach der Sitzungspause ist man sich über die weitere Vorgehensweise<br />

einig und es werden zunächst folgende Verfahrensbeschlüsse<br />

gefasst:<br />

1. Dem Antrag von Klaus Seck auf Aufnahme eines Vorbehaltsbeschlusses<br />

in der allen Ratsmitgliedern nochmals verlesenen Form<br />

wird zugestimmt.<br />

2. Der Beschlusstext wird an Position 1 der Beschlüsse in der Hauptsache<br />

gesetzt.<br />

Somit wurde der Antrag von RM Klaus Seck auf Aufnahme eines Vorbehaltsbeschlusses<br />

mehrheitlich angenommen.<br />

Anschließend fasst der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat in der Hauptsache folgende<br />

Beschlüsse:<br />

1. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Guntersblum</strong> beschließt, die positive<br />

Entscheidung zur Fusion mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-<br />

Oppenheim unter Vorbehalt zu stellen und zwar so lange, bis Klarheit<br />

dahingehend besteht, inwieweit das Land Rheinland-Pfalz<br />

Zwangsfusionen nach dem 1. Landesgesetz zur Kommunal-und<br />

Verwaltungsreform vornimmt. Für den Fall, dass das Land von<br />

Zwangsfusionen absieht, wird beim Land beantragt, die freiwillige<br />

Bildung einer neuen <strong>Verbandsgemeinde</strong> aus den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

<strong>Guntersblum</strong> und Nierstein-Oppenheim rückgängig zu<br />

machen.<br />

2. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Guntersblum</strong> stimmt der Vereinbarung<br />

zur freiwilligen Fusion mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-<br />

Oppenheim in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung Stand<br />

20.04.2012 zu.<br />

Zu d):<br />

Bürgermeister Stork geht kurz auf die Notwendigkeit für die Beauftragung<br />

eines Organisationsgutachtens ein. Der Auffassung von Herrn<br />

Seck, dass die Vergabe folgend dem Vorbehaltsbeschluss noch verschoben<br />

werden sollte, wird seitens der Verwaltung nicht gefolgt. Der<br />

Vorbehaltsbeschluss habe keine zeitliche Angabe und könne je nach<br />

Verhalten der Landesregierung auch erst 2014 zum Tragen kommen<br />

oder auch gar nicht, wenn das Land das Gesetz nicht umsetze, aber<br />

auch nicht aktiv ändere. Für die Organisation der zukünftig größten<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> in Rheinland-Pfalz sei auch eine gewisse Vorlaufzeit<br />

notwendig. Auch aufgrund der zukünftig vorhandenen zwei Verwaltungsstandorte<br />

müsse vorher Klarheit darüber herrschen, welche<br />

Einheiten wo untergebracht werden. Das Stellenbewertungsgutachten


<strong>Guntersblum</strong> - 9 - Ausgabe 32/2012<br />

werde noch zurückgestellt. Man habe sich in der Kommission darauf<br />

geeinigt, dass die Kosten nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen<br />

auf die beiden <strong>Verbandsgemeinde</strong>n aufgeteilt werden. Danach belaufen<br />

sich die anteiligen Kosten für das Organisationsgutachten auf<br />

3-3,5 TEuro. Die Mittel stehen im Haushalt 2012 zur Verfügung.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, fasst der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgenden Beschluss:<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt der Auftragsvergabe an die Kommunalberatung<br />

Rheinland-Pfalz GmbH zur Erstellung eines Organisationsgutachtens<br />

für die neue <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Rhein-Selz gemäß Angebot vom 19.12.2011 zu.<br />

Die Aufteilung der Kosten auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong><br />

und Nierstein-Oppenheim erfolgt entsprechend dem Vorschlag des<br />

gemeinsamen Gesprächskreises nach der Zahl der Einwohner mit<br />

Hauptwohnung zum Stand des 31.03.2012.<br />

Abschließend verliest Dr. Gerhard Stärk eine persönliche Erklärung,<br />

in der er dem <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat die Niederlegung seines Amtes<br />

als 2. Beigeordneter der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> verkündet.<br />

Die persönliche Erklärung, die an Bürgermeister Michael Stork gerichtet<br />

ist, hat folgenden Wortlaut:<br />

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,<br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

der Rat der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> hat am 7. Mai d.J. die<br />

Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Nierstein-Oppenheim beschlossen.<br />

Ich halte diese Entscheidung für falsch, denn sie ist erstens eine Kapitulation<br />

gegenüber dem Druck des Landes und bietet zweitens im Vergleich<br />

zu einer Zwangsfusion, die möglicherweise gar nicht kommt,<br />

nur einen marginalen Vorteil.<br />

Ich habe als Beigeordneter immer das Ziel verfolgt, die Selbstständigkeit<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> zu erhalten. Diesem Ziel war<br />

bisher auch die gesamte Verwaltungsspitze verpflichtet. So heißt es<br />

auf der aktuellen Website der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> u.a.:<br />

„Gemeinsames Ziel ist der Erhalt und die planvolle Weiterentwicklung<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong>.“<br />

Dieses Ziel wird vom Rat nicht (mehr) getragen und offensichtlich auch<br />

von der Verwaltungsspitze nicht mehr verfolgt. Ich lege deshalb mit<br />

sofortiger Wirkung mein Amt als 2. Beigeordneter nieder. Ich bedauere<br />

diesen Schritt - zumal ich meine Kenntnisse unserer <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

immer gerne zur Verfügung gestellt habe -, sehe aber keine<br />

andere Möglichkeit, meine Glaubwürdigkeit gegenüber unseren Bürgerinnen<br />

und Bürgern zu erhalten.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Dr. Gerhard Stärk“<br />

Profil statt Promille am Kellerwegfest<br />

Jugendamt des Landkreises Mainz-Bingen sowie Polizei und Ordnungsamt der VG <strong>Guntersblum</strong> begleiten nun schon im fünften Jahr das<br />

Kellerwegfest, um gegen unkontrollierten Alkoholkonsum von jungen Leuten vorzugehen.<br />

Mit dem Motto: „PROfil statt PROmille“ sollen die Jugendlichen auf verantwortungsbewussten Konsum von Alkohol aufmerksam<br />

gemacht werden.<br />

Zur Unterstützung der Jugendlichen ist allen Festtagen ein Kontrollteam im Kellerweg unterwegs.<br />

Die „Kontrolleure“ bestehen aus jeweils einem Mitarbeiter des Jugendamtes, der Ordnungsbehörde sowie der Polizei. Sie wollen nicht nur<br />

eingreifen, wenn Jugendliche mit nicht erlaubten Alkoholika angetroffen werden, sondern auch mit den jungen Leuten direkt ins Gespräch<br />

kommen. Deshalb ist die Initiative an allen Kellerweg- Festtagen unterwegs, um die jungen Menschen zu Alkoholgenuss in vernünftigem Maß<br />

zu motivieren. Auch Eltern sollen angesprochen werden, damit sie die Hintergründe des Problems erkennen. So soll auch vermittelt werden,<br />

welche Hilfsangebote es für Betroffene gibt.<br />

Oft kennt man sich: Die jugendlichen Trinker und das „Alkoholteam“ -. Das Jugendamt, das Ordnungsamt sowie die Polizei arbeiten zusammen.<br />

Dabei ist dem Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> Herrn Michael Stork sehr wichtig, dass das „Kontrollteam“ zusammen<br />

auftritt. Für das bevorstehende Kellerwegfest 2012 geht es nicht darum Staatsgewalt zu demonstrieren, vielmehr soll bei den Kontrollen auf<br />

Hilfsmöglichkeiten hingewiesen werden:<br />

So stehen die Rettungsdienste bereit. Die Jugendämter können benachrichtigt werden. Es besteht zudem die Möglichkeit Adressen von<br />

Suchthilfezentren zu vermitteln. Eltern werden bei Bedarf informiert, um ihre angetrunkenen Kinder abzuholen.<br />

Die Erfahrungswerte der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass manchmal der heilsame Schock des Erwischtwerdens wahrnehmbar ist.<br />

Dabei trifft das „Team“ nicht nur auf alkoholisierte junge Männer. Leider erliegen auch immer mehr Mädchen dem kollektiven Saufen, die bei<br />

dem Motto: „Möglichst viel, möglichst schnell, möglichst billig“ angetroffen werden.<br />

Und genau dieser Problematik soll mit den Kontrollgängen entgegen gewirkt werden, denn auch in diesem Jahr soll das Kellerwegfest wieder<br />

ein unbeschwertes Fest für alle Festbesucher werden, gleich welchen Alters und gleich welchen Geschlechts!<br />

In diesem Sinne herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Ihnen allen ein schönes und stimmungsvolles Kellerwegfest<br />

2012.<br />

Ihr Bürgermeister Michael Stork<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Guntersblum</strong><br />

Aus Anlass des Kellerwegfestes 2012 in der Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong><br />

erlässt die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Guntersblum</strong> als örtlich<br />

zuständige Ordnungsbehörde folgende<br />

Allgemeinverfügung:<br />

Für die Zeit vom Freitag, 17.08.2012, 19.00 Uhr bis Montag, 20.08.2012<br />

3.00 Uhr (Hauptfest) sowie Freitag. 24.08.2012 19.00 Uhr bis Sonntag,<br />

26.08.2012 3.00 Uhr (Nachlese) ordnet die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Guntersblum</strong> folgendes an:<br />

1. Verbot des Mitführens von Alkohol und Glasflaschen<br />

Es ist verboten, alkoholhaltige Getränke zum Kellerwegfest in <strong>Guntersblum</strong><br />

mitzubringen und solche mitgebrachten Getränke zu konsumieren.<br />

Außerdem ist es verboten, Glasflaschen mitzubringen und<br />

mitzuführen. Dies gilt nicht für die an zugelassenen Ausschankstellen<br />

ausgegebenen und konsumierten Getränke sowie für zugelassene<br />

Schaustellerinnen/Beschickerinnen und deren Personal, die Alkohol<br />

ausschließlich zur häuslichen Verwendung erworben haben.<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich:<br />

Der räumliche Geltungsbereich der Allgemeinverfügung kann dem<br />

anliegenden Lageplan entnommen werden; er umfasst textlich folgende<br />

Bereiche:<br />

- Gesamte Festmeile im Straßenzug Kellerweg,<br />

- Schulgelände und Schulturnhallengelände (Götzenstraße),<br />

- Bolzplatz (Strengelweg),<br />

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch den Strengelweg,<br />

der Eimsheimer Straße, der Julianenstraße/ am Julianenbrunnen, Am<br />

Weiberdeich, weiterhin durch die Fahrwege oberhalb des Kellerweges.<br />

3. Androhung von Zwangsmitteln:<br />

Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Mitführverbot von<br />

Alkohol und Glasflaschen wird das Zwangsmittel des „unmittelbaren<br />

Zwanges“ in Form der Wegnahme und des Ausschüttens des Alkohols<br />

und des Wegwerfens der Glasflaschen angedroht.<br />

4. Anordnuno des sofortigen Vollzugs:<br />

Aus Gründen des öffentlichen Interesses wird der sofortige Vollzug<br />

dieser Verfügung angeordnet. Die Folge besteht darin, dass eingelegte<br />

Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung haben.<br />

5. Bekanntgabe:<br />

Diese Verfügung gilt mit dem auf die Bekanntgabe folgenden Tag als<br />

bekannt gegeben.<br />

6. Begründung:<br />

Das Kellerwegfest findet alljährlich am letzten und vorletzten Wochenende<br />

im August statt.<br />

Die Festmeile erstreckt sich auf den gesamten Kellerweg. Der Straßenzug<br />

ist allgemein zugänglich.<br />

Die Veranstaltung des Kellerwegfestes zieht pro Jahr mehrere Tausend<br />

Besucher an.<br />

Erfahrungen von Polizei, Jugendamt und Ordnungsbehörde zum Kellerwegfest<br />

in den letzten Jahren haben gezeigt, dass das Konsumieren<br />

von mitgebrachtem Alkohol und der unsachgemäße Umgang der mitgebrachten<br />

Glasflaschen mit erheblichen Gefahren verbunden sind.<br />

Der vermehrte Alkoholgenuss steigert die Gewaltbereitschaft. Die<br />

Zahl der Körperverletzungen, Schlägereien unter Alkoholeinfluss


<strong>Guntersblum</strong> - 10 - Ausgabe 32/2012<br />

liegt auf sehr hohem Niveau. Die Einsätze der Rettungskräfte in Folge<br />

des Alkoholmissbrauchs, Alkoholvergiftungen, Schnittverletzungen in<br />

Folge Glasbruch sowie Schlägereien erhöhten sich im Vergleich zu<br />

den Vorjahren.<br />

Seit 2009 haben Polizei, Jugendschutz-/ und Ordnungsbehörde durch<br />

erhöhte Präsenz, Jugendschutzkontrollen und die Festsetzung von<br />

Sperrzeiten versucht, dem erhöhten Gewaltpotenzial entgegen zu wirken.<br />

Es muss festgestellt werden, dass sich die Gewaltbereitschaft unter<br />

den Besuchern nicht alleine dadurch minimieren lässt.<br />

In der Vorbesprechung zum Kellerwegfest 2012 haben sich die<br />

Beteiligten (Verkehrsverein, Polizei, örtliches Ordnungsamt, Ortsgemeinde<br />

als Veranstalter) darauf verständigt, geeignete Maßnahmen<br />

zu ergreifen, um der anstehenden Gefahrenlage auch für 2012 wieder<br />

entgegenzuwirken.<br />

Das erarbeitete Maßnahmenpaket sieht u.a. das Mitführverbot von<br />

Alkohol und von Glasflaschen vor. Darüber hinaus werden zum Kellerwegfest<br />

2012 weitere Punkte greifen, wie Sperrzeitfestsetzung,<br />

striktes Musikende um 2.00 Uhr, Sonntag auf Montag um 24.00 Uhr,<br />

Jugendschutzkontrollen während des Festes. Ferner Kontrollen und<br />

Belehrungen der Gastronomen hinsichtlich der Pflichten als Gastwirt.<br />

Rechtsgrundlage für die getroffenen Anordnungen sind die §§ 1 und 9<br />

des Polizei -und Ordnungsgesetzen (POG) für Rheinland-Pfalz, in der<br />

zurzeit gültigen Fassung. Danach können die Ordnungsbehörden die<br />

notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende<br />

Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.<br />

Die Verbote sind geeignet, die oben aufgezeigten Gefahren in einem<br />

stark besuchten Bereich abzuwehren. Die Verbote sind zudem erforderlich,<br />

da kein milderes Mittel erkennbar ist. Die getroffenen Maßnahmen<br />

sind im beschriebenen Umfang geeignet, erforderlich und im<br />

Hinblick auf die Gefahrenlage auch als angemessen anzusehen.<br />

Zwar stellt der Verzicht auf das Mitführen von Alkohol eine Einschränkung<br />

dar, die jedoch durch den käuflichen Erwerb vor Ort minimiert<br />

werden kann. Durch die im Vergleich zum Einzelhandel teureren Preise<br />

für alkoholische Getränke vor Ort reduziert sich erfahrungsgemäß der<br />

übermäßige Alkoholkonsum. Diese Einschränkung ist im Verhältnis<br />

zur aufgezeigten Gefahrenlage für den angeordneten kurzen Zeitraum<br />

zumutbar und vertretbar. Auf dem Kellerwegfest ist ein ausreichendes<br />

Getränkeangebot, insbesondere auch von Alkohol, vorhanden.<br />

Auch die Wegnahme und das Wegwerfen der Glasflaschen stellt<br />

angesichts der von den Glasflaschen ausgehenden Gefahren im Verhältnis<br />

zu ihrem wirtschaftlichen Wert eine zumutbare und vertretbare<br />

Maßnahme dar.<br />

Für das Kellerwegfest 2010 wurde erstmals eine Allgemeinverfügung<br />

erlassen. Diese hat sich sowohl aus kommunaler aber auch aus Sicht<br />

des Veranstalters bewährt.<br />

7. Zwangsmittelandrohung:<br />

Die Androhung von Zwangsmitteln erfolgt auf der Grundlage der §§<br />

61, 62, 65 und 66 der Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Rheinland-Pfalz<br />

(LVwVG) in der zurzeit gültigen Fassung. Als Zwangsmittel<br />

kommen gem. § 62 LVwVG Ersatzvornahme, Zwangsgeld<br />

und unmittelbarer Zwang in Betracht.<br />

Bei Verstoß gegen das Mitführverbot <br />

von Alkohol und Glasflaschen<br />

wird auf der Grundlage des § 65 LVwVG das Zwangsmittel des<br />

unmittelbaren Zwanges´angedroht.<br />

Gem. § 65 LVwVG darf der unmittelbare Zwang nur angewendet wer-<br />

den, wenn andere Zwangsmittel nicht zum Ziel führen oder untunlich<br />

sind. Dies ist vorliegend der Fall. Zweck des Mitführverbotes ist es, die<br />

in der Begründung beschriebenen Gefahren zu vermeiden. Vor diesem<br />

Hintergrund muss ein Zwangsmittel angedroht werden, das zum<br />

sofortigen Erfolg führt. Durch ein anderes Zwangsmittel kann nicht<br />

wirksam verhindert werden, dass selbst mitgebrachter Alkohol und<br />

Glasflaschen in den Veranstaltungsbereich gelangen.<br />

Insofern ist die Anwendung des unmittelbaren Zwanges auch verhält-<br />

nismäßig.<br />

8. Sofortvollzug: <br />

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgt auf der Grundlage<br />

des § 80 Abs. 2 Nr. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der<br />

zurzeit gültigen Fassung. Sie<br />

ist zum Schutz der Allgemeinheit notwendig,<br />

da nur so sichergestellt werden kann, dass die getroffene<br />

Anordnung unmittelbar vollziehbar ist.<br />

Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung der Allgemeinverfügung<br />

ergibt sich daraus, dass die Beseitigung der bestehenden<br />

Gefahr für die öffentliche Sicherheit keinen weiteren Aufschub<br />

duldet. Die Gefahren für die so bedeutenden Individual-Schutzgüter<br />

wie Gesundheit, Leben und Eigentum unbeteiligter Personen sind so<br />

schwerwiegend, dass nicht erst der Abschluss eines verwaltungsgerichtlichen<br />

Verfahrens abgewartet werden kann.<br />

Durch die Vollzugsfolge wird die Versorgung mit Alkohol nicht eingeschränkt.<br />

Der persönliche Bedarf kann vor Ort problemlos gedeckt<br />

werden.<br />

<br />

Das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung der vorgenannten<br />

Anordnungen und damit der Verhinderung von Gefahren<br />

für die körperliche Unversehrtheit überwiegt insoweit das eventuelle<br />

Aufschubinteresse der hiervon Betroffenen.<br />

<br />

<br />

9. Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

Widerspruch erhoben werden, Der Widerspruch ist schriftlich<br />

oder zur Niederschrift bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Guntersblum</strong>,<br />

Alsheimer Str. 29, 67583 <strong>Guntersblum</strong> einzulegen.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Guntersblum</strong>, 20.06.2012<br />

gez. Stork, Bürgermeister<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

zen dürfen,<br />

AuS dem RAthAuS<br />

<br />

- die Fußgänger den Fahrverkehr nicht unnötig behindern<br />

<br />

dürfen,<br />

- das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flä-<br />

chen unzulässig ist (außer zum Be- und Entladen oder<br />

<br />

Ein- und Austeigen) ... aber vor allem ist in diesen Berei-<br />

<br />

chen Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.<br />

<br />

Also: Echte Partnerschaft im Straßenverkehr ist hier nicht nur<br />

<br />

In diesem Sinne wünschen wir allzeit gute Fahrt!<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Kennen Sie die Bedeutung<br />

des verkehrsberuhigten<br />

Bereiches?<br />

Innerhalb eines solchen Bereiches gilt insbesondere:<br />

- dass Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benut-<br />

- die Fahrzeugführer die Fußgänger weder gefährden noch<br />

behindern dürfen, wenn nötig, müssen sie warten,<br />

als Appell zu verstehen, sondern sie ist die Voraussetzung<br />

für den Aufenthalt oder das Fahren in verkehrsberuhigten<br />

Bereichen.<br />

Ihr Bürgermeister Michael Stork


<strong>Guntersblum</strong> - 11 - Ausgabe 32/2012<br />

Absperrung am Kellerwegfest 2012<br />

Auch zum diesjährigen Kellerweg werden wieder einige Zufahrtsstraßen<br />

durch fest installierte Querbaken halbseitig bzw. voll<br />

abgesperrt. Dazu erfolgt eine Verkehrsbeschilderung mit dem<br />

Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit zeitlicher<br />

Befristung.<br />

Diese Absperrungen werden wie folgt aufgestellt:<br />

Eimsheimer Straße /Kellerweg (Reblausstube Janß)<br />

Eimsheimer Straße / Hauptstraße<br />

Julianenstraße / Oelmühlstraße<br />

Götzenstraße / Kleine Götzenstraße<br />

Götzenstraße / Berliner Straße<br />

Schlossstraße / Promenade<br />

Götzenstraße / Am Weiberdeich<br />

Im Himmeltal / Am Weiberdeich<br />

Die Durchfahrtssperren gelten für folgende Zeiten:<br />

Am 17.08.2012 ab 18.00 Uhr<br />

Am 18.08.2012 ab 16.00 Uhr<br />

Am 19.08.2012 ab 11.00 Uhr<br />

Am 24.08.2012 ab 18.00 Uhr sowie<br />

am 25.08.2012 ab 16.00 Uhr, jeweils bis 5.00 Uhr<br />

Ich möchte Sie bitten, die Beschilderungen zu beachten, da wir<br />

aus Sicherheitsgründen gehalten sind, Verstöße zu ahnden ggfl.<br />

auch durch Abschleppmaßnahmen.<br />

Selbstverständlich können Sie - trotz Absperrung - Ihr Anwesen<br />

tagsüber anfahren. Bedenken Sie jedoch, dass Ihr Fahrzeug nicht<br />

innerhalb des abgesperrten Bereiches geparkt werden kann.<br />

Zusätzlich zum Fest angeordnete und aufgestellte Haltverbote<br />

bitte ich ebenso zu beachten. Auch hier möchte ich darauf hinweisen,<br />

dass diese zusätzliche Beschilderung überwacht und ggfl.<br />

geahndet wird.<br />

Wir sind in keinem Fall bestrebt durch Verwarnungen oder gar<br />

Abschleppmaßnahmen Unannehmlichkeiten zu bereiten.<br />

Einzig die Sicherheit der Anlieger und der Festbesucher steht für<br />

uns im Vordergrund.<br />

Daher unsere herzliche Bitte: Geben Sie diese Information auch an<br />

Ihre persönlichen Gäste weiter.<br />

Bedenken Sie bitte, dass zum Fest nicht nur der Kellerweg im<br />

Notfall schnellstmöglich angefahren werden muss. Daher sind die<br />

straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen unabdingbar und dringend<br />

zu beachten.<br />

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Ich wünsche Ihnen weinfrohe<br />

Stunden beim Kellerwegfest 2012!<br />

Ihr Bürgermeister Michael Stork<br />

Die Betreuenden - / Ganztags-Grundschulen<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong><br />

informieren:<br />

Auch in diesem Jahr können alle Kinder, welche die Grundschulen<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> besuchen, am Nachmittag<br />

betreut werden.<br />

In der Grundschule Dolgesheim steht das Ganztagsangebot montags<br />

bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von<br />

8.00 bis 13.00 Uhr zur Verfügung.<br />

Sowohl in der GS <strong>Guntersblum</strong>, als auch in der GS Uelversheim können<br />

die Grundschüler nachmittags betreut werden.<br />

Folgende Angebote stehen zur Verfügung:<br />

Grundschule <strong>Guntersblum</strong><br />

- Betreuung 7:00 - 8:00 Uhr und 12:00/13:00 Uhr - 13:30 Uhr<br />

- Betreuung 7:00 - 8:00 Uhr und 12:00/13:00 Uhr - 16:00 Uhr<br />

- Betreuung 7:00 - 8:00 Uhr und 12:00/13:00 Uhr - 13:30 Uhr - 17.00<br />

Uhr<br />

Grundschule Uelversheim<br />

- Betreuung 7:30 - 8:35 Uhr und 12:35 Uhr - 13:30 Uhr<br />

- Betreuung 7:30 - 8:35 Uhr und 12:35/13:35 Uhr - 15:00 Uhr<br />

- Betreuung 7:30 - 8:35 Uhr und 12:35/13:35 Uhr - 16:00 Uhr<br />

Bitte beachten Sie, dass es jederzeit, also auch noch im laufenden<br />

Schuljahr, möglich ist, Kinder zur Betreuung anzumelden.<br />

Alle Schülerinnen und Schüler, die in der Ganztags-Grundschule in<br />

Dolgesheim oder in den Betreuenden Grundschulen <strong>Guntersblum</strong> und<br />

Uelversheim angemeldet sind, haben die Möglichkeit, an einer warmen,<br />

täglich frisch zubereiteten Mittagsverpflegung teilzunehmen.<br />

Weitere Informationen über die Betreuenden Grundschulen <strong>Guntersblum</strong><br />

und Uelversheim sowie die Ganztagsschule in Dolgesheim<br />

erhalten Sie bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Guntersblum</strong><br />

Frau Jutta Reich Tel. 06249/902-104<br />

Herr Siegfried Engelhard Tel. 06249/902-103<br />

gez.: Gabriele Wagner, 1. Beigeordnete<br />

Gegenseitige Rücksichtnahme<br />

der Wirtschaftswege!<br />

Alle Ortsgemeinden verfügen über eine Benutzungssatzung der<br />

gemeindlichen Wirtschaftswege.<br />

Diese regelt unter anderem, dass die Wege vorrangig der Bewirtschaftung<br />

der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke dienen. Ferner<br />

werden in <strong>Teil</strong>en auch Radwege sowie Walkingstrecken zur Zweckbestimmung<br />

vorgesehen.<br />

Somit sind nicht selten viele Sportler sowie Wanderer zu Fuß durch die<br />

Weinberge zu finden.<br />

Damit ist gegenseitige Rücksichtnahme gefordert und geboten!<br />

Insofern unsere Bitte: Alle nehmen gegenseitig Rücksicht aufeinander.<br />

Nur so ist ein harmonisches Zusammenleben möglich.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Michael Stork<br />

Vollzug der Landesverordnung<br />

über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle<br />

außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen<br />

Die Verwertung pflanzlicher Abfälle hatte schon nach dem alten<br />

Bundesabfallrecht zur Schonung der natürlichen Ressourcen Vorrang<br />

vor der Beseitigung. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle nach<br />

der Verordnung stellt eine Beseitigung im Sinne der Abfallgesetze<br />

dar.<br />

Am 01.06.2012 ist das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts-<br />

und Abfallrechts des Bundes in Kraft getreten, welches<br />

das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung<br />

der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen ändert.<br />

Danach nimmt die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen in der<br />

Hierarchie den letzten Platz ein. Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 KrW/AbfG<br />

ist der Besitzer von Abfällen zur Verwertung verpflichtet. Nach § 7<br />

Abs. 4 kann nur dann von einer Verwertung abgesehen werden,<br />

wenn diese technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar<br />

ist. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist gegeben, wenn mit der<br />

Verwertung verbundenen Kosten nicht außer Verhältnis zu den<br />

Kosten stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären.<br />

Das Abfallrecht lässt daher eine Verbrennung von pflanzlichen<br />

Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsablagen auf Grundlage<br />

der Landesverordnung nur noch in Ausnahmefällen und unter<br />

strengen Vorgaben zu.<br />

Die vorhandenen Verwertungsoptionen des öffentlich-rechtlichen<br />

Entsorgungsträgers stellen sich im Landkreis Mainz-Bingen in<br />

Form von Biotonne, Wertstoffhöfen (haushaltsüblichen Mengen)<br />

und dem Humuswerk in Essenheim dar. Für Mengen, die eine<br />

Anzeige nötig machen, kommt deshalb wohl nur das Humuswerk<br />

in Essenheim in Betracht.<br />

Nur wenn zumutbare Verwertungsoptionen ausscheiden, kann in<br />

Ansehung der weiteren Voraussetzungen der Landesverordnung<br />

eine Verbrennung an Ort und Stelle in Erwägung gezogen werden.<br />

Zur Feststellung des Vorliegens einer zumutbaren Verwertungsoption<br />

ist für jede begehrte Verbrennung eine Einzelfallprüfung von<br />

Nöten, wobei der Verwertungsvorrang pflanzlicher Abfälle stets zu<br />

berücksichtigen ist.<br />

Wir bitten um Beachtung!!<br />

Ferienbetreuung 2012<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Michael Stork<br />

3. Woche<br />

Die dritte Woche führte die Kinder der Uelversheimer Ferienbetreuung<br />

noch einmal gen Süden. Der Montag kam der Gruppe zunächst ganz<br />

spanisch vor. Leo Hoffmann hatte mit Unterstützung seiner Familie<br />

für die Ferienkinder ein vielfältiges Rundum-Programm zum Thema<br />

„Spanien“ vorbereitet. Von „kulturell“ bis „kulinarisch“ wurde nichts<br />

ausgelassen. Es wurde gemalt, ausgeschnitten und zum Schluss wurden<br />

tolle Flamenco-Fächer gebastelt.<br />

Noch weiter nach Süden, quasi ans andere Ende der Welt, ging es<br />

am Dienstag. Da bekamen die Ferienkinder Besuch von Frau Pritschow<br />

und Tochter Megan aus Weinolsheim. Sie erzählte von ihrer<br />

Heimat Südafrika, vom Wetter, den Tieren und den Schulen, in denen<br />

alle Kinder jeden Tag Schuluniformen tragen müssen. Dazu hatte sie<br />

viele Fotos und Videos im Gepäck. Zum Schluss gab es noch einen


<strong>Guntersblum</strong> - 12 - Ausgabe 32/2012<br />

Kricket-Crash-Kurs auf der Schulwiese. Danach schmeckte das Putencurry<br />

zum Mittagessen noch mal so gut.<br />

Sportlich ging es am Mittwoch weiter: Ortsbürgermeister Stefan Ebling<br />

lud die Kinder zu einem Boule-Turnier am Speckhäuschen ein. Nach<br />

anfänglichem Zögern waren alle schließlich begeistert dabei, so dass<br />

die zwei Stunden wie im Flug vergingen. Für zusätzliche Zerstreuung<br />

sorgten, wie bei jedem Ausflug, die tierischen Betreuungsmaskottchen<br />

Labradormix Mandy, Aussie Sydney und Huskymix Stella.<br />

Am Donnerstag wurde es noch einmal exotisch. Josiane Lohmann aus<br />

Dienheim brachte unter anderem typische Kleidung und Nahrungsmittel<br />

aus ihrer Heimat Kamerun mit. Natürlich durften alle von den<br />

afrikanischen Bonbons, den frittierten Hefebällchen und den anderen<br />

leckeren Sachen nach Herzenslust naschen. Beim Zuhören, Malen und<br />

Basteln lernten die Kids so viel über das afrikanische Land, dass sie<br />

das kleine Kamerun-Quiz zum Schluss (fast) ohne Hilfe lösen konnten.<br />

Den Abschluss der Ferienbetreuung in Uelversheim bildete auch in<br />

diesem Jahr das traditionelle Grillen am letzten Betreuungstag, zu dem<br />

Ulrike Schindel auch im Namen der Ferienkinder und ihrer Betreuer<br />

zahlreiche Eltern und als Ehrengäste die erste Beigeordnete der VG<br />

<strong>Guntersblum</strong> Gabriele Wagner, den <strong>Guntersblum</strong>er Ortsbürgermeister<br />

Reiner Schmitt sowie die Referentin Stefanie Albrecht begrüßen<br />

konnte. Wie immer gab es eine Ausstellung, in der die Kinder die hergestellten<br />

Werke zeigten und eine Fotoshow, in der sich alle über die<br />

Aktionen der letzten drei Wochen informieren konnten. Den Ausklang<br />

bildete ein leckeres Mittagessen mit Grillwürstchen und Salaten, die<br />

Karin Dörich während des Vormittags mit einigen freiwilligen Helferlein<br />

hergestellt hatte. Ein großes Dankeschön geht von Ulrike Schindel an<br />

die vielfältige Unterstützung, insbesondere an das große ehrenamtliche<br />

Engagement aus der Bevölkerung. „Wenn viele kleine Leute an<br />

vielen kleinen Orten viele kleine Schritte tun, können sie das Gesicht<br />

der Welt verändern“.<br />

Gez. Ulrike Schindel, Ihre Gleichstellungsbeauftragte<br />

Die Gleichstellungsbeauftragte informiert:<br />

Ferienbetreuung auch in <strong>Guntersblum</strong><br />

Fröhliches „olympiareifes“ Kinderlachen aus dem AWO Haus: Das<br />

heißt in <strong>Guntersblum</strong> wird wieder eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder<br />

angeboten.<br />

Das Thema 2012 ist die „<strong>Guntersblum</strong>er“ Olympiade. Da sind der Kreativität<br />

des engagierten Betreuungsteam um Doris Lott-Schowalter<br />

keine Grenzen gesetzt. D. h., dass es Wettkämpe im Schubkarrenrennen,<br />

Teebeutelweitwurf, Hindernislauf mit Tennisball, Federball, Sackhüpfen<br />

und Wasserballweitwurf gibt. Zum Warmmachen gibt es jeden<br />

Morgen spannende Kartenspiel-Duelle. Im 1. Stock des AWO Hauses<br />

gibt es Gymnastikmatten, mit denen man zwischendurch herrliche<br />

„Budchen“ bauen kann. Selbstverständlich wird auch mittags<br />

wieder gekocht. Dank großer Unterstützung ist der Speisezettel sehr<br />

abwechslungsreich. Ein großes Dankeschön geht von Ulrike Schindel,<br />

Gleichstellungsbeauftragte der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong>, an<br />

alle Sponsoren und auch an die Eltern für die Spenden in Form von<br />

Sachspenden und Lebensmitteln.<br />

Gez. Ulrike Schindel, Gleichstellungsbeauftragte<br />

Abholen der Reisepässe<br />

Die Reisepässe, die bis zum 25.07.2012 beantragt wurden, können<br />

während der Sprechzeiten in Zimmer Nr. 6 der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Guntersblum</strong>, Tel.: 06249/902-107 oder -108, abgeholt<br />

werden.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Michael Stork<br />

Verwaltung geschlossen!<br />

Wegen des diesjährigen Betriebsausflugs der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Guntersblum</strong> bleibt die Verwaltung am Donnerstag, den<br />

16.08.2012 geschlossen. Wir bitten um Beachtung.<br />

gez. Michael Stork,<br />

Bürgermeister<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Verkehrsanbindungen<br />

am Kellerweg-Fest 2012<br />

Kellerweg-Fest-Zeit (17. - 19.08. und 24. + 25.08.) heißt auch Wein<br />

genießen, mit Freunden feiern und die einzigartige Atmosphäre<br />

des Kellerweges in <strong>Guntersblum</strong> erleben. Damit die Gäste aus den<br />

umliegenden Gemeinden dies auch ohne Sorgen um ihren Führerschein<br />

oder um ihre wohlbehaltene Rückkehr nach Hause tun<br />

können, hat der Verkehrsverein auch in diesem Jahr für geeignete<br />

Verkehrsverbindungen gesorgt.<br />

Der Kellerweg-Fest-Express bringt sie ohne Auto zum Fest<br />

Für die Festbesucher aus den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n <strong>Guntersblum</strong><br />

und Eich (einschl. Rheindürkheim) gibt es auch in diesem Jahr an<br />

den beiden Wochenenden in den Nächten Freitag auf Samstag<br />

und Samstag auf Sonntag einen Pendelbus-Verkehr. Dabei werden<br />

Kleinbusse für bis zu 8 Personen eingesetzt. Diese bringen die<br />

Gäste nicht nur nach Hause zurück, sondern holen sie auf Wunsch<br />

auch von zu Hause aus ab. So muss sich keiner mehr Sorgen darüber<br />

machen, wie komme ich zum Fest und wie wieder heim.<br />

Wer aus seiner Heimatgemeinde abgeholt werden will, meldet sich<br />

für Fahrten in der<br />

· VG <strong>Guntersblum</strong> unter den Telefon-Nummern 06249 / 4890<br />

oder 0160 / 7074779 (Fahrdienste Janß).<br />

und für Fahrten in der<br />

· VG Eich (einschl. Rheindürkheim) unter Tel. 06242 / 915191<br />

oder / 904918 (miniCar Bürky).<br />

· Von <strong>Guntersblum</strong> aus zurück können die Festbesucher vor<br />

24:00 Uhr ebenfalls auf Voranmeldung unter den genannten<br />

Telefon-Nummern fahren.<br />

· Nach 24.00 Uhr ist eine Voranmeldung nicht mehr erforderlich.<br />

Die Busse fahren dann in der Zeit zwischen 0.00 Uhr und 3.00<br />

Uhr unregelmäßig nach Bedarf (evtl. kann es zu Wartezeiten<br />

kommen).<br />

· Die Haltestellen sind in <strong>Guntersblum</strong> in der Eimsheimer Straße,<br />

und zwar für Fahrten in die VG <strong>Guntersblum</strong> ca 100 m oberhalb<br />

von Keller-Nr. 1 (Wgt. K-H. Frey) und für Fahrten in die<br />

VG Eich ca 100 m unterhalb von Keller-Nr. 1 (Wgt. K-H. Frey)<br />

(Nähe Haus-Nrn. 20 + 24)) und in den jeweiligen Gemeinden<br />

an den Bushaltestellen bzw zentralen Plätzen. Der Fahrpreis<br />

beträgt jeweils EUR 4,00 pro Person und Fahrt (bei mindestens<br />

4 Personen pro Fahrt). Eine lohnenswerte Investition, um<br />

das Kellerweg-Fest sorgenfrei genießen zu können.<br />

Sonstige öffentliche Verbindungen (Bahn und Fähre)<br />

· In den Nächten vom Freitag auf Samstag (17./18.08. und<br />

24./25.08.) sowie Samstag auf Sonntag (18./19.08. und<br />

25./26.08.) fahren folgende (Sonder-)Züge in<br />

· Richtung Mainz um:<br />

0:25 h, 1.25 h und 2:40 h<br />

sowie in Richtung Worms um:<br />

0:48 h, 1:48 h und 2:48 h<br />

· RNN-Fahrplanauskünfte:<br />

01801 766 766<br />

und www.rnn.info<br />

Die Rhein-Fähren fahren an den Samstagen in Nierstein-Oppenheim<br />

bis 24:00 h und in Eich bis 21:45 h.<br />

Zusätzlich gibt es an allen Tagen Taxi-Stände in der Eimsheimer<br />

Straße (LOGO-Markt) und in der Straße Am Weiberdeich (Höhe<br />

Keller-Nr. 110 Wgt. Schuppert).<br />

Hinweis für Autofahrer aus Richtung Mainz: Zwischen Freitag,<br />

24.08., ab 18:00 Uhr und Samstag, 25.08., bis 22:00 Uhr wird die<br />

B9 zwischen Nierstein und Nackenheim (Bahnübergang) in beide<br />

Richtungen voll gesperrt. Die Umleitungsstrecke wird ausgeschildert.<br />

Als Ausweichstrecke steht darüber hinaus die Fährverbindung<br />

über Nierstein-Oppenheim und die Rheinhessenstraße zur<br />

Verfügung.<br />

Erziehungs- und Familienberatungsstelle<br />

des Deutschen Kinderschutzbundes Mainz:<br />

Terminvereinbarung telefonisch unter 01577-9531006 oder per E-Mail<br />

an beratungsstelle.guntersblum@kinderschutzbund-mainz.de<br />

„Mein Kind und ich“<br />

Elterntreff rund um Fragen<br />

zur Erziehung in Bodenheim<br />

Am 15.08.2012 um 15:30 Uhr findet im caritas-zentrum, Am Reichsritterstift<br />

3 ein Angebot für Eltern mit Kindern im Alter von 1 bis 2 Jahren<br />

statt. Mütter und Väter können hier in zwanglosem Rahmen andere


<strong>Guntersblum</strong> - 13 - Ausgabe 32/2012<br />

Eltern treffen, sich zu Fragen rund um das Thema Erziehung austauschen<br />

und Informationen über die Entwicklung des Kindes erhalten.<br />

Der Elterntreff „Mein Kind und ich“ findet an jedem 1. und 3. Mittwoch<br />

eines Monats von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr statt. Bei jedem Treffen stehen<br />

zwei Fachkräfte (Pädagogin und Beraterin der Schwangerschaftsberatungsstelle)<br />

als Ansprechpartnerinnen für persönliche Fragen und<br />

Gespräche zur Verfügung.<br />

Das Angebot ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.<br />

Der Elterntreff ist ein gemeinsames Angebot der Schwangerenberatungsstelle<br />

des Caritasverbandes in Bodenheim und des Katholischen<br />

Bildungswerks Rheinhessen.<br />

Informationen über caritas-zentrum; Schwangerenberatungsstelle<br />

Bodenheim, Tel.: 06135 - 70 28 53<br />

Kontakt:<br />

caritas-zentrum St. Elisabeth, Träger: Caritasverband Mainz e.V.,<br />

Beratungsstelle für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen,<br />

Am Reichsritterstift 3, 55294 Bodenheim, Tel. 06135-702853 Fax<br />

06135-702854, Frau Heck-Klassen<br />

Nächster „Mütter - Väter - Treff“<br />

in Bodenheim<br />

Am Donnerstag, den 16.08.2012 um 10:00 Uhr findet im Caritaszentrum,<br />

Am Reichsritterstift 3 der nächste Treff für Eltern mit Babys im<br />

ersten Lebensjahr statt. Hier können Mütter und Väter in zwanglosem<br />

Rahmen andere Eltern treffen, Spaß haben, sich austauschen und<br />

Informationen rund um das Leben mit Kind erhalten. Bei dem Treffen<br />

stehen zwei Fachkräfte (Hebamme und Beraterin) als Ansprechpartnerinnen<br />

für persönliche Fragen und Gespräche zur Verfügung. Das<br />

Angebot ist kostenfrei.<br />

Der „Mütter - Väter - Treff“ ist ein Angebot der Schwangerenberatungsstelle<br />

des Caritasverbandes Mainz e.V. und findet an jedem ersten<br />

und dritten Donnerstag eines Monats von 10 Uhr bis 12 Uhr statt.<br />

Weitere Informationen unter 06135/702853.<br />

Kontakt:<br />

caritas-zentrum St. Elisabeth<br />

Kath. Beratungsstelle für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen<br />

Träger: Caritasverband Mainz e.V.<br />

Am Reichsritterstift 3, 55294 Bodenheim, Tel. 06135-702853, Fax<br />

06135-702854, Maria Altherr<br />

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Schwimmbad Gimbsheim<br />

jetzt mit Defibrillator<br />

www.schwimmbad-gimbsheim.de<br />

Der Schwimmverein Freibad Gimbsheim verfügt seit dieser Saison<br />

über einen Defibrillator. Das hochwertige Gerät, das bei einer lebensbedrohlichen<br />

Fehlfunktion des Herzens von den Ersthelfern eingesetzt<br />

wird, um einen Menschen mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand wiederzubeleben,<br />

wurde vom Vorstand erworben um für den Fall der Fälle<br />

bestens gerüstet zu sein. Unter fachkundiger Anleitung durch das<br />

DRK Gimbsheim - Herrn Posselt - fand die Einweisung und Ausbildung<br />

unserer Badeaufsichten unter der Leitung von Frau Gabi Keller<br />

sowie unserer Abteilung Leistungsschwimmen unter der Leitung von<br />

Herrn Frank Lehmann statt. Alle als Ersthelfer ausgebildet, begrüßten<br />

ausdrücklich die Anschaffung des Gerätes, denn lebensbedrohliche<br />

Herzerkrankungen können überall vorkommen.<br />

So professionell ausgestattet und erstklassig ausgebildet, können<br />

unsere Badegäste jederzeit sicher sein, im Ernstfall gut betreut zu sein.<br />

Bleibt dennoch zu hoffen, dass das Gerät nie zum Einsatz kommen<br />

muss.


<strong>Guntersblum</strong> - 14 - Ausgabe 32/2012<br />

St. Viktor <strong>Guntersblum</strong>/<br />

Pfarrgruppe Oppenheim<br />

Studienreise / Heiliges Land<br />

9 Tage „Von Galiäa nach Jerusalem“<br />

31.01.-08.02.13<br />

Leitung: Sonja Janß, Pfarrgruppe Oppenheim<br />

Die Pfarrgemeinde St. Viktor <strong>Guntersblum</strong> und die Pfarrgruppe<br />

Oppenheim laden ein zur Studienreise nach Israel.<br />

Die Fahrt führt die <strong>Teil</strong>nehmer nach Caesarea, Haifa, Akko, an den See<br />

Genezareth und natürlich nach Nazareth, Jerusalem und Bethlehem.<br />

Eine Fahrt ans Tote Meer darf auch nicht fehlen.<br />

Außerdem sind mehrere Begegnungen mit den Menschen vor Ort vorgesehen.<br />

Wer Interesse an dem beeindruckenden Land Israel und seinen Menschen<br />

mit ihren Religionen hat, ist herzlich eingeladen mitzureisen.<br />

Nähere Informationen sowie die genaue Reisebeschreibung gibt es<br />

bei Sonja Janß, Tel: 06249/7200 oder 06249/804150 und im Internet<br />

unter „Pfarrgruppe Oppenheim“.<br />

Anmeldeschluss: 1. September 2012<br />

Sonja Janß<br />

VHS <strong>Guntersblum</strong><br />

Liebe Freunde der VHS <strong>Guntersblum</strong><br />

/Berggemeinden<br />

Bald ist es wieder soweit: In einigen<br />

Tagen wird das neue Programmheft der<br />

KVHS Mainz-Bingen in diversen Geschäften ausgelegt, dann heißt es<br />

Augen auf! Interessante Bildungsangebote warten im Herbst wieder<br />

auf Sie! Ganz Neugierige können bereits das Herbstprogramm im<br />

Internet einsehen: www.kvhs-mainz-bingen.de und auch direkt dort<br />

anmelden.<br />

Hier schon einmal kompakt, was die Volkshochschule in der VG alles<br />

anbietet:<br />

12/001 Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Mädchen /<br />

Aufbaukurs 9-11 Jahre<br />

Mädchen sind oft Opfer von verbaler oder körperlicher Gewalt: Anpöbeleien<br />

im Bus, auf dem Schulhof oder anderswo, schlimmstenfalls<br />

ein Überfall. Deshalb ist es für sie wichtig, im Vorfeld Gefahren zu<br />

erkennen und frühzeitig Grenzen zu setzen, zu wissen, wo und wie<br />

man sich gezielt Hilfe holen kann und wann es notwendig ist, sich<br />

Übergriffen zu stellen oder sie abzuwehren. Nur wenn die Mädchen<br />

sich altersgerecht mit diesem Thema auseinandersetzen, sind sie in<br />

der Lage, in Gefahrensituationen auf eigenes Wissen zurückzugreifen.<br />

Durch Einsatz der Stimme, Wahrnehmung der eigenen Körpersprache<br />

und das Erlernen von Selbstverteidigungs-/Befreiungstechniken<br />

stärken sie ihr Selbstvertrauen und erlangen dadurch mehr Sicherheit.<br />

Kursinhalte sind: Rollenspiele, Körperwahrnehmungsübungen, verbale<br />

und nonverbale Kommunikation, Konfrontationstraining und einfache<br />

Selbstverteidigungstechniken.<br />

Die Mädchen sollten bequeme Kleidung und Noppensocken tragen<br />

und eine Isomatte oder Decke sowie ein Getränk und eine Kleinigkeit<br />

zum Essen mitbringen.<br />

Mit Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten Fr. U. Schindel.<br />

Referentin: Gertrud Weber, Selbstverteidigungstrainerin Frauen/Mädchen<br />

Termin: Freitag, 7.9.; 14.9. & 21.9.2012, jeweils von 18-20 Uhr<br />

Ort: Grundschule Uelversheim, Turnhalle<br />

Gebühr: 30 EUR/10 P.<br />

12/003 Nähen / individuelles Schneidern<br />

Unter fachkundiger Leitung erlernen Sie Grundtechniken des Nähens<br />

mit dem Ziel, das erste Garderobenstück herzustellen. Sie lernen das<br />

Einrichten einer Nähmaschine und ihre Handhabung, das Zuschneiden<br />

des Stoffes und gängige Nähtechniken. Je nach Vorkenntnissen<br />

werden Sie individuell beraten und praktisch angeleitet.<br />

Bitte bringen Sie Stoff, Schnittmuster, Nähzubehör und Ihre eigene<br />

Nähmaschine mit.<br />

Referentin: Erika Spindler,<br />

Termin: ab Mi., 12.9.2012.; 19-22 Uhr 5 Termine<br />

Ort: Grundschule Uelversheim<br />

Gebühr: 46 EUR<br />

Anmeldung: Chr. Winkler, Tel.: 06249/2510<br />

11/017 Spanisch f. Anfänger mit Grundkenntnissen, A1-3.Kurs<br />

Referentin: Juliane Lemke<br />

Termin: Do., 13.09.2012, 18:30-20 Uhr 10 x 2 UE<br />

Ort: <strong>Guntersblum</strong>, Grundschule, Götzenstr.<br />

Gebühr: 54 EUR/8TN<br />

Anmeldung: Chr. Winkler, Tel: 06249-2510<br />

11/018 Spanisch f. fortgeschr. Anfänger A2-3.Kurs<br />

Referentin: Juliane Lemke<br />

Termin: Do., 13.09.2012, 20:15-21:45 Uhr 10 x 2 UE<br />

Ort: <strong>Guntersblum</strong>, Grundschule, Götzenstr.<br />

Gebühr: 54 EUR/8TN,<br />

Anmeldung: Chr. Winkler, Tel: 06249-2510<br />

11/020 Italienisch für Anfänger-A1 2.Kurs<br />

Im Kurs sollen Grundkenntnisse der italienischen Sprache vermittelt<br />

werden, so dass Sie in wichtigen Alltagssituationen einem Gespräch<br />

mit Italienern folgen und sich selbst in dieser Sprache verständigen<br />

können. Auch die grammatische Komponente wird spielerisch erlernt.<br />

Buchempfehlung zu Beginn. Chiaro Hueber-Verlag<br />

Referentin: Pina Berardi-Petrilli<br />

Termin: Donnerstag, 13.09.2012, 20:10-21:40 Uhr, 10 x<br />

Ort: Grundschule <strong>Guntersblum</strong><br />

Kursgebühr: 54 EUR/8 TN<br />

Anmeldung: Chr. Winkler 06249-2510<br />

11/019 Italienisch für Anfänger-A1 1.Kurs<br />

Im Kurs sollen Grundkenntnisse der italienischen Sprache vermittelt<br />

werden, so dass Sie in wichtigen Alltagssituationen einem Gespräch<br />

mit Italienern folgen und sich selbst in dieser Sprache verständigen<br />

können. Auch die grammatische Komponente wird spielerisch erlernt.<br />

Buchempfehlung zu Beginn. Chiaro Hueber-Verlag<br />

Referentin: Pina Berardi-Petrilli<br />

Termin: Donnerstag, 13.09.2012, 18:30-20 Uhr, 10 x<br />

Ort: Grundschule <strong>Guntersblum</strong><br />

Kursgebühr: 54 EUR/8 TN<br />

Anmeldung: Chr. Winkler 06249-2510<br />

11/021 Englisch Refresher -/ Niveau A1-A2<br />

In diesem Kurs bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bereits vorhandene<br />

Grundkenntnisse aufzufrischen und diese aufzubauen. Durch intensive<br />

Konversation über verschiedene Themen Ihres Alltags wird Ihre<br />

Ausdruckskompetenz wiederbelebt und gestärkt. Im Vordergrund<br />

steht die Möglichkeit sich effektiv mitzuteilen zu Themenbereichen der<br />

Freizeit, der Familie, des Berufs und des Reisens.<br />

Referent: Martin Unselt<br />

Termin: Donnerstag, 13.9.2012, 19-20:30 Uhr, 10 x<br />

Ort: Grundschule <strong>Guntersblum</strong><br />

Kursgebühr: 49 EUR/8 TN, 56 EUR/7 TN, 66 EUR/6 TN<br />

11/023 Yoga für Einsteiger zum kennenlernen<br />

Yoga für Einsteiger richtet sich an alle, die erste Schritte im Yoga unternehmen<br />

möchten. Die wichtigsten Yogastellungen und Dehnübungen<br />

werden von Grund auf vermittelt sowie deren Hintergrund und Wirkung.<br />

Atemtechniken werden geübt und das Körperbewusstsein wird<br />

geschult. Die Übungen sind so gestaltet, dass der Einsteiger sie leicht<br />

umsetzen kann und erste positive Wirkungen erfährt.<br />

Bitte bringen Sie warme Socken, bequeme Kleidung, evtl. ein Sitzkissen,<br />

eine Decke/ Isomatte und etwas zum Trinken mit.<br />

Referentin: Marianne Schmitz - Höhn<br />

Termin: Dienstag 4.09.2012, 20:30 Uhr, 4 x 1 Zeitstunde 5,33 UE<br />

Ort: Kindergarten Spatzennest<br />

Gebühr: 25 EUR / 8 TN<br />

Anmeldung: Chr. Winkler, Tel.: 06249 / 2510<br />

11/025 Tai Chi für Einsteiger & Anfänger mit geringen Grundkenntnissen<br />

Tai Chi stammt aus China, es ist eine Bewegungsübung mit meditativem<br />

Charakter und dient zur Gesunderhaltung, die entsprechend den<br />

individuellen körperlichen Voraussetzungen in jedem Alter praktiziert<br />

werden kann. Durch langsam fließende hoch koordinierte Bewegungen<br />

beeinflussen die <strong>Teil</strong>nehmer den harmonischen Fluss Ihrer Körperenergien<br />

und bringen somit Körper, Geist und Seele in Einklang,<br />

gleichen körperliche und geistige Anspannungen aus und gewinnen<br />

die Beweglichkeit, Koordinationsfähigkeit und Geschmeidigkeit<br />

zurück Dies führt zu verstärkter Konzentration, innerer Ruhe und Ausgeglichenheit<br />

des Übenden.<br />

Was Sie mitbringen sollen? Offenheit, bequeme Kleidung, warme<br />

Socken.<br />

Referentin: Katharina Ozaine, Heilpraktikerin<br />

Termin: Montag, 17.09.2012, 18-19 Uhr, 11 x 1ZST<br />

Ort: ev. Gemeindehaus <strong>Guntersblum</strong><br />

Kursgebühr: 55 EUR/ 8 TN 14,66 UE<br />

Anmeldung: Chr. Winkler, Tel.: 06249 / 2510<br />

11/026 Tai Chi für Fortgeschrittene I- Basis -8-10 VHS-Kurse<br />

Dieser Kurs richtet sich an Interessierte mit Vorerfahrungen in Tai Chi,<br />

Es werden Basisübungen, Prinzipien, Energiearbeit, intensive Atemübungen<br />

und elementare Übungen zu den Peking -Formen vertieft<br />

und die <strong>Teil</strong>nehmer befähigt, selbständig die Übungen im Alltag zu<br />

integrieren.<br />

Was Sie mitbringen sollen? Offenheit, bequeme Kleidung, warme<br />

Socken.<br />

Referentin: Katharina Ozaine, Heilpraktikerin<br />

Termin: Montag, 17.09.2012, 19-20 Uhr, 11 x 1ZST<br />

Ort: ev. Gemeindehaus <strong>Guntersblum</strong><br />

Kursgebühr: 55 EUR/ 8 TN 14,66 UE<br />

Anmeldung: Chr. Winkler, Tel.: 06249 / 2510<br />

11/027 Tai Chi für Fortgeschrittene II, Basis ca.14-15 VHS-Kurse<br />

Dieser Kurs richtet sich an <strong>Teil</strong>nehmer mit soliden Tai Chi Kenntnissen<br />

und beinhaltet auch Qi Gong Formen, die innere Ruhe und Körpererfahrungen<br />

vertiefen.<br />

Es werden die Fächer- und Schwertformen erlernt; Einzelpositionskorrekturen<br />

zur Verbesserung der Körpermechanik und Körperstruktur<br />

dienen dazu, die Prinzipien besser zu verstehen und ihre Wirkung


<strong>Guntersblum</strong> - 15 - Ausgabe 32/2012<br />

wahrzunehmen. Hierdurch kann die Ausführung der Form, mit allen<br />

seinen positiven Begleitelementen, entscheidend verbessert werden.<br />

Was Sie mitbringen sollen? Offenheit, bequeme Kleidung, warme<br />

Socken.<br />

Referentin: Katharina Ozaine, Heilpraktikerin<br />

Termin: Montag, 17.09.2012, 20:15-21:45 Uhr, 11 x 90 Min.<br />

Ort: ev. Gemeindehaus, <strong>Guntersblum</strong><br />

Kursgebühr: 87 EUR/ 5 TN 22 UE<br />

Anmeldung: Chr. Winkler, Tel.: 06249 / 2510<br />

11/007 Material Mix für Einsteiger und Interessierte mit geringen<br />

Vorkenntnissen<br />

Unter fachkundlicher Leitung lernen Sie den Umgang und die Besonderheiten<br />

verschiedener Malmedien kennen, ebenso deren Verwendungs-<br />

und Kombinationsmöglichkeiten.<br />

Der Schwerpunkt des Kurses liegt auf der Entwicklung eines rhythmischen<br />

Spiels aus Linien, Flächen und Farben, um eine besondere Tiefenwirkung<br />

zu erzeugen und der Schaffung interessanter Oberflächen.<br />

Bitte mitbringen: Acryl, Kreide- und Rötelstifte, Bleistifte, Knetradierer<br />

und Skizzenblock, Leinwand in 30x40 oder größer. Weitere Materialien<br />

werden bei Bedarf gestellt und gesondert mit der Referentin abgerechnet.<br />

Referentin: Jutta Hager<br />

Termin: Samstag, 15.9.12 v. 11-17 Uhr<br />

Ort: Grundschule Dolgesheim, Gartenfeldstr.17<br />

Gebühr: 26 EUR/8 TN , 29 EUR/7TN, 34 EUR/6 TN<br />

Anmeldung: Chr. Winkler, Tel: 06249-2510<br />

11/008 Material Mix für Fortgeschrittene<br />

Materialkurs für <strong>Teil</strong>nehmer der vergangenen Kurse und Interessenten,<br />

die bereits Erfahrungen mit unterschiedlichen Maltechniken erworben<br />

haben und deren Anwendungs- und Kombinationsmöglichkeiten<br />

erweitern und zur Gestaltung eigener Motivwünsche einsetzen wollen.<br />

Bitte mitbringen: Acryl, Kreide- und Rötelstifte, Bleistifte, Knetradierer<br />

und Skizzenblock, Leinwand in 30x40 oder größer. Weitere Materialien<br />

werden bei Bedarf gestellt und gesondert mit der Referentin abgerechnet.<br />

Referentin: Jutta Hager<br />

Termin: Sonntag, 16.9.12 v. 11-17 Uhr<br />

Ort: Grundschule Dolgesheim, Gartenfeldstr.17<br />

Gebühr: 26 EUR/8 TN , 29 EUR/7TN, 34 EUR/6 TN<br />

Anmeldung: Chr. Winkler, Tel: 06249-2510<br />

11/004 Patchwork : Maschinen Trapunto<br />

Trapunto sind seit dem 14. Jh. aus Sizilien stammende Textilarbeiten,<br />

die durch Anheben von Stoffteilen feine Konturen und Motive entstehen<br />

lassen. Dieser Kurs richtet sich an fortgeschrittene Patchworkerinnen,<br />

die somit eine traditionelle, textile Arbeit im modernen Kontext<br />

erlernen. Die <strong>Teil</strong>nehmerinnen arbeiten erhabene Trapunto Musterblöcke<br />

Ton in Ton, die in ihre Arbeiten integriert werden können.<br />

Materialbedarf:<br />

Nähmaschine mit versenkbaren Untertransporteur, Stopffuß, einfarbige<br />

Stoffstücke ca. 35 x 35 cm, Hintergrundstoffstücke ca. 35 x<br />

35 cm, Baumwollvliesstücke ca. 35 x 35 cm vorgewaschen, blauer<br />

Trickmarker, passendes Nähgarn, wasserlösliches Garn, Stecknadeln,<br />

Reste von dickem Polyestervlies, kleine spitze Schere, passende<br />

Maschinenstickgarne (Rayon), Maschinensticknadel.<br />

Es fallen Kopierkosten an, die im Kurs eingesammelt werden.<br />

Bitte Beitrag für das Mittagspausenbuffet mitbringen.<br />

Referentin: Heike Roth<br />

Termin: Samstag,15.09.12 v. 10-16 Uhr …<br />

Ort: Grundschule Dolgesheim, Gartenfeldstr.17<br />

Gebühr: 24 EUR/8 TN , 27 EUR/7 TN, 32 EUR/6 TN<br />

Anmeldung: Chr. Winkler, Tel: 06249-2510<br />

Farbenspiel-Kinderkunst<br />

Das Angebot richtet sich an Kinder im Grundschulalter, die gerne mehr<br />

über das Leben und Wirken berühmter Künstler erfahren möchten, die<br />

Spaß an Farben haben und sich gerne selbst künstlerisch betätigen<br />

wollen.<br />

In den Farbenspiel- Kinderkunstkursen geht es weder um eine reine<br />

Wissensvermittlung noch um das bloße Erlernen verschiedener Maltechniken.<br />

Vielmehr möchten wir den Kinderkünstlern vermitteln, dass<br />

auch die berühmtesten Maler ganz „normale“, vielleicht besonders<br />

sensible Menschen waren, die sich, in ihren Talenten und in ihrer Genialität<br />

zu Lebzeiten oft verkannt, vom Spiel des Lichts und der Farben<br />

haben ergreifen und verzaubern lassen.<br />

Im Auseinandersetzen mit deren Biographien, im Betrachten ihrer<br />

Bilder und im Ausprobieren der Techniken, mit denen die Künstler<br />

gearbeitet haben, kommen die Kinder auf diese Weise deren Persönlichkeiten<br />

und Werken näher. Jeder Kurs endet mit einer kleinen Vernissage<br />

der entstandenen Kunstwerke.<br />

11/001 Paul Klee - Die Kunst gibt nicht das Sichtbare wieder, sondern<br />

macht sichtbar<br />

Paul Klee gehört zu einem der Bildenden Künstler des 20. Jahrhunderts,<br />

dessen Bilder Kinder ganz besonders ansprechen. Vielleicht<br />

liegt das daran, dass es ihnen leichter fällt, in seine kindliche Welt aus<br />

Fantasie, Symbolen und Farben einzutauchen. Klee hat versucht, mit<br />

seiner Kunst seine Träume, Gefühle und Gedanken zum Ausdruck zu<br />

bringen und verwendete in seinem Werk oft Motive kindlichen Zeichnens<br />

und primitiver Kunst der Naturvölker.<br />

In diesem Kurs möchten wir uns mit seinem Leben und Werk beschäftigen<br />

und mit den Kindern auf vielfältige Art und Weise Klees Sicht der<br />

Dinge entdecken.<br />

Benötigte Materialien: Mäppchen, Schere, Uhu flüssig<br />

Zielgruppe: Kunstinteressierte Kinder im Grundschulalter<br />

Referentinnen: Claudia Herz, Isabell Ernst<br />

Termin: 29.09.2012, 9:30 - 15:30 Uhr, danach Vernissage<br />

Ort: Evangelisches Gemeindehaus, <strong>Guntersblum</strong><br />

<strong>Teil</strong>nahmegebühr: 25,00 EUR zzgl. 3 EUR für das Mittagessen, max.<br />

<strong>Teil</strong>nehmerzahl: 12<br />

Anmeldung:bis 31.08.2012 per Email unter farbenspielguntersblum@t-online.de<br />

11/012 Mädchen lernen anders ... Jungen auch!<br />

Im Rahmen eines Vortrags werden nicht nur Thesen zum Unterschied<br />

weiblicher und männlicher Unterschiede beim Lernen vorgestellt, analysiert<br />

und diskutiert, sondern auch typische Situationen im Alltag der<br />

Familien aufgezeigt, in denen sich unterschiedliche Herangehensweisen<br />

und verschiedene Lernverhalten den „kleinen Unterschied“ d(kl)<br />

arstellen.<br />

Folgende Fragen werden im Mittelpunkt stehen:<br />

Ein anderer Unterricht - Geschlechtertrennung beim Lernen? Zurück<br />

in die Vergangenheit?<br />

Mädchen lernen freiwillig und tun sich dabei leichter - Ist diese These<br />

wirklich haltbar?<br />

Schwächer beim Lesen - besser beim Rechnen ? Warum ist das so -<br />

oder stimmt das etwa nicht?<br />

Warum haben Jungen mehr Schwierigkeiten beim Lesen- und Schreibenlernen<br />

als Mädchen?<br />

Nehmen Eltern Einfluss auf das Geschlecht ihrer Kinder? Wirkt sich<br />

das auf’s Lernen aus? Wie kann man sein Kind ideal fördern? Selbstverständlich<br />

gibt es vielfältige Tipps und Tricks, wie Eltern ihre lesemüden<br />

(typischerweise) Jungen und wenig experimentierfreudigen<br />

(typischerweise) Mädchen spielerisch unterstützen können.<br />

Außer für Eltern und betroffene Heranwachsende eignet sich diese<br />

Informationsveranstaltung ebenso für PädagogInnen, ErzieherInnen<br />

und allen anderen InteressentInnen, die mit Kindern und Lernen zu<br />

tun haben.<br />

Referentin: Martina Feistel, Dipl. Lerntherapeutin, Gedächtnistrainerin<br />

BVGT<br />

Termin: Montag, 24.9.2012, 19:30 Uhr<br />

Ort: Grundschule <strong>Guntersblum</strong>, Götzenstr.<br />

Gebühr: 3 EUR<br />

Anmeldung: Chr. Winkler, Tel. 06249-2510<br />

11/028 Ortführungen in <strong>Guntersblum</strong><br />

Wir suchen den historischen Ortskern: Unter diesem Motto erzählen<br />

Ihnen unsere Gästeführer bei einem Spaziergang von 1,5 Stunden<br />

neben den geschichtlichen Begebenheiten spannende und unterhaltsame<br />

Geschichten über unseren mehr als 1100-jährigen Ort; folgen<br />

Sie den Spuren der Leininger Ortsherren, nehmen Sie teil an einer<br />

Dorfentwicklung im Spiegel der Jahrhunderte und entdecken Sie<br />

architektonische Schönheiten und Besonderheiten.<br />

Öffentliche Führungstermine 2012- 14 Uhr ab Rathausplatz an den<br />

Kellerwegfestsamstag: 18.08.& 25.08. um 15:30 Uhr ab Rathausplatz<br />

Gebühr: 3 Euro pro Person<br />

Gruppen bitte anmelden unter Tel.: 06249 / 2510. Weiterhin sind auch<br />

Buchungen für individuelle Gruppenführungen möglich bei VHS <strong>Guntersblum</strong>,<br />

Chr. Winkler, Tel.: 06249 / 2510.<br />

Vorbereitungslehrgang auf Meisterprüfung<br />

in der Hauswirtschaft<br />

Als Meisterin in der Hauswirtschaft können Sie Leitungsaufgaben in<br />

einem hauswirtschaftlichen Großbetrieb übernehmen. Sie wissen, wie<br />

man hauswirtschaftliche Dienstleistungen professionell vermarktet.<br />

Sie haben gelernt, einen landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalt<br />

zu führen oder Sie managen einen Privathaushalt, perfekt abgestimmt<br />

auf die Bedürfnisse der Haushaltsmitglieder.<br />

Ist das Ihr Berufsziel, dann sind Sie richtig im Vorbereitungslehrgang<br />

der Landwirtschaftskammer. Ein Informationsgespräch findet statt am<br />

Donnerstag, 23. August, 15.00 Uhr, im Haus der Landwirtschaft in Bad<br />

Kreuznach. Hier gibt es weitere Informationen zu Ablauf, Inhalten und<br />

Kosten.<br />

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bietet voraussichtlich ab<br />

22.10.2012 einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung in<br />

der Hauswirtschaft an. Unterrichtstag ist der Montag, ganztägig. Die<br />

Ferien bleiben frei, damit der Lehrgang berufs- und familienbegleitend<br />

besucht werden kann. Bildungsfreistellung und Meister-Bafög können<br />

genutzt werden.<br />

Der Lehrgang bereitet die <strong>Teil</strong>nehmenden in zwei Jahren auf die<br />

Anforderungen der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft vor. Auf<br />

dem Stundenplan stehen „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“,<br />

„Versorgungs- und Betreuungsleistungen“ sowie „Betriebs- und<br />

Unternehmensführung“. Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung<br />

ist der Berufsabschluss als Hauswirtschafterin und danach


<strong>Guntersblum</strong> - 16 - Ausgabe 32/2012<br />

eine zweijährige Berufstätigkeit in der Hauswirtschaft, dies kann auch<br />

der eigene Mehrpersonenhaushalt sein.<br />

Anmeldungen zum Informationsgespräch erbeten an:<br />

Dajana Müller oder Birgit Hölcker, Telefon: 0671 793 1147, Mail: Birgit.<br />

Hoelcker@lwk-rlp.de<br />

Ortsgemeinde<br />

Dolgesheim<br />

www.dolgesheim.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Gemeinsame Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates und des Bau-,<br />

Planungs- und Dorferneuerungsausschusses<br />

der Ortsgemeinde Dolgesheim<br />

Am Montag, 13. August 2012, findet um 19:00 Uhr eine Sitzung des<br />

Ortsgemeinderates und des Bau-, Planungs- und Dorferneuerungsausschusses<br />

der Ortsgemeinde Dolgesheim im Dorfgemeinschaftshaus<br />

Dolgesheim statt.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentliche Sitzung<br />

TOP1 OG Dolgesheim; Sanierung Baudenkmal Rathaus Dolgesheim<br />

hier: Auftragsvergabe Grundlagenermittlung/Sanierungsplanung<br />

TOP 2 Mitteilungen der Verwaltung<br />

TOP 3 Anfragen von Mitgliedern<br />

Dolgesheim, den 06.08.2012<br />

gez.: Schreiber, Ortsbürgermeister<br />

Information der Einwohner<br />

über die wichtigsten Beschlüsse des Ortsgemeinderates Dolgesheim<br />

aus seiner Sitzung vom 24.05.2012 gemäß § 41 der<br />

Gemeindeordnung:<br />

1. OG Dolgesheim; Vergabe der Stromkonzession<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Zahlreiche Kommunen entscheiden in den nächsten Monaten neu<br />

über die Konzessionsverträge für Strom. Dabei soll die Versorgung mit<br />

der leitungsgebundenen Energie Strom sicher, preisgünstig, umweltverträglich<br />

und im Interesse der Allgemeinheit organisiert werden<br />

- so steht es sinngemäß im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Eine<br />

Möglichkeit, diesen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden ist der<br />

Stromkonzessionsvertrag. Dabei zahlt der Energieversorger für die<br />

Beratung:<br />

Nach kurzer Beratung über die anstehenden Mittelübertragungen wird<br />

folgender Beschluss gefasst:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der Haushaltsermächtigungen<br />

gem. § 17 Abs. 5 GemHVO in der von der Verwaltung vorgeschlagenen<br />

Form.<br />

3. OG Dolgesheim; 1. Nachtragshaushalt<br />

Beratung:<br />

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erläutert Herr Herbst den vorgelegten<br />

1. Nachtrag 2012 zum Doppelhaushalt 2012/2013 und wie<br />

der Haushaltsausgleich im Jahr 2012 erreicht werden konnte.<br />

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:<br />

Benutzung der öffentlichen Verkehrswege bei der Verlegung und für<br />

den Betrieb der Leitungen eine Konzessionsabgabe an die Kommunen.<br />

Im Gegenzug profitieren die Kommunen vom Know-how und der<br />

Wirtschaftskraft des Stromunternehmens.<br />

Im Februar erfolgte die Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Stromkonzessionsvertragsangebote<br />

zwecks des Neuabschlusses der Konzessionierung<br />

sowie verbindlicher Angebote im Hinblick auf eine<br />

mögliche Kooperationslösung (Beteiligung) an die drei Gesellschaften<br />

der EWR Netz GmbH mit Sitz in Worms, an e-rp GmbH mit Sitz in<br />

Alzey sowie an Rheinhessen-Energie GmbH mit Sitz in Mainz.<br />

Insb. wurden die Gesellschaften ebenfalls gebeten, entsprechend<br />

Stellung zu nehmen in Bezug auf ihre Vorstellungen einer kommunalen<br />

Einflussnahme auf den örtlichen Netzbetrieb, unter Erläuterung ihrer<br />

Konzepte hinsichtlich der Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen<br />

Leistungserbringung während des künftigen Konzessionszeitraumes<br />

in den nächsten 20 Jahren.<br />

Zusammenfassend hat die Ortsgemeinde unter Würdigung der<br />

Gesamtheit aller drei abgegebenen verbindlichen Konzessionsvertragsangebote<br />

sowohl im Hinblick einer reinen Konzessionierung und<br />

einer evtl. gewünschten, möglichen Kooperationslösung (Beteiligung)<br />

für sich selbst zu entscheiden, welches Angebot für sie langfristig vorteilhafter<br />

ist.<br />

Anhand der Handlungsempfehlungen der Verwaltung an die Ortsgemeinde<br />

mit der Stellungnahme zur Auswertung der Vergabekriterien<br />

und der Bewertungsmatrix sowie des Konzessionsvertragsangebots,<br />

hat man ermittelt, dass man den Neuabschluss der reinen<br />

Konzessionierung aufgrund des vorliegenden Ergebnisses mit der<br />

EWR Netz GmbH als bisheriger (Alt-)Stromkonzessionär vornehmen<br />

könnte.<br />

Beratung:<br />

Ortsbürgermeister Schreiber übergibt das Wort an Herrn Felgner von<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung. Dieser stellt kurz die Auswertung<br />

der eingegangenen Konzessionsvertragsangebote der drei Bieter vor.<br />

Er erläutert anhand der Sitzungsvorlage das Ergebnis.<br />

Danach ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Unter Anwendung der vom Ortsgemeinderat beschlossenen Bewertungs-<br />

bzw. Vergabekriterien ist das von der EWR Netz GmbH unterbreitete<br />

Stromkonzessionsangebot in Bezug auf den Neuabschluss<br />

der reinen Stromkonzession für die Ortsgemeinde vorteilhafter als das<br />

Angebot der übrigen Bewerber.<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages<br />

für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2032<br />

mit der EWR Netz GmbH, eine Tochtergesellschaft zu 100 % der EWR<br />

AG mit Sitz in Worms.<br />

2. Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr<br />

2011<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Gemäß § 17 Abs. 5 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können<br />

nicht verbrauchte Haushaltsermächtigungen in das Folgejahr<br />

übertragen werden.<br />

Die Verwaltung empfiehlt, die in der Beigefügten Anlage aufgeführten<br />

Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2011 in das Folgejahr zu<br />

übertragen.<br />

Hierbei handelt es sich um Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten,<br />

die noch nicht ausgeführt wurden bzw. begonnen, aber<br />

noch nicht fertig gestellt sind. Die dazu gehörigen Kreditermächtigungen<br />

aus 2011 sind in der Anlage ebenfalls enthalten und werden analog<br />

ins aktuelle Haushaltsjahr übertragen.<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 in der<br />

von der Verwaltung vorgelegten Form.<br />

4. Annahme von Spenden<br />

Der Ortsgemeinde Dolgesheim wurden folgende Spenden angeboten:<br />

1.000,00 EUR vom Gewinnsparverein der Sparda-Bank Südwest<br />

e.V., Mainz, als Geldzuwendung aus dem Reinertrag 2012 für die<br />

Jugendarbeit (Spendenzahlung im Rahmen der <strong>Teil</strong>nahme an der RPR<br />

1 Bürgermeisterschaft)<br />

150,00 EUR von der Sparkasse Mainz für das Kirchweihfest 2012<br />

100,00 EUR von der Volksbank Mainz eG für das Kirchweihfest 2012<br />

Beratung:


<strong>Guntersblum</strong> - 17 - Ausgabe 32/2012<br />

Ortsbürgermeister Schreiber stellt kurz die Spendengeber für das<br />

Kirchweihfest 2012 vor. Ebenfalls geht er kurz auf die 1.000 EUR aus<br />

der Bürgermeisterschaft ein, und dass dieser Betrag sich noch um den<br />

Reinerlös des Kuchenverkaufs durch den Turnverein erhöhen wird.<br />

Nach kurzer Beratung wird folgender Beschluss gefasst:<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spenden unter der<br />

Bedingung zu, dass seitens der Kommunalaufsichtsbehörde keine<br />

Bedenken geäußert werden.<br />

5. Kommunal- und Verwaltungsreform Rheinland-Pfalz;<br />

Zustimmung der Ortsgemeinden zur freiwilligen Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

<strong>Guntersblum</strong> und Nierstein-Oppenheim<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Das Land Rheinland-Pfalz hat im Rahmen der beabsichtigten Kommunal-<br />

und Verwaltungsreform das 1. Landesgesetz zur Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform vom 28.09.2010 erlassen. In diesem sogenannten<br />

Vorschaltgesetz sind die Grundsätze der Reform enthalten, insbesondere<br />

die Formalien für Fusionen von Gebietskörperschaften, wenn sie<br />

freiwillig erfolgen oder auch bei Zwang durch das Land Rheinland-<br />

Pfalz nach der Freiwilligkeitsphase des 30.06.2012.<br />

Nachdem seitens des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Guntersblum</strong> per<br />

Mehrheitsbeschluss das Angebot der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim<br />

zur Aufnahme von Fusionsgesprächen angenommen<br />

wurde, hat seit November 2011 ein eigens hierfür gegründeter<br />

Gesprächskreis, der mit politischen Vertretern beider Seiten besetzt<br />

wurde, mehrfach getagt und zuletzt in seiner Sitzung am 20.04.2012<br />

Einigkeit über eine Fusionsvereinbarung erzielt.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>räte beider <strong>Verbandsgemeinde</strong>n, die vom<br />

Ablauf her vor den Ortsgemeinderäten zu entscheiden haben, werden<br />

in ihren Sitzungen am 07.05.2012 über die Fusionsvereinbarung und<br />

somit über die Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Nierstein-Oppenheim<br />

und <strong>Guntersblum</strong> entscheiden.<br />

Damit die mit der Freiwilligkeitsphase verbundenen finanziellen<br />

Vorteile greifen können, müssen alle zu beteiligenden Gremien ihre<br />

Beschlüsse bis zum 30.06. gefasst haben.<br />

Nach den Regelungen des 1. Landesgesetzes müssen für das Zustandekommen<br />

einer freiwilligen Fusion beide <strong>Verbandsgemeinde</strong>räte<br />

zustimmen, sowie mindestens die Hälfte der jeweiligen Ortsgemeinderäte,<br />

in denen mindestens die Hälfte der Einwohner/innen der jeweiligen<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> beheimatet sein muss.<br />

Für die Beschlussfassung in den Gemeinderäten gilt der Grundsatz<br />

des § 40 Abs. 1 der Gemeindeordnung, d. h. dass für einen zustimmenden<br />

Beschluss zu einer Fusion lediglich die Mehrheit der Stimmen<br />

der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich ist.<br />

Beratung:<br />

Ortsbürgermeister Schreiber verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage.<br />

Insbesondere der finanzielle Aspekt der voraussichtlich<br />

günstigeren Umlagegestaltung lässt ihm, im Hinblick auf das Wohl<br />

der Gemeinde, keinen anderen Handlungsspielraum, als sich für die<br />

Fusion auszusprechen.<br />

RM Seck teilt diese Meinung nicht. Er legt Gründe dar, warum<br />

gerade die als finanzschwach geltenden Gemeinden gezielt in diese<br />

Fusionssituation getrieben wurden. Durch die „Stellschraube des<br />

Schwellenwertes der landesdurchschnittlichen Steuerkraft“ seien die<br />

Kommunen in den letzten Jahren als finanzstark dargestellt worden<br />

und haben dadurch keine Schlüsselzuweisungen erhalten. Ebenso sei<br />

die <strong>Verbandsgemeinde</strong> mit dem Neubau der Grundschule Dolgesheim<br />

in „unnötige“ Kosten gestürzt worden. Es wurde ursprünglich zugesagt,<br />

dass die Schule in Uelversheim nicht mehr weiter betrieben werden<br />

soll. Durch diesen großzügiger bemessenen Neubau wurde die<br />

finanzielle Situation der <strong>Verbandsgemeinde</strong> unnötig belastet.<br />

Bürgermeister Stork legt kurz die Historie der Fusion dar. Weiterhin<br />

räumt er ein, dass er zwar nicht für eine Fusion sei, aber die gesetzliche<br />

Sachlage ihn zwingt, die Fusion durchzuführen. Weiterhin gibt<br />

er bekannt, dass bis zum Jahr 2024 das Rathaus in <strong>Guntersblum</strong> als<br />

Verwaltungsstandort erhalten bleibt. Ebenso werden der Flächennutzungsplan<br />

und der Tourismusverein weitergeführt. Solche und weitere<br />

Forderungen sind im Rahmen einer freiwilligen Fusion regelbar.<br />

Weiterhin fordert er eine große Solidarität unter den „kleinen“ Berggemeinden,<br />

um sich gegen die größeren Kommunen durchsetzen zu<br />

können.<br />

RM Landgraf fragt an, was passiert, wenn nicht alle Kommunen<br />

zustimmen. Hierzu führt Bgm. Stork aus, dass mindesten die Hälfte<br />

aller Ortsgemeinden zustimmen müssen und in diesen Ortsgemeinden<br />

auch die Hälfte der Einwohner der jeweiligen <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

wohnen müssen.<br />

Nach weiterer Beratung wird folgender Beschluss gefasst:<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat Dolgesheim stimmt der freiwilligen Fusion der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>n <strong>Guntersblum</strong> und Nierstein-Oppenheim zu.<br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Seniorennachmittag/Grillfest der Senioren<br />

Am Mittwoch, 22. August 2012 treffen sich die Senioren aus den<br />

Gemeinden Dolgesheim, Eimsheim und Hillesheim zu einem gemeinsamen<br />

Grillfest.<br />

Treffpunkt ist, bei hoffentlich schönem Wetter, um 16:00 Uhr in Hillesheim,<br />

am neuen Bürgerhaus.<br />

Für alle Dolgesheimer wird ein Fahrdienst eingerichtet, der ab 15:30<br />

Uhr an der Waage in der Ortsmitte zur Verfügung steht.<br />

Zur besseren Organisation sollte sich jeder <strong>Teil</strong>nehmer bei mir unter<br />

der Telefonnummer 06733/ 7093 anmelden.<br />

Wer zu unserem Salatbuffet noch etwas beitragen möchte kann sich<br />

gerne mit uns unter der gleichen Telefonnummer in Verbindung setzen.<br />

Es freuen sich auf einen schönen gemeinsamen Nachmittag ihr Seniorennachmittagsteam<br />

und ihr Ortsbürgermeister<br />

gez. Michael Schreiber Ortsbürgermeister<br />

Vollsperrung Eimsheimer Straße<br />

!!!Achtung - Achtung!!!<br />

Vollsperrung Eimsheimer Straße Kellerweg-Fest 17.-19.08.2012,<br />

24.-25.08.2012<br />

Bitte beachten Sie, dass aus Anlass des Kellerweg-Festes eine Durchfahrt<br />

der Eimsheimer Straße in <strong>Guntersblum</strong> nicht mehr möglich ist<br />

- freitags spätestens ab 18.00 Uhr<br />

- samstags spätestens ab 16.00 Uhr und<br />

- sonntags spätestens ab 11.00 Uhr<br />

Wir danken für Ihr Verständnis!!!<br />

Ihr Bürgermeister, Michael Stork<br />

Absperrung am Kellerwegfest 2012<br />

Auch zum diesjährigen Kellerweg werden wieder einige Zufahrtsstraßen<br />

durch fest installierte Querbaken halbseitig bzw. voll abgesperrt.<br />

Dazu erfolgt eine Verkehrsbeschilderung mit dem Verkehrszeichen<br />

250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit zeitlicher Befristung.<br />

Ortsgemeinde<br />

Dorn-Dürkheim<br />

www.dorn-duerkheim.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Information der Einwohner<br />

über die wichtigsten Beschlüsse des Ortsgemeinderates Dorn-<br />

Dürkheim aus seiner Sitzung vom 29.05.2012 gemäß § 41 der<br />

Gemeindeordnung:<br />

1. OG Dorn-Dürkheim; Vergabe der Stromkonzession<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Zahlreiche Kommunen entscheiden in den nächsten Monaten neu<br />

über die Konzessionsverträge für Strom. Dabei soll die Versorgung mit<br />

der leitungsgebundenen Energie Strom sicher, preisgünstig, umweltverträglich<br />

und im Interesse der Allgemeinheit organisiert werden<br />

- so steht es sinngemäß im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Eine<br />

Möglichkeit, diesen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden ist der<br />

Stromkonzessionsvertrag. Dabei zahlt der Energieversorger für die<br />

Benutzung der öffentlichen Verkehrswege bei der Verlegung und für<br />

den Betrieb der Leitungen eine Konzessionsabgabe an die Kommunen.<br />

Im Gegenzug profitieren die Kommunen vom Know-how und der<br />

Wirtschaftskraft des Stromunternehmens.<br />

Im Februar erfolgte die Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Stromkonzessionsvertragsangebote<br />

zwecks des Neuabschlusses der Konzessionierung<br />

sowie verbindlicher Angebote im Hinblick auf eine<br />

mögliche Kooperationslösung (Beteiligung) an die drei Gesellschaften<br />

der EWR Netz GmbH mit Sitz in Worms, an e-rp GmbH mit Sitz in<br />

Alzey sowie an Rheinhessen-Energie GmbH mit Sitz in Mainz.


<strong>Guntersblum</strong> - 18 - Ausgabe 32/2012<br />

Insb. wurden die Gesellschaften ebenfalls gebeten entsprechend Stellung<br />

zu nehmen in Bezug auf ihre Vorstellungen einer kommunalen<br />

Einflussnahme auf den örtlichen Netzbetrieb, unter Erläuterung ihrer<br />

Konzepte hinsichtlich der Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen<br />

Leistungserbringung während des künftigen Konzessionszeitraumes<br />

in den nächsten 20 Jahren.<br />

Zusammenfassend hat die Ortsgemeinde unter Würdigung der<br />

Gesamtheit aller drei abgegebenen verbindlichen Konzessionsvertragsangebote<br />

sowohl im Hinblick einer reinen Konzessionierung und<br />

einer evtl. gewünschten, möglichen Kooperationslösung (Beteiligung)<br />

für sich selbst zu entscheiden, welches Angebot für sie langfristig vorteilhafter<br />

ist.<br />

Anhand der Handlungsempfehlungen der Verwaltung an die Ortsgemeinde<br />

mit der Stellungnahme zur Auswertung der Vergabekriterien<br />

und der Bewertungsmatrix sowie des Konzessionsvertragsangebots,<br />

hat man ermittelt, dass man den Neuabschluss der reinen<br />

Konzessionierung aufgrund des vorliegenden Ergebnisses mit der<br />

EWR Netz GmbH als bisheriger (Alt-)Stromkonzessionär vornehmen<br />

könnte.<br />

Beratung:<br />

Herr Felgner berichtet über die Ausschreibung und Vergabe der<br />

Stromkonzessionen.<br />

Er berichtet über Vorteile, Nachteile und wägt die 3 Hauptbieter<br />

gegeneinander ab.<br />

1. EWR Worms<br />

2. Rheinhessen Energie GmbH Mainz<br />

3. e-rp GmbH Alzey<br />

Es werden Wirtschaftlichkeit wie Rabattierung, Konzessionsabgaben<br />

Folgekostenregelung (Erdkabelverlegung), Erfahrungswerte und<br />

Marktstellung sowie Endschaftsbestimmungen besprochen.<br />

In einer Punktetabelle werden alle 3 Anbieter gegenübergestellt und<br />

verglichen.<br />

Betont wird, dass e-rp ein recht schwammiges Angebot und Vertragsunterlagen<br />

vorlegte, die eine große Auslegung zulassen würden oder<br />

aber keinerlei Regelung oder feste Zusagen zu bestimmen sind.<br />

Großes Augenmerk würde zudem auf den Effizienzfaktor gelegt werden,<br />

dieser entspricht bei EWR 100%, bei den anderen Anbietern ca.<br />

90%<br />

Weitere Möglichkeiten wie Beteiligungen (Gewerbesteuerertrag) und<br />

Eigentumsgesellschaften (Übernahme von ca.50% des örtlichen Netzes)<br />

wurden zurückgestellt, könnten aber angedacht werden.<br />

Im Endergebnis kommt man auf die Entscheidung, dass das EWR<br />

auf Platz 1 steht nach Auswertung, Abwägung und Betrachtung aller<br />

Punkte. Der Vertrag läuft für 20 Jahre.<br />

Es wird um Abstimmung gebeten:<br />

Beschluss:<br />

Unter Anwendung der vom Ortsgemeinderat beschlossenen Bewertungs-<br />

bzw. Vergabekriterien ist das von der EWR Netz GmbH unterbreitete<br />

Stromkonzessionsangebot in Bezug auf den Neuabschluss<br />

der reinen Stromkonzession für die Ortsgemeinde vorteilhafter als das<br />

Angebot der übrigen Bewerber.<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages<br />

für die Zeit vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember<br />

2032 mit der EWR Netz GmbH, eine 100 % Tochtergesellschaft der<br />

EWR AG mit Sitz in Worms.<br />

2. Kommunal- und Verwaltungsreform Rheinland-Pfalz;<br />

Zustimmung der Ortsgemeinden zur freiwilligen Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

<strong>Guntersblum</strong> und Nierstein-Oppenheim<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Das Land Rheinland-Pfalz hat im Rahmen der beabsichtigten Kommunal-<br />

und Verwaltungsreform das 1.Landesgesetz zur Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform vom 28.09.2010 erlassen. In diesem sogenannten<br />

Vorschaltgesetz sind die Grundsätze der Reform enthalten, insbesondere<br />

die Formalien für Fusionen von Gebietskörperschaften, wenn sie<br />

freiwillig erfolgen oder auch bei Zwang durch das Land Rheinland-<br />

Pfalz nach der Freiwilligkeitsphase des 30.06.2012.<br />

Nachdem seitens des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Guntersblum</strong> per<br />

Mehrheitsbeschluss das Angebot der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim<br />

zur Aufnahme von Fusionsgesprächen angenommen<br />

wurde, hat seit November 2011 ein eigens hierfür gegründeter<br />

Gesprächskreis, der mit politischen Vertretern beider Seiten besetzt<br />

wurde, mehrfach getagt und zuletzt in seiner Sitzung am 20.04.2012<br />

Einigkeit über eine Fusionsvereinbarung erzielt.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>räte beider <strong>Verbandsgemeinde</strong>n, die vom<br />

Ablauf her vor den Ortsgemeinderäten zu entscheiden haben, werden<br />

in ihren Sitzungen am 07.05.2012 über die Fusionsvereinbarung und<br />

somit über die Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Nierstein-Oppenheim<br />

und <strong>Guntersblum</strong> entscheiden.<br />

Damit die mit der Freiwilligkeitsphase verbundenen finanziellen<br />

Vorteile greifen können, müssen alle zu beteiligenden Gremien ihre<br />

Beschlüsse bis zum 30.06. gefasst haben.<br />

Nach den Regelungen des 1. Landesgesetzes müssen für das Zustandekommen<br />

einer freiwilligen Fusion beide <strong>Verbandsgemeinde</strong>räte<br />

zustimmen sowie mindestens die Hälfte der jeweiligen Ortsgemeinderäte,<br />

in denen mindestens die Hälfte der Einwohner/innen der jeweiligen<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> beheimatet sein muss.<br />

Für die Beschlussfassung in den Gemeinderäten gilt der Grundsatz<br />

des § 40 Abs. 1 der Gemeindeordnung, d. h. dass für einen zustimmenden<br />

Beschluss zu einer Fusion lediglich die Mehrheit der Stimmen<br />

der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich ist.<br />

Beratung:<br />

Es wird überlegt, den Punkt 2 aufgrund von 2 Personen die nicht<br />

anwesend sind zu verschieben. Alle Anwesenden werden befragt. Da<br />

der Termin 30.06.2012 nicht mehr allzu weit entfernt ist, wird hierüber<br />

abgestimmt.<br />

Verschiebung Ja / Nein<br />

Ja 3<br />

Nein 6<br />

Enthaltungen 2<br />

Der Tagespunkt wird nicht verschoben und es wird eine Abstimmung<br />

geben.<br />

Herr Biegler berichtet von den Fusionsgesprächen zwischen der VG<br />

<strong>Guntersblum</strong> und der VG Nierstein-Oppenheim.<br />

Er sah dem Ganzen auch skeptisch gegenüber, ist aber nun auch der<br />

Meinung, dass es Sinn macht die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n zusammenzulegen<br />

zu der VG Rhein-Selz mit Sitz in Oppenheim.<br />

Er rät seinen Ratsmitgliedern in dieser Situation eher das Positive zu<br />

sehen, da er auch keinen Plan hat, welche Zukunft die VG <strong>Guntersblum</strong><br />

hätte.<br />

Auch Herr Stork berichtet aus seiner Sicht noch einmal über die<br />

Gespräche, erläutert die Vor- und auch die Nachteile sowie den aktuellen<br />

Sachstand und auch die Verzögerungen im Schriftverkehr in dieser<br />

Sache. Im Allgemeinen wird von einer Ersparnis von 3 % gesprochen<br />

was in Worten einen Betrag von 16.000- 17.000EUR ausmachen soll.<br />

Herr Stork bittet, Fragen zu stellen.<br />

Frau Angelika Hofmeister :<br />

Frau Hofmeister berichtet, dass sie persönlich gegen die Fusion stimmen<br />

möchte, und erklärt ihre Gründe hierzu:<br />

Sie bezweifle das Ergebnis der Akzeptanzfördernden Maßnahmen.<br />

Oppenheim lässt nicht durchblicken, was sie genau fordern. Es wären<br />

weniger Schulden auch heute da, wenn die Schule in Uelversheim<br />

geschlossen worden wäre.<br />

Sie berichtet dass 7 VGs schon fusioniert haben, gibt aber im Gegenzug<br />

an dass 53 VGs nicht fusioniert haben. Sie sehe sich verpflichtet,<br />

für den Bürger zu stimmen. Wenige Bürger wollten die Fusion mit<br />

Nierstein-Oppenheim. Jeder im Raum soll bitte in sich gehen und gut<br />

überlegen, welche Auswirkungen seine Stimme hat.<br />

Herr Biegler versteht die Emotionen, jedoch sieht er Dorn-Dürkheim<br />

in Zukunft nicht als <strong>Teil</strong> der VG <strong>Guntersblum</strong>. Man müsste rational<br />

denken für die Zukunft.<br />

Ronald Kissinger gibt den Vergleich VG gegen einen Betrieb.<br />

Er sieht auch Vorteile in der Fusionierung. (reibungsloser Ablauf, alles<br />

zentral)<br />

Der Bürger braucht eine funktionierende Verwaltung, der Ort und Sitz<br />

der Verwaltung ist da zweitrangig.<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat Dorn-Dürkheim stimmt der freiwilligen Fusion<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n <strong>Guntersblum</strong> und Nierstein-Oppenheim zu.<br />

3. Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr<br />

2011<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Gemäß § 17 Abs. 5 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können<br />

nicht verbrauchte Haushaltsermächtigungen in das Folgejahr<br />

übertragen werden.<br />

Die Verwaltung empfiehlt, die in der Beigefügten Anlage aufgeführten<br />

Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2011 in das Folgejahr zu<br />

übertragen.<br />

Hierbei handelt es sich um Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten,<br />

die noch nicht ausgeführt wurden bzw. begonnen, aber<br />

noch nicht fertig gestellt sind. Die dazu gehörigen Kreditermächtigungen<br />

aus 2011 sind in der Anlage ebenfalls enthalten und werden analog<br />

ins aktuelle Haushaltsjahr übertragen.


<strong>Guntersblum</strong> - 19 - Ausgabe 32/2012<br />

Beratung:<br />

Es sollen 22.000EUR aus dem alten Haushaltsjahr übernommen werden<br />

die zwar veranschlagt aber noch nicht verbraucht wurden. Nach<br />

Abzug einiger Kosten, die schon entstanden sind oder werden, bleibt<br />

ein Betrag von ca. 13000 über.<br />

Herr Biegler bittet um Abstimmung, die Ermächtigungen in das Haushaltsjahr<br />

2012 zu übertragen.<br />

Alle Anwesenden stimmen dafür.<br />

4. Beratung und Beschlussfassung über den künftigen Erlass von<br />

Dauerbescheiden im Bereich der Grundbesitzabgaben<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sollen ab dem<br />

Jahr 2013 die folgenden Abgaben und Beiträge<br />

- Grundsteuer A und B<br />

- Hundesteuer<br />

- Wegebaubeiträge<br />

- Weinbergshut<br />

- Landwirtschaftskammerbeitrag (LWK)<br />

- Abgaben nach dem Absatzförderungsgesetz Wein<br />

- Beitrag Deutscher Weinfonds<br />

- Beitrag Wiederaufbaukasse<br />

in einem Bescheid mit Dauerwirkung (Dauerbescheid) festgestellt.<br />

Sofern keine Änderungen (z.B. beim Grundsteuermessbetrag, den<br />

Besitzverhältnissen) erfolgen, ist der festgesetzte Grundsteuerbetrag<br />

auch in den folgenden Jahren zu entrichten ohne dass hierfür ein<br />

gesonderter Bescheid ergeht (vgl. Festsetzungen bei der Kfz-Steuer).<br />

Die jährliche Steuerbelastung wird nach wie vor je zu einem Viertel<br />

ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.<br />

November fällig.<br />

Die Festsetzung dieser Abgaben erfolgt jährlich durch öffentliche<br />

Bekanntmachung im Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong>.<br />

Auch mit dem derzeit geltenden Recht ist diese vorgeschlagene Vorgehensweise<br />

vereinbar.<br />

Gem. § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz (GrStG) kann für diejenigen<br />

Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer<br />

wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer durch öffentliche<br />

Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten<br />

mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen<br />

ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid<br />

zugegangen wäre.<br />

Einsparungen:<br />

Die Erstellung der Bescheide (2012) verursacht folgende Kosten:<br />

Druckkosten (Drucken, Zahlscheine, Kuvertierung):<br />

5.695 Bescheide à 0,36 EUR 2.050,20 EUR<br />

Portokosten:<br />

5.695 Bescheide 3.150,85 EUR<br />

Gesamtkosten: 5.201,05 EUR<br />

Weitere Vorgehensweise:<br />

Bevor die Gemeinderäte sich mit diesem Thema befassen, sollte in der<br />

Bürgermeisterdienstversammlung die Meinung der Ortsbürgermeister<br />

abgefragt werden, ob diese sich mit der vorgeschlagenen Einführung<br />

von Dauerbescheiden identifizieren können.<br />

Die in der Bürgermeisterdienstversammlung am 24.01.2012 anwesenden<br />

Bürgermeister haben dem Vorschlag, zukünftig Dauerbescheide<br />

zu erlassen zugestimmt. Da alle Gemeinden über die Umlage an den<br />

Sachkosten beteiligt werden, würden die Gemeinden, die mit dem<br />

Verfahren einverstanden sind, weiterhin die Kosten für die Gemeinden<br />

über die Umlage mittragen, die beim Verfahren der kontinuierlichen<br />

Bescheidschreibung bleiben.<br />

Im nächsten Schritt müssten alle Gemeinderäte, die sich für die Einführung<br />

von Dauerbescheiden entschließen, einen entsprechenden<br />

Beschluss fassen, dass die Grundbesitzabgaben zukünftig per Dauerbescheid<br />

angefordert werden. Dabei kann jede Gemeinde selbst<br />

entscheiden, ob sie sich diesem Verfahren anschließen möchte oder<br />

zukünftig jährliche Bescheide erlassen möchte.<br />

Danach wird für jeden Steuerpflichtigen im Jahr 2013 letztmalig ein<br />

Bescheid über die Grundbesitzabgaben erstellt und zugestellt. Darin<br />

wird darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um einen sogenannten<br />

Dauerbescheid handelt, der bis zum Erlass eines neuen Bescheides<br />

Gültigkeit hat.<br />

Weiterhin müssen am Anfang des Jahres 2014, danach jährlich<br />

wiederkehrend, per öffentlicher Bekanntmachung im zuständigen<br />

Bekanntmachungsorgan (derzeit das Amtsblatt der VG <strong>Guntersblum</strong>)<br />

die Grundbesitzabgaben neu festgesetzt werden.<br />

Beratung:<br />

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sollen ab dem<br />

Jahr 2013 die Bescheide für:<br />

- Grundsteuer A und B<br />

- Hundesteuer<br />

- Wegebaubeiträge<br />

- Weinbergshut<br />

- Landwirtschaftskammerbeitrag<br />

- Abgaben nach dem Absatzförderungsgesetz Wein<br />

- Beitrag Deutscher Weinfond<br />

- Beitrag Wiederaufbaukasse<br />

in einem Bescheid für Dauerwirkung (Dauerbescheid) festgestellt werden.<br />

Herr Biegler erklärt den Anwesenden, dass nur ein neuer Bescheid<br />

bei Änderung der Angaben, Zahlung, Zahlungsweise oder dem Betrag<br />

ergehen würde.<br />

Beispiel Hund: Der Betrag für Hundesteuer ist meist gleichbleibend<br />

und muss somit nur einmalig verschickt werden.<br />

Dies würde viel Papier und Arbeit ersparen. Herr Biegler bittet um<br />

Abstimmung.<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat Dorn-Dürkheim stimmt der Verfahrensweise zu,<br />

dass die Steuerbescheide für die Grundbesitzabgaben ab dem Jahr<br />

2013 nur noch per Dauerbescheid erfolgen sollen.<br />

5. OG Dorn-Dürkheim; 1. Nachtragshaushalt<br />

Beratung:<br />

Herr Biegler möchte gerne den Heckerweg ausbauen lassen. Er klärt<br />

auf, dass die reinen Ausbaukosten unter 100.000 EUR liegen müssen,<br />

da sonst keine freie Vergabe erfolgen kann.<br />

Des Weiteren benötigt er alle Unterschriften der Besitzer, da der Weg<br />

die alte Führung nicht mehr hat und somit die Eigentümer zustimmen<br />

müssen, da ihre Flächen betroffen sind.<br />

Bezuschussung wurde beantragt für den Heckerweg. Listennummer<br />

104 lässt nicht hoffen, in den nächsten Jahren eine Förderung hierfür<br />

zu erhalten. Dorn-Dürkheim möchte selbst ausbauen. Das Angebot<br />

liegt knapp unter 100.000EUR<br />

Wird eingesehen, von allen Anwesenden einstimmig beschlossen.<br />

Mit dem Haushaltsüberschuss sollen die Kassenkredite ausgeglichen<br />

werden.<br />

Alle Anwesenden stimmen einstimmig dafür.<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 in der<br />

von der Verwaltung vorgelegten Form.<br />

6. Anschaffung Bestuhlung Sitzungssaal Gemeindezentrum<br />

Beratung:<br />

8 Tische und die passende Bestuhlung sollen angeschafft werden.<br />

Herr Biegler und die beiden Beigeordneten werden ermächtigt, diese<br />

Anschaffung zu tätigen.<br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Bürostunde<br />

Die Bürostunde findet montags zur gewohnten Zeit von 19.00-20.00<br />

Uhr im Gemeindezentrum am Sportplatz statt. Das Büro befindet sich<br />

im Obergeschoss.<br />

Sie erreichen mich unter der altbekannten Telefonnummer 06733-443<br />

während der Bürozeiten.<br />

Bücherei<br />

Die Bücherei im Gemeindezentrum hat im vierwöchigen Rhythmus für<br />

Sie geöffnet und zwar immer der 1. Montag eines Monats von 18.30<br />

Uhr - 19.30 Uhr. Nutzen auch Sie den kostenlosen Verleih von Kinderbüchern,<br />

Büchern sowie Hörspielen.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

gez.: Claus Dieter Biegler,<br />

Ihr Ortsbürgermeister<br />

Vollsperrung Eimsheimer Straße<br />

!!!Achtung - Achtung!!!<br />

Vollsperrung Eimsheimer Straße Kellerweg-Fest 17. - 19.08.2012,<br />

24. - 25.08.2012<br />

Bitte beachten Sie, dass aus Anlass des Kellerweg-Festes eine Durchfahrt<br />

der Eimsheimer Straße in <strong>Guntersblum</strong> nicht mehr möglich ist<br />

- freitags spätestens ab 18.00 Uhr<br />

- samstags spätestens ab 16.00 Uhr und<br />

- sonntags spätestens ab 11.00 Uhr<br />

Wir danken für Ihr Verständnis!<br />

Ihr Bürgermeister Michael Stork<br />

Absperrung am Kellerwegfest 2012<br />

Auch zum diesjährigen Kellerweg werden wieder einige Zufahrtsstraßen<br />

durch fest installierte Querbaken halbseitig bzw. voll abgesperrt.<br />

Dazu erfolgt eine Verkehrsbeschilderung mit dem Verkehrszeichen<br />

250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit zeitlicher Befristung.


<strong>Guntersblum</strong> - 20 - Ausgabe 32/2012<br />

Ortsgemeinde<br />

Eimsheim<br />

www.eimsheim.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Information der Einwohner<br />

über die wichtigsten Beschlüsse des Ortsgemeinderates Eimsheim<br />

aus seiner Sitzung vom 22.05.2012 gemäß § 41 der Gemeindeordnung:<br />

1. OG Eimsheim; Vergabe der Stromkonzession<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Zahlreiche Kommunen entscheiden in den nächsten Monaten neu<br />

über die Konzessionsverträge für Strom. Dabei soll die Versorgung mit<br />

der leitungsgebundenen Energie Strom sicher, preisgünstig, umweltverträglich<br />

und im Interesse der Allgemeinheit organisiert werden<br />

- so steht es sinngemäß im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Eine<br />

Möglichkeit, diesen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden ist der<br />

Stromkonzessionsvertrag. Dabei zahlt der Energieversorger für die<br />

Benutzung der öffentlichen Verkehrswege bei der Verlegung und für<br />

den Betrieb der Leitungen eine Konzessionsabgabe an die Kommunen.<br />

Im Gegenzug profitieren die Kommunen vom Know-how und der<br />

Wirtschaftskraft des Stromunternehmens.<br />

Im Februar erfolgte die Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Stromkonzessionsvertragsangebote<br />

zwecks des Neuabschlusses der Konzessionierung,<br />

sowie verbindlicher Angebote im Hinblick auf eine<br />

mögliche Kooperationslösung (Beteiligung) an die drei Gesellschaften<br />

der EWR Netz GmbH mit Sitz in Worms, an e-rp GmbH mit Sitz in<br />

Alzey sowie an Rheinhessen-Energie GmbH mit Sitz in Mainz.<br />

Insb. wurden die Gesellschaften ebenfalls gebeten, entsprechend<br />

Stellung zu nehmen in Bezug auf ihre Vorstellungen einer kommunalen<br />

Einflussnahme auf den örtlichen Netzbetrieb, unter Erläuterung ihrer<br />

Konzepte hinsichtlich der Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen<br />

Leistungserbringung während des künftigen Konzessionszeitraumes<br />

in den nächsten 20 Jahren.<br />

Zusammenfassend hat die Ortsgemeinde unter Würdigung der<br />

Gesamtheit aller drei abgegebenen verbindlichen Konzessionsvertragsangebote<br />

sowohl im Hinblick einer reinen Konzessionierung und<br />

einer evtl. gewünschten, möglichen Kooperationslösung (Beteiligung)<br />

für sich selbst zu entscheiden, welches Angebot für sie langfristig vorteilhafter<br />

ist.<br />

Anhand der Handlungsempfehlungen der Verwaltung an die Ortsgemeinde<br />

mit der Stellungnahme zur Auswertung der Vergabekriterien<br />

und der Bewertungsmatrix sowie des Konzessionsvertragsangebots,<br />

hat man ermittelt, dass man den Neuabschluss der reinen<br />

Konzessionierung aufgrund des vorliegenden Ergebnisses mit der<br />

EWR Netz GmbH als bisheriger (Alt-)Stromkonzessionär vornehmen<br />

könnte.<br />

Beratung:<br />

Herr Eller weist hierzu auf die beigefügten Unterlagen hin.<br />

Herr Felgner erläutert nochmals die Hintergründe dieses Verfahrens.<br />

Herr Eller führt weiter aus, dass eine Abwägung ergeben hat, dem<br />

EWR den Zuschlag zu geben.<br />

Sodann ergeht folgender Beschluss:<br />

Beschluss:<br />

Unter Anwendung der vom Ortsgemeinderat beschlossenen Bewertungs-<br />

bzw. Vergabekriterien ist das von der EWR Netz GmbH unterbreitete<br />

Stromkonzessionsangebot in Bezug auf den Neuabschluss<br />

der reinen Stromkonzession für die Ortsgemeinde vorteilhafter als das<br />

Angebot der übrigen Bewerber.<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages<br />

für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2032<br />

mit der EWR Netz GmbH, eine 100 % Tochtergesellschaft der EWR<br />

AG mit Sitz in Worms.<br />

2. Zustimmung zu Ehrenamtsanträgen<br />

Beratung:<br />

Herr Eller führt hierzu aus, dass zwei Ehrenamtsanträge aus der<br />

Gemeinde Eimsheim an den Landkreis Mainz-Bingen gerichtet wurden.<br />

- Antrag des TuS Eimsheim auf Erneuerung des Bodenbelages im<br />

Dorfgemeinschaftshaus.<br />

- Umgestaltung des Parkplatzes vor dem Sportgelände in Eimsheim<br />

durch den Tennisclub Eimsheim<br />

Herr Eller führt hierzu aus, dass der Bodenbelag im DGH bekanntermaßen<br />

erhebliche Schäden aufweist und ausgetauscht werden muss.<br />

Das vorhandene Parkett wird durch PVC-Laminat ersetzt. Anschließend<br />

soll eine Versiegelung über das PVC-Laminat aufgebracht werden.<br />

Die Förderung für beide Maßnahmen soll 75 % der Kosten betragen.<br />

Beschluss:<br />

Nach kurzer Diskussion stimmt der Gemeinderat den beiden Ehrenamtsanträgen<br />

unter Beachtung der dargestellten Reihenfolge zu.<br />

3. Kommunal- und Verwaltungsreform Rheinland-Pfalz;<br />

Zustimmung der Ortsgemeinden zur freiwilligen Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

<strong>Guntersblum</strong> und Nierstein-Oppenheim<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Das Land Rheinland-Pfalz hat im Rahmen der beabsichtigten Kommunal-<br />

und Verwaltungsreform das 1. Landesgesetz zur Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform vom 28.09.2010 erlassen. In diesem sogenannten<br />

Vorschaltgesetz sind die Grundsätze der Reform enthalten, insbesondere<br />

die Formalien für Fusionen von Gebietskörperschaften, wenn sie<br />

freiwillig erfolgen oder auch bei Zwang durch das Land Rheinland-<br />

Pfalz nach der Freiwilligkeitsphase des 30.06.2012.<br />

Nachdem seitens des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Guntersblum</strong> per<br />

Mehrheitsbeschluss das Angebot der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim<br />

zur Aufnahme von Fusionsgesprächen angenommen<br />

wurde, hat seit November 2011 ein eigens hierfür gegründeter<br />

Gesprächskreis, der mit politischen Vertretern beider Seiten besetzt<br />

wurde, mehrfach getagt und zuletzt in seiner Sitzung am 20.04.2012<br />

Einigkeit über eine Fusionsvereinbarung erzielt.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>räte beider <strong>Verbandsgemeinde</strong>n, die vom<br />

Ablauf her vor den Ortsgemeinderäten zu entscheiden haben, werden<br />

in ihren Sitzungen am 07.05.2012 über die Fusionsvereinbarung und<br />

somit über die Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Nierstein-Oppenheim<br />

und <strong>Guntersblum</strong> entscheiden.<br />

Damit die mit der Freiwilligkeitsphase verbundenen finanziellen<br />

Vorteile greifen können, müssen alle zu beteiligenden Gremien ihre<br />

Beschlüsse bis zum 30.06. gefasst haben.<br />

Nach den Regelungen des 1. Landesgesetzes müssen für das Zustandekommen<br />

einer freiwilligen Fusion beide <strong>Verbandsgemeinde</strong>räte<br />

zustimmen sowie mindestens die Hälfte der jeweiligen Ortsgemeinderäte,<br />

in denen mindestens die Hälfte der Einwohner/innen der jeweiligen<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> beheimatet sein muss.<br />

Für die Beschlussfassung in den Gemeinderäten gilt der Grundsatz<br />

des § 40 Abs. 1 der Gemeindeordnung, d. h. dass für einen zustimmenden<br />

Beschluss zu einer Fusion lediglich die Mehrheit der Stimmen<br />

der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich ist.<br />

Beratung:<br />

Herr Eller verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage. Weiterhin<br />

führt er aus, dass die Gesetzesvorgabe eindeutig und eine Zustimmung<br />

ein Gebot der Vernunft sei. Insbesondere unter Berücksichtigung<br />

der finanziellen Aspekte müsse man einer Fusion zustimmen.<br />

Ortsbeigeordneter Martin hält dem entgegen, dass die derzeit günstigeren<br />

Umlagen innerhalb der VG Nierstein-Oppenheim nicht auf<br />

Dauer festgeschrieben seien.<br />

RM Hammen sieht in einer Fusion keinen Nachteil für die Ortsgemeinde<br />

Eimsheim und hat somit keine Bedenken einer Fusion zuzustimmen.<br />

Bürgermeister Stork räumt ein, dass die Sachlage zwingend sei, und<br />

verweist darauf, dass sowohl der Bürgerservice als auch eine weitere<br />

Fachabteilung für die nächsten zehn Jahre im <strong>Guntersblum</strong>er Rathaus<br />

verbleiben werden. Außerdem sei in den Gesprächen der Erhalt des<br />

Touristikvereins und die Weiterführung des Flächennutzungsplanes,<br />

der sich gravierend von dem der VG Nierstein-Oppenheim unterscheide,<br />

erreicht worden. Dies sei nur im Rahmen einer freiwilligen<br />

Fusion durchsetzbar. Er fordert deshalb Solidarität unter den kleineren<br />

Gemeinden, um auch gegenüber größeren Gemeinden bestehen zu<br />

können. Er sichert zu, dass es aufgrund der Fusion keine Entlassungen<br />

beim Personal geben wird. Im Übrigen sei eine Wirtschaftlichkeit<br />

nicht zu prüfen, da klare gesetzliche Regelungen umzusetzen seien.<br />

Nach einer eingehenden und intensiven Diskussion an der sich die RM<br />

Rüffer, Bechtel, Zimmermann, Hammen und Rudolf Martin beteiligen,<br />

beschließt der Ortsgemeinderat Eimsheim wie folgt.<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat Eimsheim stimmt der freiwilligen Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

<strong>Guntersblum</strong> und Nierstein-Oppenheim zu.<br />

4. Alle Berggemeinden; Schaffung eines Einzelhandelsstandortes<br />

im Kreuzungsbereich L425/L438 Dorn-Dürkheim zur Sicherstellung<br />

der Grundversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Zunächst wird auf die Sitzungsvorlage 714/2009/2014 und die bisherige<br />

Beschlussfassung (Unterstützungsbeschluss) hingewiesen.<br />

Für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen raumplanerischen<br />

Verfahren ist nach dem Landesplanungsgesetz (LPlG) die<br />

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) als Obere Landesplanungsbehörde<br />

zuständig.<br />

Unter Beachtung der Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms<br />

(LEP IV), einhergehend mit dem Ergebnis einer ersten Stellungnahme<br />

der SGD gegenüber der Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Untere


<strong>Guntersblum</strong> - 21 - Ausgabe 32/2012<br />

Landesplanungsbehörde muss davon ausgegangen werden, dass zur<br />

Erlangung eines positiven raumordnerischen Bescheides weitere hinreichende<br />

Begründungen eingebracht werden müssen, die eine Vereinbarkeit<br />

mit den Zielen der Raumordnung möglich machen.<br />

Im Vorgriff auf die Einleitung des Zielabweichungsverfahrens nach<br />

Landesplanungsgesetz wurde von Seiten der SGD auf die zu beachtenden<br />

Ziele des LEP IV hingewiesen.<br />

- Errichtung von Vorhaben des großflächigen Einzelhandels ist nur<br />

in zentralen Orten zulässig<br />

Die Berggemeinden in der VG <strong>Guntersblum</strong> sowie auch Frettenheim<br />

besitzen jedoch keine zentralörtlichen Funktionen.<br />

- Ausnahmsweise sind in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion<br />

mit mehr als 3.000 Einwohnern großflächige Einzelhandelsvorhaben<br />

zulässig, wenn dies zur Sicherung der Grundversorgung der<br />

Bevölkerung erforderlich ist.<br />

Diese Einwohnerkriterien werden von keiner der einzubeziehenden<br />

Ortsgemeinden erfüllt.<br />

(Stand Einwohnerzahlen 31.12.2011:<br />

Dolgesheim - 958, Dorn-Dürkheim - 964, Eimsheim - 545, Hillesheim<br />

- 634, Uelversheim - 1154, Weinolsheim - 746, Wintersheim<br />

- 328, Frettenheim - 324, Summe - 5653)<br />

- Bei dem geplanten Standort handelt es sich auch um keinen<br />

zentralen Versorgungsbereich. Außerdem verfügt die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Guntersblum</strong> gegenwärtig nicht über ein Einzelhandelskonzept,<br />

dem sich Aussagen zu dem Planstandort entnehmen<br />

lassen.<br />

Die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes ist erforderlich. Bei<br />

Erstellung des Konzeptes ist auf die Bedeutung des interkommunalen<br />

Standortes, der auch kreisgrenzenübergreifend, z.B. die OG<br />

Frettenheim der VG Westhofen einbezieht, einzugehen.<br />

Die Bedeutung als geeigneter Standort für eine Nahversorgung<br />

des ländlichen Raumes kann nur Berücksichtigung finden, wenn<br />

das zu erstellende Einzelhandelskonzept die Funktionsfähigkeit<br />

des Standortes belegt und zum Ergebnis hat, dass durch den<br />

Standort die Versorgung der Bevölkerung in benachbarten zentralen<br />

Orten nicht wesentlich beeinträchtigt wird.<br />

Zielführend ist daher nur die Anerkennung der Gesamtheit der<br />

bevorteilten Gemeinden im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit<br />

einhergehend mit dem Aufzeigen der Bedarfe der Landbevölkerung.<br />

Zur Wertung der ersten Stellungnahme der SGD fand am 31.01.2012<br />

ein Gespräch beim Landrat des Landkreises Mainz-Bingen, Herrn<br />

Claus Schick, statt, bei dem auch der Leitende staatliche Beamte,<br />

Herrr Manfred Heinisch, und der Leiter der Abteilung Bauen und<br />

Umwelt, Herr Peter Patschicke, anwesend waren.<br />

Nach dem Dafürhalten der Vertreter des Landkreises ist es erforderlich,<br />

von den betroffenen Ortsgemeinderäten hinreichend bestimmte<br />

und gleichlautende Beschlüsse fassen zu lassen, die aus Sicht der<br />

Gemeinden die Notwendigkeit dieses Einzelhandelsstandortes zur<br />

Grundversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum bestätigt.<br />

Ebenfalls sollte darin zum Ausdruck gebracht werden, dass mit dieser<br />

Planung eine interkommunale Zusammenarbeit über Kreisgrenzen<br />

hinaus angestrebt und somit auch die Anerkennung dieses gemeinsamen<br />

Standortes eingefordert wird.<br />

Von Seiten der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> ist auszuführen,<br />

dass auf die Ausweisung von geplanten Einzelhandelsstandorten in<br />

den Gemeinden Dolgesheim und Weinolsheim Hillesheim verzichtet<br />

wurde. Dieser Herausnahme aus dem FNP haben die Gremien des<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rates zuletzt nur deswegen zugestimmt, dass<br />

damit der neu in die Überlegungen eingebrachte Standort Dorn-Dürkheim/Hillesheim<br />

in den durchzuführenden raumordnerischen Verfahren<br />

überhaupt Aussichten auf Anerkennung hat.<br />

Wenn in allen betroffenen Gemeinden die weitergehende Beschlussempfehlung<br />

und die Bereitschaft in dieser Angelegenheit interkommunaler<br />

Zusammenarbeit Zustimmung gefunden hat, wird über die<br />

Kreisverwaltung eine erneute Anfrage bei der SGD Süd eingereicht.<br />

Beratung:<br />

Herr Eller verweist hierzu auf die bereits mehrfach erfolgten Diskussionen<br />

in der Vergangenheit und die vorliegende Beschlussvorlage.<br />

Sodann stimmt der Gemeinderat über den vorgelegten Beschlussvorschlag<br />

ab.<br />

Beschluss:<br />

(1) Der Einzelhandelsstandort im Kreuzungsbereich der Landstraßen<br />

Nr. 425 / 438 (Dorn-Dürkheim/Hillesheim) ist für die Grundversorgung<br />

der Bevölkerung in den umliegenden Ortsgemeinden notwendig.<br />

(2) Ziel der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes am geplanten<br />

Standort ist die kurz- bis mittelfristige Sicherstellung der Grundversorgung<br />

im ländlichen Bereich der Berggemeinden, der mit Einzelhandelsgeschäften<br />

unterversorgt ist.<br />

(3) Auf den Grundsatz der Regionalplanung, dass die Bevölkerung in<br />

allen <strong>Teil</strong>en der Region bedarfsgerecht mit Waren und Dienstleistungen<br />

versorgt werden soll, und dass die Deckung des täglichen Bedarfs<br />

wohnortnah erfolgen soll, wird ausdrücklich hingewiesen.<br />

(4) Die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsgeschäftes<br />

im westlichen Ortsrandbereich von Dorn-Dürkheim dient<br />

insofern der bedarfsgerechten und wohnortnahen Versorgung der<br />

Bevölkerung in den umliegenden Gemeinden, die im dünn besiedelten<br />

ländlichen Raum liegen.<br />

(5) Die Ausweisung des Einzelhandelsstandortes im Rahmen einer<br />

interkommunalen Zusammenarbeit aller Berggemeinden der VG <strong>Guntersblum</strong>,<br />

inkl. der Ortsgemeinde Frettenheim in der VG Westhofen<br />

wird ausdrücklich angestrebt.<br />

(6) In Zusammenfassung der in den Absätzen (1) bis (5) dargelegten<br />

Argumentation beschließt der Gemeinderat die Ausweisung des interkommunalen<br />

Einzelhandelsstandortes Dorn-Dürkheim/Hillesheim einzufordern<br />

und beauftragt die Verwaltung die weiterhin erforderlichen<br />

Unterlagen zusammenzustellen und das Verfahren voranzutreiben.<br />

5. Beratung und Beschlussfassung über den künftigen Erlass von<br />

Dauerbescheiden im Bereich der Grundbesitzabgaben<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sollen ab dem<br />

Jahr 2013 die folgenden Abgaben und Beiträge<br />

- Grundsteuer A und B<br />

- Hundesteuer<br />

- Wegebaubeiträge<br />

- Weinbergshut<br />

- Landwirtschaftskammerbeitrag (LWK)<br />

- Abgaben nach dem Absatzförderungsgesetz Wein<br />

- Beitrag Deutscher Weinfonds<br />

- Beitrag Wiederaufbaukasse<br />

in einem Bescheid mit Dauerwirkung (Dauerbescheid) festgestellt.<br />

Sofern keine Änderungen (z.B. beim Grundsteuermessbetrag, den<br />

Besitzverhältnissen) erfolgen, ist der festgesetzte Grundsteuerbetrag<br />

auch in den folgenden Jahren zu entrichten ohne dass hierfür ein<br />

gesonderter Bescheid ergeht (vgl. Festsetzungen bei der Kfz-Steuer).<br />

Die jährliche Steuerbelastung wird nach wie vor je zu einem Viertel<br />

ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.<br />

November fällig.<br />

Die Festsetzung dieser Abgaben erfolgt jährlich durch öffentliche<br />

Bekanntmachung im Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong>.<br />

Auch mit dem derzeit geltenden Recht ist diese vorgeschlagene Vorgehensweise<br />

vereinbar.<br />

Gem. § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz (GrStG) kann für diejenigen<br />

Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer<br />

wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer durch öffentliche<br />

Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten<br />

mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen<br />

ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid<br />

zugegangen wäre.<br />

Einsparungen:<br />

Die Erstellung der Bescheide (2012) verursacht folgende Kosten:<br />

Druckkosten (Drucken, Zahlscheine, Kuvertierung):<br />

5.695 Bescheide à 0,36 EUR 2.050,20 EUR<br />

Portokosten:<br />

5.695 Bescheide 3.150,85 EUR<br />

Gesamtkosten: 5.201,05 EUR<br />

Weitere Vorgehensweise:<br />

Bevor die Gemeinderäte sich mit diesem Thema befassen, sollte in der<br />

Bürgermeisterdienstversammlung die Meinung der Ortsbürgermeister<br />

abgefragt werden, ob diese sich mit der vorgeschlagenen Einführung<br />

von Dauerbescheiden identifizieren können.<br />

Die in der Bürgermeisterdienstversammlung am 24.01.2012 anwesenden<br />

Bürgermeister haben dem Vorschlag, zukünftig Dauerbescheide<br />

zu erlassen zugestimmt. Da alle Gemeinden über die Umlage an den<br />

Sachkosten beteiligt werden, würden die Gemeinden, die mit dem<br />

Verfahren einverstanden sind, weiterhin die Kosten für die Gemeinden<br />

über die Umlage mittragen, die beim Verfahren der kontinuierlichen<br />

Bescheidschreibung bleiben.<br />

Im nächsten Schritt müssten alle Gemeinderäte, die sich für die Einführung<br />

von Dauerbescheiden entschließen, einen entsprechenden<br />

Beschluss fassen, dass die Grundbesitzabgaben zukünftig per Dauerbescheid<br />

angefordert werden. Dabei kann jede Gemeinde selbst<br />

entscheiden, ob sie sich diesem Verfahren anschließen möchte oder<br />

zukünftig jährliche Bescheide erlassen möchte.<br />

Danach wird für jeden Steuerpflichtigen im Jahr 2013 letztmalig ein<br />

Bescheid über die Grundbesitzabgaben erstellt und zugestellt. Darin<br />

wird darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um einen sogenannten<br />

Dauerbescheid handelt, der bis zum Erlass eines neuen Bescheides<br />

Gültigkeit hat.<br />

Weiterhin müssen am Anfang des Jahres 2014, danach jährlich<br />

wiederkehrend, per öffentlicher Bekanntmachung im zuständigen<br />

Bekanntmachungsorgan (derzeit das Amtsblatt der VG <strong>Guntersblum</strong>)<br />

die Grundbesitzabgaben neu festgesetzt werden.<br />

Beratung:<br />

Herr Eller verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage und gibt eine<br />

kurze Erläuterung ab. Sodann ergeht folgender Beschluss:<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat Eimsheim stimmt der Verfahrensweise zu, dass<br />

die Steuerbescheide für die Grundbesitzabgaben ab dem Jahr 2013<br />

nur noch per Dauerbescheid erfolgen sollen.


<strong>Guntersblum</strong> - 22 - Ausgabe 32/2012<br />

6. Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2011<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Gemäß § 17 Abs. 5 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können nicht verbrauchte Haushaltsermächtigungen in das Folgejahr übertragen<br />

werden.<br />

Die Verwaltung empfiehlt, die in der beigefügten Anlage aufgeführten Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2011 in das Folgejahr zu übertragen.<br />

Hierbei handelt es sich um Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten, die noch nicht ausgeführt wurden bzw. begonnen, aber noch<br />

nicht fertig gestellt sind. Die dazu gehörigen Kreditermächtigungen aus 2011 sind in der Anlage ebenfalls enthalten und werden analog ins<br />

aktuelle Haushaltsjahr übertragen.<br />

Beratung:<br />

Herr Eller erläutert hierzu, dass es sich um die eingeplanten Investitionen<br />

zur Herstellung des geplanten Radweges zwischen Uelversheim<br />

und Eimsheim handelt. Da die Maßnahme bisher noch nicht realisiert<br />

werden konnte, sind die Mittel ins Folgejahr zu übertragen. Außerdem<br />

erläutert Herr Eller, dass nach wie vor nicht alle Grundstückseigentümer<br />

der Veräußerung zugestimmt haben und somit der Grunderwerb<br />

nicht vollständig abgeschlossen sei.<br />

Sodann beschließt der Ortsgemeinderat Eimsheim wie folgt:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der Haushaltsermächtigungen<br />

gem. § 17 Abs. 5 GemHVO in der von der Verwaltung vorgeschlagenen<br />

Form.<br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Bürgermeistersprechstunde<br />

Die Sprechstunde findet jeden Dienstag von 18:00 bis 19:00 Uhr im<br />

Rathaus statt.<br />

In dieser Zeit bin ich dort auch telefonisch unter der Nummer 1854<br />

erreichbar. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, bin<br />

ich gerne bereit einen passenden Zeitpunkt mit Ihnen zu vereinbaren.<br />

Ihr Ortsbürgermeister Hans-Joachim Eller<br />

Vollsperrung Eimsheimer Straße<br />

!!!Achtung - Achtung!!!<br />

Vollsperrung Eimsheimer Straße Kellerweg-Fest 17.-19.08.2012,<br />

24.-25.08.2012<br />

Bitte beachten Sie, dass aus Anlass des Kellerweg-Festes eine Durchfahrt<br />

der Eimsheimer Straße in <strong>Guntersblum</strong> nicht mehr möglich ist.<br />

- freitags spätestens ab 18.00 Uhr<br />

- samstags spätestens ab 16.00 Uhr und<br />

- sonntags spätestens ab 11.00 Uhr<br />

Wir danken für Ihr Verständnis!<br />

Ihr Bürgermeister Michael Stork<br />

Übung Freiwillige Feuerwehr Eimsheim<br />

Die nächste Übung der Freiwilligen Feuerwehr Eimsheim findet am<br />

Sonntag, den 12. August 2012 um 9.45 Uhr am Feuerwehrgerätehaus<br />

statt. Um pünktliches und zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Bei<br />

Verhinderung bitte ich um rechtzeitige Entschuldigung.<br />

gez.: Thomas Lösch, Wehrführer<br />

Seniorennachmittag/Grillfest der Senioren<br />

Am Mittwoch, 22. August 2012 treffen sich die Senioren aus den<br />

Gemeinden Dolgesheim, Eimsheim und Hillesheim zu einem gemeinsamen<br />

Grillfest.<br />

Treffpunkt ist, bei hoffentlich schönem Wetter, um 16:00 Uhr in Hillesheim,<br />

am neuen Bürgerhaus.<br />

Für die Eimsheimer ist Abfahrt um 15:30 Uhr am Rathaus. Zur Erleichterung<br />

der Organisation sollten sich die <strong>Teil</strong>nehmer unter der Telefonnummer<br />

06249 8688 anmelden.<br />

Wer zu unserem Salatbuffet noch etwas beitragen möchte, kann sich<br />

gerne mit uns unter der gleichen Telefonnummer in Verbindung setzen.<br />

Es freuen sich auf einen schönen gemeinsamen Nachmittag Ihr Seniorenteam<br />

und Ihr Ortsbürgermeister<br />

gez. Hans-Joachim Eller, Ortsbürgermeister<br />

Absperrung am Kellerwegfest 2012<br />

Auch zum diesjährigen Kellerweg werden wieder einige Zufahrtsstraßen<br />

durch fest installierte Querbaken halbseitig bzw. voll abgesperrt.<br />

Dazu erfolgt eine Verkehrsbeschilderung mit dem Verkehrszeichen<br />

250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit zeitlicher Befristung.<br />

Ortsgemeinde<br />

<strong>Guntersblum</strong><br />

www.guntersblum.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Information der Einwohner<br />

über die wichtigsten Beschlüsse des Ortsgemeinderates <strong>Guntersblum</strong><br />

aus seiner Sitzung vom 26.04.2012 gemäß § 41 der<br />

Gemeindeordnung:<br />

1. <strong>Teil</strong>nahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) ist<br />

ein zentraler Baustein der mittel- und langfristig greifenden Maßnahmen<br />

im Rahmen der verkündeten „Reformagenda zur Verbesserung<br />

der kommunalen Finanzen“. Der KEF-RP ist jedoch nur ein Element<br />

des weit umfassenden Konsolidierungsprozesses der kommunalen<br />

Finanzen. Der Entschuldungsfonds wird nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung<br />

zum 01.01.2012 oder 01.01.2013 gegründet. Jede<br />

Kommune entscheidet im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung<br />

eigenverantwortlich, ob sie am KEF-RP teilnimmt. Der Vertragsabschluss<br />

für einen Beitritt muss spätestens zum 31.12.2013 erfolgt<br />

sein.<br />

Zu beachten ist, dass nach Abschluss des Vertrages dieser strikt eingehalten<br />

werden muss. Er kann nur einmal ausgesetzt werden. Die<br />

dann nicht erbrachten Einsparungen müssen nachgeholt werden. Die<br />

Konsolidierungsverträge enden automatisch zum 31.12.2026 oder bei<br />

Erreichen des Konsolidierungsziels.<br />

<br />

Folgende<br />

Berechnung muss für die Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong> angewandt<br />

werden:


<strong>Guntersblum</strong> - 23 - Ausgabe 32/2012<br />

Der Stand der Kassenkredite zum 31.12.2009 der Ortsgemeinde<br />

<strong>Guntersblum</strong> betrug 201.319 EUR. Von Seiten der Ortsgemeinde<br />

<strong>Guntersblum</strong> wäre ein jährlicher Beitrag in Höhe von 3.501 EUR an<br />

Einsparungen zu erbringen.<br />

Einsparungen im Bereich der Ausgabenseite können allerdings nur<br />

schwer umgesetzt werden, da der Haushalt zum größten <strong>Teil</strong> aus<br />

Pflichtaufgaben besteht, die zur Leistung von Ausgaben verpflichten.<br />

Der kleinere <strong>Teil</strong> der freiwilligen Aufgaben beschränkt sich doch auf<br />

das Nötigste, wodurch kaum Einsparungen getroffen werden können,<br />

zumal viele dieser Aufgaben an vertragliche Verpflichtungen gebunden<br />

sind.<br />

Die Verwaltung empfiehlt daher, Konsolidierungsmaßnahmen auf der<br />

Einnahmenseite zu generieren, um den jährlichen <strong>Teil</strong>nahmebetrag zu<br />

erwirtschaften.<br />

Bereits im Jahr 2011 wurde die Grundsteuer B von 330 % Punkte auf<br />

350 % Punkte angehoben. Somit liegt die Gemeinde <strong>Guntersblum</strong> mit<br />

12 % Punkten über dem Nivellierungssatz (338 % Punkte). In Zahlen<br />

bedeutet das einen jährlichen Mehrertrag von ca. 11.100 EUR. Dieser<br />

Betrag kann ausnahmsweise von der Aufsichtsbehörde für die Aufbringung<br />

des Konsolidierungsbeitrags zugelassen werden, da diese<br />

Maßnahme zwar vor der <strong>Teil</strong>nahme am Kommunalen Entschuldungsfonds,<br />

aber nach der gemeinsamen Erklärung vom 22. September<br />

2010 umgesetzt wurde.<br />

Somit ist keine weitere Konsolidierungsmaßnahme nötig und die<br />

Erbringung des <strong>Teil</strong>nahmebeitrages i. H. v 3.501 EUR gewährleistet.<br />

Beratung:<br />

Ortsbürgermeister Reiner Schmitt informiert zugrunde liegend der<br />

Beschlussvorlage der Verwaltung sowie unter Verweis auf die Vorberatung<br />

im Haupt- und Finanzausschuss am 12.04.2012 über die<br />

Möglichkeit zur <strong>Teil</strong>nahme am Kommunalen Entschuldungsfond<br />

Rheinland-Pfalz (KEF-RP). Für eine solche <strong>Teil</strong>nahme ist es die Bedingung,<br />

dass von der Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong> ein jährlicher Beitrag<br />

in Höhe von 3.501 EUR an Einsparungen als eigener kommunaler<br />

Beitrag am KEF-RP zu erbringen ist. Zugrunde gelegt werden dabei<br />

als bestehende Verbindlichkeiten für die Berechnungsgrundlage die<br />

zum 31.12.2009 aufgenommenen Kassenkredite in Höhe von 201.319<br />

EUR.<br />

RM Bernd von Seelen (CDU) sieht die <strong>Teil</strong>nahme am KEF-RP noch<br />

immer mit gemischten Gefühlen, da zur Finanzierung des „Geldgeschenkes“<br />

das Land Rheinland-Pfalz mit Sicherheit an anderer Stelle<br />

entsprechende Einsparungen vornehmen wird, nämlich auf Seiten<br />

der landeseigenen Fördertöpfe und damit hinsichtlich der Zuweisung<br />

öffentlicher Fördergelder. Zudem sei er erleichtert, dass aufgrund<br />

der erneuten Prüfung hinsichtlich der Anrechenbarkeit bereits zuvor<br />

erfolgter Steuererhöhungen nunmehr eine weitere Erhöhung der<br />

Grundsteuer, wie noch zuvor von der Verwaltung vehement gefordert,<br />

vom Tisch sei.<br />

RM Thilo Töpfer (GLG) sieht auch die <strong>Teil</strong>nahme am KEF-RP „gespalten“,<br />

denn schließlich laufe dies nach seiner Ansicht auf ein reines<br />

„Nullsummenspiel“ hinaus.<br />

RM Klaus Bechler (SPD) freut es ebenso darüber, dass eine erneute<br />

Steuererhöhung zur <strong>Teil</strong>nahme am KEF-RP nicht erforderlich wird und<br />

unterstreicht dabei, dass man trotz alledem versuchen sollte, weitere<br />

Einsparungen auf der Ausgabenseite vorzunehmen, soweit dies sich<br />

ermöglichen lässt.<br />

RM Dr. Gerhard Stärk (FWG) fragt an, ob die <strong>Teil</strong>nahme am KEF-RP<br />

mit irgendwelchen sonstigen Auflagen verbunden sei. Dabei gehe es<br />

ihm darum, ob die Ortsgemeinde auch mit der <strong>Teil</strong>nahme am KEF-RP<br />

dennoch künftig zu freiwilligen Leistungen in der Lage sei. Ortsbürgermeister<br />

Schmitt sichert diesbezüglich zu, dass mit der <strong>Teil</strong>nahme am<br />

KEF-RP auch weiterhin die Ortsgemeinde ihren Beitrag zu freiwilligen<br />

Leistungen leisten kann.<br />

Nach eingehender Beratung ergeht sodann folgender<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt die <strong>Teil</strong>nahme am Kommunalen<br />

Entschuldungsfond Rheinland-Pfalz, rückwirkend zum 01.01.2012.<br />

Die jährlichen Einsparungen i. H. v. 3.501,00 EUR werden durch die<br />

bereits erfolgte Anhebung der Grundsteuer B im Jahre 2011, von 330<br />

% Punkten auf derzeit 350 % Punkten, erbracht. Die Verwaltung wird<br />

beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen im Nachtragshaushaltsplan<br />

entsprechend umzusetzen.<br />

2. 1. Nachtragshaushalt<br />

Beratung:<br />

Ortsbürgermeister Reiner Schmitt teilt zugrunde liegend des von der<br />

Verwaltung vorgelegten Entwurfs zur 1. Nachtragshaushaltsplanung<br />

sowie Bezug nehmend der entsprechenden Vorberatung im Hauptund<br />

Finanzausschuss am 12.04.2012 mit, dass eine Überarbeitung<br />

des Haushaltes erforderlich wird. Einige Haushaltsansätze für das<br />

Haushaltsjahr 2012 müssen aufgrund von vorher nicht erkennbarer<br />

Veränderungen korrigiert werden. Des Weiteren muss der eine oder<br />

andere Haushaltsplanansatz neu aufgenommen werden. Beides<br />

macht einen ersten Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2012<br />

notwendig.<br />

Gemäß des neuen Zahlenwerkes verschlechtert sich der Ergebnishaushalt<br />

von dem ursprünglichen Fehlbedarf über 277.150 EUR auf<br />

nunmehr 334.550 EUR, was ein erhöhtes Defizit von 57.400 EUR zur<br />

Folge hat. Im Finanzhaushalt erhöht sich das Defizit von ursprünglich<br />

66.250 EUR auf nunmehr 123.650 EUR, was in der Summe ebenfalls<br />

einer Erhöhung von 57.400 EUR entspricht.<br />

Die Gründe für das erhöhte Defizit sind im Einzelnen im Vorbericht zum<br />

1. Nachtragshaushaltsplan 2012 hinreichend dargelegt. Schwerpunktmäßig<br />

sind die erhöhten Mehrausgaben wie folgend zu begründen:<br />

1. Die Abschlüsse der jüngsten Tarifverhandlungen führen auch bei<br />

der Ortsgemeinde zu höheren Personalkosten.<br />

2. Die Erschließungskosten aus dem Neubaugebiet „Algersweg<br />

Nord, 2. Bauabschnitt“, die bei der ursprünglichen Beschlussfassung<br />

des Haushaltsplanes 2012 noch nicht berücksichtigt waren,<br />

belaufen sich auf über 150.000 EUR.<br />

3. Für die gemeindeeigene Bücherei ist eine Klimaanlage im Anbau<br />

des DGH mit einem neuen Haushaltsansatz von 5.000 EUR vorgesehen.<br />

4. Der Abschluss des Sanierungsgebietes 1 führt zur Einstellung von<br />

Ausgleichsbeiträgen mit einem Betrag von über 37.000 EUR in der<br />

Bilanz. Über diesen Betrag erfolgt eine entsprechende Korrektur<br />

bei den Investitionskosten.<br />

5. Für Maßnahmen im Rahmen der innerörtlichen Verkehrsberuhigung<br />

ist ein neuer Haushaltsansatz von 8.000 EUR vorgesehen.<br />

6. Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung auf dem Fußweg der<br />

Promenade zwischen der Bleichstraße und der Hauptstraße sind<br />

ebenfalls Haushaltsmittel von 17.000 EUR neu vorgesehen.<br />

7. Die zuvor im Haushalt eingestellte Kostenbeteiligung der VG <strong>Guntersblum</strong><br />

am S-Bahn-Ausbau der Ortsgemeinde in Höhe von über<br />

90.650 EUR muss aus dem Investitionsplan nachträglich wieder<br />

herausgenommen werden, da die Kommunalaufsicht dies wegen<br />

der geringen Wirtschaftskraft im Haushaltsplan der VG <strong>Guntersblum</strong><br />

beanstandet hatte.<br />

8. Für den Friedhof ist die Anschaffung von Handwagen vorgesehen<br />

und der neue Kostenansatz im Haushalt beträgt hierfür 2.500<br />

EUR.<br />

9. Für das DGH sind ein Beamer und eine Leinwand vorgesehen, die<br />

professionell an der Decke montiert werden sollen und im Bedarfsfalle<br />

automatisch heruntergelassen werden können. Damit soll das<br />

DGH als ein möglicher künftiger Tagungsort attraktiver hergerichtet<br />

werden und die entsprechende Vermietung an Tagungsgäste<br />

und dgl. zu einer annähernden Kostendeckung der Einrichtung<br />

führen.<br />

10. Weitere vorher nicht erkennbare Veränderungen ergeben sich aus<br />

den einzelnen Produktkonten auf den Seiten 35 ff. des Gesamtergebnishaushaltes<br />

zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2012. Im<br />

Wesentlichen sind dies hier notwendige Renovierungs- und<br />

Ersatzbeschaffungsmaßnahmen bei den kommunalen Einrichtungen<br />

und Liegenschaften.<br />

Abschließend teilt Ortsbürgermeister Reiner Schmitt mit, dass der<br />

ursprüngliche Haushaltsplanansatz von 16.000 EUR betreffend der<br />

Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde Ludwigshöhe für die gemeinsame<br />

Nutzung der eigenen Kindertagesstätten auf nunmehr rd. 3.845<br />

EUR im Jahr 2012 zu korrigieren ist.<br />

So belaufen sich die Personalkosten auf insgesamt 1.310.800 EUR.<br />

Abzüglich aller Zuschüsse i. H. v. 1.398.800 EUR ergibt dies eine<br />

Negativsumme an nicht gedeckten Personalkosten von -88.000 EUR.<br />

Zzgl. aller Sachkosten in Höhe von 128.850 EUR werden im Gesamtergebnis<br />

an nicht gedeckten Kosten nur insgesamt 40.850 EUR ausgewiesen.<br />

Die geschätzte Gesamtbelegung bei allen drei Kindertagesstätten in<br />

2012 liegt bei 170 Kindern; davon sind 16 Kinder aus Ludwigshöhe.<br />

Berechnungsformel: 40.850 EUR an nicht gedeckten Gesamtkosten<br />

geteilt durch 170 Gesamtkinderzahl, der sich hieraus ergebende<br />

Betrag multipliziert mit 16 Ludwigshöher Kindern ergibt eine prozentuale<br />

Kostenbeteiligung seitens der Ortsgemeinde Ludwigshöhe von<br />

3.844,71 EUR.<br />

Die Verteilung des Kostenbeteiligungsbetrages kann entweder zu 1/3<br />

(= je 1.281,57 EUR) dem jeweiligen Produktkonto der drei Kindertagesstätten<br />

oder auch alternativ zu 50 % (= 1.922,35 EUR) zu Gunsten<br />

der Kindertagesstätte „Spatzennest“ und jeweils zu 25 % (= jeweils<br />

961,18 EUR) der Kindertagesstätten „Zwergenpalast“ und „Zukunftswerkstatt“<br />

verbucht werden.<br />

Nach eingehender Beratung sehen alle Fraktionen überwiegend die<br />

Notwendigkeit für die Festsetzung des 1. Nachtragshaushaltsplans in<br />

der vorgelegten Entwurfsfassung und sprechen sich entsprechend für<br />

eine Zustimmung aus. Von RM Walter Reineck wird dies allerdings<br />

unter dem Vorbehalt gesehen, dass die hier aufgenommenen Einzelmaßnahmen<br />

im investiven Bereich vor deren Umsetzung auch nochmals<br />

im Gremium beraten werden.<br />

Somit ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 in der<br />

von der Verwaltung vorgelegten Form.


<strong>Guntersblum</strong> - 24 - Ausgabe 32/2012<br />

3. Zweckvereinbarung über die gemeinsame Nutzung der <strong>Guntersblum</strong>er<br />

Kindertagesstätten und die Kostenbeteiligung der OG<br />

Ludwigshöhe<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Ortsbürgermeister Schmitt informierte die Unterzeichnerin über das<br />

vorliegende Ergebnis der Besprechung mit Ortsbürgermeister Lamberth.<br />

Es wurde vereinbart, dass ein Festbetrag, den die OG Ludwigshöhe<br />

jährlich als Investitionskostenanteil zahlt, ermittelt werden soll.<br />

Dies sei eine mögliche Übereinkunft, um die Beteiligung der OG Ludwigshöhe<br />

an den Investitionskosten zu regeln.<br />

Der Investitionskostenanteil, auf der Grundlage der Durchschnittskinderzahl,<br />

wurde für die Jahre 2005 bis 2011 ermittelt, für das Jahr 2012<br />

geschätzt.<br />

2005 = 1.852,52 EUR<br />

2006 = 1.542,60 EUR<br />

2007 = 1.430,52 EUR<br />

2008 = 86,03 EUR<br />

2009 = 3.454,25 EUR<br />

2010 = 24.021,00 EUR<br />

2011 = 52.664,42 EUR<br />

2012 = 3.764,64 EUR<br />

88.815,98 EUR : 8 Jahre = 11.102,00 EUR<br />

Die durchschnittlichen Kinderzahlen haben sich in diesen Jahren wie<br />

folgt dargestellt, wobei auch hier die Zahlen für 2012 geschätzt wurden:<br />

2005 = 100,5 Gesamt<br />

10,5 aus Ludwigshöhe<br />

2006 = 118,0 Gesamt<br />

18,0 aus Ludwigshöhe<br />

2007 = 118,5 Gesamt<br />

19,5 aus Ludwigshöhe<br />

2008 = 110,5 Gesamt<br />

15,5 aus Ludwigshöhe<br />

2009 = 116,5 Gesamt<br />

13,5 aus Ludwigshöhe<br />

2010 = 116,5 Gesamt<br />

10,5 aus Ludwigshöhe<br />

2011 = 165,0 Gesamt<br />

13,0 aus Ludwigshöhe<br />

2012 = 170,0 Gesamt<br />

16,0 aus Ludwigshöhe<br />

116,5 aus Ludwigshöhe : 8 Jahre = 14,56 Kinder 15 Kinder<br />

11.102,00 EUR : 15 Kinder = 740,13 EUR 750,— EUR / Ludwigshöher<br />

Kind<br />

Auf Grund dieser Zahlen wurde vorgeschlagen, dass die Gemeinde<br />

Ludwigshöhe einen jährlichen Festbetrag in Höhe von 8.000,— EUR<br />

zahlt. Dieser Betrag bzw. die Laufzeit der Vereinbarung sollen für 10<br />

Jahre festgeschrieben werden. Danach soll eine Überprüfung und ggf.<br />

eine Neufestsetzung des Betrages erfolgen.<br />

Beratung:<br />

Ortsbürgermeister Reiner Schmitt verweist in Bezug auf die neu abzuschließende<br />

Zweckvereinbarung über die gemeinsame Nutzung der<br />

<strong>Guntersblum</strong>er Kindertagesstätte sowie der Kostenbeteiligung der<br />

Ortsgemeinde Ludwigshöhe auf die Beschlussvorlage der Verwaltung<br />

sowie auf die vorangegangene Beratung im Haupt- und Finanzausschuss<br />

am 12.04.2012. Insbesondere geht er hierzu auf die beiden<br />

vorliegenden Vertragswerke im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen<br />

Vereinbarung näher ein. Zum einen handelt es sich um die Vereinbarung<br />

für die Dauer des Jahres 2012, die rückwirkend zum 01.01.2012<br />

in Kraft tritt und zunächst noch lediglich die anteilsmäßige Kostenbeteiligung<br />

an den nicht gedeckten Personal- und Sachkosten berücksichtigt.<br />

Des Weiteren liegt eine Vereinbarung ab dem Jahr 2013 vor,<br />

die zum 01.01.2013 in Kraft treten soll und hier zusätzlich auch noch<br />

die Beteiligung der Ortsgemeinde Ludwigshöhe an den Investitionskosten<br />

mit einem jährlichen Festbetrag in Höhe von 8.000 EUR, bei<br />

einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren, berücksichtigt.<br />

Nach eingehender Beratung sprechen sich alle Fraktionen auf der<br />

Grundlage der Verhandlungen mit der Ortsgemeinde Ludwigshöhe<br />

und der Tatsache, dass der Ortsgemeinderat dieser Vorgehensweise<br />

bereits zugestimmt hat, für den Neuabschluss der beiden im Entwurf<br />

vorliegenden Vereinbarungen mit der Ortsgemeinde Ludwigshöhe<br />

aus.<br />

Somit ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Neuabschluss der öffentlich-rechtlichen<br />

Vereinbarung, rückwirkend zum 01.01.2012, für die Dauer eines<br />

Jahres in Bezug auf die anteilsmäßige Kostenbeteiligung an den nicht<br />

gedeckten Personal- und Sachkosten mit der Ortsgemeinde Ludwigshöhe<br />

in der vorgelegten Form zu.<br />

Des Weiteren stimmt der Ortsgemeinderat der Anschlussvereinbarung<br />

zum 01.01.2013 für die Dauer von 10 Jahren in Bezug auf die anteilsmäßige<br />

Kostenbeteiligung an den nicht gedeckten Personal- und<br />

Sachkosten sowie der zusätzlichen Beteiligung an den Investitionskosten<br />

mit einem jährlichen Festbetrag in Höhe von 8.000 EUR mit der<br />

Ortsgemeinde Ludwigshöhe in der vorgelegten Form zu.<br />

4. Sachstand zur städtefreundschaftlichen Beziehung <strong>Guntersblum</strong><br />

/ Saulxures<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Am 13.06.2011 kam es erstmals zu einer Begegnung in <strong>Guntersblum</strong><br />

zwischen der Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong> und der französischen<br />

Gemeinde Saulxures. Der Kontakt kam durch Vermittlung zustande,<br />

dem das Interesse der französischen Gemeinde Saulxures an der<br />

Partnerschaft mit einer deutschen Gemeinde aus dem rheinhessischen<br />

Raum vorausging. Die Auswahl auf französischer Seite fiel, der<br />

ähnlichen Strukturen wegen (Einwohnerzahl, Vereinsstrukturen etc.)<br />

auf <strong>Guntersblum</strong>, wobei man sich auch des Weinbaus wegen interessiert<br />

zeigte. Zwischenzeitlich kam es zu gegenseitigen Besuchen, die<br />

insbesondere durch Vertreter verschiedener Vereine getragen wurden.<br />

Auf <strong>Guntersblum</strong>er Seite beteiligten sich Vertreter des Kulturvereins,<br />

des Sportvereins, des Verkehrsvereins und einzelne Mitbürgerinnen<br />

und Mitbürger, die ohne eine Vertreterfunktion sich ausnahmslos an<br />

der freundschaftlichen Begegnung und dem Miteinander interessiert<br />

zeigten. Seit Beginn der städtefreundschaftlichen Beziehung besteht<br />

ein stetiger schriftlicher Austausch zwischen beiden Verwaltungen und<br />

zwischen einzelnen Personen untereinander. Diese Kontakte belegen<br />

auf beiden Seiten den erkennbaren Willen, sich verantwortlich auf eine<br />

vertraglich ausgestaltete partnerschaftliche Beziehung einzulassen.<br />

Ein solcher Partnerschaftsvertrag ist an keine Form oder Rechtsvorschrift<br />

gebunden und könnte wie folgt formuliert sein:<br />

Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Gemeinde Saulxures,<br />

Frankreich und der Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong>, Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

Die Gemeinde Saulxures, Frankreich und die Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong>,<br />

Bundesrepublik Deutschland schließen auf der Grundlage<br />

der bisherigen Kontakte und Erfahrungen im Bestreben, die freundschaftlichen<br />

Kontakte auszubauen und in der Überzeugung, dass der<br />

freundschaftliche Umgang der Bereicherung aller Lebensbereiche<br />

und vielseitiger Kontakte zwischen den Bürgern beider Gemeinden<br />

dient, folgenden Partnerschaftsvertrag:<br />

1. Die beiden Gemeinden wollen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten<br />

und ihrer Möglichkeiten den Austausch in allen Lebensbereichen,<br />

vor allem in der Bildung, der Kultur, im Sport und zu gesellschaftlichen<br />

Anlässen pflegen.<br />

2. Die Partnerschaft soll insbesondere unmittelbare Kontakte zwischen<br />

Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Jugendgruppen<br />

beider Gemeinden herstellen.<br />

Der Partnerschaftsvertrag bedingt insbesondere ein Engagement auf<br />

gesellschaftlich breiter Ebene. Sowohl auf Seiten der französischen<br />

Gemeinde Saulxures als auch auf <strong>Guntersblum</strong>er Seite ist die Bereitschaft<br />

bei zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern vorhanden. Dr. Julius<br />

Franzot, wohnhaft <strong>Guntersblum</strong>, Xantener Straße 13, hat sich bereit<br />

erklärt, einen deutsch/französischen Arbeitskreis zu organisieren. Das<br />

Bestreben engagierter Bürgerinnen und Bürger sollte der Ortsgemeinderat<br />

mit einer einvernehmlichen Beschlussfassung unterstützen.<br />

Beratung:<br />

Ortsbürgermeister Reiner Schmitt teilt unter Hinweis auf die Beschlussvorlage<br />

der Verwaltung sowie der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss<br />

am 12.04.2012 mit, dass eine Partnerschaft von Seiten der<br />

lothringischen Gemeinde Saulxures, die in der Struktur und Größe mit<br />

der Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong> sehr ähnlich sei, massiv angestrebt<br />

werde. Jeweils ein Besuch und Gegenbesuch hätten im vergangenen<br />

Jahr in einer sehr herzlichen Atmosphäre stattgefunden, und mehrere<br />

<strong>Guntersblum</strong>er Bürgerinnen und Bürger hätten ihr Interesse bekundet,<br />

beim Aufbau einer städtefreundschaftlichen Beziehung mitzumachen.<br />

Seiner Auffassung nach muss eine solche Partnerschaft auf einer<br />

breiten, gesunden Basis von Privatpersonen, Vereinen und örtlichen<br />

Institutionen ruhen. Die französischen Gesprächspartner in Saulxures<br />

gehen an diese Sache bereits vehement ran und haben dabei weniger<br />

Vorbehalte, lässt Ortsbürgermeister Reiner Schmitt die Ratsmitglieder<br />

wissen. Dabei unterstreicht er mit Blick auf die Beschlussvorschlagsformulierung<br />

den eindringlichen Wunsch, sich grundsätzlich für einen<br />

Partnerschaftsvertrag mit der französischen Gemeinde Saulxures<br />

auszusprechen, sofern ein eigenständiger Arbeitskreis eigenverantwortlich<br />

die Partnerschaft begleitet.<br />

RM Bernd von Seelen (CDU) bringt es wie bereits zuvor im Fachausschuss<br />

auf den Punkt, dass er im Hinblick der Ortsauswahl und dem<br />

Eingehen einer Städtepartnerschaft es viel lieber gesehen hätte, mit<br />

einer französischen Gemeinde aus Burgund eine partnerschaftliche<br />

Vereinbarung einzugehen, da bekannterweise diese Region ebenso<br />

wie Rheinhessen im Weinanbau sehr gut aufgestellt sei und wegen<br />

der gleichen Interessenlage hier das verbindende Element für ihn<br />

zu sehen sei. Den Vorbehalt und das Zögern der CDU-Fraktion, sich<br />

gleich uneingeschränkt und mit Nachdruck für eine konkrete Partnerschaft<br />

mit Saulxures zu entscheiden, begründet er unter anderem<br />

damit, dass schon viele bei anderen Kommunen bestandenen Partnerschaften<br />

mittlerweile wieder eingeschlafen sind.<br />

RM Claudia Bläsius-Wirth (CDU) ergänzt hierzu, dass das Eingehen<br />

einer Partnerschaft auch für die Verwaltung einen enormen Zeitaufwand<br />

durch die Zusatzaufgaben bedeute, und deshalb sei es auch<br />

zunächst anzuraten, eine Partnerschaft erst einmal durch die Vereine<br />

auf beiden Seiten über eins bis zwei Jahre wachsen und begleiten zu


<strong>Guntersblum</strong> - 25 - Ausgabe 32/2012<br />

lassen. Die völkerrechtliche Bedeutung stehe für sie auch außer Frage<br />

und prinzipiell unterstütze sie auch ein solches Vorhaben für das Eingehen<br />

einer Partnerschaft mit einer französischen Gemeinde. Bislang<br />

habe es mit der Gemeinde Saulxures noch keine offizielle Kontaktaufnahme<br />

seitens von Vertretern der Gremien und der Ortsverwaltung<br />

im Jahr 2011 gegeben, sondern der Besuch und Gegenbesuch hatte<br />

auf der Grundlage einer vereinsmäßigen Angelegenheit, auf Initiative<br />

des <strong>Guntersblum</strong>er Kulturvereins und Sportvereins, stattgefunden.<br />

Maßgebliche Träger eines solchen Projektes sind ihrer Ansicht nach<br />

zunächst die Vereinsvorsitzenden bzw. Vertreter aus den beidseitigen<br />

Vereinen. So ist für sie vorstellbar, dass ein kultureller und sportlicher<br />

Austausch auf der Ebene der jeweiligen Kultur- und Sportvereine<br />

zunächst stattfindet. Auf die Frage, ob denn bereits konkrete Zusagen<br />

seitens der <strong>Guntersblum</strong>er Vereine bzw. deren Vereinsvertretern<br />

für eine Mitarbeit vorliegt, kann Ortsbürgermeister Schmitt berichten,<br />

dass neben den bereits genannten Vereinen auch der <strong>Guntersblum</strong>er<br />

Verkehrsverein, der aus Krankheitsgründen mit Vereinsmitgliedern<br />

beim Besuch im Jahr 2011 nicht vertreten sein konnte, seine<br />

Unterstützung zugesagt habe. Des Weiteren hätten sich mittlerweile 7<br />

<strong>Guntersblum</strong>er Einzelbürger bei ihm gemeldet, um ihr Interesse an der<br />

Mitarbeit in einem Arbeitskreis für partnerschaftliche Angelegenheiten<br />

zu bekunden.<br />

RM Dr. Gerhard Stärk (FWG) spricht sich zwar auch für eine ausreichende<br />

Vorbereitungszeit aus, denn nach seiner Auffassung müsste<br />

das Eingehen einer Städtepartnerschaft bereits im Vorfeld gut vorbereitet<br />

sein, da ansonsten das Ganze nichts taugt. Zudem stellt sich für<br />

ihn die Frage, wer denn die Verantwortlichen beiderseits seien. Nach<br />

seinem Kenntnisstand wären dies bei der französischen Gemeinde<br />

bisher überwiegend Vertreter des Ortsparlamentes und der Ortsverwaltung,<br />

die sich für das Eingehen einer Städtepartnerschaft verantwortlich<br />

zeigen. Hingegen auf unserer Seite seien bislang in der<br />

Mehrheit dies nur Vertreter aus den örtlichen Vereinen. Seiner Auffassung<br />

nach muss aber das Erarbeiten und Umsetzen einer städtepartnerschaftlichen<br />

Vereinbarung in voller Verantwortlichkeit bei der<br />

Ortsverwaltung verbleiben und es dürfte auch nicht sein, dass sich<br />

in dieser Angelegenheit der Ortsgemeinderat komplett zurückzieht.<br />

Denn gerade das Gebiet von Elsass-Lothringen sei historisch eine<br />

„Schicksalslandschaft“ und es bedarf nach seinen Worten dahingehend<br />

viel Fingerspitzengefühl, wenn man sich dem Thema einer<br />

partnerschaftlichen Freundschaft widmet. So stellt er abschließend<br />

als Motto fest: „Lieber ein Jahr als Vorbereitungszeit einzuplanen, als<br />

gleich in der Sache gescheitert, bzw. anders ausgedrückt: lieber kein<br />

Vertrag als ein schlecht vorbereiteter Vertrag“.<br />

RM Thilo Töpfer (GLG) plädiert ebenfalls dafür, das freundschaftliche<br />

Angebot aus Saulxures für das Eingehen einer städtepartnerschaftlichen<br />

Vereinbarung auch aus historischen Gründen anzunehmen,<br />

denn es sei als nicht selbstverständlich anzusehen, dass ein solches<br />

Angebot für das Eingehen einer Städtepartnerschaft unterbreitet<br />

würde. Seiner Ansicht nach sei es umso bewegender nach den<br />

einst tiefen Wunden zwischen beiden Ländern, dass diese Emotionen<br />

durch langjährigen Austausch und eine freundschaftliche Begegnung<br />

mittlerweile überwunden seien. Auch er spricht sich dafür aus, dass<br />

die Ortsgemeinde das Vorbereiten und Erarbeiten der städtepartnerschaftlichen<br />

Vereinbarung offiziell mit Vertretern aus der Politik und<br />

Verwaltung betreiben sollte. Ebenso sieht er die Möglichkeit, dass der<br />

Ortsbürgermeister in einem zu gründenden Partnerschaftsausschuss<br />

den Ehrenvorsitz übernimmt.<br />

RM Gundolf Ackermann (SPD) sieht einen Akt der Höflichkeit darin,<br />

den Gästen aus Saulxures, die eine Städtepartnerschaft anbieten<br />

und eingehen wollen, entgegenzugehen. So habe die französische<br />

Gemeinde fast ähnliche dörfliche Strukturen wie unsere Ortsgemeinde,<br />

so dass die SPD-Fraktion sich grundsätzlich für einen Partnerschaftsvertrag<br />

mit der französischen Gemeinde Saulxures ausspricht.<br />

Jedoch äußert er den Wunsch, im Beschlussvorschlag der Verwaltung<br />

das Wort „eigenverantwortlich“ zu streichen, denn die Verantwortung<br />

sollte in jedem Falle bei der Ortsgemeinde selbst, und nicht bei einem<br />

einzurichtenden Arbeitskreis, liegen bzw. verbleiben.<br />

RM Bernd von Seelen (CDU) stellt nochmals klar, dass man nicht<br />

generell gegen eine Partnerschaft sei. Sondern es mache zunächst<br />

Sinn, vor Schritt 2 den Schritt 1 zu setzen, nämlich sich nicht gleich<br />

durch Grundsatzbeschluss für einen Vertragsabschluss auszusprechen,<br />

sondern vielmehr erst einen Arbeitskreis für die intensive Vorbereitung<br />

einer solchen Vereinbarung zu gründen.<br />

RM Claudia Bläsius-Wirth (CDU) schlägt als Kompromiss in Bezug auf<br />

die ausführliche Diskussion vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung<br />

dahingehend umzuformulieren, dass zunächst von dem Ortsgemeinderat<br />

ein Partnerschaftsausschuss zu gründen ist mit dem Ziel,<br />

der Vorbereitung und dem Erarbeiten eines Partnerschaftsvertrages<br />

zwischen der französischen Gemeinde Saulxures und der rheinhessischen<br />

Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong>.<br />

RM Melitta Bender vertritt mit dem verwaltungsseitig vorgegebenen<br />

Beschlussvorschlag weiterhin als die ideologische Lösung die klare<br />

Zielvorgabe, dass der Ortsgemeinderat sich grundsätzlich für den<br />

Partnerschaftsvertrag mit der französischen Gemeinde Saulxures<br />

ausspricht. Zur Vorbereitung der Vereinbarung soll dann eigens ein<br />

Partnerschaftsausschuss gebildet werden. Damit bittet sie weiterhin<br />

auch über den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung<br />

abzustimmen.<br />

RM Walter Reineck (FWG) sieht mit der Abstimmung über die beiden<br />

nunmehr vorliegenden Anträge große Bedenken darin, dass auch nur<br />

eine einzige Gegenstimme einfach peinlich wäre. Für ihn stehe zweifelsohne<br />

außer Frage, dass das Eingehen einer Städtepartnerschaft<br />

eine große Sache sein kann. Dennoch sehe er auch das Problem,<br />

dass der Wunsch nach einer Städtepartnerschaft nur von Außen herangetragen<br />

wurde und demnach fremd gesteuert sei. <strong>Teil</strong>weise sehe<br />

er nicht nur Verbindendes, sondern durchaus auch Unterschiede in<br />

der dörflichen Struktur. Damit die neue Partnerschaft nach einigen<br />

Jahren nicht wieder droht einzuschlafen, bedarf es einer Vielzahl an<br />

Akteuren aus Vereinen und Institutionen, aber auch von Privatleuten,<br />

die das Ganze mit Leben ausfüllen, und dies sei gewiss keine leichte<br />

Aufgabe.<br />

Ortsbürgermeister Reiner Schmitt entgegnet den vorgetragenen<br />

Wortbeiträgen, dass man mit weit weniger Vorbehalten an die Sache<br />

herangehen sollte und verweist im Sinne der Völkerverständigung eindringlich<br />

daraufhin, es nicht nur bei lahmen Willensbekundungen zu<br />

belassen.<br />

Aufgrund der ausführlichen und zum <strong>Teil</strong> kontrovers geführten Diskussion<br />

um Prioritäten und auch der Gewichtungen hinsichtlich der<br />

Frage, ob zunächst ein Grundsatzbeschluss für das Eingehen einer<br />

Städtepartnerschaft gefasst wird, oder doch erst ein Partnerschaftsausschuss<br />

mit der Zielvorgabe des Vorbereitens und Erarbeitens des<br />

Partnerschaftsvertrages zu gründen ist, schlägt RM Melitta Bender<br />

einlenkend vor, den von der Verwaltung formulierten Vorschlag eines<br />

Grundsatzbeschlusses zurückzuziehen, zugunsten einer pragmatischen<br />

Lösung im Hinblick der Beschlussfassung über den von RM<br />

Claudia Bläsius-Wirth formulierten Alternativvorschlag betreffend der<br />

Gründung eines Partnerschaftsausschusses.<br />

Sodann ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat spricht sich für die Bildung eines eigenständigen<br />

Partnerschaftsausschusses, dessen Mitglieder noch zu benennen und<br />

zu wählen sind, aus, mit dem Ziel der Vorbereitung und Erarbeitung<br />

einer städtefreundschaftlichen Vereinbarung (Städtepartnerschaftsvertrag)<br />

zwischen der Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong> und der französischen<br />

Gemeinde Saulxures.<br />

5. Annahme von Spenden; Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong> wurden folgende Spenden angeboten:<br />

· 1.000 EUR von der Firma G.A.I.A. mbH (Gesellschaft für Alternative<br />

Ingenieurtechnische Anwendungen) mit Sitz in 67245 Lambsheim für<br />

das Ausrichten des „Leininger Marktes 2012“.<br />

· 1.000 EUR von Herrn Peter Stadtler aus 67583 <strong>Guntersblum</strong> für die<br />

Anschaffung eines Bollerwagens für die Kindertagesstätte „Spatzennest“.<br />

Beratung:<br />

Ortsbürgermeister Reiner Schmitt informiert unter Verweis auf die vorliegende<br />

Beschlussvorlage über die angebotenen Geldspenden. Zum<br />

einen handelt es sich hierbei um eine Zuwendung seitens einer Privatperson<br />

zugunsten der sächlichen Ausstattung der Kindertagesstätte<br />

„Spatzennest“ und zum anderen um eine Zuwendung von einem<br />

Betreiber von Windkraftenergieanlagen (WEA) zugunsten der Ausrichtung<br />

des traditionellen <strong>Guntersblum</strong>er Leininger Marktes.<br />

RM Walter Reineck (FWG) teilt mit, dass er der Spende des WEA-<br />

Betreibers nicht zustimmen kann und begründet seine Ablehnung mit<br />

Bedenken angesichts etwaiger künftig auf <strong>Guntersblum</strong>er Gemarkung<br />

zu errichtender Windkraftenergieanlagen. Dabei verweist er auf die<br />

bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu dem Thema „Korruption im<br />

öffentlichen Bereich“ im Hinblick der zurzeit bestehenden Verhandlungen<br />

mit den WEA-Betreibern.<br />

Ortsbürgermeister Reiner Schmitt entgegnet dem, dass die Ortsgemeinde<br />

<strong>Guntersblum</strong> keinerlei Einfluss auf die Auswahl des Anlagenbetreibers<br />

habe, der zuletzt aufgrund der Verhandlungen mit den<br />

Grundstückseigentümern den Zuschlag für den notwendigen Grundstücksankauf<br />

erhält. Auch besitzt die Ortsgemeinde in der ausgewiesenen<br />

Eignungs- / Vorrangfläche keine eigenen landwirtschaftlichen<br />

Grundstücke, so dass eine Unmittelbarkeit nicht gegeben sei. Zudem<br />

werde die Kommunalaufsicht über jegliches Spendenangebot vor der<br />

Annahme durch eine schriftliche Anzeige in Kenntnis gesetzt, und es<br />

ist hier nicht nur der Zuwendungsgeber und die Zuwendungshöhe,<br />

sondern auch der Zweck bzw. der Grund der Zuwendung sowie die<br />

sonstige Beziehung zu dem Zuwendungsgeber mitzuteilen.<br />

Nach eingehender Beratung ergeht sodann folgender<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spenden unter der<br />

Bedingung zu, dass seitens der Kommunalaufsichtsbehörde keine<br />

Bedenken geäußert werden.


<strong>Guntersblum</strong> - 26 - Ausgabe 32/2012<br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Grundwasserstand in <strong>Guntersblum</strong><br />

An der Grundwassermessstelle 2037 wurden laut Auskunft des Wasserwerkes<br />

folgende Werte abgelesen:<br />

In der Zeit vom 15.11.2004 bis 02.07.2012 lag der niedrigste Stand bei<br />

84,11m ü NN und der höchste Stand bei 84,72 m ü NN.<br />

23.04.2012 84,54 m ü NN<br />

30.04.2012 84,54 m ü NN<br />

07.05.2012 84,53 m ü NN<br />

14.05.2012 84,53 m ü NN<br />

21.05.2012 84,55 m ü NN<br />

30.05.2012 84,51 m ü NN<br />

04.06.2012 84,51 m ü NN<br />

11.06.2012 84,51 m ü NN<br />

18.06.2012 84,05 m ü NN<br />

25.06.2012 84,05 m ü NN<br />

02.07.2012 84,50 m ü NN<br />

09.07.2012 84,50 m ü NN<br />

16.07.2012 84,48 m ü NN<br />

23.07.2012 84,47 m ü NN<br />

30.07.2012 84,48 m ü NN<br />

06.08.2012 84,49 m ü NN<br />

gez. Schmitt, Ortsbürgermeister<br />

Kindertagesstätte „Zukunftswerkstatt“<br />

wird eingeweiht - Tag der offenen Tür<br />

Nach knapp eineinhalbjähriger Bauzeit ist mit den Abschlussarbeiten<br />

des Außengeländes die Kindertagesstätte „Zukunftswerkstatt“ fertiggestellt.<br />

Die Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong>, als Trägerin dieser und damit<br />

ihrer dritten Kindertagesstätte, lädt aus diesem Anlass für Samstag,<br />

den 11. August, um 11.30 Uhr, zur Einweihung und offiziellen Inbetriebnahme<br />

ein. Die neue Kindertagesstätte trägt zurecht den Namen<br />

„Zukunftswerkstatt“, wird deren Ausführung und Betrieb im wesentlichen<br />

doch von den folgenden Elementen bestimmt:<br />

Das als Passivhaus ausgeführte Gebäude mit seinem enorm niedrigen<br />

Energieverbrauch wird durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage gar<br />

zu einem Energiegewinnhaus, weil die Menge des selbst produzierten<br />

Stromes über der Menge des Eigenverbrauchs liegt.<br />

Die optimale Innenraumgestaltung und Ausstattung entspricht ganz<br />

und gar den Anforderungen einer modernen und zeitgemäßen Kinderbetreuung,<br />

die in hohem Maße sowohl die Ganztagsbetreuung als<br />

auch die Betreuung der unter Dreijährigen im Fokus hat. Ein weiteres<br />

Element ist der naturnahe Spielplatz, der in seinem Wesen auf sonst<br />

übliche Möblierungen verzichtet, dafür aber die kindliche Entwicklung<br />

und Kreativität im Umgang und im Spiel mit natürlichen Stoffen und<br />

die Beobachtungen von natürlichen Vorgängen fördert. Ein Konzept<br />

des Kita-Teams, das den hohen Anforderungen einer modernen Pädagogik<br />

gerecht wird und frisches, qualitativ hochwertiges, ausgewogenes<br />

und biologisch zertifiziertes Mittagessen aus unserer Region<br />

beschließen den konzeptionellen Reigen dieser neuen Kindertagesstätte.<br />

Die Kosten der Kindertagesstätte belaufen sich auf ca. 1,5 Millionen<br />

Euro und bewegen sich unter Berücksichtigung einer zweijährigen<br />

Teuerungsrate im vorgesehenen Kostenrahmen. Nach Abzug der Landes-<br />

und Kreisfördermittel schlagen 1,1 Millionen Euro im Gemeindehaushalt<br />

zu Buche. Sicherlich ein hohes finanzielles Engagement<br />

der Ortsgemeinde, aber ein Engagement das bei allen Fraktionen<br />

des Gemeinderates Unterstützung fand, ein Engagement das wegen<br />

der Interessensberücksichtigung unserer Kinder und jungen Familien<br />

unseren Ort attraktiver macht und ein Engagement auf das wir <strong>Guntersblum</strong>er<br />

auch stolz sein dürfen.<br />

Ich lade herzlichst zur Einweihung mit anschließender Begehung der<br />

Kindertagesstätte ein.<br />

Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister<br />

Pflege des Außenbereichs stellt<br />

Biodiversität in den Mittelpunkt<br />

Mit seinem einstimmigen Beschluss vom 14.12.2010 ist der <strong>Guntersblum</strong>er<br />

Gemeinderat dem kommunalen Bündnis zur Erhaltung der<br />

lokalen Biodiversität beigetreten. Biodiversity - zu Deutsch Biodiversität,<br />

ist eine Wortverbindung aus biological diversity, was biologische<br />

Vielfalt bedeutet. Biodiversität bezeichnet sowohl das Vorkommen<br />

vieler unterschiedlicher Pflanzen- und Tierarten als auch die Vernetzung<br />

verschiedener Lebensräume untereinander. Eine gute Durchmischung<br />

von Lebensräumen mit verschiedener Ausprägung bietet<br />

unterschiedlichen Tier- und Pflanzenarten die Möglichkeit, sich an<br />

einem Ort anzusiedeln. Diese wiederum sind Nahrungsgrundlage<br />

für verschiedene Tiere oder erfüllen wichtige Funktionen im Ökosystem.<br />

In einem gut funktionierenden Ökosystem bestehen vielfältige<br />

Beziehungen sowie ein ständiger Austausch und eine gegenseitige<br />

Abhängigkeit. Am Bild eines Obstbaumes wird dies deutlich. Er ist ein<br />

beliebter Lebensraum und Nahrungsquelle für eine Vielzahl von Arten,<br />

wie Vögel, Kleinsäuger, Insekten und natürlich für uns Menschen. Auf<br />

und um einen einzigen Obstbaum finden sich rund 1000 verschiedene<br />

Arten. Viele von ihnen dienen anderen als Nahrung. Käfer und Mikroorganismen<br />

bauen herumliegendes Holz ab und schließen Stoffkreisläufe.<br />

Und im Boden graben sich Regenwürmer durch die Erde und<br />

sorgen für die Fruchtbarkeit des Baumes. Biodiversität ist Lebensgrundlage<br />

und Lebensversicherung. Bei Störungen im Ökosystem<br />

sorgt Vielfalt für Reaktionsfähigkeit und Stabilität. Dem biodiversitären<br />

Anspruch einerseits und dem Pflegeanspruch der Bürgerinnen und<br />

Bürger andererseits gilt es Rechnung zu tragen und hier sind die Mitarbeiter<br />

des <strong>Guntersblum</strong>er Bauhofes in hohem Maß gefordert, weil<br />

eine differenzierte und sensibilisierte Pflege notwendig ist. So sind<br />

beispielsweise Mulcharbeiten bei stillgelegten Flächen zwischen Ende<br />

März und Ende Juni untersagt, um Jungwild, Bodenbrüter und die<br />

Entwicklung bestimmter Pflanzen nicht zu beeinträchtigen. Manche<br />

Flächen erfordern gar eine längere Auszeit von Pflegemaßnahmen, um<br />

ein für das Ökosystem notwendiges Erblühen von Pflanzen zu ermöglichen.<br />

Die Rücksichtnahme gegenüber der Natur zahlt sich aus und<br />

sei an einem Beispiel verdeutlicht: nährstoffarme Wegränder in unserer<br />

Gemarkung bringen oftmals zahlreich blühende Pflanzen hervor,<br />

wie beispielsweise die Sichelmöhre. Diese Pflanze wiederum bildet<br />

die Lebensgrundlage für ein Insekt, das lange Zeit als ausgestorben<br />

galt und zwar einer seltenen Art der Goldwespe. Dieses Insekt wurde<br />

bei einer Begehung unserer Gemarkung zufällig wieder gefunden. Dies<br />

zeigt wie wichtig es ist auch die uns scheinbar nutzlosen Pflanzen der<br />

Wegränder zu erhalten und nicht vor dem Verblühen zu mähen. Was<br />

Vögel und Insekten gut tut nutzt auch den Menschen, weil beispielsweise<br />

hochstehende Wiesen und Wegränder sich als Feuchtigkeitsspender<br />

regulierend auf das Mikroklima auswirken und ein reduziertes<br />

Mähen, als willkommener Nebeneffekt, die Bauhofmitarbeiter entlastet.<br />

Dieser Sichtweise wollen wir auch weiter folgen und für das kommende<br />

Jahr prüfen, welche Grünflächen sich als Wildblumenfläche<br />

eignen und damit der Natur, dem Betrachter, dem Bauhofteam und<br />

den ehrenamtlich Engagierten von Vorteil sein könnten.<br />

Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister<br />

Gemeinde <strong>Guntersblum</strong> verleiht Elektroroller<br />

Die Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong> möchte ihren Bürgerinnen und Bürgern<br />

in den Sommermonaten anbieten, den im Jahr 2010 vom EWR<br />

übergebenen Elektroroller auszuleihen. Die Entleihungszeit erfolgt<br />

ausnahmslos über das Wochenende. Der Roller wird freitagmorgens<br />

zwischen 11 und 12 Uhr am Bauhof in Empfang genommen und wird<br />

montagmorgens 12 Uhr wieder zurückgebracht. Getankt wird an der<br />

Steckdose. Das Ausleihen des Elektrorollers ist kostenlos, erfolgt nur<br />

unter Vorlage der erforderlichen Fahrerlaubnis und in Reihenfolge der<br />

Anmeldungen. Den Verleih übernimmt Frau Claudia Reck, Telefon:<br />

902112.<br />

Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister<br />

Sprechstunde<br />

Die Sprechstunde findet jeden Mittwoch von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

im Rathaus, Alsheimer Straße 29, statt. Selbstverständlich stehe ich<br />

Ihnen auch gerne außerhalb der Sprechstunde - nach vorheriger Terminvereinbarung<br />

- zu einem Gespräch zur Verfügung.<br />

gez.: Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister


<strong>Guntersblum</strong> - 27 - Ausgabe 32/2012<br />

Gemeindebücherei <strong>Guntersblum</strong><br />

Die Gemeindebücherei ist wieder normal geöffnet: Dienstag 16.00 -<br />

18.00 Uhr und Freitag 15.00 - 17.00 Uhr.<br />

gez.: Susanne Weber<br />

Gemeindebücherei <strong>Guntersblum</strong><br />

Absperrung am Kellerwegfest 2012<br />

Auch zum diesjährigen Kellerweg werden wieder einige Zufahrtsstraßen<br />

durch fest installierte Querbaken halbseitig bzw. voll abgesperrt.<br />

Dazu erfolgt eine Verkehrsbeschilderung mit dem Verkehrszeichen<br />

250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit zeitlicher Befristung.<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Aus Vereinen und Verbänden<br />

Feuerlöscher<br />

Die Feuerlöscherprüfung findet am Samstag: 11.08.2012, 09.00 bis<br />

12.00 Uhr bei Jürgen Urlbauer, Julianenstraße 46 statt.<br />

Radfahrgemeinschaft <strong>Guntersblum</strong> 1984<br />

Einladung zum Empfang der „Burgeiser Radler“<br />

Vor der Eröffnung des Kellerweg-Festes am<br />

Freitag, 17. August, ist am Julianenbrunnen die<br />

Zieleinfahrt von sieben Radfahrern aus Burgeis/<br />

Südtirol. Sie haben eine dreitägige Tour mit sportlichen<br />

Herausforderungen hinter sich. Dabei sind<br />

zwei Begleiter im „Besenbus“ und Fans. Damit<br />

wird traditionsgemäß unsere Radtour nach Burgeis,<br />

dieses Jahr an Pfingsten, freundschaftlich<br />

erwidert. In Burgeis erlebten unsere <strong>Teil</strong>nehmer<br />

ein schönes Fest, das lange in Erinnerung bleibt.<br />

Diese Radtouren im Fünfjahres-Rhythmus bestehen<br />

schon 30 Jahre. Zu diesem Empfang laden<br />

wir herzlich ein und freuen uns über eine große<br />

Kulisse. Auf den letzten Kilometern werden<br />

die Freunde von unseren Aktiven begleitet und<br />

gemeinsam das Ziel erreichen. Die Ankunft ist ca.<br />

18.30 Uhr. Ansprachen und Ehrungen mit einem<br />

besonders gestalteten Gastgeschenk schließen<br />

sich an. Vertreten sind dabei auch der Verkehrsvereins<br />

und die Ortsgemeinde. Dabei werden der<br />

Musikverein St. Julianen und die <strong>Guntersblum</strong>er<br />

Kellersänger musikalisch einstimmen und zur offiziellen Eröffnung<br />

des Kellerweg-Festes überleiten.<br />

Kellerweg-Fest 2012 in <strong>Guntersblum</strong><br />

„Das Weinfest mit der Besonderen Note“<br />

Keine Massenveranstaltung, sondern ein Weinfest mit familiärem Charakter,<br />

das gibt es an den beiden letzten August-Wochenenden beim<br />

Kellerweg-Fest in <strong>Guntersblum</strong>. Auf dem einen Kilometer langen, an<br />

den <strong>Guntersblum</strong>er Weinbergen gelegenen Kellerweg, laden mehr als<br />

35 Weinkeller und Weinstände zum Verweilen und Entspannen ein.<br />

In den Kellern und Ständen präsentieren die einheimischen Winzer<br />

ihre Produkte. Eine Palette von über 400 Weinen und Sekten aus<br />

<strong>Guntersblum</strong>er Lagen stehen Ihnen dabei zur Auswahl bereit. Ganz<br />

besondere Beachtung verdienen dabei die „Weine mit der Besonderen<br />

Note“, die jedes Jahr von einer unabhängigen Expertenkommission<br />

zum Kellerweg-Fest prämiert werden. 2012 stehen die weißen<br />

Bukettweine wie Gewürztraminer, Sauvignon blanc, Sieger, Bacchus,<br />

Kanzler, Findling, Scheurebe usw. im Fokus der Auswahl. Angeboten<br />

werden diese ausgezeichneten Weine als Weinprobe im Keller des<br />

Verkehrsvereins.<br />

Da Wein bekanntlich Appetit macht, wird auch für die unterschiedlichsten<br />

Gaumenfreuden gesorgt. Die Palette der angebotenen<br />

Speisen reicht von feinen Delikatessen bis zu Pellkartoffeln mit Kräuterquark<br />

oder Spundekäs.<br />

Die so zu sich genommenen Kalorien können anschließend bei einem<br />

Tanz mit Live-Musik zu den unterschiedlichsten Musikrichtungen<br />

abtrainiert werden. Von Volksmusik über Soul, Jazz und Rock ist alles<br />

in den Weinkellern vertreten.<br />

Eröffnungsfeuerwerk, Künstlermeile und Familientag<br />

Ein besonderer Genuss für die Augen wird wieder das große Höhenfeuerwerk<br />

am Freitag, 17. August gegen 22.15 Uhr sein. Zusammen<br />

mit der feierlichen Eröffnung des Kellerweg-Festes durch die Rheinhessische<br />

Weinkönigin Helgard Frey, <strong>Guntersblum</strong>, bildet dies den<br />

Auftakt der Festtage.<br />

An beiden Samstagen haben die Besucher zwischen 13:00 und 18:30<br />

Uhr die Möglichkeit, an einer Gefahrenen Weinbergsführung mit Weck,<br />

Worscht un Woi teilzunehmen. Der Transport zu den drei Haltestationen<br />

erfolgt dabei mittels Traktoren und Weinbergs-Wägelscher.<br />

Bei einem Ortsrundgang (Beginn 15.30 Uhr) mit geschulten Führern<br />

besteht die Möglichkeit, <strong>Guntersblum</strong> zu Fuß zu erkunden. Ein Rundgang,<br />

bei dem sich Geschichte und Kultur auf amüsante Weise verbinden.<br />

Der Sonntag des Hauptfestes, der 19. August, ist wie jedes Jahr den<br />

Familien gewidmet. Während auf die Großen von 11.00 bis 20.00 Uhr<br />

der Künstlermarkt mit einem bunten Angebot wartet, können die jüngeren<br />

Besucher von 14.00 bis 18.00 Uhr die Spielangebote entlang<br />

des Kellerwegs nutzen. Bereichert wird der Familientag ab 13:00<br />

Uhr durch die Vorstellung und Ausfahrt einer Vielzahl von Oldtimer-<br />

Traktoren. Um 14:00 Uhr findet eine Autogrammstunde mit der Rheinhessischen<br />

Weinkönigin Helgard Frey statt. Bei der Rheinhessischen<br />

UnKräuterwanderung (Beginn 14.30) wird vieles Interessantes über<br />

die einheimischen Un-Kräuter als Delikatesse und Naturapotheke vermittelt.<br />

Familiäre Atmosphäre entspannt genießen und unter Freunden weinfrohe<br />

Stunde verbringen. Kommen, mitmachen, Spaß haben: „Gäste<br />

werden zu Freunden“.<br />

Einladung zur<br />

Oldtimer Traktoren- und Bulldog - Schau<br />

zum Kellerwegfest am 19. August 2012<br />

Wie in den vergangenen Jahren findet auch dieses Jahr wieder eine<br />

Oldtimer Traktoren und Bulldog - Schau, mit anschließender Fahrt<br />

durch den Kellerweg, statt.<br />

Alle interessierten Besitzer von Oldtimern aus „ nah und fern „ sind<br />

herzlich dazu eingeladen.<br />

Die Organisation haben der Verkehrsverein <strong>Guntersblum</strong> und der Verein<br />

zur Erhaltung <strong>Guntersblum</strong>er Kulturgutes.<br />

Informationen erhalten Sie bei Helmut Metzger vom Kulturverein <strong>Guntersblum</strong>,<br />

Tel. Nr. 0 62 49/47 17<br />

E-Mail Adresse: metzger.gimbsheim@t-online.de<br />

und bei Klaus Börner, vom Verkehrsverein <strong>Guntersblum</strong>,<br />

Tel. Nr. 0 62 49/67 49 36 oder 0172/ 7 77 95 11<br />

E-Mail Adresse: klausboerner@t-online.de


<strong>Guntersblum</strong> - 28 - Ausgabe 32/2012<br />

Profil statt Promille am Kellerwegfest<br />

Jugendamt des Landkreises Mainz-Bingen sowie Polizei und Ordnungsamt der VG <strong>Guntersblum</strong> begleiten nun schon im fünften Jahr das<br />

Kellerwegfest, um gegen unkontrollierten Alkoholkonsum von jungen Leuten vorzugehen.<br />

Mit dem Motto: „PROfil statt PROmille“ sollen die Jugendlichen auf verantwortungsbewussten Konsum von Alkohol aufmerksam<br />

gemacht werden.<br />

Zur Unterstützung der Jugendlichen ist allen Festtagen ein Kontrollteam im Kellerweg unterwegs.<br />

Die „Kontrolleure“ bestehen aus jeweils einem Mitarbeiter des Jugendamtes, der Ordnungsbehörde sowie der Polizei. Sie wollen nicht nur<br />

eingreifen, wenn Jugendliche mit nicht erlaubten Alkoholika angetroffen werden, sondern auch mit den jungen Leuten direkt ins Gespräch<br />

kommen. Deshalb ist die Initiative an allen Kellerweg- Festtagen unterwegs, um die jungen Menschen zu Alkoholgenuss in vernünftigem Maß<br />

zu motivieren. Auch Eltern sollen angesprochen werden, damit sie die Hintergründe des Problems erkennen. So soll auch vermittelt werden,<br />

welche Hilfsangebote es für Betroffene gibt.<br />

Oft kennt man sich: Die jugendlichen Trinker und das „Alkoholteam“ -. Das Jugendamt, das Ordnungsamt sowie die Polizei arbeiten zusammen.<br />

Dabei ist dem Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> Herrn Michael Stork sehr wichtig, dass das „Kontrollteam“ zusammen<br />

auftritt. Für das bevorstehende Kellerwegfest 2012 geht es nicht darum Staatsgewalt zu demonstrieren, vielmehr soll bei den Kontrollen auf<br />

Hilfsmöglichkeiten hingewiesen werden:<br />

So stehen die Rettungsdienste bereit. Die Jugendämter können benachrichtigt werden. Es besteht zudem die Möglichkeit Adressen von<br />

Suchthilfezentren zu vermitteln. Eltern werden bei Bedarf informiert, um ihre angetrunkenen Kinder abzuholen.<br />

Die Erfahrungswerte der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass manchmal der heilsame Schock des Erwischtwerdens wahrnehmbar ist.<br />

Dabei trifft das „Team“ nicht nur auf alkoholisierte junge Männer. Leider erliegen auch immer mehr Mädchen dem kollektiven Saufen, die bei<br />

dem Motto: „Möglichst viel, möglichst schnell, möglichst billig“ angetroffen werden.<br />

Und genau dieser Problematik soll mit den Kontrollgängen entgegen gewirkt werden, denn auch in diesem Jahr soll das Kellerwegfest wieder<br />

ein unbeschwertes Fest für alle Festbesucher werden, gleich welchen Alters und gleich welchen Geschlechts!<br />

In diesem Sinne herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Ihnen allen ein schönes und stimmungsvolles Kellerwegfest<br />

2012.<br />

Ihr Bürgermeister Michael Stork<br />

Wir sind Weinkönigin…<br />

…und würden es auch gerne bleiben.<br />

Dazu brauchen wir Ihre Unterstützung! Am Samstag, 22. September<br />

2012 findet in Neustadt/Weinstraße die Vorentscheidung zur Wahl der<br />

Deutschen Weinkönigin statt. Es wird die Nachfolgerin von Annika<br />

Strebel, der amtierenden Deutschen Weinkönigin, gesucht. Insgesamt<br />

werden sich dabei 13 Kandidatinnen zur Wahl stellen. Für das Weinanbaugebiet<br />

Rheinhessen wird sich die Rheinhessische Weinkönigin Helgard<br />

Frey, <strong>Guntersblum</strong>, um die Krone bewerben. Der Verkehrsverein<br />

<strong>Guntersblum</strong> will diese Bewerbung tatkräftig unterstützen und sucht<br />

daher Mitfahrerinnen und Mitfahrer nach Neustadt. Die Busfahrt findet<br />

am 22.09.2012 statt. Abfahrt in <strong>Guntersblum</strong> wird voraussichtlich um<br />

14.00 Uhr, die Rückkunft in <strong>Guntersblum</strong> gegen 23.00 Uhr sein. Der<br />

Eintritt kostet EUR 42,00 pro Person und beinhaltet Getränke (Wein,<br />

Sekt, Wasser) und Essen in Buffetform. Die Kosten für die Busfahrt<br />

werden in voller Höhe übernommen vom Bauern- und Winzerverein,<br />

den vin-novativen-Winzern und dem Verkehrsverein. Anmeldungen<br />

sind ab sofort möglich unter 06249 674936 (Börner) oder 06249 2648<br />

(Haas) sowie unter Email info@verkehrsverein-guntersblum.de. Da<br />

die Anzahl der Plätze im Bus und in Neustadt begrenzt sind, gilt die<br />

Reihenfolge der Anmeldungen. Die Personen, die an der Fahrt zur<br />

Vorentscheidung teilnehmen, haben die Möglichkeit, auch die Fahrt<br />

zum Finale am Samstag, 29.09.2012 mitzumachen. Vorausgesetzt,<br />

dass Helgard Frey unter die besten 6 Kandidatinnen und damit ins<br />

Finale kommt, veranstaltet der Verkehrsverein eine weitere Busfahrt<br />

nach Neustadt. Mit Ihrer Beteiligung unterstützen Sie Helgard Frey bei<br />

ihrem Vorhaben, die Krone der Deutschen Weinkönigin erneut nach<br />

Rheinhessen zu holen.<br />

DRK-Rotkehlchen-Bus<br />

Ob zum Einkauf oder sonstige Fahrten - wir fahren kostenlos unsere<br />

mobilitätseingeschränkten Mitbürgerinnen und Mitbürger jeden Donnerstag:<br />

➡ von 10 - 12 Uhr zu Zielen in <strong>Guntersblum</strong> und<br />

➡ von 13 - 17 Uhr zu Zielen in Alsheim und Oppenheim.<br />

Anmeldung bitte mittwochs telefonisch von 15 - 17 Uhr unter der Tel.<br />

Nr. 8110 - DRK - Bereitschaft Ortsverein <strong>Guntersblum</strong>.<br />

Das DRK - Rotkehlchen - Team<br />

SPD Ferienspiele<br />

Am 22. Juli fand das diesjährige Tischtennisturnier des SPD Ortsverein<br />

<strong>Guntersblum</strong> im Rahmen der Ferienspiele statt. Die Kinder haben<br />

mit sehr viel Freude und Begeisterung teilgenommen. In der Klasse<br />

der 6-9 Jährigen wurden folgende Plätze belegt: 1. Sieger Maximilian<br />

Neumer, 2. Sieger Alito Machicane, 3. Sieger Fabio Diehl, 4. Sieger<br />

Mick Rösch und 5. Sieger, die jüngste <strong>Teil</strong>nehmerin, Jennifer Kotheimer.<br />

Und in der Klasse der 10 - 12 Jährigen: 1. Sieger Nils Oswald,<br />

2. Sieger Luca Vopel und 3. Sieger Nina Oswald. Für die Organisation<br />

war Karlheinz Daubermann und Michael Henke zuständig. Die Spielleitung<br />

lag in den bewährten Händen von Stefan Metzler. Für das leibliche<br />

Wohl sorgten Paola Vassallo und Nadine Neumer.<br />

Reit- und Fahrverein <strong>Guntersblum</strong> e.V.<br />

Abreiteplatz Springen gesperrt !!!!!!<br />

Ab dem 10.08.2012 ist der Abreiteplatz Springen (kleiner Springplatz)<br />

gesperrt. Die Renovierungsmaßnahmen beginnen und ab dem<br />

10.08.2012 wird mit einem Radlader die Tretschicht abgetragen. Nutzt<br />

mit Euren Pferden bitte den großen Springplatz oder den Dressurplatz.<br />

Wir bitten um Euer Verständnis.<br />

Der Vorstand<br />

Endlich ist es soweit<br />

In der Woche ab dem 27.08.2012 kommt endlich unser neuer Reitplatzbelag.<br />

Genauere Daten für Arbeitseinsätze werden im Amtsblatt<br />

vorher bekannt gegeben.<br />

Westernreitstunde mit Uli<br />

Bei Interesse und genauen Termin bitte mit Andrea Kronen in Verbindung<br />

setzen (0172-5858458)<br />

Reitstunden mit Heidrun<br />

Bei Interesse bitte telefonisch melden bei Heidrun Memminger (0171-<br />

5465887)<br />

Dressurlehrgang „Basis“ mit Silvia Henß<br />

Vom 14.09.2012 - 16.09.2012 findet auf dem Gelände des Ruf<br />

<strong>Guntersblum</strong> e.V. ein Dressurlehrgang mit Silvia Henß statt. Kosten<br />

60.- €/pro Tag (80.- €/incl. Videoanlayse) 30min. intensive Einzeldressurarbeit.<br />

Bei Interesse und Anmeldung bis spätestens 02.09.2012 bei<br />

Nadine Thiel-Kuhn (0160-97572497) um Vorkasse wird gebeten.


<strong>Guntersblum</strong> - 29 - Ausgabe 32/2012<br />

Kerbeumzug Gimbsheim<br />

Am 23.09.2012 findet wieder der Gimbsheimer Kerbeumzug statt, an<br />

dem wir teilnehmen möchten. wir würden uns freuen wenn wir wieder<br />

eine Reitergruppe und eine Fuß(Wagen)-gruppen stellen könnten.<br />

Für ein bisschen zu planen meldet euch Heidrun (0171-5465997) oder<br />

Nadine (0160-97572497)<br />

Jubiläum/Tag der offenen Tür<br />

Anlässlich unseres 85-jährigen Jubiläums und der Renovierung unseres<br />

Platzes möchten wir am 30.09.2012 einen Tag der offenen Tür mit<br />

einem kleinen Rahmenprogramm veranstalten.<br />

Habt ihr Lust zu helfen oder möchtet am Programm teilnehmen (Quadrille,<br />

etc.)?? Dann meldet euch bei Nadine (0160-97572497), Andrea<br />

(0172-5858458) oder Heidrun (0171-5465997)<br />

Turnverein 1848 <strong>Guntersblum</strong><br />

Weiterer Zumba-Kurs<br />

Mit der superbesuchten Schnupperstunde ist der erste Kurs erfolgreich<br />

angelaufen. Er findet dienstags von 17.30 bis 18.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus<br />

statt. Jederzeit können Zehnerkarten dazu gelöst<br />

werden.<br />

Auf Grund der Nachfrage können wir mit der autorisierten Trainerin<br />

Gudrun Maul aus <strong>Guntersblum</strong> einen zweiten Kurs mit alternativen<br />

Uhrzeiten anbieten: montags von 20 bis 21 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus.<br />

Beginn ist am 20. August. Die Kursgebühren für die<br />

Zehnerkarte: TV-Mitglieder 30 Euro und Nichtmitglieder 60 Euro. Informationen<br />

und Anmeldungen direkt bei Gudrun Maul, Telefon 06249<br />

/ 7557 oder E-Mail: dalila@vodafone.de. Auch hierzu gibt es eine<br />

Schnupperstunde.<br />

Carsten Wedel holt zum zweiten Mal den<br />

<strong>Guntersblum</strong>er Kellerweg-Cup<br />

4 Tage erstklassiges Tennis auf der Anlage<br />

des 1. TK <strong>Guntersblum</strong><br />

Im hochklassig besetzten 32iger Feld standen sich in den Halbfinalen<br />

die an Position 2 bis 5 gesetzten Spieler gegenüber. Lediglich der Top<br />

gesetzte Christian Hagenow (TC Mörsch) schied verletzungsbeding<br />

frühzeitig aus.<br />

Andreas Kraus (TK <strong>Guntersblum</strong>) lieferte sich im ersten Halbfinale<br />

gegen Patrick Sieber (TC Dalheim) einen harten Kampf, welchen der<br />

Dalheimer letztendlich mit 10:4 im Match-Tiebreak für sich entschied.<br />

Im zweiten Halbfinale lieferten sich Marcel Fitzner (TC Ludwigshafen<br />

Oppau) und Carsten Wedel (TK <strong>Guntersblum</strong>) ein sehr ausgeglichenes<br />

Spiel auf sehr hohen Niveau. Leichte Schwierigkeiten mit dem Wind<br />

beim Aufschlag bei Marcel Fitzner haben letztlich den Ausschlag zu<br />

Gunsten von Carsten Wedel gegeben, der sich am Ende mit 7:6 und<br />

6:4 durchsetzte.<br />

Im Spiel um Platz 3 musste der fast 30 Jahre ältere Andreas Kraus<br />

gegen einen sehr gut aufspielenden Marcel Fitzner dem harten Halbfinale<br />

und den extrem heißen Anfangstagen Tribut zollen, als er beim<br />

Stand von 2:6 und 0:3 aufgeben musste.<br />

Das Endspiel zwischen den beiden LK7 Spielern Wedel und Sieber<br />

schien zu einer einseitigen Partie zu werden, CarstenWedel dominierte<br />

den ersten Satz deutlich mit 6:1. Erst im zweiten Satz kam Patrick<br />

Sieber so richtig ins Spiel. Als er dann noch 2 Matchbälle abwehrte,<br />

schien das Match zu kippen. Doch Carsten Wedel schaffte es nochmals,<br />

die letzten Kräfte zu mobilisieren und den Turniersieg mit 7:5<br />

nach Hause zu bringen.<br />

Die B-Runde wurde deutlich vom Topgesetzen Adrian Natusch (RFV<br />

Bodenheim) dominiert. Lediglich im ersten Satz des Endspiels gegen<br />

Marius Gramlich (TV Grün-Weiss Pfiffligheim) wurde es mit 6:4 einmal<br />

etwas eng. Der zweite Satz und somit der Sieg in der B-Runde<br />

war dann aber mit 6:1 wieder eine deutliche Angelegenheit. Völlig<br />

entkräftet durch die heißen Temperaturen musste Daniel Münk (TK<br />

<strong>Guntersblum</strong>) bereits sein Halbfinalspiel beim Stand von 1:6 und 0:1<br />

aufgeben und konnte auch nicht mehr zum Spiel um Platz 3 antreten,<br />

so dass Philipp Riemann (TC Eimsheim) kampflos Platz 3 der B-Runde<br />

belegte.<br />

Trotz des extremen Wetters mit Temperaturen von weit über 30 Grad<br />

am Donnerstag und Freitag, sowie einem Platzregen am Samstag<br />

konnten bis auf ein Spiel alle anderen 46 Spiele der A- und B-Runde<br />

gemäß Turnierplan erfolgen, was nicht zuletzt den hervorragenden<br />

Platzverhältnissen in <strong>Guntersblum</strong> zu verdanken ist. Neben dem<br />

Platzwart Gerhard Kaiser gilt der besondere Dank den Sponsoren,<br />

Sparkasse Mainz, Pfungstädter Privatbrauerei, der Volksbank <strong>Guntersblum</strong>,<br />

sowie der Firma Coty, die mit ihren Preisen wesentlich zum<br />

Turniererfolg beitragen.<br />

Hoch erfreut zeigt sich auch in diesem Jahr der TK <strong>Guntersblum</strong> über<br />

die vielen positiven Rückmeldungen sowohl der <strong>Teil</strong>nehmer, als auch<br />

der zahlreichen Zuschauer, welche immer wieder den besonderen<br />

familiären Charakter des Turniers betonen. Das in dem kleinen Verein<br />

aber auch das Sportliche nicht zu kurz kommt beweist die Tatsache,<br />

dass der Turniersieger Carsten Wedel, sowie der Viertplatzierten Andreas<br />

Kraus beide für <strong>Guntersblum</strong> in der Rheinhessenliga der Herren<br />

30 antreten.<br />

CarstenWedel hat auch direkt nach dem Finale bereits angedeutet,<br />

dass er im nächsten Jahr beim 5. Kellerweg-Cup wieder antreten wird,<br />

um seinen Titel zu verteidigen.<br />

von links nach rechts:<br />

Andreas Kraus, Patrick Sieber, Carsten Wedel, Marcel Fitzner<br />

Kabbaratz<br />

Mach´s gut Alter! - Kabbaratz mit Vorpremiere in <strong>Guntersblum</strong><br />

Evelyn Wendler und Peter Hoffmann zählen in geburtenschwachen<br />

Zeiten zu den geburtenstarken Jahrgängen. Sie sind beide in den besten<br />

Jahren. Das heißt, die guten liegen hinter ihnen. Sie hat ein Herz<br />

für die Jugend, er ein Gedächtnis wie ein Elefant. Sie fühlt sich jünger,<br />

er sieht das nicht ein und auch nicht so aus.<br />

In seinem 23. Programm geht es „Kabbaratz“ um Jung und Alt, also<br />

zwei vollkommen unterschiedliche Ansichten der Gegenwart. Die<br />

einen haben keine Zeit, jung zu bleiben, die anderen keine Zeit, alt<br />

zu werden. Auf der Suche nach der verlorenen Zeit präsentiert Ihnen<br />

Kabbaratz Menschen, die eine Menge erfahren, aber keine Erfahrungen<br />

gemacht haben und eine ewig junge Gesellschaft, der die Phantasie<br />

für die Zukunft fehlt.<br />

Was auch immer auf dem Weg vom Schnuller zum Rollator passiert,<br />

es kann immer noch besser werden - nie jünger. Oder anders gesagt,<br />

mit den ersten fehlt uns die Phantasie, erst mit den dritten Zähnen<br />

wissen wir: mit den zweiten beißt man besser.<br />

Am Freitag, 7. September um 20 Uhr, präsentiert sich das bekannte<br />

Kabarett-Duo wieder im <strong>Guntersblum</strong>er Kleinkunstkeller im Kellerweg<br />

und zwar erstmalig mit seinem neusten Programm „Mach´s gut<br />

Alter“. Karten zu diesem mit Spannung erwarteten Kabarettabend<br />

sind ab sofort im Vorverkauf unter www.kulturverein-guntersblum.de,<br />

im Geschenkladen Christine Scholz, bei s´Weinspiel (CBW) und in der<br />

Videothek Regina Beil in <strong>Guntersblum</strong> oder bei Benno´s Haardesign in<br />

Oppenheim erhältlich. Der Eintritt kostet 10 Euro, Eintritt ist ab 19 Uhr.<br />

Kultur- und Weinbotschafter<br />

Rheinhessen e.V. informiert:<br />

Liebe Leseratten, liebe Beatles-Fans!<br />

Am Donnerstag, dem 16. August 12 um 19.00 Uhr liest Christian Pfarr<br />

aus seinem Buch: „Hilfe! 10 Beatles Krimis“ in <strong>Guntersblum</strong> im Keller<br />

90 - dem Sommerfestival, einem Weingarten im legendären Kellerweg.<br />

Es ist eine Initiative des Leinpfad-Verlages mit einer Reihe von<br />

Lesungen auf Weingütern in Rheinhessen, die so neu, wie spannend<br />

ist.


<strong>Guntersblum</strong> - 30 - Ausgabe 32/2012<br />

Herzlich willkommen also am Donnerstag im Kellerweg 90 - der Eintritt<br />

beträgt 5,00 Euro.<br />

Ihre Claudia Bläsius-Wirth<br />

Kultur- und Weinbotschafterin Rheinhessen<br />

Wassersportfreunde <strong>Guntersblum</strong><br />

Vom 24.08.-26.08. findet wieder eine<br />

Verbandsjugendfahrt zum Wildwasserkanal<br />

nach Hüningen oder Metz<br />

(wird kurzfristig entschieden) statt. Anmeldung<br />

und weitere Informationen<br />

unter 015786891278 oder an den<br />

Bootshallentüren.<br />

Die Talfahrt von <strong>Guntersblum</strong> nach Wellmich ist eine alte Tradition und<br />

findet auch in diesem Jahr wieder statt. Abfahrt am 1. September um<br />

9.00 Uhr am Bootshaus. Mittagsrast in Mombach. Übernachtet wird<br />

auf dem Zeltplatz in Geisenheim. Wegen Zeltplatzreservierung, Autovorstellen<br />

am Freitag, 31. August, usw. ist eine Anmeldung bei Klaus<br />

Anderweit, Tel. 06249/7625, bis spätestens 27.08. erforderlich.<br />

SV <strong>Guntersblum</strong> informiert:<br />

Verbandspokal zweite Runde: SV <strong>Guntersblum</strong> schaltet den TuS<br />

Biebelnheim aus<br />

Das die <strong>Guntersblum</strong>er eine hartes Wochenende hinter sich hatten,<br />

war in der ersten Halbzeit zu sehen. Die Jungs vom Kellerweg absolvierten<br />

am vergangenen Wochenende ein Trainingslager und trainierten<br />

wie am Tag zuvor auch an dem Pokalspieltag bereits morgens um<br />

10:00 Uhr das erste mal.<br />

In der ersten Halbzeit hatten die Biebelnheimer nach ca. 15 gespielten<br />

Minuten ein leichtes Übergewicht an Spielanteilen und gingen deswegen<br />

verdientermaßen in der 30. Min in Führung. Das man mit absolutem<br />

Willen die nächste Runde des „Pokals“ erreichen wollte, zeigte<br />

sich nur eine Minute später als Marius Herold im Nachschuss seines<br />

Elfmeters in die Maschen traf. Wiederum ging die TuS in der 40. Min<br />

in Führung. Prompt folgte die Antwort des SVG´s, Steffen Heidrich traf<br />

drei Minuten später nach hohem Anspiel von Patrick Lohmann zum<br />

2:2 Ausgleich. Mit diesem Ergebnis ging es in die Halbzeit.<br />

In der zweiten Spielhälfte schaltete der SV <strong>Guntersblum</strong> einen Gang<br />

höher und bestimmte die Partie. Trotz der Feldüberlegenheit geriet<br />

man in der 61. Min. noch einmal in Rückstand. Aber wie sollte es<br />

nicht anders sein, auch hier wussten die <strong>Guntersblum</strong>er eine Antwort<br />

zu geben. Der eingewechselte Marc Diemer traf neun Minuten später<br />

per Kopf zum 3:3. Nach zahlreichen Angriffen des SVG´s folgte in<br />

der 83. Min. die Vorentscheidung. Bastian Schwarz drängte in dem<br />

gegnerischen Strafraum ein und wurde von den Beinen geholt. Der<br />

Schiedsrichter zögerte nicht lange und zeigte auf den Punkt. Den fälligen<br />

Strafstoß verwandelte Hendrik Bitsch zum 3:4 für <strong>Guntersblum</strong>.<br />

Den Schlusspunkt setzte Marc Diemer der mit seinem zweiten Kopfballtreffer<br />

in der 93. Min. das 3:5 markierte.<br />

Fazit: Die Kellerweg-Elf zeigte große Moral und siegt nach einer starken<br />

zweiten Halbzeit verdient und zieht somit in die nächste Runde<br />

des Verbandspokals.<br />

Aufstellung SVG: Elz, Lohmann - Bocian (30. B. Schwarz) - Weber -<br />

Bitsch, Schömbs - Scheufele - T. Schwarz - Will (54. Greiff), Herold,<br />

Heidrich (66. Diemer)<br />

Nächster Höhepunkt in <strong>Guntersblum</strong>: Spiel zum Kellerwegfest am<br />

Freitag den 17.08. um 19:00 Uhr, SVG I - 1. FC Nackenheim<br />

Auch die zweite Mannschaft des SVG setzt sich im Pokal durch und<br />

erreicht die nächste Runde. Mit einem 2:0 (1:0)- Heimsieg gegen den<br />

klassenhöheren TuS Weinsheim ist die Generalprobe vor dem Saisonauftakt<br />

bei Kickers Worms am kommenden Sonntag gelungen.<br />

Die Mannschaft von Neu-Trainer Timo Kehm zeigte eine ordentliche<br />

Leistung. Zwar wurden viele Chancen zugelassen, auf der anderen<br />

Seite aber auch viele gute Tormöglichkeiten herausgespielt. In der 27.<br />

Minute konnte dann Tom Gengnagel nach einer Ecke zur 1:0-Führung<br />

abstauben. Kurz nach der Halbzeit markierte Andreas Ott das<br />

2:0 (51.). Der weitere Spielverlauf gestaltete sich offen mit leichter<br />

Überlegenheit der Heimmannschaft, sodass der Sieg am Ende völlig<br />

in Ordnung geht.<br />

Nächstes Heimspiel der zweiten Mannschaft am 02.09. um 13:00 Uhr<br />

gegen<br />

Germania Eich II. Im Anschluss spielt die erste Mannschaft um 15:00<br />

Uhr gegen die TSG 1892 Hechtsheim.<br />

An allen Heimspielen der 1. und 2. Mannschaft werden Sie in unserem<br />

Vereinsheim und am „Häuschen“ mit leckeren Speisen und Getränken<br />

versorgt.<br />

Ortsgemeinde<br />

Hillesheim<br />

www.hillesheim-rhh.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Information der Einwohner<br />

über die wichtigsten Beschlüsse des Ortsgemeinderates Hillesheim<br />

aus seiner Sitzung vom 16.05.2012 gemäß § 41 der Gemeindeordnung:<br />

1. OG Hillesheim; Vergabe der Stromkonzession<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Zahlreiche Kommunen entscheiden in den nächsten Monaten neu<br />

über die Konzessionsverträge für Strom. Dabei soll die Versorgung mit<br />

der leitungsgebundenen Energie Strom sicher, preisgünstig, umweltverträglich<br />

und im Interesse der Allgemeinheit organisiert werden<br />

- so steht es sinngemäß im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Eine<br />

Möglichkeit, diesen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden ist der<br />

Stromkonzessionsvertrag. Dabei zahlt der Energieversorger für die<br />

Benutzung der öffentlichen Verkehrswege bei der Verlegung und für<br />

den Betrieb der Leitungen eine Konzessionsabgabe an die Kommunen.<br />

Im Gegenzug profitieren die Kommunen vom Know-how und der<br />

Wirtschaftskraft des Stromunternehmens.<br />

Im Februar erfolgte die Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Stromkonzessionsvertragsangebote<br />

zwecks des Neuabschlusses der Konzessionierung<br />

sowie verbindlicher Angebote im Hinblick auf eine<br />

mögliche Kooperationslösung (Beteiligung) an die drei Gesellschaften<br />

der EWR Netz GmbH mit Sitz in Worms, an e-rp GmbH mit Sitz in<br />

Alzey sowie an Rheinhessen-Energie GmbH mit Sitz in Mainz.<br />

Insb. wurden die Gesellschaften ebenfalls gebeten entsprechend Stellung<br />

zu nehmen in Bezug auf ihre Vorstellungen einer kommunalen<br />

Einflussnahme auf den örtlichen Netzbetrieb, unter Erläuterung ihrer<br />

Konzepte hinsichtlich der Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen<br />

Leistungserbringung während des künftigen Konzessionszeitraumes<br />

in den nächsten 20 Jahren.<br />

Zusammenfassend hat die Ortsgemeinde unter Würdigung der<br />

Gesamtheit aller drei abgegebenen verbindlichen Konzessionsvertragsangebote<br />

sowohl im Hinblick einer reinen Konzessionierung und<br />

einer evtl. gewünschten, möglichen Kooperationslösung (Beteiligung)<br />

für sich selbst zu entscheiden, welches Angebot für sie langfristig vorteilhafter<br />

ist.<br />

Anhand der Handlungsempfehlungen der Verwaltung an die Ortsgemeinde<br />

mit der Stellungnahme zur Auswertung der Vergabekriterien<br />

und der Bewertungsmatrix sowie des Konzessionsvertragsangebots,<br />

hat man ermittelt, dass man den Neuabschluss der reinen<br />

Konzessionierung aufgrund des vorliegenden Ergebnisses mit der<br />

EWR Netz GmbH als bisheriger (Alt-)Stromkonzessionär vornehmen<br />

könnte.<br />

Beratung:<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt OB Schmitt das Wort an<br />

Herrn Felgner von der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Guntersblum</strong>.<br />

Herr Felgner erläutert den Ratsmitgliedern die Vorlage der Verwaltung<br />

zur Vergabe der neuen Stromkonzessionsverträge bis zum Jahr 2032.<br />

Seinen Ausführungen zufolge soll die Versorgung mit der leistungsgebundenen<br />

Energie Strom sicher, preisgünstig, umweltverträglich und<br />

im Interesse der Allgemeinheit organisiert werden.<br />

Eine Möglichkeit, diesen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden,<br />

ist der Stromkonzessionsvertrag. Dabei zahlt der Energieversorger für<br />

die Benutzung der öffentlichen Verkehrswege bei der Verlegung und<br />

für den Betrieb der Leitungen eine Konzessionsabgabe an die Kommunen.<br />

Im Gegenzug profitieren die Kommunen vom Know-how und der Wirtschaftskraft<br />

des Stromunternehmers.<br />

Nach einer ausführlichen Beratung ergeht folgender Beschluss:<br />

Beschluss:<br />

Unter Anwendung der vom Ortsgemeinderat beschlossenen Bewertungs-<br />

bzw. Vergabekriterien ist das von der EWR Netz GmbH unterbreitete<br />

Stromkonzessionsangebot in Bezug auf den Neuabschluss<br />

der reinen Stromkonzession für die Ortsgemeinde vorteilhafter als das<br />

Angebot der übrigen Bewerber.<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages<br />

für die Zeit<br />

Vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2032 mit der EWR Netz GmbH,<br />

eine 100 % Tochtergesellschaft der EWR AG mit Sitz in Worms.<br />

2. Kommunal- und Verwaltungsreform Rheinland-Pfalz;<br />

Zustimmung der Ortsgemeinden zur freiwilligen Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

<strong>Guntersblum</strong> und Nierstein-Oppenheim


<strong>Guntersblum</strong> - 31 - Ausgabe 32/2012<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Das Land Rheinland-Pfalz hat im Rahmen der beabsichtigten Kommunal-<br />

und Verwaltungsreform das 1.Landesgesetz zur Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform vom 28.09.2010 erlassen. In diesem sogenannten<br />

Vorschaltgesetz sind die Grundsätze der Reform enthalten, insbesondere<br />

die Formalien für Fusionen von Gebietskörperschaften, wenn sie<br />

freiwillig erfolgen oder auch bei Zwang durch das Land Rheinland-<br />

Pfalz nach der Freiwilligkeitsphase des 30.06.2012.<br />

Nachdem seitens des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Guntersblum</strong> per<br />

Mehrheitsbeschluss das Angebot der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim<br />

zur Aufnahme von Fusionsgesprächen angenommen<br />

wurde, hat seit November 2011 ein eigens hierfür gegründeter<br />

Gesprächskreis, der mit politischen Vertretern beider Seiten besetzt<br />

wurde, mehrfach getagt und zuletzt in seiner Sitzung am 20.04.2012<br />

Einigkeit über eine Fusionsvereinbarung erzielt.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>räte beider <strong>Verbandsgemeinde</strong>n, die vom<br />

Ablauf her vor den Ortsgemeinderäten zu entscheiden haben, werden<br />

in ihren Sitzungen am 07.05.2012 <br />

über die Fusionsvereinbarung und<br />

somit über die Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Nierstein-Oppenheim<br />

<br />

und <strong>Guntersblum</strong> entscheiden.<br />

Damit die <br />

mit der Freiwilligkeitsphase verbundenen finanziellen<br />

Vorteile greifen können, müssen alle zu beteiligenden Gremien ihre<br />

Beschlüsse <br />

bis zum 30.06. gefasst haben.<br />

Nach den Regelungen des 1. Landesgesetzes müssen für das Zustan-<br />

<br />

dekommen einer freiwilligen Fusion beide <strong>Verbandsgemeinde</strong>räte<br />

zustimmen sowie mindestens die Hälfte der jeweiligen Ortsgemeinderäte,<br />

in denen mindestens die Hälfte der Einwohner/innen der jeweiligen<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> beheimatet sein muss.<br />

Für die Beschlussfassung in den Gemeinderäten gilt der Grundsatz<br />

des § 40 Abs. 1 der Gemeindeordnung, d. h. dass für einen zustimmenden<br />

Beschluss zu einer Fusion lediglich die Mehrheit der Stimmen<br />

der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich ist.<br />

<br />

Beratung:<br />

OB Schmitt erläutert den Ratsmitgliedern die Vorlage der Verwaltung.<br />

In seinen Ausführungen nimmt OB Schmitt Bezug auf das 1. Landesgesetz<br />

zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28.09.2010.<br />

In diesem sogenannten Vorschaltgesetz sind die Grundsätze der<br />

Reform enthalten, insbesondere die Formalien für Fusionen von<br />

Gebietskörperschaften, wenn sie freiwillig erfolgen oder auch bei<br />

Zwang durch das Land Rheinland-Pfalz nach der Freiwilligkeitsphase<br />

des 30.06.2012.<br />

Ratsmitglied Prowald-Dapprich äußert in einer Ansprache Bedenken<br />

zu einer geplanten Fusion.<br />

Den Ausführungen nach spricht sich die Hillesheimer CDU-Fraktion<br />

nach wie vor für die Eigenständigkeit der VG <strong>Guntersblum</strong> aus.<br />

Es wird befürchtet, dass bei einer Fusion die politische Einflussnahme<br />

der ehemaligen Gemeinden der VG <strong>Guntersblum</strong> nicht ausreichend<br />

berücksichtigt wird.<br />

<br />

Nach einer ausführlichen Diskussion ergeht folgender Beschluss:<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat Hillesheim stimmt der freiwilligen Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Guntersblum</strong> und Nierstein-Oppenheim zu.<br />

3. Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haus-<br />

haltsjahr 2011 <br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Gemäß § 17 Abs. 5 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) kön-<br />

<br />

nen nicht verbrauchte Haushaltsermächtigungen in das Folgejahr<br />

übertragen werden.<br />

In der vorangegangenen Sitzung wurden bereits die Restmittel für den<br />

<br />

„Neubau Bürgerhaus“ in das Haushaltsjahr 2012 übertragen.<br />

<br />

Für den noch ausstehenden Ankauf der Bahnstrecke wurden die vorgesehenen<br />

Mittel i.H.v. 14.300 EUR noch nicht übertragen. Da die<br />

Umsetzung dieser Maßnahme weiterhin angestrebt wird, empfiehlt die<br />

Verwaltung auch diese Mittel in das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Beratung: <br />

OB Schmitt teilt den Ratsmitgliedern mit, dass für den noch ausstehenden<br />

Ankauf der ehem. Bahnstrecke, Mittel i.H.v. 14.300,00 EUR<br />

noch nicht übertragen wurden.<br />

Gemäß § 17 Abs. 5 Gemeindehaushaltsordnung (GemHVO) können<br />

nicht verbrauchte Haushaltsermächtigungen in das Folgejahr übertragen<br />

werden.<br />

Nach kurzer Diskussion ergeht folgender Beschluss.<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat Hillesheim beschließt die Übertragung der<br />

Haushaltsermächtigung gem. § 17 Abs. 5 GemHVO in der von der<br />

Verwaltung vorgeschlagenen Form.<br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Vollsperrung Eimsheimer Straße<br />

!!!Achtung - Achtung!!!<br />

Kellerweg-Fest 17.-19.08.2012, 24.-25.08.2012 - Vollsperrung<br />

Eimsheimer Straße<br />

Bitte beachten Sie, dass aus Anlass des Kellerweg-Festes eine Durchfahrt<br />

der Eimsheimer Straße in <strong>Guntersblum</strong> nicht mehr möglich ist<br />

- freitags spätestens ab 18.00 Uhr<br />

- samstags spätestens ab 16.00 Uhr und<br />

- sonntags spätestens ab 11.00 Uhr<br />

Wir danken für Ihr Verständnis!!!<br />

Ihr Bürgermeister Michael Stork<br />

Absperrung am Kellerwegfest 2012<br />

Auch zum diesjährigen Kellerweg werden wieder einige Zufahrtsstraßen<br />

durch fest installierte Querbaken halbseitig bzw. voll abgesperrt.<br />

Dazu erfolgt eine Verkehrsbeschilderung mit dem Verkehrszeichen<br />

250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit zeitlicher Befristung.<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Aus Vereinen und Verbänden<br />

Nächster Treff AKTIV 60Plus<br />

Am Mittwoch, 22. August 2012 treffen wir uns mit den Senioren aus<br />

Dolgesheim und Eimsheim zu einem gemeinsamen Grillfest.<br />

Gegrillt wird in diesem Jahr ab 16.00 Uhr an unserem Bürgerhaus in<br />

Hillesheim. Unkostenbeitrag 5,00 Euro pro Person.<br />

Um besser planen zu können, bitten wir um Anmeldung bis spätestens<br />

17.08.2012. Wer einen Salat spenden möchte sollte dies auch<br />

mitteilen. Bitte anmelden unter (1453).<br />

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Ortsgemeinde<br />

Ludwigshöhe<br />

www.ludwigshoehe.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Einladung zur Kerb<br />

Liebe Ludwigshöher/-innen,<br />

ich lade Sie herzlich zu unserer Kerb von morgen bis zum nächsten<br />

Montag ein. Kommen Sie mit Ihren Freunden und Bekannten und pflegen<br />

Sie die Geselligkeit und den Gedankenaustausch. Der Gemein-


<strong>Guntersblum</strong> - 32 - Ausgabe 32/2012<br />

derat und unsere Vereine haben sich bemüht wieder ein interessantes<br />

Programm für Sie bereitzustellen, welches Kurzweil bietet, aber auch<br />

den Charakter der Ludwigshöher Kerb erhält, sich gemütlich auch mit<br />

den Bürgern/innen der Nachbargemeinden austauschen zu können.<br />

Unterstützen Sie unsere Vereine, von deren Aktivität unser Dorf lebt,<br />

in dem Sie die ehrenamtliche Arbeit durch Ihren Besuch an den Ständen<br />

und Veranstaltungen von Winzerverein, Basteltreff, Feuerwehr,<br />

KuKuLu, Landfrauenverein, Sportheim FKL und Frühschoppenkonzert<br />

des Musikvereins belohnen.<br />

Genießen Sie ein paar schöne, unbeschwerte Stunden untereinander<br />

und mit unseren Freunden aus den Nachbargemeinden und lassen Sie<br />

sich kulinarisch von unserer Straußwirtschaft Hofer-Holzky und dem<br />

Partyservice Kaiser verwöhnen.<br />

Unterstützen Sie auch unsere Schausteller, die noch auf so kleine Dörfer<br />

kommen.<br />

Programm:<br />

Freitag, 10.08.2012<br />

18.00 Uhr: Weinbergsrundfahrt, Start am Weingut Bürgermeister<br />

Hermann Weber Erbe<br />

20.00 Uhr: Eröffnung der Kerb durch den Ortsbürgermeister am<br />

Festplatz<br />

Überreichung von Geschenken an die Fußball<br />

E-Jugend, Meister der Kreisklasse Alzey-Worms,<br />

durch die rheinhessische Weinprinzessin Lisa Schäfer<br />

Anschließend gemütliches Beisammensein im Festzelt<br />

Samstag, 11.08.2012<br />

20.00 Uhr: Gemütliches Beisammensein im Festzelt mit Cocktails<br />

vom Basteltreff, einem guten Glas Wein vom Winzerverein<br />

und einem kühlen Bier von der Feuerwehr<br />

Verköstigung durch den Partyservice Kaiser<br />

Live-Konzert der Band „Pretty Lies Light“ mit zeitlosen<br />

Hits<br />

Sonntag, 12.08.2012<br />

08.00 Uhr Gottesdienst<br />

11.00 Uhr Frühschoppenkonzert des Musikvereins Ludwigshöhe<br />

14.30 Uhr Kaffee und Kuchen der Landfrauen im Festzelt<br />

15.00 Uhr Malwettbewerb unter Anleitung von Edith Ramerth am<br />

Rathaus<br />

16.00 Uhr Beginn des Schießwettbewerbes an der Schießbude<br />

19.00 Uhr Bekanntgabe des Schützenkönigs und anschließend<br />

gemütliches Beisammensein im Festzelt<br />

Montag, 13.08.2012<br />

10.00 Uhr Frühschoppen mit Mittagstisch in der Straußwirtschaft<br />

Hofer-Holzky<br />

18.00 Uhr traditionelles Leberknödelessen im Festzelt<br />

Bodo Lamberth, Ortsbürgermeister<br />

Jagdgenossenschaft Ludwigshöhe<br />

Der seit 1935 an Ludwigshöhe angegliederte Jagdbezirk der<br />

Gemarkung Dienheim wird nach eingehender Prüfung der Unteren<br />

Jagdbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zum 01.04.2013<br />

an Dienheim abgetreten.<br />

Es handelt sich um den Bereich der Weinbergslagen „Im Pflänzern“<br />

und <strong>Teil</strong>e von „Geierscheiß“ und „Modern“.<br />

Gez.: Hartmut Zimmermann, Jagdvorsteherr<br />

Absperrung am Kellerwegfest 2012<br />

Auch zum diesjährigen Kellerweg werden wieder einige Zufahrtsstraßen<br />

durch fest installierte Querbaken halbseitig bzw. voll abgesperrt.<br />

Dazu erfolgt eine Verkehrsbeschilderung mit dem Verkehrszeichen<br />

250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit zeitlicher Befristung.<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Aus Vereinen und Verbänden<br />

Landfrauenverein Ludwigshöhe<br />

Kerb in Ludwigshöhe<br />

Es ist wieder soweit, wir feiern Kerb in Ludwigshöhe.<br />

Auch in diesem Jahr möchten wir Landfrauen uns mit einem Kuchenbuffet<br />

am Kerbesonntag beteiligen.<br />

Daher die alljährliche Bitte um Kuchen- und Tortenspenden.<br />

Diese können am 12.08.2012 ab 13.00 Uhr im Rathaus abgegeben<br />

werden.<br />

Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Bäckerinnen und wünschen<br />

viel Spaß bei unserer Kerb.<br />

Ortsgemeinde<br />

Uelversheim<br />

www.uelversheim.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Vollsperrung Eimsheimer Straße<br />

!!!Achtung - Achtung!!!<br />

Kellerweg-Fest 17.-19.08.2012, 24.-25.08.2012 - Vollsperrung<br />

Eimsheimer Straße<br />

Bitte beachten Sie, dass aus Anlass des Kellerweg-Festes eine Durchfahrt<br />

der Eimsheimer Straße in <strong>Guntersblum</strong> nicht mehr möglich ist<br />

- freitags spätestens ab 18.00 Uhr<br />

- samstags spätestens ab 16.00 Uhr und<br />

- sonntags spätestens ab 11.00 Uhr<br />

Wir danken für Ihr Verständnis!!!<br />

Ihr Bürgermeister Michael Stork<br />

Übung der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Uelversheim-Weinolsheim<br />

Die nächste Übung der Freiwilligen Feuerwehr Uelversheim-Weinolsheim<br />

findet am Montag, den 13.08.2012, 19.30 Uhr statt.<br />

Um pünktliches und zahlreiches Erscheinen wird gebeten.<br />

gez.: Henrik Seitz, Wehrführer<br />

Absperrung am Kellerwegfest 2012<br />

Auch zum diesjährigen Kellerweg werden wieder einige Zufahrtsstraßen<br />

durch fest installierte Querbaken halbseitig bzw. voll abgesperrt.<br />

Dazu erfolgt eine Verkehrsbeschilderung mit dem Verkehrszeichen<br />

250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit zeitlicher Befristung.<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Aus Vereinen und Verbänden<br />

Liebe Senioren,<br />

unser nächstes Treffen findet am Mittwoch, den 15.08.2012 statt.<br />

Die jährliche Weinbergsrundfahrt führt uns diesmal nach Nierstein.<br />

Dort werden wir im Weingut Raddeck Einkehr halten und einer ehemaligen<br />

Uelversheimer Bürgerin einen Besuch abstatten.<br />

Abfahrt ist um 14:30 Uhr vor der evang. Kirche.<br />

Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag bei hoffentlich sonnigem<br />

Wetter!<br />

Euer Team<br />

Landfrauen Uelversheim<br />

Dienstag, den 14.08.2012 - Sommerfest<br />

Unser diesjähriges Sommerfest findet am 14.08.2012 bei Marliese<br />

Schäfer statt. Ab 19 Uhr wollen wir uns dort zu einem frohen Zusammensein<br />

einfinden. Bitte Gedeck und Gläser mitbringen. Für das<br />

Salatbuffet freuen wir uns, wenn Salate mitgebracht werden.<br />

Anmeldung bitte bei Anneliese Schäfer, Tel. 7116.<br />

Ab Dienstag, den 21.08.2012 um 19.00 Uhr beginnt wieder unsere<br />

Gymnastikstunde. Wir freuen uns auf eine rege <strong>Teil</strong>nahme.<br />

Samstag, den 25.08.2012 - Führung durch die Zitadelle Mainz<br />

Wir nehmen an der Führung mit Julchen teil<br />

Juliana Blasius, geboren am 22. August 1781 war die letzte Räuberbraut<br />

des als Schinderhannes bekannt gewordenen Johannes Bückler,<br />

mit dem sie drei Jahre zusammen lebte und von dem sie ein Kind<br />

bekam. Lassen Sie sich in die Vergangenheit entführen und erleben<br />

Sie eine Führung der etwas anderen Art. Unser Julchen nimmt Sie mit<br />

auf eine Reise durch die Zeit.<br />

Treffpunkt ist um 14:00 Uhr an der Bushaltestelle, die Führung<br />

beginnt um 15:00 Uhr<br />

Anmeldungen bitte bei Anneliese Schäfer, Tel. 7116 und bitte um Mitteilung,<br />

wer eine Mitfahrgelegenheit anbieten kann.


<strong>Guntersblum</strong> - 33 - Ausgabe 32/2012<br />

Aufbaugemeinschaft Uelversheim<br />

Mitgliederversammlung<br />

Die Aufbaugemeinschaft Uelversheim lädt ihre Mitglieder zu einer<br />

Mitgliederversammlung am Montag, den 27. August 2012 um<br />

19.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Uelversheim, Peterstraße<br />

ein.<br />

Aktuelle Verschiebungen im Haushaltsplan des Landes Rheinland-<br />

Pfalz machen es für unsere Aufbaugemeinschaft Uelversheim<br />

notwendig, den in der Mitgliederversammlung am 14.09.1999<br />

beschlossenen Aufbauplan für ein Bodenordnungsverfahren in der<br />

Uelversheimer Weinbergslage Aulenberg zeitlich zu verändern. Die<br />

Gesetzeslage schreibt der Aufbaugemeinschaft dahingehend eine<br />

neue Beschlussfassung vor.<br />

Tagesordnung<br />

1. Eröffnung der Mitgliederversammlung<br />

2. Erläuterungen zu den Planungen zum Bodenordnungsverfahren<br />

Aulenberg<br />

3. Festlegung sowie Abstimmung bezüglich der Aufbauabschnitte<br />

und der Zeitplanung<br />

4. Verschiedenes<br />

Mitglieder der Aufbaugemeinschaft sind die Eigentümer von Weinbergsflächen<br />

im Aufbaugebiet sowie die Inhaber von dinglichen<br />

und persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung dieser<br />

Weinberge berechtigen. Das Aufbaugebiet (§ 11 Abs. 2 WAG)<br />

umfasst die gesamte Weinbergsfläche der Gemarkung Uelversheim.<br />

Die Mitglieder werden gebeten, vor Beginn der Versammlung zur<br />

Ermittlung der Stimmen- zahl ihre im Aufbaugebiet liegende Weinbergsfläche<br />

- nur Eigentumsfläche - zu Protokoll zu geben. Dies<br />

wird schon ab 18.30 Uhr möglich sein. Zur schnelleren Abwicklung<br />

sollten die Flächen von den Mitgliedern vorab schon einmal<br />

zusammenaddiert sein.<br />

Für die Feststellung der Stimmenzahl sind die aktuelle EU-Weinbaukartei<br />

des Jahres 2012 oder Grundbuchauszüge zur Mitgliederversammlung<br />

mitzubringen.<br />

Schriftliche Vertretungsvollmachten und Bescheinigungen der<br />

Inhaber von dinglichen oder persönlichen Rechten zur Ausübung<br />

des Stimmrechts sind vor Beginn der Mitgliederversammlung<br />

vorzulegen. Das zustehende Stimmrecht für eine Grundstücksparzelle<br />

kann nur an eine Person und nicht mehreren Personen<br />

übertragen werden.<br />

Der Vorstand<br />

TSV 1910 Ulversheim<br />

Fußball<br />

Trainingszeiten Fußball beim TSV mit Trainer/<br />

Ansprechpartner<br />

G-Junioren (Bambini)<br />

Donnerstags, 17.00 bis 18.00 Uhr<br />

Steffen Kolb, Tel. 0176-3038 5636<br />

Sina Schmitt, 0176-31187760<br />

F-Jugend<br />

Mittwoch, 17.30 bis 19.00 Uhr<br />

Yannick Marbe, Tel. 0176-5858 7778<br />

Sarah Obermann, Tel. 06249-8552<br />

E-Jugend<br />

Mittwoch und Freitag 17:00 bis 18:30 Uhr<br />

Jörg Maurer, Tel. 06249-909898<br />

und Jörg Pals<br />

D-Jugend<br />

Dienstag und Donnerstag, 18.00 bis 19.30 Uhr<br />

Thomas Wagner, Tel. 0152-0988 0791<br />

Udo Schätzel, Tel. 06249-8436<br />

Steffen Kolb, Tel. 0176-3038 5636<br />

C-Jugend (SG Friesenheim/Dexheim/Uelversheim)<br />

Dienstag u. Donnerstag, 17:30 bis 19:00 Uhr<br />

in Friesenheim<br />

Sven Brückner, Tel. 06133-573493 oder<br />

0172-9985937 sowie Jens Fell und Johannes Koss<br />

B-Jugend (SG Uelversheim/Friesenheim/Dexheim)<br />

Dienstag und Donnerstag, 18.00 bis 19.30 Uhr<br />

Rainer Konzelmann, Tel. 0151-27534166 sowie<br />

Steffan Berges, Tel. 0152-56184351<br />

Mädchen U16<br />

Montag, 18:30 bis 20:00 und Freitag, 18:00 bis 19:30 Uhr<br />

Ralph Engelhard, Tel. 06249-1849<br />

Marco Klinner, Tel. 0178-2843180<br />

Frauen<br />

Montag und Mittwoch, 19:30 bis 21:00 Uhr<br />

Jürgen Hoff, Tel. 06249/674805<br />

Daniel Nowack, Tel. 06249-8795<br />

Aktive<br />

Dienstag und Donnerstag, 19:00 bis 21:00 Uhr<br />

Maik Schuch, Tel. 0152/5344 2308<br />

Alte Herren<br />

Mittwoch, 19:00 bis 21:00 Uhr<br />

Jürgen Walter, Tel. 06249/8122<br />

Aktuelle Angebote der Abteilung Kickboxen<br />

Kinder von 6-10 Jahre<br />

Dienstag, 16.30 bis 17.30 Uhr Turnhalle Grundschule<br />

Jugend von 11-16 Jahre<br />

Dienstag, 18.00 bis 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus<br />

Donnerstag, 19.30 bis 21.00 Uhr Turnhalle Grundschule<br />

Junioren ab 16 Jahren und Erwachsene<br />

Dienstag, 19.30 bis 21.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus<br />

Donnerstag, 19.30 bis 21.00 Uhr Turnhalle Grundschule<br />

Power Punch für Jung und Alt (bitte vorher anmelden)<br />

Donnerstag, 18.30 bis 19.30 Uhr Turnhalle Grundschule<br />

Infos / Ansprechpartner:<br />

Andreas Kröller, Tel. 06249-674457 oder unter www.tsv-1910.de<br />

Jugendleiter/in für Abteilung Fußball gesucht<br />

www.tsv-1910.de<br />

Für unsere Jugendmannschaften der Abteilung Fußball suchen wir<br />

dringend eine/n neue/n Jugendleiter/in. Die verschiedenen Aufgabengebiete<br />

könnten auch aufgeteilt werden. Nähere Informationen erhalten<br />

Sie bei Bernhard Obermann (Tel. 06249-8552), Rudi Baumgarten<br />

(Tel. 06249-8500) oder Iris Knecht (Tel. 06249-7122).<br />

TSV bittet um Unterstützung<br />

www.tsv-1910.de<br />

Der TSV Uelversheim ist noch immer auf der Suche nach ehrenamtlichen<br />

Helfern und bräuchte dringend Unterstützung für verschiedene<br />

Bereiche der Vereinsarbeit.<br />

Beim uns gibt es viel zu tun und wir wollen einige Positionen und Aufgabenbereiche<br />

auf mehrere Schultern verteilen (es muss keine Vorstandsposition<br />

übernommen werden). Auch für neue Ideen sind wir<br />

jederzeit offen und bei der Umsetzung sind wir selbstverständlich<br />

behilflich.<br />

Wir würden uns über Ihr Interesse/Engagement sehr freuen. Sie können<br />

sich jederzeit mit Bernhard Obermann, Rudi Baumgarten, Iris<br />

Knecht oder einem anderen Vorstandsmitglied in Verbindung setzen.<br />

Pflege Außenbereich<br />

Wer ein „grünes Händchen“ hat und sich gerne beim TSV engagieren<br />

möchte, ist ebenfalls herzlich willkommen. Der Außenbereich am<br />

Parkplatz und die Grünflächen rund um das Sportheim kommen leider<br />

zu kurz und könnten etwas Pflege gebrauchen (Ideen sind auch hier<br />

willkommen). Wer uns in diesem Bereich unterstützen möchte, kann<br />

sich gerne bei einem Vorstandsmitglied melden.<br />

TSV-Jugend sammelt für Jugend<br />

Vorabinfo „Sport-Kids - die tun was“<br />

Die Tanzgruppe „Jazz Jumper“ des TSV Uelversheim wird in der Zeit<br />

vom 31.08. bis ca. 09.09.2012 im Auftrag der Sportjugend Rheinland-Pfalz<br />

(www.sportjugend.de) wieder die genehmigte Sammelaktion<br />

durchführen. Mit dem Sammelerlös fördert die Sportjugend in<br />

Rheinland-Pfalz unter anderem<br />

- Projekte mit behinderten und anderen sozial benachteiligten<br />

Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz<br />

- jugendpflegerische Maßnahmen der Sportjugend<br />

- Entwicklungshilfeprogramme in unseren Partnerregionen<br />

60% des Sammelerlöses verbleibt für die eigene Jugend im Verein<br />

und wir bedanken uns schon jetzt bei Ihnen für Ihre freundliche Unterstützung.<br />

Ortsgemeinde<br />

Weinolsheim<br />

www.weinolsheim.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Information der Einwohner<br />

über die wichtigsten Beschlüsse des Ortsgemeinderates Weinolsheim<br />

aus seiner Sitzung vom 21.05.2012 gemäß § 41 der<br />

Gemeindeordnung:


<strong>Guntersblum</strong> - 34 - Ausgabe 32/2012<br />

1. Kommunal- und Verwaltungsreform Rheinland-Pfalz;<br />

Zustimmung der Ortsgemeinden zur freiwilligen Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

<strong>Guntersblum</strong> und Nierstein-Oppenheim<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Das Land Rheinland-Pfalz hat im Rahmen der beabsichtigten Kommunal-<br />

und Verwaltungsreform das 1. Landesgesetz zur Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform vom 28.09.2010 erlassen. In diesem sogenannten<br />

Vorschaltgesetz sind die Grundsätze der Reform enthalten, insbesondere<br />

die Formalien für Fusionen von Gebietskörperschaften, wenn sie<br />

freiwillig erfolgen oder auch bei Zwang durch das Land Rheinland-<br />

Pfalz nach der Freiwilligkeitsphase des 30.06.2012.<br />

Nachdem seitens des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Guntersblum</strong> per<br />

Mehrheitsbeschluss das Angebot der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim<br />

zur Aufnahme von Fusionsgesprächen angenommen<br />

wurde, hat seit November 2011 ein eigens hierfür gegründeter<br />

Gesprächskreis, der mit politischen Vertretern beider Seiten besetzt<br />

wurde, mehrfach getagt und zuletzt in seiner Sitzung am 20.04.2012<br />

Einigkeit über eine Fusionsvereinbarung erzielt.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>räte beider <strong>Verbandsgemeinde</strong>n, die vom<br />

Ablauf her vor den Ortsgemeinderäten zu entscheiden haben, werden<br />

in ihren Sitzungen am 07.05.2012 über die Fusionsvereinbarung und<br />

somit über die Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Nierstein-Oppenheim<br />

und <strong>Guntersblum</strong> entscheiden.<br />

Damit die mit der Freiwilligkeitsphase verbundenen finanziellen<br />

Vorteile greifen können, müssen alle zu beteiligenden Gremien ihre<br />

Beschlüsse bis zum 30.06. gefasst haben.<br />

Nach den Regelungen des 1. Landesgesetzes müssen für das Zustandekommen<br />

einer freiwilligen Fusion beide <strong>Verbandsgemeinde</strong>räte<br />

zustimmen sowie mindestens die Hälfte der jeweiligen Ortsgemeinderäte,<br />

in denen mindestens die Hälfte der Einwohner/innen der jeweiligen<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> beheimatet sein muss.<br />

Für die Beschlussfassung in den Gemeinderäten gilt der Grundsatz<br />

des § 40 Abs. 1 der Gemeindeordnung, d. h. dass für einen zustimmenden<br />

Beschluss zu einer Fusion lediglich die Mehrheit der Stimmen<br />

der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich ist.<br />

Beratung:<br />

Ortsbürgermeister Freitag weist darauf hin, dass eine Fusion durch<br />

Gesetz bereits beschlossen wurde und macht auf die positiven Ergebnisse<br />

der Verhandlungen, insbesondere bei der Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong><br />

aufmerksam.<br />

RM Lenhardt deutet ebenso darauf hin, dass die rechtliche Situation<br />

bereits geklärt ist und spricht sich auch für die Vorteile der Gemeinden<br />

aus.<br />

Trotz jedoch bestehender Zweifel stimmt sie der Fusion zu und<br />

wünscht eine gute Zusammenarbeit der Beteiligten.<br />

Bürgermeister Stork erklärt, dass aufgrund fehlender Einkommenssteueranteile<br />

sowie fehlender Einnahmen bringender Gewerbebetriebe<br />

die Ortsgemeinden der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong><br />

wirtschaftlich schlechter gestellt sind und sich somit Vorteile durch<br />

eine Fusion ergeben.<br />

Bürgermeister Stork teilt die Einschätzung der Gemeinderatsmitglieder,<br />

in Zukunft parteiübergreifend zusammen zu halten.<br />

RM Wagner weist ebenso auf die in Vorgesprächen herausgearbeiteten<br />

Vorteile der Ortsgemeinden hin und stellt klar, dass die die<br />

Ortsgemeinde Weinolsheim betreffende Beschlüsse weiterhin im<br />

Gemeinderat erfolgen werden.<br />

RM Becker ergänzt, dass die Solidarität an den neu festgelegten<br />

Grenzen kein Halt machen muss und neue Verbündete gefunden werden<br />

können. Des Weiteren sieht er ein Vorteil darin, dass Entlastungen<br />

zu spüren sein werden.<br />

Abschließend erwähnt Bürgermeister Stork, dass wichtige Ziele, nämlich<br />

die Rechtssicherheit des Flächennutzungsplans und die Übernahme<br />

des Touristikvereins, erreicht wurden und sieht Chancen in<br />

einer Neuaufstellung die Region neu zu vermarkten.<br />

Der Gemeinderat beschließt<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat Weinolsheim stimmt der freiwilligen Fusion der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>n <strong>Guntersblum</strong> und Nierstein-Oppenheim zu.<br />

2. Planung Neubaugebiet Weinolsheim (Zuckerberg III);<br />

hier: Auftragsvergabe Bauleitplanung<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Im Flächennutzungsplan der VG <strong>Guntersblum</strong> (FNP), rechtskräftig seit<br />

Dez. 2011, ist für die Gemeinde Weinolsheim eine Neubaugebietsfläche,<br />

westlich angrenzend an das Baugebiet Zuckerberg I+II, ausgewiesen<br />

(siehe Auszug aus dem FNP).<br />

Die Genehmigung des FNP’s erfolgte mit der Auflage, dass die<br />

ursprünglich geplante Neubaugebietsfläche von 1,5 auf 1,0 ha reduziert<br />

werden musste.<br />

Der VG-Rat hat dieser Maßgabe per Beitrittsbeschluss zugestimmt.<br />

Die Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche in der OG Weinolsheim<br />

darf somit maximal 1 ha umfassen.<br />

Dadurch bedingt muss der Geltungsbereich des Neubaugebietes neu<br />

abgegrenzt werden. In der Sitzung des Bauausschusses am 3. Mai<br />

2012 wurden dazu erste Überlegungen angestellt. Bevor jedoch ein<br />

Aufstellungsbeschluss gefasst wird, der Grundlage für die Einleitung<br />

des Bebauungsplanverfahrens nach BauGB ist, ist unter Beachtung<br />

bestimmter Eckdaten (z.B. auch Hinweis auf Wasserader im Gebiet)<br />

zunächst ein grobes Plan-Konzept zu erstellen. In der Bauausschusssitzung<br />

stellte Herr Rudolf Baumgarten, Büro PlangUT, Oppenheim,<br />

die weitere Vorgehensweise vor.<br />

Der Bauausschuss hat im Anschluss per Beschluss die Empfehlung<br />

an den Gemeinderat ausgesprochen, Herrn Baumgarten mit der Planung<br />

zum neuen Baugebiet zu beauftragen.<br />

Weitere Beschlüsse zur Gebietsabgrenzung erfolgen nach Vorstellung<br />

des Planentwurfs.<br />

Beschluss:<br />

Das Büro PlangUT, Oppenheim, wird mit der Planung für das westlich<br />

an das Baugebiet Zuckerberg I+II angrenzende Neubaugebiet<br />

(Zuckerberg III) beauftragt. Die Abrechnung der Planungsleistungen<br />

erfolgt auf der Grundlage eines HOAI-Vertrages.<br />

3. Auftragsvergabe Verglasung Buswartehaus am freien Platz<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat Weinolsheim beauftragt die Fa. Ideenreich aus<br />

Weinolsheim mit der Verglasung der Bushaltestelle.<br />

Die geprüfte Angebotssumme beträgt insgesamt 2.917,18 EUR inkl.<br />

MwSt.<br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Vollsperrung Eimsheimer Straße<br />

!!! Achtung - Achtung!!!<br />

Kellerweg-Fest 17.-19.08.2012, 24.-25.08.2012 - Vollsperrung<br />

Eimsheimer Straße<br />

Bitte beachten Sie, dass aus Anlass des Kellerweg-Festes eine Durchfahrt<br />

der Eimsheimer Straße in <strong>Guntersblum</strong> nicht mehr möglich ist<br />

· freitags spätestens ab 18.00 Uhr<br />

· samstags spätestens ab 16.00 Uhr und<br />

· sonntags spätestens ab 11.00 Uhr<br />

Wir danken für Ihr Verständnis!!!<br />

Ihr Bürgermeister Michael Stork<br />

Übung der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Uelversheim-Weinolsheim<br />

Die nächste Übung der Freiwilligen Feuerwehr Uelversheim-Weinolsheim<br />

findet am Montag, den 13.08.2012, 19.30 Uhr statt.<br />

Um pünktliches und zahlreiches Erscheinen wird gebeten.<br />

gez.: Henrik Seitz, Wehrführer<br />

Bücherschrank<br />

Liebe Weinolsheimerinnen und Weinolsheimer!<br />

Von der bei der RPR 1 Bürgermeisterschaft gewonnenen Siegerprämie<br />

ist ein <strong>Teil</strong> für die Anschaffung eines öffentlichen Bücherschrankes<br />

vorgesehen. Dieser Schrank ist angekommen und<br />

steht nun schon seit einiger Zeit im Erdgeschoss des Dorfgemeinschaftshauses.<br />

Mit dem Ende der Sommerferien wollen wir den<br />

Bücherschrank nun seiner Bestimmung zuführen.<br />

Durch Bücherspenden, die zum <strong>Teil</strong> schon bei mir eingetroffen<br />

sind, wird er gefüllt.<br />

Alle Weinolsheimerinnen und Weinolsheimer haben während der<br />

Bürgermeistersprechstunde Gelegenheit, sich ein Buch (oder auch<br />

2 Bücher) mitzunehmen.<br />

Wenn das Buch gelesen ist, wird es wieder eingestellt und bei<br />

Interesse wird dafür ein anderes Buch mitgenommen. Es kann<br />

auch im Austausch ein anderes Buch eingestellt werden. Das alles<br />

geschieht ohne Kontrolle über Entnahme oder Einstellung.<br />

Was im Einzelnen zu beachten ist, haben wir auf einem kleinen<br />

Merkblatt zusammengestellt. Dieses wird bei der Inbetriebnahme<br />

(Einweihung?) am 14.08.2012 am Bücherschrank ausliegen.<br />

I<br />

hr Ortsbürgermeister Hans-Günter Freitag<br />

Absperrung am Kellerwegfest 2012<br />

Auch zum diesjährigen Kellerweg werden wieder einige Zufahrtsstraßen<br />

durch fest installierte Querbaken halbseitig bzw. voll abgesperrt.<br />

Dazu erfolgt eine Verkehrsbeschilderung mit dem Verkehrszeichen<br />

250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit zeitlicher Befristung.


<strong>Guntersblum</strong> - 35 - Ausgabe 32/2012<br />

Nichtamtlicher <strong>Teil</strong><br />

Aus Vereinen und Verbänden<br />

Kindersachenbasar<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!<br />

Der Förderverein des Kindergartens Weinolsheim möchte einen Kindersachenbasar<br />

veranstalten. Dazu werden noch helfende Hände für<br />

den Kuchenverkauf gesucht. Der Basar findet am 19.08.2012 von 14<br />

Uhr bis 16 Uhr, statt. Wenn Sie Zeit haben und uns einen riesen Gefallen<br />

tun möchten, melden Sie sich unter Email: nic.maus@gmx.de .<br />

Vorab schon mal vielen Dank!<br />

Der Förderverein Weinolsheim<br />

Ortsgemeinde<br />

Wintersheim<br />

www.wintersheim.de<br />

<strong>Amtlicher</strong> <strong>Teil</strong><br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Vollsperrung Eimsheimer Straße<br />

!!! Achtung - Achtung !!!<br />

Kellerweg-Fest 17.-19.08.2012, 24.-25.08.2012 - Vollsperrung<br />

Eimsheimer Straße<br />

Bitte beachten Sie, dass aus Anlass des Kellerweg-Festes eine Durchfahrt<br />

der Eimsheimer Straße in <strong>Guntersblum</strong> nicht mehr möglich ist<br />

- freitags spätestens ab 18.00 Uhr<br />

- samstags spätestens ab 16.00 Uhr und<br />

- sonntags spätestens ab 11.00 Uhr<br />

Wir danken für Ihr Verständnis!!!<br />

Ihr Bürgermeister Michael Stork<br />

Information der Einwohner<br />

über die wichtigsten Beschlüsse des Ortsgemeinderates Wintersheim<br />

aus seiner Sitzung vom 23.05.2012 gemäß § 41 der Gemeindeordnung:<br />

1. Kommunal- und Verwaltungsreform Rheinland-Pfalz;<br />

Zustimmung der Ortsgemeinden zur freiwilligen Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

<strong>Guntersblum</strong> und Nierstein-Oppenheim<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Das Land Rheinland-Pfalz hat im Rahmen der beabsichtigten Kommunal-<br />

und Verwaltungsreform das 1. Landesgesetz zur Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform vom 28.09.2010 erlassen. In diesem sogenannten<br />

Vorschaltgesetz sind die Grundsätze der Reform enthalten, insbesondere<br />

die Formalien für Fusionen von Gebietskörperschaften, wenn sie<br />

freiwillig erfolgen oder auch bei Zwang durch das Land Rheinland-<br />

Pfalz nach der Freiwilligkeitsphase des 30.06.2012.<br />

Nachdem seitens des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Guntersblum</strong> per<br />

Mehrheitsbeschluss das Angebot der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim<br />

zur Aufnahme von Fusionsgesprächen angenommen<br />

wurde, hat seit November 2011 ein eigens hierfür gegründeter<br />

Gesprächskreis, der mit politischen Vertretern beider Seiten besetzt<br />

wurde, mehrfach getagt und zuletzt in seiner Sitzung am 20.04.2012<br />

Einigkeit über eine Fusionsvereinbarung erzielt.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>räte beider <strong>Verbandsgemeinde</strong>n, die vom<br />

Ablauf her vor den Ortsgemeinderäten zu entscheiden haben, werden<br />

in ihren Sitzungen am 07.05.2012 über die Fusionsvereinbarung und<br />

somit über die Fusion der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Nierstein-Oppenheim<br />

und <strong>Guntersblum</strong> entscheiden.<br />

Damit die mit der Freiwilligkeitsphase verbundenen finanziellen<br />

Vorteile greifen können, müssen alle zu beteiligenden Gremien ihre<br />

Beschlüsse bis zum 30.06. gefasst haben.<br />

Nach den Regelungen des 1. Landesgesetzes müssen für das Zustandekommen<br />

einer freiwilligen Fusion beide <strong>Verbandsgemeinde</strong>räte<br />

zustimmen, sowie mindestens die Hälfte der jeweiligen Ortsgemeinderäte,<br />

in denen mindestens die Hälfte der Einwohner/innen der jeweiligen<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> beheimatet sein muss.<br />

Für die Beschlussfassung in den Gemeinderäten gilt der Grundsatz<br />

des § 40 Abs. 1 der Gemeindeordnung, d. h. dass für einen zustimmenden<br />

Beschluss zu einer Fusion lediglich die Mehrheit der Stimmen<br />

der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich ist.<br />

Beratung:<br />

Bevor über diesen TOP beraten wird, stellt Ratsmitglied Werner Dettweiler<br />

den Antrag, dass die Vereinbarung verlesen wird, damit die<br />

anwesenden Einwohner Kenntnis des Inhalts der Vereinbarung erlangen<br />

können.<br />

Ortsbürgermeister Keller lässt über den Antrag abstimmen, der<br />

einstimmig angenommen wird.<br />

Im Anschluss verliest Ortsbürgermeister Keller den Wortlaut der Fusionsvereinbarung.<br />

Sodann bittet er um Wortmeldungen. Bürgermeister<br />

Stork gibt zunächst einen Abriss über die Entwicklung der bevorstehenden<br />

Fusion und gibt Auskunft über die in der Kommission verhandelten<br />

Angelegenheiten.<br />

Ratsmitglied Dettweiler wirft sodann Herrn Stork „Wortbruch“ vor.<br />

Er hätte sich mehr „Rückgrat“ eines VG Bürgermeisters gewünscht.<br />

Im Wahlkampf hätte er seine Wähler darauf eingeschworen, dass er<br />

für die Eigenständigkeit der VG kämpfe. Er sei nun sehr enttäuscht<br />

von der Kehrtwende. RM Dettweiler werde der Vereinbarung nicht<br />

zustimmen, da dies nur Geld koste und für die Gemeinde Wintersheim<br />

keine Vorteile dabei herauskämen. Bürgermeister Stork geht auf die<br />

Vorwürfe ein und erklärt, dass er bis zuletzt für eine Eigenständigkeit<br />

gekämpft habe. Allerdings sei er auch den gesetzlichen Regelungen<br />

unterworfen und müsse hier, wenn auch schweren Herzens, den Weg<br />

einer freiwilligen Fusion mit gehen, dies nicht zuletzt um Schaden von<br />

den Ortsgemeinden fernzuhalten.<br />

Beigeordneter Bischmann ist der Meinung, dass die Fusion nur Geld<br />

koste und nichts bringe. Das Land sei hoch verschuldet und wüsste<br />

nicht, wo es das Geld hernehmen soll. Insbesondere die „Hochzeitsprämie“<br />

und die Fördermaßnahmen würden mehr Geld verschlingen<br />

als es letztlich an Einsparungen gebe. Selbst wenn es für die<br />

Gemeinde zunächst finanzielle Vorteile gäbe, so sehe er langfristig<br />

keine finanzielle Verbesserung. Er könne und werde der Vereinbarung<br />

nicht zustimmen. In Bezug auf das Umschwenken des VG Bürgermeisters<br />

sei er der Meinung, man solle wenn man kämpft, bis zum<br />

Schluss kämpfen.<br />

Ratsmitglied Walter Held führt aus, das er sich bei der Entscheidung<br />

schwer tue. Die Zustimmung im Rahmen der Freiwilligkeitsphase sei<br />

im Grunde auch eine Zwangszustimmung, da man letztlich die Fusion<br />

nicht vermeiden könne. Man bekäme die Zustimmung in der Freiwilligkeitsphase<br />

mit ein paar Maßnahmen und der Prämie versüßt, allerdings<br />

bliebe unter dem Strich die Fusion als Ergebnis stehen. Ob es zu<br />

kurzfristigen oder langfristigen Einsparungen komme könne er, bzw.<br />

heute eigentlich keiner sagen.<br />

Nachdem seitens der Ratsmitglieder keine weiteren Wortmeldungen<br />

vorliegen, führt Ortsbürgermeister Keller aus, dass er sich zu diesem<br />

Thema nicht an emotionalen oder spekulativen Dingen orientieren<br />

möchte, sondern vielmehr an rein sachlichen Gegebenheiten und an<br />

Fakten orientiere und dabei, so sehe er seine Aufgabe als Ratsmitglied<br />

und ehrenamtlicher Bürgermeister, vordergründig die Interessen der<br />

Gemeinde Wintersheim betrachten und bewerten müsse. Er teilt mit,<br />

dass bei sachlicher Betrachtung der Finanzlage der VG <strong>Guntersblum</strong><br />

festzustellen ist, dass diese seit 10 Jahren einen unausgeglichenen<br />

Haushalt ausweist. Die Fehlbeträge aus den laufenden Haushalten<br />

belaufen sich jeweils auf über 400.000 EUR, dies wohlgemerkt<br />

ohne erforderliche Investitionen, die nur durch Kreditaufnahmen zu<br />

finanzieren sind und zu weiteren Schulden führen. Trotz sparsamster<br />

Haushaltspolitik seien in den letzten 10 Jahren nur für die Ausübung<br />

der Pflichtaufgaben der VG in der Summe erhebliche Gesamtfehlbeträge<br />

von mehreren Millionen Euro ausgewiesen worden, welche über<br />

Kassenkredite finanziert werden müssen. Dies seien „nur“ die Fehlbeträge<br />

der laufenden jährlichen Haushalte, ohne die Kreditaufnahme<br />

für erforderliche Investitionen. Man müsse sich also fragen, wie diese<br />

Negativspirale und ständige Neuverschuldung aufgehalten werden<br />

könne, und wer die verursachten Fehlbeträge zukünftig finanzieren<br />

und die dafür erforderlichen Zinsen aufbringen soll. Die VG finanziere<br />

sich nur über die Einnahmen aus den Umlagen der Gemeinden, d.h.<br />

nur die Ortsgemeinden selbst können der <strong>Verbandsgemeinde</strong> aus der<br />

Klemme helfen, sofern Sie dazu in der Lage seien. Die Wirtschaftsund<br />

Steuerkraft der VG-angehörigen Gemeinden sei leider gering, um<br />

die Kosten der derzeitigen VG insgesamt dauerhaft zu tragen. Allein<br />

deswegen mache eine Fusion Sinn. Ortsbürgermeister Keller führt<br />

weiter aus, dass die VG Umlage derzeit 45 % betrage. Um einen ausgeglichenen<br />

Haushalt der VG erreichen zu können und somit keine<br />

neuen Schulden aus dem lfd. Haushalt zu produzieren, müssten 51 %<br />

an Umlage erhoben werden. Dies wiederum würde für die Gemeinde<br />

Wintersheim eine Umlageerhöhung und Mehrausgaben von 12.000<br />

EUR jährlich bedeuten. Bei anderen Gemeinden läge dieser Betrag<br />

weitaus höher. Somit würden die finanziellen Spielräume aller Gemeinden<br />

immer weiter verringert und die Haushalte der Ortsgemeinden<br />

würden dauerhaft weitere Fehlbeträge aufweisen. Nur mit Rücksicht<br />

auf die Gemeinden wurden die Umlagesätze in der VG <strong>Guntersblum</strong><br />

in der Vergangenheit moderat gehalten, um die Handlungsspielräume<br />

der Gemeinde nicht noch weiter einzuengen.


<strong>Guntersblum</strong> - 37 - Ausgabe 32/2012<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Evangelische Kirchengemeinde<br />

Dolgesheim - Weinolsheim<br />

Gaustr. 14, 55278 Dolgesheim<br />

Fon: 06733/212, Fax: 06733/961142,<br />

Email: ev.kirchengemeinde.dolgesheim@ekhn-net.de<br />

10. Sonntag nach Trinitatis, den 12. August 2012: Der 9:00 Uhr Gottesdienst<br />

in Weinolsheim entfällt! 10:15 Uhr Familiengottesdienst in<br />

Dolgesheim (Pfarrvikarin Gröschel)<br />

Montag, den 13. August 2012: 15:30 Ökumenisch-Öffentliche Bücherei<br />

in der Jugendhütte in Dolgesheim (Öffnungszeit bis 17:30 Uhr)<br />

Dienstag, den 14. August 2012: 9:00 Ökumenischer Gottesdienst<br />

zur Einschulung in Dolgesheim (Pfarrvikarin Gröschel/ Agnes Hilsendegen)<br />

Einladung zur Jubelkonfirmation in Weinolsheim:<br />

Am 2. September 2012 findet in der Ev. Kirche in Weinolsheim die<br />

diesjährigen Jubelkonfirmation statt. Hierzu laden wir herzlich die<br />

Konfirmationsjahrgänge ein, die vor 25 Jahren (Silber) 1987, 50 Jahren<br />

(Gold) 1960 und 60 Jahren (Diamant) 1952 oder sogar noch früher in<br />

Weinolsheim konfirmiert wurden.<br />

Gerne dürfen auch Weinolsheimer Konfirmanden kommen, die zu dieser<br />

Zeit in einer anderen Kirche konfirmiert wurden.<br />

Die Jubelkonfirmation findet am 2. September 2012 in der Ev. Kirche<br />

in Weinolsheim statt. Sie ist eine Erinnerung an das Konfirmationsversprechen<br />

und bietet die Möglichkeit des Wiedersehens mit alten<br />

Bekannten und Freunden.<br />

Sollten Sie mitfeiern wollen, dann melden Sie sich bitte bis zum 20.<br />

August 2012 im Ev. Pfarramt in Dolgesheim (mit Email, Adresse, Telefon)<br />

an.<br />

Nach so langer Zeit ist es oft schwierig die heutigen Anschriften<br />

und Nachnamen festzustellen. Deshalb wird die Einladung nicht alle<br />

erreichen. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen und wären<br />

dankbar, wenn Sie uns die neuen Anschriften ehemaliger Mitkonfirmandinnen<br />

und Mitkonfirmanden nennen oder ihnen diese Einladung<br />

weiter geben würden.<br />

Herzliche Grüße<br />

Esther Gröschel (Pfarrvikarin)<br />

Das Pfarrbüro im Ev. Gemeindehaus in Dolgesheim ist dienstags und<br />

donnerstags von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr geöffnet. Wegen Urlaubs ist<br />

das Pfarrbüro vom 21. Juli bis 12. August 2012 geschlossen.<br />

In dringenden Fällen wenden Sie sich an Frau Pfarrvikarin Gröschel,<br />

Tel: 0176/9683 8152.<br />

Evangelische Kirchengemeinde<br />

Dorn-Dürkheim - Hillesheim - Wintersheim<br />

10. Sonntag nach Trinitatis 12.08.2012<br />

Wohl dem Volk, dessen Gott der Herr ist, dem Volk,<br />

das er zum Erbe erwählt hat.<br />

Ps 33,12<br />

Gottesdienst:<br />

Sonntag, 12.08.2012: 10.00 Uhr, Gottesdienst in der<br />

Ev. Kirche Hillesheim<br />

Ev. Kirchenchor Wintersheim: I.d.R. montags, 20.00 - 21.30 Uhr,<br />

Dorfgemeinschaftshalle Wintersheim<br />

Ev. Frauenhilfe Dorn-Dürkheim: I.d.R. am 1. + 3. Mittwoch, 14.30 -<br />

16.30 Uhr, Ev. Gemeindehaus Dorn-Dürkheim<br />

Ev. Frauenhilfe Hillesheim: I.d.R. am 2. + 4. Mittwoch, 14.30 - 16.30<br />

Uhr, Ev. Gemeindehaus Hillesheim<br />

Ev. Frauenhilfe Wintersheim: I.d.R. dienstags, 14.30 - 16.30 Uhr,<br />

Dorfgemeinschaftshalle Wintersheim<br />

„Kindergottesdienst reloaded“: 15.09., 20.10., 16.11., 15.12.,<br />

jeweils 14.00 - 17.00 Uhr (16.11.: 17.00 - 22.00 Uhr)<br />

Pop- und Gospelchor „Get up!”: I.d.R. montags, 20.00 - 21.30 Uhr,<br />

Ev. Gemeindehaus Hillesheim<br />

Schweigemeditation: 14.08., 11.09., 09.10., 13.11., jeweils 19.30 -<br />

20.00 Uhr, Ev. Gemeindehaus Hillesheim<br />

Ev. Gemeindebüro: Dolgesheimer Str. 10 a, 67586 Hillesheim, Tel.:<br />

06733-227, Fax: 06733-961163, E-Mail: gemeindebuero@bergkirchen-rheinhessen.de,<br />

Internet: www.bergkirchen-rheinhessen.de<br />

Bürozeiten: I.d.R. dienstags und donnerstags, 09.00 - 11.00 Uhr.<br />

Telefonische Erreichbarkeit von Pfarrer Andreas Schenk aus Bechtheim<br />

unter 06242-1504.<br />

Telefonseelsorge: 0800 - 111 0 111 oder 0800 - 111 0 222 (gebührenfrei<br />

und anonym)<br />

Evangelische Kirchengemeinde<br />

<strong>Guntersblum</strong><br />

Tel. 06249-2366, Fax -905850 E-Mail:<br />

ev.kirchengemeinde.guntersblum@ekhn-net.de.<br />

www.guntersblum-evangelisch.ekhn.org<br />

Die Gemeindesekretärin ist Di. von 15-18:00 und Do.<br />

von 9-11:00 für Sie da.<br />

Sonntag, 12.08. (10. n. Trin.): 10:00 Uhr Gottesdienst<br />

mit Taufen von Marie Kristin Munstein, Iven Petkau und Tom<br />

Göttelmann<br />

Dienstag, 14.08.: 9:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst der Grundschule<br />

Sonntag, 19.08. (11. n. Trin.): 10:00 Uhr Gottesdienst am Kellerwegfest<br />

im Keller Bläsius-Wirth, Kellerweg<br />

Frauenkreis<br />

Das nächste Treffen des Frauenkreises ist am Mittwoch, den 22.08.<br />

von 16-17:30 Uhr im Gemeindehaus. Abholung ist möglich, dazu im<br />

Büro anmelden.<br />

Spielkreis<br />

für Babys und Kleinkinder mit ihren Eltern montags 10-11:00 im<br />

Gemeindehaus. Kontakt: Manuela Urban, Tel. 803887.<br />

Ökumenischer Gottesdienst für die Schulanfänger<br />

Nach dem Wechsel in der Leitung der kath. Pfarrgemeinde St.Viktor<br />

wird der Gottesdienst für die Erstklässler erstmals für alle gemeinsam<br />

stattfinden. Pfr. Lebisch, als Leiter der kath. Pfarrgruppe Oppenheim<br />

auch für <strong>Guntersblum</strong> zuständig, wird im Gottesdienst zusammen mit<br />

Pfr. Hoffmann die Erstklässler für ihren Weg durch die Schule segnen.<br />

Der Gottesdienst ist vorbereitet mit Religionslehrerinnen beider Konfessionen<br />

und wird mit Kindern aus den Klassen 2-4 gestaltet. Alle<br />

Gemeindeglieder und Gäste sind herzlich willkommen!<br />

Kirchenmäuse<br />

(für Kinder von 6-9 Jahren) Donnerstag 15-16:00 im Gemeindehaus,<br />

wieder ab 16.08.<br />

Kirchenchor<br />

Leitung Doris Kaiser, Tel. 905231, Proben Dienstag 19:30-21.00 Uhr<br />

am 14.08. Empfang bei Annemarie Schauff. Nächste Probe am 21.08.<br />

Konfirmanden<br />

Unterricht Dienstag 16:45-18:15 Uhr, wieder ab 14.08. Der Konfiwein<br />

wird gegen Spende von 5 EUR verkauft. Vom Erlös wird ein Projekt der<br />

Kindernothilfe in Äthiopien unterstützt: „Schnitte in die Seele“, ein Aufklärungsprogramm<br />

gegen die Genitalverstümmelung von Mädchen.<br />

Flötengruppe:<br />

Mittwoch 19:00 Uhr. Kontakt: G. Weber, Tel. 1382.<br />

Tanzkreis „Set and Turn“:<br />

jeweils am 2. u. 4. Freitag eines Monats von 20-22:00 Uhr. Infos: www.<br />

set-and-turn.de<br />

Offene Kirche<br />

Die Kirche ist jeden Tag 10-18 Uhr zur Andacht und Besichtigung<br />

geöffnet. Der Weltladen-Verkauf hat seinen Tisch in der Kirche Mittwoch<br />

von 8-13 Uhr und Sonntag von 9-12 Uhr geöffnet.<br />

Gemeindebücherei<br />

im Dorfgemeinschaftshaus Mühlstr. 44. Die Gemeindebücherei <strong>Guntersblum</strong><br />

ist auch in den Sommerferien normal geöffnet (Dienstag 16<br />

- 18 Uhr, Freitag 15 - 17 Uhr).<br />

Der Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung vom 07.08.2012 die Jahresrechnung<br />

2011 beschlossen. Die Jahresrechnung schließt mit<br />

einem Gesamtbetrag von EUR 200.466,49 ausgeglichen ab. Durch<br />

die Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage in der Kirche ist<br />

dieser Betrag deutlich höher als sonst. Für Mitglieder der Evangelischen<br />

Kirchengemeinde <strong>Guntersblum</strong> liegt die Jahresrechnung vom<br />

10.-17.08.2012 während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros<br />

oder nach vorheriger telefonischer Absprache zur Einsicht aus.<br />

Trauergruppe des ökumenischen Hospizvereins<br />

In einem geschützten Rahmen mit max. 8 Personen bieten wir Trauernden<br />

die Möglichkeit ihre Trauererlebnisse zu verarbeiten. Unter<br />

der Anleitung von ausgebildeten Trauerbegleiterinnen trifft sich die<br />

Gruppe an 7 Abenden - Do. 23.08., Do. 06.09., Die. 18.09., Do. 04.10.,<br />

Do. 18.10., Do. 08.11., Do. 22.11. (mit Andacht) - jeweils in der Zeit<br />

von 19:00 bis 21:00 Uhr. Beginn ist am 23. August 2012 im katholischen<br />

Pfarrheim in Friesenheim, Hauptstraße 27. Kosten entstehen


<strong>Guntersblum</strong> - 38 - Ausgabe 32/2012<br />

den <strong>Teil</strong>nehmerInnen keine. Neben dem Gruppenangebot bieten wir<br />

zeitlich begrenzt auch Trauereinzelbegleitung an. Informationen und<br />

Anmeldungen an: Ökumenische Hospizarbeit Rhein-Selz e.V.; Tel.<br />

06133/571765; info@hospiz-rhein-selz.de oder www.hospiz-rheinselz.de<br />

Evangelische Kirchengemeinde Uelversheim<br />

und Evangelische Erlöserkirchengemeinde<br />

Eimsheim<br />

Tel. 06249/8413<br />

E-Mail: ek-uelversheim@t-online.de<br />

Pfarrerin: Anne-Dore Schäfer<br />

Bürozeiten: Mittwoch und Freitag 9.30 Uhr<br />

bis 11.30 Uhr und nach Vereinbarung<br />

Wohl dem Volk, dessen Gott der Herr ist,<br />

dem Volk,das er zum Erbe erwählt hat.<br />

Psalm 33,12<br />

Sonntag, den 12. August: 10.00 Uhr Gottesdienst in Uelversheim,<br />

11.10 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Eimsheim. Im Anschluss an<br />

den Gottesdienst gibt es Mittagessen im Gemeindehaus.<br />

Dienstag, den 14. August: 9.00 Uhr Gottesdienst zur Einschulung in<br />

Uelversheim<br />

Sonntag, den 19. August: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in<br />

Uelversheim<br />

Kleidersammlung der Nieder-Ramstädter Diakonie<br />

Ev. Gemeindehaus Uelversheim<br />

Die nächste Kleidersammlung ist am 5. September. Kleidersäcke für<br />

die Sammlung sind während der Bürozeiten im Pfarrbüro erhältlich.<br />

Kinderbibeltag in Uelversheim<br />

„Mit Josua in der Wüste“<br />

Samstag, den 25. August 2012<br />

Kinder: 6-12 Jahre, 11.00 Uhr herzlich willkommen im Gemeindehaus.<br />

Wir lernen Josua kennen! Geländespiel um die Kirche, 12.30 Uhr Mittagessen<br />

mit Fladenbrot, 13.00 Uhr Leben in der Wüste, Stationen im<br />

Garten hinter der Kirche, 15.00 Uhr Eine Stärkung für Wüstenbewohner,<br />

15.30 Uhr Abschluss in der Kirche<br />

Da wir Essen und Material einkaufen müssen, wäre eine Anmeldung<br />

im Gemeindebüro für unsere Planung sehr hilfreich.<br />

Unkostenbeitrag: 3.— Euro<br />

Familiengottesdienst in Eimsheim<br />

Sonntag, den 26. August 1012 10.00 Uhr<br />

Die Kinder des Kinderbibeltages sollen manches im Gottesdienst aufführen.<br />

Freie evangelische Gemeinde<br />

Alsheim<br />

Gemeindezentrum<br />

Alsheim, Wormser Str. 25<br />

Tel. 06249 / 945561<br />

Pastor Holger S. Hinkelmann,<br />

Tel. 06249 / 805717<br />

Bürozeiten dienstags von 9-12 Uhr<br />

Mittwochs von 15-18 Uhr<br />

www.alsheim.feg.de<br />

E-mail: info@alsheim.feg.de<br />

Donnerstag, 9. August: 20.15 Uhr Gebet<br />

Sonntag, 12. August: 10 Uhr Gottesdienst & Kindergottesdienst, Predigt:<br />

Holger S. Hinkelmann, Predigttext: Gott ist mit den Kleinen - von<br />

einer Haushaltshilfe und einem General 2Kön 5,1-19<br />

Montag, 13. August: 20 Uhr Frauenabend „Women praise god“. Wir<br />

bitten alle Frauen einen Gegenstand/Symbol, den sie mit ihrem Urlaub<br />

verbinden - ob verreist oder zuhause geblieben - mitzubringen. Kontakt:<br />

06249 / 2501<br />

Mittwoch, 15. August: 16-18 Uhr Büchercafe. Kontakt: 06249 / 1645,<br />

16-18 Uhr Klamottenkiste, Kontakt: 0151 5241 6804<br />

Donnerstag, 16. August: 20 Uhr Gebet<br />

Freitag, 17. August: 18-19 Uhr Klamottenkiste, Kontakt: 0151 5241 6804<br />

Sonntag, 19. August: 10 Uhr Gottesdienst & Kindergottesdienst, Predigt:<br />

Holger S. Hinkelmann, Predigttext: Röntgenblick? - Wie du mit<br />

Gott tiefer blicken kannst 2Kön 6,8-23<br />

Evangelische Stadtmission<br />

Oppenheim<br />

Mainzer Str. 7, 55276 Oppenheim<br />

Tel.: 0 61 33 / 26 34<br />

www.stadtmission-oppenheim.de<br />

Sonntag, 12. August: 10:00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst,<br />

20:00 Uhr Gebetsgottesdienst / Connected<br />

An verschiedenen Tagen: Hauskreise in Dexheim, Dolgesheim, Geinsheim,<br />

Mommenheim, Nierstein, Uelversheim<br />

Geschichtentelefon für Kinder: Tel. 06133 - 924636<br />

Gebetskasten der Ev. Stadtmission Oppenheim: Sie werfen Ihr<br />

Gebetsanliegen in den Kasten, wir beten für Sie! (Pfr. Fitting & Team)<br />

Katholische Kirche<br />

Dorn-Dürkheim - Hillesheim<br />

Gottesdienste<br />

Samstag, 11.08.2012: 18.00 Uhr Dorn-Dürkheim Amt für Pfarrer<br />

Heinz Herrmann<br />

Sonntag 12.08.2012 - 19. Sonntag im Jahreskreis: 9.00 Uhr Westhofen<br />

Amt für Eheleute Stork, 10.30 Uhr Hessloch Familiengottesdienst<br />

für Eheleute Josef und Magdalena Antony und Elisabeth Antony<br />

und Herrn Franz Heinz<br />

Montag 13.08.2012 - Hl. Pontianus: 18.00 Uhr Westhofen Fatimarosenkranz,<br />

18.00 Uhr Hessloch Fatimarosenkranz<br />

Dienstag 14.08.2012 - Hl. Maximilian Maria Kolbe: 9.30 Uhr Westhofen<br />

ökumenischer Schulgottesdienst in der evangel. Kirche<br />

Mittwoch 15.08.2012 - Mariä Aufnahme in den Himmel: 8.30 Uhr<br />

Westhofen G. Amt für Ehel. Heinrich Safika, Kinder und Enkelkinder,<br />

mit Kräutersegnung<br />

Am Donnerstag und Freitag findet kein Gottesdienst statt.<br />

Samstag 18.08.2012: 18.00 Uhr Frettenheim G. Amt für Ehel. Jakob<br />

und Elisabeth Gander und Herrn Egon Dächert und G. Amt für Frau<br />

Wilhelmine Hermann<br />

Sonntag 19.08.2012 - 20. Sonntag im Jahreskreis: Samstag,<br />

11.08.2012 - Hl. Klara von Assisi: 9.30 Uhr Westhofen Amt nach<br />

Meinung, 10.30 Uhr Hessloch Familiengottesdienst für Frau Hedwig<br />

Günther, mit Kräutersegnung, 11.00 Uhr Westhofen ökumenischer<br />

Gottesdienst zwischen den Kirchen<br />

Mitteilungen für Dittelsheim-Heßloch und Filialen<br />

www.sankt-jakobus-kirche.de<br />

Öffnungszeiten Pfarrbüro Hessloch:<br />

dienstags von 9.00 bis 11.00 Uhr, Tel.: 368<br />

Kräuterweihe in Hessloch<br />

Am Freitag den 17. August treffen dich die Messdiener zum Binden<br />

der „Würzwische“ um 16.30 Uhr im Pfarrhof. Wer Kräuter aus dem<br />

Garten oder Wegrand hat, z.B. Osterkerze (Königskerze), Halsrose<br />

(Stockrose, Malve) oder Sonstige, kann diese um 16.00 Uhr im Pfarrhof,<br />

Kirchgasse 5 abgeben.<br />

Am Sonntag, den 19. August ist um 10.30 Uhr der Gottesdienst zu<br />

„Maria Himmelfahrt“, in der Pfarrkirche Hessloch mit der Kräuterweihe.<br />

Danach geben die Ministranten die gebunden „Würzwische“ aus.<br />

Die Kräuter und die Hoffnung<br />

Kräuter zu sammeln, zu binden und zu weihen - das gehört seit alters<br />

her zum Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel, volkstümlich<br />

Mariä Himmelfahrt, am 15. August dazu. Aber es handelt sich dabei<br />

nicht nur um Folklore, verbunden gar mit abergläubischen Vorstellungen,<br />

nach denen die geweihten Kräuter gegen Zauber, Krankheiten<br />

und Blitzschlag und für Eheglück und Kindersegen sorgen sollen.<br />

Nein, es geht durchaus um handfeste christliche Hoffnung: die heilenden<br />

Kräuter und Maria, der ganz heile Mensch, den Gott in den<br />

Himmel aufnimmt - das soll auf das körperliche du geistliche Heilsein<br />

im Glauben hinweisen, das nach Ende des irdischen Lebens zur Vollendung<br />

bei Gott findet.<br />

Die Kräuterweihe ist am Sonntag, den 19.08. um 10.30 Uhr in der<br />

katholischen Pfarrkirche in Dittelsheim-Hessloch.<br />

Familienwallfahrt nach Marienthal am 8. September<br />

Zu unserer Wallfahrt, die traditionsgemäß am Fest „Maria Geburt“<br />

stattfindet laden wir die Pfarrgruppe herzlich ein. Der 8. September ist<br />

in diesem Jahr ein Samstag - ideal auch für die <strong>Teil</strong>nahme der Familien<br />

und Berufstätigen. Ministranten können auch in Marienthal ihren<br />

Dienst tun und neue Eindrücke sammeln. Anmelden bitte bei Frau Hildegard<br />

Zieger, Tel.: 4488 und Frau Beate Jehl, Tel.: 324.<br />

Gehen, pilgern - , ursprünglich (umher) schweifen, unstet sein. Wallfahrt<br />

- aus religiösen Motiven unternommene Reise (zu einer heiligen<br />

Stätte).<br />

Aus: Duden - das Herkunftswörterbuch.<br />

Gut das es Orte gibt, wo der „Himmel die Erde berührt“.<br />

Orte, die aus ferner Zeit ein Bildnis der Mutter Jesu bewahren, das<br />

Grab eines Heiligen, die Darstellung des Gekreuzigten. Ein Bild, das<br />

Hoffnung spendet, weil das Herz angerührt wird von Segen.<br />

Ein Bild, das Ziel eines manchmal mühsamen Weges ist, der im Herzen<br />

beginnt und dann unter die Füße genommen wird. Nicht selten<br />

wörtlich. Aber auch mit dem Auto, Bus oder Flugzeug.<br />

Warum will man hingelangen zum heiligen Ort? Weil nicht allen auf<br />

dem Weg, sondern erst dort die Hoffnung neue Kraft findet. Weil dann<br />

der Fuß wieder fester auftritt, der Gang aufrechter wird und neuer Halt


<strong>Guntersblum</strong> - 39 - Ausgabe 32/2012<br />

den Rücken stärkt. Weil das Herz Heimat gefunden hat in der Bitte,<br />

Trost in der Klage, Antwort im Dank, Glück in der Begegnung mit dem<br />

göttlichen Du. Gut dass es Orte gibt, wo Menschen aller Generationen<br />

solches erfahren dürfen.<br />

Katholische Kirchengemeinde<br />

„St. Viktor“ <strong>Guntersblum</strong><br />

Vorankündigung: Wallfahrt<br />

Pfarrgruppe Oppenheim<br />

„In seinen Spuren gehen . . .“<br />

am - 22.09.2012 nach - Sörgenloch & Ingelheim<br />

Den Tagesablauf können Sie den Anmeldungen entnehmen, die demnächst<br />

in den Kirchen ausliegen.<br />

Freitag 10.08.12: 17.45 Uhr Beichtgelegenheit, 18.30 Uhr Eucharistiefeier<br />

Sonntag 12.08.12: 08.00 Uhr Eucharistiefeier, 09.30 Uhr Feierliches<br />

Hochamt zum Kirchweihfest<br />

Freitag 17.08.12: 18.30 Uhr Eucharistiefeier<br />

Katholische Kirchengemeinde<br />

„St. Vitus“ zu Ludwigshöhe<br />

Freitag 10.08.12 18.30 h<br />

Eucharistiefeier<br />

Sonntag 12.08.12 09.30 h<br />

Feierliches Hochamt zum Kirchweihfest<br />

Katholische Pfarrgruppe<br />

Friesenheim - Undenheim - Weinolsheim<br />

Dalheim<br />

Samstag, 11.08.12: 18:00 Uhr Eucharistiefeier am<br />

Vorabend, wir beten für Alfred Hassa, Dolgesheim<br />

Dienstag, 14.08.12: 9:00 Uhr Schulanfangsgottesdienst<br />

in der ev. Kirche Uelversheim<br />

Dienstag, 14.08.12: 9:00 Uhr ökum. Gottesdienst für<br />

die Schulanfänger u. Angehörige<br />

St. Walburga Friesenheim<br />

Donnerstag, 16.08.12: 19:30 Uhr Heilige Orte im Kirchenraum<br />

Katholische Erwachsenenbildung der katholischen<br />

Pfarrgruppe Friesenheim, Undenheim, Weinolsheim<br />

Mainzer Hausmadonnen<br />

Führung durch die Mainzer Altstadt am Freitag, den 24. August 2012<br />

um 15.00 Uhr. Die Kunsthistorikerin Frau Luzie Bratner erzählt von der<br />

Geschichte und Tradition der Mainzer Hausmadonnen. Unkostenbeitrag<br />

5 Euro (Fahrgemeinschaft nach Absprache). Anmeldung R. Best,<br />

Tel. 06733/7628 oder S. Hofmann, Tel. 06737/8596<br />

Landesweiter Ehrenamtstag 2012<br />

Am 09. September 2012 findet am Deutschen Eck in Koblenz der 9.<br />

Landesweite Ehrenamtstag Rheinland-Pfalz statt. Die von der Staatskanzlei<br />

in Zusammenarbeit mit der Stadt Koblenz und dem SWR<br />

organisierte Veranstaltung steht unter dem Motto »Bürgerschaftliches<br />

Engagement von Alt und Jung« und ist der zentrale Dankes- und Anerkennungstag<br />

für ehrenamtlich engagierte Menschen in Rheinland-<br />

Pfalz. Über 50 Vereine, Verbände und Projekte präsentieren auf einem<br />

„Markt der Möglichkeiten“ ihre Arbeit, begleitet von einem Kulturprogramm<br />

rund um das Deutsche Eck. Auf einer Geräteausstellung geben<br />

die Freiwillige Feuerwehr und andere Hilfs- und Rettungsdienste einen<br />

Einblick in ihre Fahrzeuge und berichten über ihre Einsatzpraxis. Der<br />

SWR wird in Fernsehen und Radio über die Veranstaltung berichten<br />

und ab 18 Uhr findet in der Live-Fernsehsendung „Ehrensache in der<br />

Landesschau Rheinland-Pfalz“ die Preisverleihung statt. Weitere Infos<br />

unter www.wir-tun-was.de.<br />

Aus der Nachbarschaft<br />

Selbsthilfegruppe<br />

Fibromyalgie-SHG Alzey u. Umgebung<br />

Treffen jeden 1. Mittwoch (Werktag) u. dem darauffolg. Samstag<br />

(Werktag) im Monat, jeweils v. 1<br />

Vor Erstbesuch bitte anmelden sowie Infos bei: M. Rothenmeyer, Tel.:<br />

06734/961177 u. V. Senftleber, Tel.: 06355/955891<br />

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Verlagsmitteilungen<br />

Ambulanter Kranken-<br />

und Pflegedienst Selztal<br />

55278 Friesenheim, Tel. 06737/592 + 8320


<strong>Guntersblum</strong> - 40 - Ausgabe 32/2012<br />

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